Mandari Insight

V/0819/2010

Ausbau der Straße Am Getterbach

Vorlagen 29.10.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 30.11.2010, TOP 4.3

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Anlage Nr. 3

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Anlage Nr. 1

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Beschlussvorlage

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Anlage Nr. 2

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Ansehen

PLANUNG_MSGE LG250_1 _161110

3467 Zeichen

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Anlage Nr. 3

9682 Zeichen

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SPD-Fraktionin der Bezirksvertretung Münster-West SPD il
a

Dr. Hubert Sanetra Münster, 12.09.07
Christoph — Bernhard - Graben 106 -
48163 Münster

Tel.: 0251-7475723

E-Mail: Hdrsaneira@aol.com

An die Bezirksvertretung Münster West

2.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Bezirksverwaltungsstelle — West
Schelmenstiege 1

48161 Münster (Roxel)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kosten für die Bürger
zur Instandsetzung der Straße „Am Getterbach“ gesenkt werden können und
sie beteiligt die Bürger frühzeitig an der Planung.

Begründung:

Darüber, dass die Straße ‚Am Getterbach“ instand gesetzt werden muss, sind sich:
die meisten Bürger (Anlieger) und die Verwaltung einig. Die Höhe der Kosten
empfinden die Bürger als ungerechffertigt.

Die Straße „Am Getterbach“ ist in den 50er Jahren erstellt worden, die
Instandhaltung wurde bis heute nur rudimentär durchgeführt.

In der Vergangenheit das Land NRW die Autobahn (A1) bei Münster-Mecklenbeck
mit einer Brücke und einem Zubringer erweitert. Die Materialzulieferung erfolgte mit
schweren LKW über die Wege „Weseler Straße/Am Getterbach“. Oberflächlich
befand sich die Straße „Am Getterbach" bereits in einem ruinierten Zustand. Der
nicht sichtbare Untergrund wurde durch den Schwerlastverkehr weiter belastet und
zerstört, so dass dieser auch erneuert werden muss. Hier ist darauf hinzuweisen,
dass ein LKW (10t) so viel Schaden anrichtet wie 60000 PKW’s ( 1) BMVBWw,
Verkehr in Zahlen 2003/2004)!

Die Materialien der Schallschutzwand für die Autobahn wurden anschließend über
die Straße „Am Getterbach" transportiert.

Des Weiteren hat die Bundesbahn ebenfalls Schallschutzwände aufgestellt. Die
Anlieferung und Installation erfolgte mit LKWs ebenfalls über die Straße „Am
Getterbach“. Auch hier beschädigten die LKWs die Oberfläche-und den nicht
sichtbaren Untergrund der Straße weiter.

Auch wurde ein Regenrückhaltebecken ausgekoffert, der Abtransport erfolgte über
die Straße „Am Getterbach“.

COM.

Fraktion in der BV West WE

Münster, 19. Nov. 2009

An die

Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster- West en Er
Frau Elisabeth Westrup i STADT MUN STER
Pantaleonplatz 7 ; an NEY. 200
48161Münster ee

} - Ant für Dürgerangweyenhaker: -
+ Berirksverwaltung Wes:

Straßenbaumaßnahme Am Getterbach - Senkung Verteilerwert

Die Verwaltung wird gebeten, schon im Offenlegungsbeschluss die Ausbauplanung der Straßen-
baumaßnahme Am Getterbach so zu gestalten, dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m? hegt.

Um dieses Ziel zu erreichen,

* istder Rat der Stadt Münster aufzufordern, deu Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für
die Entsorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teil-
einrichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht.

« wird die Verwaltung gebeten, den abgestimmten Anliegerwünsche zur Kosteneinsparung zu
entsprechen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (vgl. Anlage).

Die Verwaltung wird weiter gebeten, die Abrechnungsmodalitäten der Baumaßnahme (einheitliches
Abrechnungsgebiet und Abrechnung nach KAG) eindeutig und justiziabel vor Beginn der Baumaß-
nahmen zu klären, um spätere Unsicherheiten bezüglich der Abrechnung zu vermeiden. Gfls. ist
hier ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Begründung:

Der beitragsfähige Aufwand für Straßenbaumaßnahmen wird nach dem tatsächlichen Aufwand er-
mittelt. Bei der seit 2007 laufenden Straßen-Bauplanung „Am Getterbach“ entstehen nach den bis-
herigen Planungen der Stadt Münster ein Aufwand in Höhe von ca. 1,32 Mio. EUR.

80 % des Aufwandes sollen die Anlieger tragen, dies entspricht einem Verteilerwert von ca. 9,83

€/m?. Für einzelne Grundstücksbesitzer entstehen so Belastungen von über 20.000 EUR für den
Straßenausbau.

Der Rat der Stadt Münster ist aufgefordert, den Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die Ent-
sorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teileinrichtung in
keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht.

CDU Fraktion in der BV West

CDU - Kreisgeschäftsstelle -Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster
Telefon (02 51) 41842-0 - Telefax (0291).41842-44
Post@cdu-muenster.de

http:iwwnw.cdu-muenster.de

A-W [ooyof2009

Anlage: Auszugsweise Aufforderung der Eigentümer an die Parteien

Unsere politischen Vertreter aller Parteien werden aufgefordert, folgende Forderungen und Stand-
punkte wahrzunehmen und zu vertreten:

= >. Maximal 26 Laternen

= Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (Standorte
der Laternen)

® Der AK ist hier weiter zu beteiligen.

" Die Kostenerspamis durch die verringerte Anzahl der aufzustellenden Laternen ist durch
TBA anzugeben (der AK erwartet eine Einsparung von ca. 42.000 Euro).

» Straßenbreiten

® Die geplanten Straßenbreiten (insbesondere in den Stichwegen) des gewachsenen Wohn-
gebiets „Am Getterbach“ werden als überdimensioniert angesehen. Hierbei ist allerdings
festzustellen, dass die Planung des TBA noch unterhalb der nach den Richtlinien für den
Ausbau von Stadtstraßen möglichen Breiten liegt. Trotzdem ist generell eine Reduzie-
rung der Straßenbreiten zu planen. Der Stichweg II z.B. maximal 4 m Breite.

® Die Grünflächen(streifen) müssen verbreitert werden, bedürfen aber z.B. am Stichweg II

keine Emeuerung für 30 € /qm. Zum größten Teil können die existierenden Grünflächen
bestehen bleiben.

" Eine weitere Reduzierung von versiegelter Fläche sollte geprüft werden.
® Die Kostenerspamis durch die o.a. Maßnahmen sind durch TBA anzugeben.

> Verschwenkune der Straße

® Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (siehe
auch Alternativvorschlag des TBA/ Erstentwurf).

" Die etwaigen Zusatzkosten (vom TBA auf ca. 30.000 Euro beziffert) sind dabei aufzulis-
ten.

* Esisteine Aussage durch das TBA zu treffen, ob alle Flurstücke bereits jetzt eine Zufahrt
zwingend benötigen.

® Reduzierung (oder Wegfall) von Parkbuchten

* Im hinteren Bereich des Hauptwegs sind derzeit Parkbuchten geplant, wo cs wenig sinn-
voll ist.

= Es ist festzulegen, ob cin gesetzlich geforderter prozentualer Anteil an hergerichteter
. Straße zwingend als Parkraum/ Parkbuchten verplant werden muss.

= Die Kostenerspamis durch die verringerte Anzahl der zu crstellenden Parkbuchten ist
durch TBA anzugeben.

