1834/2023
Neubau eines Regenrückhaltebeckens als Stauraumkanal am Vingster Ring in Köln Vingst durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
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Anlage 3: Artenschutzprüfung
143776 Zeichen
Rietmann Beratende Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Freiraum + Landschaftsplanung
Siegburger Str. 243 A
53 639 Königswinter
Tel. 02244 / 91 26 26 Fax 91 26 27
E-Mail: info@buero-rietmann.de
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP – Stufe I - II)
Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) mit Pumpwerk
Am Vingster Ring, Köln
Vorabzug
Aufgestellt: April 2023
K-STEB-RRB-VR_ASP_Vorabzug.docx
Stand: 24.04.2023
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 2
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG ........................................................................................................................................................ 4
1.1. ANLASS DES FACHBEITRAGS ...................................................................................................................................... 4
1.2. LAGE UND STRUKTUR DES VORHABENBEREICHES ........................................................................................................... 4
2. RECHTSGRUNDLAGEN ........................................................................................................................................ 6
2.1. GRUNDLAGEN DES ARTENSCHUTZRECHTS .................................................................................................................... 6
2.2. EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSNAHMEREGELUNGEN ....................................................................................................... 7
2.3. AUSNAHMEVORAUSSETZUNGEN ................................................................................................................................ 8
2.4. EUROPÄISCHE RECHTSGRUNDLAGEN ........................................................................................................................... 9
2.4.1. FFH-Richtlinie ............................................................................................................................................. 9
2.4.2. Vogelschutz-Richtlinie ................................................................................................................................ 9
2.5. BEGRIFFSDEFINITIONEN ............................................................................................................................................ 9
2.5.1. Störung ....................................................................................................................................................... 9
2.5.2. Fortpflanzungs-, Ruhestätten, Nahrungs- u. Jagdhabitate, Flugrouten, Wanderkorridore ..................... 10
2.5.3. Beschädigung ........................................................................................................................................... 10
2.5.4. Geschützte Arten nach Rechts-VO und Arten nationaler Verantwortlichkeit .......................................... 10
2.6. UMWELTSCHADENSRECHT ...................................................................................................................................... 11
2.7. FAZIT.................................................................................................................................................................. 11
3. DATENGRUNDLAGE, VORGEHENSWEISE UND METHODIK ................................................................................ 12
3.1. DATENGRUNDLAGE ............................................................................................................................................... 12
3.2. VORGEHENSWEISE UND METHODIK .......................................................................................................................... 12
4. AUSWAHL ARTENSCHUTZRECHTLICH RELEVANTER ARTEN ............................................................................... 13
5. BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND RELEVANTE WIRKFAKTOREN ............................................................... 14
5.1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS MIT FOTODOKUMENTATION ....................................................................................... 14
5.2. RELEVANTE WIRKFAKTOREN IM PLAN- UND WIRKGEBIET ............................................................................................. 21
6. VORKOMMEN UND BETROFFENHEIT ARTENSCHUTZRECHTLICH RELEVANTER ARTEN ...................................... 22
6.1. POTENTIELL VORKOMMENDE ARTEN UND IHRE MÖGLICHEN BETROFFENHEITEN ................................................................ 22
6.1.1 Säugetiere ................................................................................................................................................. 22
6.1.2 Vögel ......................................................................................................................................................... 25
6.1.3 Amphibien und Makrozoobenthos als Beifang ......................................................................................... 29
6.1.4 Makrozoobenthos mit besonders geschützten Arten als Nebenbefund zur Amphibienkartierung ........... 30
6.1.5 Reptilien .................................................................................................................................................... 30
6.2. NACH § 44 ABS. 1 BNATSCHG NICHT BETROFFENE ARTEN ........................................................................................... 31
7. BEWERTUNG FÜR DIE NOTWENDIGKEIT DER STUFE II UND EINER VERTIEFENDEN ANALYSE DER BETROFFENEN
PLANUNGSRELEVANTEN ARTEN ........................................................................................................................... 31
7.1. PLANUNGSRELEVANTE ARTEN, FÜR DIE DURCH DEN EINGRIFF ARTENSCHUTZRECHTLICHE KONFLIKTE ENTSTEHEN KÖNNEN: ........ 31
7.2. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG SOWIE AUSGLEICH ARTENSCHUTZRECHTLICHER BETROFFENHEITEN ........... 31
7.3 KONFLIKTPROGNOSE, ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG UND ZULÄSSIGKEIT DES VORHABENS........................................... 33
7.3.1 Säugetiere ................................................................................................................................................. 34
7.3.2 Vogelarten................................................................................................................................................. 34
7.4. ZULÄSSIGKEIT DES VORHABENS - FAZIT ..................................................................................................................... 34
8. ZUSAMMENFASSUNG....................................................................................................................................... 35
9. LITERATUR UND SONSTIGE QUELLEN ............................................................................................................... 36
10. VERFASSER UND URHEBERRECHT ................................................................................................................... 41
11. ANHANG ......................................................................................................................................................... 42
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
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Tabellen und Abbildungen
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Köln, topographische Karte, ohne Maßstab (geoportal.nrw.de,
Abrufdadtum 24.01.2023) ............................................................................................................................ 5
Abbildung 2: Baufeld für das Regenrückhaltebecken (rote Markierung), des bestehenden
Regenversickerungsbeckens sowie des Landschaftsschutzgebiet (dunkle Schraffur) im Luftbild. Kartenquelle:
TIM-ONLINE, GEOBASIS.NRW 2023 Luftbild: „Datenlizenz Deutschland - Zero“ Land NRW
https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0. Schutzgebiete: Land NRW“ Datenlizenz Deutschland Land NRW
2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). ............................................................................................... 6
Abbildung 3: Lageplan Neubau Regenrückhaltebecken mit Baustelleneinrichtungsflächen (Quelle: Fischer
Teamplan 08.02.23) ..................................................................................................................................... 15
Abbildung 4: Oberflächenplan und dauerhafte Betriebsflächen nach Bau des RRB (Quelle: Fischer Teamplan Stand
08.02.23) ..................................................................................................................................................... 16
Abbildung 5: Baufeld an dem Vingster Ring (Januar 2023): Für den Bau ist ein Eingriff in die Böschung und den
Baumbestand notwendig. ........................................................................................................................... 17
Abbildung 6: Bestehendes Regenversickerungsbecken und umgebender Baumbestand aus östlicher Richtung.
(März 2018) ................................................................................................................................................. 17
Abbildung 7: Blick auf das bestehendes Regenversickerungsbecken aus Süden (März 2018) ............................... 18
Abbildung 8: Gehölzbestandene Böschung (Juni 2018) ........................................................................................ 18
Abbildung 9 a + b: Gehölzbestand südlich oberhalb des Beckens aus einem Laub -Mischwald mit Linden, Ahorn,
Eichen (März 2018) ...................................................................................................................................... 19
Abbildung 10: Blick aus nordwestlicher Richtung auf den Gehölzbestand mit Bäumen 1. Ordnung (Kreuzung
Kuthstraße Abzweig Zu- und Abfahrten zum Vingster Ring, März 2018). ..................................................... 19
Abbildung 11: Blick längs des Radweges in Richtung Vingster Ring nördlich des Vorhabensgebiet, geplante BE -
Fläche .......................................................................................................................................................... 20
Abbildung 12: Gehölzbestand aus Laubbäumen mit geringem Baumholz nördlich auf der Insel zwischen Auffahrt
Vingster Ring und Radweg ........................................................................................................................... 20
Abbildung 13: Blick in nordwestliche Richtung entlang der Bebauung an der Kuthstraße .................................... 21
Abbildung 14: Süß -Kirschenbaum mit Stamms palten als potentielles Fledermausquartier im Gehölzbestand
nördlich des Regenversickerungsbecken. Weitere potentielle Fledermausquartiere können in Spechthöhlen
sein (s.u., Kap. 6.1.2 Vögel).......................................................................................................................... 23
Abbildung 15: Eingang eines Baus mit Grabespuren (bspw. von Fuchs oder Kaninchen) ...................................... 23
Abbildung 16: Biotopbäume mit Spechthöhlen, potentiellen Fledermausquartieren sowie Nestern (Begehung
2018 und 2023). ........................................................................................................................................... 24
Abbildung 17: Spechthöhlenbäume, Bäume mit Rindenspalten sowie nachgewi esenen Nestern 2018 und
25.01.2023 (Hintergrundkarte TIM -ONLINE, GEOBASIS.NRW 2023 „Datenlizenz Deutschland - Zero“
Abrufdatum 01.02.2023 Land NRW https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) ........................................... 26
Abbildung 18 a+b: Spechthöhle südlich, nahe Kuthstraße (im Hintergrund Schallschutzwände zu den Bahngleisen)
.................................................................................................................................................................... 27
Abbildung 19 a+b: Spech thöhle und Spechtnahrungsbaum südlich, nahe der Einzäunung des Beckens Foto 2018)
.................................................................................................................................................................... 28
Abbildung 20: Nest in der Gehölzfläche nördlich des Radweges (Foto aus 2018, im Jahr 2023 Nest nicht mehr
vorhanden sowie auch keine anderen größeren Nester oder Horste) .......................................................... 28
Tabelle 1: Methodik der Amphibienkartierungen ................................................................................................. 12
Tabelle 1: Konfliktpotential betroffener Arten im Untersuchungsgebiet (UG) ...................................................... 31
Tabelle 3: Lebensraumansprüche, mögliches Vorkommen und Konfliktpotential der planungsrelevanten Arten der
Quadranten 1 u. 3 des MTB 5008 Köln -Mülheim und der Qu. 4 des MTB 5007 (Köln) (Abfrage zuletzt am
19.01.2023). ................................................................................................................................................ 42
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
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1. Einleitung
1.1. Anlass des Fachbeitrags
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) der Stadt Köln planen den Neubau eines Regenrückhaltebeckens
(RRB) für die Straßenentwässerung neben einem bereits vorhanden, nicht mehr voll funktionstüchtigen
Regenversickerungsbecken am Vingster Ring in Köln -Vingst. Das klärpflichtige Niederschlagswasser wird
derzeit über das bestehende Versickerungsbecken in das Grundwasser geleitet. Der Betrieb dieser Anlage
ist jedoch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde nicht mehr genehmigungsfähig und daher durch eine
neue Anlage ersetzt werden. Das Büro Rietmann Beratende Ingenieure wurde seitens der StEB beauftragt
für das geplante Vorhaben einen Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine Artenschutzprüfung zu
erstellen.
Der Neubau des RRB ist als ein unterirdischer Stauraum bestehend aus einem Bet onbecken und einem
Stauraumkanal am westlichen Rand des Vingster Ring im Bereich des straßenbegleitenden Radweges und
der westlichen angrenzenden Gehölzbestandenen Böschungen vorgesehen, die das bestehende
Regenversickerungsbecken umgeben. Die Entwässerung soll in den Abwasserkanal/ Mischwasserkanal
Ostheimer Straße erfolgen.
Der jetzt vorgesehe n Standort sowie die geplante technische Bauweise sind bereits das Ergebnis einer
längeren Variantenprüfung, um eine unter Landschafts- und Artenschutzaspekten möglichst eingriffsmi-
nimierende Umsetzung zu erhalten . Durch den Neubau entsteht nur ein g eringer Eingriff in das beste-
hende Regenversickerungsbecken, welches auf Grund des Dauerstaus eine Entwicklung als Biotop für be-
sonders geschützte Gewässerorganismen erfahren hat. Wie mit dem bestehenden Versickerungsbecken
verfahren wird, wird im Nachgang in einem weiteren Schritt geklärt und ist nicht Teil des hier betrachteten
Vorhabens.
Für das Plangebiet liegen Ausweisungen des rechtsgültigen Landschaftsplanes vor. Für die Bau -maß-
nahme muss ein Befreiungsantrag von den Auflagen des Landschaftsschutzes gestellt werden, da es sich
im Landschaftsschutzgebiet (LSG-5007-0010) „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heu-
mar“ befindet.
Durch den Neubau des Regenrückhaltebeckens kann es zu Habitatveränderungen geschützter Arten oder
zu Störungen gem. §44 (1) BNatSchG kommen.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Baumaßnahme ist gemäß der VV-Artenschutz (MKULNV
2016) und der Handlungsempfehlung ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ (MUNLV 2010) eine arten-
schutzrechtliche Prüfung (ASP) durchzuführen. Die Ergebnisse dieser artenschutzrechtlichen Prüfung wer-
den im Folgenden erläutert . Das weitere Vorgehen für das bestehende Regenversickerungsbecken wird
hier nicht mitbetrachtet. Das Regenversickerungsbecken mit der Zuwegung wird nur insoweit mitbetrach-
tet, wie es durch den Bau des RRB und der Pumpe beeinträchtigt werden könnte.
Lage im Grundwasserbereich, Bau mit Unterwasserbeton Wasserrechtliche Genehmigung notwendig
1.2. Lage und Struktur des Vorhabenbereiches
Das Vorhabensgebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtgebiet, in der Gemarkung Vingst, Flur 30,
Flurstück 1199. Das Baufeld für das neue Regenrückhaltebecken ist zwischen dem 4 -spurig ausgebauten
Vingster Ring, der Eisenbahnlinie im Süden, einer Gehölzinsel um das bestehende Regenversickerungsbe-
cken und dem Radweg im Norden gelegen. Der östliche Teil des Baufelds wird derzeit als Radweg genutzt.
Im westlichen Teil des Baufelds befindet sich eine ca. 2 -6 m hohe ansteigende Gehölzbestandene Bö-
schung, welche auf das kleine Plateau führt und das bestehende Regenversickerungsbecken umgibt. Da-
neben beginnt im südwestlichen Bereich die schwach abfallende Zufahrt zum bestehende Regenversicke-
rungsbecken. Unter der Zufahrt wurden die Zuleitungen und Pumpenanlage für das Regenversickerungs-
becken verlegt. Das Regenversickerungsbecken hat sich auf Grund von Kolmationseffekten in den letzten
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Jahrzehnten zu einem dauerhaft eingestauten mehr oder weniger naturnahen Teich mit einer naturnahen
Gewässerfauna entwickelt.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Köln, topographische Karte, ohne Maßstab (geoportal.nrw.de, Abrufdad-
tum 24.01.2023)
Baustelleneinrichtung
Regenversickerungsbecken
Geplantes Baufeld
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Abbildung 2: Baufeld für das Regenrückhaltebecken (rote Markierung), des bestehenden Regen versickerungsbeckens sowie
des Landschaftsschutzgebiet (dunkle Schraffur) im Luftbild. Kartenquelle: TIM-ONLINE, GEOBASIS.NRW 2023 Luftbild: „Da-
tenlizenz Deutschland - Zero“ Land NRW https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0. Schutzgebiete: Land NRW“ Datenlizenz
Deutschland Land NRW 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Gehölzinsel wird von einem teilweise unterholzreichen Laubbaumbestand aus überwiegend einhei-
mischen Bäumen von schwachem bis starkem Baumholz aus u.a. Linden, Eichen, Rotbuchen, Hainbuchen
und Robinien bewachsen. Der nördlich angrenzende asphaltierte Radweg soll zusammen mit der unmit-
telbar südlich gelegenen Gehölzbestandenen Böschung als Baustelleneinrichtungsfläche (BE -Fläche) ge-
nutzt werden.
Angrenzend an die Gehölzinsel beginnt jenseits der Kuthstraße im Nordwesten die Wohnbebauung der
Siedlung Vingst.
Jenseits des nördlich angrenzenden Radwegs stockt ein jüngerer Baumbestand auf einer weiteren Gehöl-
zinsel, welche von der Zufahrtsstraße zum Vingster Ring gebildet wird. Östlich des Vingster Ring setzt sich
der Laubwaldbereich noch ca. 300 m for t, nach Nordwesten schließen sich der Vingster See sowie eine
Kleingartenanlage an.
Südlich der Bahnlinie befinden sich weitere Waldflächen welche durch stark ausgebaute Verkehrsstraßen
wie den Östlichen Zubringer und Autobahnabfahrten zerschnitten werden.
Schutzgebiete im Vorhabensgebiet und der Umgebung
Auf dem betreffenden Grundstück und in unmittelbarer Nähe zum Vorhabengebiet befinden sich gemäß
dem Fachinformationssystem LINFOS NRW folgende Schutzgebietsausweisungen:
• Die Flächen befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) 23 „Freiraum um das
Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar“, mit dem Entwicklungsziel 2 “Erhalt und
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Schutzzwecke des LSG sind unter anderem die
Erhaltung und Wiederhe rstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Sicherung
naturnaher Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Laubwaldflächen zwischen den
Siedlungsbereichen.
• Die Waldflächen südlich der Bahnlinien und um den Östlichen Zubringer sind teilweise als
Biotopkatasterflächen in das Kataster schutzwürdiger Biotope aufgenommen: BK -K-00013
„Gremberger Wäldchen“. Schutzziel Erhaltung und Entwicklung naturnaher Buchen- und Eichen-
Hainbuchenwäldern mit Althölzern, insb. Erhaltung des Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwaldes als
regional bedeutsames Biotpverbundelement.
2. Rechtsgrundlagen
Im Zuge der Umwandlung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) von der Rahmen - in die konkur-
rierende Gesetzgebung gilt seit dem 01. März 2010 eine bundesrechtliche Vollregelung im Naturschutz-
recht. Das Artenschutzrecht gilt seither unmittelbar, die Länder können diesbezüglich keine abweichen-
den Regelungen treffen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren so-
wie bei genehmigungsfreien Abrissverfahren müssen somit die Artenschutzbelange in Form einer Arten-
schutzprüfung (ASP) berücksichtigt werden. Ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum ist
hierfür einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren zu unterziehen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Stufe III: Ausnahmeverfahren
2.1. Grundlagen des Artenschutzrechts
Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens ist die Berücksichtigung der in §§
44 und 45 des BNatSchG verankerten gesetzlichen Vorgaben zum Schutz wild lebender Tier - und Pflan-
zenarten.
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Die §§ 44 und 45 des BNatSchG stellen somit die Grundlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung dar.
In § 44 werden die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote genannt:
1. Tötungsverbot
„Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi-
gen oder zu zerstören“
2. Störungsverbot
„Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-
lich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand
der lokalen Population einer Art verschlechtert“
3. Zerstörungs-/Beschädigungsverbot Fortpflanzungs- und Ruhestätten
„Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“
4. Zerstörungs-/Beschädigungsverbot Pflanzen
„Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor-
men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“
Begriffsdefinition „streng geschützte“ bzw. „besonders geschützte Art“
Nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 BNatSchG gelten als „besonders geschützte Arten“:
• Tier- und Pflanzenarten, des Anhangs A und B der EG-Artenschutzverordnung
• Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie
• europäische Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie gemäß Art. 1
• Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sowie
• Arten nach Rechtsverordnung gemäß§ 54 Absatz 1 (s. Kap. 2.5.4.).
Einige der „besonders geschützten Arten“ gelten darüber hinaus gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 14 BNatSchG als
„streng geschützte Arten“:
• Arten des Anhangs A der EU-Artenschutzverordnung (EUArtSchV)
• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
• Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sowie
• Arten nach Rechtsverordnung gemäß§ 54 Absatz 2 (s. Kap. 2.5.4.).
2.2. Einschränkungen und Ausnahmeregelungen
§ 44 Absatz 5 Nr. 3 BNatSchG schränkt die Verbote des § 44 Absatz 1-4 für nach § 15 BNatSchG zulässige
Eingriffe und nach § 18 Absatz 2 Satz 1 zulässige Vorschriften ein:
„(5) Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft,
die nach §17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für
Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs -, Besitz- und Vermarktungsverbote nach
Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten,
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1
Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen
1. das Tötungs - und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn di e Beeinträchtigung
durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffe-
nen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich
anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann,
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder
Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre
Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tö-
tung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung
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und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-
sammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zu sammenhang weiter-
hin erfüllt wird.
Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte
wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten
die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen
zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs -, Besitz- und Vermark-
tungsverbote vor.“ (§ 44 Absatz 5 BNatSchG, novelliert 2017).
Das Vorhandensein und mögliche Beeinträchtigungen geeigneter Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Pla-
nungsraum sind hierfür artspezifisch zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollten gegebenenfalls auch
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
Mit der Novelle des BNatSchG in 2017 wurde das Gesetz durch §44 (5) Nr. 1 insbesondere im Hinblick auf
die Tötung von Arten nach Anhang IV an die Rechtsprechung angepasst („Freiberg -Urteil“), da die FFH -
Richtlinie keine „Legalausnahme“ von der Tötung kennt. In einem neueren Urteil ist dieser Grundsatz et-
was relativiert worden (BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13).
Danach ist das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt, wenn das vorhabenbedingte Tötungsri-
siko unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen nicht höher ist als das Risiko, dem
einzelne Exemplare der jeweiligen Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens stets ausgesetzt
sind. Das gilt nicht nur für das betriebsbedingte Risiko von Kollisionen im Straßenverkehr (stRspr; verglei-
che Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91), sondern auch für bau - und
anlagebezogene Risiken (im Anschluss an Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - Buchholz 406.400
§ 61 BNatSchG 2002 Nr. 13 Rn. 123, 127 zur Baufeldfreimachung).
Weitere Ausnahmen von den Verboten des § 44 können im Einzelfall nach Vorgaben des § 45 Absatz 7
BNatSchG von der zuständigen Behörde genehmigt werden:
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaft-
licher Schäden,
2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende
Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Vertei-
digung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf
die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sol-
cher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
2.3. Ausnahmevoraussetzungen
Für die Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Absatz 7 BNatSchG ist die Erfüllung folgender Voraussetzun-
gen zwingend erforderlich:
1. es bestehen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und
2. es gibt keine zumutbaren Alternativen und
3. der Erhaltungszustand der Population der betroffenen Art verschlechtert sich nicht (bei Arten des
Anhang IV der FFH-RL muss er mindestens günstig sein und bleiben)
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind kann eine Ausnahme erteilt werden. Es gelten weitere Anforderun-
gen nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG.
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Eine Befreiung von den Verboten des § 44 Absatz 1 BNatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde kann
gemäß § 67 Absatz 2 und 3 BNatSchG nur im Einzelfall und nur im Falle einer unzumutbaren Belastung
erteilt werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn sie nicht mehr in den Bereich der Sozialbin-
dung des Eigentums fällt oder bei objektiver unverhältnismäßiger Beeinträchtigung der körperlichen Un-
versehrtheit.
2.4. Europäische Rechtsgrundlagen
Die o.g. § des BNatSchG sind fest verankert mit den europarechtlichen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (FFH -RL) und der EU -Vogelschutz-Richtlinie (VS -RL). Einige wichtige artenschutzrechtliche
Grundlagen der FFH-RL und der VS-RL werden im Folgenden aufgeführt.
2.4.1. FFH-Richtlinie
In Anhang IV der FFH-RL sind Arten aufgelistet, die selten und schützenswert sind. Diese Arten sind direkt
geschützt, auch außerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete in ganz Europa. Dies gilt für alle Lebensstadien
dieser Arten.
Verbote gemäß Art. 12 FFH-RL sind:
• alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren
dieser Arten;
• jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten;
• jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur; jede Beschädigung oder Ver-
nichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten;
• Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf oder Austausch von aus der Na-
tur entnommenen Exemplaren.
2.4.2. Vogelschutz-Richtlinie
Die EU-Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz aller im Gebiet der EU -Staaten natürlicherweise vorkom-
menden Vogelarten (s. Artikel 1 VS-RL). Laut Art. 5 VS-RL gilt das Verbot:
• des absichtlichen Tötens oder Fangens, ungeachtet der angewandten Methode;
• der absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und der Entfernung von Nes-
tern;
• des Sammelns der Eier in der Natur und des Besitzes dieser Eier, auch in leerem Zustand;
• ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Stö-
rung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt;
• des Haltens von Vögeln der Arten, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen.
2.5. Begriffsdefinitionen
2.5.1. Störung
Der Störungsbegriff im Sinne der Zugriffsverbote (§ 44 Absatz 1 BNatSchG) bezieht sich auf den Erhal-
tungszustand einer Population. Verbote n sind Störungen streng geschützter Arten sowie europäischer
Vogelarten während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit, die zu
erhebliche Störung der lokalen Population führen können. Eine erhebliche Störung der lokalen Population
liegt vor, wenn die Störung zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population
führt (vergleiche § 44 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG).
Um den Einfluss von Störungen auf geschützte Arten einzuschätzen sind vor Allem die Intensität, d ie
Dauer und die Wiederholungsfrequenz der Störung entscheidend. Störungen sind dann als schädlich zu
betrachten, wenn sie beispielsweise die Überlebenschancen, den Fortpflanzungserfolg oder die Repro-
duktions-fähigkeit vermindern.
Grundsätzlich ist ein artspezifischer Ansatz zu wählen, da verschiedene Arten unterschiedlich auf poten-
tiell störende Aktivitäten reagieren.
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2.5.2. Fortpflanzungs-, Ruhestätten, Nahrungs- u. Jagdhabitate, Flugrouten, Wanderkorridore
Fortpflanzungsstätten können Bereiche umfassen, die erforderlich sind
• für die Balz/ Paarung/ den Nestbau,
• für die Wahl des Ortes der Eiablage oder der Niederkunft,
• als Ort der Niederkunft, Eiablage oder Produktion von Nachkommen im Falle der ungeschlechtli-
chen Fortpflanzung
• als Ort der Eientwicklung und des Schlüpfens
• als Nest bzw. Ort der Niederkunft, wenn sie für die Nachwuchspflege benötigt werden.
Ruhestätten können eine oder mehrere Strukturen oder Habitatelemente umfassen, die zur Wärmeregu-
lierung, zur Rast, zum Schlafen, zur Erholung, als Versteck, zum Schutz, als Unterschlupf oder für die Über-
winterung erforderlich sind.
Laut EU-Kommission (2007) ist die kontinuierliche ökologische Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten artspezifisch so zu schützen, dass der Fortpflanzungserfolg und die ungestörte Rast der betref-
fenden Art gewährleistet sind. Dies kann bei Arten, die diese Stätten regelmäßig besuchen auch das ganze
Jahr hindurch gelten.
Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen zunächst nicht den Ar-
tenschutzbestimmungen. Ein Verbotstatbestand kann aber eintreten, sobald es sich um einen sogenann-
ten ‚essenziellen Habitatbestandteil‘ handelt. Das bedeutet, dass z.B. eine Fortpflanzungs - oder Ruhe-
stätte in ihrer Funktion auf den Erhalt eines konkreten Nahrungs- bzw. Jagdhabitats, bestimmter Flugrou-
ten oder Wanderkorridore angewiesen ist. Wenn eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte durch den Wegfall
von o.g. Habitatelementen funktionsunfähig wird und dies somit zu einer Beeinträchtigung der Population
führt, ist der Verlust des jeweiligen Habitatelements also durchaus artenschutzrechtlich zu berücksichti-
gen (vergleiche LANA 2006).
2.5.3. Beschädigung
Eine Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten liegt vor im Falle einer materiellen Verschlech-
terung dieser Stätten. Im Gegensatz zur Vernichtung kann dies auch schleichend erfolgen und zur gradu-
ellen Verschlechterung der Funktionalität der betreffenden Stätte führen.
Sobald ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer oder mehreren menschlichen Aktivitäten und der
Beschädigung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte klar besteht, tritt Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d)
ein.
2.5.4. Geschützte Arten nach Rechts-VO und Arten nationaler Verantwortlichkeit
Geschützte Arten durch Rechtsverordnungen gemäß § 54 BNatSchG
§ 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG ermöglicht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) durch den Erlass von Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesra-
tes Tier- und Pflanzenarten oder Populationen solcher Arten unter besonderen bzw. strengen Schutz
zu stellen, die nicht unter § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a oder b fallen.
a) Unter besonderen Schutz gestellt werden können Arten, die
• im Inland durch menschlichen Zugriff gefährdet sind oder mit solchen gefährdeten Arten
oder Arten nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b verwechselt werden können
• in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die BRD in hohem Maße Verantwortlich ist
b) Unter strengen Schutz gestellt werden können
• natürlich vorkommende Arten und Arten, die im Inland vor dem Aussterben bedroht sind
• Arten, für die Deutschland in besonders hohem Maße verantwortlich ist
"Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands" sind Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind
und nur in Deutschland vorkommen bzw. von denen ein hoher Anteil der Weltpopulation in Deutsch-
land vorkommt. Für diese Arten fällt Deutschland somit eine besondere Verantwortung zu (BNatSchG
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§ 54, Absatz 1, Nr. 2). Als Parameter der Verantwortlichkeit werden neben dem Anteil an der Welt-
population die Bedeutung der Population für den Genfluss zwischen Populationen und die weltweite
Gefährdung des Taxons geprüft (BfN 2013).
