V/0209/2023
Unfallhäufungsstelle Westfalenstraße / Meesenstiege - Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch signaltechnische Separierung der Abbiegebeziehungen, Empfehlung der Unfallkommission
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Beschlussvorlage
6089 Zeichen
V/0209/2023
V/0209/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Unfallhäufungsstelle Westfalenstraße / Meesenstiege - Erhöhung der Verkehrssicherheit für
Radfahrende und zu Fuß Gehende durch signaltechnische Separierung der
Abbiegebeziehungen,Empfehlung der Unfallkommission
Beratungsfolge
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der vorgelegten signaltechnischen Planung vom 11.04.2023 (Anlage1) zu einer konfliktfreien
Schaltung der Lichtsignalanlagen Westfalenstr. / Meesenstiege als Empfehlung aus der Un-
fallkommission wird zugestimmt.
2. Die Anfrage der CDU-Ratsfraktion Münster (Anlage 2) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 30.000 € entste-
hen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2023 30.000 Signaltechni-
sche Überpla-
nung
Amt für Mobilität und Tiefbau
04.05.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Pott
Telefon: 492-6585
Pott@stadt-muenster.de
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe 1201 veranschlagt.
Begründung:
Durch die Häufung von Verkehrsunfällen zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und gerade-
ausfahrenden/ -laufenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden an Lichtsignalanlagen rückt die sig-
naltechnische Trennung dieser Verkehrsteilnehmer durch separate Grünphasen immer mehr in den
Vordergrund. Immer häufiger kommt es zu Verkehrsunfällen mit verletzten Personen, da der rechts-
abbiegende Kraftfahrzeugverkehr die geradeausfahrenden / -laufenden Radfahrenden und zu Fuß
Gehenden aufgrund des toten Winkels, mangels Schulterblick oder anderen Einflüssen übersieht.
Die Kreuzung Westfalenstr. / Meesenstiege zeigt schon seit Längerem eine Unfallauffälligkeit.
Nach dem Verkehrsunfall am 23.02.2022 zwischen einem LKW und einer Radfahrerin, bei welchem
die Radfahrerin bedauerlicherweise schwer verletzt worden war, wurde seitens der Polizei, der Stra-
ßenverkehrsbehörde und des Amts für Mobilität und Tiefbau der Stad t Münster die Situation an der
Kreuzung Westfalenstraße /Meesenstiege überprüft.
Zur besseren Einordnung der Verkehrssituation wird darauf hingewiesen, dass es sich beim genann-
ten Knotenpunkt derzeit nicht um eine identifizierte Unfallhäufungsstelle nach dem Runderlass des
Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr vom 10. Juni 2021 handelt.
Um schwere Verkehrsunfälle an dieser Kreuzung zu vermeiden, hat das Amt für Mobilität und Tiefbau
am 19.03.2022 als Sofortmaßnahme sämtliche Fahrbahn - und Radwegmarkierungen am Knoten-
punkt erneuert. Leider hat auch diese Maßnahme nicht zum erhofften Erfolg geführt.
Unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsunfalllage mit verletzten Radfahrenden hat die Un-
fallkommission in ihrer Sitzung am 23.11.2022 präventiv die konfliktfreie Schaltung an dieser Kreu-
zung empfohlen.
Unter Beachtung dieser Unfallsituation, aber auch unter Fortführung des gemeinsam erarbeiteten
Konzeptes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine konfliktfreie LSA-Schaltung (V/0154/2019
„Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger / Rad-
fahrer an Lichtsignalanlagen“ ), werden die verschiedenen Abbiegebeziehungen (links und rechts)
signaltechnisch getrennt.
Folgende Verkehrsströme werden signaltechnisch voneinander getrennt (Anlage 1):
- Der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr von der Westfalenstraße in die Meesenstiege (FV 1R) und
der linksabbiegende Kfz-Verkehr von der Westfalenstraße in die Meesenstiege (FV3L) wird
von den parallel geführten Radfahrenden RD1 und Zu Fuß Gehenden FG 41 +FG42 signal-
technisch getrennt.
- Der linksabbiegende Kfz-Verkehr von der Westfalenstraße in die Straße Merkureck (FV1L)
wird von den parallel geführten Radfahrenden RD3 und Zu Fuß Gehenden FG 21 +FG 22 sig-
naltechnisch getrennt.
Durch die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die signaltechnische Trennung der Abbiegebezie-
hungen (links und rechts) ist mit einem Rückgang der Unfallzahlen in diesem Kreuzungsbereich zu
rechnen. Im Stadtgebiet wurden bereits an mehreren unfallträchtigen Kreuzungen die auffälligen Ab-
biegebeziehungen signaltechnisch separiert. Seit dieser Separierung sind keine Abbiegeunfälle mehr
in den jeweiligen Abbiegebeziehungen polizeilich registriert worden.
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Die Signalprogramme sind durch ein externes Ingenieurbüro neu geplant worden und sollen voraus-
sichtlich im III. Quartal d.J. umgesetzt werden. Nach der Umrüstung wird die Situation vor Ort selbst-
verständlich beobachtet um ggf. Optimierungen vornehmen zu können.
