V/0819/2010
Ausbau der Straße Am Getterbach
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Anlage Nr. 3
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YW16636/ 306% SPD-Fraktionin der Bezirksvertretung Münster-West SPD il a Dr. Hubert Sanetra Münster, 12.09.07 Christoph — Bernhard - Graben 106 - 48163 Münster Tel.: 0251-7475723 E-Mail: Hdrsaneira@aol.com An die Bezirksvertretung Münster West 2.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup Bezirksverwaltungsstelle — West Schelmenstiege 1 48161 Münster (Roxel) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kosten für die Bürger zur Instandsetzung der Straße „Am Getterbach“ gesenkt werden können und sie beteiligt die Bürger frühzeitig an der Planung. Begründung: Darüber, dass die Straße ‚Am Getterbach“ instand gesetzt werden muss, sind sich: die meisten Bürger (Anlieger) und die Verwaltung einig. Die Höhe der Kosten empfinden die Bürger als ungerechffertigt. Die Straße „Am Getterbach“ ist in den 50er Jahren erstellt worden, die Instandhaltung wurde bis heute nur rudimentär durchgeführt. In der Vergangenheit das Land NRW die Autobahn (A1) bei Münster-Mecklenbeck mit einer Brücke und einem Zubringer erweitert. Die Materialzulieferung erfolgte mit schweren LKW über die Wege „Weseler Straße/Am Getterbach“. Oberflächlich befand sich die Straße „Am Getterbach" bereits in einem ruinierten Zustand. Der nicht sichtbare Untergrund wurde durch den Schwerlastverkehr weiter belastet und zerstört, so dass dieser auch erneuert werden muss. Hier ist darauf hinzuweisen, dass ein LKW (10t) so viel Schaden anrichtet wie 60000 PKW’s ( 1) BMVBWw, Verkehr in Zahlen 2003/2004)! Die Materialien der Schallschutzwand für die Autobahn wurden anschließend über die Straße „Am Getterbach" transportiert. Des Weiteren hat die Bundesbahn ebenfalls Schallschutzwände aufgestellt. Die Anlieferung und Installation erfolgte mit LKWs ebenfalls über die Straße „Am Getterbach“. Auch hier beschädigten die LKWs die Oberfläche-und den nicht sichtbaren Untergrund der Straße weiter. Auch wurde ein Regenrückhaltebecken ausgekoffert, der Abtransport erfolgte über die Straße „Am Getterbach“. COM. Fraktion in der BV West WE Münster, 19. Nov. 2009 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster- West en Er Frau Elisabeth Westrup i STADT MUN STER Pantaleonplatz 7 ; an NEY. 200 48161Münster ee } - Ant für Dürgerangweyenhaker: - + Berirksverwaltung Wes: Straßenbaumaßnahme Am Getterbach - Senkung Verteilerwert Die Verwaltung wird gebeten, schon im Offenlegungsbeschluss die Ausbauplanung der Straßen- baumaßnahme Am Getterbach so zu gestalten, dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m? hegt. Um dieses Ziel zu erreichen, * istder Rat der Stadt Münster aufzufordern, deu Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die Entsorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teil- einrichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht. « wird die Verwaltung gebeten, den abgestimmten Anliegerwünsche zur Kosteneinsparung zu entsprechen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (vgl. Anlage). Die Verwaltung wird weiter gebeten, die Abrechnungsmodalitäten der Baumaßnahme (einheitliches Abrechnungsgebiet und Abrechnung nach KAG) eindeutig und justiziabel vor Beginn der Baumaß- nahmen zu klären, um spätere Unsicherheiten bezüglich der Abrechnung zu vermeiden. Gfls. ist hier ein Ratsbeschluss herbeizuführen. Begründung: Der beitragsfähige Aufwand für Straßenbaumaßnahmen wird nach dem tatsächlichen Aufwand er- mittelt. Bei der seit 2007 laufenden Straßen-Bauplanung „Am Getterbach“ entstehen nach den bis- herigen Planungen der Stadt Münster ein Aufwand in Höhe von ca. 1,32 Mio. EUR. 80 % des Aufwandes sollen die Anlieger tragen, dies entspricht einem Verteilerwert von ca. 9,83 €/m?. Für einzelne Grundstücksbesitzer entstehen so Belastungen von über 20.000 EUR für den Straßenausbau. Der Rat der Stadt Münster ist aufgefordert, den Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die Ent- sorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teileinrichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht. CDU Fraktion in der BV West CDU - Kreisgeschäftsstelle -Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 41842-0 - Telefax (0291).41842-44 Post@cdu-muenster.de http:iwwnw.cdu-muenster.de A-W [ooyof2009 Anlage: Auszugsweise Aufforderung der Eigentümer an die Parteien Unsere politischen Vertreter aller Parteien werden aufgefordert, folgende Forderungen und Stand- punkte wahrzunehmen und zu vertreten: = >. Maximal 26 Laternen = Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (Standorte der Laternen) ® Der AK ist hier weiter zu beteiligen. " Die Kostenerspamis durch die verringerte Anzahl der aufzustellenden Laternen ist durch TBA anzugeben (der AK erwartet eine Einsparung von ca. 42.000 Euro). » Straßenbreiten ® Die geplanten Straßenbreiten (insbesondere in den Stichwegen) des gewachsenen Wohn- gebiets „Am Getterbach“ werden als überdimensioniert angesehen. Hierbei ist allerdings festzustellen, dass die Planung des TBA noch unterhalb der nach den Richtlinien für den Ausbau von Stadtstraßen möglichen Breiten liegt. Trotzdem ist generell eine Reduzie- rung der Straßenbreiten zu planen. Der Stichweg II z.B. maximal 4 m Breite. ® Die Grünflächen(streifen) müssen verbreitert werden, bedürfen aber z.B. am Stichweg II keine Emeuerung für 30 € /qm. Zum größten Teil können die existierenden Grünflächen bestehen bleiben. " Eine weitere Reduzierung von versiegelter Fläche sollte geprüft werden. ® Die Kostenerspamis durch die o.a. Maßnahmen sind durch TBA anzugeben. > Verschwenkune der Straße ® Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (siehe auch Alternativvorschlag des TBA/ Erstentwurf). " Die etwaigen Zusatzkosten (vom TBA auf ca. 30.000 Euro beziffert) sind dabei aufzulis- ten. * Esisteine Aussage durch das TBA zu treffen, ob alle Flurstücke bereits jetzt eine Zufahrt zwingend benötigen. ® Reduzierung (oder Wegfall) von Parkbuchten * Im hinteren Bereich des Hauptwegs sind derzeit Parkbuchten geplant, wo cs wenig sinn- voll ist. = Es ist festzulegen, ob cin gesetzlich geforderter prozentualer Anteil an hergerichteter . Straße zwingend als Parkraum/ Parkbuchten verplant werden muss. = Die Kostenerspamis durch die verringerte Anzahl der zu crstellenden Parkbuchten ist durch TBA anzugeben. A-W [0144 |2009 in der BV West . Münster, 21.11.2009 Andie Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster - West Frau Elisabeth