§ 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG ermöglicht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Tier - und
Pflanzenarten mit o.g. Kriterien die Unterschutzstellung von Arten nationaler Verantwortung
Deutschlands. Diese Arten sind dann unter Umständen bei Artenschutzprüfun gen im Rahmen von
Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben mit zu prüfen.
2.6. Umweltschadensrecht
Darüber hinaus sind grundsätzlich die Vorgaben des Umweltschadensgesetz (USchadG) zu berücksichti-
gen um Umweltschäden zu vermeiden. Umweltschäden sind alle Schäden, die erhebliche nachteilige Aus-
wirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes natürlicher Lebens-
räume oder Arten (FFH -Arten der Anhänge II und IV FFH -RL, Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4
Absatz 2 V-RL sowie FFH-Lebensräume des Anhangs I FFH-RL) haben. Wenn die nachteiligen Auswirkungen
zuvor ermittelt und von den zuständigen Behörden genehmigt wurden bzw. nach § 19 Absatz 1 Satz 2
BNatSchG zulässig sind, liegt keine Schädigung vor.
Da im Schaden sfall auf den Verantwortlichen bestimmte Informations -, Gefahrenabwehr - und Sanie-
rungspflichten zukommen können, kann es sinnvoll sein über den Anwendungsbereich des Artenschutz-
rechts hinaus mögliche Auswirkungen auf die entsprechenden Arten und Lebensräum e im Sinne des
USchadG zu prüfen.
2.7. Fazit
Unter folgenden Gesichtspunkten gilt ein Vorhaben somit aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig:
• Durch das Vorhaben entstehen keine Konflikte mit artenschutzrechtlich relevanten Arten
oder
• die durch das V orhaben entstehenden Konflikte können mit Hilfe geeigneter Maßnahmen
vermieden oder soweit gemindert werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-
stände nicht eintreten oder
• durch das Vorhaben entstehende Konflikte können nicht durch geeignete Maßna hmen ver-
mieden oder gemindert werden und es verbleiben Beeinträchtigungen; das Vorhaben erfüllt
aber die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen im Sinne des §
45 Absatz 7 BNatSchG (letzterer in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 1 FFH -Richtlinie unter
Beachtung der Artikel 16 Absatz 3 FFH-Richtlinie und Artikel 9 Absatz 2 Vogelschutzrichtlinie).
Alle Vorhaben, die nicht die o.g. Vorgaben erfüllen, sind aus artenschutzrechtlicher Sicht unzulässig.
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3. Datengrundlage, Vorgehensweise und Methodik
3.1. Datengrundlage
Zur Abschätzung der möglichen Artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurde 2018 eine Amphibienkartie-
rung sowie für die anderen Artengruppen eine Worst-Case Betrachtung der potentiell vorkommenden
planungsrelevanten Arten durchgeführt.
Die Daten zu den potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten in den Quadranten (Qu.) 1 u. 3 des
Messtischblattes (MTB) 5008 (Köln-Mülheim) sowie dem Qu. 4 des MTB 55007 (Köln, s. Tab. 3 im Anhang)
stammen aus den Fachinformationssystemen ‚Geschützte Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen‘ (LANUV, Abfrage zuletzt 20.01.2023) und wurden bezüglich der
in Kap. 4 erläuterten Kriterien ergänzt. Des Weiteren wurden mit dem Fachinformationssystem @LINFOS
des LANUV weitere Informationen z.B. zu Schutzgebieten in Untersuchungsgebietsnähe oder dem Fund-
ortekataster planungsrelevanter Arten (FOK) ermittelt.
Angaben östlich jenseits des stark ausgebauten Vingster Ring oder der Bahnlinie südlich werden nicht mit
einbezogen, da auf Grund der Zerschneidung durch die Verkehrsachsen eine Wirkung ausgeschlossen
wird.
Fundortekataster: Nachweise der Zauneidechse im Umfeld der Kuthstraße (FT-5008-0141-2014).
3.2. Vorgehensweise und Methodik
Im Rahmen der Potentialabschätzung wurden die in Kap. 3.1 genannten Daten in Hinblick auf potentielle
Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet untersucht und ausgewertet.
Zusätzlich wurde am 12.03.2018 und 25.01.2023 Begehungen des Vorhabensgebiet und der Umgebung
durchgeführt, in deren Rahmen das Vorhabengebiet und dessen näheres Umfeld auf die im Vorhinein
ermittelten potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten hin überprüft wurde. Dies geschah unter
Berücksichtigung der Lebensra umansprüche der einzelnen Arten und erfolgte im Hinblick auf direkte
Nachweise der Art (z.B. durch zufällige Sichtbeobachtung oder akustische Nachweismethoden) und auch
auf Nachweise von Spuren (z.B. in Form von Nahrungsresten, Kot, Nestern).
Des Weiteren wurde das Potential des Plangebiets als Lebensraum planungsrelevanter Arten aus den Tier-
gruppen der Vögel, Säugetiere und Reptilien eingeschätzt. Hierzu wurde nach geeigneten Habitatstruktu-
ren wie Höhlen, Nistmöglichkeiten, Nahrungshabitaten, Überwinterungshabitaten, Versteckplätzen, Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten, etc. gesucht.
Für die Amphibien wurde auf Grund der Entwicklung des inzwischen dauerhaft eingestauten Regenversi-
ckerungsbecken zu einem naturnahem Waldteich eine Kartierung durchgeführt. Die Kartierung hatte fol-
genden Umfang:
Tabelle 1: Methodik der Amphibienkartierungen
Artengruppe Methodik, Anzahl und Zeitraum der Begehungen
Amphibien
4 Begehungen zur Erfassung der frühen und späten Arten im Bereich des Gewässers und im Umfeld,
jeweils unter Einsatz von 8 Molchreusen im Regenversickerungsbecken über eine Nacht mit mor-
gendlichem Einholen und Leeren, Laichsuche, Keschern, Suche in Landhabitaten.
17./18.05.2018 06./07.06.2018 26./27.07.2018 14./15.08.2018
(Heißwetter- und Tro-
ckenheitsphase mit
Temp. bis 37°C)
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Die tatsächliche Nutzung des Untersuchungsgebietes als Lebensraum durch eine Art kann bei einer Po-
tentialanalyse für die nicht-kartierten Tiergruppen oft nicht bestätigt, aber ohne vertiefende Kartierungen
während der Hauptaktivitätszeit auch nicht ausgeschlossen werden. Kann das Vorkommen einer Art im
Untersuchungsgebiet nicht sicher aufgrund fehlender Lebensraumbedingungen ausgeschlossen werden,
so m uss, weil das Gegenteil ohne entsprechende Untersuchungen nicht bewiesen werden kann, vom
„schlechtesten Fall“ und somit vom Vorkommen der Art ausgegangen werden (→ „worst -case“-An-
nahme).
So müssen u.U. im Rahmen von Eingriffen für nicht kartierte Artengruppen Vermeidungs-, Minderungs-,
oder Ausgleichsmaß-nahmen durchgeführt werden (siehe Kapitel 7), um das Eintreten von Verbotstatbe-
ständen des § 44 Absatz1 BNatSchG (siehe Kapitel 2) auszuschließen, obwohl tatsächlich gar kein Vorkom-
men mancher Arten vorliegt.
Der Untersuchungsraum wird je nach Schutzobjekt bzw. geschützter Art und dem Wirkpfad des Eingriffs
unterschiedlich gewählt und deshalb auch als Wirkraum des Eingriffes bezeichnet. Als Orientierungswert
wird im Methodenhandbuch (MKULNV NRW 2021) hierfür ein Radius von bis zu 300 m um den Vorha-
bensbereich genannt. Im vorliegenden Fall kann der Untersuchungsraum auf Grund der stark zerschnei-
denden Wirkung durch die Verkehrsachsen im Umfeld für viele Arten auf das engere Umfeld begrenzt
werden.
Die Begriffe Untersuchungsgebiet, Untersuchungsfläche und Untersuchungsraum werden im Folgenden
synonym verwendet. Die Begriffe Eingriffsbereich, Eingriffsfläche bzw. Vorhabenbereich sind enger ge-
fasst und beschreiben die Fläche oder Flächen, die unmittelbar durch d as Vorhaben betroffen sind, z.B.
durch Baustellenaktivitäten. Der Begriff Plangebiet (z.B. B -Plangebiet) bezeichnet den Geltungsbereich
des jeweiligen Plans bei einem Planverfahren.
4. Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
Das prüfrelevante Artenspektrum bei zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft (im Sinne von § 15 und
§ 18 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG) beschränkt sich auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle europäi-
schen Vogelarten, ‚Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands‘ (§ 44 Abs. 5), sowie auf Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie (§ 19 BNatSchG).
Um die Beurteilung des Eingriffs in einem methodisch, arbeitsökonomisch und finanziell zumutbaren bzw.
angemessenen Rahmen zu halten und somit das Genehmigungsverfahren sachger echt zu vereinfachen,
werden nach Kiel (2005) nur solche europäischen Vogelarten vertiefend geprüft, die:
• streng geschützt sind oder
• zum Anhang I der VS-RL oder Artikel 4 (2) der VS-RL gehören oder
• auf der landesweiten und regionalen1 Roten Liste mindestens als gefährdet (Kategorie 0, 1, R, 2,
3 oder I) gelten, oder
• Koloniebrüter sind.
Bei ubiquitären Arten wie z.B. Kohlmeise, Rotkehlchen und Amsel wird angenommen, dass sie in der Lage
sind im Falle eines Eingriffs in ihr Habitat auf Fortpflanzung s- und Ruhestätten im unmittelbaren Umfeld
zurückzugreifen. Da die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam-
menhang nach § 44 Abs. 5 BNatSchG somit erhalten bliebe, wird nicht von einem Eintreten des Ver-
botstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgegangen. Diese sogenannten „Allerweltsarten“ wer-
den deshalb zwar insgesamt formal mitbetrachtet, aber nicht einzeln vertiefend geprüft und auch nicht
artspezifisch in den Tabellen und im Text aufgeführt.
Die in diesem Gut achten berücksichtigten Arten sind in Tab. 3 (siehe Anhang) einzusehen. Für die rele-
vante Messtischblätter MTB 5008 Qu. 1 u. 3 (Köln-Mülheim) und 5007, Qu. 4 (Köln) sind dies 4 Fleder-
mausarten, 37 Vogelarten, 1 Amphibienart und 1 Reptilienart. Insgesamt beinhaltet die Liste also 43 po-
tentiell vorkommende planungsrelevante Arten.
1 Region Niederrheinische Bucht
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5. Beschreibung des Vorhabens und relevante Wirkfaktoren
5.1. Beschreibung des Vorhabens mit Fotodokumentation
Gemäß Angaben des Büros Fischer Ingenieure GmbH sind insgesamt 1.210 m³ Stauraum durch ein unter-
irdisches Regenrückhaltebecken (RRB) mit Pumpwerk zur Verfügung zu stellen , wobei ca. 100 m³ Stau-
raum in den vorgelagerten Kanälen angesetzt werden kann. Um die bestehenden Regenentwässerungs-
leitungen optimal nutzen zu können soll das geplante Rückhaltevolumen möglichst nah an der bestehen-
den Rückhaltemulde realisiert werden. Die Bemessung des Rückhaltevolumens erfolgte für ein 5-jähriges
Hochwasser- bzw. Regenereignis. Das Becken soll an die bestehende Mischwasserkanalisation ange-
schlossen werden.
Das Regenrückhaltebecken ist als unterirdisches Betonbecken geplant. Die Tiefe des Becken bauwerks
wird sich auf ca. 7 m unter Geländeoberkanne erstrecken
Die Sohle des Beckens befindest sich damit im Grundwasserbereich . Es kann nur mit V erwendung von
Unterwasserbeton gebaut werden. Hierfür ist eine Wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
Die Notentlastung bei über -5 jährigen Starkregenereignissen soll langfristig wieder in das bestehendes
Regenversickerungsbecken erfolgen (voraussichtlich nach dessen Sanierung/ Ertüchtigung).
Für die Baugrube sind Eingriffe in die Gehölzbestandene Böschung auf der oberhalb gelegenen Fläche
nördlich des geplanten Beckenstandortes notwendig (orangene Fläche in Abbildung 3). Bauzeitlich ist eine
Böschungssicherung durch Spritzbetonverbau , einer Gabionenwand oder ähnlichem geplant. Während
der Errichtung des Beckens wird daneben durch eine provisorische Regenwasserumleitung um das Bau-
feld das anfallende Regenwasser in die bestehenden Schächte eingeleitet, bevor es dem bestehenden
Regenversickerungsbecken zugeführt wird.
Die Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) mit Container-Anlage, Lagerflächen und Kranstellfläche wird
teilweise auf dem vorhandenen Radweg und teilweise auf den Gehölzbestandenen Flächen südlich des
Radweges angelegt. Hierfür ist in diesem Bereich die Rodung der dort befindlichen Gehölze erforderlich.
Die Kranstellfläche ist zwischen den Lagerflächen/ Containerfläche und dem Regenrückhaltebecken ge-
plant (mit grauer Strichellinie umrandete Fläche auf Abbildung 3). Der Schwenkbereich/ Arbeitsbereich
des Krans wird tlw. über den Baumkronen im Bereich des Regenversickerungsbecken verlaufen.
Nach Bau des Regenrückhaltebeckens soll der Radweg wiederhergestellt werden. Ein Teil der Gehölz-Bö-
schungsflächen im Baufeld werden nach dem Bau als Betriebsflächen für das RRB dauerhaft benötigt. Der
Anschluss an die Gehölzflächen oberhalb soll über Gabionenwänden oder ähnliche Böschungssicherungen
sowie zu begrünende Böschungsflächen erfolgen.
Die Umsetzung ist sobald wie möglich nach Erteilung der Baugenehmigung vorgesehen.
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Abbildung 3: Lageplan Neubau Regenrückhaltebecken mit Baustelleneinrichtungsflächen (Quelle: Fischer Teamplan 08.02.23)
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Abbildung 4: Oberflächenplan und dauerhafte Betriebsflächen nach Bau des RRB (Quelle: Fischer Teamplan Stand 08.02.23)
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Fotodokumentation
Abbildung 5: Baufeld an dem Vingster Ring (Januar 2023): Für den Bau ist ein Eingriff in die Böschung und den Baumb estand
notwendig.
Abbildung 6: Bestehendes Regenversickerungsbecken und umgebender Baumbestand aus östlicher Richtung. (März 2018)
Unter der Zufahrt vom Vingster Ring sind die Zuleitungen und Pumpstationen verbaut.
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Abbildung 7: Blick auf das bestehendes Regenversickerungsbecken aus Süden (März 2018)
Abbildung 8: Gehölzbestandene Böschung (Juni 2018)
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Abbildung 9 a + b: Gehölzbestand südlich oberhalb des Beckens aus einem Laub -Mischwald mit Linden, Ahorn, Eichen (März
2018)
Abbildung 10: Blick aus nordwestlicher Richtung auf den Gehölzbestand mit Bäumen 1. Ordnung (Kreuzung Kuthstraße Ab-
zweig Zu- und Abfahrten zum Vingster Ring, März 2018).
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Abbildung 11: Blick längs des Radweges in Richtung Vingster Ring nördlich des Vorhabensgebiet, geplante BE-Fläche
Gehölzbestand nördlich des Radweges (hier links im Bild) im Stangenholz- bzw. Gebüschstadium (März 2018)
Fotos von der Umgebung
Abbildung 12: Gehölzbestand aus Laubbäumen mit geringem Baumholz nördlich auf der Insel zwischen Auffahrt Vingster Ring
und Radweg
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Abbildung 13: Blick in nordwestliche Richtung entlang der Bebauung an der Kuthstraße
5.2. Relevante Wirkfaktoren im Plan- und Wirkgebiet
Da mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen sowohl kurz- als auch langfristig entstehen und auch wir-
ken können, sind diese im Vorhinein einzuschätzen und die einzelnen Wirkfaktoren bezüglich ihrer Wir-
kung auf planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten zu bewerten:
• Baubedingte Wirkfaktoren (d.h. temporär)2
• Anlagebedingte Wirkfaktoren
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Durch den geplanten Bau des Regenrückhaltebeckens werden folgende Wirkpfade ausgelöst:
Baubedingte Wirkfaktoren:
Bei baubedingten Auswirkungen handelt es sich um Wirkfaktoren die zeitlich auf die Bauphase beschränkt
auftreten, d.h. sie sind ausschließlich temporärer Art. Bei den baubedingten Wirkfaktoren sind prinzipiell
auch die vorhandenen Vorbelastungen durch den stark befahrene Vingster Ring, die Schadstoffeintragun-
gen, die südliche Bahnlinie und die nordwestliche Siedlungsnutzung von Vingst zu berücksichtigen (Bewe-
gungsunruhe, Lärm, Lichtemissionen).
• Bauzeitliche Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand auf der Böschung westlich angrenzend an
das Baufeld durch die benötigten Abböschungen zur 7 m tiefen Baugrube sowie den Böschungen
längs des Radweges angrenzend an die geplanten BE -Flächen auf einer Länge von je ca. 80 lau-
fende Meter, dadurch ggf. Beeinträchtigung von Niststätten und Lebensräum en dort brütender
Vogelarten.
• Störwirkungen durch die Bauarbeiten: Lärm, punktuelle Schadstoffemissionen und Bewegungs-
unruhe durch die Baufahrzeuge, den überschenkenden Kran und die Bauarbeiten, damit potenti-
ell Störung im Sinne des §44 (1) Nr. 2 BNatSchG von angrenzenden Nahrungshabitaten, Niststät-
ten und Ruhestätten für Vögel, Fledermäuse und anderer Arten.
2 Betrachtet werden nur Wirkungen auf angrenzenden Flächen; Wirkfaktoren auf den anlagebedingt in Anspruch
genommenen Flächen während der Baufeldfreimachung werden bei den anlagebedingten Wirkfaktoren aufgeführt.
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Anlagenbedingte Wirkfaktoren:
Bei anlagebedingten Auswirkungen handelt es sich um dauerhaft und unveränderlich auftretende Wirk-
faktoren, die spezifisch durch die Anlage selbst, hier durch das Bauvorhaben, bedingt sind.
• Dauerhafter Verlust von Baum - und Gebüschbeständen auf der Böschung zum Regenversicke-
rungsbecken für das Betriebsgelände des RRB (Neuversieglung) im Umfang von ca. 700 m²,
dadurch potentieller Verlust aktuell genutzter Niststandorte (Fortpflanzungsstätten) für Baum-
und Gebüsch-brütende V ogelarten oder von deren Ruhestätten. Da die Bereiche bereits stark
durch den angrenzenden Verkehr auf dem Vingster Ring beeinträchtigt sind, ist hier nur von einer
untergeordneten Bedeutung als Brut- oder Ruhestandort auszugehen, welcher höchstens von all-
gemein häufigen, störungstoleranten Arten genutzt wird. Daneben Verlust von potentiellen Nah-
rungshabitaten für diese Arten sowie Verlust der Pufferwirkung der Gehölze in dem Bereich für
die Lebensräume möglicher planungsrelevanter Arten in den dahinter liegenden Gehölzbestän-
den.
•
Betriebsbedingte Wirkfaktoren:
Bei betriebsbedingten Auswirkungen handelt es sich um dauerhafte oder unregelmäßig auftretende Wirk-
faktoren, die spezifisch durch den Betrieb der Anlagen selbst und deren Unterhaltung (hier gelegentliche
Wartungsarbeiten für das RRB, d.h. gelegentliche Bewegungsunruhe o.ä.) bedingt sind.
• Gelegentliche Störwirkungen durch die Wartung des RRB und der Schachtleitungen Richtung
Regenversickerungsbecken: Lärm, Bewegungsunruhe (damit potentiell Störung im Sinne des §44
(1) Nr. 2 BNatSchG von angrenzenden Nahrungshabitaten, Niststätten und Ruhestätten für Vögel,
Fledermäuse und anderer Arten). Eine erhöhte Störwirkung durch Lärm und Bewegungsunruhe
sind nicht zu erwarten, da de r Verkehr auf dem unmittelbar angrenzenden Vi ngster Ring eine
starke überlagernde Vorbelastung darstellt.
6. Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
6.1. Potentiell vorkommende Arten und ihre möglichen Betroffenheiten
Tab. 3 (siehe Anhang) zeigt, welche der in den Quadranten 1 u. 3 des MTB 5008 Köln -Mülheim und des
Qu. 4 des MTB 5007 (Köln) vorkommenden Arten im Wirkraum des Vorhabens potentiell vorkommen
können und bei welchen dieser Arten in Bezug auf die geplante Abriss- und Umbaumaßnahmen Konflikt-
potential im Untersuchungsraum besteht. In Tab. 3 sind die Betroffenen Arten und die Konflikte kurz zu-
sammengefasst.
6.1.1 Säugetiere
Ergebnis der Begehungen
Potentiell geeignete Strukturen (Bäume) wurden bei den Begehungen am 12.03.2018 und 25.01.2023 auf
Hinweise für potentielle Fledermaushabitate untersucht (geeignete Baumhöhlen, Baum- und Rindenspal-
ten etc.).
• Es wurden insgesamt 8 Bäume mit Spechthöhlen, Fäulnishöhlen oder Stammspalten im Baumbe-
stand um das Regenversickerung sbecken nachgewiesen (s. u. Fotos und Abbildungen 14 u. 16 -
20). Ob tatsächlich eine Eignung als Fledermausquartier vorhanden ist, kann von unten nicht fest-
gestellt werden. Ein Höhlenbaum mit 2 Höhlen (und zusätzlich mit einer Stammfäulnishöhle) be-
findet sich am westlichen Rand des erforderlichen Eingriffs bereich in die Böschung für den Bau
des RRB, so dass gemäß der worst -case-Betrachtung von einem Verlust von 2 potentiellen Höh-
lenquartieren auszugehen ist. Die Entfernung der übrigen Höhlenbäumen zu den Eingriffsberei-
chen beträgt mindestens 20 m.
Auf Grund der geringen Mächtigkeit der Höhlenstammbereiche und der eher geringen Frostsi-
cherheit ist eine Winterquartierseignung der potentiellen Baumhöhlen in Frostphasen
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auszuschließen. Da auf Grund des Klimawandels aber auch im Winter milde Witterungsphasen
mit 2-stelligen Temperaturwerten auftreten können, kann allerdings ein Besatz der Baumhöhlen
im Winter nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
• Der Gehölzbestand und das Regenversickerungsbecken sind ein potentielles Jagdhabitat von Fle-
dermäusen, bspw. von der häufigen Zwergfledermaus, welche in dem Siedlungsbereich nord-
westlich potentielle Quartiere an Gebäuden nutzen kann.
• Im Jahr 2023 wurden in der Böschung des Versickerungsbecken 3 Eingänge von Bauen festgestellt,
mit frischen Grabespuren (möglicherweise von Fuchs oder Kaninchen.)
Abbildung 14: Süß-Kirschenbaum mit Stammspalten als
potentielles Fledermausquartier im Gehölzbestand
nördlich des Regenversickerungsbecken. Weitere poten-
tielle Fledermausquartiere können in Spechthöhlen sein
(s.u., Kap. 6.1.2 Vögel)
Abbildung 15: Eingang eines Baus mit Grabespuren (bspw. von
Fuchs oder Kaninchen)
Zu weiteren Fotos von Höhlenbäume s. Kap. 6.1.2 Vögel
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Abbildung 16: Biotopbäume mit Spechthöhlen, potentiellen Fledermausquartieren sowie Nestern (Begehung 2018 und 2023).
Kartenhintergrund Vermesserkarte, zur Verfügung gestellt über Fischer Teamplan)
Bewertung hinsichtlich der planungsrelevanten Arten: Von den in Tab. 3 (s. Anhang) aufgeführten pla-
nungsrelevanten Säugetierarten des relevanten MTB können nach gutachterlicher Potentialabschätzung
(s.o.) folgende Arten im Wirkraum vorkommen:
• Zwergfledermaus, Teichfledermaus (Jagdhabitate im Gehölzbestand, potentielle gelegentlich ge-
nutzte Einzelquartiere in Baumhöhlen, weiteres Quartierspotential im Umfeld)
• Zweifarbfledermaus (Jagdhabitate)
Die Datengrundlage zu den MTB-Listen beruht vorwiegend auf dem Fundortkataster NRW sowie auf er-
gänzenden Rasterkartierungen aus publizierten Daten. Dem Fundortkataster NRW liegen keine vollstän-
digen und flächendeckenden Erhebungen zu Grunde. Es können deshalb noch weitere Fledermausarten
Bäume mit Baumh öhle, Spechthöhlen,
Spechtnahrungshöhlen, Rindenspalten,
(Zuordnung der eingemessenen Bäume
vor Ort schwierig)
Eingang Bau in der Böschung (Fuchs, Ka-
ninchen?, 2023)
Singvogelnest (2023)
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bspw. zu Zugzeiten vorkommen, die in den Baumhöhlen potentiell Quartiere haben können (bspw. Großer
Abendsegler).
In den Baumhöhlen im Gehölzbestand können Einzel -Sommer- und Zwischen -Quartiere nicht ausge-
schlossen werden, so dass durch die Rodung des Höhlenbaums im Baufeld zwei potentielle Quartiere ver-
loren gehen werden . Der Verlust ist entsprechend auszugleichen. Auf Grund de r hohen Vorbelastung
durch lärmintensive Störungen der angrenzenden Straßen und Bahnlinien dürften Fledermausindividuen,
die diese und die übrigen Baumhöhlen nutzen, grundsätzlich an Störungen gewöhnt sein.
Auf Grund der höchstens geringen bis mittleren Stammdurchmesser werden frostsichere Winterquartiere
in den Bäumen ausgeschlossen. Teilisolierte Quartiere, die in milden Winterphasen besetzt werden kön-
nen, können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Es können ggf. durch eine nächtliche Baustellenbeleuchtung baubedingte Störungen für angrenzende
Quartiere und Jagdgebiete in de m Gehölzbestand und um das Regenversickerungsbecken auftreten.
Diese sind unter der Voraussetzung einer Tagbaustelle auszuschließen.
Für die o.g. Arten sind artenschutzrechtliche Konflikte nicht sicher auszuschließen und entsprechende
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen (Stufe 2 der Artenschutzrechtlichen Prüfung).
6.1.2 Vögel
Ergebnis der Begehung:
Es wurden bei der Begehungen am 12.03.2018 und 25.01.2023 geeignete Strukturen auf ihr Potential als
Niststandort oder sonstige Lebensstätten für die Avifauna untersucht ( Baumbestand, Regenversicke-
rungsbecken/-teich), mit folgenden Ergebnisse:
• 1 Spechthöhlenbaum nordöstlich des Teichs im zukünftigen Baufeld
• 3 Spechtbäume südlich des Teichs (jüngere Lindenbäume tlw. mit stehendem Totholz an Seiten-
ästen, Lage s.o. und u. Fotos und Abbildungen 22 – 26).
• 4 weitere Specht- und Höhlenbäume nördlich und westlich des Teiches/ Regenversickerungsbe-
cken, u.a. ein Kirschbaum mit zusätzlichen Rindenspalten, des weiteren eine Hainbuche und Ro-
binien. Bestehende Spechthöhlen bieten u.a. Nistmöglichkeiten für Nachnutzer wir den Star.
• Ein Singvogelnest in einem Holunderstrauch im Eingriffbereichs für den Baustelleneinrichtung am
Radweg
• 2018 ein Krähennest/ Elsternnest in dem Waldbestand nördlich des Radwegs und südlich der Auf-
fahrt auf den Vingster Ring.
• Das teichartige Regenversickerungsbecken bietet potentielles Bruthabitat für das Teichhuhn, so-
wie Rasthabitate für wassergebundene Vogelarten auf dem Durchzug. Während der Amphibien-
kartierung im Sommer 2018 wurden allerdings außer Stockenten als Nahrungsgäste keine Was-
servögel festgestellt.
• Der Gehölzbestand ist in Verbindung mit großflächigeren Waldbeständen östlich und südlich um
das Gremberger Kreuz ein potentielles Jagdhabitat von Greifvögel- und Eulenarten (keine Nach-
weise von Horsten oder großen Baumhöhlen für den Waldkauz im Untersuchungsgebiet).
