V/0335/2007
"Älter werden in Münster"
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Beschlussvorlage
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V/0335/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0012/2007 vom 21.03.2007: "Älter werden in Münster"; Leitantrag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren Beratungsfolge 10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die thematischen Einzelgesichtspunkte des Antrags zu prüfen, aufzubereiten und in einem Be- richt an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung zusammenzufassen. 2. Mit diesen Maßgaben wird der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits- förderung verwiesen. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit der Vorlage „Wohnen im Alter, Fortschreibung 2005 (V/0798/2005) hat die Stadt Münster Handlungsempfehlungen zur nachfragegerechten Bereitstellung von Wohn- und Dienstleistungs- angeboten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Mit dem „Pflegebericht 2005 des Sozialamtes“ (V/1058/2006) hat die Stadt Münster erstmals die Felder soziodemografische Entwicklung, Pflege und Wohnen, gestützt durch eine eigenständig durchgeführte Bestandserhebung über das vorhandene Angebot an und die Nachfrageentwicklung von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen in Münster dargestellt. Mit der Zielrichtung einer an- gemessenen und bedarfsorientierten Angebotspräsenz pflegerischer Verbundsysteme in den Stadtteilen, weist die Verwaltung auch im Rahmen von Investorengesprächen jeweils explizit auf eine Über- bzw. Unterversorgung von Wohn- und Pflegeangeboten in den Quartieren hin. Vorlagen-Nr.: V/0335/2007 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt- muenster.de Datum: 25.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0335/2007 An diese Maßnahmen bzw. Empfehlungen anknüpfend re gt der Leitantrag der CDU-Fraktion „Älter werden in Münster“ vom 21.03.2007 darüber hinausgehend an, • eine selbstbestimmte Lebensführung insbesondere auch für alleinstehende ältere Men- schen in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, • die intergenerativen Aktivitäten in den Begegnungs- und Kommunikationszentren zu ver- stärken und darüber hinaus, verstärkt Aspekte von Beratung und Information aufzugreifen sowie ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich zu stärken, • ambulante pflegerische Verbundangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen von Case Management einzelfallorientiert und quartiersnah anzubieten und • den weiteren Ausbau der pflegerischen Hilfestrukturen stärker auf das Ziel „ambulant vor stationär“ auszurichten. Der Antrag empfiehlt darüber hinaus eine • Zurückhaltung bei den Investitionen von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie • Bündelung der städtischen Angebote für ältere und hilfebedürftige Menschen zur Optimie- rung der Steuerungsmöglichkeiten der Verwaltung. Der Antrag verweist, zumal mit Blick auf die Zieldimensionen „ambulant vor stationär“ und „Pflege in Orientierung am konkreten Bedarf im Einzelfall“ auf die dazu in der Vorlage V/0713/2006 (Hilfe zur Pflege – Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konso- lidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich) getroffenen Aussagen. In seiner Begründung verweist der Antrag auf Dimensionen des demographischen Wandels und damit verbundene Anforderungen an kommunales Handeln; er betont ferner die Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen vieler älterer Menschen, von denen die Gesellschaft heute und nachfolgende Generationen profitieren. Darüber hinaus wird auf die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen den Vertretern der Senioren, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, freigew erblichen Anbietern, der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern hingewiesen, um die für das Zusammenleben der Generationen notwendige Infrastrukturentwicklungen entsprechend anzupassen. 2. Hinweise zu den Einzelanliegen Selbstbestimmung und Selbständigkeit unterstützen Das Ziel, Selbständigkeit im Alter und bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange und möglichst weit- gehend zu erhalten, gehört zum Kern des Aufgabenverständnisses in den Handlungsfeldern Pfle- ge und Altenhilfe. Die Weiterentwicklung erreichbarer Infrastrukturangebote für ältere und mobili- tätseingeschränkte Menschen ist in diesem Zusammenhang eine der wichtigsten Aufgaben der Sozial- und Pflegeplanung in enger Kooperation mit weiteren Fachbereichen der Verwaltung. Die Aufgabe besteht insbesondere darin, entstehenden sozialräumlichen Defiziten entgegenzuwirken und der wachsenden Nachfrage an barrierefreiem Wohnraum sowie Dienstleistungsangeboten zu entsprechen. Diesen Auftrag (Vorlage „Wohnen im Alter, Fortschreibung 2005“; V/0798/2005) greift die Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung und in den Planungsgesprächen mit Investo- ren laufend auf. Die wesentliche