Westrup STADT DT MÜNSTER] Pantaleonplatz 7 24 NOV. 2009 48161 Münster * „Amt für Divgersngersyent:erer. - ! ® : } Berirksverwaltung Was: a nn nn nn nn nn ng un Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“ in Mecklenbeck (Straße + Stichstraßen) - Äntrag Die Verwaltung wird gebeten, die Ausbauplanung bereits vor dem Offenlegungsbeschluss der Straßenbaumaßnahme so zu gestalten, dass der Verteilerwert möglichst weit abgesenkt wird (auf ca. 8,00 €/m?). Um dies zu erreichen, soll einerseits den Anrainer-Anregungen zur Straßenbeleuchtung und zum Straßenpflaster entsprochen werden, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Vor allem aber sollen die hohen Kosten für die Sanierung der PAK-Belastung im Unterbau der Straßen nicht den umzulegenden Gesamtkosten zugerechnet werden. Begründung Bei der seit 2007 laufenden Straßenbauplanung „Am Getterbach“ werden nach den jüngsten Berechnungen Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € angesetzt. Davon sollen die Anlieger 80 % tragen, was einem Verteilerwert von etwa 9,83 €/m’ entspricht. Einzelne Anwohner müssten bis zu 25.000 € tragen. Einen besonders hohen Anteil an den Gesamtkosten nimmt die Sanierung der Belastung des Straßenuntergrunds mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK oder PAH) ein. Die extrem kanzerogenen PAK entstammen den früher beim Straßenbau verwendeten Teerstoffen aus Steinkohle; heute werden PAK-freie Bitumina aus Erdöl eingesetzt. Der PAK-haltige Straßenaufbruch muss ausgebaggert und als Sonderabfall entsorgt werden. Auch diese Kosten sollen gemäß der Planung zu 80 % aus Anliegerbeiträgen Faanziert werden. Da die Anlieger nicht für die Kontamination verantwortlich, also nicht Verursacher sind, sollten die Sanierungskosten als Gemeinlast zu 100 % von der Stadt Münster getragen werden. Zur Reduzierung der Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € wird weiterhin vorgeschlagen, die Anzahl der Straßenlaternen nicht zu erhöhen und die-Straßendecke der Hauptstraße wie der Stichstraßen einheitlich als Bitumenbelag auszuführen; beides wurde von den Anliegen bei der Anhörung am 24.9.09 mehrheitlich befürwortet. gezeichnet Poll und Fraktion FDP in der BV West FDP-Fraktionsgeschäftstelle - Geringhoffstr.48 - 48163 Münster Tel. (0351) 9873060, Fax (0251). 9873061 fdp-bv muensterf@web.de http://www. fdp-muenster.de NR: x N _ - Münster, 14.02.2010 Andie 5 Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster — West ar m —n Frau Elisabeth Westrup STADT NEIN) Pantaleonplatz 7 s 1% FEB, 200 48161 Münster Ä " - Ami lür bir gseangerogenneiter. - " .” Berirksverwaltung Wess S Runder Tisch zur Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“ Antrag Die Unterzeichneten bitten die Verwaltung, zu dem Thema „Am Getterbach“ baldmöglichst einen Runden Tisch einzuberufen. Begründung Die Teilnehmer am Runden Tisch - Tiefbauamt, Politik und Vertreter der Bürger-Initiative — sollen eine Abstimmung zwischen den geplanten Straßenbaumaßnahmen und den Bürgerwünschen herstellen. Vorschläge zur Abstimmung wurden bereits im November 2009 von der CDU (Herr Wolfgarten) und der FDP (Herr Poll) über dieBV West als Anträge an die Verwaltung weitergeleitet. ä gezeichnet Peter Wolfgarten (CDU) Manfred Rösmann (SPD) Kurt Poll (FDP)
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Anlage Nr. 1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0819/2010
Bedenken und Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 110041 Blätter 1 – 6 und Beipläne
nebst Begründung während der Offenlegung vom 21.06. bis 21.07.2010
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
1 Die mittlere Aufpflasterung aus Richtung Herodstraße
soll weiter im Hauptzug verschoben werden (etwa bis
Höhe Hausnummer 39), um den Verkehr aus Richtung
Heroldstraße zu verlangsamen.
Die Abstände der Aufpflasterungen im Hauptweg werden
angeglichen und die mittlere Aufpflasterung wird bis zum
Grundstück Haus-Nr. 39 verschoben.
Wird gefolgt.
2 Beim Rückbau von Hecken und Zäunen wird erwartet,
dass das TBA zeitgerecht mit den betroffenen
Eigentümern einzeln Verbindung aufnimmt, um Art,
Umfang und Besonderheiten abzustimmen. Die
Beseitigung und Entsorgung der privaten Hecken soll
durch das TBA erfolgen.
Der Rückbau von Hecken und Zäunen aus dem Eigen-
tum der Anlieger im öffentlichen Raum ist durch die An-
lieger zu deren Lasten durchzuführen.
Das Tiefbauamt ist jedoch vom Grundsatz her bereit,
soweit die Anlieger es wünschen, diese Arbeiten gegen
Kostenerstattung durchzuführen.
Daher wird das Tiefbauamt sich zeitgerecht im Zuge der
Bauvorbereitung mit den Anliegern in Verbindung setzen,
um eine einvernehmliche Vorgehensweise festzulegen.
Wird gefolgt
3a
3b
Die im Plan bereits vorgenommene Reduzierung der
Beleuchtung von 38 auf 25 Leuchten muss realisiert
werden.
Die sich hieraus ergebene Einsparung muss sich auch in
der Kalkulation / Abrechnung wiederfinden.
Das Tiefbauamt schlägt eine Beleuchtung mit
38 Straßenlaternen vor. Diese Anzahl von Leuchten
entspricht den Regelwerken und sichert eine Aus-
leuchtung der Straße, so wie es in Münster üblich ist.
Das Tiefbauamt ist aber bereit, auch nur 25 Leuchten
aufzustellen, wenn die BV-West es beschließt.
Es wird zurzeit von einer Kostenersparnis von ca.
29.000 € ausgegangen. Nach der Baumaßnahme
werden nur die ausgeführten Leistungen beim Bau der
Straßenbeleuchtung festgestellt. Eine Vergleichs-
rechnung wird nicht erstellt.
Wird gefolgt
Wird nicht gefolgt
- 2 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
4 Es wird bemängelt, dass nur 25 Leuchten geplant sind.
Älteren Bürgern bieten die Laternen Licht und damit
Sicherheit.
Siehe Punkt 3 Wird nicht gefolgt
5 Aufgrund einer Erhebung bei den Eigentümern, als auch
aufgrund der Gespräche mit den Parteien, müssen die
Fahrbahnbreiten noch einmal überdacht werden. Der
geplante Ausbau ist überdimensioniert und zu teuer.
Die befestigten Verkehrsflächen erstrecken sich auf die
im städtischen Eigentum stehenden Flächen. Der
Bebauungsplan Nr. 44 weist diese Flächen als
öffentliche Verkehrsfläche aus. Die Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen RAST 06 werden bei der
Planung eingehalten. In der RAST 06 sind
Mindestbreiten, je nach Auslastungen, festgelegt.
Wird nicht gefolgt
6 Der geplante Ausbaustandard des Hauptweges ist in
seiner Breite überdimensioniert . Ein schmalerer
Querschnitt mit Ausweichbuchten wäre preiswerter und
würde dem Gesamtcharakter der Straße eher
entsprechen. Es wird gefordert die Planung entsprechend
zu überarbeiten.
