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V/0193/2019

Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Vorlagen 20.02.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.03.2019, TOP 3.5

Anlage 1 überlassene Sportanlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlge 2 vereinseigene Sportanlagen

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 überlassene Sportanlagen

751 Zeichen

Vereine
Entschädigung
Mitnutzung
CVJM Münster / Johannes Busch Haus 75,00 €                 
DJK GW Amelsbüren 712,50 €               
DJK GW Gelmer 75,00 €                 
DJK SV Borussia Münster 945,00 €               
DJK Wacker Mecklenbeck 175,00 €               
1. FC Gievenbeck 187,50 €               
DJK SC Nienberge 390,00 €               
SC Gremmendorf 187,50 €               
SC Münster 08 1.870,00 €            
SV Concordia Albachten 850,00 €               
SC Preußen 150,00 €               
SV Teutonia Coerde 500,00 €               
TSV Handorf 1.187,50 €            
TUS Hiltrup 550,00 €               
SC Westfalia Kinderhaus 1.412,50 €            
9.267,50 €            
Anlage 1 zur Vorlage  V/0193/2019
Überlassene Sportanlagen

Beschlussvorlage

2619 Zeichen

V/0193/2019 
V/0193/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch 
Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt der – gemäß der Münsteraner Sportförderrichtlinie – in den Anlagen 1 
und 2 aufgeführten Entschädigungen für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen 
Sportstätten zu.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
     
 
Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 
2019 wie folgt veranschlagt: 
  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2019 - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 12.187,50 € 
 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Ziffer IV der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten geregelt. Demnach gewährt die Stadt - auf Antrag 
bis zum 01.10. eines jeden Jahres - den Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Spor t-
geräte zur Benutzung durch Schulen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. 
 
Gemäß der Ziffer IV, Absatz 3.1 bis 3.3 der Sportförderrichtlinie ist Voraussetzung für die Antragsstel-
Sportamt 
 
26.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bußwolder 
Telefon: 492-5213 
Busswolder@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0193/2019 
lung ein sportgerechter Zustand der Sportstätten. Die Zahlung einer Entschädigung wird vom Pfleg e-
zustand der Sportstätte abhängig gemacht wird. Die Voraussetzungen prüft die Sportstättenkommi s-
sion.  
 
Als Entschädigung bei den überlassenen Sportanlagen ist ein Pro Kopf -Betrag je Schüler/Schülerin 
von 2,50 € festgesetzt (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.2 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweil i-
gen Vereine sind in der Anlage 1 dargestellt.  
 
Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen erhalten für die Betriebskosten der Sportanlagen, die U n-
terhaltung und die Pflege der Sportgeräte, eine Pauschale in Höhe der nachgewiesenen Schulnut-
zungen (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.1 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweiligen Vereine sind 
in der Anlage 2 dargestellt.  
 
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Spor t-
förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen 
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen

Anlge 2 vereinseigene Sportanlagen

720 Zeichen

Vereine Pauschalbetrag
Hiltruper Segelclub 121,00 €                                    
Hünenburger Tennisclub 550,00 €                                    
,
Kanu-Verein 289,00 €                                    
Reitclub St. Mauritz 149,00 €                                    
Reiterverein St. Georg 548,00 €                                    
RFV Münster-Sprakel 455,00 €                                    
Segelclub Hansa 210,00 €                                    
TSC Münster Gievenbeck (Tennis) 493,00 €                                    
Segelclub Münster 105,00 €                                    
2.920,00 €                                 
Vereinseigene Sportanlagen 
Anlage 2 zur Vorlage  V/0193/2019

Anlage A

1585 Zeichen

Anlage A zur V/0193/2019 
 
Kurzüberblick 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch 
Schulen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten 
bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Entschädigung für die Mitbenutzung von 
Sportstätten ist ebenfalls – eine freiwillige Ausgabe. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1

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Details

Aktenzeichen
V/0193/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37