A-W [0144 |2009

in der BV West
. Münster, 21.11.2009
Andie
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster - West
Frau Elisabeth Westrup STADT DT MÜNSTER]
Pantaleonplatz 7 24 NOV. 2009
48161 Münster * „Amt für Divgersngersyent:erer. - !
® : } Berirksverwaltung Was: a

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Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“ in Mecklenbeck (Straße + Stichstraßen) -

Äntrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Ausbauplanung bereits vor dem Offenlegungsbeschluss der
Straßenbaumaßnahme so zu gestalten, dass der Verteilerwert möglichst weit abgesenkt wird
(auf ca. 8,00 €/m?).

Um dies zu erreichen, soll einerseits den Anrainer-Anregungen zur Straßenbeleuchtung und
zum Straßenpflaster entsprochen werden, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Vor allem aber sollen die hohen Kosten für die Sanierung der PAK-Belastung im Unterbau

der Straßen nicht den umzulegenden Gesamtkosten zugerechnet werden.

Begründung

Bei der seit 2007 laufenden Straßenbauplanung „Am Getterbach“ werden nach den jüngsten
Berechnungen Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € angesetzt. Davon sollen die Anlieger
80 % tragen, was einem Verteilerwert von etwa 9,83 €/m’ entspricht. Einzelne Anwohner
müssten bis zu 25.000 € tragen.

Einen besonders hohen Anteil an den Gesamtkosten nimmt die Sanierung der Belastung des
Straßenuntergrunds mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK oder PAH)
ein. Die extrem kanzerogenen PAK entstammen den früher beim Straßenbau verwendeten
Teerstoffen aus Steinkohle; heute werden PAK-freie Bitumina aus Erdöl eingesetzt. Der
PAK-haltige Straßenaufbruch muss ausgebaggert und als Sonderabfall entsorgt werden. Auch
diese Kosten sollen gemäß der Planung zu 80 % aus Anliegerbeiträgen Faanziert werden.

Da die Anlieger nicht für die Kontamination verantwortlich, also nicht Verursacher sind,
sollten die Sanierungskosten als Gemeinlast zu 100 % von der Stadt Münster getragen werden.
Zur Reduzierung der Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € wird weiterhin vorgeschlagen,
die Anzahl der Straßenlaternen nicht zu erhöhen und die-Straßendecke der Hauptstraße wie
der Stichstraßen einheitlich als Bitumenbelag auszuführen; beides wurde von den Anliegen
bei der Anhörung am 24.9.09 mehrheitlich befürwortet.

gezeichnet

Poll und Fraktion

FDP in der BV West
FDP-Fraktionsgeschäftstelle - Geringhoffstr.48 - 48163 Münster
Tel. (0351) 9873060, Fax (0251). 9873061

fdp-bv muensterf@web.de
http://www. fdp-muenster.de

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Runder Tisch zur Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“

Antrag

Die Unterzeichneten bitten die Verwaltung, zu dem Thema „Am Getterbach“ baldmöglichst
einen Runden Tisch einzuberufen.

Begründung

Die Teilnehmer am Runden Tisch - Tiefbauamt, Politik und Vertreter der Bürger-Initiative —
sollen eine Abstimmung zwischen den geplanten Straßenbaumaßnahmen und den
Bürgerwünschen herstellen.

Vorschläge zur Abstimmung wurden bereits im November 2009 von der CDU (Herr
Wolfgarten) und der FDP (Herr Poll) über dieBV West als Anträge an die Verwaltung
weitergeleitet. ä

gezeichnet

Peter Wolfgarten (CDU) Manfred Rösmann (SPD) Kurt Poll (FDP)

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Anlage Nr. 1

31066 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr.   V/0819/2010 
 
Bedenken und Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.:  110041 Blätter 1 – 6 und Beipläne  
 
nebst Begründung während der Offenlegung vom 21.06. bis 21.07.2010 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
1 Die mittlere Aufpflasterung  aus Richtung Herodstraße 
soll weiter im Hauptzug verschoben werden (etwa bis 
Höhe Hausnummer 39), um den Verkehr aus Richtung 
Heroldstraße zu verlangsamen. 
 
Die Abstände der Aufpflasterungen im Hauptweg werden 
angeglichen und die mittlere Aufpflasterung wird bis zum 
Grundstück Haus-Nr. 39 verschoben. 
Wird gefolgt. 
2 Beim Rückbau von Hecken und Zäunen  wird erwartet, 
dass das TBA zeitgerecht mit den betroffenen 
Eigentümern einzeln Verbindung aufnimmt, um Art, 
Umfang und Besonderheiten abzustimmen. Die 
Beseitigung und Entsorgung der privaten Hecken soll 
durch das TBA erfolgen. 
 
Der Rückbau von Hecken und Zäunen aus dem Eigen- 
tum der Anlieger im öffentlichen Raum ist durch die An- 
lieger zu deren Lasten durchzuführen. 
 
Das Tiefbauamt ist jedoch vom Grundsatz her bereit, 
soweit die Anlieger es wünschen, diese Arbeiten gegen 
Kostenerstattung durchzuführen. 
 
Daher wird das Tiefbauamt sich zeitgerecht im Zuge der 
Bauvorbereitung mit den Anliegern in Verbindung setzen, 
um eine einvernehmliche Vorgehensweise festzulegen. 
 
Wird gefolgt 
3a 
 
 
 
 
 
 
3b  
Die im Plan bereits vorgenommene Reduzierung der 
Beleuchtung von 38 auf 25  Leuchten muss realisiert 
werden. 
 
 
 
 
Die sich hieraus ergebene Einsparung muss sich auch in 
der Kalkulation / Abrechnung wiederfinden. 
 
Das Tiefbauamt schlägt eine Beleuchtung mit               
38 Straßenlaternen vor. Diese Anzahl von Leuchten 
entspricht den Regelwerken und sichert eine Aus- 
leuchtung der Straße, so wie es in Münster üblich ist. 
Das Tiefbauamt ist aber bereit, auch nur 25 Leuchten  
aufzustellen, wenn die BV-West es beschließt. 
 
Es wird zurzeit von einer Kostenersparnis von ca.  
29.000 € ausgegangen. Nach der Baumaßnahme 
werden nur die ausgeführten Leistungen beim Bau der 
Straßenbeleuchtung festgestellt. Eine Vergleichs- 
rechnung wird nicht erstellt. 
 
Wird gefolgt 
 
 
 
 
 
 
Wird nicht gefolgt

- 2 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
4 Es wird bemängelt, dass nur 25 Leuchten  geplant sind. 
Älteren Bürgern bieten die Laternen Licht und damit 
Sicherheit. 
 
 
Siehe Punkt 3 Wird nicht gefolgt 
5 Aufgrund einer Erhebung bei den Eigentümern, als auch 
aufgrund der Gespräche mit den Parteien, müssen die 
Fahrbahnbreiten  noch einmal überdacht werden. Der 
geplante Ausbau ist überdimensioniert und zu teuer. 
 
Die befestigten Verkehrsflächen erstrecken sich auf die 
im städtischen Eigentum stehenden Flächen. Der 
Bebauungsplan Nr. 44 weist diese Flächen als 
öffentliche Verkehrsfläche aus. Die Richtlinien für die 
Anlage von Stadtstraßen RAST 06 werden bei der 
Planung eingehalten. In der RAST 06 sind 
Mindestbreiten, je nach Auslastungen, festgelegt. 
 
Wird nicht gefolgt 
6 Der geplante Ausbaustandard des Hauptweges  ist in 
seiner Breite überdimensioniert . Ein schmalerer 
Querschnitt mit Ausweichbuchten wäre preiswerter und 
würde dem Gesamtcharakter der Straße eher 
entsprechen. Es wird gefordert die Planung entsprechend 
zu überarbeiten. 
 
Siehe Punkt 5 Wird nicht gefolgt 
7 Reduzierung der Kfz-Stellplätze – diese sind 
hauptsächlich im hinteren Teil des Hauptzuges und in den 
Stichwegen vorgesehen -, da jeder Eigentümer verpflichtet 
ist, auf seinem Grund Stellfläche für seine Fahrzeuge und 
ggf. die von Besuchern vorzusehen. 
 