Siehe Punkt 5 Wird nicht gefolgt
7 Reduzierung der Kfz-Stellplätze – diese sind
hauptsächlich im hinteren Teil des Hauptzuges und in den
Stichwegen vorgesehen -, da jeder Eigentümer verpflichtet
ist, auf seinem Grund Stellfläche für seine Fahrzeuge und
ggf. die von Besuchern vorzusehen.
In Wohngebieten sollen im öffentlichen Straßenraum
nach den Richtlinien und dem üblichen Verfahren der
Stadt Münster bei der Planung von Baugebieten 30 %
der baurechtlich notwendigen Stellplätze für Besucher
bereitgestellt werden. In dem Gebiet sind ca. 63 Grund-
stücke bebaut, d. h. es sind mindestens 63 Wohnungen
vorhanden. Inwieweit 2 oder mehr Wohnungen je
Grundstück vorhanden sind, kann nicht ermittelt werden.
Nach Auskunft des Statistischen Amtes gibt es in dem
Gebiet 76 Haushalte und es sind dort 100 PKW bzw.
LKW zugelassen. Bei dem Nachweis, dass ein Stellplatz
je Grundstück vorzuhalten ist, müssen danach ca.
37 Fahrzeuge im öffentlichen Raum unterzubringen sein.
Geht man jedoch davon aus, dass es 63 Wohnungen
dort gibt, sind danach 30 % von 63 Stellplätzen, also
19 Stellplätze im öffentlichen Raum, vorzusehen.
Wird nicht gefolgt
- 3 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in dem Gebiet
noch zu einer erheblichen Nachverdichtung kommt. Die
Anzahl der zusätzlichen möglichen Wohnungen kann
man auf der Grundlage der nach freien Flächen auf den
Grundstücken, die sich für eine Bebauung anbieten, nur
grob schätzen. Es dürften jedoch wohl 22 zusätzliche
Wohnungen möglich sein. Danach würde sich die
Stellplatzauswahl von 19 auf 26 Stellplätze erhöhen. Die
jetzige Planung sieht 21 Stellplätze vor. In der Prognose
ist die geplante Anzahl somit eher noch zu gering.
8 Bezüglich der Kosten für die PAK-Entsorgung muss
insbesondere bei der jetzigen Abrechnungsmodalität klar
sein, dass die Anlieger die Kosten zu tragen haben, auf
deren Weg die Verseuchung gefunden worden wird.
Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster sieht
eine Abrechnung der beitragsfähigen Kosten nach
tatsächlichem Aufwand je Anlage vor. Damit ist
sichergestellt, dass die Anlieger „auch nur“ zu den
Kosten der sie erschließenden Anlage herangezogen
werden (incl. PAK-Entsorgung).
Wird gefolgt
9 Es wird erwartet, dass die Zusicherung des TBA, die
Kanalisation sei in Ordnung und es müssen keine Kosten
von den Anliegern dafür aufgebracht werden, eingehalten
wird. Es wird um eine ausdrückliche Zusage gebeten.
Die vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanalisation
ist in Ordnung. Den Anliegern entstehen somit keine
Kosten.
In der Stichstraße 2 wird im Zuge des Straßenausbaues
ein neuer Regenwasserkanal, der zurzeit auf Privatfläche
liegt, in die Straße gelegt. Für diese Neuverlegung
entstehen den Anliegern keine Kosten.
Die notwendigen Anschlussarbeiten der Abwasserlei-
tungen auf dem Privatgrundstück an den städtischen
Kanalleitungen werden zu Lasten der Stadt vom Tiefbau-
amt mit ausgeführt. Sollen auf den Privatgrundstücken
erstmalig Revisionsschächte gebaut werden, sind diese
von den Eigentümern zu bezahlen.
Wird gefolgt
- 4 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
10 Warum bedarf es überall in der Fahrbahn einer
zusätzlichen Stabilisierungsschicht (lt. TBA muss mit
etwa 50-60 cm tiefer Auskofferung gerechnet werden),
wenn nur einmal pro Woche der Müllwagen fährt. Dies
sollte noch einmal grundsätzlich überdacht werden; hier
liegt eine Kosteneinsparung von 100.000 €.
Festlegung des erforderlichen Straßenaufbaues erfolgt
gem. RStO (Richtlinie für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen) Ausgabe 2001.
Kriterien: 1. ausreichendes Tragverhalten
2. ausreichende Frostsicherheit
Das ausreichende Tragverhalten wird entsprechend der
Beanspruchung durch die Bauklasse festgelegt: hier
Bauklasse IV für die Hauptachse und Bauklasse V für die
Stichwege. Um ein ausreichendes Tragverhalten zu
erreichen, sind auf dem Erdplanum Tragwerte von
45 MN/m
2 zu erreichen. Aufgrund der anstehenden
Böden in der Straße Am Getterbach sind lt. Bodengut-
achten diese Tragwerte nur durch den Einbau einer
Stabilisierungsschicht in einer Stärke von 20 – 30 cm
Grobschotter zu erzielen. Die Mindestdicke des
frostsicheren Oberbaues richtet sich nach RStO Punkt
3.2 ff und soll neben der Lastverteilung sicherstellen,
dass während der Frost- und Auftauperioden keine
schädlichen Verformungen entstehen.
Die Stärke des frostsicheren Aufbaues richtet sich nach
den örtlichen Bodenbeschaffenheiten sowie der
Region/Lage, in der sich die Straße befindet. Die durch
ein Baugrundgutachten ermittelten Bodenkennwerte in
Zusammenhang mit der Region Münsterland/innerhalb
geschlossener Ortschaften ergeben einen erforderlichen
frostsicheren Oberbau in einer Stärke von mindestens
50 – 60 cm.
Wird nicht gefolgt
11 Sollte es im Stichweg 3 keine Kontaminierung mit PAK
geben, wird beantragt, die Tiefenauskofferung der
Stichstraße auf ein notwendiges u. nachgewiesenes
Minimum zu beschränken.
Siehe Antwort Nr. 10
Wird nicht gefolgt
Wird gefolgt
- 5 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
Außerdem sollen entstehende PAK-Entsorgungskosten
in den anderen Stichstraßen oder im Hauptzug von den
dortigen Eigentümern allein getragen werden.(s. auch
Punkt 6)
Siehe Antwort Nr. 8
12 Die existierenden Bäume müssen beim Ausbau geschützt
werden.
Beim Ausbau werden die Bäume entsprechend den
Richtlinien geschützt.
Wird gefolgt
13 Um Durchgangsverkehr zu verhindern, sollte separat
zum Ausbau der Straße eine Schließung des Hauptweges
an der BAB-Brücke durch Poller erfolgen, der z.B. von den
Landwirten aufgeschlossen werden könnte.
Die angesprochene Sperrung der Straße liegt nicht in der
Zuständigkeit des Baubeschlusses. Eine Sperrung ist
eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung, die von der
Straßenverkehrsbehörde getroffen wird.
Wird nicht gefolgt
14 Es wird um Zusendung der Ausschreibungsunterlagen
gebeten, ggf. stellvertretend an den Arbeitskreis.
Nach Vergabe des Bauauftrages wird dem Arbeitskreis
eine Blanco-Ausschreibung zur Verfügung gestellt.
