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4174/2023

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.01.2024

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Anlage 1 - Suchgebiet TH Bürgerpark Nord

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024

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Ansehen

Anlage 1 - Suchgebiet TH Bürgerpark Nord

166 Zeichen

Suchkreis Turnhalle Bürgerpark Nord
Mittelpunkt: 354205, 5648626
1:10000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

4402 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 4174/2023 
Freigabedatum 
18.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle 
mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei 
Sportübungseinheiten zur Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschrei-
bungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem 
maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort Bürgerpark Nord 
zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von mindestens drei Sportübungsein-
heiten geeignet sein. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Fertigstellung der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom 
Investor beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet 
werden. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 
Sportausschuss 01.02.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Die neue Gesamtschule im Bezirk Nippes, für die in der Schmiedegasse ein neues Schulge-
bäude errichtet wird, startet zum Schuljahr 2024/2025 im Interim im Bürgerpark Nord. Dort 
steht keine Sporthalle zur Verfügung. Das Dreikönigsgymnasium, welches das Interim derzeit 
nutzt, kann während der Auslagerung die eigene nahegelegene Sporthalle nutzen. Für die 
neue Gesamtschule sind dort keine Kapazitäten übrig.  
 
Daher ist die zügige Schaffung von Sportübungseinheiten im nahen Umkreis des Interims not-
wendig. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, die Zahl an Sportübungseinheiten im Be-
zirk insgesamt, sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport, zu erhöhen. Derzeit mietet 
die Verwaltung für Schulen im Bezirk externe Sportstätten im Umfang von 44 Schulstunden 
an. Hierin sind noch keine Bedarfe berücksichtigt, die durch die Schließung von Sporthallen 
aufgrund von Sanierungen oder Reparaturarbeiten entstehen. 
  
Eine Errichtung in unmittelbarer Nähe zum Interim im Bürgerpark ist wegen des Landschafts-
schutzes nicht möglich. Die Suche nach geeigneten Grundstücken, die zum Kauf stehen, war 
erfolglos.  
 
Aus diesen Gründen ist die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur 
Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 
Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten im Umkreis des Interims im Bürgerpark Nord erfor-
derlich. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, 
der*die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung in einem voraus-
sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. 
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der 
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. 
Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen 
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso 
die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, 
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan-
gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.  
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen 
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf 
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie 
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
Die grundsätzliche vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Amt für Recht, 
Vergabe und Versicherungen geprüft. 
Anlagen 
Anlage 0  Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1  Karte Suchgebiet

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

470 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
Die Turnhalle Nähe Bürgerpark Nord wird benötigt für die neue Gesamtschule, die dieses 
Jahr im Sommer (Schuljahr 2024/2025) im Interim im Bürgerpark startet. 
Dort steht keine Turnhalle zur Verfügung. Das Projekt muss daher so schnell wie möglich 
starten, das heißt zeitnah ausgeschrieben werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024

1408 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4174/2023
Stand: 05.08.2024 
Sachstandsbericht  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle 
mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei 
Sportübungseinheiten zur Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschrei-
bungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem 
maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort Bürgerpark Nord 
zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von mindestens drei Sportübungsein-
heiten geeignet sein. 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Fertigstellung der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom 
Investor beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet 
werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausschreibung wurde am 11.07.2024 europaweit veröffentlicht. Der Submissionstermin ist 
der 02.09.2024. 
Nächste Schritte: 
Der Submissionstermin am 02.09.2024 ist abzuwarten. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
05.08.2025

Beratungsverlauf (6)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.02.2024 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4174/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.01.2024
Erstellt
22.12.2023 11:30