2011/0349
Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt/Main
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2011/0349
2906 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.08.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0349 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kommission zur Abwehr des Fluglä rms für den Flughafen Frankfurt/Main Vorlage vom: 23. 8.2011 Beschlussvorschlag: Der Magistrat wählt ein Mitglied des Magistrats sowie dessen Vertreter in die Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt am Main nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.08.2011 Die Fluglärmkommission ist eine gesetzlich vorgesehene Kommission, die an fast allen Verkehrsflughäfen gebildet wird. Aktuell gibt es 26 Fluglärmkommissionen bundesweit. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Fluglärmkommission sind in § 32b Luftverkehrsgesetz geregelt. Danach berät die Fluglärmkommission einige Behörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen. Bei den zu beratenden Behörden handelt es sich um: • die Genehmigungsbehörde, also das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung • das Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung • die Flugsicherungsorganisation, d. h. in Frankfurt die Deutsche Flugsicherung GmbH. Mitglieder der Kommission sind Vertreter: • der Anrainerkommunen • der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern • der Arbeitnehmervertretung Fraport AG • der Barig Board of Airline Representatives in Germany e. V. • der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. • der Deutschen Flugsicherung GmbH • der Deutschen Lufthansa AG • der Fraport AG • der Oberste Landesbehörde, d. h. das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Wahl der kommunalen Vertreter/innen erfolgt durch die entsendete Verwaltungsbehörde (Magistrat) und durch anschließende Bestätigung durch das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Die Wahlzeit ist an die Legislaturperiode gebunden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bisher von Stadtrat a. D. Dieter Wenzel sowie, in dessen Verhinderung, durch den Leiter des Agenda Büros Herrn OAR Jens Bolze vertreten. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind beide Stellen in gesonderten Wahlgängen neu zu wählen. Darmstadt, 23.08.2011 100/da Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0349
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00