2389/2024
Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der Federführung für den Ausbau zusätzlicher Haltestellen im Rahmen des Projektes Kapazitätserhöhung auf den Linien 4, 13 und 18
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2026
2733 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/690/1
Vorlagen-Nummer
2389/2024
Stand: 09.07.2026
Sachstandsbericht
Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der
Federführung für den Ausbau zusätzlicher Haltestellen im Rahmen des Projektes
Kapazitätserhöhungen auf den Linien 4, 13 und 18 sowie Erstellung der Planung bis
Leistungsphase 4 HOAI durch die KVB AG
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) in Ergän-
zung des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für den Ausbau zu-
sätzlicher Haltestellen im Rahmen des Projektes Kapazitätserhöhungen auf den Linien
4, 13 und 18 und die Verlängerung von Bahnsteigen an den Haltestellen Bocklemünd,
Weinsbergstraße/Gürtel, Melatengürtel und Euskirchener Straße sowie der Wendean-
lage Bocklemünd zu übertragen. In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt
Köln die Verwaltung, einen Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzu-
schließen
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Verlängerung der Bahnsteige
an den Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstraße/ Gürtel, Melatengürtel und Euskir-
chener Straße sowie der Wendeanlage Bocklemünd die Entwurfsplanung einschließlich
Kostenberechnung (gem. Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und In-
genieure 2013 – HOAI 2013) erarbeitet, die Förderung sicherstellt und die notwendigen
Genehmigungen beantragt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag wurde abgeschlossen.
Für die Haltestellen Weinsbergstraße/Gürtel, Melatengürtel sowie Euskirchener Straße haben
die Entwurfsplanungen einschließlich der Kostenberechnungen gemäß Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure begonnen. Die Haltestelle Bocklemünd ein-
schließlich der Wendeanlage Bocklemünd befindet sich derzeit in der Vorplanung.
Nächste Schritte:
Für die Haltestellen Weinsbergstraße/Gürtel, Melatengürtel sowie Euskirchener Straße soll
Anfang 2027 ein Baubeschluss sowie die erforderlichen Genehmigungen herbeigeführt wer-
den. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab Sommer 2027 möglich.
2
Da die bauliche Realisierung der Verlängerung der Haltestelle Bocklemünd einschließlich der
Wendeanlage Bocklemünd – unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalkapazitäten in
der Bauausführung sowie aufgrund eines längeren Planungsvorlaufs – erst zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen kann, ist vorgesehen, für die Haltestelle und die Wendeanlage Bocklemünd
einen separaten Baubeschluss einzuholen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Ein nächster Sachstandsbericht ist für das 4. Quartal 2027 geplant.
Beschlussvorlage Rat
10992 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/690/1 Vorlagen-Nummer 2389/2024 Freigabedatum 1010.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der Federführung für den Ausbau zusätzlicher Haltestellen im Rahmen des Projektes Kapazitätserhöhungen auf den Linien 4, 13 und 18 sowie Erstellung der Planung bis Leistungsphase 4 HOAI durch die KVB AG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) in Ergän- zung des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für den Ausbau zu- sätzlicher Haltestellen im Rahmen des Projektes Kapazitätserhöhungen auf den Linien 4, 13 und 18 und die Verlängerung von Bahnsteigen an den Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstraße/Gürtel, Melatengürtel und Euskirchener Straße sowie der Wendean- lage Bocklemünd zu übertragen. In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, einen Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzu- schließen 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Verlängerung der Bahnsteige an den Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstraße/ Gürtel, Melatengürtel und Euskir- chener Straße sowie der Wendeanlage Bocklemünd die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (gem. Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und In- genieure 2013 – HOAI 2013) erarbeitet, die Förderung sicherstellt und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Verlängerung der Bahnsteige an den Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstr./ Gürtel, Melatengürtel und Euskir- chener Str. sowie der Wendeanlage Bocklemünd zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maßnahme aufgrund anderer Prioritäten zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Verkehrsausschuss 29.10.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Alle oberirdischen Haltestellen auf den Linien 4, 13 und 18 wurden bereits im Zuge der fortlau- fenden Planungen zur Kapazitätserweiterung nochmal vertieft auf die maximal mögliche ein- zusetzende Fahrzeuglänge hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass trotz 60 m langer Bahnsteige aufgrund der Halteposition der Fahrzeuge weitere vier Bahnsteige und eine Wen- deanlage verlängert werden müssen. Dies betrifft die Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstraße/ Gürtel, Melatengürtel und Euskir- chener Straße. Die Bahnsteige weisen zwar allesamt eine Nutzlänge von 60 m auf, die prinzipiell einen Ein- satz von ca. 70 m langen Fahrzeugen ermöglichen würden, die Lage der Weichen und die Lage von Signalen erlauben jedoch nur eine maximale Fahrzeuglänge von unter 70 m, sodass auch hier Bahnsteigverlängerungen erforderlich werden. Die Federführung für die Planungen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4,13 und 18 wurde der KVB bereits mit den Vorlagen 2723/2018 und 2662/2019 übertragen. Für die