• Der Gehölzbestand bietet desweiteren Brut- und Nahrungshabitate für planungsrelevante sowie
weit verbreitete Singvögel. Auf Grund der umgebenden lärmintensiven Verkehrsachsen dürften
Vögel, die das Gehölz als Brut- oder Nahrungshabitat nutzen, allerdings an Störungen durch Lärm
und Bewegungsunruhe gewöhnt sein.
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Abbildung 17: Spechthöhlenbäume, Bäume mit Rindenspalten sowie nachgewiesenen Nestern 2018 und 25.01.2023 (Hinter-
grundkarte TIM-ONLINE, GEOBASIS.NRW 2023 „Datenlizenz Deutschland - Zero“ Abrufdatum 01.02.2023 Land NRW
https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
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Abbildung 18 a+b: 2 Spechthöhlen in einem Baum in ca. 3 m und 8 m Höhe am Baufeldrand für das RRB nordwestlich des Teichs
Abbildung 19 a+b: Spechthöhle südlich, nahe Kuthstraße (im Hintergrund Schallschutzwände zu den Bahngleisen)
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Abbildung 20 a+b: Spechthöhle und Spechtnahrungsbaum südlich, nahe der Einzäunung des Beckens Foto 2018)
Abbildung 21: Nest in der Gehölzfläche nördlich des Radweges (Foto aus 2018, im Jahr 2023 Nest nicht mehr vorhanden sowie
auch keine anderen größeren Nester oder Horste)
Zufallsnachsweise während der Begehungen (keine vollständige Liste):
Sperber (im Sommer 2018 am Versickerungsbecken trinkend), Stockenten (Nahrungsgäste, keine Brut),
Kohlmeise, Amsel, Ringeltaube
Bewertung hinsichtlich der planungsrelevanten Arten:
Von den in Tab. 2 (s. Anhang) aufgeführten potentiellen Arten des relevanten MTB können demnach fol-
gende Arten (s.o.) im UG vorkommen:
• Greifvögel und Eulenarten der Siedlungen und der Kultur- und Waldlandschaft (Jagdhabitate von Ha-
bicht, Sperber, Waldohreule, Mäusebussard, Wanderfalke, Turmfalke, Baumfalke Schleiereule,
Waldkauz), keine Horst- oder Höhlenbäume im Wirkraum, im Jahr 2023 keine Krähennester, welche
von Turmfalke oder Waldohreule als Nachfolgenutzer genutzt werden könnten ); hinsichtlich der
Jagdhabitate ist nur von einer geringen Bedeutung des UG auszugehen.
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• Kuckuck (potentielle Bruthabitate von Wirtsarten sind im Wirkraum vorhanden).
• Kleinspecht, Pirol, Star (Brut- u. Nahrungshabitate im UG außerhalb und für Höhlenbrüter innerhalb
des Eingriffsbereichs)
• Teichhuhn (Bruthabitat am Regenversickerungsbecken)
• Gelbspötter, Grauschnäpper, Weidenmeise, Fitis, Gimpel (Brut- u. Nahrungshabitate im UG, regional
gefährdete Arten)
• Waldwasserläufer (Rasthabitat am Regenversickerungsbecken)
Durch die geplanten Gehölzeingriffe für die Baumaßnahmen können potentielle Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten planungsrelevanter und häufiger Singvogelarten beeinträchtigt werden, d.h. die potentiellen
Brutgehölze und Bruthöhlen im Rodungsbereich könnten entnommen werden sowie Bruten in tiefer lie-
genden Gehölzen gestört werden könnten. Der Verlust der potentiellen Bruthöhlen ist auszugleichen (ins-
besondere für den relativ störungstoleranten Star).
Auf Grund der Lage der Eingriffsflächen an den Gehölzrändern angrenzend an die Straße oder den Radweg
ist davon auszugehen, dass unter den Frei- und Gebüschbrütern höchstens sehr störungstolerante, i.d.R.
weit verbreitete Arten die Eingriffsbereiche als Fortpflanzungsstätte nutzen. Diese Arten sind hinsichtlich
der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des §44 (1) Nr. 3 als brutplatzflexibel einzuordnen und kön-
nen in angrenzende Gehölzbereiche um das Versickerungsbecken oder im weiteren Umfeld ausweichen.
Der Verbotstatbestand des §44 (1) Nr. 3 (Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) für
störungssensible Vogelarten kann demnach für Höhlenbrüter nicht ausgeschlossen werden, für Gebüsch-
und Freibrüter jedoch schon.
Im Falle einer besetzten Niststätte bei einem Eingriff können Individuen oder deren Fortpflanzungsstadien
getötet werden (Verbot der Tötung gem. §44 (1) Nr. 1 BNatSchG) . Erhebliche Störungen gemäß §44 (1)
Nr. 2 BNatSchG können daneben für Bruten in weiter innen liegenden Gehölzen nicht ausgeschlossen
werden. Ebenso können die o.g. Wasservögel potenziell während der Brut- oder der Rastzeit gestört wer-
den.
Die weiteren o.g. Arten mit potentiellem Vorkommen im Wirkraum können Nahrungshabitate im Wirk-
raum nutzen. Nahrungshabitate planungsrelevanter Arten sind nur dann zu betrachten, wenn die entste-
henden Beeinträchtigungen populationsrelevante Auswirkungen haben können. Auf Grund der Vorbelas-
tungen durch die umgebenden Verkehrsachsen ist nicht von einer großen oder sogar essentiellen Bedeu-
tung der Nahrungshabitate auszugehen. Da im östlichen und südlichen Umfeld weitere vergleichbare Nah-
rungshabitate vorhanden sind, ist nicht davon auszugehen, dass Nahrungshabitate in populationsrelevan-
tem Maße betroffen sind.
Hinsichtlich des Tötungs- und Störungsverbots sowie des Verbots der Zerstörung von Fortpflanzungsstät-
ten können demnach artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Es sind deshalb ent-
sprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen (S tufe 2 der Artenschutzrechtlichen
Prüfung).
6.1.3 Amphibien und Makrozoobenthos als Beifang
Ergebnis der Amphibienkartierung 2018 und Bewertung für planungsrelevante Arten
Die Amphibienkartierung erbrachte folgende Ergebnisse:
• Es wurden keine planungsrelevanten Amphibienarten (hier Wechselkröte) nachgewiesen.
• Es wurden die im Folgenden genannten besonders geschützten Amphibienarten nachgewiesen.
o Teichmolch: 2-maliger Nachweis im Mai und Juni mit max. 2 Individuen in den Molchreusen, Re-
produktion ist zu vermuten (kein expliziter Reproduktionsnachweis über Larven)
o Grasfrosch mit Nachweis der Reproduktion : Nachweis von Kaulquappen und mind. 4 Jungfrö-
schen (Metamorphlingen) bei 3 Reusen-Terminen
In das Regenversickerungsbecken wird im Rahmen des Baus der Regenrückhalteanlage nicht eingegriffen.
Es wurden keine planungsrelevanten Amphibienarten festgestellt.
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Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 kann für die streng
geschützten Amphibienarten ausgeschlossen werden. Diese Tiergruppe wird deshalb im Folgenden nicht
weiter behandelt.
Besonders geschützte Amphibienarten : Durch die Flächeninanspruchnahme können besonders ge-
schützte Amphibienarten auf ihren Wanderungen zwischen Fortpflanzungsgewässern und Sommer- und
Überwinterungslebensräumen beeinträchtigt werden. Die Eingriffsbereiche befinden sich an den Rändern
des Gehölzes angrenzend an bestehende Straßen Vingster Ring oder Radwege. Der Vingster Ring ist als
nahezu unüberwindbare Barriere anzusehen, so dass traditionelle Wanderbewegungen in diese Richtun-
gen auszuschließen sind. Dem Gehölzbestand nördlich des Radweges ist ebenfalls eine eher untergeord-
nete Funktion zuzuordnen. Die Sommer- und Überwinterungslebensräume sind stattdessen vor allem di-
rekt in dem Gehölzbestand um das Regenversickerungsbecken zu vermuten.
Es wird empfohlen, im Rahmen des LBP Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen, um Gefährdungen beson-
ders geschützter Amphibienarten im Bereich der BE-Fläche auszuschließen (Amphibienzaun). Bauzeitlich
wird durch eine provisorische Wasserumleitung um das Baufeld die Wassereinleitung in die bestehenden
Schächte geleitet, bevor es in das bestehende Regenversickerungsbecken geleitet wird. Spezielle Schutz-
maßnahmen gegen den Eintrag von Sedimenten während der Baumaßnahmen werden deshalb nicht als
erforderlich angesehen.
6.1.4 Makrozoobenthos mit besonders geschützten Arten als Nebenbefund zur Amphibienkartierung
Im Rahmen der Amphibienkartierung wurde in dem Regenversickerungsbecken im Dauerstau eine um-
fangreiche Gewässerf auna nachgewiesen, die tlw. besonders geschützte Arten beinhaltet. Es erfolgte
keine explizite Artbestimmung:
• Libellenlarven-Nachweise teilweise mit sehr hohe n Populationen: Großlibellenlarven vermutlich
Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea c.f.), daneben noch Kleinlibellenlarven (keine Artbestim-
mung); Alle Libellenarten sind besonders geschützt.
• Es ist ein umfangreiches Makrozoobenthos vorhanden (tlw. sehr individuenreich, keine Artbestim-
mung);
o Nachweis einer hohen Schwimmkäfer-Population (Käfer-Familie Dytiscidae), nicht planungsrele-
vant;
o Daneben Nachweis verschiedener Wasserwanzenarten und Wasserschneckenarten
In das Regenversickerungsbecken wird im Rahmen des Baus der R egenrückhalteanlage nicht eingegrif-
fen3.
Die verschiedenen Tiergruppen der Gewässerfauna werden deshalb im Folgenden nicht weiter behandelt.
6.1.5 Reptilien
Ergebnis der Begehung und Bewertung für planungsrelevante Arten:
Im Eingriffsbereich sowie dem umgebenden Gehölzbestand befinden sich für planungsrelevante Reptilien
keine geeigneten Lebensräume. Insbesondere fehlen extensiv genutzte, besonnte, vegetationsarme, ma-
gere Flächen mit grabbaren Böden zur Thermoregulation und al s Eiablageplatz. Daneben sind auch im
Umfeld und um das Regenversickerungsbecken keine geeigneten ungestörten Habitate für Reptilien vor-
handen. Ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten (hier Zauneidechse) oder auch nicht pla-
nungsrelevanter Reptilien (wie Blindschleiche, Waldeidechse) kann somit ausgeschlossen werden.
Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 kann für die Reptilien-
fauna ausgeschlossen werden.
3 Da die bauzeitliche Wasserumleitung für die Einleitung in das bestehende Regenversickerungsbecken in die aktuell
bereits vorhandenen Schächte vor dem Regenversickerungsbecken erfolgt, wird davon ausgegangenen, dass gegen-
über dem Ist-Zustand keine erhöhte Einleitung von baubedingten Sedimenten in d as Regenversickerungsbecken zu
erwarten ist.
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Diese Tiergruppe wird deshalb im Folgenden nicht weiter behandelt.
6.2. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht betroffene Arten
Bei den meisten potentiell in den Quadranten 1 u. 3 des MTB 5008 Köln-Mülheim und der Qu. 4 des MTB
5007 (Köln) vorkommenden planungsrelevanten Arten wird eine Beeinträchtigung durch das Vo rhaben
auf Grund fehlender Wirkpfade ausgeschlossen, auch wenn sie potentiell im Vorhabensgebiet und im
Umfeld vorkommen könnten. Hierzu gehören u.a. Vogelarten der offenen Agrar- und Kulturlandschaften,
der Heidelandschaften und der geschlossenen Wälder, Greifvögel und Eulen, weitere Vogelarten mit spe-
ziellen Habitatansprüchen sowie die Amphibien- und Reptilienarten.
Tabelle 2: Konfliktpotential betroffener Arten im Untersuchungsgebiet (UG)
Deutscher Name Mögliche
Konflikte? Konfliktbeschreibung
FFH- Arten nach Anhang IV Tlw. • Keine Konflikte für Amphibien, Reptilien
• Potentielle Störungen für bestimmte Fledermausarten
Planungsrelevante Vogelarten Tlw. • Potentielle Konflikte/ Störungen für bestimmte Gehölzbrüter und Wasser-
vogelarten
Arten nationaler Verantwortung Nein
Sonstige Arten:
Ubiquitäre Vogelarten Ja • Potentielle Beeinträchtigung von Gehölz- und Nischenbrütern
Besonders geschützte Amphibien-
arten Ja • Potentielle Beeinträchtigung für Grasfrosch und Teichmolch
7. Bewertung für die Notwendigkeit der Stufe II und einer vertiefenden Analyse der be-
troffenen planungsrelevanten Arten
7.1. Planungsrelevante Arten, für die durch den Eingriff artenschutzrechtliche Konflikte entstehen kön-
nen:
Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG kann für folgende Arten bzw. Arten
der Artengruppen nicht ausgeschlossen werden: Baumquartier-nutzende Fledermäus e, planungsrele-
vante und ubiquitäre Brutvögel der Gehölze und Baumhöhlen.
Im folgenden Kapitel werden deshalb Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen und gegebenenfalls
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen definiert.
Im anschließenden Kapitel werden die Arten dann unter Berücksichtigung der Maßnahmen einer vertie-
fenden artenschutzrechtlichen Analyse unterzogen (Stufe II).
Die Prüfprotokolle zum Vorhaben und der betroffenen Artengruppe sind im Anhang einzusehen.
7.2. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie Ausgleich artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten
Folgende Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (V) sollen im Rahmen der Vorhabenumsetzung
durchgeführt werden, um das Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß §44 (1) BNatschG zu verhindern,
bzw. Beeinträchtigungen zu verringern:
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ASP V1 Erforderliche Rodungen der Bäume und Sträucher im Baufeld und den BE-Flächen zwischen 01.
Oktober und 28./29. Februar, Minimierung von Gehölzeingriffen auf das erforderliche Maß; bau-
zeitlicher Schutz angrenzender Gehölze.
Notwendige Fällung/Rodung der Gehölze zwischen Anfang Oktober und Ende Februar; Beschränkung
der Gehölzeingriffe auf die unbedingt notwendigen Arbeitsbereiche.
Schutz der umliegenden Bäume und Gehölze gemäß DIN 18 920 (Vegetationstechnik im Landschafts-
bau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), ZTV -
Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Straßen), RAS -LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen,
Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen).
Falls nachträglich während des Baus Gehölzeingriffe zwischen März und September notwendig wer-
den, sind die Bereiche und angrenzenden Gebüsche im Vorhinein durch eine ornithologisch geschulte
Fachkraft auf Vogelbruten zu kontrollieren. Falls Vogelbruten festgestellt werden, ist das Ende der
Brut abzuwarten.
Ziel: Brut- und Niststättenschutz sowie Schutz und Erhalt von Ruhestätten und Nahrungshabitaten
für die Vogelfauna.
ASP V2 Baubeginn außerhalb der Vogelbrutzeit
Der Baubeginn hat außerhalb der Vogelbrutzeit zu erfolgen, d.h. Baubeginn innerhalb des Zeitraums
von September – März. Dies gilt insbesondere für die störungsintensiven Bauphasen, in der der Kran
aufgestellt und verwendet wird, sowie die Phase der Tiefbauarbeiten für die Baugrube.
Ziel: Vermeidung von erheblichen Störungen für die lokal brütenden Vögel in dem Gehölzbestand um
das Regenversickerungsbecken während der Brutzeit (insbesondere vor Störungen durch den über-
schwenkenden Kran und den lärm- und erschütterungsintensiven Tiefbauarbeiten für die Baugrube).
Vergrämung der Brutvögel in weniger gestörte Bereiche.
ASP V3 Durchführung der Bauarbeiten als Tagesbaustelle zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen
Die Bauarbeiten sind als Tagesbaustelle ohne künstliche Beleuchtung durch zu führen.
Ziel: Verringerung der Störungen für die Brut - und Rastvögel sowie für die Fledermausfauna bzw.
deren potentieller Sommer- und Zwischenquartiere im angrenzenden Bereich
ASP V4 Kontrolle der zwei Baumhöhlen in dem zu fällenden Höhlenbaum auf einen eventuellen Besatz
durch Fledermäuse mittels Hubsteiger oder Baumkletterer vor der Fällung
Die Kontrolle hat vor der Fällung durch eine fledermauskundliche Fachperson zu erfolgen. Im Falle
eines Besatznachweises ist der Ausflug der Fledermaus abzuwarten (ggf. unter Verhängung mit ei-
nem nach unten offenen Lappen, so dass ein Ausflug möglich ist, aber kein erneuter Einflug). Dane-
ben kann eine nicht besetzte Höhle verschlossen werden, um einen Einflug zu verhindern, wenn die
Fällung nicht sofort erfolgt.
Ziel: Verhinderung der Tötung von Fledermaus-Individuen
Es wird daneben empfohlen, im Rahmen des LBP Vermeidungsmaßnahmen für besonders geschützte Am-
phibienarten vorzusehen, um Gefährdungen besonders geschü tzter Amphibienarten im Bereich der BE -
Fläche auszuschließen: Aufstellung eines Amphibienzaun entlang der westlichen Grenze des Baufelds und
der südlichen Grenze der BE -Fläche am Radweg in Abgrenzung zu den Gehölzen bis spätestens Anfang
Februar, mit Einrichtung von 4 Überstiegshilfen aus Nord- und Ost-Richtung.
Während der Errichtung des Beckens wird daneben durch eine provisorische Regenwasserumleitung um
das Baufeld das anfallende Regenwasser in die bestehenden Schächte eingeleitet, bevor es dem beste-
henden Regenversickerungsbecken zugeführt wird. Spezielle Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag von
Sedimenten während der Baumaßnahmen werden deshalb nicht als erforderlich angesehen.
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Ausgleichsmaßnahmen (A, gleichzeitig CEF-Maßnahmen)
CEF-Maßnahmen (continuous ecological function; vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG) sind Maßnahmen zum Erhalt
der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bei vorhabenbezogenen Konflikten. Sie
sind mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum Eingriff herzustellen und sollen dazu beitragen, dass
Verbotstatbestände gemäß §§ 44 (1) BNatSchG nicht eintreten und entsprechend keine Ausnahme nach
§ 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist.
CEF-A1 Aufhängung von 6 Starennisthilfen
Die Nisthilfen sind an Bäumen in mind. 4 m Höhe aufzuhängen; geeignete Nisthilfen sind beispiels-
weise der „Starenkasten STH“ des Herstellers Hasselfeldt , die „Starenhöhle 3S“des Hersteller Sch-
wegler oder der Starenkasten „STA1“ des Anbieters Nistkastenshop.com (GbR Kreutz/ Hönig). Die
Kästen sind mit einem Alunagel zu befestigen und jährlich zu reinigen (bei der Bestellung mitbestel-
len).
CEF-A2 Aufhängung von 10 Fledermaus-Spalten- und -höhlenkästen
Es sind gemäß MULNV (2021) vor der Fällung Ersatzquartiere für nachgewiesene Quartiere aufzu-
hängen4. Es ist eine Mischung von verschiedenen Kastentypen für Klein - und Großfledermäuse,
Höhlenquartiere und Flachkästen für die Aufhängung an Bäumen vorzusehen:
- Fledermaus-Flachkästen für Groß- und Kleinfledermäuse (d.h. je 2) an Bäume: beispielsweise Her-
steller Schwegler Fledermausflachkasten 1FF; Hersteller Hasselfeldt „Spalten -kasten FSK-TB-KF“
und „FSK-TB-AS“; Hersteller Nistkastenshop GbR Kreutz/ Hönig „FFK1 Fledermaus-Flachkasten“
Daneben
- 6 Fledermaus-Höhlenkästen, Aufhängung an Bäume (und an Gebäudefassaden)
Davon 3 Stück für Kleinfledermäuse: z. Bsp. Hersteller Schwegler „Fledermaushöhle 1 FD“, „2 F“,
„Großraum-höhle 2 FS“ oder „3FS“, Hersteller Hasselfeldt „Fledermaushöhle 14 mm Einflug FLH
14“, „Fledermausgroßraumhöhle FGR“, Hersteller Nistkastenshop GbR K reutz/ Hönig „FLE1 Fle-
dermaus-Standardkasten“
sowie
3 Stück für Großfledermäuse: z. Bsp. Hersteller Schwegler „Fledermaushöhle 2 FN speziell“,
„Großraumhöhle 1FS,“ Hersteller Hasselfeldt „Fledermausganzjahresquartier f. Abendsegler
FGJQ-AS-K“, „Fledermaushöhle 18 mm Einflug FLH18“, „Fledermaus-Großraumhöhle FGRH“.
Umsetzungshinweise: Aufhängung an Bäumen in der Umgebung. Die Kästen sind mit einem Aluna-
gel zu befestigen und jährlich zu reinigen (bei der Bestellung mitbestellen).
Bestellung/ Lieferung über den Hersteller oder auch über internet-shops wie „vogetreff24.de“, He-
begro GbR, www.futter-spatz.de“; ein weiterer Hersteller ist Naturschutzbedarf Strobel mit gleich-
wertigen Kästen.
Aufhängung der Kästen jeweils in mind. 3 m Höhe in dunklen, nicht von Lampen angestrahlten Be-
reichen überwiegend in Ost - und Südrichtung, mit freier Ei nflugmöglichkeit (keine Zweige oder
Rankpflanzen vor dem Einflug) in ruhigen Bereichen.
7.3 Konfliktprognose, Artenschutzrechtliche Prüfung und Zulässigkeit des Vorhabens
Im Folgenden erfolgt eine Abschätzung der möglichen verbleibenden Beeinträchtigungen durch die Wirk-
faktoren unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen für die potentiell vorkommenden pla-
nungsrelevanten Arten (vgl. Kap. 6.1).
4 In Anlehnung an MUNLV (2021), wonach eine 5-fache Kompensation bei Verlust eines Quartieres vorzusehen ist.
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7.3.1 Säugetiere
Fledermäuse
Im Falle der Fällung des Höhlenbaumes mit besetzten Baumhöhlen können Fledermaus-Individuen getö-
tet werden (Verbot der Tötung gem. § 44(1) Nr. 1 BNatSchG). Dies wird durch die vorherige Kontrolle auf
einen Besatz vermieden (Vermeidungsmaßnahme ASP V4). Der Verlust der potentiellen Quartiere wird
daneben durch die Ausgleichsmaßnahme CEF-A2 vermieden (Vermeidung des Verbotstatbestands gem.
§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit §44(5) Nr. 3). Durch die Erhaltung eines Verbundes von poten-
tiellen Fledermausquartieren wird die ökologische Funktionalität des Gebietes aufrecht erhalten.
Im Falle einer Baustellenbeleuchtung bei einer Nachtbaustelle könnten Fledermausarten in potentiellen
angrenzenden Quartieren in Baumhöhlen erheblich gestört werden. Ausflüge aus den Quartieren könnten
im Falle einer Beleuchtung des normalerweise unbeleuchteten Quartierseingang unterbleiben sowie mor-
gendliche Einflüge potentiell unterbunden werden, wodurch das Quartier bauzeitlich unbrauchbar würde.
Die Baustelle ist deshalb als Tagbaustelle ohne künstliche Beleuchtung einzurichten ( Vermeidungsmaß-
nahme V3).
Durch eine künstliche Beleuchtung insbesondere in Richtung des Regenversickerungsbecken könnte da-
neben die Nutzung als Jagdhabitat beeinträchtigt werden. Beeinträchtigungen des Nahrungshabitats sind
allerdings artenschutzrechtlich weniger relevant, wenn es wie im vorliegenden Fall, kein essentielles Jagd-
habitat ist.
Unter Beachtung der o.g. Vermeidungsmaßnahme ist insgesamt von keinen artenschutzrechtlichen Kon-
flikten für die Fledermausarten auszugehen.
7.3.2 Vogelarten
Durch Gehölzeingriffe können (genutzte) Fortpflanzungsstätten und Bruthöhlen planungsrelevanter, re-
gional gefährdeter und ubiquitärer Vogelarten zerstört oder randlich beeinträchtigt werden (Verbot der
Tötung gemäß §44 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Verbot der Zerstörung von (genutzten)
Fortpflanzungsstätten gemäß §44 (1) Nr. 3 BNatSchG). Durch zeitliche Vorgaben für die Durchführung der
Gehölzeingriffe (ASP V1) wird eine mögliche Tötung von Vögeln oder deren Fortpflanzungsstadien verhin-
dert. Daneben könnten Bruten in benachbarten Gehölzen erheblich gestört werden, so dass der Fortpflan-
zungserfolg beeinträchtigt werden könnte . Dies könnte die lokale Population negativ beeinträchtig en
(Verbot der Störung gemäß § 44 (1) N. 2 BNatSchG). Dies wird durch zeitliche Vorgaben für den Bauzeiten-
beginn verhindert (ASP V2). Dadurch werden die betroffenen Individuen der Vogelarten in weniger ge-
störte Bereiche vergrämt. Geeignete Bereiche sind in der Umgebung ausreichend vorhanden. Der Verlust
der potentiellen Bruthöhlen für planungsrelevante Arten wie den Star werden durch die Aufhängung von
Ersatzhöhlenkästen ausgeglichen (CEF-A1, Vermeidung des Verbotstatbestands § 44 (1) Nr. 3).
Die Bedeutung des Gewässers als Rastplatz für den Waldwasserläufer ist auf Grund der Lage in einer von
Verkehrsachsen umgebenen Inseln eher als Rastplatz von höchstens mittlerer Bedeutung anzunehmen.
Ein für die Zugzeit essentieller Rastplatz ist auszuschließen.
Das Eintreten des Verbotstatbestandes gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 kann somit für die
Avifauna unter Voraussetzung der Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
7.4. Zulässigkeit des Vorhabens - Fazit
Ein Auslösen der Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 Nr. 1 -3 BNatSchG für die Flederm aus- und die
Avifauna durch die geplanten Vorhaben kann unter Voraussetzung der Einhaltung der Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen ASP V1 bis V3 sowie CEF-A1-A2 (Vermeidung der Tötung, der Zerstörung von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten und der Störung) ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7
BNatSchG ist als Voraussetzung zur Genehmigung des geplanten Vorhabens nicht erforderlich.
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Die Umsetzung des o.g. Vorhabens wird somit aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung
und Einhaltung der o.g. Vermeidungsmaßnahmen als zulässig betrachtet.
8. Zusammenfassung
Die Stadtentwässerungsbetriebe (STEB) der Stadt Köln planen den Neubau eines Regenrückhaltebeckens
für die Straßenentwässerung neben einem bereits vorhanden, nicht mehr voll funktio nstüchtigen
Regenversickerungsbecken am Vingster Ring in Köln -Vingst. Das klärpflichtige Niederschlagswasser wird
derzeit über das bestehende Versickerungsbecken in das Grundwasser geleitet. Der Betrieb dieser Anlage
ist jedoch aus Sicht der Unteren Wasser behörde nicht mehr genehmigungsfähig und daher durch eine
neue Anlage ersetzt werden. Der Neubau des RRB ist als ist als ein unterirdischer Stauraum bestehend
aus einem Betonbecken und einem Stauraumkanal am westlichen Rand des Vingster Ring im Bereich des
straßenbegleitenden Radweges und der westlichen angrenzenden G ehölzbestandenen Böschungen vor-
gesehen, die das bestehende Regenversickerungsbecken umgeben. Der jetzt vorgesehen Standort sowie
die geplante technische Bauweise sind bereits das Ergebnis einer längeren Variantenprüfung, um eine
unter Landschafts- und Artenschutzaspekten möglichst eingriffsminimierende Umsetzung zu erhalten so-
wie weitergehende Eingriffe in das bestehende Regenversickerungsbecken zu vermeiden.
Durch den Neubau des Regenrückhaltebeckens kann es zu Habitatveränderungen geschützter Arten oder
zu Störungen gem. §44 (1) BNatSchG kommen.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren ist gemäß der VV -Artenschutz (MKULNV 2016) und der Hand-
lungsempfehlung ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ (MUNLV 2010) e ine artenschutzrechtliche Prüfung
(ASP) durchzuführen. Die Ergebnisse dieser artenschutzrechtlichen Prüfung werden im Folgenden erläu-
tert.
Das Vorhabensgebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtgebiet, in der Gemarkung Vingst, Flur 30,
Flurstück 1199. Das Baufeld für das neue Regenrückhaltebecken ist zwischen dem 4 -spurig ausgebauten
Vingster Ring, der Eisenbahnlinie im Süden, einer Gehölzinsel um das bestehende Regenversickerungsbe-
cken und dem Radweg im Norden gelegen. Der östliche Teil des Baufelds wird derzeit als Radweg genutzt.