Wird gefolgt
15 Es wird vor Beginn der Bauarbeiten eine Zusage des TBA
erwartet, dass andere involvierte Stellen ( Telekom,
Deutsch Bahn, Stadtwerke ) alle geplanten
Baumaßnahmen bis zum Abschluss der Bauarbeiten
ebenfalls erledigt haben. Sollten Verzögerungen oder
ähnliches eintreten, wird fachliches Handeln bezüglich
nachfolgender Aufrissarbeiten erwartet. Ansonsten muss
es so etwas wie eine Baupause geben.
Im Zuge der Bauvorbereitung werden die Bauarbeiten
der Versorgungsträger abgefragt und die Durchführung
der Arbeiten in den Gesamtbauablauf des Ausbaues der
Straße Am Getterbach integriert. Das ist das übliche
Verfahren in der Stadt Münster. So wird sichergestellt,
dass die Bauzeit und die daraus unter Umständen
entstehenden Beeinträchtigungen für die Bürger so kurz
wie möglich gehalten werden.
Wird gefolgt
16 Auf der gesamten Ausbaulänge im Hauptzug
einschließlich der Parkflächen sollen abgerundete
Hochbordsteine verwendet werden. Diese sind gleich
teuer und haben den Vorteil reifenfreundlich zu sein.
Entlang des Hauptzuges wird ein Schrägbordstein
eingebaut.
Wird gefolgt
- 6 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
17 Zur Verkehrsberuhigung wird erwartet, dass neben den
geplanten Aufpflasterungen und Baumanpflanzungen die
gegenwärtige Beschilderung : Tempo 30 (Zeichen 274),
Verbot für Kfz/Motorräder (Zeichen 269) mit dem Zusatz
„Anlieger frei“, Gefahrzeichen Fußgänger/Kinder (Zeichen
133/136) für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar
aufgestellt wird, ggf. sind weitere Schilder aufzustellen.
Insbesondere wird beantragt, dass zumindest die
Stichstraßen zu „Spielstraßen “ erklärt werden.
Die Straße Am Getterbach ist bereits jetzt zwischen der
Einmündung Heroldstraße und der Bundesfinanzschule
als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Diese Ausweisung
bleibt weiterhin bestehen.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ) 133 und 136
StVO wird nicht befürwortet. Das VZ 133 bezieht sich
lediglich auf Fußgänger und wird an unübersichtlichen
Stellen aufgestellt. Die seinerzeitige Aufstellung des VZ
136 StVO (Kinder) wurde vorgenommen, weil die Straße
Am Getterbach über keinerlei Nebenanlagen verfügte.
Nach dem vorliegenden Ausbauplan sind Nebenanlagen
(Gehwege) vorgesehen, so dass das VZ 136 StVO
entbehrlich ist.
Nach der Straßenverkehrsordnung und den
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften soll das VZ 136
nur dort aufgestellt werden, wo häufig
Kinder auf die
Fahrbahn laufen (beispielsweise im Bereich von Schulen
bzw. Schulwegen oder Kindergärten). Die Aufstellung
entsprechender Hinweise käme an zentralen
Querungspunkten von Kindern in Betracht. Es macht
keinen Sinn, an allen Stellen, an denen theoretisch
Kinder auftauchen, Hinweisschilder aufzustellen.
Insbesondere in Tempo-30-Zonen ist ein zusätzlicher
Hinweis auf Kinder entbehrlich. Generell müssen
Fahrzeugführer in Wohngebieten ständig mit dem
Auftauchen von Kindern rechnen. Das Aufstellen des
Verkehrszeichens „Kinder“ ohne bestimmten Anlass in
allen Bereichen führt zu einem Gewöhnungseffekt bei
den Fahrzeugführern, so dass es nur eine
Scheinsicherheit bieten würde. Es fehlt an der
erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die
erhoffte Schutzwirkung tritt nicht ein.
In Münster wird z.B. das Schild „Kinder“ nur dort
aufgestellt, wo häufig Kinder auftauchen. Diese
Verfahrensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben
Wird nicht gefolgt
- 7 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
der Straßenverkehrsordnung, wonach Verkehrszeichen
auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden
müssen. Damit soll dem vielfach gescholtenen
Schilderwald entgegengewirkt werden.
VZ 260 StVO (Verbot f. Kfz, Motorräder etc.) mit dem
Zusatz „Anlieger frei“.
Zur Überwachung des Anliegerverkehrs
:
Das Verbot der Durchfahrt von Nichtanliegern kann von
der Polizei nur schwer überwacht werden und kann
allenfalls sporadisch erfolgen.
Der Begriff Anlieger ist nach der Rechtsprechung sehr
weit gefasst. Anlieger ist vereinfacht gesagt jeder,
dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der
gesperrten Straße oder in dem gesperrten Gebiet ist
bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden
Person steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner
Anlieger. Maßgebend ist die gewollte Beziehung zu
einem Anlieger oder Anliegergrundstück. In der Praxis
bedeutet dies, dass ein Durchfahrverbot für Nichtanlieger
sehr schlecht überwacht werden kann, da diese
erforderliche Beziehung sehr leicht hergestellt oder auch
konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem
Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und nur mit
großem personellen Aufwand zu führen. Aufgrund
dessen hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen
empfohlen, die Aufstellung derartiger Verkehrszeichen
zu vermeiden.
Bei der Einrichtung der Stichstraßen mit VZ 325/326
StVO (verkehrsberuhigter Bereich, im Volksmund
Spielstraße genannt) ist zu beachten, dass diese
Bereiche sich deutlich von den nebenliegenden Straßen
unterscheiden müssen. Eine reine Ausweisung mit
Verkehrszeichen ist nicht zulässig. Daher sind die
Übergänge von der Hauptfahrbahn zu den Stichstraßen
- 8 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
z.B. durch Aufpflasterungen zu verdeutlichen. Zu
beachten ist auch, dass in diesen Bereichen die
Aufenthaltsfunktion, z.B. durch Einbauten wie
Baumscheiben, Ruhezonen o.ä. zu verdeutlichen ist.
Zudem sind anteilig zu den Wohneinheiten Parkstände
auszuweisen. In verkehrsberuhigten Bereichen darf nur
in den ausgewiesenen Parkbereichen geparkt werden.
18 Die Verschwenkung ab Einmündung Stichweg 2 bis
zur Einmündung Stichweg 3 soll so gebaut werden, wie
es im offengelegten Plan vorgesehen ist.
Wird gefolgt
19 Die Gestaltung des sehr breiten Grünstreifens (Breite
zwischen 3,50 m im Bereich Hausnr. 49 o, 49 p bis hin zu
5,60 m bis zur Einmündung Stichweg 3) sollte in
Absprache mit den Anwohnern erfolgen. Es soll verhindert
werden, dass diese Fläche als Hundeklo oder
Müllabladeplatz missbraucht wird. Es wäre z.B. ein
niedriger Zaun denkbar.
Der Grünstreifen erhält eine Raseneinsaat. Eine
Einzäunung ist nicht vorgesehen. Die Einzäunung würde
zusätzliche Kosten verursachen, die Pflege erschweren
und den Unterhaltungsaufwand erhöhen.
