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0090/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentelstraße und Buschgasse", AZ.: 210/22

Mitteilung BV 09.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.01.2023, TOP 9.6

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

669 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2022 17:54 
An: Hupke, Bezirksbürgermeister < 
bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de > 
Betreff: Hunde Freilaufwiese, Steinpark, Ecke Quentelstraße und Buschgasse 
 
Sehr geehrter Herr Hupke 
 
Hiermit möchte ich bei der  Bezirksvertretung Innenstadt eine Eingabe nach § 24 der 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) machen. Ich möchte sie bitten, aufgrund 
der Tatsache dass wir im Kern der Innenstadt keine Hundefreilauffläche haben,  eine solche 
im Bereich des Steinparks, Ecke Quendelstraße / Buschgasse zu prüfen und ggfs. 
einzurichten. 
 
Mit Grüßen aus dem Severinsviertel

Anlage 2 Antwortschreiben

5065 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 210/22 22.12.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Hunde Freilaufwiese, Steinpark,  Ecke Quentel-
straße und Buschgasse“ Aktenzeichen 210/22 B 
 
Sehr geehrter  
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.12.2022, in dem Sie die Einrichtung einer Hun-
defreilauffläche in der Kölner Innenstadt anregen. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in 
einer Stellungnahme mit, dass im Januar 2018 im Rahmen einer Bürgereingabe nach 
§24 GO die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Von-Stein-Park beantragt wurde. 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 wurde die Einrichtung 
der Hundefreilauffläche abgelehnt. Die Sitzungsunterlagen sind unter dem folgenden 
Link abrufbar: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=73443  
 
An der Begründung für die Ablehnung der Hundefreilauffläche hat sich seit dem nichts 
verändert. Die ehemalige Beschlussvorlage ist hier abrufbar:  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=649487&type=do  
 
Die Gründe die gegen eine Einrichtung der Freilauffläche sprechen, werden entspre-
chend der ehemaligen Beschlussvorlage hier noch einmal wiedergegeben: 
 
Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im 
dicht besiedelten Stadtgebiet Köln gestaltet sich schwierig und kann nur unter Abwä-
gung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht 
ein hohes Konfliktpotential zwischen Hundehalter*innen und sonstigen Nutzer*innen

- 2 - 
/ 3 
von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende 
Hunde beeinträchtigt sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der 
Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter*innen selbstverständlich 
auch hier, so wie in allen öffentlichen Grünanlagen, verpflichtet sind, die Hinterlassen-
schaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. 
 
Die städtische Grünanlage an der Quentelstraße / Buschgasse ist insgesamt nur 
5.177 m² groß, davon entfallen 1.304 m² auf eine Spielplatz- beziehungsweise Bolz-
platz-Fläche. Da eine Tiefgaragenzufahrt mitten durch eine Grünfläche verläuft, sind 
nur rund 4000 m² als zusammenhängende Grünfläche mit Spielplatz nutzbar. Eine 
Ausweisung einer Hundefreilauffläche verbietet sich nicht nur wegen der geringen 
Größe der Grünanlage, welche dann anderen Bürger*innen nicht mehr zu Ausübung 
ihrer Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen würde (auf Hundefreilaufflächen ist bei-
spielsweise das Grillen oder jegliche Spielausübung verboten), sondern auch wegen 
ihren unmittelbaren Lage zum Kinderspielplatz. Kindern, die Angst vor Hunden haben, 
wäre es nicht mehr möglich, den Spielplatz zu nutzen, da sich die freilaufenden Tiere 
in unmittelbarer Nähe zu ihnen aufhalten würden.  
 
Unabhängig davon ist das Angebot an öffentlichen Grünflächen besonders im Stadt-
bezirk Innenstadt so gering, dass hier der allgemeinen Bevölkerung Vorrang zur Nut-
zung gegeben werden muss. Im Bereich der Südstadt gibt es im Verhältnis zu den 
vorhandenen Grünanlagen mit insgesamt vier Hundefreilaufflächen bereits relativ viele 
Auslaufmöglichkeiten für Hunde. Sie befinden sich an folgenden Standorten: 
 
Stadtteil Lage Genaue Beschrei-
bung 
Fläche in Quad-
ratmetern 
Neustadt-Süd Rathenauplatz gegenüber der Sy-
nagoge 
647 
Neustadt-Süd Friedenspark entlang der Eisen-
bahn 
10.068 
Neustadt-Süd Hiroshima-Na-
gasaki-Park 
südlich Aachener 
Weiher 
25.737 
Neustadt-Süd Volksgarten Im Bereich Vorge-
birgsstraße / Vor-
gebirgswall 
7598 
 
Die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im vorgeschlagenen Bereich würde auch zu 
Konflikten mit den Anwohner*innen führen, deren Grundstücke unmittelbar an die 
Grünanlage Quentelstraße anschließen, da ein hohes Hundeaufkommen erfahrungs-
gemäß zu erheblichen Geräuschbelästigungen führt. 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen, Herrn Popanda unter Telefonnummer: 0221-221/ 23452 oder per E-
Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de wenden.

- 3 - 
 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird Herrn Bezirksbürgermeister An-
dreas Hupke und der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis vorgelegt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0090/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Hunde Freilaufwiese, Steinpark, 
Ecke Quentelstraße und Buschgasse", AZ.: 210/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0090/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.01.2023
Erstellt
09.01.2023 12:26