1945/2025
Beantwortung der Verwaltung - Sommerfest der KG Löstige Flägelskappe 2025 in Köln-Sürth
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3817 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1945/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Beantwortung der Verwaltung - Sommerfest der KG Löstige Flägelskappe 2025 in Köln- Sürth Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat zur Sitzung am 30.06.2025 fol- gende Dringlichkeitsanfrage gestellt: Für das Jahr 2025 steht die KG Löstige Flägelskappe vor der Absage ihres diesjährigen Som- merfestes, geplant für den 28.06.2025. Grund sind Probleme der Nutzung des Schulhofs der Brüder-Grimm-Schule in Sürth, dem alljährlichen Veranstaltungsort des Sommerfestes. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Welche konkreten Gründe führen zu der Nichtnutzbarkeit des Schulhofs der Brüder - Grimm-Schule in Köln-Sürth zum Termin des 28.06.2025? Sind diese Probleme provi- sorisch und wirtschaftlich vertretbar behebbar? 2) Welche alternativen und für die KG Löstige Flägelskappe wirtschaftlich tragbaren Ver- anstaltungsorte vermag die Verwaltung hier kurzfristig für das alljährliche Sommerfest anbieten? 3) Vermag die Bez irksvertretung Köln-Rodenkirchen durch einen geeigneten (Dringlich- keits-) Beschluss hier eine zielgerichtete Planung unterstützen? Wie müsste ein solcher Beschluss aussehen? Vermag die Verwaltung dann eine solche Beschlussvorlage er- stellen und der Bezirksvertretung kurzfristig vorlegen? Beantwortung der Verwaltung: Das Bürgeramt Rodenkirchen ist für die Vergabe von außerschulischen Veranstaltungen in Schulen und auf Schulgeländen zuständig. Dementsprechend ist bekannt, dass bis 2023 die KG Löstige Flägelskappe ihr Sommerfest traditionell auf dem Schulhof der Gebrüder-Grimm- Schule begangen haben. Dem Bürgeramt Rodenkirchen lag bis zum 11.06.2025 allerdings kein diesbezüglicher Antrag der KG Löstige Flägelskappe für ein Sommerfest 2025 vor. Inso- fern ist auch die Absage des Sommerfestes durch den Verein für den 28.06.2025 erst am 11.06.2025 dem Bürgeramt telefonisch mitgeteilt worden. Auf dem Schulhof der Gebrüder-Grimm-Schule befindet sich ein Pavillon, der für die bisheri- gen Sommerfeste für die Strom- und Wasserversorgung genutzt wurde. Dieser Pavillon ist be- reits seit längerem gesperrt und muss aufgrund seiner Schadstoffbelastung entfernt werden. Dazu gab es mit der Bezirkspolitik im Frühjahr 2025 einen Ortstermin, in dem die Sperrung 2 des Pavillons und die Baumaßnahme erläutert wurde und dass im Anschluss auch der Schul- hofboden erneuert werden wird. Die Strom – und Wasserversorgung des Pavillions ist bereits entfernt und stand auch im Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung, sodass die KG Löstige Flä- gelskappe mit ihrem Sommerfest ausweichen musste. Die aktuellen Nutzungsbedingungen sind daher unverändert und der KG Löstige Flägelskappe bekannt. Die KG Löstige Flägelskappe hatte wohl überlegt, die Bezirkssportanlage mit dem TV Ro- denkirchen zusammen für ein Sommerfest 2025 zu nutzen. Hierzu gab es eine kurze Mailan- frage am 22.05.2025 beim zuständigen Sachbearbeiter des Bürgeramtes Rodenkirchen. Die Rückfragen des Bürgeramtes Rodenkirchen wurden vom Verein nicht beantwortet. Erst eine telefonische Nachfrage durch das Bürgeramt am 11.06.2025 beim Verein KG Lös- tige Flägelskappe ergab, dass man sich innerhalb des Vereins wegen der Durchführung des Sommerfestes 2025 noch abstimmen müsse. Der KG Löstige Flägelskappe sind daraufhin am 11.06.2025 durch das Bürgeramt Rodenkir- chen die notwendigen Antragsinformationen und –unterlagen zugesandt worden und eine ent- sprechende Unterstützung angeboten worden. Vorlagen für die Planung dementsprechender privater Nutzungen von schulischen Immobilien werden von der Verwaltung nicht erstellt. Gez. Tempski
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1945/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 12.06.2025 15:41