Wird nicht gefolgt
20 Keine neu geplanten Bäume in der Fahrbahn auf der
Bahnseite, keine Baumscheiben mit Abweisern, sondern
ein durchgehender Grünstreifen am Lärmschutzwall. Die
Kosten für die Bäume lassen sich einsparen.
Im Hauptzug sind die Baumscheiben aus gestalterischer
Sicht und als Fahrbahneinengungen zur
Verkehrsberuhigung geplant. Auf diese beiden
Planungsansätze kann nicht verzichtet werden.
Wird nicht gefolgt
21 Für das Grundstück Am Getterbach 49 wird eine
Parkfläche zu beiden Seiten der am Hauptzug gelegenen
Einfahrt beantragt
Das Grundstück Am Getterbach Nr. 49 ist fahrtechnisch
von 2 Stichwegen erschlossen. Eine befestigte Zufahrt
vom Hauptzug zur Grundstücksgrenze ist zurzeit nicht
vorhanden. Das Grundstück ist ausreichend vom
2. Stichweg erschlossen.
Wird nicht gefolgt
- 9 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
22 Es wird beantragt, weder auf dem Hauptweg noch in den
Stichstraßen die Gehwegflächen durch Pflasterung
optisch von der Fahrbahn zu trennen , da eine
Pflasterung teuer und pflegeintensiv ist. Die optische
Trennung kann genauso gut durch andersfarbigen Asphalt
oder durch Markierungen erreicht werden. Lediglich im
Bereich der Grundstückszufahrten könnte gepflastert
werden, da dies bautechnisch wohl notwendig ist.
Ebenso sollen die geplanten Stellplätze nicht gepflastert,
sondern asphaltiert und, wenn überhaupt, durch
Aufmalung gekennzeichnet werden.
Der Ausbau der Straße erfolgt im Bestand, d.h. die
Grundstücke sind bebaut und mit viel Zäunen oder
Hecken eingefasst, die vorhandenen Höhen sind beim
Ausbau einzuhalten. Aus diesem Grunde wird der
Anschluss der öffentlichen Fläche in Form eines
Pflasterstreifens hergestellt. Mit dem Pflaster kann man
die vorhandenen Höhensituationen lösen, ein Streifen
aus Asphaltbeton ist nicht mit dem Fertiger einzubauen,
sondern muss mit der Hand hergestellt werden. Das
verursacht Mehrkosten und entspricht nicht dem Stand
der Technik.
Wird nicht gefolgt
23 Zur Kostensenkung sollte die befestigte Fläche
weitestgehend aus Asphalt bestehen und nur wenn es
funktional erforderlich ist (z.B. Abflussrinnen) gepflastert
werden.
Siehe Punkt 22 Wird nicht gefolgt
24 Die geplante Breite des Stichweges 3 von 5,50 m ist
nicht nötig. Es würde genügen sie in 4,50 m bis höchstens
5,00 m auszubauen. Als Ausweichmöglichkeiten für evtl.
Begegnungsverkehr können drei Grundstückseinfahrten
und die Feuerwehrzufahrt für die Bildungsanstalt der
Agentur für Arbeit genutzt werden.
Der Stichweg 3 ist nach der RAST 06 für den
Begegnungsfall PKW/Müllfahrzeug zu bemessen. Die
Befestigte Fahrfläche von 5,5 m erfüllt diese
Anforderungen.
Wird nicht gefolgt
25 Durch das Bodengutachten hat sich herausgestellt, dass
lediglich an 2 von 15 Stellen PAK-Kontaminierung
festgestellt wurde. Es wird daher beantragt, nur an den
kontaminierten Stellen eine Auskofferung von maximal
88 cm Tiefe vorzunehmen. Das TBA und die Baufirmen
wären hierfür beweispflichtig.
Der vorgesehene Straßenaufbau bestimmt sich
unabhängig von der PAK-Kontamination der
vorhandenen Befestigungen. Er wurde nach Vorgabe
des Baugrundgutachtens entsprechend der jeweiligen
Bauklasse nach Regelbauweise dimensioniert (hier 50
bis 58 cm) zuzüglich Bodenstabilisierung wegen nicht
ausreichend tragfähiger Untergründe (hier 20 bis 30 cm).
Der tatsächlich erforderliche Umfang der
Bodenstabilisierung wird während der Bauausführung bei
offenliegendem Erdplanum abschnittsweise und je nach
n örtlichen Gegebenheiten durch qualifizierte
Bodenuntersuchungen ermittelt und bedarfsgerecht
ausgeführt.
Wird nicht gefolgt
- 10 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
26 In den bisherigen Planungen gab es am Hauptweg / Ecke
Stichweg 3 eine als Grünfläche gekennzeichnete, etwa
30 m lange und 50 cm breite Berandung. In der jetzigen
Planung ist für diese Fläche eine Pflasterung vorgesehen.
Dies wird abgelehnt und beantragt, in diesem Punkt die
alte Planung wieder einzusetzen .
Der in der alten Planung dargestellte ca. 30 m lange
Grünstreifen ist keine eigenständige Grünanlage. Eine
Bepflanzung mit Sträuchern, Bäumen etc. scheidet
wegen der geringen Breite < 1 m aus. Bei der jetzigen
Planung wird der Grünstreifen dem Grünstreifen auf der
gegenüberliegenden Seite zugeschlagen. Mehrkosten
entstehen nicht.
Wird nicht gefolgt
27 Es wird abgelehnt, dass der auf städtischem Grund
stehende Baum am Hauptweg / Ecke Stichweg 1 wegen
der Pflasterungen gefällt werden soll. Der Baum muss
erhalten bleiben.
Der Baum steht mittig in der für den fußläufigen Verkehr
geplanten Fläche. Bei einem Erhalt des Baumes müsste
dort eine Baumscheibe gebaut werden, die den
gesamten Querschnitt des „Gehweges“ in Anspruch
nehmen würde. In der Konsequenz müssten die
Fußgänger dann auf die Fahrbahn ausweichen. Aus
Sicherheitsgründen zum Schutz der Fußgänger wird das
abgelehnt.
Wird nicht gefolgt
28 Zwischen dem Hauptzug der Straße Am Getterbach und
der Bahntrasse ist ein breiter Grünstreifen geplant. Es
wird beantragt, dass die Stadt Münster zu ihrer Zusage
steht, diese Fläche regelmäßig zu pflegen . Unter
„regelmäßig“ muss zu verstehen sein, dass ein Bild von
Sauberkeit und Ordnung das ganze Jahr über zu erkennen
ist. Außerdem soll die Gestaltung der Grünflächen auf ein
nachweisliches Minimum beschränkt bleiben. Da, wo es
natürliche Grünflächen gibt, sollten diese nicht renaturisiert
werden.
Der Grünstreifen erhält eine Raseneinsaat. Der Rasen
wird wie die anderen vergleichbaren Grünstreifen
zweimal im Jahr gemäht.
Wird gefolgt
29 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass durch die
geplanten Versiegelungsflächen das Regenwasser nicht
mehr ausreichend im Boden versickern kann. Dies könnte
evtl. zu Überflutungen von Kellern führen. Es wird
beantragt, dass das TBA nachweislich dafür Sorge trägt,
dass hier kein Nachteil für die Eigentümer entsteht.
