4183/2016
Generalsanierung Georg-Büchner-Gymnasium
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Mitteilung Ausschuss
2944 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 02.01.2017 4183/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 Generalsanierung Georg-Büchner-Gymnasium Folgende Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der Generalsanierung Georg-Büchner Gymnasi- um (AN/2049/2016) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 12.12.2016 beantwor- tet. Die Beantwortung der Anfrage geht auch zur Kenntnis an den Betriebsausschuss Gebäudewirt- schaft und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Antwort der Verwaltung Am 08.04.2014 hat der Rat die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Realisierungs- wettbewerbes im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens für die Sanierung und Erweiterung der Schulstand- orte Schulzentrum Weiden, Realschulen Lassallestraße und Fürstenbergstraße (Mülheim) und Grundschule Wilhelm-Schreiber-Straße (Ossendorf) beauftragt. Hierbei sollte der Energiestandard EnEV 2014 zugrunde gelegt werden und der Neubau des Klassentraktes im Schulzentrum Weiden in Kompaktbauweise erfolgen. Das zweistufige Vergabeverfahren für das Gesamtprojekt wurde im Juli 2015 mit dem Teilnahme- wettbewerb begonnen. Dieser wurde im Dezember 2015 abgeschlossen. Daran angeschlossen hat sich das sogenannte Verhandlungsverfahren, d.h. die zur Teilnahme zugelassenen Bewerber wurden aufgefordert, Angebote für Sanierung/Neubau, Interimskonzepte und den Betrieb der Schulen über 25 Jahre abzugeben. Zurzeit befindet sich das Verfahren in der abschließenden Angebotsauswertung der 1. Runde. Die Angebote der Bieter liegen vor und wurden nach einer vorgegebenen Bewer- tungsmatrix, die die Qualität und den Barwert des Angebotes einbezieht, bewertet. Im Januar 2017 (2. und 3. KW) werden die beiden besten Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und haben danach Gelegenheit zur Überarbeitung ihrer Angebote. Im Anschluss erfolgen die abschließende An- gebotsauswertung, die Schlussverhandlung und der Abschluss des Vergabeverfahrens sowie die Vorlage des Vergabeergebnisses im Rat. 2 Wann in 2017 wird mit der Sanierung begonnen? Antwort der Verwaltung: Abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann mit der Sanierung begonnen werden. Dieser ist zurzeit im 3. Quartal 2017 geplant. Die Bieter haben für ihr Angebot bereits eine große Planungs- tiefe erreicht, so dass nach Verfahrensabschluss sofort mit der Genehmigungsplanung für die Bauge- nehmigung begonnen werden kann. Der Betrieb der Schulen wird bereits mit Vertragsabschluss übertragen. Vorbereitende Maßnahmen und solche, die keiner Genehmigung bedürfen, können sofort begonnen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass für den Außenstehenden sichtbare Arbeiten erst im Jahr 2018 nach Vorlage der Baugenehmigung begonnen werden. In Vertretung gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4183/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27