Zielvorgabe ist hier die Vernetzung von Wohn- und Serviceange- boten in den Quartieren. Neuausrichtung der offenen sozialen Altenarbeit Die bestehe nde Angebotsvielfalt und das flächendeckend vorhandene Netzwerk an Begegnungs- stätten in Trägerschaft der Kirchen, der Verbände der freien Wohlfahrtsträger und weiterer Träger bietet ein breites Angebot in den Bereichen Freizeit, Bildung und Beratung. Über die Sicherung dieser Angebotslandschaft hinaus empfiehlt der Antrag eine stadtteilorientierte und verstärkt inter- generative Ausrichtung der vorhandenen Begegnungsstätten an. Beispielhaft wird das Modellpro- jekt „Mehrgenerationenhaus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genannt, in dem intergenerationelle Begegnungs-, Kommunikations- und Erfahrungsräume ge- - 3 - V/0335/2007 schaffen werden. Mit dem Dietrich-Bonhoeffer-Haus der evangelischen Apostelkirchengemeinde, wird dieser Ansatz in der Stadtmitte von Münster bereits umgesetzt. Ferner plädiert der Antrag für eine systematischere Erschließung ehrenamtlichen Engagements jüngerer Seniorinnen und Senio- ren. Verschiedene Beispiele, in deren Zusammenhang dieser Gesichtspunkt bereits aufgegriffen wird, finden sich in der Vernetzung von Begegnungsstätten sowie weiteren ehrenamtlichen Aktivi- täten im Rahmen des stadtteilorientierten Projekts „Von Mensch zu Mensch“ wieder. Ambulant vor stationär – Infrastruktur für Hilfe und Pflege sichern Die Nachfrage nach haushaltsnahen und pflegeergänzenden Dienstleistungen steigt. Demgegen- über sind im Bereich der vollstationären Pflege erste Tendenzen auszumachen, die Angebots- überhänge andeuten, die sich aufgrund weiterer in Bau bzw. in Planung befindlicher Vorhaben sowie durch die Realisierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für demenziell er- krankte Menschen jedenfalls in Teilbereichen des vollstationären Sektors vergrößern könnten. Das Informationsbüro Pflege verzeichnet zudem einen deutlichen Anstieg frei gemeldeter Plätze in voll- stationären Einrichtungen und konstatiert erstmals eine größere Nachfrage im Bereich hauswirt- schaftliche Hilfen/Betreuung vor der Nachfrage zur Organisation der Pflege. Der Antrag verweist hier auf den Ansätze eines stadtteilorientierten Case Managements, konzipiert als individuelles häusliches Hilfe- und Pflegearrangement. Konsolidierungspotentiale der Hilfen zur Pflege In der Vorla ge „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner; hier: Hilfen zur Pflege – Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aus- sagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich“ (Nr. V/0713/2006 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung) wird zusammen- fassend eine Reduzierung der Kosten nicht generell ausgeschlossen, allerdings mit dem Hinweis, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit zu erwartenden Steigerung der Fallzahl verlässliche Prognosegrundlagen fehlen. Auch mit Blick auf die Erschließung möglicher Konsolidierungspotenziale empfiehlt der Antrag die Entwicklung eines Case Management- Verfahrens. Steuerung der Hilfeangebote Der Leitantrag verweist auf die Verteilung der V erantwortung der Hilfen für ältere Menschen in ver- schiedenen Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung soll danach prüfen, inwieweit eine Zusammen- fassung der Verantwortung für die Altenhilfe innerhalb der Sozialverwaltung zu Synergieeffekten führen kann. 3. Weiteres Verfahren Den Bericht über die Umsetzungsmöglichkeiten für die im Antrag dargestellten Ziele und Perspek- tiven wird die Verwaltung nach Vorberatungen in der Pflegekonferenz und den zuständigen Fach- ausschüssen im 4. Quartal 2007 dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vorlegen. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs Anlagen
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat vom 21.03.07, Nr. A-R/0012/2007, Älter werden in Münster, Leitantrag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren
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Mauritzstraße 7-8
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Telefax (0251) 4 31 36
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Antrag der CDU-Fraktion Nr.: A-R/0012/2007
an den Rat der Stadt Münster
20. März 2007
Älter werden in Münster
Leitantrag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein erweitertes Gesamtkonzept zu entwickeln,
dass der sich verändernden demographischen Entwicklung Rechnung trägt. Hierbei sind
insbesondere nachstehende Aspekte zu berücksichtigen:
• Selbstbestimmung und Selbständigkeit unterstützen
Die Lebensbedingungen müssen in den Stadtteilen so gestaltet werden, dass sie
den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und dem Entstehen besonderer
Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Die Menschen können umso besser länger
selbständig leben, wenn die Bedingungen darauf eingestellt werden. Dazu
gehören geeignete Wohnungen, Einkaufen, Dienstleistungen, ÖPNV,
Begegnungszentren etc.
