4174/2023
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes
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Anlage 1 - Suchgebiet TH Bürgerpark Nord
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Suchkreis Turnhalle Bürgerpark Nord Mittelpunkt: 354205, 5648626 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1 Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4174/2023 Freigabedatum 18.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten zur Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschrei- bungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort Bürgerpark Nord zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von mindestens drei Sportübungsein- heiten geeignet sein. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich- tung umfassen. Nach Fertigstellung der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom Investor beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 Sportausschuss 01.02.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die neue Gesamtschule im Bezirk Nippes, für die in der Schmiedegasse ein neues Schulge- bäude errichtet wird, startet zum Schuljahr 2024/2025 im Interim im Bürgerpark Nord. Dort steht keine Sporthalle zur Verfügung. Das Dreikönigsgymnasium, welches das Interim derzeit nutzt, kann während der Auslagerung die eigene nahegelegene Sporthalle nutzen. Für die neue Gesamtschule sind dort keine Kapazitäten übrig. Daher ist die zügige Schaffung von Sportübungseinheiten im nahen Umkreis des Interims not- wendig. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, die Zahl an Sportübungseinheiten im Be- zirk insgesamt, sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport, zu erhöhen. Derzeit mietet die Verwaltung für Schulen im Bezirk externe Sportstätten im Umfang von 44 Schulstunden an. Hierin sind noch keine Bedarfe berücksichtigt, die durch die Schließung von Sporthallen aufgrund von Sanierungen oder Reparaturarbeiten entstehen. Eine Errichtung in unmittelbarer Nähe zum Interim im Bürgerpark ist wegen des Landschafts- schutzes nicht möglich. Die Suche nach geeigneten Grundstücken, die zum Kauf stehen, war erfolglos. Aus diesen Gründen ist die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten im Umkreis des Interims im Bürgerpark Nord erfor- derlich. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der*die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung in einem voraus- sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan- gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Die grundsätzliche vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen geprüft. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Karte Suchgebiet
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Die Turnhalle Nähe Bürgerpark Nord wird benötigt für die neue Gesamtschule, die dieses Jahr im Sommer (Schuljahr 2024/2025) im Interim im Bürgerpark startet. Dort steht keine Turnhalle zur Verfügung. Das Projekt muss daher so schnell wie möglich starten, das heißt zeitnah ausgeschrieben werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
4174/2023
Stand: 05.08.2024
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle
mit 3 Sportübungseinheiten im Stadtbezirk Nippes
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Sporthalle mit mindestens drei
Sportübungseinheiten zur Abdeckung des Schul- und Vereinssportes in Nippes ein Ausschrei-
bungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in Nippes in einem
maximalen Entfernungsradius von 800 Metern um den Interim-Schulstandort Bürgerpark Nord
zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung von mindestens drei Sportübungsein-
heiten geeignet sein.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Fertigstellung der Sporthalle soll diese einschließlich Grundstück vom
Investor beziehungsweise von der Investorin entweder gekauft oder langfristig angemietet
werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibung wurde am 11.07.2024 europaweit veröffentlicht. Der Submissionstermin ist
der 02.09.2024.
Nächste Schritte:
Der Submissionstermin am 02.09.2024 ist abzuwarten.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
05.08.2025
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4174/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 22.12.2023 11:30