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AN/0018/2019

Umsetzung Gewerbeabfallverordnung

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 11.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.01.2019, TOP 1.7

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

4627 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Umwelt und Grün 
Rafael Christof Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.01.2019 
 
AN/0018/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
 
Umsetzung Gewerbeabfallverordnung 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Struwe, 
 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu 
nehmen: 
 
Am 1. August 2017 trat bundesweit die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Novelle 
nimmt die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten 
Bau- und Abbruchabfällen in die Pflicht, ihre Abfälle getrennt zu sammeln und zu recyceln.  
Unvermeidbare Abfallgemische sind vor der Verwertung zu behandeln oder aufzubereiten. 
Die neue Verordnung stärkt das Recycling von Gewerbeabfällen im Sinne des Ressourcen-
schutzes. 
 
Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Siedlungsab-
fälle an. Mehr als 90 Prozent davon werden derzeit entweder direkt oder nach Sortierung 
verbrannt. Dadurch gehen dem Wirtschaftskreislauf wertvolle Rohstoffe verloren. Gutachten 
belegen, dass bei solchen Gemischen erhebliche ungehobene Potenziale existieren: Etwa 
40 Prozent könnten – bei vorheriger Aussortierung –stofflich verwertet werden. Damit zu-
künftig ein größerer Teil dieser Abfälle für ein Recycling zur Verfügung steht, enthält die 
neue Gewerbeabfallverordnung einen konsequenten Vorrang für das Recycling. Der bislang 
geltende Gleichrang von stofflicher und energetischer Verwertung ist damit aufgelöst und der 
Weg frei für ein hochwertiges Recycling. 
 
Wie die Praxis zeigt, ist es aufwändig und kostenintensiv, Wertstoffe für ein Recycling aus 
Abfallgemischen durch eine nachträgliche Sortierung zu generieren. Werden Abfälle dage-
gen bereits in Gewerbebetrieben getrennt gesammelt, verbessern sich die Voraussetzungen

- 2 - 
 
für ein qualitativ hochwertiges Recycling. In der neuen Gewerbeabfallverordnung sind die 
Getrenntsammlungspflichten daher ausgeweitet und strikter gefasst. 
 Eine Pflicht zur Getrennthaltung und stofflichen Verwertung von gewerblichen Siedlungsab-
fällen besteht nach der neuen Verordnung für die Fraktionen Papier, Glas, Kunststoffe, Me-
talle, Bioabfälle, Textilien und Holz, sowie für weitere Abfallfraktionen, die mit Haushaltabfäl-
len vergleichbar sind. Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen müssen darüber 
hinaus Dämmmaterial, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Bitumengemische sowie Baustof-
fe auf Gipsbasis, separat sammeln und recyceln.  
Die Erfüllung der Getrennthaltungs- und Verwertungspflichten muss dokumentiert und auf 
Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sie kann durch Lagepläne, Lichtbil-
der, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente erfolgen. Für 
Bau- und Abbruchvorhaben mit weniger als 10 Kubikmeter Abfällen entfallen die Dokumenta-
tionspflichten über die Entsorgungsmaßnahmen, nicht jedoch die Getrennthaltungspflichten.  
 
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Getrennthaltung technisch möglich und wirt-
schaftlich zumutbar ist. Wo dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, dürfen Erzeuger und Be-
sitzer von gewerblichen Abfällen gemischt sammeln. In diesem Fall besteht die Pflicht, das 
Gemisch in einer Vorbehandlungsanlage nachträglich zu trennen und so einem Recycling 
zugänglich zu machen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit hohen mineralischen Antei-
len müssen in einer Aufbereitungsanlage sortiert und zerkleinert werden und stehen dann für 
die Herstellung definierter Recyclingbaustoffe zur Verfügung.  
Damit künftig auch für gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle ein hochwertiges 
Recycling möglich ist, werden ab 1. Januar 2019 an Vorbehandlungsanlagen erhöhte Anfor-
derungen gestellt. Diese müssen dann mit bestimmten Komponenten ausgestattet sein so-
wie Sortier- und Recyclingquoten einhalten.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Wie wird in Köln die Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung kontrolliert? 
2.) Wie werden die ab 1. Januar 2019 geltenden erhöhten Anforderungen an 
Vorbehandlungsanlagen umgesetzt? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz                                                             gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer                                         Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0018/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
11.01.2019
Erstellt
11.01.2019 09:20