Im westlichen Teil des Baufelds befindet sich eine ca. 2 -6 m hohe ansteigende Gehölzbestandene Bö-
schung, welche auf das kleine Plateau führt und das bestehende Regenversickerungsbecken umgibt. Da-
neben beginnt im südwestlichen Bereich die schwach abfallende Zufahrt zum bestehende Regenversicke-
rungsbecken. Unter der Zufahrt wurden die Zuleitungen und Pumpenanlage für das Regenversickerungs-
becken verlegt. Das Regenversickerungsbecken hat sich auf Grund von Kolmationseffekten in den letzten
Jahrzehnten zu einem dauerhaft eingestauten mehr oder weniger naturnahen Teich mit einer naturnahen
Gewässerfauna entwickelt. Die Gehölzinsel wird von einem teilweise unterholzreichen Laubbaumbestand
aus einheimischen Bäumen von schwachem bis s tarkem Baumholz aus u.a. Linden, Eichen, Rotbuchen,
Hainbuchen und Robinien bewachsen.
Die Flächen befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) 23 „Freiraum um das Gremberger
Wäldchen von Poll bis Heumar“,
Zur Abschätzung der möglichen Artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurde eine Abschätzung der poten-
tiell vorkommenden planungsrelevanten Arten der relevanten Messtischblatt-Quadranten (MTB-Qu.) 1 u.
3 5008 (Köln-Mülheim) sowie dem Qu. 4 des MTB 55007 (Köln als worst-case-Szenario durchgeführt. Es
wurden insgesamt 43 planungsrelevante Arten geprüft: 4 Fledermausarten, 37 Vogelarten, 1 Amphibien-
art und 1 Reptilienart. Zur Abschätzung der möglichen Artenschutzrechtlichen Betroffenheit für die Am-
phibienfauna wurde 2018 eine Amphibienkartierung mit Molchreusen durchgeführt.
Zusätzlich wurde am 12.03.2018 und 25.01.2023 Geländebegehungen durchgeführt, bei de nen das Un-
tersuchungsgebiet auf die im Vorhinein ermittelten potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten
hin überprüft wurde. Des Weiteren wurde das Potential des Plangebiets als Lebensraum planungsrele-
vanter Arten eingeschätzt.
In dem umgebenden Gehölzbestand um das Baufeld wurden insgesamt 8 Bäume mit Spechthöhlen, Fäul-
nishöhlen oder Stammspalten im Baumbestand um das Regenversickerungsbecken nachgewiesen,
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welche potentielle Fledermausquartiere oder Nisthöhlen für Höhlenbrüter darstellen können. Ein Höh-
lenbaum mit 2 Spechthöhlen befindet sich am Westrand des Baufeldes, wodurch die 2 Höhlen als poten-
tielle Brutstätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse verloren gehen werden. Die übrigen Höhlen-
und Quartiersbäume haben eine Entfernung von mind. 20 m zu dem Baufeld. Der Gehölzbestand im und
um das Baufeld bietet desweiteren Brut- und Nahrungshabitate für planungsrelevante sowie weit verbrei-
tete Singvögel. Auf Grund der umgebenden lärmintensiven Verkehrsachsen dürften Vögel, die das Gehölz
im Baufeld als Brut- oder Nahrungshabitat nutzen, allerdings an Störungen durch Lärm und Bewegungs-
unruhe gewöhnt sein.
Im Rahmen der Amphibienkartierung wurden keine planungsrelevanten Amphibienarten wohl aber die
besonders geschützten Amphibienarten Teichmolch und Grasfrosch mit vermuteter sowie nachgewiese-
ner Reproduktion nachgewiesen. Daneben ergab die Amphibienkartierung eine umfangreiche Gewässer-
fauna in dem Regenversickerungsbecken, die tlw. besonders geschützte Arten beinhaltet (Libellen mit
hohen Populationen sowie Wasserkäfer, -wanzen und -schnecken). In das Regenversickerungsbecken
wird im Rahmen des Baus der Regenrückhalteanlage nicht eingegriffen.
Im Eingriffsbereich sowie dem umgebenden Gehölzbestand befinden sich für planungsrelevante oder be-
sonders geschützte Reptilien keine geeigneten Lebensräume, weshalb deren Vorkommen ausgeschlossen
werden kann.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte für die Fledermaus- und Avifauna werden folgende
Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen formuliert:
ASP V1 Erforderliche Rodungen der Bäume und Strä ucher im Baufeld und den BE -Flächen zwischen 01.
Oktober und 28./29. Februar, Minimierung von Gehölzeingriffen auf das erforderliche Maß; bauzeit-
licher Schutz angrenzender Gehölze.
ASP V2 Baubeginn außerhalb der Vogelbrutzeit
ASP V3 Durchführung der Bauarbeiten als Tagesbaustelle zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen
ASP V4 Kontrolle der zwei Baumhöhlen in dem zu fällenden Höhlenbaum auf einen eventuellen Besatz
durch Fledermäuse mittels Hubsteiger oder Baumkletterer vor der Fällung
Als Ausgleich f ür den Verlust der 2 Baumhöhlen werden folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
vorgesehen:
CEF-A1 Aufhängung von 6 Starennisthilfen
CEF-A2 Aufhängung von 10 Fledermaus-Spalten- und -höhlenkästen
Es wird daneben empfohlen, im Rahmen des LBP Vermeidungsmaßnahmen für besonders geschützte Am-
phibienarten vorzusehen, um Gefährdungen besonders geschützter Amphibienarten im Bereich der BE -
Fläche auszuschließen (Amphibienzaun).
Unter Beachtung der zwingend einzuhaltenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird die Um-
setzung des o.g. Vorhabens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig betrachtet.
9. Literatur und sonstige Quellen
ANDRETZKE, H., SCHIKORE, T. & K. SCHRÖDER (2005): Artsteckbriefe. – In: Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer,
S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & C. Sudfeldt (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brut-
vögel Deutschlands. Radolfzell: 135-695.
ARBEITSKREIS AMPHIBIEN UND REPTILIEN NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (2011): Handbuch der Arbeitskreis Am-
phibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen. Laurenti Verlag
GEOPORTAL NRW (2020): Geoviewer, https://www.geoportal.nrw/?activetab=portal, Stand: 24.01.2023
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 37
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands.
Band 1: Wirbeltiere. BfN, Bonn, 386 S.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2013): Verantwortungsarten - Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutsch-
lands. Online-Veröffentlichung: http://www.bfn.de/0302_verantwortungsarten.html. Stand 08.04.2013.
BUND/ LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (LAI) (2015, 2018): Anhang I „Hinweise über die
schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere und Vorschläge zu deren Minderung“ zur
Leitrichtlinie „Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ Licht -Richtlinie.
https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lichthinweise-2015-11-03mit-formelkorrek-
tur_aus_03_2018_1520588339.pdf
DIETZ, C., HELVERSEN, O., NILL, D. (2016): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas – Biolo-
gie, Kennzeichen, Gefährdung. Franckh-Kosmos-Verlag, Stuttgart, 399 S.
EU-KOMMISSION (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Inte-
resse im Rahmen der FFH -Richtlinie 92/43/EWG. Endgültige Fassung, Februar 2007, Online -Veröffentli-
chung: http://circa.europa.eu/Public/irc/env/species_protection/ library?l=/commission_ guidance/env-
2007-00702-00-00-de-/_EN_1.0_&a=d, abgerufen am 27.11.2012.
GASSNER, A. WINKELNBRANDT, A., BERNOTAT, D. (2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und
fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. Müller Verlag, Heidelberg. 520 S.
GEBHARD, J. (1997): Fledermäuse. Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin, 360 Seiten.
GEOCONSULT BACH UND RIETZ BERATENDE INGENIEURE PARTG MBB (2021): Erlaubnisantrag gem. §§ 8,9 und 57
WHG. BV Aggerhütte 114 (Flurstück 2332), Lohmar. Einleitung von Niederschlagswasser in einen Vorflu-
ter. Erläuterungsbericht mit Anhängen. Stand 02.12.2021.
GRÜNEBERG, C., S. R. SUDMANN SOWIE J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG. V. LASKE, M. SCHMITZ U. A. SKIBBE (2013): Die
Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO u. LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster, 480 S.
GRÜNEBERG et al. (2016): Rote Liste der gefäh rdeten Brutvogelarten in Nordrhein -Westfalen. Charadrius
52. Heft 1-2, 2016 (2017).
KAISER, M. (2012): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustandes
(Stand 30.06.2014). Online -Veröffentlichung: http://www.naturschutz fac hinformationssysteme-
nrw.de/artenschutz/de/downloads
KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachli-
chen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/2005, 12-17.
KRAPP, F., NIETHAMMER, J. (2011): Die Fledermäuse Europas – ein umfassendes Handbuch zur Biologie, Ver-
breitung und Bestimmung. Aula Verlag, Wiebelsheim.
KIEL, E.-F. (2007): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen. Online -Veröffentlichung:
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/einfuehrung_ge-
schuetzte _arten.pdf.
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäi-
schen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen (Version 12/2006). Online-
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 38
Veröffentlichung: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/me-
dia/lana_hinweise_artenschutz.pdf, abgerufen am 10.12.2012.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN WESTFALEN (LANUV), Hrsg. (2011b): Rote
Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung. – LANUV-Fachbericht
36, Band 2: 511-534.
LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (LBM, 2008): Europäische Vogelarten in Rheinland-Pfalz. Bearbei-
tung: GfL Planungs- und Ingenieursgesellschaft GmbH (jetzt Grontmij GmbH)
LBV-SH (LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2011): Fledermäuse und Straßenbau
− Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenb auvorhaben in Schleswig-
Holstein. 84 S.
MUNLV - MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR UND MINISTERIUM FÜR KLIMA-
SCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010): Handlungsempfehlung “Ar-
tenschutz in der Bauleit planung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ - Gemeinsame
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz N RW” vom
22.12.2010. Online-Veröffentlichung: http://www.aknw.de/ fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/hand-
lungsempfehlung_artenschutz_bauen.pdf.
MULNV & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirk-
samkeit von Artensch utzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Forschungsprojekt des
MKULNV Nordrhein-Westfalen. (Az.: III-4 - 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier):
Ute Jahns-Lüttmann, Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bettendorf, Clara Neu, N ora Schomers,
Rudolf Uhl & S. Sudmann Büro STERNA. Schlussbericht. online verfügbar im Fachinformationssystem (FIS)
„Geschützte Arten in Nord -rhein-Westfalen“ bei https://artenschutz.naturschutzinformatio-
nen.nrw.de/arten-schutz/de/downloads unter der Rubri k „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung
in NRW“.
MUNLV - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN, (Hrsg.) (2008, 2015): Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen. Vorkommen, Er-
haltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. – Düsseldorf: 257 S.
SCHROER S. ET AL. (2019): Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen.
Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung“, (BfN Skript 543, Download:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript543.pdf,
SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. VerlagsKG Wolf. Magdeburg
Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Metho-
denstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.
SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M. BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands.
4. Fassung, 30. November 2007. – Berichte zum Vogelschutz, Heft 44: 23-81.
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 39
SUDMANN, S. ET AL. (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein -Westfalens 5. Fassung -
gekürzte Online -Version: http://www.nw -ornithologen.de/downloads/projects/project_2_RL_ gefaehr-
dete_brutvogelarten_nrw.pdf, NWO & LANUV (Hrsg.), abgerufen am 30.07.2013.
WINK, M., DIETZEN, C., GIEßING, B. (2005): Die Vögel des Rheinlandes. Atlas zur Brut - und Wintervogelver-
breitung 1990-2000. (Beiträge zur Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd.36). In Kooperation erschienen im
Romneya Verlag und Verlag NIBUK, 419 Seiten, 2005.
Internetquellen:
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2010a): Schutzwür-
dige Biotope in Nordrhein -Westfalen. „Biotopkataster NRW“ – (http://bk.naturschutzinformatio-
nen.nrw.de/bk/de/start ), abgerufen am 24.01.2023.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN WESTFALEN (LANUV): Datenbank „Ge-
schützte Arten in Nordrhein-Westfalen“. Online-Veröffentlichung: https://artenschutz.naturschutzinfor-
mationen.nrw.de/artenschutz/de/downloads zuletzt abgerufen 24.01.2023.
Gesetze und Verordnungen:
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier - und Pflanzenar-
ten, In Kraft getreten am 1. Januar 1987, Anpassung der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und
Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) vom 21. Januar 2013 BGBl. I S. 95, Änderung
des Artikel 10 des Gesetzes
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.Juli 2009,
In Kraft getreten am 1.März 2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2022 (BGBl.
I S. 1362, ber. S. 1436) m.W.v. 29.07.2022
EU-Artenschutzverordnung vom 1. Juni 1997 - Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember
1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier - und Pflanzenarten durch Überwachung des
Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, L 100 vom 17.4.1997, S. 72, L 298 vom 1.11.1997, S. 70, L 113 vom
27.4.2006, S. 26), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2008 (ABl. L 95 vom 8.4.2008, S. 3).
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom
21. Juli 2000, neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft
getreten am 25. November 2016 und am 1. Januar 2018.
MKULNV - Ministeriums für Klimaschutz Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richt-
linien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsver-
fahren (VV-Artenschutz) - Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, N atur-
und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 Online-Veröffentlichung: http://arten-
schutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artnschutz/de/downloads.
Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009 (ehem. 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) über die Erhal-
tung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.7.1992) zuletzt geände rt durch Richtlinie
EG 2013/17 des Rates vom 13.05.2013 (anlässlich des EU-Beitritts Kroatiens zum 10.06.2013) –Amtsblatt
der EU L 158, S. 193 ff. (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
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Umweltschadensgesetz (USchadG) - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, In
Kraft getreten am 14. November 2007, letzte Änderung am 24. August 2012 (Art. 9 G vom 17. August
2012)
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10. Verfasser und Urheberrecht
Diese Artenschutzrechtliche Prüfung ist durch das
Büro Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB
Freiraum + Landschaftsplanung
Siegburger Str. 243a
53639 Königswinter - Uthweiler
als Verfasser erarbeitet worden.
Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:
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Artenschutzrechtliche Prüfung
Bau eines Regenrückhaltebeckens (RBB) mit Pumpwerk Am Vingster Ring, Köln
Bearbeitet: Dr. rer. nat. Ulrich Rehberg (Dipl. Biol.)
Aufgestellt: Königswinter-Uthweiler, April 2023
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11. Anhang
Tabelle 3: Lebensraumansprüche, mögliches Vorkommen und Konfliktpotential der planungsrelevanten Arten der Quadranten
1 u. 3 des MTB 5008 Köln-Mülheim und der Qu. 4 des MTB 5007 (Köln) (Abfrage zuletzt am 19.01.2023).
Die potentiell betroffenen Arten sind schwarz umrahmt dargestellt. Die ubiquitären Vogelarten (wie Amsel, Rotkehlchen, Zaun-
könig etc.) sind nicht gesondert dargestellt.
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Säugetiere
Teichfledermaus
Myotis dasycneme
Besiedelt gewässerreiche, halboffene Landschaften im
Tiefland; Jagdgebiete: große stehende o. langsam flie-
ßende Gewässer, gelegentlich auch flache Uferpartien,
Waldränder, Wiesen o. Äcker; Nutzen traditionelle Flug-
routen zu ihren Jagdgebieten: entlang v. Hecken o. kleine-
ren Fließgewässern; Wochenstuben (bislang nur außer-
halb NRWs): alte Gebäude (Dachböden, Mauerspalten o.
Hohlräume hinter Verschalungen); Männchenquartiere:
Gebäudequartiere (Männchenkolonien m. 30 -40 Tieren)
o. als Einzeltiere auch Baumhöhle n, Fledermauskästen o.
Brücken); Winterquartiere: spaltenreiche, unterirdische
Verstecke wie Höhlen, Stollen, Brunnen o. Eiskeller; als
Mittelstreckenwanderer vor allem regelmäßig zur Zugzeit
im Frühjahr u. Herbst u. als Überwinterer in NRW.
Potentielle Jagdgebiete und Flugrouten im direkten Um-
feld; Im Eingriffsbereich Quartiere auszuschließen. Zwi-
schenquartiere in angrenzenden Brücken mit Spaltenpo-
tential während der Zugzeit nicht auszuschließen.
G Art
voh.
G Ja/
Nein
Großes Mausohr/
Myotis myotis
Gebäudefledermaus strukturreicher Landschaften m. ho-
hem Wald- u. Gewässeranteil; Jagdgebiete: geschlossene
Waldgebiete (bevorzugt Altersklassen-Laubwälder m. ge-
ringer Kraut - u. Strauchschicht u. hindernisfreiem Luft-
raum bis in 2 m Höhe, z.B. Buchenhallenwä lder). Seltener
andere Waldtypen o. kurzrasige Grünlandbereiche; Wo-
chenstuben: warme, zugluftfreie geräumige Dachböden v.
Kirchen, Schlössern u. anderen großen Gebäuden; Männ-
chenquartiere: im Sommer einzeln o. in kl. Gruppen in
Dachböden, Gebäudespalten, B aumhöhlen o. Fleder-
mauskästen; Winterquartiere: unterirdische Verstecke in
Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. (2 -10 °C u. mit hoher Luft-
feuchte).
Im UG keine geeigneten Jagdhabitate oder Quartierspo-
tentiale, höchstens Flugkorridore möglich (bis zu 20 km
Entfernung zwischen Quartier u. Jagdhabitat);
U Art
vorh.
U Nein/
Nein
Zwergfledermaus/
Pipistrellus pipistrellus
typische Gebäudefledermaus; strukturreiche Land -schaf-
ten, v. a. Siedlungen; Hauptjagdgebiete: Gewässer, Klein-
gehölze, aufgelockerte Laub- u. Mischwälder, Parks, Stra-
ßenlaternen; Sommerquartiere u. Wochen -stuben: Spal-
tenverstecke an u. in Gebäuden (Hohlräume unter Dach-
pfannen, Flachdächern, hinter Wandver -kleidungen, in
Mauerspalten o. auf Dachböden), auch: Baumquartiere u.
Nistkästen; Winterquartiere: ober-irdische Spaltenverste-
cke in u. an Gebäuden, natürl. Felsspalten, unterirdische
Quartiere (Keller, Stollen); quartiertreu.
Potentielles Nahrungshabitat im Vor habensgebiet und
Umfeld; potent. Einzel -Sommer- oder Zwischenquartiere
im Gehölzbestand außerhalb des Eingriffbereichs sowei im
weiteren Umfeld (Brücken, Siedlungsfläche).
* Art
vorh.
G Ja/
Nein
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Vorabzug Stand 24.04.2023
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deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Zweifarbfledermaus/
Vespertilio murinus
besiedelt ursprünglich felsreiche Waldgebiete; Sekundär-
lebensräume auch Gebäude; Jagdgebiete: strukturreiche
Landschaften mit Grünlandflächen u. hohem Wald- u. Ge-
wässeranteil (Siedlungs- u. siedlungsnaher Bereich); Re-
produktionsquartiere: vor allem Spaltenverstecke an u. in
niedrigeren Gebäuden außerhalb von NRW ; Winterquar-
tiere: Gebäudequartiere, Felsspalten, Steinbrüche, unter-
irdische Verstecke; Männchenquartiere: Oft sehr hohe
Gebäude (z.B. Hochhäuser in Innenstädten) als Balz - und
Winterquartiere; Fern streckenwanderer; tritt in NRW
derzeit nur sporadisch, vor allem als Durchzügler auf.
Vorhabengebiet potenziell Teil des Nahrungshabitats.
R Art
vorh.
G Ja/
Nein
Vögel
Habicht/
Accipiter gentilis
Kulturlandschaften mit Wechsel v. geschlossenen Waldge-
bieten, Waldinseln, Feldgehölzen; Bruthabitate: Waldin-
seln (> 1-2 ha), alter Baumbestand, vorzugsweise mit freier
Anflugmöglichkeit (Schneisen), hohe Bäume (z.B. Lärche,
Fichte, Kiefer oder Rotbuche).
UG kann Teil des großflächigen Jagd habitats sein. Im Ein-
griffsbereich und UG keine geeigneten Bruthabitate vor-
handen. Kein Nachweis von Horsten
V B G- Ja/
Nein
Sperber/
Accipiter nisus
abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften m.
ausreichendem Nahrungsangebot (Kleinvögel), halb -of-
fene Parklandschaften m. kl. Waldinseln, Feldgehölzen u.
Gebüschen, im Siedlungsbereich auch in m. Fichten be-
standenen Parkanlagen u. Friedhöfen; Brut -plätze: z.B. in
Nadelbaumbeständen (v.a. dichte Fichtenparzellen), reine
Laubwälder werden kaum besiedelt.
UG kann Teil des großflächigen Jagdhabitats sein. Im Ein-
griffsbereich und Umfeld keine geeigneten Brut habitate
vorhanden, Nachweis am Regenversickerungsbecken im
Sommer 2018 (Wasser Trinken)
* B G Ja/
Nein
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
Charaktervogel von Brennnesselbeständen in Weichholz-
auen, Röhrichten, Teichgebieten, Rieselfeldern, Kläranla-
gen, verwilderten Gärten und Brachflächen. Daneben in
Hochstaudenfluren entlang von Fließgewässern, Gräben
und Stillgewässern, teilweise auch hoch w achsende Ex-
tensivwiesen im Feuchtgrünland oder stickstoffreiche Ru-
deralfluren in der Nähe von Bauernhöfen sowie in Acker-
brachen, Randstreifen, teilweise auch in Rapsfeldern, so-
wie auf Industriebrachen, Bahn- und Straßendämmen mit
Hochstaudenfluren.
Im UG keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate.
* Reg. 3 B Nein/
Nein
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
Gebunden an Schilfröhrichtbestände an Fluss- u. Seeufern,
Altwässern o. Sümpfen, in d. Kulturlandschaft auch an
schilfgesäumten Gräben, Teichen u. renaturierten Abgra-
bungsgewässern; Besiedeln Schilfbestände ≥ 20 m²
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate
* B G Nein/
Nein
Feldlerche
Alauda arvensis
Charakterart d. offenen Feldflur; reich strukturiertes
Ackerland, extensiv genutzte Grünländer u. Brachen, grö-
ßere Heidegebiete; Neststandort: Bodenmulde in kurzer,
lückiger Vegetation.
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate
3S B U- Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 44
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Löffelente
Anas clypeata
Als Durchzügler in NRW im Herbst und Frühjahr; Bevor-
zugte Rastgebiete: Teiche, Seen, ruhige Flussbuchten, grö-
ßere Bagger- u. Stauseen v. a. in d. Westfälischen Bucht,
am Niederrhein u. in d. Kölner Bucht.
Keine geeigneten Rastgebiete im UG.
2S R/ W S Nein/
Nein
Wiesenpieper
Anthus pratensis
Offene, baum- u. straucharme feuchte Flächen m. höhe-
ren Singwarten (z.B. Weidezäune, Sträucher), Bodenvege-
tation (ausreichend Deckung, aber nicht zu dicht u. zu
hoch), extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrün-
länder, Heideflächen u. Moore, Kahlschläge, Windwurfflä-
chen, Brachen; Neststandort: am Boden oft an Graben- u.
Wegrändern.
Im UG keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate.
2 B S Nein/
Nein
Baumpieper
Anthus trivialis
Bewohnt offenes bis halboffenes Gelände m. höheren Ge-
hölzen (Singwarten) u. einer strukturreichen Krautschicht;
sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Auf-
forstungen u. lichte Wälder, auch Heide - u. Moorgebiete
sowie Grünländer u. Brachen m. Einzelbäumen, Hecken u.
Feldgehölzen; Dichte Wälder u. sehr schattige Standorte
werden dagegen gemieden; Neststandort: unter Grasbul-
ten o. Büschen;
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate vor-
handen.
3 B U- Nein/
Nein
Waldohreule/
Asio otus
halboffene Parklandschaften m. kleinen Feldgehölzen,
Baumgruppen u. Waldrändern, auch im Siedlungsbereich,
Parks, Grünanlagen, an Siedlungsrändern; Jagdgebiete:
strukturreiche Offenlandbereiche u. größere Waldlichtun-
gen; Nistplatz: alte Nester anderer Vogelarten (v.a. Raben-
krähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube); kaum in grün-
landarmen Bördelandschaften u. größeren geschlossenen
Waldgebieten.
UG kann Teil des großräumigen Nahrungshabitats sein.
Kein aktueller Nachweis von Krähennestern im UG, des-
halb Bruthabitate auszuschließen.
3 B U Nein/
Nein
Steinkauz
Athene noctua
Besiedelt offene u. grünlandreiche Kulturlandschaften m.
gutem Höhlenangebot; Jagdgebiete: kurzrasige Viehwei-
den, Streuobstgärten; Wichtig: niedrige Vegetation m.
ausreichendem Nahrungsangebot für die Bodenjagd;
Brutplatz: Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfwei-
den), Höhlen u. Nischen in Gebäuden u. Viehställen, auch
Nistkästen; ausgesprochen reviertreu
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG
3S B G- Nein/
Nein
Tafelente/
Aythya ferina
Eutrophe, flache Stillgewässer im Binnenland und an d.
Küste (Wassertiefe 1 -2 m); z.B. Flachseen, Weiher, Alt-
wasser m. ausgeprägter Ufervegetation; an größeren Ge-
wässer (ab 5 ha), aber auch an kleinflächigen Teichen mit
dichtem Ufe rbewuchs; heute meist an künstlichen Ge-
wässern, Z.B. Fischteiche, Klärteiche, Spülflächen; Boden-
brüter, Nest auf trockenem, feuchten, sowie nassen
Standorten im Uferbereich u. auf kleinen Inseln, auch
Schwimmnest; Brutzeit ca. April bis Ende Juli.
Keine ge eigneten Rast - und Überwinterungsgebiete im
UG.
3 R W G Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 45
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Mäusebussard/
Buteo buteo
nahezu alle Lebensräume d. Kulturlandschaft m. geeigne-
ten Baumbeständen (Brutplatz), Randbereiche v. Waldge-
bieten, Feldgehölze, Baumgruppen u. Einzelbäume; Jagd-
gebiet: Offenlandbereiche.
UG potentiell Teil des großräumigen Jagdhabitats. Keine
geeigneten Bruthabitate im UG, Kein Nachweis von Hors-
ten
* B G Ja/
nein
Bluthänfling
Carduelis cannabina
Offene bis halboffene Landschaften mit Gebüschen, He-
cken oder Einzelbäumen; Agrarlandschaften mit Hecken
(Ackerbau und Grünland), Heiden, verbuschte Halbtro-
ckenrasen; auch Brachen, Kahlschläge, Baumschulen,
dringt in Dörfer und Stadtbereiche vor (Gartenstadt, Park-
anlagen, Industriegebiete und –brachen); von Bedeutung
sind Hochstaudenfluren und andere Samenstrukturen
(Nahrungshabitate) sowie strukturreiche Gebüsche oder
junge Nadelbäume (Nisthabitate). Gern in Weihnachts-
baumkulturen und Weinbergen.
Im UG keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate.
3
Reg. RL
2
B U Nein/
Nein
Birkenzeisig
Carduelis flammea
In höheren Mittelgebirgen und urbanen Lebensräumen.
Brut in überwiegend 2 -5 m hohe Fichtenkulturen, beson-
ders gern in Ortschaften und auf Friedhöfen, daneben in
Gärten, Parks und Friedhöfen mit jungen Sukzessionssta-
dien, bis hinunter ins Tiefland. auch junge Wohnviertel mit
niedriger Vegetation werden genutzt, und gelegentlich
kommt es zu Bruten außerhalb von Ortschaften. Das Nest
befindet sich bevorzugt in Fichten, Lärchen und anderen
Koniferen, meist in 3-5 m Höhe.
Keine geeigneten Brut - und Nahrungshabitate im UG
(bspw. keine Nadelbaumkulturen)
*
Reg. 1
B Nein/
Nein
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
sandige o. kiesige Ufer größerer Flüsse, Überschwem-
mungsflächen, heute meist: Sand - u. Kiesabgrabungen,
Klärteiche; Bodenbrüter, Neststandort auf kahler, über-
sichtlicher Fläche m. kiesigem bzw. schottrigem Unter-
grund, auf Sandflächen Stellen m. Kies o. Mus cheln; Brut-
zeit ca. April bis Ende Juni (Juli)
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG
3 B U Nein/
Nein
Wachtel
Coturnix coturnix
offene, gehölzarme Kulturlandschaften m. ausgedehnten
Ackerflächen, Ackerbrachen, Getreidefelder (v.a. Winter-
getreide, Luzerne, Klee), Grünland m. hoher Krautschicht,
(Deckung); Bevorzugt Standorte auf tiefgründigen Böden;
wichtige Habitatbestandteile: Weg - u. Ackerraine, u nbe-
festigte Wege; Neststandort: am Boden in flachen Mul-
den zw. hoher Kraut- u. Grasvegetation; Zugvogel (Nord-
afrika bis arabische Halbinsel)
Keine geeigneten Habitate im UG.