Die Regenwasserkanalisation ist ausreichend
dimensioniert. Das Regenwasser der ausgebauten
öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird sicher
abgeleitet. Vor Regenwasser, das sich auf den
Privatgrundstücken sammelt und aufstaut, muss sich der
Eigentümer selber schützen.
Wird nicht gefolgt
- 11 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
30 Es werden Handlungshilfen und praktische Vorschläge
vom TBA und von der Politik erwartet, wie die Eigentümer
die Baudurchführung konstruktiv und helfend-
kontrollierend begleiten können.
Die Bauleitung wird vom Tiefbauamt durchgeführt. Die
Anlieger werden wie bei allen städtischen
Baumaßnahmen über den Bauablauf informiert.
Wird nicht gefolgt
31 Es wird beantragt ein 30 km/h Schild am Ausgang der
Bildungsstätte der Agentur für Arbeit aufzustellen, da viele
Seminarteilnehmer zu schnell auf den Getterbach fahren.
Zudem wäre ein Schild „gefährliche Kreuzung“ an der
Ecke zum dritten Stichweg hilfreich.
Die Straße Am Getterbach ist bereits jetzt als Temp o-30-
Zone ausgewiesen. Es ist vorgesehen, ein VZ 310/311
StVO (Ortstafel) in Fahrtrichtung Heroldstraße vor der
Zufahrt zur Bundesfinanzschule aufzustellen. Das VZ
274.2-40 StVO (Beginn/Ende einer Tempo-30-Zone)
kann nach der Zufahrt zur Bundesfinanzschule, ggf. auch
hinter der nebenliegenden Stichstraße, aufgestellt
werden. Inwieweit VZ 102 StVO (Kreuzung mit Vorfahrt
von rechts) aufgestellt wird, sollte nach dem erfol gten
Ausbau entschieden werden.
Wird zum Teil gefolgt
32 Es sollen regelmäßig morgens und abends offizielle
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Dabei
würden auch scheinbare Anlieger leicht entlarvt und zur
Ordnung gerufen werden können.
Geschwindigkeitsmessungen werden seitens der
Polizei fast ausnahmslos in Risikobereichen (z. B. bei
Unfallschwerpunkten, Schulen oder Kindergärten)
durchgeführt. Eine Unfalllage ist in der Straße Am
Getterbach nicht gegeben, so dass derzeit keine
Messungen durchgeführt werden können.
Zur Überwachung des Anliegerverkehrs siehe
Ausführungen oben.
Wird nicht gefolgt
33 Es wird beantragt, den Ausbau der Straßen Am
Getterbach schnellstmöglich nach dem
Ausbaustandard der Stadt Münster vorzunehmen .
Durch die übertriebenen Sparvorschläge des sogenannten
Arbeitskreises sollten die Arbeiten nicht eingeschränkt
oder verzögert werden, zumal die Baukosten durch
erhebliche Verzögerungen noch mehr steigen werden.
Der Ausbau der Straße Am Getterbach erfolgt nach den
gültigen Vorschriften und Richtlinien.
Wird gefolgt.
- 12 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
34 Da der Zugang zum Haus Nr. 53i und der Streifen vor den
Grundstücken 53r und 53n (Stichstr. 3) gepflastert werden,
sollte der Grünstreifen vor den Häusern Nr. 53j, 53h und
53l ebenfalls gepflastert werden, damit es ein
einheitliches Straßenbild ergibt. Folgekosten für die Stadt
Münster für die Pflege der Grünstreifen würden so
vermieden (2 Anlieger).
Technisch ist eine Pflasterung der Flächen möglich. Es
wird darauf hingewiesen, dass Mehrkosten von ca.
70 €/m
2 Pflasterfläche entstehen. Bei einer Fläche von
ca. 95 m 2 entstehen so ca. 6.650 € Mehrkosten.
Wird gefolgt
35 Es wird beantragt darauf zu achten, dass überhaupt nur
Flächen im erforderlichen Umfang versiegelt werden.
Durch den Anspruch der Stadt Münster, eine Stadt mit
hoher Lebensqualität zu sein, wird seitens der Stadt
Münster selbst u.a. auf die Bedeutung des städtischen
Grüns hingewiesen.
Ist bei der Planung berücksichtigt. Wird gefolgt
36 Auf die geplanten Aufpflasterungen könnte bei
geringerer Ausbaubreite des Hauptzuges verzichtet
werden, zumal diese insbesondere für den
landwirtschaftlichen Verkehr hinderlich sind.
Die Aufpflasterungen sind zur Geschwindigkeitsmin-
derung erforderlich. Sie werden nach den Richtlinien
gebaut und sind somit nur hinderlich dahingehend, dass
beim Überfahren der Schwellen die Geschwindigkeit
reduziert werden muss.
Wird nicht gefolgt
37 Die Beleuchtung sollte mit LED-Leuchten ausgestattet
werden, die die Betriebskosten nachhaltig senken.
Gegebenenfalls sollte die Stadt sich an entsprechenden
Modellvorhaben mit finanzieller Förderung beteiligen, um
die Kosten für die Anlieger zu verringern.
Der Einsatz von LED Leuchten bei der
Straßenbeleuchtung wird erst in den kommenden Jahren
sinnvoll sein. Probleme bereitet immer noch die hohe
Abwärme, die bei dem Einsatz mehrerer zusammen
geschalteter LED auftritt. Für Beleuchtungsanlagen auf
Plätzen oder Gehwegen mit geringen Mastabständen
stellt die LED– Technik im Vergleich zu
Kompaktleuchtstoffröhren oder Keramikbrennerlampen
eine denkbare Alternative da. Ein wirtschaftlicher Einsatz
ist jedoch vor dem Hintergrund der heute noch deutlich
höheren Anschaffungskosten nicht sinnvoll. Die höheren
Anschaffungskosten erhöhen die KAG-Beiträge. Die
Stadt Münster beobachtet und prüft permanent die
neuesten Entwicklungen im Bereich der
Wird nicht gefolgt
- 13 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
Straßenbeleuchtung. Aus diesem Grund werden in den
kommenden Wochen in Münster zwei Musteranlagen mit
LED-Straßenleuchten als Pilotanlagen installiert. Die
Erkenntnisse, die hierbei gewonnen werden, sollen als
Entscheidungsgrundlage für künftige Planungen dienen.
38 Es wird beantragt, dass die Kosten der Entsorgung der
PAK-belasteten Erde die Stadt Münster trägt, da die
Anlieger nicht die Verursacher sind.
Siehe Beantwortung des Antrages der CDU-Fraktion
vom 19.11.2009 (Punkt 3 dieser Vorlage)
Wird nicht gefolgt
39 Es wird der Antrag gestellt, die gesamte Planung noch
einmal auf Einsparmöglichkeiten und Senkung von
Standards, soweit sie die nachhaltige Nutzung u.
Lebensdauer der Straßen und Sicherheitsstandards nicht
wesentlich verringern, zu überprüfen . Beispiele in
anderen Kommunen zeigen, dass dies durchaus möglich
ist u. auch in Münster möglich sein sollte.
Die Planung ist nochmals auf Wunsch der Anlieger und
des Arbeitskreises, um Einsparpotentiale zu ,
geändert worden. Das Tiefbauamt hält das jetzt erzielte
Ergebnis für abschließend erledigt.