In Wohngebieten sollen im öffentlichen Straßenraum 
nach den Richtlinien und dem üblichen Verfahren der 
Stadt Münster bei der Planung von Baugebieten 30 % 
der baurechtlich notwendigen Stellplätze für Besucher 
bereitgestellt werden. In dem Gebiet sind ca. 63 Grund- 
stücke bebaut, d. h. es sind mindestens 63 Wohnungen 
vorhanden. Inwieweit 2 oder mehr Wohnungen je 
Grundstück vorhanden sind, kann nicht ermittelt werden. 
Nach Auskunft des Statistischen Amtes gibt es in dem 
Gebiet 76 Haushalte und es sind dort 100 PKW bzw. 
LKW zugelassen. Bei dem Nachweis, dass ein Stellplatz 
je Grundstück vorzuhalten ist, müssen danach ca.        
37 Fahrzeuge im öffentlichen Raum unterzubringen sein. 
Geht man jedoch davon aus, dass es 63 Wohnungen 
dort gibt, sind danach 30 % von 63 Stellplätzen, also    
19 Stellplätze im öffentlichen Raum, vorzusehen. 
 
Wird nicht gefolgt

- 3 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in dem Gebiet 
noch zu einer erheblichen Nachverdichtung kommt. Die 
Anzahl der zusätzlichen möglichen Wohnungen kann 
man auf der Grundlage der nach freien Flächen auf den 
Grundstücken, die sich für eine Bebauung anbieten, nur 
grob schätzen. Es dürften jedoch wohl 22 zusätzliche 
Wohnungen möglich sein. Danach würde sich die 
Stellplatzauswahl von 19 auf 26 Stellplätze erhöhen. Die 
jetzige Planung sieht 21 Stellplätze vor. In der Prognose 
ist die geplante Anzahl somit eher noch zu gering. 
 
 
8 Bezüglich der Kosten für die PAK-Entsorgung  muss 
insbesondere bei der jetzigen Abrechnungsmodalität klar 
sein, dass die Anlieger die Kosten zu tragen haben, auf 
deren Weg die Verseuchung gefunden worden wird. 
 
Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster sieht 
eine Abrechnung der beitragsfähigen Kosten nach 
tatsächlichem Aufwand je Anlage vor. Damit ist 
sichergestellt, dass die Anlieger „auch nur“ zu den 
Kosten der sie erschließenden Anlage herangezogen 
werden (incl. PAK-Entsorgung). 
 
Wird gefolgt 
9 Es wird erwartet, dass die Zusicherung des TBA, die 
Kanalisation  sei in Ordnung und es müssen keine Kosten 
von den Anliegern dafür aufgebracht werden, eingehalten 
wird. Es wird um eine ausdrückliche Zusage gebeten. 
 
Die vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanalisation 
ist in Ordnung. Den Anliegern entstehen somit keine 
Kosten. 
 
In der Stichstraße 2 wird im Zuge des Straßenausbaues 
ein neuer Regenwasserkanal, der zurzeit auf Privatfläche 
liegt, in die Straße gelegt. Für diese Neuverlegung 
entstehen den Anliegern keine Kosten. 
 
Die notwendigen Anschlussarbeiten der Abwasserlei- 
tungen auf dem Privatgrundstück an den städtischen 
Kanalleitungen werden zu Lasten der Stadt vom Tiefbau- 
amt mit ausgeführt. Sollen auf den Privatgrundstücken 
erstmalig Revisionsschächte gebaut werden, sind diese 
von den Eigentümern zu bezahlen. 
 
 
 
Wird gefolgt

- 4 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
10  Warum bedarf es überall in der Fahrbahn einer 
zusätzlichen Stabilisierungsschicht  (lt. TBA muss mit 
etwa 50-60 cm tiefer Auskofferung gerechnet werden), 
wenn nur einmal pro Woche der Müllwagen fährt. Dies 
sollte noch einmal grundsätzlich überdacht werden; hier 
liegt eine Kosteneinsparung von 100.000 €. 
 
Festlegung des erforderlichen Straßenaufbaues erfolgt 
gem. RStO (Richtlinie für die Standardisierung des 
Oberbaues von Verkehrsflächen) Ausgabe 2001. 
 
Kriterien:      1. ausreichendes Tragverhalten 
                    2. ausreichende Frostsicherheit 
 
Das ausreichende Tragverhalten wird entsprechend der 
Beanspruchung durch die Bauklasse festgelegt: hier 
Bauklasse IV für die Hauptachse und Bauklasse V für die 
Stichwege. Um ein ausreichendes Tragverhalten zu 
erreichen, sind auf dem Erdplanum Tragwerte von        
45 MN/m 
2 zu erreichen. Aufgrund der anstehenden 
Böden in der Straße Am Getterbach sind lt. Bodengut- 
achten diese Tragwerte nur durch den Einbau einer 
Stabilisierungsschicht in einer Stärke von 20 – 30 cm 
Grobschotter zu erzielen. Die Mindestdicke des 
frostsicheren Oberbaues richtet sich nach RStO Punkt 
3.2 ff und soll neben der Lastverteilung sicherstellen, 
dass während der Frost- und Auftauperioden keine 
schädlichen Verformungen entstehen. 
 
Die Stärke des frostsicheren Aufbaues richtet sich nach 
den örtlichen Bodenbeschaffenheiten sowie der 
Region/Lage, in der sich die Straße befindet. Die durch 
ein Baugrundgutachten ermittelten Bodenkennwerte in 
Zusammenhang mit der Region Münsterland/innerhalb 
geschlossener Ortschaften ergeben einen erforderlichen 
frostsicheren Oberbau in einer Stärke von mindestens    
50 – 60 cm. 
 
Wird nicht gefolgt 
11  Sollte es im Stichweg 3 keine Kontaminierung mit PAK 
geben, wird beantragt, die Tiefenauskofferung der 
Stichstraße auf ein notwendiges u. nachgewiesenes 
Minimum zu beschränken. 
 
 
Siehe Antwort Nr. 10 
 
 
 
 
 
Wird nicht gefolgt 
 
 
 
 
Wird gefolgt

- 5 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
Außerdem sollen entstehende PAK-Entsorgungskosten  
in den anderen Stichstraßen oder im Hauptzug von den 
dortigen Eigentümern  allein getragen werden.(s. auch 
Punkt 6) 
 
Siehe Antwort Nr. 8 
12  Die existierenden Bäume  müssen beim Ausbau geschützt 
werden. 
 
Beim Ausbau werden die Bäume entsprechend den 
Richtlinien geschützt. 
Wird gefolgt 
13  Um Durchgangsverkehr  zu verhindern, sollte separat 
zum Ausbau der Straße eine Schließung des Hauptweges 
an der BAB-Brücke durch Poller  erfolgen, der z.B. von den 
Landwirten aufgeschlossen werden könnte. 
 
Die angesprochene Sperrung der Straße liegt nicht in der 
Zuständigkeit des Baubeschlusses. Eine Sperrung ist 
eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung, die von der 
Straßenverkehrsbehörde getroffen wird. 
 
 
 
Wird nicht gefolgt 
14  Es wird um Zusendung der Ausschreibungsunterlagen  
gebeten, ggf. stellvertretend an den Arbeitskreis. 
 
