V/0193/2019
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen
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Anlage 1 überlassene Sportanlagen
751 Zeichen
Vereine Entschädigung Mitnutzung CVJM Münster / Johannes Busch Haus 75,00 € DJK GW Amelsbüren 712,50 € DJK GW Gelmer 75,00 € DJK SV Borussia Münster 945,00 € DJK Wacker Mecklenbeck 175,00 € 1. FC Gievenbeck 187,50 € DJK SC Nienberge 390,00 € SC Gremmendorf 187,50 € SC Münster 08 1.870,00 € SV Concordia Albachten 850,00 € SC Preußen 150,00 € SV Teutonia Coerde 500,00 € TSV Handorf 1.187,50 € TUS Hiltrup 550,00 € SC Westfalia Kinderhaus 1.412,50 € 9.267,50 € Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2019 Überlassene Sportanlagen
Beschlussvorlage
2619 Zeichen
V/0193/2019
V/0193/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch
Schulen
Beratungsfolge
14.03.2019 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Sportausschuss stimmt der – gemäß der Münsteraner Sportförderrichtlinie – in den Anlagen 1
und 2 aufgeführten Entschädigungen für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen
Sportstätten zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt
2019 wie folgt veranschlagt:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen
und –stätten
2019 -
Zeile 15 Transferaufwendungen - 12.187,50 €
Begründung:
In der Ziffer IV der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist die Entschädigung für die Mitbenutzung
von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten geregelt. Demnach gewährt die Stadt - auf Antrag
bis zum 01.10. eines jeden Jahres - den Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Spor t-
geräte zur Benutzung durch Schulen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung.
Gemäß der Ziffer IV, Absatz 3.1 bis 3.3 der Sportförderrichtlinie ist Voraussetzung für die Antragsstel-
Sportamt
26.02.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bußwolder
Telefon: 492-5213
Busswolder@stadt-
muenster.de
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V/0193/2019
lung ein sportgerechter Zustand der Sportstätten. Die Zahlung einer Entschädigung wird vom Pfleg e-
zustand der Sportstätte abhängig gemacht wird. Die Voraussetzungen prüft die Sportstättenkommi s-
sion.
Als Entschädigung bei den überlassenen Sportanlagen ist ein Pro Kopf -Betrag je Schüler/Schülerin
von 2,50 € festgesetzt (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.2 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweil i-
gen Vereine sind in der Anlage 1 dargestellt.
Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen erhalten für die Betriebskosten der Sportanlagen, die U n-
terhaltung und die Pflege der Sportgeräte, eine Pauschale in Höhe der nachgewiesenen Schulnut-
zungen (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.1 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweiligen Vereine sind
in der Anlage 2 dargestellt.
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Spor t-
förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen
Anlge 2 vereinseigene Sportanlagen
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Vereine Pauschalbetrag Hiltruper Segelclub 121,00 € Hünenburger Tennisclub 550,00 € , Kanu-Verein 289,00 € Reitclub St. Mauritz 149,00 € Reiterverein St. Georg 548,00 € RFV Münster-Sprakel 455,00 € Segelclub Hansa 210,00 € TSC Münster Gievenbeck (Tennis) 493,00 € Segelclub Münster 105,00 € 2.920,00 € Vereinseigene Sportanlagen Anlage 2 zur Vorlage V/0193/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0193/2019 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist ebenfalls – eine freiwillige Ausgabe. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0193/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37