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2011/0349

Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt/Main

Magistratsvorlage 23.08.2011

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2011/0349

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2011/0349

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.08.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0349 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kommission zur Abwehr des Fluglä rms für den Flughafen Frankfurt/Main 
 
Vorlage vom: 23. 8.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat wählt ein Mitglied des Magistrats sowie dessen Vertreter in die Kommission zur Abwehr 
des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt am Main nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.08.2011  
 
Die Fluglärmkommission ist eine gesetzlich vorgesehene Kommission, die an fast allen 
Verkehrsflughäfen gebildet wird. Aktuell gibt es 26 Fluglärmkommissionen bundesweit.  
 
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Fluglärmkommission sind in § 32b Luftverkehrsgesetz 
geregelt. Danach berät die Fluglärmkommission einige Behörden  
über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen.  
Bei den zu beratenden Behörden handelt es sich um: 
• die Genehmigungsbehörde, also das Hessische Ministerium für  
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 
• das Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung  
• die Flugsicherungsorganisation, d. h. in Frankfurt die  
Deutsche Flugsicherung GmbH. 
 
Mitglieder der Kommission sind Vertreter: 
• der Anrainerkommunen  
• der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern 
• der Arbeitnehmervertretung Fraport AG 
• der Barig Board of Airline Representatives in Germany e. V. 
• der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. 
• der Deutschen Flugsicherung GmbH 
• der Deutschen Lufthansa AG 
• der Fraport AG 
• der Oberste Landesbehörde, d. h. das Hessische Ministerium für Umwelt,  
ländlichen für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
 
Die Wahl der kommunalen Vertreter/innen erfolgt durch die entsendete Verwaltungsbehörde 
(Magistrat) und durch anschließende Bestätigung durch das Hess. Ministerium für Wirtschaft, 
Verkehr und Landesentwicklung.  
Die Wahlzeit ist an die Legislaturperiode gebunden. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bisher von Stadtrat a. D. Dieter Wenzel sowie, in dessen 
Verhinderung, durch den Leiter des Agenda Büros Herrn OAR Jens Bolze vertreten. 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind beide Stellen in gesonderten Wahlgängen neu zu 
wählen. 
 
Darmstadt, 23.08.2011 
100/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0349
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00