Nach Vergabe des Bauauftrages wird dem Arbeitskreis 
eine Blanco-Ausschreibung zur Verfügung gestellt. 
Wird gefolgt 
15  Es wird vor Beginn der Bauarbeiten eine Zusage des TBA 
erwartet, dass andere involvierte Stellen ( Telekom, 
Deutsch Bahn, Stadtwerke ) alle geplanten 
Baumaßnahmen bis zum Abschluss der Bauarbeiten 
ebenfalls erledigt haben. Sollten Verzögerungen oder 
ähnliches eintreten, wird fachliches Handeln bezüglich 
nachfolgender Aufrissarbeiten erwartet. Ansonsten muss 
es so etwas wie eine Baupause geben. 
Im Zuge der Bauvorbereitung werden die Bauarbeiten 
der Versorgungsträger abgefragt und die Durchführung 
der Arbeiten in den Gesamtbauablauf des Ausbaues der 
Straße Am Getterbach integriert. Das ist das übliche 
Verfahren in der Stadt Münster. So wird sichergestellt, 
dass die Bauzeit und die daraus unter Umständen 
entstehenden Beeinträchtigungen für die Bürger so kurz 
wie möglich gehalten werden. 
 
Wird gefolgt 
16  Auf der gesamten Ausbaulänge im Hauptzug 
einschließlich der Parkflächen sollen abgerundete 
Hochbordsteine  verwendet werden. Diese sind gleich 
teuer und haben den Vorteil reifenfreundlich zu sein. 
 
 
 
 
 
 
Entlang des Hauptzuges wird ein Schrägbordstein 
eingebaut. 
Wird gefolgt

- 6 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
17  Zur Verkehrsberuhigung wird erwartet, dass neben den 
geplanten Aufpflasterungen und Baumanpflanzungen die 
gegenwärtige Beschilderung : Tempo 30 (Zeichen 274), 
Verbot für Kfz/Motorräder (Zeichen 269) mit dem Zusatz 
„Anlieger frei“, Gefahrzeichen Fußgänger/Kinder (Zeichen 
133/136) für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar 
aufgestellt wird, ggf. sind weitere Schilder aufzustellen. 
Insbesondere wird beantragt, dass zumindest die 
Stichstraßen zu „Spielstraßen “ erklärt werden. 
 
Die Straße Am Getterbach ist bereits jetzt zwischen der 
Einmündung Heroldstraße und der Bundesfinanzschule 
als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Diese Ausweisung 
bleibt weiterhin bestehen. 
 
Die Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ) 133 und 136 
StVO wird nicht befürwortet. Das VZ 133  bezieht sich 
lediglich auf Fußgänger und wird an unübersichtlichen 
Stellen aufgestellt. Die seinerzeitige Aufstellung des VZ 
136 StVO  (Kinder) wurde vorgenommen, weil die Straße 
Am Getterbach über keinerlei Nebenanlagen verfügte. 
Nach dem vorliegenden Ausbauplan sind Nebenanlagen 
(Gehwege) vorgesehen, so dass das VZ 136 StVO 
entbehrlich ist. 
 
Nach der Straßenverkehrsordnung und den 
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften soll das VZ 136 
nur dort aufgestellt werden, wo häufig 
 Kinder auf die 
Fahrbahn laufen (beispielsweise im Bereich von Schulen 
bzw. Schulwegen oder Kindergärten). Die Aufstellung 
entsprechender Hinweise käme an zentralen 
Querungspunkten von Kindern in Betracht. Es macht 
keinen Sinn, an allen Stellen, an denen theoretisch 
Kinder auftauchen, Hinweisschilder aufzustellen. 
Insbesondere in Tempo-30-Zonen ist ein zusätzlicher 
Hinweis auf Kinder entbehrlich. Generell müssen 
Fahrzeugführer in Wohngebieten ständig mit dem 
Auftauchen von Kindern rechnen. Das Aufstellen des 
Verkehrszeichens „Kinder“ ohne bestimmten Anlass in 
allen Bereichen führt zu einem Gewöhnungseffekt bei 
den Fahrzeugführern, so dass es nur eine 
Scheinsicherheit bieten würde. Es fehlt an der 
erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die 
erhoffte Schutzwirkung tritt nicht ein.  
In Münster wird z.B. das Schild „Kinder“ nur dort 
aufgestellt, wo häufig Kinder auftauchen. Diese 
Verfahrensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben 
Wird nicht gefolgt

- 7 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
der Straßenverkehrsordnung, wonach Verkehrszeichen 
auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden 
müssen. Damit soll dem vielfach gescholtenen 
Schilderwald entgegengewirkt werden. 
 
VZ 260 StVO (Verbot f. Kfz, Motorräder etc.) mit dem 
Zusatz „Anlieger frei“. 
 
Zur Überwachung des Anliegerverkehrs 
: 
Das Verbot der Durchfahrt von Nichtanliegern kann von 
der Polizei nur schwer überwacht werden und kann 
allenfalls sporadisch erfolgen. 
Der Begriff Anlieger ist nach der Rechtsprechung sehr 
weit gefasst. Anlieger ist vereinfacht gesagt jeder, 
dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der 
gesperrten Straße oder in dem gesperrten Gebiet ist 
bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden 
Person steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner 
Anlieger. Maßgebend ist die gewollte Beziehung zu 
einem Anlieger oder Anliegergrundstück. In der Praxis 
bedeutet dies, dass ein Durchfahrverbot für Nichtanlieger 
sehr schlecht überwacht werden kann, da diese 
erforderliche Beziehung sehr leicht hergestellt oder auch 
konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem 
Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und nur mit 
großem personellen Aufwand zu führen. Aufgrund 
dessen hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen 
empfohlen, die Aufstellung derartiger Verkehrszeichen 
zu vermeiden. 
 
Bei der Einrichtung der Stichstraßen mit VZ 325/326 
StVO  (verkehrsberuhigter Bereich, im Volksmund 
Spielstraße genannt) ist zu beachten, dass diese 
Bereiche sich deutlich von den nebenliegenden Straßen 
unterscheiden müssen. Eine reine Ausweisung mit 
Verkehrszeichen ist nicht zulässig. Daher sind die 
Übergänge von der Hauptfahrbahn zu den Stichstraßen

- 8 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
z.B. durch Aufpflasterungen zu verdeutlichen. Zu 
beachten ist auch, dass in diesen Bereichen die 
Aufenthaltsfunktion, z.B. durch Einbauten wie 
Baumscheiben, Ruhezonen o.ä. zu verdeutlichen ist. 
Zudem sind anteilig zu den Wohneinheiten Parkstände 
auszuweisen. In verkehrsberuhigten Bereichen darf nur 
in den ausgewiesenen Parkbereichen geparkt werden. 
 
18  Die Verschwenkung ab Einmündung Stichweg 2 bis 
zur Einmündung Stichweg 3 soll so gebaut werden, wie 
es im offengelegten Plan vorgesehen ist. 
 
 Wird gefolgt 
19  Die Gestaltung des sehr breiten Grünstreifens  (Breite 
zwischen 3,50 m im Bereich Hausnr. 49 o, 49 p bis hin zu 
5,60 m bis zur Einmündung Stichweg 3) sollte in 
Absprache mit den Anwohnern erfolgen. Es soll verhindert 
werden, dass diese Fläche als Hundeklo oder 
Müllabladeplatz missbraucht wird. Es wäre z.B. ein 
niedriger Zaun denkbar. 
 
Der Grünstreifen erhält eine Raseneinsaat. Eine 
Einzäunung ist nicht vorgesehen. Die Einzäunung würde 
zusätzliche Kosten verursachen, die Pflege erschweren 
und den Unterhaltungsaufwand erhöhen. 
Wird nicht gefolgt 
20  Keine neu geplanten Bäume  in der Fahrbahn auf der 
Bahnseite, keine Baumscheiben mit Abweisern, sondern 
ein durchgehender Grünstreifen am Lärmschutzwall. Die  
Kosten für die Bäume lassen sich einsparen. 
 
