1927/2019
Mikromobilität ab Juni 2019 – wie hat sich der Sachstand entwickelt?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3891 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII Vorlagen-Nummer 13.06.2019 1927/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.06.2019 Mikromobilität ab Juni 2019 – wie hat sich der Sachstand entwickelt? hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TOP 5.2.1 Die Ratsgruppe BUNT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welche Maßnahmen werden jetzt ergriffen, um die Kölner Verkehrsinfrastruktur für den zusätzlichen Verkehr durch Mikromobilität fitzumachen?“ Antwort der Verwaltung: Fahrzeuge, die nach der Elektrokleinstfahrzeugverordnung zugelassen wurden, müssen auf Radwe- gen und Straßen bewegt werden. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist ein kontinuierlicher Prozess auf Grundlage der beschlossenen Radverkehrskonzepte. Spezielle Maßnahmen für die Mik- romobilität sind zunächst nicht vorgesehen, da noch keine Erfahrungswerte im Zusammenspiel zwi- schen dem Radverkehr und den Elektrokleinstfahrzeugen vorliegen. Frage 2: „Welche neuen Anforderungen werden durch die Mikromobilität auf den ÖPNV zukommen?“ Antwort der Verwaltung: Die Unternehmen, die sich im Bereich der Mikromobilität betätigen, sehen sich als Ergänzung zu an- deren Verkehrsmitten und damit auch dem ÖPNV. Sofern dadurch intermodale Wegeketten für die Verkehrsteilnehmenden attraktiver werden, könnte sich dies positiv auf die Auslastung des ÖPNV auswirken. Eine weitere Anforderung entsteht durch die Mitnahme der Elektrokleinstfahrzeuge im ÖPNV. Hier gelten die Vorschriften zur Beförderung von Sachen. Details können § 11 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienver- kehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) bzw. ggf. den Besonderen Beförderungsbedingungen des jewei- ligen Verkehrsunternehmens entnommen werden. Frage 3: „Wie soll verhindert werden, dass Fußgänger*innen durch die neue Mobilität gefährdet werden?“ Antwort der Verwaltung: In der Elektrokleinstfahrzeugverordnung ist vorgesehen, dass die Fahrzeuge grundsätzlich auf Fahr- radwegen und Straßen zu benutzen sind und nicht, wie noch im Referentenentwurf vorgesehen, auch Gehwege benutzt werden dürfen. Somit geht die Verwaltung davon aus, dass eine unmittelbare Ge- fährdungssituation nicht entsteht. Ein Fehlverhalten wird durch die Ordnungsbehörden entsprechend 2 geahndet. Frage 4: „Wie wird die Verwaltung die Sharing-Modalitäten für Mikromobilität regeln, und wie kann dabei ver- mieden werden, dass ungeordnete Sharing-Angebote auf den Markt drängen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat das für Fahrradverleihsysteme gültige Qualitäts-Agreement fortgeschrieben und an die sich durch die Elektrokleinstfahrzeugverordnung ergebenden Bedürfnisse angepasst (vgl. Vor- lagen-Nr.: 2048/2019). Dieses Qualitäts-Agreement wird gleichlautend allen Unternehmen, die ihren Dienst auf Kölner Stadt- gebiet anbieten wollen, zur Unterschrift vorgelegt. Frage 5: „Wann kann mit der 2015 beschlossenen Fußwegekarte gerechnet werden, und wie weit ist die Stadt mit der Entwicklung einer Kölner Fußverkehrsstrategie?“ Antwort der Verwaltung: Der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.) hat im August 2018 einen Handlungsleitfa- den „Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie“ herausgegeben, anhand des- sen die Verwaltung die weitere Konzeption vornimmt. Die Verwaltung erprobt im Modellvorhaben „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ die Aufstellung von kleinräumigen Fußverkehrskonzepten am Beispiel des Severinsviertels. Wichtiges Element hier- bei ist die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. Vorlagen-Nr.: 1788/2019). Diese Erfahrungs- werte fließen in die weitergehende Arbeit der Verwaltung ein. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1927/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.06.2019
- Erstellt
- 31.05.2019 12:58