ersten 3 Haltestellen wurden bereits Baubeschlüsse (2430/2021 und 2751/2022) eingeholt. Umsetzungsplanung Für die Haltestellen auf dem Gürtel werden analog zur Haltestelle Wüllnerstraße (vgl. Baube- schluss 2430/2021) bis zum barrierefreien Gürtelausbau kleinere provisorische Maßnahmen erforderlich. Außerdem muss die Wendeanlage Bocklemünd ebenfalls ausgebaut werden. Bei der Haltestelle Bocklemünd muss aufgrund der Lage der Weichen zur Einfahrt in die Wen- deanlage der Bahnsteig in Richtung stadtauswärts um ca. 10 m verlängert werden. Die Zwangslage der Signale der Fahrsignalanlage an der Wendeanlage Bocklemünd erfordert ei- nen Neubau der Wendeanlage parallel zum Streckengleis in Richtung Görlinger Zentrum. Die Position der Lichtsignalanlagen und die Lage der Gleisquerungen an den Haltestellen Euskirchener Straße, Melatengürtel und Weinsbergstraße/ Gürtel erfordern, dass die Bahn- steige in Fahrtrichtung Sülzgürtel verlängert werden müssen. Der Bahnsteig der Haltestelle Euskirchener Straße muss um ca. 3 m verlängert werden. Die Bahnsteige der Haltestellen Weinsbergstraße/ Gürtel und Melatengürtel müssen jeweils etwa um 9 m verlängert werden. Termine Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen wird unter Beachtung von Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung frühestens ab 2026 erfolgen können. Die Baumaßnahmen werden mit Blick auf die Inbetriebnahmezeitpunkte der längeren neuen Stadtbahnfahrzeuge auf den ein- zelnen Linien sukzessive ab 2026 ff. durchgeführt. Änderung des Stadtbahnvertrags Im Stadtbahnvertrag vom 03./09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebener- digen Stadtbahnstrecken festgelegt worden. Für die genannten Haltestellen soll eine ergän- zende Vereinbarung getroffen werden. Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Planung, Durchführung und Finanzierung der v. g. Maßnahme verantwortlich ist. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, diese Zuständigkeiten für die Kapazitätserweiterung mit einem Nachtragsver- trag für die Haltestellen Bocklemünd, Weinsbergstraße/Gürtel, Melatengürtel und Euskirche- ner Str. sowie der Wendeanlage Bocklemünd an die KVB zu übertragen. In § 4 des Stadtbahnvertrages ist die Übernahme von Kosten geregelt. Demnach tragen die Stadt Köln und die KVB jeweils für ihre Maßnahmenanteile die nicht durch Zuwendungen ab- gedeckten Kosten. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass Ingenieurbauwerke ein- schließlich Haltestellen, Leiteinrichtungen und Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung in die Zuständigkeit der Stadt fallen und hierfür die Kosten aus dem städti- schen Haushalt zu tragen sind. Die betriebstechnischen Ausrüstungen einschließlich bahn- spezifischer Signalanlagen sowie die Wendeanlage werden von der KVB umgesetzt und fi- nanziert. 4 Kosten, Förderung und Finanzierung Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Maßnahmen an den aufgeführten Halte- stellen und der Wendeanlage beträgt ca. 1,74 Mio. € brutto. Der städtische Anteil, inkl. einer 7%igen Pauschale für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen, beträgt ins- gesamt rd. 825.500 €. Die Aufteilung auf die einzelnen Jahre und Kostenträger wird im Folgenden aufgeführt: 2026 2027 Gesamt Gesamtkosten netto 129.500,00 € 1.290.000,00 € 1.419.500,00 € davon Anteil KVB netto 40.200,00 € 731.100,00 € 771.300,00 € davon Anteil Stadt Köln netto 89.400,00 € 558.900,00 € 648.300,00 € Anteil Stadt Köln netto 89.400,00 € 558.900,00 € 648.300,00 € Verwaltungskostenpauschale 7% 6.300,00 € 39.100,00 € 45.400,00 € Zahlung Stadt Köln an KVB (netto) 95.700,00 € 598.000,00 € 693.700,00 € Umsatzsteuer 19% 18.200,00 € 113.600,00 € 131.800,00 € Zahlung Stadt Köln an KVB (brutto) 113.900,00 € 711.600,00 € 825.500,00 € Anteil KVB brutto 47.800,00 € 870.000,00 € 917.800,00 € Gesamtkosten brutto 161.700,00 € 1.581.600,00 € 1.743.300,00 € Fördermittel von KVB an Stadt Köln 64.300,00 € 402.400,00 € 466.700,00 € Rechnerischer Saldo/ Eigenanteil Stadt Köln 49.600,00 € 309.200,00 € 358.800,00 € Die in den Jahren 2026 und 2027 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb der Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Pro- duktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-9003 - L 4, 13 u. 18 - Bst. - Verlängerung bedarfs- gerecht berücksichtigt. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen ab 2028 und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2028ff im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Kostenanteil der KVB und die daraus resultierenden Folgekosten wurden im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 berücksichtigt. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemein- wirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu ei- ner Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Die Maßnahme ist grundsätzlich nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) förderfähig. Der Fördersatz beträgt max. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Abwicklung der Förderung wird nach der Änderung des Stadtbahnvertrags eben- falls von der KVB übernommen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor, die dem Rat der Stadt Köln zusammen mit den dann aktuellen Erkenntnissen zur Förde- rung im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage über die Umsetzung der Maßnahme vorge- legt werden. Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. 5 Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet. Anlage: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Weinsbergstraße
- Euskirchener Straße
- Görlinger-Zentrum
- Wüllnerstraße
- Melatengürtel
- Sülzgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 2389/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 02.08.2024 10:04