2S B U Nein/
Nein
Wasseramsel
Cinclus cinclus
Überwiegend Oberläufe von Bächen und Flüssen der Mit-
telgebirge, bevorzugt Gewässerabschnitte mit stärkerer
Strömung, natürlichen Stromschnellen oder eingebauten
Schwellen, steinig-kiesigem Gewässergrund, großen Stei-
nen im Flussbett, Kiesufer und Pestwurzbe ständen am
Ufer; seltener an Mittel - und Unterläufen in der Ebene;
Siedlungsbereiche bzw. angrenzende belebte Straßen
werden oft toleriert; am Oberlauf endet Besiedlung bei
ca. 1 m Bachbreite, am Unterlauf bei zunehmend ruhige-
ren und daher versandeten Fließstrecken.
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate vor-
handen.
*
Reg. 1S
B G Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 46
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Kuckuck
Cuculus canorus
Kommt in fast allen Lebensräumen vor, bevorzugt Park-
landschaften, Heide- u. Moorgebiete, lichte Wälder, Sied-
lungsränder u. Industriebrachen; Brutschmarotzer (Eiab-
lage in fremdes Nest bestimmter Singvogelarten), Bevor-
zugte Wirte: Teich - u. Sumpfrohsänger, Bachstelze,
Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Grasmücken,
Pieper, Rotschwänze; Zugvogel; Brutzeit: Ende April bis
Juli, Spätestens im September sind die letzten Jungen
flügge; Nahrungsspezialisten, fressen vor allem behaarte
Schmetterlingsraupen u. größere Insekten.
Potentielle Bruthabitate von Wirtsarten UG vorhanden
3 B U- Ja/
Ja
Mehlschwalbe/
Delichon urbica
Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen; Kolonie-
brüter; frei stehende, große u. mehrstöckige Einzelge-
bäude in Dörfern u. Städten; Nester an Gebäudeaußen-
wänden (Dachunterkante), Giebel -, Balkon- u. Fensterni-
schen o. un ter Mauervorsprüngen; Nahrungsflächen: in-
sektenreiche Gewässer u. offene Agrarlandschaften nahe
der Brutplätze.
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG.
3S BK U Nein/
Nein
Mittelspecht/
Dendrocopos medius
Charakterart eichenreicher Laubwälder (> 30 ha v.a. Ei-
chen-Hainbuchenwälder, Buchen -Eichenwälder), Erlen-
wälder u. Hartholzauen an Flüssen. Auf alte, grobborkige
Baumbestände u. Totholz angewiesen.
Im UG keine geeigneten Brut - und Nahrungshabitate vor-
handen.
V B G Nein/
Nein
Kleinspecht/
Dryobates minor
besiedelt parkartige o. lichte Laub- u. Mischwälder, Weich-
u. Hartholzauen, feuchte Erlen - u. Hainbuchenwälder mit
hohem Anteil an Alt - u. Totholz, im Siedlungsbereich,
strukturreiche Parkanlagen, alte Villen - u. Hausgärten so-
wie in Obstgärten mit altem Baumbestand; in dichten, ge-
schlossenen Wäldern höchstens in Randbereichen. Nist-
höhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in
Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden), angelegt.
Im UG potentiell geeignete Brut - und Nahrungshabi tate
vorhanden, Ein Höhlenbaum im Eingriffsbereich.
3 B U Ja/
Ja
Schwarzspecht/
Dryocopus martius
ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder m.
Fichten- bzw. Kiefernbeständen), auch in Feldgehölzen;
wichtig: hoher Totholzanteil, vermodernde Baum -
stümpfe, glattrindige, astfreie Brut- u. Schlafbäume mit
freiem Anflug.
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate vor-
handen.
*S B G Nein/
Nein
Rohrammer
Emberiza schoenicus
Stark verlandete, nasse Vegetationszonen mit dichter
Krautschicht aus Schilf, Großseggen, hohen Gräsern,
Rohrkolben sowie einzelnen, die Krautschicht überragen-
den Büschen; landseitiges Röhricht von Fluss - und See-
ufern, verbuschte Schilfbestände, Niedermoor , schilfbe-
standene Bruchwaldränder, Besenginsterheiden; bei ent-
sprechender Struktur auch Bereiche mit dicht bewachse-
nen, wasserführenden Gräben in Grünland und Acker-
baugebieten, Extensivwiesen, Spülfelder, Staupolder,
Klär- und Fischteichgebiete, Absetzbec ken, Ton -, Sand -
und Kiesgruben; auch trockene Ackerbrachen weitab von
Gewässern; seltener auch in Raps- bzw. Getreidefeldern.
Im UG keine geeigneten Brut - oder Nahrungshabitate
vorhanden.
V
Reg 3
B G Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 47
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Wanderfalke
Falco peregrinus
Ursprünglich in NRW Bewohner von Felslandschaften
der Mittelgebirge (aktuell nur noch vereinzelt); heute vor
allem Besiedlung der Industrielandschaft entlang des
Rheins u. im Ruhrgebiet; typische Fels- u. Nischenbrüter,
Nistplatz: Felswände u. hohe Gebäude (z.B. Kühltürme,
Schornsteine, Kirchen);
UG kann Teil des großräumigen Jagdhabitats sein. Keine
geeigneten Bruthabitate im UG.
*S B G Ja /
Nein
Baumfalke/
Falco subbuteo
halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften m. Feucht-
wiesen, Mooren, Heiden, Gewässern; lichte Altholzbe-
stände (z.B. alte Kiefernwälder), Feldgehölze, Baumreihen,
Waldränder; Horste: alte Krähennester; großflächige, ge-
schlossene Waldgebiete werden gemieden.
UG kann Teil des großräumigen Nahrungshabitats sein.
Kein Nachweis von Krähennestern, deshalb Bruthabitate
im UG auszuschließen.
3 B U
Ja/
Nein
Turmfalke/
Falco tinnunculus
offene, strukturreiche Kulturlandschaften, oft nahe
menschlicher Siedlungen, auch in großen Städten; Nah-
rungsgebiete: Flächen m. niedriger Vegetation (Dauer-
grünland, Äcker, Brachen); Brutplätze: Felsnischen, Halb-
höhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüch en o. Ge-
bäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brü-
cken), auch: alte Krähennester in Bäumen, Nistkästen;
meidet geschlossene Waldgebiete.
Potentielle Bruthabitate an Bauwerken und Bäumen der
Umgebung. UG kann Teil des großräumigen Nahrungsha-
bitats sein.
VS B G Ja/
Nein
Teichhuhn
Gallinula chloropus
An verschiedensten Gewässern, wie Verlandungszonen
und Vegetationsgürteln von Seen, Teichen, Rieselfel-
dern, Lehm- und Torfstichen, Altarme, langsam fließen-
den Gewässern und Gräben mit Ufervegetation sowie
Kleingewässern (Tümpel, Kolke, Regenrückhaltebecken
usw.) bis zu einer Mindestgröße von 50 m². Außerdem
auch Bruchwälder und Teiche inmitten von Waldgebie-
ten. Nest meist unter überhängenden Zwe igen oder Grä-
sern verborgen, bei Stadtbrütern auch offene, Deckungs-
arme Nester.
Geeignete Brut- und Nahrungshabit ate am Regenversi-
ckerungsbecken im UG vorhanden, im Eingriffsbereich
auszuschließen.
*
Reg. 3
Ja /
Ja
Gelbspötter
Hippolais icterina
Mehrschichtige Waldlandschaften mit hohen Gebüschen
und stark aufgelockertem durchsonnten Baumbestand,
bevorzugt im Bereich reicher Böden wie z.B. in Weiden -
Auwäldern und feuchten Eichen -Hainbuchen-Mischwäl-
dern, außerdem in Laubholz-Aufforstungen mittleren Al-
ters; fehlt in Wirtschaftswäldern weitgehend, in Nadel-
forsten ganz; insbesondere von Hecken gegliede rten
Feuchtgrünlandgebieten, Rieselfeldlandschaften, selte-
ner werden auch in der Feldflur Hecken, Buschsäume
entlang von Wegen und Gräben, Feldgehölze und Pap-
pelpflanzungen besiedelt; Siedlungen mit Grünanlagen,
Friedhöfe, Parklandschaften, v.a. die Garten stadtzone,
aber auch die Innenstadt, Hofgehölze mit Eichenbestand
und verwilderter Obstgärten; i.d.R. < 300 m ü NN, selten
höher im Gefolge von Ortschaften.
Im UG geeignete Brut - oder Nahrungshabitate vorhan-
den,
V
Reg. 3
B Ja/
Ja
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 48
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Rauchschwalbe/
Hirundo rustica
Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kultur-
landschaft; Nester: in Gebäuden m. Einflug-möglichkeiten
(z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude)
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG.
3S B U Nein/
Nein
Feldschwirl/
Locustella naevia
gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer , größere
Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete, Verlandungs -
zonen v. Gewässern, seltener: Getreidefelder Neststand-
ort: in Bodennähe o. unmittelbar am Boden in Pflanzen-
horsten (z.B. Heidekraut, Pfeifengras, Rasenschmiele).
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG.
3 B G Nein/
Nein
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
gebüschreiche Ränder v. Laub - u. Mischwäldern, Feldge-
hölze, Gebüsche, Hecken, naturnahe Parkanlagen u.
Dämme; Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten o. Auen;
ausgeprägte Krautschicht zur Nestanlage, Nahrungssuche
u. für die Jungenaufzucht wichtig
Im UG keine geeignete Brut - und Nahrungshabitate vor-
handen. Kein Nachweis bei Amphibienkartierung, .
3 B U Nein/
Nein
Grauschnäpper
Muscicapa striata
In Habitaten mit einem reichen Angebot an horizontalen
und vertikalen Strukturen, zahlreichen Sitzwarten und ei-
ner großen Menge Fluginsekten. Im Siedlungsbereich in
locker bebauten Wohnvierteln, Villenvierteln, Parkanla-
gen, Friedhöfe und Gärten, aber seltener in Innenstädten.
Daneben in lichten Wäldern sowie Feldgehölzen und
Randlagen oder Lichtungen reiner Nadelwaldforste. Im
Mittelgebirgsbereich in Bachtälern. Auch in Streuobstwie-
sen und Kopfbaumreihen. Nest in Nischen und Halbhöh-
len (Rankpflanzen, Stammausschläge, Astabbrüche, Astlö-
chern, Nistkästen, an Gebäuden).
Im UG geeignete Brut- und Nahrungshabitate vorhanden.
*
Reg. 3
B k.A. Ja/
Ja
Pirol
Oriolus oriolus
lichte, feuchte u. sonnige Laubwälder, Auwälder u. Feucht-
wälder in Gewässernähe (oft Pappelwälder), auch kleinere
Feldgehölze, Parkanlagen u. Gärten m. hohem Baumbe-
stand; Nahrungssuche: vorwiegend im Kronenbereich d.
Bäume durch Aufstöbern u. Ablesen; Nest standort: auf
Laubbäumen (z.B. Eichen, Pappeln, Erlen) in bis zu 20 m
Höhe; Zugvogel, Langstreckenzieher (Afrika)
im UG potentiell geeignete Brut - und Nahrungshabitate
vorhanden. Bruthabitate im Eingriffsbereich auszuschlie-
ßen.
1 B U- Ja/
Nein
Weidenmeise
Parus montanus
Ursprünglicher in Wäldern und Gehölzen der Niederun-
gen und der Sandböden: Eichen -Birkenbestände, ferner
Buchen-Eichen-Mischbestände, Erlen- und Birkenbrüche
und Moore mit Birkenaufwuchs. Wichtig: (stehendes)
morsches Holz. Danebe n in allen Laub - und Nadelwäl-
dern, auch in schmalen Gehölzstreifen und kleinen Feld-
gehölzen, bevorzugt auf feuchten Standorten. Nestan-
lage in Höhlen in morschen Stämmen (bevorzugt Birke),
Nistkästen nur ausnahmsweise.
Geeignete Brut- und Nahrungshabitate im UG vorhanden
* Reg. 1 B k.A. Ja/
Ja
Feldsperling/
Passer montanus
halboffene Agrarlandschaften m. hohem Grünlandanteil,
Obstwiesen, Feldgehölzen u. Waldrändern; auch Obst - u.
Gemüsegärten o. Parkanlagen in Randbereichen ländli-
cher Siedlungen; meidet das Innere von Städten; sehr
brutplatztreu; nistet auch in kolonieartige n Ansammlun-
gen; Höhlenbrüter (Specht - o. Faulhöhlen, Gebäudeni-
schen, auch Nistkästen); Nahrung: Sämereien, Getreide-
körner u. kleinere Insekten.
3 B U Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 49
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Im UG keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate vor-
handen
Waldlaubsänger/
Phylloscopus sibilatrix
ältere Hoch- o. Niederwälder m. geschlossenem Kronen-
dach u. wenig Krautvegetation, tief sitzende Äste (Sing-
warten), Naturwälder o. naturnahe Wirtschaftswälder m.
Stiel- u. Traubeneiche, Rot - u. Hainbuche, auch Nadel-
waldbestände, auc h parkartige Habitate in Siedlungen;
Neststandort: Boden, unter altem Gras, Wurzeln, Laub-
streu, Zwergsträuchern, Rankenpflanzen; Brutzeit: Ende
April bis Anfang Juni, 1-2 Jahresbruten.
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate vor-
handen.
3 B U Nein/
Nein
Fitis
Phyloscopus trochilus
Von trockenen Wäldern bis zu feuchten oder regelrecht
nassen Standorten mit ausgeprägter, flächendeckender
Krautschicht, gut ausgebildeter Strauchschicht und lich-
tem, weitgehend einschichtigen Baumbestand; Nieder-
wälder, Weich- und Hartholzauen, Bruchwälder, lichte Bir-
ken-Kiefernwälder im Stangenholzalter, wirtschaftlich un-
genutzte Weichholzbestände, Vorwälder, alte Sukzessi-
onsbrachen mit Laubholzaufwuchs, Gebüschregionen,
nicht im geschlossenen Hochwald, fast gar nicht in Sied-
lungsbereichen. Das Nahrungshab itat umfasst Altgras -
und (Hoch-)Staudenbereiche.
Im UG geeignete Bruthabitate, aber keine Nahrungshabi-
tate vorhanden.
V
Reg 3
B Ja/
Ja
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
Nadel- und Mischwälder mit stufigem Aufbau, vor allem
Fichtenaufforstungen; bevorzugt die Bestandsränder mit
angrenzenden Kahlschlägen, Lichtungen, Pflanzgärten
oder Heckenflächen, vereinzelt in reinen Laubwäldern; in-
nerhalb der Städte meist in koniferen - und gebüsch-
reichen Parks, Gärten, Villenvierteln und auf Friedhöfen.
Im UG geeignete Brut- oder Nahrungshabitate vorhanden.
V
Reg 3
B Ja/
Ja
Wasserralle
Rallus aquaticus
dichte Ufer- u. Verlandungszonen m. Röhricht- u. Seggen-
beständen an Seen u. Teichen (Wassertiefe bis 20 cm),
auch kleinere Schilfstreifen an langsam fließenden Gewäs-
sern u. Gräben; Neststandort: gut versteckt in Röhricht- o.
dichten Seggenbeständen, im Win ter auch an weniger
dicht bewachsenen Gewässern (Gewässer/Uferzonen
müssen aber zumindest partiell eisfrei bleiben).
Im UG keine geeigneten Brut- oder Nahrungshabitate vor-
handen (keine Röhrichte oder Seggen)
3 B U Nein/
Nein
Waldschnepfe/
Scolopax rusticola
ausgedehnte, reich gegliederte Waldbestände in Niede -
rungen u. bis in Hochlagen d. Mittelgebirge, Auwälder, Ei-
chenhainbuchenwälder, teilentwässerte Hochmoore m.
Birkenaufwuchs, Laubmischwälder, feuchte Fichten -wäl-
der, Erlenbrüche; bevorzugt mehrstufige Wald -bestände
m. lückigem Kronenschluss u. strukturrei chen Strauch- u
Krautschichten, Waldlichtungen (Wiesen, Moore, Bäche,
Waldwege, etc.), Neststandort: Boden m. freier Anflug-
möglichkeit, z.B. Waldlichtungen, Wegränder; 1 -2 Jahres-
bruten ab Mitte Mär bis Mitte Aug; dämmerungs - u.
nachtaktiv; Kurzstreckenzieher.
Im UG keine geeignete Brut - und Nahrungshabitate vor-
handen.
3 B G Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 50
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Girlitz/
Serinus serinus
Trockenheit und Wärme liebende Art. Fast nur innerhalb
geschlossener Ortschaften, in Gartenstädten, auf Friedhö-
fen, in Parks, größeren Gärten, Kleingartengebieten und in
städtischen Alleen. Gelegentlich auch in ausgedehnten
Obstgärten, Baumschulen, an Einz elgehöften, in Fichten-
schonungen und Fichten - und Kiefernhochwäldern. Opti-
mal: dichtes Nebeneinander von Gebäuden, Obstbäumen,
Fichten, Sträuchern aller Art, Rasenflächen, Schrebergär-
ten, Lager - und Ruderalflächen. Nester vorzugsweise in
Nadelbäumen, ferner in Kastanien und Obstbäumen.
Im UG keine geeignete Brut - und Nahrungshabitate vor-
handen.
2016: 2 B U Nein/
Nein
Türkentaube
Streptopelia decaocto
als Brutvogel ausschließlich im Siedlungsbereich, sowohl
in Dörfern u. Einzelgehöften wie auch in den Großstädten.
In Innenstädten mit Baumbestand (auch in gehölzarmen
Innenstädten, Gebäudebruten selten). Bevorzugt Nadel-
bäume, aber auch andere Baumarten un d Efeu zur Nest-
anlage. Geschlossene Wälder werden gemieden.
Im UG keine geeigneten Nahrungshabitate und Bruthabi-
tate vorhanden.
*
Reg. 2
B Nein/
Nein
Waldkauz/
Strix aluco
reich strukturierte Kulturlandschaften m. gutem Nah -
rungsangebot; lichte u. lückige Altholzbestände in Laub- u.
Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten o. Friedhöfen, m. gu-
tem Höhlenangebot; Nistplatz: Baumhöhlen, auch Nisthil-
fen, Dachböden u. Kirchtürme; sehr reviertreu.
Keine geeigneten Bruthabitate (ausreichend große Baum-
höhlen) im UG. UG kann Teil des großräumigen Nahrungs-
habitats sein.
* B G Ja/
Nein
Star
Sturnus vulgaris
Besiedelt bevorzugt Auenwälder, lockere Weidenbe-
stände in Röhrichten, Randlagen von Wäldern, z.T. auch in
Wäldern in höhlenreichen Altholzinseln, Streuobstwiesen,
Feldgehölze, Allen an Feld- u. Grünlandflächen, Parks, Gär-
ten, baumreiche Stadtbereiche; Höhlenbrüter (Astlöcher,
Spechthöhlen, Nistkästen, Mauerspalten, Gebäudeni-
schen, unter Dachziegeln), mitunter Koloniebrüter. Brut-
zeit (März-) April bis Ende Mai (Juni) bzw. August ( Zweit-
bruten).
Im UG und Eingriffsbereich geeignete Brut habitate und
Nahrungshabitate vorhanden.
3 B Ja/
Ja
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
stehende Gewässer m. dichter Verlandungs - bzw.
Schwimmblattvegetation, kleine Teiche, Heideweiher,
Moor- u. Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs - u. Bergsen-
kungsgewässer, Klärteiche, Fließgewässer m. geringer
Fließgeschwindigkeit.
Keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate im UG.
* B G Nein/
Nein
Waldwasserläufer/
Tringa ochropus
in Nordrhein-Westfalen regelmäßiger Durchzügler sowie
unregelmäßiger Wintergast in allen Naturräumen, mit ei-
nem Schwerpunkt im Einzugsbereich von Ems, Lippe und
Rhein; an nahrungsreichen Flachwasserzonen und
Schlammflächen von Still - und Fließgewässern unt er-
schiedlicher Größe. An Flüssen, Seen, Kläranlagen, aber
auch Wiesengräben, Bächen, kleineren Teichen und Pfüt-
zen. Herbstdurchzug in der Zeit von Ende Juni bis Anfang
November, mit Bestandsspitzen im Juli/August. Frühjahrs-
durchzug von Anfang März bis Anfang Juni, mit einem Ma-
ximum im April.
Potentiell geeignetes Rasthabitat am
R/W G Ja/
Ja
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 51
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
Regenversickerungsbecken zur Rastzeit, kein Rastgebiet
im Eingriffsbereich vorhanden.
Wacholderdrossel
Turdus pilaris
unstete Brutvogelart mit zeitlich fluktuierenden Vorkom-
men. In halboffenen Kulturlandschaft wie auch in urbanen
Lebensräumen. Häufig an Flüssen und baumbestandenen
Ufern von Abgrabungen und Parkteichen, in Stadtparks
und städtischen Grünzügen, auf Friedhöf en und in Obst-
gärten mit altem Baumbestand. Brut gerne konzentriert in
lockeren Verbänden und Kleinkolonien. Zur Nahrungsauf-
nahme auf gepflegten, kurzrasigen Grünflächen wie städ-
tischen Parkflächen, großen Gartenanlagen, Sportplätzen
usw., in ländlichen Be reichen auf Wiesen und Weiden in
Bachtälern und an Waldrändern. Große geschlossene
Waldgebiete werden gemieden. Brut vorzugsweise in al-
ten Hybridpappeln, Eschen, Eichen, Weiden, Erlen und
Fichten in > 7m Höhe.
Im UG keine geeigneten Nahrungshabitate, deshalb Brut-
habitate auszuschließen.
* Reg. 2 B Nein/
Nein
Schleiereule/
Tyto alba
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, mit Kontakt zu
menschlichen Siedlungsbereichen; bewohnt Gebäude in
Einzellagen, Dörfern u. Kleinstädten; Jagdgebiete: Vieh-
weiden, Wiesen, Äcker, Randbereiche v. Wegen, Straßen,
Gräben u. Brachen; Nistplatz/ Tagesru hesitz: störungs-
arme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, m. freiem
An- u. Abflug (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge,
Kirchtürme).
Im Wirkaum keine geeigneten Bruthabitate vorhanden ,
UG kann Teil des großflächigen Jagdhabitats sein.
*S B G Ja/
Nein
Kiebitz/
Vanellus vanellus
Charaktervogel offener Grünlandgebiete; bevorzugt
feuchte, extensiv genutzte Wiesen u. Weiden, Acker-land;
Neststandorte: offene u. kurze Vegetations-strukturen
Im UG keine geeignete Brut - und Nahrungshabitate vor-
handen.
3S R/B S Nein/
Nein
Amphibien
Wechselkröte
Bufo viridis
Ursprünglich Art der Steppen (vergleichsweise unempfind-
lich gegenüber Trockenheit, Wärme o. Kälte); in NRW als
Pionier auf großen Abgrabungsflächen (v.a. Braunkohleta-
gebaue, auch Locker - u. Festgesteinabgrabungen); selte-
ner in Heide- u. Bördelandschaften, Truppenübungsplätze;
Laichgewässer: größere Tümpel, kleinere Abgrabungsge-
wässer m. sonnenexponierten Flachwasserzonen; es wer-
den sowohl temporäre als auch dauerhafte, meist vegeta-
tionsarme u. fischfreie Gewässer genutzt; Sommerlebens-
raum: offene, sonnenexponierte, trockenwarme Habitate
m. grabfähigen Böden (z.B. Ruderal - u. Brachflächen frü-
her Sukzessionsstadien); Winterruhe: in selbst gegrabenen
Erdhöhlen o. Kleinsäugerbauten an Böschungen, Steinhau-
fen, in Blockschutt- u. Bergehalden.
In UG und Umgebung keine geeigneten Laichgewässer und
Landlebensräume.
2 Art vorh. U Nein/
Nein
Reptilien
Zauneidechse/
Lacerta agilis
reich strukturierte, offene Lebensräume (kleinräumiges
Mosaik vegetationsfreier u. grasiger Flächen, Gehölze, ver-
buschte Bereiche u. krautige Hochstaudenfluren), ausge-
dehnte Binnendünen- u. Uferbereiche entlang v. Flüssen,
Heidegebiete, Halbtrocken - u. Tro ckenrasen,
2 G G Nein/
Nein
Neubau RRB, Vingster Ring, ASP
Vorabzug Stand 24.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 52
deutscher Name/ wis-
sensch. Name
Lebensraumansprüche 1
und potentielle Lebensräume im UG
RL NW
2
Sta-
tus
im
MTB
3
Erhaltungs-
zustand in
NRW 4 ATL /
mögliche
Vorkommen
Wirkraum/
mögliche
Konflikte?
sonnenexponierte Waldränder, Feldraine u. Böschungen,
Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche,
Sand- u. Kiesgruben o. Industriebrachen; Brutplatz: Stand-
orte m. lockeren, sandigen Substraten u. ausreichender
Bodenfeuchte.
Im UG keine geeig neten Fortpflanzungsstätten (grabbare
sandige Böden) und extensiv genutzte Ganzjahreslebens-
räume vorhanden.