In Bezug auf die Beschlussvo rlage V/0516/2022 „Aus dem Fußverkehrs -Check 2021 abgeleitete
Standards für sehende und sehbehinderte Fußgänger an Lichtsignalanlagen in Münster“ sowie den
gemeinsamen Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Volt werden die Grünzei-
ten der Fußgänger demensprechen geprüft und angepasst
Reduktionsvariante
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsumbaumaßnahmen sind nicht möglich.
Kosten/Finanzierung:
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 30.000,00€. Finanzmittel stehen
unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung.
Beiträge Dritter
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
1212 Zeichen
D33 30 m D32 60 m D31 W estfalenstr. kombinierter Geh/ Radweg FG 3 FV 3L FV 3 FV 3 FV 4 FV 4 FG 42 FG 41 FG 1 FV 1 D41 D42 D13 D15 30m D17 60m W estfalenstr. Meesenstiege Merkureck RD 3 FG 22 FV 2 FG 21 FV 2 D22 D21 ÖV auf FV 4 [32290] 07200/S43 + 5 m [32289] 07200/S42 150 m [32288] 07200/S41 400 m ÖV auf FV 3[32298] 07200/S33 + 5 m[32297] 07200/S32 150 m[32296] 07200/S31 360 m kombinierter Geh/ Radweg kombinierter Geh/ Radweg kombinierter Geh/ Radweg kombinierter Geh/ Radweg kombinierter Geh/ Radweg BL 2 RD 1 RD 42 FV 4 T1 T2 T3 T4 T5T6 BL 4 RD 2 FV 2 T7RD 41 FV 1 ÖV auf FV 1G [32280] 07200/S10 G 360 m [32281] 07200/S11 G 50 m [32283] 07200/S13 G TK 30 m [32282] 07200/ S12 G + 5 m FV1R FV1R FW auf FV 307200/S31 FW + 10 m07200/S30 FW 510 m FW auf FV 1 07200/S10 FW 510 m 07200/S11 FW + 10 m FV 3L FV 1L FV1L D12D11 D14 30m D16 60m ÖV auf FV 1R [32284] 07200/S10R 360 m [32285] 07200/S11R 50 m [32287] 07200/S13R TK 30 m [32286] 07200/ S12R + 5 m Knotenpunkt 07200 Westfalenstr./Meesenstiege Signallageplan_Anlage 1 zur V/0209/2023
Anlage 2_ Anfrage der CDU-Ratsfraktion
2006 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8,.48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0, Telefax (0251) 4 18 43 50, E-Mail: fraktion@cdu-ms.de. http://www.cdu-ms.de
CDU-Ratsfraktion, Mauritzstraße 7 – 8, 48143 Münster
Per Mail: lewe@stadt-muenster.de
Herrn Oberbürgermeister
Markus Lewe
Münster, 08. März 2022
Anfrage der CDU-Ratsfraktion Münster
Verkehrssituation an der Kreuzung Westfalenstraße / Meesenstiege nach dem Unfall
am 23. Februar 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,
die CDU-Ratsfraktion hat mit großer Betroffenheit den schweren Verkehrsunfall an der Kreuzung zur
Kenntnis genommen, bei der eine auf der Westfalenstraße in Richtung Hiltrup geradeausfahrende
Radfahrerin durch einen in die Meesenstiege rechtsabbiegenden LKW angefahren und schwer
verletzt worden ist.
Das Thema Verkehrssicherheit an dieser Stelle ist in Hiltrup aufgrund eines tödlichen Unfalls vor
einigen Jahren bereits sehr intensiv diskutiert worden. In diesem Zusammenhang bitten wir die
Verwaltung, unsere folgenden Vorschläge zu prüfen und ggf. in Ihre Überlegungen einzubeziehen:
1. Separierung der Signalisierung der Ampelanlage von geradeausfahrenden Radfahrenden und den
in die Meesenstiege rechtsabbiegenden motorisierten Verkehr.
2. Anbringung des Verkehrszeichen 720 (Grünpfeil) für Radfahrende auf der Westfalenstraße an
dieser Kreuzung, damit diese trotz roter Ampel unter Berücksichtigung der Vorfahrtsregeln rechts in
die Meesenstiege abbiegen dürfen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit bitten wir die Verwaltung um eine kurzfristige Bearbeitung. Über die
Ergebnisse sollten bitte der Interfraktionelle Arbeitskreis Verkehrssicherheit, die Bezirksvertretung
Hiltrup und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Greefrath Walter von Göwels
Ratsfrau für Berg Fidel / Hiltrup-West Verkehrspolitischer Sprecher
CDU-Ratsfraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0209/2023 Kurzüberblick Die Kreuzung Westfalenstr. / Meesenstiege zeigt schon seit Längerem eine Unfallauffälligkeit. Unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsunfalllage mit verletzten Radfahrenden hat die Unfallkommission in ihrer Sitzung am 23.11.2022 die konfliktfreie Schaltung an dieser Kreuzung empfohlen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit vordringlich für Radfahrende und zu Fuß Gehende nachhaltig zu verbessern und Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln Das Teilziel lautet: „Unfallhäufungsstelle Westfalenstraße / Meesenstiege - Erhöhung der Ver- kehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch signaltechnische Separierung der verschiedener Abbiegebeziehungen“ Zielerreichung: Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen Knotenpunkten. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 30.000 € zu kalkulieren Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Westfalenstraße
- Mauritzstraße 7
- Meesenstiege
- Merkureck
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0209/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 10:14