Im Hauptzug sind die Baumscheiben aus gestalterischer 
Sicht und als Fahrbahneinengungen zur 
Verkehrsberuhigung geplant. Auf diese beiden 
Planungsansätze kann nicht verzichtet werden. 
 
Wird nicht gefolgt 
 
21  Für das Grundstück Am Getterbach 49 wird eine 
Parkfläche zu beiden Seiten der am Hauptzug gelegenen 
Einfahrt beantragt 
 
Das Grundstück Am Getterbach Nr. 49 ist fahrtechnisch 
von 2 Stichwegen erschlossen. Eine befestigte Zufahrt 
vom Hauptzug zur Grundstücksgrenze ist zurzeit nicht 
vorhanden. Das Grundstück ist ausreichend vom 
2. Stichweg erschlossen. 
 
Wird nicht gefolgt

- 9 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
22  Es wird beantragt, weder auf dem Hauptweg noch in den 
Stichstraßen die Gehwegflächen durch Pflasterung 
optisch von der Fahrbahn zu trennen , da eine 
Pflasterung teuer und pflegeintensiv ist. Die optische 
Trennung kann genauso gut durch andersfarbigen Asphalt 
oder durch Markierungen erreicht werden. Lediglich im 
Bereich der Grundstückszufahrten könnte gepflastert 
werden, da dies bautechnisch wohl notwendig ist. 
Ebenso sollen die geplanten Stellplätze  nicht gepflastert, 
sondern asphaltiert und, wenn überhaupt, durch 
Aufmalung gekennzeichnet werden.  
 
Der Ausbau der Straße erfolgt im Bestand, d.h. die 
Grundstücke sind bebaut und mit viel Zäunen oder 
Hecken eingefasst, die vorhandenen Höhen sind beim 
Ausbau einzuhalten. Aus diesem Grunde wird der 
Anschluss der öffentlichen Fläche in Form eines 
Pflasterstreifens hergestellt. Mit dem Pflaster kann man 
die vorhandenen Höhensituationen lösen, ein Streifen 
aus Asphaltbeton ist nicht mit dem Fertiger einzubauen, 
sondern muss mit der Hand hergestellt werden. Das 
verursacht Mehrkosten und entspricht nicht dem Stand 
der Technik.  
Wird nicht gefolgt 
23  Zur Kostensenkung sollte die befestigte Fläche  
weitestgehend aus Asphalt  bestehen und nur wenn es 
funktional erforderlich ist (z.B. Abflussrinnen) gepflastert 
werden. 
 
Siehe Punkt 22 Wird nicht gefolgt 
24  Die geplante Breite des Stichweges 3 von 5,50 m ist 
nicht nötig. Es würde genügen sie in 4,50 m bis höchstens 
5,00 m auszubauen. Als Ausweichmöglichkeiten für evtl. 
Begegnungsverkehr können drei Grundstückseinfahrten 
und die Feuerwehrzufahrt für die Bildungsanstalt der 
Agentur für Arbeit genutzt werden. 
 
Der Stichweg 3 ist nach der RAST 06 für den 
Begegnungsfall PKW/Müllfahrzeug zu bemessen. Die 
Befestigte Fahrfläche von 5,5 m erfüllt diese 
Anforderungen.              
Wird nicht gefolgt 
25  Durch das Bodengutachten hat sich herausgestellt, dass 
lediglich an 2 von 15 Stellen PAK-Kontaminierung 
festgestellt wurde. Es wird daher beantragt, nur an den 
kontaminierten Stellen eine Auskofferung  von maximal  
88 cm Tiefe vorzunehmen. Das TBA und die Baufirmen 
wären hierfür beweispflichtig. 
Der vorgesehene Straßenaufbau bestimmt sich 
unabhängig von der PAK-Kontamination der 
vorhandenen Befestigungen. Er wurde nach Vorgabe 
des Baugrundgutachtens entsprechend der jeweiligen 
Bauklasse nach Regelbauweise dimensioniert (hier 50 
bis 58 cm) zuzüglich Bodenstabilisierung wegen nicht 
ausreichend tragfähiger Untergründe (hier 20 bis 30 cm). 
Der tatsächlich erforderliche Umfang der 
Bodenstabilisierung wird während der Bauausführung bei 
offenliegendem Erdplanum abschnittsweise und je nach 
n örtlichen Gegebenheiten durch qualifizierte 
Bodenuntersuchungen ermittelt und bedarfsgerecht 
ausgeführt. 
Wird nicht gefolgt

- 10 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
26  In den bisherigen Planungen gab es am Hauptweg / Ecke 
Stichweg 3 eine als Grünfläche gekennzeichnete, etwa 
30 m lange und 50 cm breite Berandung. In der jetzigen 
Planung ist für diese Fläche eine Pflasterung vorgesehen. 
Dies wird abgelehnt und beantragt, in diesem Punkt die 
alte Planung wieder einzusetzen . 
 
Der in der alten Planung dargestellte ca. 30 m lange 
Grünstreifen ist keine eigenständige Grünanlage. Eine 
Bepflanzung mit Sträuchern, Bäumen etc. scheidet 
wegen der geringen Breite < 1 m aus. Bei der jetzigen 
Planung wird der Grünstreifen dem Grünstreifen auf der 
gegenüberliegenden Seite zugeschlagen. Mehrkosten 
entstehen nicht. 
 
Wird nicht gefolgt 
27  Es wird abgelehnt, dass der auf städtischem Grund 
stehende Baum am Hauptweg / Ecke Stichweg 1 wegen 
der Pflasterungen gefällt werden soll. Der Baum muss 
erhalten bleiben. 
 
Der Baum steht mittig in der für den fußläufigen Verkehr 
geplanten Fläche. Bei einem Erhalt des Baumes müsste 
dort eine Baumscheibe gebaut werden, die den 
gesamten Querschnitt des „Gehweges“ in Anspruch 
nehmen würde. In der Konsequenz müssten die 
Fußgänger dann auf die Fahrbahn ausweichen. Aus 
Sicherheitsgründen zum Schutz der Fußgänger wird das 
abgelehnt. 
 
Wird nicht gefolgt 
28  Zwischen dem Hauptzug der Straße Am Getterbach und 
der Bahntrasse ist ein breiter Grünstreifen  geplant. Es 
wird beantragt, dass die Stadt Münster zu ihrer Zusage 
steht, diese Fläche regelmäßig zu pflegen . Unter 
„regelmäßig“ muss zu verstehen sein, dass ein Bild von 
Sauberkeit und Ordnung das ganze Jahr über zu erkennen 
ist. Außerdem soll die Gestaltung der Grünflächen auf ein 
nachweisliches Minimum beschränkt bleiben. Da, wo es 
natürliche Grünflächen gibt, sollten diese nicht renaturisiert 
werden. 
 
 
 
Der Grünstreifen erhält eine Raseneinsaat. Der Rasen 
wird wie die anderen vergleichbaren Grünstreifen 
zweimal im Jahr gemäht. 
Wird gefolgt 
29  Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass durch die 
geplanten Versiegelungsflächen  das Regenwasser  nicht 
mehr ausreichend im Boden versickern kann. Dies könnte 
evtl. zu Überflutungen von Kellern führen. Es wird 
beantragt, dass das TBA nachweislich dafür Sorge trägt, 
dass hier kein Nachteil für die Eigentümer entsteht. 
Die Regenwasserkanalisation ist ausreichend 
dimensioniert. Das Regenwasser der ausgebauten 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird sicher 
abgeleitet. Vor Regenwasser, das sich auf den 
Privatgrundstücken sammelt und aufstaut, muss sich der 
Eigentümer selber schützen. 
  
