AN/0018/2019
Umsetzung Gewerbeabfallverordnung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
4627 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Umwelt und Grün Rafael Christof Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.01.2019 AN/0018/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 Umsetzung Gewerbeabfallverordnung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Struwe, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen: Am 1. August 2017 trat bundesweit die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Novelle nimmt die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen in die Pflicht, ihre Abfälle getrennt zu sammeln und zu recyceln. Unvermeidbare Abfallgemische sind vor der Verwertung zu behandeln oder aufzubereiten. Die neue Verordnung stärkt das Recycling von Gewerbeabfällen im Sinne des Ressourcen- schutzes. Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Siedlungsab- fälle an. Mehr als 90 Prozent davon werden derzeit entweder direkt oder nach Sortierung verbrannt. Dadurch gehen dem Wirtschaftskreislauf wertvolle Rohstoffe verloren. Gutachten belegen, dass bei solchen Gemischen erhebliche ungehobene Potenziale existieren: Etwa 40 Prozent könnten – bei vorheriger Aussortierung –stofflich verwertet werden. Damit zu- künftig ein größerer Teil dieser Abfälle für ein Recycling zur Verfügung steht, enthält die neue Gewerbeabfallverordnung einen konsequenten Vorrang für das Recycling. Der bislang geltende Gleichrang von stofflicher und energetischer Verwertung ist damit aufgelöst und der Weg frei für ein hochwertiges Recycling. Wie die Praxis zeigt, ist es aufwändig und kostenintensiv, Wertstoffe für ein Recycling aus Abfallgemischen durch eine nachträgliche Sortierung zu generieren. Werden Abfälle dage- gen bereits in Gewerbebetrieben getrennt gesammelt, verbessern sich die Voraussetzungen - 2 - für ein qualitativ hochwertiges Recycling. In der neuen Gewerbeabfallverordnung sind die Getrenntsammlungspflichten daher ausgeweitet und strikter gefasst. Eine Pflicht zur Getrennthaltung und stofflichen Verwertung von gewerblichen Siedlungsab- fällen besteht nach der neuen Verordnung für die Fraktionen Papier, Glas, Kunststoffe, Me- talle, Bioabfälle, Textilien und Holz, sowie für weitere Abfallfraktionen, die mit Haushaltabfäl- len vergleichbar sind. Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen müssen darüber hinaus Dämmmaterial, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Bitumengemische sowie Baustof- fe auf Gipsbasis, separat sammeln und recyceln. Die Erfüllung der Getrennthaltungs- und Verwertungspflichten muss dokumentiert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sie kann durch Lagepläne, Lichtbil- der, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente erfolgen. Für Bau- und Abbruchvorhaben mit weniger als 10 Kubikmeter Abfällen entfallen die Dokumenta- tionspflichten über die Entsorgungsmaßnahmen, nicht jedoch die Getrennthaltungspflichten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Getrennthaltung technisch möglich und wirt- schaftlich zumutbar ist. Wo dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, dürfen Erzeuger und Be- sitzer von gewerblichen Abfällen gemischt sammeln. In diesem Fall besteht die Pflicht, das Gemisch in einer Vorbehandlungsanlage nachträglich zu trennen und so einem Recycling zugänglich zu machen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit hohen mineralischen Antei- len müssen in einer Aufbereitungsanlage sortiert und zerkleinert werden und stehen dann für die Herstellung definierter Recyclingbaustoffe zur Verfügung. Damit künftig auch für gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle ein hochwertiges Recycling möglich ist, werden ab 1. Januar 2019 an Vorbehandlungsanlagen erhöhte Anfor- derungen gestellt. Diese müssen dann mit bestimmten Komponenten ausgestattet sein so- wie Sortier- und Recyclingquoten einhalten. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wie wird in Köln die Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung kontrolliert? 2.) Wie werden die ab 1. Januar 2019 geltenden erhöhten Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen umgesetzt? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0018/2019
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 11.01.2019
- Erstellt
- 11.01.2019 09:20