Legende:
Rote Liste NRW
(Grüneberg et al. 2016): 0= ausgestorben; 1= vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3= gefährdet; R= durch extreme Sel-
tenheit gefährdet; I= gefährdete wandernde Art; D= Daten unzureichend; V= Vorwarnliste; G = Gefährdung unbe-
kannten Ausmaßes, * = nicht gefährdet; ♦= nicht bewertet; S= Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; X= Dis-
persalart (Reproduktionsgebiete normalerweise außerhalb NWs, mitunter Einwanderung u. in Einzelfällen auch
Vermehrung, ohne heimisch zu werden); M= Migrant, Irrgast oder verschleppt; k.A.= keine Angabe, Reg. = Regio-
nalisierte RL f. Niederrh. Bucht (2008)
Status in NRW: S=Sommervorkommen; W=Wintervorkommen; R= Rastvorkommen; D= Durchzügler; B = Brutvorkommen; BK=
Brutvorkommen Koloniebrüter; NG= Nahrungsgast; G= Ganzjahresvorkommen; ?= aktuell unbekannt, evtl. aus-
gestorben
Erhaltungs-
zustand in NRW: G= günstig; U= unzureichend; S= schlecht; unbek.= unbekannt
UG Untersuchungsgebiet
Quellen:
1 WINK et al. (2005), SÜDBECK et al. (2005), DIETZ et al. (2007), Juškaitis (2010), AK AMPHIBIEN UND REPTILIEN NRW (2011),
LANUV (2015), GRÜNEBERG et al. (2013), LBM (2008)
2 LANUV (2011b), LANUV (2014)
3 LANUV (akt. Abfrage), WINK et al. (2005), GRÜNEBERG et al. (2013)
4 KAISER (2014)
*aufgrund fehlender arttypischer Lebensraumstrukturen
Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan
77477 Zeichen
Rietmann Beratende Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Freiraum + Landschaftsplanung
Siegburger Str. 243 A
53 639 Königswinter
Tel. 02244 / 91 26 26 Fax 91 26 27
E-Mail: info@buero-rietmann.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erläuterungsbericht
Neubau eines Regenwasserrückhaltebeckens
am Vingster Ring, in Köln-Vingst
VORABZUG
Aufgestellt März-April 2023
K-STEB-RRB_VingsterRing_LBP_2
Stand: 04.04.2023
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 2
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG ..................................................................................................................................................... 4
1.1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................................................ 4
1.2 BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ......................................................................................................................... 4
1.3 LAGE DES PLANGEBIETES ....................................................................................................................................... 5
1.4 METHODE .......................................................................................................................................................... 5
2 DARSTELLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IM PLANUNGSRAUM (BESTANDSAUFNAHME) ...................... 6
2.1 ÜBERGEORDNETE PLANUNGSVORGABEN , SCHUTZGEBIETSAUSWEISUNGEN ..................................................................... 6
2.2 LANDSCHAFTLICHE UND ABIOTISCHE FAKTOREN ......................................................................................................... 6
2.2.1 Naturräumliche Einordnung ....................................................................................................................... 6
2.2.2 Morphologie ............................................................................................................................................... 6
2.2.3 Geologie und Boden ................................................................................................................................... 6
2.2.4 Oberflächen- und Grundwasser.................................................................................................................. 7
2.2.5 Klima und Luft ............................................................................................................................................ 7
2.3 BIOTISCHE FAKTOREN ........................................................................................................................................... 7
2.3.1 Potentielle natürliche Vegetation ............................................................................................................... 7
2.3.2 Reale Vegetation ........................................................................................................................................ 7
2.3.3 Fauna / Artenschutzrechtliche Belange .................................................................................................... 10
3 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS (KONFLIKTANALYSE) ........................................................ 12
3.1 BODEN ............................................................................................................................................................ 12
3.2 WASSER .......................................................................................................................................................... 13
3.3 KLIMA UND LUFT ............................................................................................................................................... 13
3.4 FLORA ............................................................................................................................................................. 13
3.5 FAUNA / ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE ......................................................................................................... 14
3.6 LANDSCHAFTSBILD ............................................................................................................................................. 15
3.7 MENSCH (E RHOLUNG UND WOHNEN ) ................................................................................................................... 16
3.8 BEWERTUNG DES EINGRIFFS IN DIE LANDSCHAFTSFAKTOREN (A BIOTIK ) ........................................................................ 16
4 DARSTELLUNG DER VERMEIDUNGS-, MINDERUNGS- UND KOMPE NSATIONSMAßNAHMEN ......................... 16
4.1 VERMEIDUNGS - UND MINDERUNGSMAßNAHMEN .................................................................................................... 16
4.2 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG ARTENSCHUTZRELEVANTER BEEINTRÄCHTIGUNGEN .......................... 18
4.3 CEF-MAßNAHMEN ............................................................................................................................................ 19
4.4 WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ............................................................................................... 20
4.5 ZEITLICHER ABLAUF DER MAßNAHMEN / BAUZEITENBESCHRÄNKUNG .......................................................................... 22
5 EINGRIFFS- AUSGLEICHSBILANZIERUNG ........................................................................................................ 22
5.1 ÖKOLOGISCHER WERT - IST -ZUSTAND ................................................................................................................... 22
5.1.1 Wertpunktermittlung Biotoptypen Ist-Zustand ........................................................................................ 22
5.1.2 Biotopwertermittlung Ist-Zustand ............................................................................................................ 23
5.2 ÖKOLOGISCHER WERT - SOLL -ZUSTAND ................................................................................................................. 23
5.2.1 Wertpunktermittlung Biotoptypen Soll-Zustand ...................................................................................... 23
5.2.2 Biotopwertermittlung Soll-Zustand .......................................................................................................... 24
5.3 ERMITTLUNG DER AUSGLEICHBARKEIT (G EGENÜBERSTELLUNG IST - UND SOLL -ZUSTAND ) ................................................ 24
5.4 KOMPENSATION (E RSATZ ) ................................................................................................................................... 24
6 ABSCHLUSSBETRACHTUNG ............................................................................................................................ 26
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 3
7 VERFASSER UND URHEBERRECHT .................................................................................................................. 27
8 LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................................................ 28
TABELLEN UND ABBILDUNGEN
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Köln, topographische Karte, ohne Maßstab (geoportal.nrw.d e) ....... 5
Abb. 2: Bestehendes Versickerungsbecken mit umgeben dem Wall, von der Zufahrt aus fotografiert ...................... 8
Abb. 3: Eingriffsbereich entlang der Straße Vingster Ring (geplanter Beckenstandort). Hinter dem Wall befindet sich
das bestehende Versickerungsbecken ............................................................................................................. 9
Abb. 4: Östliche Ecke des Eingriffsbereichs ............................................................................................................... 9
Abb. 5: links (südlich) des zu sehenden Fuß- und Ra dweges ist die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflä che geplant
...................................................................................................................................................................... 10
Tab. 1: Biotopwertpunktermittlung Ist-Zustand ..................................................................................................... 22
Tab. 2: Biotopwertermittlung Ist-Zustand .............................................................................................................. 23
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung Soll-Zustand ................................................................................................... 23
Tab. 4: Biotopwertermittlung Soll-Zustand ............................................................................................................ 24
ANHANG
Plan-Nr. 1: Bestands- und Konfliktplan M 1:250
Plan-Nr. 2: Maßnahmenplan, M 1:250
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 4
1 Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) AöR plan en die Errichtung eines neuen
Regenwasserrückhaltebeckens (RRB) in Köln-Vingst. D as klärpflichtige Niederschlagswasser wird im
Bereich Vingster Ring derzeit über ein bestehendes Versickerungsbecken in das Grundwasser geleitet.
Der Betrieb dieser Anlage ist jedoch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde nicht mehr
genehmigungsfähig und soll daher durch eine neue An lage ersetzt werden. Die Regenwasserabflüsse
im Planungsraum sollen zukünftig nicht mehr in das Versickerungsbecken geleitet werden, sondern
über ein vorhandenes Mischwassersystem abgeleitet w erden. Das Büro Rietmann Beratende
Ingenieure wurde seitens der StEB beauftragt für da s geplante Vorhaben einen
Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine Artenschutzprüfung zu erstellen.
Da sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet bef indet, gilt es gemäß § 14 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz als Eingriff in Natur und L andschaft, welcher durch einen
Landschaftspflegerischen Begleitplan zu bewerten ist. Durch die geplanten Arbeiten verändert sich die
Gestalt des Plangebietes. Nach Abschluss der Bautät igkeit werden die temporär in Anspruch
genommen Oberflächenstrukturen wiederhergestellt un d weitestgehend begrünt. Im Bereich der
neuen Betriebsflächen verändert sich die Gestalt de s Plangebietes dauerhaft. Dadurch werden auch
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes der betr offenen Flächen sowie die weiteren
Landschaftsfaktoren verändert. Gemäß § 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Unvermeidbar e Eingriffe sind primär durch
landschaftspflegerische Maßnahmen vor Ort auszugleichen. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Eingriff
durch Maßnahmen an anderer Stelle zu ersetzen.
1.2 Beschreibung der Maßnahmen
Mit der vorliegenden Sanierungsplanung zur Regenwas serbehandlung im Untersuchungsraum sollen
die Regenwasserabflüsse nicht mehr in das Versickerungsbecken zur Versickerung eingeleitet werden,
sondern über das Mischsystem in der Kuthstraße abge führt werden. Die mögliche Einleitungsmenge
in das bestehende Mischwassersystem ist begrenzt, w odurch eine vorherige Retention der
Wassermengen notwendig ist. Gemäß Angaben des Büros Fischer Ingenieure GmbH sind insgesamt
1.210 m³ Stauraum zur Verfügung zu stellen, wobei ca. 100 m³ Stauraum für die vorgelagerten Kanäle
angesetzt werden kann. Um die bestehenden Regenentw ässerungsleitungen optimal nutzen zu
können, soll das geplante Rückhaltevolumen möglichs t nah an der bestehenden Rückhaltemulde
realisiert werden.
Der Neubau des RRB ist als unterirdischer Stauraumk anal am westlichen Rand des Vingster Ring im
Bereich des straßenbegleitenden Radweges und den we stlich angrenzenden, mit Gehölzen
bestandenen Böschungen vorgesehen, die das bestehende Regenversickerungsbecken umgeben. Von
dem Rückhaltebecken wird im Bereich der bestehenden Verkehrsflächen eine Druckleitung bis zur
Anschlussstelle in der Kuthstraße, nordwestlich des Beckens, geführt.
Die vorhandene Böschung muss für die Errichtung des Beckens in Richtung Westen versetzt werden.
Die neue Böschung wird mit einer maximal 3,1 m hohe n Gabionenwand abgefangen, die zur
Einbindung in das Gelände mit Rankpflanzen begrünt wird.
Eine Notentlastung des Beckens wird über die besteh ende Zufahrt in das vorhandene
Versickerungsbecken geführt. Die bestehenden Kanäle und Schächte im Bereich dieser Zufahrt werden
mit dem geplanten Neubau des RRB hinfällig und werden im Rahmen der Baumaßnahmen entfernt.
Die Bauzeit zur Herstellung des neuen Regenwasserrü ckhaltebeckens wird mit 18 Monaten
veranschlagt .
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 5
1.3 Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im rechtsrheinischen Stadtgebi et, in der Gemarkung Vingst, Flur 30, Flurstück
1199.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Köln, topographische Karte, ohne Maßstab (geoportal.nrw.d e)
1.4 Methode
Das gewählte Bewertungsverfahren lehnt sich an die Methode zur ökologischen Bewertung der
Biotopfunktion von Biotoptypen nach D. Ludwig an (F ROELICH + SPORBECK 1991). Es beruht auf einem
fünfstufigen Punktebewertungssystem, in dem folgend e Einzelbewertungskriterien betrachtet
werden:
Natürlichkeit (N) bezogen auf die Dauer und die I ntensität anthropogener
Veränderungen
Wiederherstellbarkeit (W) Entwicklungsdauer von Ök osystemen
Gefährdungsgrad (G) Gefährdung eines Ökosystems (I ndikatoren,
z.B. Rote-Liste-Arten)
Maturität (M) Reifegrad eines Ökosystems
Struktur und Artenvielfalt (SAV) Diversität eines B iotoptypes
Häufigkeit (H) Häufigkeit dieses Biotoptypes im N aturraum
Vollkommenheit (V) berücksichtigt die Vorbelastun gen eines Biotoptypes
Die Kriterien werden additiv verknüpft. Ein Biotoptyp kann damit maximal einen Biotopwert (BW) von
35 erreichen.
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 6
2 Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum (Bestandsaufnahme)
2.1 Übergeordnete Planungsvorgaben, Schutzgebietsausweisungen
- Gebietsentwicklungsplan stellt das Plangebiet – Tei labschnitt Köln- als „Allgemeinen
Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das P langebiet als „Grünfläche mit teilweise
landwirtschaftlicher Nutzung“ dar.
- Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Die Flächen
befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiet s (LSG) 23 „Freiraum um das Gremberger
Wäldchen von Poll bis Heumar“, mit dem Entwicklungs ziel 2 “Erhalt und Weiterentwicklung
vorhandener Grünanlagen“. Schutzzwecke des LSG sind unter anderem die Erhaltung und
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturh aushalts durch Sicherung naturnaher
Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Laubwaldflächen zwischen den Siedlungsbereichen.
- Für das Plangebiet liegen keine weiteren Schutzgebi etsausweisungen (NSG, VSG, FFH oder §62-
Biotope) vor.
2.2 Landschaftliche und abiotische Faktoren
2.2.1 Naturräumliche Einordnung
Das Plangebiet zählt zur naturräumlichen Haupteinhe it der Köln-Bonner Rheinebene und liegt in der
Untereinheit der ‚Mülheim-Porzer Niederterrasse‘ (551.10). Die Mülheim-Porzer Niederterrasse stellt
sich aufgrund der Rheinstromwindungen unterschiedli ch breit dar und wird von heute trockenen
Stromrinnen von 2,5 bis 5 m Tiefe durchzogen. Auf d en Braunerdeböden mit relativ hohem
Nährstoffgehalt wird im noch nicht verstädterten ös tlichen und südlichen Teil der Niederterrasse
Ackerbau betrieben (Weizen, Gerste und Zuckerrüben) (GLÄSSER 1978).
2.2.2 Morphologie
Innerhalb des Untersuchungsraums befindet sich ein Versicherungsbecken, welches von einer Art Wall
umgeben ist. Von der Sohle des Beckens bis zur Ober kante der Böschung liegt ein Höhenunterschied
von bis zu 11 m, bei einer sehr steilen Böschung, m it Böschungswinkeln von annähernd 45°. Die
planmäßige Einstauhöhe des Versickerungsteichs beträgt rund 2,1 m.
Die Oberkante des umliegenden Geländes liegt bei etwa 49,8 – 50,4 m NHN. Von Osten her führt eine
Zufahrt zu dem tiefer liegenden Versickerungsteich, die bis auf eine Tiefe von 41,8 m NHN reicht.
2.2.3 Geologie und Boden
Gemäß der Bodenkarte von NRW 1:50.000 ist im gesamt en Plangebiet ist eine tonig-lehmige
Parabraunerde anzutreffen mit einer hohen Wertzahl der Bodenschätzung (65-75).
Im Plangebiet stehen keine schutzwürdigen Böden an (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004).
Zur Erkundung des örtlichen Bodenaufbaus wurden dur ch die GEOBAU GmbH (2020) insgesamt 13
Rammkernsondierungen (RKS) im Untersuchungsraum niedergebracht.
Im Bereich des vorhandenen Beckens und den angrenze nden Böschungen wurde unter dem
anstehenden Mutterboden anthropogene Auffüllungen bis in 4 bzw. 6 m Tiefe erbohrt. Darunter lagert
bis zur Endteufe Niederterrassensedimente aus überw iegend fein-/mittelkiesigem, grobsandigem
Fein- bis Mittelsand.
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 7
2.2.4 Oberflächen- und Grundwasser
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung s ind keine Oberflächengewässer vorhanden. Im
Untersuchungsraum befindet sich ein altes Versicker ungsbecken. Das Niederschlagswasser der
angeschlossenen Straßen wird über Kanäle dem Becken zugeführt. Die Anlage ist in ihrer Funktion stark
eingeschränkt und sanierungsbedürftig. Es ist davon auszugehen, dass eine Versickerung über die
Beckensohle nicht mehr möglich ist, da das Becken a uch nach längeren Trockenperioden nicht
trockenfällt und dauerhaft Wasser führt.
Grundwasser
Das Plangebiet liegt im Poren-Grundwasserleiter des Rheingrabens und hier vollständig im Grund-
wasserkörper 27_25 ‚Niederung des Rheins‘. Die chemische Bewertung des Grundwasserkörpers wird
mit „schlecht“ angegeben. (ELWAS-WEB 2023)
In der Umgebung des Plangebiets befinden sich mehre re Grundwassermessstellen. Die mittleren
Grundwasserstände liegen demnach bei ca. 38,5 m NHN.
2.2.5 Klima und Luft
Bedingt durch das subatlantisch – atlantisch gepräg te Klima sind die Winter relativ mild. Infolge der
Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge erfähr t die Köln-Bonner Rheinebene eine klimatische
Begünstigung. Die mittlere Niederschlagsmenge liegt bei 850 mm im Jahr. Die mittlere
Jahrestemperatur beträgt ca. 10,0 – 10,5 °C.
2.3 Biotische Faktoren
2.3.1 Potentielle natürliche Vegetation
Die potentielle natürliche Vegetation (PNV) beschre ibt diejenige Vegetation (hypothetisch), die bei
abrupter Aufgabe der anthropogenen Beeinflussung aufgrund der abiotischen Standorteigenschaften
auf der betrachteten Fläche vorhanden wäre. Überleg ungen zur PNV helfen bei der Einschätzung des
aktuellen Standortpotentials und schließen spätere Veränderungen durch Sukzessionsprozesse aus.
Das Wissen über diese Vegetation ermöglicht es, bei künftigen Bepflanzungsmaßnahmen auf
weitgehend standortgerechtes Pflanzenmaterial zurückzugreifen (W
ILLMANNS 1998).
Unter den vorgenannten Bedingungen wären im Plangeb iet Waldmeister-Buchenwälder ( Galio
odorati-Fagetum ) sowie örtlich Flattergras-Buchenwälder ( Milio-Fagetum ) vorhanden (BfN 2010). Die
Baumschicht wird durch Rot-Buche ( Fagus sylvatica ) dominiert (POTT 1995).
2.3.2 Reale Vegetation
Die Beschreibung der vorhandenen Biotoptypen erfolg t in Anlehnung an die „Methode zur
ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Bioto ptypen” nach D. Ludwig (F ROELICH + SPORBECK
1991). Die Kartierung erfolgte am 25.01.2023.
Das geplante Rückhaltebecken befindet sich teilweise im Straßenbereich bzw. im Bereich des Fuß- und
Radwegs des Vingster Rings ( HY1 ). Der Eingriffsbereich orientiert sich entlang des Vingster Rings und
des nach Osten abzweigenden Fuß- und Radweges ( HY1 ), entlang dessen die Baustelleneinrichtungs-
und Lagerfläche vorgesehen ist.
Der westliche Teil des geplanten Beckens und des Ei ngriffsbereichs befindet sich im, mit Gehölzen
bewachsenen, unbefestigten Böschungsbereich des vor handenen Rückhalteteichs, der annähernd
ganzjährig Wasser führt ( FX1 ). Die Vegetation setzt sich unter anderem aus folg enden Gehölzarten
zusammen: Stiel-Eiche (Quercus robur ), Hainbuche ( Carpinus betulus ), Esche ( Fraxinus excelsior) , Birke
(Betula pendula ), Linde (Tilia spec.), Robinie ( Robinia pseudoacacia ) und vereinzelten Kirschen (Prunus
spec.). Der Unterwuchs und die Randbereiche sind mit teilweise dichten Brombeerbeständen bestockt,
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 8
ergänzt durch Arten wie Efeu ( Hedera helix ), Roter Hartriegel ( Cornus sanguinea ), Liguster ( Ligustrum
vulgare ) und Hasel ( Corylus avellana ). Krautige Arten sind typische Arten wie Nelkenwur z ( Geum
urbanum ), Buschwindröschen ( Anemone nemorosa ), Lungenkraut ( Pulmonaria officinalis ), Wald-
Veilchen ( Viola reichenbachiana ), Goldnessel ( Lamium galeobdolon ), u. a.. Der Biotoptyp wird als
‚Baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen, mit ü berwiegend standorttypischen Gehölzen,
mittleres Baumholz‘ (BD72 ) eingestuft. Im Bereich der Zufahrt zu dem bestehenden Rückhalteteich ist
der Rückschnitt der Vegetation seit längerem ausgeb lieben und die umstehenden Arten haben einen
dichten Vegetationsbestand gebildet, welcher, in An lehnung an den umgebenden Biotoptyp, als
‚Baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen, mit ü berwiegend standorttypischen Gehölzen,
geringes Baumholz‘ ( BD71) eingestuft wird.
Der nördliche Randbereich, angrenzend zu dem hier v erlaufenden Fuß- und Radweg ( HY1 ) wird von
den zuvor genannten Sträuchern dominiert, insbesondere von Brombeeren. Hochgewachsene Gehölze
finden sich hier nur vereinzelt und daher wird die ser Bereich als ausdauernde Ruderalflur ( HP7.2 )
kartiert.
Die nördlich an den Fuß- und Radweg angrenzende Veg etationsfläche (nördlich, außerhalb des
Eingriffsbereichs) stellt sich als etwa 3.800 m² gr oße Gehölzfläche mit geringem Baumholz dar. Die
Artenzusammensetzung ist ähnlich zu der südlich gel egenen Fläche. Die Baumschicht setzt sich auch
hier überwiegend aus den Arten Esche, Stieleiche, Robinie und Hainbuche zusammen.
Die Vitalität des im Untersuchungsraum vorhandenen Baumbestands ist stark eingeschränkt. Dies
zeigen die zahlreich vorhandenen abgestorbenen Bäum e und Bäume mit erheblichem Anteil toter
Äste.
Abb. 2: Bestehendes Versickerungsbecken mit umgeben dem Wall, von der Zufahrt aus fotografiert
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Abb. 3: Eingriffsbereich entlang der Straße Vingster Ring (geplanter Beckenstandort). Hinter dem Wall befindet sich
das bestehende Versickerungsbecken
Abb. 4: Östliche Ecke des Eingriffsbereichs
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Abb. 5: links (südlich) des zu sehenden Fuß- und Radweges ist die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche geplant
2.3.3 Fauna / Artenschutzrechtliche Belange
Im Rahmen der Planung wurde eine Artenschutzrechtli che Prüfung erstellt, deren Ergebnisse im
Folgenden zusammenfassend dargestellt werden. Zur A bschätzung der möglichen
artenschutzrechtlichen Betroffenheiten wurde hierfü r im Sommer 2018 eine Amphibienkartierung
durchgeführt. Des Weiteren wurde das Potential des Plangebiets als Lebensraum planungsrelevanter
Arten aus den Tiergruppen der Vögel, Säugetiere und Reptilien eingeschätzt. Für die relevanten
Messtischblätter MTB 5008 Qu. 1 u. 3 (Köln-Mülheim) und 5007, Qu. 4 (Köln) sind dies 4
Fledermausarten, 37 Vogelarten, 1 Amphibienart und 1 Reptilienart . Insgesamt beinhaltet die Liste
also 43 potentiell vorkommende planungsrelevante Arten . Es wurde nach geeigneten
Habitatstrukturen wie Höhlen, Nistmöglichkeiten, Na hrungshabitaten, Überwinterungshabitaten,
Versteckplätzen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten, etc. gesucht.
Ergänzend werden im Folgenden auch die Lebensraumpo tentiale für nichtplanungsrelevante Arten
berücksichtigt.
Säugetiere
Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere Biotopst rukturen (Baumhöhlen und Spalten), die
Fledermäuse als Lebensstätten dienen könnten. Auf dem Böschungskamm befindet sich innerhalb des
Vorhabenbereichs ein entsprechender Höhlenbaum, mit mehreren geeigneten Biotopstrukturen.
Der Gehölzbestand und das vorhandene Regenversicker ungsbecken sind ein potentielles Jagdhabitat
von Fledermäusen, bspw. von der häufigen Zwergflede rmaus, welche in dem nahegelegenen
Siedlungsbereich potentielle Quartiere an Gebäuden nutzen kann.
In den vorhandenen Baumhöhlen im Gehölzbestand können Einzel-Sommer- und Zwischen-Quartiere
verschiedener Fledermausarten (z. B. Zwergfledermau s, Teichfledermaus, Großer Abendsegler) nicht
ausgeschlossen werden. Auf Grund der hohen Vorbelas tung durch lärmintensive Störungen der
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angrenzenden Straßen und Bahnlinien dürften Flederm ausindividuen, die diese nutzen, allerdings an
Störungen gewöhnt sein.
Auf Grund der höchstens geringen bis mittleren Stam mdurchmesser werden frostsichere
Winterquartiere in den Bäumen ausgeschlossen. Teili solierte Quartiere, die in milden Winterphasen
besetzt werden können, können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Die vorhandenen Biotopstrukturen können zudem poten tiell Lebensraum nicht planungsrelevanter
Kleinsäuger (wie Igel, Fuchs, Spitzmaus) sein. In den westlich en und südlichen Böschungsbereichen
wurden außerhalb des Eingriffsbereichs drei Eingänge zu Bauten erfasst, mit frischen Grabespuren, die
auf das Vorkommen von Füchsen (ggf. auch Kaninchen) hinweisen.
Avifauna
Während der Geländebegehung wurde das Potenzial des Plangebiets anhand der vorhandenen
Biotopausstattung als Lebensraum für (solche) Arten eingeschätzt. Hierzu wurde nach geeigneten
Habitatstrukturen wie Höhlen, Nistmöglichkeiten, Na hrungshabitaten, Überwinterungshabitaten,
Versteckplätzen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten, e tc. gesucht. Weiterhin wurde das
Untersuchungsgebiet auch im Hinblick auf direkte (z .B. durch Sichtbeobachtung oder akustische
Nachweismethoden) und indirekte Nachweise (z.B. in Form von Nahrungsresten, Kot, Nestern) hin
kontrolliert.
Von den aufgelisteten planungsrelevanten Vogelarten können gemäß erfolgter Potentialabschätzung
folgende Arten im Untersuchungsraum vorkommen:
• Greifvögel und Eulenarten der Siedlungen und der Ku ltur- und Waldlandschaft (Jagdhabitate
von Habicht, Sperber, Waldohreule, Mäusebussard, Wa nderfalke, Turmfalke, Baumfalke
Schleiereule, Waldkauz), keine Horst- oder Höhlenbä ume im Wirkraum, im Jahr 2023 keine
Krähennester, welche von Turmfalke oder Waldohreule als Nachfolgenutzer genutzt werden
könnten; hinsichtlich der Jagdhabitate ist nur von einer geringen Bedeutung des
Untersuchungsgebiets auszugehen.
• Kuckuck (potentielle Bruthabitate von Wirtsarten sind im Wirkraum vorhanden)
• Kleinspecht, Pirol, Star (Brut- u. Nahrungshabitate im Untersuchungsgebiet innerhalb und
außerhalb des Eingriffsbereichs)
• Teichhuhn (Bruthabitat am Regenversickerungsbecken, außerhalb des Eingriffsbereichs)
• Gelbspötter, Grauschnäpper, Weidenmeise, Fitis, Gim pel (Brut- u. Nahrungshabitate im
Untersuchungsgebiet, regional gefährdete Arten)
• Waldwasserläufer (Rasthabitat am Regenversickerungsbecken)
Zudem bieten die Gehölzbestände im Untersuchungsrau m häufigen, nichtplanungsrelevanten
Singvögeln potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestäten.
Amphibien
Im Rahmen der Amphibienkartierung wurden keine plan ungsrelevanten Amphibien (hier
Wechselkröte) nachgewiesen.
Innerhalb des bestehenden Versickerungsteichs wurde n mit Teichmolch und Grasfrosch besonders
geschützte Amphibienarten kartiert. Der Versickerungsteich liegt zwar außerhalb des Eingriffsbereichs,
es ist jedoch davon auszugehen, dass die Arten Bere iche des Eingriffsbereichs zwischen
Fortpflanzungsgewässer und Sommer- und Überwinterun gslebensraum durchwandern. Die
Gehölzbestände innerhalb des Plangebiets und die da ran anschließenden Bereiche sind als Sommer-
und Überwinterungslebensraum für Amphibien anzunehmen.
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Eine Wanderung in Richtung Osten (Vingster Ring) und Norden (Radweg) wird als eher untergeordnet
eingestuft.
Reptilien
Im Eingriffsbereich sowie dem umgebenden Gehölzbest and befinden sich für planungsrelevante
Reptilien (hier Zauneidechse) keine geeigneten Lebensräume. Insbesondere fehlen extensiv genutzte,
besonnte, vegetationsarme, magere Flächen mit grabb aren Böden zur Thermoregulation und als
Eiablageplatz. Daneben sind auch im Umfeld keine ge eigneten ungestörten Habitate für Reptilien
vorhanden. Ein Vorkommen planungsrelevanter oder au ch nicht planungsrelevanter Reptilienarten
(wie Blindschleiche, Waldeidechse) kann ausgeschlossen werden.
Sonstige
Im Rahmen der Amphibienkartierung wurde in dem Rege nversickerungsbecken im Dauerstau eine
umfangreiche Gewässerfauna nachgewiesen:
• Libellenlarven-Nachweise teilweise mit sehr hohen Populationen: Großlibellenlarven vermutlich
Blaugrüne Mosaikjungfer ( Aeshna cyanea c.f.), daneben noch Kleinlibellenlarven (keine
Artbestimmung); Alle Libellenarten sind besonders geschützt .
• Es ist ein umfangreiches Makrozoobenthos vorhanden (tlw. sehr individuenreich, keine
Artbestimmung);
o Nachweis einer hohen Schwimmkäfer-Population (Käfer -Familie Dytiscidae ), nicht
planungsrelevant;
o Daneben Nachweis verschiedener Wasserwanzenarten und Wasserschneckenarten
3 Darstellung und Bewertung des Eingriffs (Konfliktanalyse)
Durch die geplanten Baumaßnahmen treten während der bzw. durch die Bautätigkeit (baubedingte)
Beeinträchtigungen der Landschaftsfaktoren auf. Auch anlage- sowie betriebsbedingte Auswirkungen
auf die Landschaftsfaktoren Boden, Wasser, Klima, Luft, Flora, Fauna, Landschaftsbild und Mensch sind
durch die Baumaßnahme zu erwarten.
Die im Zuge Baumaßnahmen erforderlichen Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen (BE) sind zum
einen südlich des geplanten Beckens, entlang des Vingster Rings und zum anderen entlang des nördlich
verlaufenden Fuß- und Radweges vorgesehen. Der Fuß- und Radweg wird dabei für die Dauer der
Baumaßnahmen gesperrt und kann somit, neben den angrenzenden Vegetationsflächen vollständig als
BE-Fläche in Anspruch genommen werden. Der Vingster Ring kann für die Baumaßnahme nur zum Teil
genutzt werden, da eine vollständige Sperrung der S traße aus verkehrstechnischen Gründen nicht
erfolgen soll.