Wird nicht gefolgt

- 11 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
30  Es werden Handlungshilfen und praktische Vorschläge  
vom TBA und von der Politik erwartet, wie die Eigentümer 
die Baudurchführung konstruktiv und helfend-
kontrollierend begleiten können. 
 
Die Bauleitung wird vom Tiefbauamt durchgeführt. Die 
Anlieger werden wie bei allen städtischen 
Baumaßnahmen über den Bauablauf informiert. 
Wird nicht gefolgt 
31  Es wird beantragt ein 30 km/h Schild  am Ausgang der 
Bildungsstätte der Agentur für Arbeit aufzustellen, da viele 
Seminarteilnehmer zu schnell auf den Getterbach fahren. 
Zudem wäre ein Schild „gefährliche Kreuzung“ an der 
Ecke zum dritten Stichweg hilfreich. 
Die Straße Am Getterbach ist bereits jetzt als Temp o-30-
Zone ausgewiesen. Es ist vorgesehen, ein VZ 310/311 
StVO  (Ortstafel) in Fahrtrichtung Heroldstraße vor  der 
Zufahrt zur Bundesfinanzschule aufzustellen. Das VZ 
274.2-40 StVO  (Beginn/Ende einer Tempo-30-Zone) 
kann nach  der Zufahrt zur Bundesfinanzschule, ggf. auch 
hinter der nebenliegenden Stichstraße, aufgestellt 
werden. Inwieweit VZ 102 StVO (Kreuzung mit Vorfahrt 
von rechts) aufgestellt wird, sollte nach dem erfol gten 
Ausbau entschieden werden. 
 
Wird zum Teil gefolgt 
32  Es sollen regelmäßig morgens und abends offizielle 
Geschwindigkeitskontrollen  durchgeführt werden. Dabei 
würden auch scheinbare Anlieger leicht entlarvt und zur 
Ordnung gerufen werden können. 
 
 
 
Geschwindigkeitsmessungen  werden seitens der 
Polizei fast ausnahmslos in Risikobereichen (z. B. bei 
Unfallschwerpunkten, Schulen oder Kindergärten) 
durchgeführt. Eine Unfalllage ist in der Straße Am 
Getterbach nicht gegeben, so dass derzeit keine 
Messungen durchgeführt werden können. 
Zur Überwachung des Anliegerverkehrs siehe 
Ausführungen oben. 
 
Wird nicht gefolgt 
33 Es wird beantragt, den Ausbau  der Straßen Am 
Getterbach schnellstmöglich nach dem 
Ausbaustandard der Stadt Münster vorzunehmen . 
Durch die übertriebenen Sparvorschläge des sogenannten 
Arbeitskreises sollten die Arbeiten nicht eingeschränkt 
oder verzögert werden, zumal die Baukosten durch 
erhebliche Verzögerungen noch mehr steigen werden. 
 
 
 
 
 
Der Ausbau der Straße Am Getterbach erfolgt nach den 
gültigen Vorschriften und Richtlinien. 
 
 
 
 
 
Wird gefolgt.

- 12 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
34 Da der Zugang zum Haus Nr. 53i und der Streifen vor den 
Grundstücken 53r und 53n (Stichstr. 3) gepflastert werden, 
sollte der Grünstreifen vor den Häusern Nr. 53j, 53h und 
53l ebenfalls gepflastert werden, damit es ein 
einheitliches Straßenbild ergibt. Folgekosten für die Stadt 
Münster für die Pflege der Grünstreifen würden so 
vermieden (2 Anlieger). 
 
Technisch ist eine Pflasterung der Flächen möglich. Es 
wird darauf hingewiesen, dass Mehrkosten von ca. 
70 €/m 
2 Pflasterfläche entstehen. Bei einer Fläche von 
ca. 95 m 2 entstehen so ca. 6.650 € Mehrkosten. 
Wird gefolgt 
35 Es wird beantragt darauf zu achten, dass überhaupt nur  
Flächen im erforderlichen Umfang versiegelt  werden. 
Durch den Anspruch der Stadt Münster, eine Stadt mit 
hoher Lebensqualität zu sein, wird seitens der Stadt 
Münster selbst u.a. auf die Bedeutung des städtischen 
Grüns hingewiesen.  
 
Ist bei der Planung berücksichtigt. Wird gefolgt 
36  Auf die geplanten Aufpflasterungen  könnte bei 
geringerer Ausbaubreite des Hauptzuges verzichtet  
werden, zumal diese insbesondere für den 
landwirtschaftlichen Verkehr hinderlich sind. 
 
 
 
 
Die Aufpflasterungen sind zur Geschwindigkeitsmin- 
derung erforderlich. Sie werden nach den Richtlinien 
gebaut und sind somit nur hinderlich dahingehend, dass 
beim Überfahren der Schwellen die Geschwindigkeit 
reduziert werden muss.  
 
Wird nicht gefolgt 
37  Die Beleuchtung sollte mit LED-Leuchten  ausgestattet 
werden, die die Betriebskosten nachhaltig senken. 
Gegebenenfalls sollte die Stadt sich an entsprechenden 
Modellvorhaben mit finanzieller Förderung beteiligen, um 
die Kosten für die Anlieger zu verringern. 
 
 
 
Der Einsatz von LED Leuchten bei der 
Straßenbeleuchtung wird erst in den kommenden Jahren 
sinnvoll sein. Probleme bereitet immer noch die  hohe 
Abwärme, die bei dem Einsatz mehrerer zusammen 
geschalteter LED auftritt. Für Beleuchtungsanlagen auf 
Plätzen oder Gehwegen mit geringen Mastabständen 
stellt die LED– Technik im Vergleich zu 
Kompaktleuchtstoffröhren oder Keramikbrennerlampen 
eine denkbare Alternative da. Ein wirtschaftlicher Einsatz 
ist jedoch vor dem Hintergrund der heute noch deutlich 
höheren Anschaffungskosten nicht sinnvoll. Die höheren 
Anschaffungskosten erhöhen die KAG-Beiträge. Die 
Stadt Münster beobachtet und prüft permanent die 
neuesten Entwicklungen im Bereich der 
Wird nicht gefolgt

- 13 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
Straßenbeleuchtung. Aus diesem Grund werden in den 
kommenden Wochen in Münster zwei Musteranlagen mit 
LED-Straßenleuchten als Pilotanlagen installiert. Die 
Erkenntnisse, die hierbei gewonnen werden, sollen als 
Entscheidungsgrundlage für künftige Planungen dienen. 
38  Es wird beantragt, dass die Kosten der Entsorgung der  
PAK-belasteten Erde  die Stadt Münster trägt, da die 
Anlieger nicht die Verursacher sind. 
 
 
Siehe Beantwortung des Antrages der CDU-Fraktion 
vom 19.11.2009 (Punkt 3 dieser Vorlage) 
Wird nicht gefolgt 
39  Es wird der Antrag gestellt, die gesamte Planung  noch 
einmal auf Einsparmöglichkeiten und Senkung von 
Standards, soweit sie die nachhaltige Nutzung u. 
Lebensdauer der Straßen und Sicherheitsstandards nicht 
wesentlich verringern, zu überprüfen . Beispiele in 
anderen Kommunen zeigen, dass dies durchaus möglich 
ist u. auch in Münster möglich sein sollte. 
 
Die Planung ist nochmals auf Wunsch der Anlieger und 
des Arbeitskreises, um Einsparpotentiale zu                  , 
geändert worden. Das Tiefbauamt hält das jetzt erzielte 
Ergebnis für abschließend erledigt. 
Wird nicht gefolgt 
40  Sollte die Verwaltungsschule  der Agentur für Arbeit, 
einen niedrigeren Beitrag  als bisher geplant zahlen 
müssen (geänderte rechtl. Situation), würden die 
Anwohner des Hauptzuges mit einem höheren Beitrag zu 
rechnen haben. Dies wäre für sie unzumutbar , zumal sie 
bereits durch die einseitige Lage an der Bahn erhöhte 
Beiträge zahlen müssen. 
 