Wird nicht gefolgt
40 Sollte die Verwaltungsschule der Agentur für Arbeit,
einen niedrigeren Beitrag als bisher geplant zahlen
müssen (geänderte rechtl. Situation), würden die
Anwohner des Hauptzuges mit einem höheren Beitrag zu
rechnen haben. Dies wäre für sie unzumutbar , zumal sie
bereits durch die einseitige Lage an der Bahn erhöhte
Beiträge zahlen müssen.
Das Tiefbauamt der Stadt Münster hat auf der Grundlage
der rechtlichen Bestimmungen und der aktuellen
Rechtsprechung einen Abrechnungsmodus gewählt, der
nach Einschätzung der Verwaltung einer gerichtlichen
Überprüfung standhält. Der Deutsche Städtetag teilt
diese Auffassung.
Wird nicht gefolgt
41 Es wird beantragt, auf die Verlegung des
Regenwasserkanals von den Privatgrundstücken 49, 49a
und 49b in die Stichstraße 2 zu verzichten, da er seit 57
Jahren störungsfrei funktioniert, durch die Umlegung
unnötige Kosten entstehen und Folgekosten für die
Eigentümer. Der Zugang zum Regenwasserkanal könnte
durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert
werden.
Durch die Neuverlegung des Regenwasserkanals in die
Straßenfläche entstehen den Anliegern keine
zusätzlichen Kosten. Städtische Kanäle in Privatflächen
sollten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Hier
bietet sich nun die einmalige Möglichkeit, den
Ausnahmefall zu egalisieren. Aus technischer Sicht
kommen bei der Neuverlegung folgende Vorteile zum
Tragen:
Wird nicht gefolgt
- 14 -
Lfd.
Nr.
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag
• Nach dem Ausbau der Straße werden
zusätzliche Straßenabläufe gebaut, die bei
Status Quo durch die Privatfläche an den Kanal
angeschlossen werden müssten.
• Das gleiche gilt für Neubauten (die Grundstücke
sind in dem Bereich sehr groß und können noch
geteilt und zusätzlich bebaut werden), hier
müssten die neuen Regenwasserhausan-
schlüsse ebenfalls über die Privatflächen
angeschlossen werden.
42 Sämtliche Eigentümer an der Stichstraße 1 lehnen einen
gepflasterten Gehweg auf der Ostseite der Straße ab,
da er überflüssig ist und die Pflasterung die Ausbaukosten
erhöht. Ebenso ist die geplante Pflasterung für den
Parkstreifen auf der westlichen Straßenseite der
Stichstraße 1 nicht notwendig. Auch hier genügt Asphalt.
Auf der Ostseite wird ein ca. 75 cm breiter Pflaster-
streifen zu Angleichungsarbeiten an den Privatgrund-
stücken gebaut. Der Parkstreifen auf der Westseite hat
eine ausreichende Breite, dass der Asphaltbeton mit
dem Fertiger eingebaut werden kann. Die Planung wird
dahingehend geändert.
Wird gefolgt
Beschlussvorlage
12756 Zeichen
V/0819/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Straße Am Getterbach 1. Beschluss über Anregungen 2. Baubeschluss 3. Beantwortung der Anträge der Fraktionen Beratungsfolge 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den eingereichten Anregungen werden entsprechend den Beschlussvorschlägen in Anlage 1 zugestimmt, teilweise zugestimmt bzw. nicht zugestimmt. 2. Die Straße Am Getterbach wird auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg.-Nr. 10041 Blatt 1 – 6 (6) ausgebaut. 3. Die Anträge der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 lfd. Nr. A-W/0026/2007, der CDU-Fraktion vom 19.11.2009, lfd. Nr. A-W/00040/2009, der FDP-Fraktion vom 21.11.2009, lfd. Nr. A-W/0041/2009 und der CDU, SPD, FDP-Fraktion vom 14.02.2010, lfd. Nr. A-W/0004/2010 sind mit der Vorlage beantwortet. II. Finanzielle Auswirkungen:: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von 1.320.000 € entstehen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4084 Am Getterbach - Bau 2010 2011 2012 50.000 € 500.000 € 770.000 € VE 2012 770.000 € Insgesamt: 1.320.000 € Vorlagen-Nr.: V/0819/2010 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0819/2010 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu 2.: Aktueller Stand der Planung: Auf der Basis des Bebauungsplanes Nr. 44 aus dem Jahre 1960 hat das Tiefbauamt die Ausfüh- rungsplanung erstellt. Die Planung erstreckt sich auf den Hauptweg der Straße entlang der Bahn von der Heroldstraße bis zur Verwaltungsschule und den 3 Stichwegen, die vom Hauptweg nach Süden abzweigen. Alle Straßen erhalten einen niveaugleichen Ausbau. Die Fahrfläche wird in Asphaltbeton hergestellt. Die Flächen außerhalb der Fahrflächen bis zu den Grundstücken werden gepflastert. Die Gesamtbreiten der befestigten Flächen betragen im Haupt- weg 6,25 m, im Stichweg I 5,75 m bis 6,45 m zuzüglich 2 m Parkstreifen in einem Teilbereich, im Stichweg II 5,0 m zuzüglich Aufweitung für Wendeanlage und Stichweg III 4,5 m bis 5,5 m. Der Hauptzug wird durch drei Aufpflasterungen jeweils eine am Anfang und Ende und in der Mitte und durch Fahrbahneinengungen durch Baumscheiben verkehrsberuhigt. Für den ruhenden Verkehr werden 21 Stellplätze angelegt. Die Herstellungskosten werden auf ca. 1 320.000 € geschätzt. Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Die Straßen „Am Gette rbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli- che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW). Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ (SBS) vom 15.12.1978 in der Fassung vom 14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen. Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be- trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten. Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt: Anlage Beitragsfähige Kosten Anliegeranteile in % Umlagefähige Kosten Verteiler- wert/m² Am Getterbach Hauptzug 700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 € Am Getterbach Stichstraße 1 (östlich) 145.000 € 80 116.000 € 9,49 € Am Getterbach Stichstraße 2 (mittlere) 145.000 € 80 116.000 € 6,74 € Am Getterbach Stichstraße 3 (westlich) 360.000 € 80 288.000 € 4,29 € - 3 - V/0819/2010 Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb- bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos- sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €. Zu 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 1. Senkung des Kostenanteils der Bürger Nach den Unterlagen des Tiefbauamtes war Anfang der 1970er Jahre ein Bauauftrag an eine Fir- ma erteilt worden, die Straßen Am Getterbach von Grund auf neu auszubauen, d. h. dass vor be- reits 40 Jahren die Straßen in einem sehr schlechten Zustand waren. Dieser Bauauftrag wurde jedoch aus dem Tiefbauamt nicht bekannten Gründen storniert. Das hatte zur Folge, dass der da- mals schon abgängige Straßenzustand Bestand hatte. Die in den nachfolgenden Jahren durchgeführten LKW-Fahrten für die verschiedenen Baustellen (Autobahn, Schallschutzwand an der Autobahn, Schallschutzwand an der Eisenbahn und Bau des Regenrückhaltebeckens) haben den schlechten Zustand der Straße nur unwesentlich verschlech- tert. Da die Straße vor den o. g. Benutzungen schon abgängig war, ist auch nach den Nutzungen durch die o. g. Baumaßnahmen die Straße lediglich instandgesetzt worden. Eine Kostenbeteili- gung der damals für die verschiedenen Baumaßnahmen zuständigen Dritten an der jetzigen Er- neuerung ist nicht möglich. Eine Kanalisierung im Hauptzug der Straße entlang der Bahn ist nicht geplant. Der Hauptzug wird als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die Kostenbeteiligung der Bürger für die Fahrbahn beträgt 60 % der beitragsfähigen Kosten. Die Stichwege werden als Anliegerstraßen eingestuft. Hier beträgt der Anliegeranteil für die Fahr- bahn 80 %. Die Bundesverwaltung wird auf Grund der Ausnutzung des Grundstücks gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaß- nahmen der Stadt Münster“ mit einem sehr großen Anteil an den Anliegerkosten beteiligt. 