3.1 Boden
Das geplante Becken wird unterirdisch auf einer Grundfläche von ca. 350 m² errichtet. Die Beckensohle
liegt bei etwa 6,5 m unter Geländeoberkante. Durch die Baumaßnahme kommt es bau- und
anlagebedingt vornehmlich zu Bodenaushub innerhalb des Straßenkörpers (Fuß- und Radweg Vingster
Ring) und im Bereich der Zuwegung zum bestehenden Rückhalteteich. Der Bodenaushub ist nicht zum
Wiedereinbau geeignet und wird daher abgefahren und neues Material zum Verfüllen der Baugruben
eingebaut
.
Der Einbau des Beckens, inklusive der erforderliche n Leitungen und Schächte, ist mit umfangreichem
Bodenaushub und einem Verlust an gewachsenen Bodens trukturen verbunden. Betroffen sind
Flächen, die bis in eine Tiefe von 6 m aus anthropogenen Auffüllungen bestehen und stark anthropogen
beeinträchtigt sind. Der Einbau des unterirdischen Beckens ist zudem mit umfangreichem Einbringen
von Fremdkörpern und nicht autochthonen Materialien verbunden.
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Die Oberfläche des Beckenstandorts sowie die erford erlichen Betriebsflächen werden als befestigte
und mit Schotterrasen oder sonstigen Ausführungen b egrünte Fläche hergestellt. Insgesamt umfasst
dies etwa 530 m².
Die benötigten temporären Baustelleneinrichtungsflä chen auf bisher unbefestigten Flächen werden
bodenschonend und rückbaubar eingerichtet. Ggf. ent stehende Bodenverdichtungen werden nach
Beendigung der Baumaßnahmen behoben. Dauerhafte zus ätzliche Beeinträchtigungen der
Bodenfunktionen sind unter Berücksichtigung der gen annten Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 4.1)
durch die Errichtung der temporären Einrichtungsflä chen nicht zu erwarten. Betroffen durch die
temporäre Inanspruchnahme sind überwiegend bereits vorbelastete Bodenstrukturen.
Generell ist eine Neuversiegelung von Fläche und de r Aushub von Boden für das Schutzgut immer
negativ zu bewerten und führt zu einer Belastung des Naturhaushaltes, da Boden vielfältige Funktionen
übernimmt, zu den Lebensgrundlagen des Menschen geh ört und sich nur sehr langsam erneuert.
Betroffen von der Baumaßnahme sind ausschließlich d urch den Straßenbau bzw. den Bau des
vorhandenen Versickerungsbeckens stark beeinträchtigte Böden.
3.2 Wasser
Das geplante Rückhaltebecken, mit einer Grundfläche von ca. 38 m x 9 m (342 m²) und einem
Rückhaltevolumen von etwa 1.110 m³, wird im Bereich des anstehenden Grundwassers gegründet. Es
finden damit sowohl temporäre Eingriffe in das Grundwasser während der Bauzeit als auch dauerhafte
Eingriffe durch das Bauwerk selbst statt. Die Baugr ube wird mit Unterwasserbeton abgedichtet. Eine
gesonderte Grundwasserabsenkung für den Bau oder den Betrieb des Beckens ist nicht erforderlich.
Durch die zusätzliche Befestigung der Betriebsflächen geht auf etwa 530 m² grundsätzlich potentielle
Versickerungsfläche innerhalb des Plangebiets verlo ren. Die in Anspruch genommenen Flächen sind
kleinflächig und durch die bestehende Nutzung in ih rer Eignung als Versickerungsfläche stark
eingeschränkt.
Durch die unterirdischen Schacht- und Kanalbauwerke werden aufgrund der Kleinflächigkeit keine
nennenswerten Veränderungen der Grundwasserströme erwartet.
Oberflächengewässer werden durch die Baumaßnahmen nicht tangiert.
3.3 Klima und Luft
Die Beeinträchtigungen des Klimas treten kurzzeitig während der Bauphase auf (Abwärme, Abgase).
Die Baumaßnahmen selbst haben keine Auswirkungen auf das Klima oder die Luftqualität. Der Verlust
an Kaltluftbildungsflächen ist durch die geringe Gr öße von versiegelter Fläche im Plangebiet zu
vernachlässigen.
3.4 Flora
Mit der Baumaßnahme kommt es baubedingt kleinflächi g zu einem Verlust von ruderalen
Vegetationsbeständen mit einzelnen Robinien und Straßenbegleitgrün. Bei den temporär in Anspruch
genommenen Vegetationsflächen handelt es sich überw iegend um schnell wiederherstellbare, wenig
naturnahe Flächen. Nach Abschluss der Bauarbeiten w erden die Flächen wieder begrünt und mit
standorttypischen Sträuchern bepflanzt (ca. 875 m²) . Eine dauerhafte Beeinträchtigung von
Vegetationsflächen in diesen Bereichen ist nicht zu erwarten.
Die dicht mit Gehölzen bestandenen Böschungsflächen des bestehenden Versickerungsteichs werden
randlich in Anspruch genommen und dauerhaft durch d as neue Rückhaltebecken überprägt. Die neu
entstehenden Böschungsflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten mit Strauchpflanzungen
begrünt. Die zur Absicherung der Böschung erforderl iche Gabionenwand wird mit Rankpflanzen
begrünt.
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Im Bereich der bestehenden Zuwegung zum Versickerun gsbecken wird eine Notentlastung aus dem
geplanten Rückhaltebecken in das vorhandene Versick erungsbecken eingerichtet. Im Zuge der
Erdarbeiten wird die Oberfläche der vorhandenen Zuwegung auch neu gestaltet, so dass die durch die
ausbleibende Pflege aufgelaufene Vegetation in dies en Bereichen entfernt wird. Die Zufahrt bleibt
semiversiegelt und wird mit einer Schotterrasenmischung begrünt.
Die sonstigen Kanalbaumaßnahmen finden überwiegend in bereits versiegelten Flächen
(Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün) statt.
Durch die teilweise Lage des Rückhaltebeckens im Be reich bestehender Verkehrsflächen können die
Auswirkungen auf das Schutzgut Flora deutlich reduziert werden.
3.5 Fauna / Artenschutzrechtliche Belange
Bau- und anlagebedingt erfolgt die Inanspruchnahme von Vegetationsfläche, inklusive der
Überplanung von Gehölzflächen. Zusätzliche betriebs bedingte Störungen treten durch das
Bauvorhaben nicht auf.
Säugetiere
Durch die Umsetzung der Planung wird ein Höhlenbaum mit zwei potentiellen Fledermausquartieren
überplant. Auf Grund der höchstens geringen bis mit tleren Stammdurchmesser werden frostsichere
Winterquartiere in den Bäumen ausgeschlossen. Teili solierte Quartiere, die in milden Winterphasen
besetzt werden können, können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Das Vorkommen nicht planungsrelevanter Kleinsäuger ist im Baufeld nicht auszuschließen. Da die
Baumaßnahmen jedoch nur in den Randbereichen der Vegetationsflächen stattfinden, sind genügend
Ausweichräume für die Tiere im Umfeld vorhanden.
In Kap. 4.2 und 4.3 werden Vermeidungs- und Minderu ngsmaßnahmen aufgeführt
(Bauzeitenbeschränkung, vorherige Kontrolle potenti eller Quartiere, Tagesbaustelle) sowie
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um eine Beeinträchtigung von Fledermäusen während der Bauzeit
zu vermeiden.
Vögel
Durch die erforderlichen Gehölzeingriffe für die Ba umaßnahmen können potentielle Fortpflanzungs-
und Ruhestätten planungsrelevanter und häufiger Sin gvogelarten beeinträchtigt werden und
potentielle Brutgehölze und Bruthöhlen entnommen werden.
Auf Grund der Lage der Eingriffsflächen an den Gehö lzrändern angrenzend an die Straße oder den
Radweg ist davon auszugehen, dass unter den Gebüsch brütern höchstens sehr störungstolerante,
i.d.R. weit verbreitete Arten die Eingriffsbereiche als Fortpflanzungsstätte nutzen. Diese Arten sind
hinsichtlich der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des §44 (1) Nr. 3 als brutplatzflexibel
einzuordnen und können in angrenzende Gehölzbereich e um das Versickerungsbecken oder im
weiteren Umfeld ausweichen.
Der Verbotstatbestand des §44 (1) Nr. 3 (Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
für störungssensible Vogelarten kann für Höhlenbrüt er nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche
Störungen gemäß §44 (1) Nr. 2 BNatSchG können für Bruten in weiter innen liegenden Gehölzen nicht
ausgeschlossen werden. Ebenso können die o.g. Wasse rvögel potenziell während der Brut- oder der
Rastzeit gestört werden.
Hinsichtlich des Tötungsverbots und des Verbots der Störung können artenschutzrechtliche Konflikte
durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Auf Grund der Vorbelastungen durch die umgebenden Verkehrsachsen ist nicht von einer großen oder
sogar essentiellen Bedeutung der Nahrungshabitate a uszugehen. Da im östlichen und südlichen
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Umfeld weitere vergleichbare Nahrungshabitate vorha nden sind, ist nicht davon auszugehen, dass
Nahrungshabitate in populationsrelevantem Maße betroffen sind.
Während der Bauarbeiten treten temporär lokal akust ische und optische Störwirkungen auf, die sich
negativ auf die in der Umgebung vorkommenden Tierar ten auswirken können.
Aufgrund der enormen Vorbelastungen durch den Vings ter Ring und den Radweg sind zusätzliche
relevante Wirkfaktoren nicht abzusehen.
Amphibien
Durch die Flächeninanspruchnahme können besonders g eschützte Amphibienarten auf ihren
Wanderungen zwischen Fortpflanzungsgewässer (vorhan denes Versickerungsbecken) und Sommer-
und Überwinterungslebensräumen zumindest teilweise beeinträchtigt werden. In Kap. 4.1 werden
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgeführt (Sc hutzzaun), um eine Beeinträchtigung von
Amphibien während der Bauzeit zu vermeiden.
Dauerhafte Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme ergeben sich in nur sehr geringem
Umfang und beschränken sich auf die Randbereiche vo n potentiell geeigneten Landhabitaten.
Erhebliche Beeinträchtigungen ergeben sich dadurch nicht.
Eine Beeinträchtigung planungsrelevanter Amphibienarten wird nicht ausgelöst.
Reptilien
Für Eidechsenarten und Schlangen fehlen essentielle Kleinstrukturen, wie Plätze zur Thermo-
regulation, Tages- und Überwinterungsverstecke sowi e Nahrungshabitate im räumlichen Zusammen-
hang. Dies gilt ebenfalls für besonders geschützte Reptilienarten (z.B. Blindschleiche). Eine
Beeinträchtigung von Reptilienarten in dem Bereich ist nicht zu erwarten.
Insekten
Es sind keine Vorkommen planungsrelevanter Insektenarten zu erwarten.
Fazit
Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Umsetzung des
Vorhabens kann aufgrund der durchzuführenden Vermei dungs- und Minderungsmaßnahmen, in
Kombination mit den zeitlich vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für alle planungsrelevanten Arten
ausgeschlossen werden.
Die artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind in Kapitel 4.2 aufgeführt.
Die zeitlich vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind in Kap. 4.3 aufgeführt.
3.6 Landschaftsbild
Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Plangebiet wird das Landschaftsbild weitestgehend
wiederhergestellt. Das bedeutet, Rückbau aller temp orär in Anspruch genommenen Flächen, wie
Lager- und Arbeitsflächen. Die randlichen Gehölzflä chen werden durch Neupflanzungen
weitestgehend wieder hergestellt. Die für die Dauer der Baumaßnahmen erforderliche
Böschungssicherung mittels bewehrter Spritzbetonsch ale wird nach Fertigstellung des Beckens
zurückgebaut und die Böschungsfläche mit Sträuchern begrünt.
Zum Abfangen der neuen Böschung wird im unteren Tei l eine etwa 0,8 – 3,1 m hohe Gabionenwand
(mehrere Stufen à 1 m) errichtet. Zur besseren Einf ügung in das örtliche Landschaftsbild wird die
Gabionenwand mit Rankpflanzen begrünt.
Die Betriebsflächen des neuen Rückhaltebeckens werd en nach Fertigstellung mit einer Raseneinsaat
begrünt.
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Dauerhafte Auswirkungen auf das örtliche Landschaft sbild beschränken sich auf die kleinflächige
Inanspruchnahme von Gehölzflächen. Auswirkungen, die über den Planungsraum hinaus wirksam oder
wahrnehmbar sind werden nicht verursacht.
3.7 Mensch (Erholung und Wohnen)
Während der Bauarbeiten kommt es zu Einschränkung i n der Nutzbarkeit der betroffenen Straßen-
und Wegeflächen und durch den anfallenden Baustelle nverkehr zu geringfügig erhöhtem
Verkehrsaufkommen der umliegenden Straßen. Dauerhaf te Beeinträchtigungen des Schutzguts
Mensch werden nicht verursacht.
Der Verkehr auf dem Vingster Ring wird während der Bauphase mittels einer Lichtsignalanlage
einstreifig geregelt. Der Fuß- und Radverkehr wird für die Dauer der Baumaßnahme umgeleitet.
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die temporär beanspruchten Flächen (Wege-, Bau- und
Lagerflächen) wieder zurückgebaut. Die Baumaßnahme hat keine dauerhafte Auswirkung auf
bestehende Wegebeziehungen.
3.8 Bewertung des Eingriffs in die Landschaftsfaktoren (Abiotik)
Von einer wesentlichen zusätzlichen Belastung der L andschaftsfaktoren Wasser, Boden, Klima, Luft,
Biotoppotential, Landschaftsbild, Erholung und Wohn en durch die geplanten Baumaßnahmen im
Plangebiet ist nicht auszugehen. Zwar ist die Umset zung des Vorhabens mit umfangreichen
Bodenumlagerungen und dem einbringen voluminöser Ba ukörper verbunden. Es sind jedoch
ausschließlich stark anthropogen beeinträchtigte un d überformte Flächen von der Baumaßnahme
betroffen. Auf die Bilanzierung der Landschaftsfaktoren für den Eingriffsbereich wird daher verzichtet.
4 Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Die Eingriffswirkungen treten anlage- und baubeding t auf. Folgende Sicherungs-, Schutz- und
Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffswirkungen sind vorzusehen:
Schutzgut Boden / Wasser:
1. Bei den Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des Bund es-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)
und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Landesboden-
schutzgesetzes (LBodSchG NW) zu beachten. Insbesond ere ist § 12 Abs. 8 und 9 BBodSchV zu
beachten.
2. Das Aufbringen von Bodenmaterialien oder sonstigen Materialien zur Flächenauffüllung oder
Geländemodellierung außerhalb der erforderlichen Ba uflächen (Wege, Baustraße, Arbeitsflächen
etc.) ist gemäß §12 Abs. 8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) untersagt.
3. Ein Oberbodenauftrag auf den vorhandenen verbleiben den Oberboden („Mutterboden“) der
Bauantragsflächen ist auf Mächtigkeiten < 0,20 m zu begrenzen und die DIN - Vorschriften 19731
und 18915 sowie die Vorschriften des § 12 BBodSchV sind anzuwenden.
4. Ein Oberbodenauftrag in Mächtigkeiten > 0,20 m auf den vorhanden verbleibenden Oberboden
(„Mutterboden“) ist zu unterlassen, da diese Maßnahme mit umfangreichen Bodenumlagerungen
verbunden ist und hierbei physikalische schädliche Bodenveränderungen (§1 LBodSchG, NW) nicht
vermieden werden können.
5. Die Flächeninanspruchnahme ist bei der geplanten Ba umaßnahme auf die im Plan (Nr.1)
dargestellten Bereiche zu beschränken.
6. Der anfallende Aushub ist aufgrund der beengten ört lichen Verhältnisse ohne Zwischenlagerung
ordnungsgemäß abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Neue Baumaterialien sind
unmittelbar vor Einbau anzuliefern.
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7. Festschreibung des sorgsamen Umganges mit wassergef ährdenden Stoffen in der Ausschreibung
(Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel, Farben, L ösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) und
besondere Vorsichtsmaßnahmen anordnen.
8. Betankung und Wartung der Baufahrzeuge nur auf befestigtem / versiegeltem Untergrund.
9. Einsatz an die Situation und den örtlichen Gegebenheiten angepasster kleinerer Baufahrzeuge.
Schutzgut Flora / Fauna / Landschaftsbild:
10. Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme notwendigen Pflege- und Rückschnittarbeiten an
Gehölzen sind auf ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und sind aufgrund des
Brut- und Niststättenschutzes in der Zeit vom 1.10. bis 28.2. durchzuführen (vgl. auch ASP V1).
11. Der im Bestands- und Konfliktplan dargestellte Eingriffsbereich ist durch Bauzäune zu sichern.
12. Die westliche Seite des Eingriffsbereichs (vgl. Dar stellung Bestands- und Konfliktplan) ist durch
einen Amphibienzaun , inklusive mindestens 4 Überstiegshilfen, abzugrenzen. Der Amphibienzaun
muss bis spätestens Anfang Februar, vor Beginn der Amphibienwanderung, errichtet werden.
13. Schutz vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im
Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständ en und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen), ZTV-Baumpflege (Richtlinien zum Ausb au von Straßen), RAS-LP 4 (Richtlinie für
die Anlage von Straßen, Schutz von Bäumen, Vegetati onsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen) (vgl. auch ASP V1).
14. Besonders hervorzuheben aus der DIN 18 920 sind folgende Vorgaben:
• Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z.B. Quetschu ngen und Aufreißen der Rinde, des
Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) dur ch Baufahrzeuge, Baumaschinen und
sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen 2,00 m hohen, ortsfesten Zaun
zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich ums chließen. Als Wurzelbereich gilt die
Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentrauf e) zuzüglich 1,50 m, bei Säulenform
zuzüglich 5,00 m nach allen Seiten. Kann aus Platzg ründen nicht der gesamte Wurzelbereich
geschützt werden, soll der zu schützende Bereich mö glichst groß sein und insbesondere die
offene Bodenfläche umfassen.
• Ist das Aufstellen eines Zaunes im Ausnahmefall nic ht möglich, ist der Stamm mit einer gegen
den Stamm abgepolsterten, mindestens 2,00 m hohen B ohlenummantelung zu versehen. Die
Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume a nzubringen. Sie darf nicht unmittelbar
auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und
Fahrzeuge zu schützen, gegebenenfalls sind gefährde te Äste hochzubinden. Die Bindestellen
sind ebenfalls abzupolstern.
• Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder a nderem Material erfolgen. Ist dies im
Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftr agsdicke und dem Einbauverfahren die
artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der
Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des M aterials berücksichtigt werden. Der
Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungs sektoren sollen mindestens ein Drittel des
Wurzelbereiches umfassen.
• Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im
Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik
erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfanges in 1,00
m Höhe betragen, mindestens jedoch 2,50 m.
• Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, dur ch Befahren, Abstellen von Maschinen
und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine
befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche
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möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer
mindestens 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeei gnetem Material abzudecken, auf die
eine feste Auflage aus Bohlen oder Ähnlichem zu legen ist.
15. Der Kran ist so aufzustellen, dass die Gehölze im S chwenkbereich (außerhalb des
Eingriffsbereichs) durch die Kranarbeiten NICHT beeinträchtigt werden . Sofern der Kran über die
an den Eingriffsbereich angrenzenden Gehölzfläche s chwenken muss, hat dies oberhalb der
Baumkronen, ohne eine Schädigung dieser zu erfolgen.
16. Nach Beendigung der Bautätigkeiten sich die temporä r beanspruchten Bereiche entlang des
Fahrradwegs im Norden des Eingriffsbereichs zu lockern und zu begrünen (vgl. Kap. 4.4)
17. Beachtung der Auflagen der DIN 18 915 (Bodenarbeite n für vegetationstechnische Zwecke)
hinsichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.
18. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artens chutzrelevanter Beeinträchtigungen
werden in Abschnitt 4.2. bzw. 4.3 aufgeführt.
19. Die Baumaßnahmen sind ggf. begleitend im Rahmen der ökologischen Bauleitung und ggf. durch
Begleitung einer faunistischen Fachperson zu realis ieren. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in
denen Bäume von den Bauarbeiten tangiert sind.
Schutzgut Mensch und Klima/Luft:
20. Lärmgedämpfte Baumaschinen und Geräte sollten bevorzugt eingesetzt werden.
Die vorgenannten aufgeführten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind als
verbindliche Bestandteile in die Ausführungsplanung und die zu erstellenden Ausschreibungen
aufzunehmen.
4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen
Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Zuge des Vorhabens durchzuführen, um
das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu verhindern bzw. Beeinträchtigungen
zu verringern:
ASP V1 Erforderliche Rodungen der Bäume und Sträuche r im Baufeld und den BE-Flächen zwischen
01. Oktober und 28./29. Februar, Minimierung von Gehölzeingriffen auf das erforderliche Maß;
bauzeitlicher Schutz angrenzender Gehölze.
Notwendige Fällung/Rodung der Gehölze zwischen Anfa ng Oktober und Ende Februar;
Beschränkung der Gehölzeingriffe auf die unbedingt notwendigen Arbeitsbereiche.
Schutz der umliegenden Bäume und Gehölze gemäß DIN 18 920 (Vegetationstechnik im
Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständ en und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen), ZTV-Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Straßen), RAS-LP 4 (Richtlinie für
die Anlage von Straßen, Schutz von Bäumen, Vegetati onsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen).
Falls nachträglich während des Baus Gehölzeingriffe zwischen März und September notwendig
werden, sind die Bereiche und angrenzenden Gebüsche im Vorhinein durch eine ornithologisch
geschulte Fachkraft auf Vogelbruten zu kontrolliere n. Falls Vogelbruten festgestellt werden, ist
das Ende der Brut abzuwarten.
Ziel: Brut- und Niststättenschutz sowie Schutz und Erhalt von Ruhestätten und Nahrungshabitaten
für die Vogelfauna.
ASP V2 Baubeginn außerhalb der Vogelbrutzeit
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Der Baubeginn hat außerhalb der Vogelbrutzeit (März – September) zu erfolgen. Dies gilt
insbesondere für die störungsintensiven Bauphasen, in der der Kran aufgestellt und verwendet
wird, sowie die Phase der Tiefbauarbeiten für die Baugrube.
Ziel: Vermeidung von erheblichen Störungen für die lokal brütenden Vögel in dem Gehölzbestand
um das Regenversickerungsbecken während der Brutzeit (insbesondere vor Störungen durch den
überschwenkenden Kran und den lärm- und erschütteru ngsintensiven Tiefbauarbeiten für die
Baugrube). Vergrämung der Brutvögel in weniger gestörte Bereiche.
ASP V3 Durchführung der Bauarbeiten als Tagesbaustelle zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen
Die Bauarbeiten sind als Tagesbaustelle ohne künstliche Beleuchtung durch zu führen.
Ziel: Verringerung der Störungen für die Brut- und Rastvögel sowie für die Fledermausfauna bzw.
deren potentieller Sommer- und Zwischenquartiere im angrenzenden Bereich
ASP V4 Kontrolle der zwei Baumhöhlen in dem zu fälle nden Höhlenbaum auf einen eventuellen
Besatz durch Fledermäuse mittels Hubsteiger oder Baumkletterer vor der Fällung
Die Kontrolle hat vor der Fällung durch eine fleder mauskundliche Fachperson zu erfolgen. Im
Falle eines Besatznachweises ist der Ausflug der Fledermaus abzuwarten (ggf. unter Verhängung
mit einem nach unten offenen Lappen, so dass ein Au sflug möglich ist, aber kein erneuter
Einflug). Daneben kann eine nicht besetzte Höhle ve rschlossen werden, um einen Einflug zu
verhindern, wenn die Fällung nicht sofort erfolgt.
Ziel: Verhinderung der Tötung von Fledermaus-Individuen
4.3 CEF-Maßnahmen
CEF-Maßnahmen (continuous ecological function) sind Maßnahmen zum Erhalt der ökologischen
Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bei v orhabenbezogenen Konflikten. Sie sind mit
entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum Eingriff herz ustellen und sollen dazu beitragen, dass
Verbotstatbestände gemäß §§ 44 (1) BNatSchG nicht e intreten und entsprechend keine Ausnahme
nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist. Gemäß a rtenschutzrechtlicher Prüfung sind folgende CEF-
Maßnahmen zeitlich vorgezogen umzusetzen:
CEF-A1 Aufhängung von 6 Starennisthilfen
Die Nisthilfen sind an Bäumen in mind. 4 m Höhe auf zuhängen; geeignete Nisthilfen sind
beispielsweise der „Starenkasten STH“ des Herstelle rs Hasselfeldt, die „Starenhöhle 3S“des
Hersteller Schwegler oder der Starenkasten „STA1“ d es Anbieters Nistkastenshop.com (GbR
Kreutz/ Hönig). Die Kästen sind mit einem Alunagel zu befestigen und jährlich zu reinigen (bei
der Bestellung mitbestellen).
CEF-A2 Aufhängung von 10 Fledermaus-Spalten- und -höhlenkästen
Es sind gemäß MULNV (2021) vor der Fällung Ersatzqu artiere für nachgewiesene Quartiere
aufzuhängen. Es ist eine Mischung von verschiedenen Kastentypen für Klein- und
Großfledermäuse, Höhlenquartiere und Flachkästen für die Aufhängung an Bäumen vorzusehen:
o 4 Fledermaus-Flachkästen für Groß- und Kleinflederm äuse (d.h. je 2) an Bäume:
beispielsweise Hersteller Schwegler Fledermausflach kasten 1FF; Hersteller Hasselfeldt
„Spalten-kasten FSK-TB-KF“ und „FSK-TB-AS“; Hersteller Nistkastenshop GbR Kreutz/ Hönig
„FFK1 Fledermaus-Flachkasten“
o 6 Fledermaus-Höhlenkästen, Aufhängung an Bäume (und/oder an Gebäudefassaden)
3 Stück für Kleinfledermäuse: z. Bsp. Hersteller Schwegler „Fledermaushöhle 1 FD“,
„2 F“, „Großraum-höhle 2 FS“ oder „3FS“, Hersteller Hasselfeldt „Fledermaushöhle
14 mm Einflug FLH 14“, „Fledermausgroßraumhöhle FGR “, Hersteller
Nistkastenshop GbR Kreutz/ Hönig „FLE1 Fledermaus-Standardkasten“
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3 Stück für Großfledermäuse: z. Bsp. Hersteller Sch wegler „Fledermaushöhle 2 FN
speziell“, „Großraumhöhle 1FS,“ Hersteller Hasselfe ldt
„Fledermausganzjahresquartier f. Abendsegler FGJQ-A S-K“, „Fledermaushöhle 18
mm Einflug FLH18“, „Fledermaus-Großraumhöhle FGRH“.
Umsetzungshinweise: Aufhängung an Bäumen in der Umg ebung. Die Kästen sind mit einem
Alunagel zu befestigen und jährlich zu reinigen (be i der Bestellung mitbestellen). Aufhängung
der Kästen jeweils in mind. 3 m Höhe in dunklen, ni cht von Lampen angestrahlten Bereichen
überwiegend in Ost- und Südrichtung, mit freier Ein flugmöglichkeit (keine Zweige oder
Rankpflanzen vor dem Einflug) in ruhigen Bereichen.
4.4 Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen Biotoptypen
wiederhergestellt.
1. Neuanlage gebietseigener Gebüschflächen (BB1)
2. Wege- und Platzflächen, semiversiegelt/ Begrünung Gabionenwand (HY2)
3. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD72)
4. Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7)
zu 1) Neuanlage von Gebüschflächen (BB1)
• Rückbau der Lager- und Arbeitsflächen (Baustelleneinrichtungsflächen)
• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, we lche durch die Baumaßnahme verursacht
wurden (Tiefenlockerung).
• Rückbau der Spritzbetonverschalung im Bereich der neuen Böschungsflächen
Für die Begrünung und die Sicherung der Böschungsflächen ist die Pflanzung standorttypischer Gehölze
vorgesehen. Gebüsche dienen insbesondere den Vögeln und Insekten als Nahrungsquelle und
Lebensraum. Zudem bereichern Gehölze die Strukturvielfalt der Landschaft.
Die Pflanzung ist mehrreihig und stufig aufzubauen. Die Randbereiche sind lückig anzulegen, um so
standorttypischen Kräutern einen Lebensraum zu bieten.
Es sind Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu verwenden. Für den Aufbau der
Gehölzstrukturen ist pro 1,5-2 m² Fläche eine der n achfolgenden Pflanzen zu setzen. Die genaue
Artenverteilung obliegt dabei der Objektplanung.
Pflanzliste:
Artnahme: Pflanzenqualität:
Cornus sanguinea Hartriegel vStr. 5 TR, 100-150, o.B.