Das Tiefbauamt der Stadt Münster hat auf der Grundlage 
der rechtlichen Bestimmungen und der aktuellen 
Rechtsprechung einen Abrechnungsmodus gewählt, der 
nach Einschätzung der Verwaltung einer gerichtlichen 
Überprüfung standhält. Der Deutsche Städtetag teilt 
diese Auffassung. 
Wird nicht gefolgt 
41  Es wird beantragt, auf die Verlegung des 
Regenwasserkanals  von den Privatgrundstücken 49, 49a 
und 49b in die Stichstraße 2 zu verzichten, da er seit 57 
Jahren störungsfrei funktioniert, durch die Umlegung 
unnötige Kosten entstehen und Folgekosten für die 
Eigentümer. Der Zugang zum Regenwasserkanal könnte 
durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert 
werden. 
 
Durch die Neuverlegung des Regenwasserkanals in die 
Straßenfläche entstehen den Anliegern keine 
zusätzlichen Kosten. Städtische Kanäle in Privatflächen 
sollten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Hier 
bietet sich nun die einmalige Möglichkeit, den 
Ausnahmefall zu egalisieren.  Aus technischer Sicht 
kommen bei der Neuverlegung folgende Vorteile zum 
Tragen: 
 
 
 
Wird nicht gefolgt

- 14 - 
 
Lfd.  
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
• Nach dem Ausbau der Straße werden 
zusätzliche Straßenabläufe gebaut, die bei 
Status Quo durch die Privatfläche an den Kanal 
angeschlossen werden müssten. 
• Das gleiche gilt für Neubauten (die Grundstücke 
sind in dem Bereich sehr groß und können noch 
geteilt und zusätzlich bebaut werden), hier 
müssten die neuen Regenwasserhausan- 
schlüsse ebenfalls über die Privatflächen 
angeschlossen werden. 
 
42  Sämtliche Eigentümer an der Stichstraße 1  lehnen einen 
gepflasterten Gehweg auf der Ostseite  der Straße ab, 
da er überflüssig ist und die Pflasterung die Ausbaukosten 
erhöht. Ebenso ist die geplante Pflasterung für den 
Parkstreifen auf der westlichen Straßenseite  der 
Stichstraße 1 nicht notwendig. Auch hier genügt Asphalt. 
Auf der Ostseite wird ein ca. 75 cm breiter Pflaster- 
streifen zu Angleichungsarbeiten an den Privatgrund- 
stücken gebaut. Der Parkstreifen auf der Westseite hat 
eine ausreichende Breite, dass der Asphaltbeton mit 
dem Fertiger eingebaut werden kann. Die Planung wird 
dahingehend geändert. 
Wird gefolgt

Beschlussvorlage

12756 Zeichen

V/0819/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straße Am Getterbach 
1. Beschluss über Anregungen 
2. Baubeschluss 
3. Beantwortung der Anträge der Fraktionen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den eingereichten Anregungen werden entsprechend den Beschlussvorschlägen in Anlage 1 
zugestimmt, teilweise zugestimmt bzw. nicht zugestimmt. 
2. Die Straße Am Getterbach wird auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg.-Nr. 10041 Blatt 1 
– 6 (6) ausgebaut. 
3. Die Anträge  
 der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 lfd. Nr. A-W/0026/2007,  
 der CDU-Fraktion vom 19.11.2009, lfd. Nr. A-W/00040/2009, 
 der FDP-Fraktion vom 21.11.2009, lfd. Nr. A-W/0041/2009 
 und der CDU, SPD, FDP-Fraktion vom 14.02.2010, lfd. Nr. A-W/0004/2010 
 sind mit der Vorlage beantwortet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von 1.320.000 € entstehen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
Investitionsmaßnahme 4084 Am Getterbach - Bau 
2010 
2011 
2012 
50.000 € 
500.000 € 
770.000 € 
 
VE 2012 
770.000 € 
Insgesamt: 1.320.000 €  
Vorlagen-Nr.: 
V/0819/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0819/2010 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im  Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 2.: Aktueller Stand der Planung: 
 
Auf der Basis des Bebauungsplanes Nr. 44 aus dem Jahre 1960 hat das Tiefbauamt die Ausfüh-
rungsplanung erstellt. Die Planung erstreckt sich auf den Hauptweg der Straße entlang der Bahn 
von der Heroldstraße bis zur Verwaltungsschule und den 3 Stichwegen, die vom Hauptweg nach 
Süden abzweigen.  
 
Alle Straßen erhalten einen niveaugleichen Ausbau. 
 
Die Fahrfläche wird in Asphaltbeton hergestellt. Die Flächen außerhalb der Fahrflächen bis zu den 
Grundstücken werden gepflastert. Die Gesamtbreiten der befestigten Flächen betragen im Haupt-
weg 6,25 m, im Stichweg I 5,75 m bis 6,45 m zuzüglich 2 m Parkstreifen in einem Teilbereich, im 
Stichweg II 5,0 m zuzüglich Aufweitung für Wendeanlage und Stichweg III 4,5 m bis 5,5 m. 
 
Der Hauptzug wird durch drei Aufpflasterungen jeweils eine am Anfang und Ende und in der Mitte 
und durch Fahrbahneinengungen durch Baumscheiben verkehrsberuhigt. 
 
Für den ruhenden Verkehr werden 21 Stellplätze angelegt.  
 
Die Herstellungskosten werden auf ca. 1 320.000 € geschätzt. 
 
Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW 
 
Die Straßen „Am Gette
rbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante 
Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli-
che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW). 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz 
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ (SBS) vom 15.12.1978 in der Fassung vom 
14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die 
davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen. 
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als 
Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. 
Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be-
trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten. 
Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt:  
 
Anlage Beitragsfähige 
Kosten 
Anliegeranteile 
in % 
Umlagefähige 
Kosten 
Verteiler-
wert/m² 
Am Getterbach  
Hauptzug 
700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 €
Am Getterbach  
Stichstraße 1 (östlich) 
145.000 € 80 116.000 € 9,49 €
Am Getterbach 
Stichstraße 2 (mittlere) 
145.000 € 80 116.000 € 6,74 €
Am Getterbach 
Stichstraße 3 (westlich) 
360.000 € 80 288.000 € 4,29 €

- 3 - 
V/0819/2010 
Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb-
bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos-
sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 
4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der 
Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke 
zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €.   
 
Zu 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 
 
1. Senkung 
des Kostenanteils der Bürger 
 
Nach den Unterlagen des Tiefbauamtes war Anfang der 1970er Jahre ein Bauauftrag an eine Fir-
ma erteilt worden, die Straßen Am Getterbach von Grund auf neu auszubauen, d. h. dass vor be-
reits 40 Jahren die Straßen in einem sehr schlechten Zustand waren. Dieser Bauauftrag wurde 
jedoch aus dem Tiefbauamt nicht bekannten Gründen storniert. Das hatte zur Folge, dass der da-
mals schon abgängige Straßenzustand Bestand hatte. 
 
Die in den nachfolgenden Jahren durchgeführten LKW-Fahrten für die verschiedenen Baustellen 
(Autobahn, Schallschutzwand an der Autobahn, Schallschutzwand an der Eisenbahn und Bau des 
Regenrückhaltebeckens) haben den schlechten Zustand der Straße nur unwesentlich verschlech-
tert. Da die Straße vor den o. g. Benutzungen schon abgängig war, ist auch nach den Nutzungen 
durch die o. g. Baumaßnahmen die Straße lediglich instandgesetzt worden. Eine Kostenbeteili-
gung der damals für die verschiedenen Baumaßnahmen zuständigen Dritten an der jetzigen Er-
neuerung ist nicht möglich. 
 