• Angebote der offenen sozialen „Altenarbeit“ neu ausrichten
Bestehende Begegnungs- und Kommunikationsangebote sollten einen stärkeren
intergenerativen Charakter erhalten (Mehrgenerationenhäuser), neben
Angeboten der Selbsthilfe sollten sie auch Beratung und Information über
individuelle Lebenshilfen vorhalten, zu Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen
anregen sowie Tätigkeitsfelder für ehrenamtliches Engagement bieten.
• Infrastruktur für Hilfe und Pflege sichern - ambulant vor stationär
Dreiviertel der Menschen unserer Stadt möchten im Alter - gegebenenfalls mit
Unterstützung - in ihrer bisherigen Wohnung leben. Der Umzug in eine stationäre
Einrichtung wird nur für den Fall besonderer Hilfebedürftigkeit in Erwägung
gezogen.
Die bisherige Hilfestruktur ist in den letzten Jahren von einem Ausbau der
stationären Angebote geprägt gewesen. Die Versorgung mit stationären
Pflegeplätzen in Münster ist auf die nächste Zukunft hin ausreichend.
Der weitere Ausbau der Hilfestruktur ist daher stärker auf das Ziel ambulant vor
stationär auszurichten. Dazu gehört neben den Angeboten der ambulanten
Pflege auch die Weiterentwicklung der haushaltsnahen Dienstleistungen zur
Unterstützung der Selbständigkeit im Alter.
Das Zusammenwirken von verschiedenen Diensten und Dienstleistungen muss
im Einzelfall mit dieser Zielsetzung optimiert werden. Gerade für allein lebende
Menschen sollte das Case Management als Hilfe für den Einzelnen erprobt
werden.
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• Kommunale Handlungsfähigkeit erhalten
In ihrer Berichtsvorlage 713/2006 zur Haushaltskonsolidierung 2007 – 2010
konstatiert die Verwaltung, dass die Kosten pro Platz in der stationären Pflege im
Vergleich zu den Vergleichsstädten hoch sind und stellt den generellen Umstand,
dass der Umfang der Hilfe zur Pflege reduzierungsbedürftig ist, nicht in Frage.
Die Verwaltung sollte möglichst bis Ende 2007 aufzeigen, wie Kosten im Bereich
der Leistungen zur Pflege eingespart werden können ohne das die Versorgung
der Menschen in Umfang und Qualität eingeschränkt wird.
Ansatzpunkte bieten sich zum Beispiel im Rahmen der Begutachtungen zur
Feststellung der Heimbedürftigkeit durch die Hinzuziehung von Pflegefachkräften
(ergänzend zu den städtischen Sozialarbeitern) einschließlich der Erprobung
eines Case Managements. Weitere Potenziale könnten in der Verbesserung der
Verfahren vom Übergang aus dem Krankenhaus zurück in die eigene Wohnung
und in der Reduzierung der Heimaufnahmen bei sogenannten Pflegestufe 0
Fällen liegen. Auch Kostenvergleiche zwischen stationären und ambulanten
Angeboten einschließlich ambulant betriebener Hausgemeinschaften können
Hinweise für Kostensenkungen geben, andererseits dem Wunsch nach einem
selbständigen und selbstbestimmten Leben im Alter entsprechen.