Cornus mas Kornelkirsche vStr. 3 TR, 100-150, o.B.
Corylus avellana Hasel vStr. 5 TR, 100-150, o.B.
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn vStr. 3 TR, 100-150, o.B.
Euonymus europaea Pfaffenhütchen vStr. 3 TR, 100-150, o.B.
Ilex aquifolium Stechpalme Bu. 2xv., 80-100, m.B.
Prunus spinosa Schlehe vStr. 3 TR, 100-150, o.B.
Rhamnus frangula Faulbaum vStr. 4 TR, 100-150, o.B.
Ribes uva-crispa Wilde Stachelbeere Str. 2xv., 8-12 TR, o.B.
Rosa canina Hundsrose vStr. 4 TR, 100-150, o.B.
Salix aurita Ohrweide vStr. 4 TR, 100-150, o.B.
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Salix caprea Salweide vStr. 4 TR, 100-150, o.B.
Sambucus nigra Schwarzer Holunder vStr. 3 TR, 100-150, o.B.
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball vStr. 5 TR, 100-150, o.B.
Pflege:
Das optimale Gedeihen des Gebüsches ist durch eine entsprechende Entwicklungspflege sowie einen
dauerhaften Bestandsschutz zu gewährleisten. Die Br utzeiten der Vögel sind bei der Pflege zu
berücksichtigen.
• Bestände in Abständen von 10-25 Jahren abschnittswe ise auf den Stock setzen, um ein
Durchwachsen zu verhindern,
• Schnittgut entfernen und/oder geschreddert in den Bestand einbringen.
Hinweis zur Pflanzung von gebietseigenen Gehölzen
Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regiona ler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu
fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 40) im
Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Bereits v orher war nach § 41 Absatz 2 BNatSchG alter
Fassung rahmenrechtlich sinngemäß vorgeschrieben, d ass in der freien Natur kein Pflanzmaterial
verwendet werden soll, welches seinen genetischen U rsprung nicht in der jeweiligen Region hat. Mit
der Novelle wurde die bundesunmittelbar geltende Vorschrift des § 40 Absatz 4 BNatSchG geschaffen.
Diese muss nun in den Bundesländern vollzogen werde n, ohne dass Abweichungsmöglichkeiten
bestehen. Zur Erleichterung wurde eine 10-jährige Ü bergangsregelung bis zum 1. März 2020
geschaffen, in der gebietseigene Gehölze vorzugswei se verwendet werden sollen. Seit dem 1. März
2020 gilt die neu gestaltete Genehmigungspflicht uneingeschränkt.
zu 2) Wege- und Platzflächen, semiversiegelt (HY2)
Die Betriebsflächen für das bestehende Sickerbecken (Wiederherstellung der Zufahrt) und das neue
Rückhaltecken werden in semiversiegelter (begrünter) Form angelegt (Schotterrasen, Rasengitter).
Die Gabionenwand ist zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild mit Rankpflanzen zu begrünen.
Die Arten hierfür sind folgender Liste zu entnehmen:
Pflanzliste:
Clematis vitalba Gemeine Waldrebe
Hedera helix Efeu
Humulus lupulus Hopfen
Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt
Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein
Rosa, kletternde Sorten Kletterrosen
zu 3) Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD72)
• Sollte es trotz der vor und während der Baumaßnahme getroffenen Schutzmaßnahmen zu Schäden
an vorhandenen Gehölzen bzw. Bäumen gekommen sein, sind diese fachgerecht zu versorgen.
• Rückschnitte sind auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und von einer
fachkundigen Person außerhalb der Brutzeit (zwische n Oktober und Februar, vgl. ASP V1)
durchzuführen.
zu 4) Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7)
• Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Grasfluren (HH7) wieder hergestellt.
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• Wo möglich, die Flächen mit zuvor seitlich gelagerten Grassoden wieder andecken.
4.5 Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen / Bauzeitenbeschränkung
Die Wiederherstellung und Neuanlage der in Anspruch genommenen Flächen im Eingriffsbereich ist
unmittelbar nach Abschluss bzw. parallel zu der Baumaßnahme vorzunehmen.
5 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen im Plangebiet kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft.
Die unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt d urch die Arbeiten sind durch
Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Diese sind so zu wählen, dass nach ihrer Beendigung keine
erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das
Landschaftsbild wieder hergestellt oder neu gestaltet ist.
5.1 Ökologischer Wert - Ist-Zustand
5.1.1 Wertpunktermittlung Biotoptypen Ist-Zustand
Für das Plangebiet gilt der Naturraum 3 (Lössbörden) (FROELICH + SPORBECK 1991).
Tab. 1: Biotopwertpunktermittlung Ist-Zustand
N W G M SAV H V Biotopwert BW
BD 71 Baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen,
überwiegend standorttypische Gehölze,
geringes Baumholz 3 2 1 3 2 1 1 13
BD 72 Baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen,
überwiegend standorttypische Gehölze,
mittleres Baumholz 4 3 3 3 3 3 2 17 N
BF 42 Einzelbaum, Baumgruppe, standortfremd,
mittleres Baumholz 1 3 3 3 2 1 2 15
HH 7 Grasflur an Böschungen, Straßen- und 3 2 1 3 2 1 2 14
Wegrändern
HP 7-2 Ruderalflur, Brombeergebüsch 3 1 2 3 3 1 3 1 6
HY 1 Straßen-, Wege-, Platz- und Gebäudeflächen,
versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 0
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades H Wertzahl der Häufigkeit
W Wertzahl der Wiederherstellbarkeit V Wertzahl der Vollkommenheit
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesa mt
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaf tsraum
SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt x Biotop gemäß § 30 BNatSchG
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5.1.2 Biotopwertermittlung Ist-Zustand
Tab. 2: Biotopwertermittlung Ist-Zustand
Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp- Biotopwert Fläche Produkt BW
Code [1] m² [2] [1] x [2]
Baumheckenartiger Gehölzstreifen an
Straßen, überwiegend standorttypische
Gehölze, geringes Baumholz
BD71 13 235 3.055
Baumheckenartiger Gehölzstreifen an
Straßen, überwiegend standorttypische
Gehölze, mittleres Baumholz
BD72 17 935 15.895
Einzelbaum, standortfremd, mittleres
Baumholz
BF42 15 200* 3.000
Grasflur an Straßen- und Wegrändern HH7 14 115 1.610
Ruderalflur, Brombeergebüsch HP7-2 16 495 7.920
Straßen-, Wege- und Platzflächen, versiegelt HY1 0 1310 0
Summe 3.090 28.425
*Bäume werden überständig berechnet . Flächenansatz Baum : BF 42 gemäß überhängender Fläche
Der Biotopwert im Eingriffsbereich beläuft sich im Ist-Zustand auf insgesamt 28.425 iBW -Punkte.
5.2 Ökologischer Wert - Soll-Zustand
5.2.1 Wertpunktermittlung Biotoptypen Soll-Zustand
Die durch die Bauarbeiten beanspruchten, wiederherz ustellenden Biotope werden zum Teil in Ihrer
Funktionsfähigkeit für wenige Jahre beeinträchtigt. Daher wird die lokalspezifische Vollkommenheit
dieser Lebensräume um 1 BW herabgesetzt. In der fol genden Tabelle werden die einzelnen
Biotoptypen mit ihren Bewertungspunkten im Detail aufgeführt.
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung Soll-Zustand
N W G M SAV H V Biotopwert BW
BB1 Standortheimisches Gebüsch 3 2 3 3 3 2 1 18
BD 72 Baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen,
überwiegend standorttypische Gehölze,
mittleres Baumholz 4 3 3 3 3 3 1 16 N
HH 7 Grasflur an Böschungen, Straßen- und 3 2 1 3 2 1 1 13
Wegrändern
HY 1 Straßen-, Wege- und Platzflächen,
versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 2 Wege-, Platz- und Gebäudeflächen,
unbefestigt oder semiversiegelt 1 0 0 0 1 1 0 3
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades H Wertzahl der Häufigkeit
W Wertzahl der Wiederherstellbarkeit V Wertzahl der Vollkommenheit
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesa mt
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaf tsraum
SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt x Biotop gemäß § 30 BNatSchG
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5.2.2 Biotopwertermittlung Soll-Zustand
Tab. 4: Biotopwertermittlung Soll-Zustand
Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp- Biotopwert Fläche Produkt BW
Code [1] m² [2] [1] x [2]
Standortheimisches Gebüsch BB1 18 875 15.750
Baumheckenartiger Gehölzstreifen an
Straßen, überwiegend standorttypische
Gehölze, mittleres Baumholz
BD72 16 224 3.584
Grasflur an Straßen- und Wegrändern HH7 13 115 1.495
Betriebsfläche und Zufahrt, semiversiegelt,
begrünt
HY2 3 530 1.590
Gabionenwand HY2 3 36 108
Straßen-, Wege- und Platzflächen, versiegelt HY1 0 1310 0
Summe 3.090 22.527
Der Biotopwert im Eingriffsbereich im Soll-Zustand beläuft sich auf insgesamt 22.527 BW -Punkte.
5.3 Ermittlung der Ausgleichbarkeit (Gegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand)
Aus der Gegenüberstellung des Ist-Zustands mit dem Soll-Zustand, nach Umsetzung der
Baumaßnahme, wird ersichtlich, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Wiederherstellung
und Neuanlage der Biotoptypen zu ca. 79 % vor Ort a usgeglichen werden kann. Es verbleibt ein
Kompensationsbedarf von 5.898 BW -Punkten, der anderweitig auszugleichen ist.
Biotopwert Ist-Zustand 28.425 BW 100 %
Biotopwert Soll-Zustand 22.527 BW 79 %
Differenz - 5.898 BW 21 %
5.4 Kompensation (Ersatz)
Der verbleibende Kompensationsbedarf von
5.898.BW -Punkten kann nicht ortsnah zum Plangebiet
ausgeglichen werden, da unter anderem seitens des Vorhabenträgers StEB keine Eigentumsflächen vor
Ort zur Verfügung stehen.
Der verbleibende Kompensationsbedarf von
5.898 BW-Punkten soll daher über Maßnahmen der StEB
an verschiedenen Gewässern stattfinden. Hierzu ist es vorgesehen, Bäche im Stadtgebiet von Köln (u.a.
Flehbach, Faulbach oder Strunde) durch unterschiedl iche Maßnahmen ökologisch aufzuwerten. Eine
entsprechende Vereinbarung bezüglich der Anrechenba rkeit des Kompensationsüberschusses durch
eine Ausgleichsmaßnahme an den Gewässern wird im Genehmigungsbescheid verankert.
Das Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen mittels Maßnahmen an den Kölner Bächen
(Ausgleichskonto) ist mit der Stadt Köln abgestimmt . Die ersten Gewässervorhaben sind im
Genehmigungsprozess. Sollte innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung nicht mit der
Umsetzung der Maßnahmen begonnen worden sein, ist e in Ersatzgeld zu leisten (Vorgehensweise
abgestimmt mit der UNB der Stadt Köln).
Um die Kosten für eine eventuelle Ersatzgeldzahlung zu ermitteln, wird hypothetisch folgendes
angenommen: Die nachfolgend aufgeführten Kosten wür den entstehen, wenn als potentielle
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Ersatzmaßnahme eine intensive Grünlandfläche extens iviert würde. Die dafür ermittelten Kosten
dienen als Grundlage für die Berechnung eines adäquaten Ersatzgeldes.
Zur Ablösung des Kompensationsdefizits von 5.898 BW-Punkten ist es erforderlich 737 m² intensives
Grünland (EA 31/ EB 31, BW 12) durch eine Extensivi erung in eine Glatthaferwiese (EA 1, BW 20) zu
entwickeln. Aufgrund der Differenz von 8 BW-Punkten lässt sich bei 5.898 BWP Kompensationsdefizit
die Fläche von 0,0737 ha ermitteln.
0,0737ha Entwicklung von extensiver Wiesenfläche (E A 1)
Pflegevertrag mit Landwirt
, pro ha und Jahr 685,00 €* 1 [50,48 €]
Pflegevertrag über 30 Jahre [50,48 €] 1.514,40 €
19% MwSt. 287,74 €
Summe Kosten Brutto Extensivierung 1.802,14 €
*1 Kosten in Anlehnung an KULAP
0,0737 ha Ankauf von Grünlandfläche 150.000,00 €* 2 11.055,00 €
*2 entspricht den durchschnittlichen Kosten für den E rwerb von Ausgleichsflächen im Stadtgebiet Köln
Summe Kosten für Extensivierung und Ankauf von Fläche 12.857,14 €
Das Ersatzgeld in Höhe von
12.857,14 € soll für die Realisierung anderer Maßnahmen der S tadt Köln
zur Verfügung stehen, falls der externe Kompensationsbedarf nicht über das Ausgleichskonto der StEB
realisiert werden kann.
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VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 26
6 Abschlussbetrachtung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) AöR plan en die Errichtung eines neuen
Regenwasserrückhaltebeckens (RRB) in Köln-Vingst, mit einer Grundfläche von ca. 350 m² und einem
Rückhaltevolumen von etwa 1.110 m³. Das klärpflichtige Niederschlagswasser wird im Bereich Vingster
Ring derzeit über ein bestehendes Versickerungsbecken in das Grundwasser geleitet, was aus Sicht der
Unteren Wasserbehörde nicht mehr genehmigungsfähig ist. Die Regenwasserabflüsse im
Planungsraum sollen zukünftig nichtmehr in das Vers ickerungsbecken geleitet werden, sondern in
einem unterirdischen Regenrückhaltebecken gespeiche rt und über das vorhandene
Mischwassersystem abgeleitet werden. Das Büro Rietm ann Beratende Ingenieure wurde seitens der
StEB beauftragt für das geplante Vorhaben einen Lan dschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine
Artenschutzprüfung zu erstellen.
Das Plangebiet befindet sich im rechtsrheinischen S tadtgebiet Köln, entlang des Vingster Rings und
liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Der Eingriffsbereich, insgesamt 3.090 m², stellt sich
überwiegend als Straßenraum und mit Gehölzen bewach sene Böschungsfläche dar. Kleinflächig sind
auch Straßenbegleitgrün und ruderal geprägte Vegetationsflächen von der Baumaßnahme betroffen.
Das vorgelegte Gutachten untersucht und bewertet di e Eingriffe in Natur und Landschaft, im
Zusammenhang mit der gültigen Natur- und Landschaft sgesetzgebung, welche durch das geplante
Vorhaben entstehen. Zur Minimierung und Vermeidung der verursachten Eingriffe werden
verschiedene Maßnahmen im Eingriffsbereich aufgezei gt. Im Zuge der Baumaßnahme werden die
baubedingt beanspruchten Flächen wiederhergestellt und durch die Verwendung ausschließlich
standorttypischer Gehölze geringfügig in ihrer Wert igkeit erhöht. Der ökologische Ausgleich kann
jedoch lediglich zu 79 % im Plangebiet erbracht wer den. Das bestehende Kompensationsdefizit von
5.898 BW-Punkten wird über das Ausgleichskonto StEB ausg eglichen. Sollte nicht innerhalb von zwei
Jahren nach Genehmigung mit der Umsetzung der Ausgl eichsmaßnahmen begonnen worden sein, ist
ein entsprechendes Ersatzgeld an die Stadt Köln zu entrichten.
Bei Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minde rungsmaßnahmen sowie Umsetzung der
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kommt es im Zuge der Baumaßnahme nicht zu einem Eintreten
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter Einbez iehung der aufgezeigten Sicherungs-, Schutz- und
Vermeidungsmaßnahmen die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden
können. Die zu erwartenden vornehmlich baubedingten Eingriffe führen zu keinen erheblichen und
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
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7 Verfasser und Urheberrecht
Dieser Landschaftspflegerische Begleitplan ist durch
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB
Freiraum + Landschaftsplanung
Siegburger Str. 243a
53639 Königswinter - Uthweiler
als Verfasserin erarbeitet worden.
Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Neubau eines Regenrückhaltebecken am Vingster Ring
in Köln-Vingst
Bearbeitet: M. Sc. Landschaftsökologie G. Hörsch
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur A. Homann
Aufgestellt: Königswinter-Uthweiler, April 2023
LBP: Neubau RRB am Vingster Ring, Köln-Vingst
VORABZUG Stand: 04.04.2023
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 28
8 Literaturverzeichnis
BFN (B UNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ ) (2010): Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deuts chlands,
Karten und Legende, Bonn-Bad Godesberg, 24 S.
FROELICH + SPORBECK (Hrsg.) (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von
Biotoptypen, nach D. Ludwig, Bochum, 48 S.
GLÄSSER , E. (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Bundesamt für
Landeskunde und Raumforschung, Bonn-Bad Godesberg, 52 S.
LUDWIG , D. (1991): Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen bei
Eingriffen in die Biotopfunktion, Bochum
OBERDORFER , E. (1994): Pflanzensoziologische Exkursionsflora, 7. Auflage, Ulmer Verlag, Stuttgart, 1050 S.
POTT , R., (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Auflage, Verlag Ulmer, Stuttgart, 622 S.
ROTHMALER , W. (1995): Exkursionsflora von Deutschland, Bd. 3, Atlas der Gefäßpflanzen, 9. Auflage, 1053 S.
ROTHMALER , W., (2002): Exkursionsflora von Deutschland, Bd. 4, Kritischer Band, 9. Auflage, Spektrum
Akademischer Verlag Heidelberg Berlin, 948 S.
WIßKIRCHEN , R., HAEUPLER , H. (1998): Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands, Ulmer Verlag,
Stuttgart, 765 S.
diverse Kartenausschnitte und Unterlagen, von den S tadtentwässerungsbetrieben (STEB) sowie der Stadt
Köln zur Verfügung gestellt, sowie Internet-Recherche.
Anlage 5: Maßnahmenplan
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1834/2023 Freigabedatum 31.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Regenrückhaltebeckens als Stauraumkanal am Vingster Ring in Köln Vingst durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt – im Hinblick auf die ge- plante Errichtung des Stauraumkanals am Vingster Ring – der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar – L 23“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnatur- schutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der für die Errichtung des Stauraumkanals erforderlichen Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar – L 23“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2023 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) planen die Errichtung eines neuen Regenwas- serrückhaltebeckens (RRB) in Köln-Vingst. Bisher wird das Niederschlagswasser der Ver- kehrsflächen des Vingster Rings über ein Erdbecken im Bereich Kuthstraße / Vingster Ring zur Versickerung gebracht und damit dem Grundwasser zugeführt. Nach Aussage der Unte- ren Wasserbehörde der Stadt Köln entspricht der Betrieb dieser Anlage nicht mehr den aktuel- len rechtlichen Anforderungen und muss daher durch eine neue Anlage ersetzt werden. Dazu ist nunmehr die Errichtung eines Stauraumkanals direkt unterhalb des westlich an den Vingster Ring angrenzenden Fahrradweges geplant, das Abwasser wird hierdurch gedrosselt in den Mischwasserkanal in der Kuthstraße abgeschlagen. Lediglich der Notüberlauf des Stauraumkanals wird dann noch Wasser dem alten Versickerungsbecken zuführen. Sonstige wasserrechtliche Genehmigungen sind nicht erforderlich. Der geplante Stauraumka- nal und die damit verbundene Abführung des Wassers über das Mischwasserkanalsystem sind von den StEB im Rahmen der regelmäßigen Netzanzeigen dem Dezernat 54 der Bezirks- regierung Köln (Höhere Wasserbehörde) bereits bekannt gegeben. Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) haben die StEB das Büro Rietmann Beratende Ingenieure mit der Erstellung ei- nes Landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt. Ebenso beauftrag wurde eine Arten- schutzprüfung zur Einstellung der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG. Beide Werke liegen der UNB vor. Der geplante Stauraumkanal westlich der Verkehrsflächen des Vingster Rings wird ein Volu- men von rd. 1.200 m³ umfassen. Der vorhandene im Bereich des Radweges verlaufende Ka- nal wird im Rahmen der Errichtung des Stauraumbeckens angepasst und an dieses ange- schlossen. Von dort wird das Abwaaser über einen neu zu errichtenden Strang im Bereich des nach Westen führenden Radweges dem Mischwasserkanal in der Kuthstraße zugeleitet. Le- diglich über den Notüberlauf des Stauraumkanals wird dann noch Wasser in der Folge beson- derer Niederschlagsereignisse dem alten Versickerungsbecken zugeführt. Die Erschließung der Baustelle erfolgt von Westen über den bestehenden Radweg, der wäh- rend der Bauzeit (rd. 18 Monate) gesperrt ist. Lagerflächen sind südlich des Stauraumbeckens auf versiegelten Flächen vorgesehen. Der Standort des erforderlichen Baukrans befindet sich an der Schnittstelle der Baustellenerschließung zum Stauraumbecken im Bereich der Bö- schung. Hierfür wie auch für die Grundfläche zur Errichtung des Beckens wird vegetationsbe- standene Flächen beansprucht. Bestand Der Standort des vorhandenen Versickerungsbeckens westlich des Vingster Rings wird von den Verkehrsflächen der zuvor genannten Straße im Osten, der Kuthstraße im Süden und Westen sowie eines Radwages im Norden eingefasst. Der Blick von oben vermittelt den Ein- druck eines Anschlussohres einer Autobahn. Das Becken selber und die bis zu 15 m langen Böschungen sowie auch die Erdbauwerke der genannten Verkehrslinien sind allesamt techni- sche Bauwerke, so dass vor Ort keine unbeeinflussten Böden anstehen. Nach Errichtung der Versickerungsanlage hat sich im gesamten Ohr ein Gehölzbestand entwickelt, der aus über- wiegend standorttypischen Gehölzarten aufgebaut ist und bis zu mittlerem Baumholz erreicht hat (BD 72, Biotoptypencode nach Ludwig 1991). Die Beckensohle ist – vermutlich durch den Eintrag von Material mit geringer Korngröße (Abrieb, Feinstaub) – inzwischen weitgehend ab- gedichtet, so dass im Becken (FX 1) annähernd ganzjährig Wasser vorhanden ist. Hier hat sich eine entsprechend angepasste Fauna eingefunden (beispielsweise Teichhuhn, Teich- molch, Grasfrosch). Regelungen des Landschaftsplans Die Flächen für die Errichtung des neuen Stauraumkanals, erforderliche Arbeitsstreifen, die 3 Flächen für Baustelleneinrichtung und der Standort des alten Versickerungsbeckens befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 23 (s. o.) gemäß Festsetzung des Land- schaftsplans Köln. Innerhalb dieser Schutzgebiete ist es gemäß LP insbesondere verboten: Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu entfernen, Flächen und Wege zu versiegeln, bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, als auch Straßen und Wege zu er- richten, ober- und unterirdische Leitungen aller Art zu verlegen, Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen, Flächen abseits der gekennzeichneten Wege zu betreten und zu befahren. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh- ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts- pflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: In Bezug auf die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13-18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde durch das Büro Rietmann Beratende Ingenieure im Auftrag der StEB ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Dieser liegt der UNB als Vorabzug zur Abstimmung vor. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt in der Folge der Errichtung des Stauraumkanals und der Bereitstellung von den erforderlichen Flächen für die Baustelleinrichtung und den Arbeitsraum. Davon betroffen ist nahezu ausnahmslos das Gehölz am Rande der Straßen. Weiterhin wer- den sich Änderungen auf das Versickerungsbecken und seine biotische Funktion ergeben, da Wasser aus der Straßenentwässerung als Lebensraum bestimmender Faktor in Zukunft nur noch auf Zeiten der Notüberläufe beschränken wird. Die während der Bauzeit genutzten Flä- chen werden geräumt und als Bäschung wiederhergestellt sowie mit heimischen Gehölzen bepflanzt werden (s. dazu den LBP). Das verbleibende Kompensationsdefizit wird durch Maß- nahmen im Ökokonto der StEB abgeglichen werden. Da es sich hierbei um Maßnahmen an Gewässern handelt, ist auch ein funktionaler Bezug auf das entfallende Versickerungsbecken gegeben. Artenschutz: Zusammen mit dem LBP wurde durch das Büro Rietmann auch eine Artenschutzprüfung (ASP) erstellt, die der UNB ebenfalls als Vorabzug vorliegt. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass der Eintritt artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (siehe § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz) durch die Festlegung spezifischer Vermeidungsmaßnah- men (inklusive CEF-Maßnahmen) abgewandt werden kann. In Bezug auf die im Rahmen ei- ner Worst-Case Betrachtung untersuchten Artengruppen sind noch in Abstimmung mit der UNB CEF-Maßnahmen zu definieren und über die Eingriffsgenehmigung in das Verfahren ein- zustellen. Befreiung Die Untere Wasserbehörde der Stadt Köln hat das vorhandene Versickerungsbecken in der Vergangenheit den Anlagenbetreibern (StEB) gegenüber bereits bemängelt und Im Sinne des 4 heutigen Wasserrechts als nicht mehr genehmigungsfähig eingestuft. Der nunmehr ange- strebte Umbau dient dazu diesen Zustand zu beseitigen und die Anlage zu sanieren. Der neue Stauraumkanal westlich des Vingster Rings ist erforderlich um anfallende Niederschlage zurück zu halten und dann gedrosselt in den Mischwasserkanal einzuleiten. Hierüber wird das Straßenwasser einer Behandlung und Klärung zugeführt. Vor Ort werden Belastungen des Bodens und das Grundwassers reduziert. In Zukunft – außerhalb dieses Verfahrens – ist von den StEB eine Sanierung des alten Versickerungsbeckens geplant. Auslöser für die dem gegenüber stehenden Verbote des Landschaftsplans zum betreffenden Landschaftsschutzgebiet ist der relativ kleinflächige Verlust an Gehölzbeständen im Seiten- raum der Verkehrsflächen. Diese Bestände wurde seinerzeit auf den Erdbauwerken der Stra- ßen und der Beckenanlage angelegt. Nach Ende der Bauzeit und Räumung der Baustelle werden die offenen Flächen wiederum bepflanzt, so dass deren Funktionen vor Ort weitge- hend wiederhergestellt werden können. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Baumaßnahme zur Errichtung des Stau- raumkanals überwiegt damit gegenüber dem Interesse, die Verbote des Landschaftsplans im betreffenden Landschaftsschutzgebiet einzuhalten. Dabei ist auch von Bedeutung, dass Be- einträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und die unvermeidbaren Wirkungen ausgeglichen sowie Verbote nach Artenschutz- recht durch Vermeidung und CEF-Maßnahmen aufgefangen werden. Anlagen Anlage 1: Luftbild Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 3: Artenschutzprüfung Anlage 4: Bestandsplan Anlage 5: Maßnahmenplan
Anlage 1: Luftbild
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Luftbild Mittelpunkt: 361100, 5643270 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.05.2023Seite 1 / 1
Anlage 4: Bestandsplan
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EEEEEETT Straßen, überwiegend standorttyp. Amphibienzaun während der Gehölze, mittleres Baumholz, BW 17 gesamten Bauzeit FX1 Urbane stehende Stillgewässer mit unverbauten Ufern, BW 16 ” % 2% % 2 2 “ % es 2 2 x x a % 1% 2 R ” 2 % % ur % % er 2 ER? 2 X DI 2 2 2 $ %% % os $ $ $ o* % “ % c 1“ $ $ % iS % $ 2 “ CEEEELEER ” SCEREEREEEEEERE x & - KEEERERET %% x $ 2 X $ $ S % X x iR PR DE % SL % ” 2 % % “ % x % ERT 2 SEEEEEEEEER & % x % % % % = % ” ” $ 2 = % 1“ % “ x . % $ = = = % % - EEEERL SEEEET . = “ N x % % R z R Z % % % % s & % 2 2 ° x“ % R % 5? 5? 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Copyright 2023 (©) ns ” % % 2 RR 2 X $ es % % % % $ $ % $ x 7 x % % SL 2 57 % RL RL SIR SL SL SSL SL SL LL 0 SL SR ur So SL RRRL 2% br DR 2% ” Q RR “ % x 0 % RL % 2 “ “ $ 08 0% RER KERERETETEERT SFEREEERERR EKTERREEEEER EREEEEREERL RR EL SL 2 REERL 5 %% % u 2 a 2 ER EEE % PREECEEETETEET RER ,% ÜE SEEN N NÄLPLANUNG\PROJEKTE_2018\KÖLNIK-STEB-RRB-VR_RRB-VINGSTER-RING_LBP+ASP\01_AKTUELL\LBP\K-STEB-RRB-VR_BKM_1.DWG Blattgrösse: 297 x 420 4 Apr 2023 S N
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1834/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.05.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 15:45