Eine Kanalisierung im Hauptzug der Straße entlang der Bahn ist nicht geplant. 
 
Der Hauptzug wird als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die Kostenbeteiligung der Bürger für 
die Fahrbahn beträgt 60 % der beitragsfähigen Kosten. 
 
Die Stichwege werden als Anliegerstraßen eingestuft. Hier beträgt der Anliegeranteil für die Fahr-
bahn 80 %. 
 
Die Bundesverwaltung wird auf Grund der Ausnutzung des Grundstücks gemäß der „Satzung über 
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaß-
nahmen der Stadt Münster“ mit einem sehr großen Anteil an den Anliegerkosten beteiligt. 
 
2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung 
 
Das Tiefbauamt hat am 05.09.2007 in einer ersten Bürgerinformation die Anlieger über den Aus-
bau der Straße „Am Getterbach“ informiert. Im Anschluss daran gründete sich der Arbeitskreis 
„Ausbau der Straße Am Getterbach“. 
 
Mit dem Arbeitskreis hat das Tiefbauamt im Folgenden dann mehrere Gespräche geführt, in denen 
die Wünsche über Änderungen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erörtert wurden. Als Ab-
schluss wurde in einer 2. Informationsveranstaltung am 24.09.2009 den Anliegern die Ausfüh-
rungsplanung vorgestellt.  Auch hier gab es Änderungswünsche, die in der Planung z. T. berück-
sichtigt wurden.  
 
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2009 
 
1. 
Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m² liegt. 
 
1. 1. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch

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V/0819/2010 
Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist die Entsorgung von PAK´s zu den Kosten der Freile-
gung zu rechnen. Die Freilegung erfasst auch die Beseitigung von Hindernissen unter der Erdober-
fläche wie z. B. das Entfernen von Ruinen im Boden; dafür entstehende Kosten zählen deshalb 
zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand (BVerwG Urteil vom 13.11.92 – 8 C 41.90 –). Im Er-
gebnis entsprechendes dürfte für sogenannte „Altlasten“ gelten. Ist z. B. verseuchter Boden etc. 
aufzunehmen und zu entsorgen, dürfte für den Fall, dass der dafür entstanden Aufwand schlecht-
hin keinem Dritten angelastet werden kann, die Kosten der Entsorgung dem beitragsfähigen Frei-
legungsaufwand zuzuordnen sein (vgl. u. a. Rd. Nr. 50 zu § 13 aus NJW Schriftenreihe –Hans-
Joachim Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. Auflage, Verlag C. H. Beck –). 
 
Da es sich bei den in Rede stehenden kontaminierten Fahrbahnanteilen in den Straßen Am Get-
terbach um in der Vergangenheit übliche Straßenbaustoffe handelt, ist ein Drittverschulden auszu-
schließen. Auch ein „Verschulden“ der Stadt Münster ist nicht ersichtlich. 
 
Die im Rahmen des Ausbaues der Straßen Am Getterbach anfallenden Entsorgungskosten für 
PAK-belastete Materialien sind dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen.  
 
Die Anrechnung der Kosten für PAK hat auch in der Vergangenheit üblicherweise stattgefunden (z. 
B. Hochstraße, Bahnhofstraße, Dorffeldstraße etc.) und ist erstinstanzlich nicht beanstandet wor-
den. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher auc h in diesem Fall nicht von der bisherigen 
Vorgehensweise abgewichen werden.  
 
1. 2. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung 
 
Die im Rahmen der Anliegerversammlungen und der Sitzungen des Arbeitskreises (siehe Punkt 2. 
zum SPD-Antrag vom 12.09.2007) vorgebrachten Anliegerwünsche wurden zu großen Teilen in 
die Planung aufgenommen. Details dazu siehe Anlage 2. 
 
2. Klärung der Abrechnungsmodalitäten 
 
Nach den neuen Erkenntnissen aus der Rechtsprechung ist der Hauptzug der Straße „Am Getter-
bach“ als Haupterschließungsstraße im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts einzustufen, weil hier 
die Straße nicht nur ihrem Anliegerverkehr dient, sondern dem Verkehr innerhalb der im Zusam-
menhang bebauten Ortsteile dient. 
 
Die Begriffsdefinition für Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 3 Ziffer a) der SBS, wonach Anliegerstra-
ßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegungen mit ihnen 
verbundenen Grundstücken dienen, ist nach den neuesten Erkenntnissen für den Hauptzug nicht 
mehr zutreffend. 
 
Deshalb ist die von der Stadt ursprünglich geplante Bildung einer Abrechnungseinheit gem. 
§ 2 Abs. 5 SBS nicht möglich. Abrechnungseinheiten können nur Anlagen mit gleichen Straßenar-
ten umfassen. Da die Stichstraßen als Anliegerstraßen i. S. der SBS einzustufen sind, ist die Bil-
dung einer Abrechnungseinheit ausgeschlossen. 
 
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge hat das zur Folge, dass vier eigenständige Abrech-
nungsgebiete zu bilden sind. Grundstücke, die an zwei Straßen liegen, müssen für beide Straßen 
bezahlen. Beispielsweise ist das Grundstück der Bundesagentur für Arbeit sowohl in dem Haupt-
zug als auch bei der „Stichstraße 3“ zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich die vervielfältigten 
Grundstücksflächen deutlich, die Verteilerwerte je m² vervielfältigte Grundstücksflächen werden 
teilweise deutlich gesenkt.  
 
Bei der ursprünglich vorgesehenen einheitlichen Abrechnung hätte der Verteilerwert bei ca. 
10 €/m² gelegen. Im Vergleich hierzu zahlen von den 63 Grundstückseigentümern jetzt 56 Eigen-
tümer weniger (bis zu 21.100 €) und 7 Eigentümer mehr (bis zu 66.000 €).

- 5 - 
V/0819/2010 
Bei Einfacherschließungen liegen die Verteilerwerte zwischen 4,29 €/m² und 9,49 €/m².  
 
Am 22.01.2010 wurden alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und Ihnen wurde 
die neue Sach- und Rechtslage erläutert. 
 
Antrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2009 
 
1. 
Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert auf ca. 8 €/m² gesenkt wird. 
 
1. 1. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung 
 
siehe Punkt 1. 2. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 
 
1. 2. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch 
 
siehe Punkt 1. 1. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 
 
Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion vom 14.2.2009 
 
1. Einrichtun
g eines „runden Tisches“ 
 
Soweit aus Sicht der Verwaltung möglich, wurden die Änderungswünsche der Anlieger in die Pla-
nung eingearbeitet (siehe Punkt 2. zum SPD-An trag vom 12.09.2007 und Punkt 1. 2. zum CDU-
Antrag vom 19.11.2009).  
 
Die Beteiligung der Anlieger an der Planung zu dieser Maßnahme war intensiver als bei allen vor-
hergegangenen Planungen. Durch viele Gespräche mit dem Arbeitskreis aber auch mit weiteren, 
einzelnen Anliegern wurde dem Tiefbauamt eine Vielzahl von Wünschen zur Planung mitgeteilt. 
Diese Wünsche sind teilweise auch gegensätzlich. Die nun von der Verwaltung vorgestellte Pla-
nung beinhaltet einen tragfähigen Kompromiss aus allen Anliegerwünschen.  
 
Die Veranstaltung des „Runden Tisches“ fand am 08.06.2010 statt. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Anlage Nr. 2

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Beratungsverlauf (1)

30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Heroldstraße
  • Weseler Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Geringhoffstraße
  • Hochstraße
  • Bahnhofstraße
  • Dorffeldstraße
  • Am Getterbach 49
  • Schelmenstiege 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0819/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37