2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung Das Tiefbauamt hat am 05.09.2007 in einer ersten Bürgerinformation die Anlieger über den Aus- bau der Straße „Am Getterbach“ informiert. Im Anschluss daran gründete sich der Arbeitskreis „Ausbau der Straße Am Getterbach“. Mit dem Arbeitskreis hat das Tiefbauamt im Folgenden dann mehrere Gespräche geführt, in denen die Wünsche über Änderungen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erörtert wurden. Als Ab- schluss wurde in einer 2. Informationsveranstaltung am 24.09.2009 den Anliegern die Ausfüh- rungsplanung vorgestellt. Auch hier gab es Änderungswünsche, die in der Planung z. T. berück- sichtigt wurden. Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2009 1. Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m² liegt. 1. 1. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch - 4 - V/0819/2010 Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist die Entsorgung von PAK´s zu den Kosten der Freile- gung zu rechnen. Die Freilegung erfasst auch die Beseitigung von Hindernissen unter der Erdober- fläche wie z. B. das Entfernen von Ruinen im Boden; dafür entstehende Kosten zählen deshalb zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand (BVerwG Urteil vom 13.11.92 – 8 C 41.90 –). Im Er- gebnis entsprechendes dürfte für sogenannte „Altlasten“ gelten. Ist z. B. verseuchter Boden etc. aufzunehmen und zu entsorgen, dürfte für den Fall, dass der dafür entstanden Aufwand schlecht- hin keinem Dritten angelastet werden kann, die Kosten der Entsorgung dem beitragsfähigen Frei- legungsaufwand zuzuordnen sein (vgl. u. a. Rd. Nr. 50 zu § 13 aus NJW Schriftenreihe –Hans- Joachim Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. Auflage, Verlag C. H. Beck –). Da es sich bei den in Rede stehenden kontaminierten Fahrbahnanteilen in den Straßen Am Get- terbach um in der Vergangenheit übliche Straßenbaustoffe handelt, ist ein Drittverschulden auszu- schließen. Auch ein „Verschulden“ der Stadt Münster ist nicht ersichtlich. Die im Rahmen des Ausbaues der Straßen Am Getterbach anfallenden Entsorgungskosten für PAK-belastete Materialien sind dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen. Die Anrechnung der Kosten für PAK hat auch in der Vergangenheit üblicherweise stattgefunden (z. B. Hochstraße, Bahnhofstraße, Dorffeldstraße etc.) und ist erstinstanzlich nicht beanstandet wor- den. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher auc h in diesem Fall nicht von der bisherigen Vorgehensweise abgewichen werden. 1. 2. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung Die im Rahmen der Anliegerversammlungen und der Sitzungen des Arbeitskreises (siehe Punkt 2. zum SPD-Antrag vom 12.09.2007) vorgebrachten Anliegerwünsche wurden zu großen Teilen in die Planung aufgenommen. Details dazu siehe Anlage 2. 2. Klärung der Abrechnungsmodalitäten Nach den neuen Erkenntnissen aus der Rechtsprechung ist der Hauptzug der Straße „Am Getter- bach“ als Haupterschließungsstraße im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts einzustufen, weil hier die Straße nicht nur ihrem Anliegerverkehr dient, sondern dem Verkehr innerhalb der im Zusam- menhang bebauten Ortsteile dient. Die Begriffsdefinition für Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 3 Ziffer a) der SBS, wonach Anliegerstra- ßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegungen mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen, ist nach den neuesten Erkenntnissen für den Hauptzug nicht mehr zutreffend. Deshalb ist die von der Stadt ursprünglich geplante Bildung einer Abrechnungseinheit gem. § 2 Abs. 5 SBS nicht möglich. Abrechnungseinheiten können nur Anlagen mit gleichen Straßenar- ten umfassen. Da die Stichstraßen als Anliegerstraßen i. S. der SBS einzustufen sind, ist die Bil- dung einer Abrechnungseinheit ausgeschlossen. Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge hat das zur Folge, dass vier eigenständige Abrech- nungsgebiete zu bilden sind. Grundstücke, die an zwei Straßen liegen, müssen für beide Straßen bezahlen. Beispielsweise ist das Grundstück der Bundesagentur für Arbeit sowohl in dem Haupt- zug als auch bei der „Stichstraße 3“ zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich die vervielfältigten Grundstücksflächen deutlich, die Verteilerwerte je m² vervielfältigte Grundstücksflächen werden teilweise deutlich gesenkt. Bei der ursprünglich vorgesehenen einheitlichen Abrechnung hätte der Verteilerwert bei ca. 10 €/m² gelegen. Im Vergleich hierzu zahlen von den 63 Grundstückseigentümern jetzt 56 Eigen- tümer weniger (bis zu 21.100 €) und 7 Eigentümer mehr (bis zu 66.000 €). - 5 - V/0819/2010 Bei Einfacherschließungen liegen die Verteilerwerte zwischen 4,29 €/m² und 9,49 €/m². Am 22.01.2010 wurden alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und Ihnen wurde die neue Sach- und Rechtslage erläutert. Antrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2009 1. Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert auf ca. 8 €/m² gesenkt wird. 1. 1. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung siehe Punkt 1. 2. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 1. 2. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch siehe Punkt 1. 1. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion vom 14.2.2009 1. Einrichtun g eines „runden Tisches“ Soweit aus Sicht der Verwaltung möglich, wurden die Änderungswünsche der Anlieger in die Pla- nung eingearbeitet (siehe Punkt 2. zum SPD-An trag vom 12.09.2007 und Punkt 1. 2. zum CDU- Antrag vom 19.11.2009). Die Beteiligung der Anlieger an der Planung zu dieser Maßnahme war intensiver als bei allen vor- hergegangenen Planungen. Durch viele Gespräche mit dem Arbeitskreis aber auch mit weiteren, einzelnen Anliegern wurde dem Tiefbauamt eine Vielzahl von Wünschen zur Planung mitgeteilt. Diese Wünsche sind teilweise auch gegensätzlich. Die nun von der Verwaltung vorgestellte Pla- nung beinhaltet einen tragfähigen Kompromiss aus allen Anliegerwünschen. Die Veranstaltung des „Runden Tisches“ fand am 08.06.2010 statt. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Anlage Nr. 2
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (9)
- Heroldstraße
- Weseler Straße
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße
- Hochstraße
- Bahnhofstraße
- Dorffeldstraße
- Am Getterbach 49
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0819/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37