0090/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentelstraße und Buschgasse", AZ.: 210/22
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2022 17:54 An: Hupke, Bezirksbürgermeister < bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de > Betreff: Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentelstraße und Buschgasse Sehr geehrter Herr Hupke Hiermit möchte ich bei der Bezirksvertretung Innenstadt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) machen. Ich möchte sie bitten, aufgrund der Tatsache dass wir im Kern der Innenstadt keine Hundefreilauffläche haben, eine solche im Bereich des Steinparks, Ecke Quendelstraße / Buschgasse zu prüfen und ggfs. einzurichten. Mit Grüßen aus dem Severinsviertel
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 210/22 22.12.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentel- straße und Buschgasse“ Aktenzeichen 210/22 B Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.12.2022, in dem Sie die Einrichtung einer Hun- defreilauffläche in der Kölner Innenstadt anregen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellungnahme mit, dass im Januar 2018 im Rahmen einer Bürgereingabe nach §24 GO die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Von-Stein-Park beantragt wurde. In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 wurde die Einrichtung der Hundefreilauffläche abgelehnt. Die Sitzungsunterlagen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=73443 An der Begründung für die Ablehnung der Hundefreilauffläche hat sich seit dem nichts verändert. Die ehemalige Beschlussvorlage ist hier abrufbar: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=649487&type=do Die Gründe die gegen eine Einrichtung der Freilauffläche sprechen, werden entspre- chend der ehemaligen Beschlussvorlage hier noch einmal wiedergegeben: Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedelten Stadtgebiet Köln gestaltet sich schwierig und kann nur unter Abwä- gung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hundehalter*innen und sonstigen Nutzer*innen - 2 - / 3 von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter*innen selbstverständlich auch hier, so wie in allen öffentlichen Grünanlagen, verpflichtet sind, die Hinterlassen- schaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Die städtische Grünanlage an der Quentelstraße / Buschgasse ist insgesamt nur 5.177 m² groß, davon entfallen 1.304 m² auf eine Spielplatz- beziehungsweise Bolz- platz-Fläche. Da eine Tiefgaragenzufahrt mitten durch eine Grünfläche verläuft, sind nur rund 4000 m² als zusammenhängende Grünfläche mit Spielplatz nutzbar. Eine Ausweisung einer Hundefreilauffläche verbietet sich nicht nur wegen der geringen Größe der Grünanlage, welche dann anderen Bürger*innen nicht mehr zu Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen würde (auf Hundefreilaufflächen ist bei- spielsweise das Grillen oder jegliche Spielausübung verboten), sondern auch wegen ihren unmittelbaren Lage zum Kinderspielplatz. Kindern, die Angst vor Hunden haben, wäre es nicht mehr möglich, den Spielplatz zu nutzen, da sich die freilaufenden Tiere in unmittelbarer Nähe zu ihnen aufhalten würden. Unabhängig davon ist das Angebot an öffentlichen Grünflächen besonders im Stadt- bezirk Innenstadt so gering, dass hier der allgemeinen Bevölkerung Vorrang zur Nut- zung gegeben werden muss. Im Bereich der Südstadt gibt es im Verhältnis zu den vorhandenen Grünanlagen mit insgesamt vier Hundefreilaufflächen bereits relativ viele Auslaufmöglichkeiten für Hunde. Sie befinden sich an folgenden Standorten: Stadtteil Lage Genaue Beschrei- bung Fläche in Quad- ratmetern Neustadt-Süd Rathenauplatz gegenüber der Sy- nagoge 647 Neustadt-Süd Friedenspark entlang der Eisen- bahn 10.068 Neustadt-Süd Hiroshima-Na- gasaki-Park südlich Aachener Weiher 25.737 Neustadt-Süd Volksgarten Im Bereich Vorge- birgsstraße / Vor- gebirgswall 7598 Die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im vorgeschlagenen Bereich würde auch zu Konflikten mit den Anwohner*innen führen, deren Grundstücke unmittelbar an die Grünanlage Quentelstraße anschließen, da ein hohes Hundeaufkommen erfahrungs- gemäß zu erheblichen Geräuschbelästigungen führt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Popanda unter Telefonnummer: 0221-221/ 23452 oder per E- Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de wenden. - 3 - Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird Herrn Bezirksbürgermeister An- dreas Hupke und der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis vorgelegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0090/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentelstraße und Buschgasse", AZ.: 210/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0090/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.01.2023
- Erstellt
- 09.01.2023 12:26