• Entscheidungshilfen für Investoren und Betreiber
Die Versorgung mit stationären Pflegeplätzen unter Berücksichtigung der
vorliegenden Planungen ist in Münster derzeit ausreichend. Mit der
bevorstehenden Reform der Pflegeversicherung wird die ambulante Versorgung
von Pflegebedürftigen ein größeres Gewicht erhalten. Die Verwaltung sollte
hierauf in Gesprächen mit Investoren und Betreibern hinweisen und die mit
neuen stationären Einrichtungen verbundenen wirtschaftlichen Risiken aufzeigen.
• Steuerung der Hilfen für ältere Menschen verbessern
Begutachtungen zur Heimbedürftigkeit sowie im B ereich der ambulanten
Pflege, die Betreuungsstelle, das Projekt Mensch zu Mensch, die Pflegeberatung
usw. sind derzeit in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen angesiedelt. Zur
Optimierung der Steuerungsmöglichkeiten prüft die Verwaltung, inwieweit eine
Bündelung der Kompetenzen im Bereich der Sozialverwaltung zur
Effizienzsteigerung sinnvoll ist.
Begründung:
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster wird in den kommenden Jahren durch
eine älter werdende Bevölkerung geprägt. Bereits heute sind 21,5% der Bevölkerung älter
als 60 Jahre. Die Gruppe der Menschen die älter als 70 Jahre ist, wird sich bis zum Jahr
2015 um ca. 17,1 % oder 5504 Personen auf dann 37.710 Personen erhöhen, davon
werden dann ungefähr 14.500 Personen älter als 80 Jahre sein.
Die Gruppe der Seniorinnen und Senioren in Münster stellt keine homogene Gruppe dar.
Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern beträgt heute 78 Jahre und bei Frauen
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83,2 Jahre. Nach Eintritt des Rentenalters schließen sich die dritte und vierte Lebensphase
(bis 80 und über 80 Jahre) an. Die jüngere Gruppe der Senioren ist mobil und aktiv und
wichtiger Bestandteil der ehrenamtlichen Arbeit unserer Stadt. Mit zunehmendem Alter tritt
ein Bedarf für Hilfen zum selbständigen Wohnen oder auch bei Pflegebedürftigkeit ein. Die
Zahl der Haushalte, in denen ältere Menschen allein leben, wird ebenfalls zunehmen;
häufiger als noch heute werden diese Menschen über keinen familiären Hintergrund
verfügen. Soweit sie auf Hilfen angewiesen sein werden, stehen Angehörige, die die Hilfen
aufeinander abstimmen und organisieren könnten, nicht zur Verfügung.
Das Älterwerden der Menschen ist ein Geschenk für die Gesellschaft wie für den Einzelnen
und bietet eine große Chance für ein stärkeres Miteinander der Generationen. Die älteren
Menschen verfügen über Kompetenzen und Ressourcen, die für die nachfolgenden
Generationen unverzichtbar sind. Die kommunale Politik muss dem Zusammenleben der
Generationen einen Rahmen geben und die bestehende Infrastruktur dieser Entwicklung
anpassen. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertretungen der Senioren,
den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, den
gewerblichen Anbietern, der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern
erforderlich.
Politik für Seniorinnen und Senioren ist kein isoliertes Aufgabenfeld der Sozialpolitik. Es ist
daher erforderlich, dass Verwaltung und Rat ressortübergreifend auf die dargestellten
Entwicklungen reagieren.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Heinz-Georg Buddenb äumer
Elfriede Dalla Riva-Hanning
Edgar Dr üge
Dr. Dietmar Erber
Markus Funk
Magdalene Gefroi
Richard M. Halberstadt
Eleonore Heyne
Christoph Jahn
Horst Kisnat
Rolf Klein
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Dieter Maager
Josef Messing
Ursula M öllers
Andreas Nicklas
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Ursula Schaffstein
Günter Schulze Blasum
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0335/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37