0078/2024
Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobilen Arbeiten
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/112/0 Vorlagen-Nummer 22.01.2023 0078/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobilen Arbeiten Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit dem Gesamtpersonalrat wurden am 9.11.2023 die neuen Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobi- len Arbeiten von der Oberbürgermeisterin und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates unterzeichnet. Zum 1.1.2024 sind die Dienstvereinbarungen in Kraft getreten. Mit den neuen Dienstvereinbarungen bietet die Stadt Köln, als attraktive und konkurrenzfähige Arbeitgeberin, den Mitarbeitenden eine moderne und flexible Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes. Hierdurch können die Mitarbeitendenbindung und die Personalakquise posi- tiv beeinflusst werden. Gleichzeitig baut die Stadtverwaltung ihren umfassenden Service und insbesondere die Erreichbarkeit für alle Kund*innen weiter aus. Die wesentlichen Änderungen und Verbesserungen werden nachfolgend dargestellt. Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Bislang bestanden innerhalb der Stadtverwaltung vier Regelwerke zur Arbeitszeit, die mit der DV Flex zu einer übersichtlichen und deutlich schlankeren Regelung zusammengeführt wer- den konnten. Nachfolgende Eckpunkte sind in der DV Flex geregelt: Zur Stärkung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung wird die im Rahmen der Corona-Pan- demie eingeführte Erweiterung des Gleitzeitrahmens von 6 bis 21 Uhr (vorher 20 Uhr) fest verankert. An die Stelle von starren Kernarbeitszeiten treten Servicezeiten. Durch Servicezeiten wird eine grundsätzliche Erreichbarkeit für die internen und externen Kund*innen der Stadtverwaltung in allen städtischen Dienststellen sichergestellt. Sofern eine Dienst- stelle keine spezifischen Servicezeiten vereinbart, gelten folgende allgemeine Service- zeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr. Unabhängig davon bleiben die bekannten Öffnungszeiten der Dienststellen für die Kund*innen bestehen, das heißt die Servicezeiten gehen über die Öffnungszeiten hinaus und erweitern somit die Erreichbarkeitszeiten der Dienststellen. Durch diese stadtweit einheitlichere Erreichbarkeit aller Dienststellen wird der Kunden- und Bür- gerservice insgesamt verbessert. Gleichzeitig führen die Servicezeiten aber auch zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation der Mitarbeitenden. Denn anders als bei den früheren starren Kernarbeitszeiten, zu denen grundsätzlich alle Mitarbeitenden auch tatsächlich anwesend sein mussten, müssen während der Servicezeiten nur so viele Mitarbeitende im Dienst sein, dass eine Er- reichbarkeit der Dienststellen sichergestellt wird. Dies erhöht somit die Flexibilität der 2 individuellen Arbeitszeiteinbringung, ohne dass dies zu Lasten der Erreichbarkeit der Dienststellen für die internen und externen Kund*innen geht. Um eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, darf auf dem Gleitzeitkonto nun ein Zeitguthaben von bis zu 120 Stunden statt vormals nur 20 Stunden angesammelt werden. Durch diese zusätzliche Flexibilisierung wird der Großteil der Mitarbeitenden Arbeitsspitzen künftig ausschließlich über das Gleitzeitkonto abbilden können. Dies führt zu einer erheblichen Vereinfachung für die Dienststellen und Mitarbeitenden. Die bisher für größere Arbeitsspitzen neben dem Gleitzeitkonto zusätzlich erforderlichen befristeten Arbeitszeitkonten können vollständig abgeschafft werden. Und auch vor der Anordnung von Über- und Mehrarbeitsstunden kann zukünftig das erweiterte maximale Kontingent des Gleitzeitkontos genutzt werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass künftig generell weniger Über- und Mehrarbeitsstunden angeordnet werden müs- sen. Als eine der ersten Städte in NRW bietet die Stadt Köln ihren Mitarbeitenden neben dem Gleitzeitkonto zukünftig die Möglichkeit, ein Langzeitkonto einzurichten. Auf dem Langzeitkonto kann langfristig Zeitguthaben von bis zu einem Jahr angespart werden, das dann für zusammengefasste, längere Freistellungszeiten verwendet werden kann. Das Langzeitkonto stellt somit eine zusätzliche, sehr attraktive Möglichkeit der Flexibili- sierung der Arbeitszeiteinbringung bei der Stadt Köln dar, die viele andere, insbeson- dere kommunale Arbeitgeber*innen nicht bieten. Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten (DV Mobiles Arbeiten) Die DV Mobiles Arbeiten schafft in einem modernen und übersichtlichen Regelwerk flexible Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende Arbeitsgestaltung. Die Stadt Köln bekennt sich als attraktive Arbeitgeberin klar zum Mobilen Arbeiten und bietet die Möglichkeit zum Mo- bilen Arbeiten in allen Arbeitsbereichen an, deren Aufgabenstellung dies zulässt. Mit der Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten werden unter anderem die nachfolgenden Ziele verfolgt: Steigerung der Bindung von Mitarbeitenden Senkung des Verkehrsaufkommens Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation sowie mehr Flexibilität bei der Bewältigung persönlicher Lebenslagen, zum Beispiel durch die Einsparung von Wegezeiten Mit der neuen Dienstvereinbarung kann Mobiles Arbeiten stadtweit im Umfang von bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt werden. In Arbeitsbereichen mit direkten Bür- gerkontakt wird der Service vor Ort weiterhin sichergestellt, aber auch in diesen Bereichen werden die Dienststellen genau prüfen, welche (Teil-) Aufgaben dennoch im Rahmen von Mo- bilem Arbeiten erledigt werden können (zum Beispiel bestimmte Vor- und Nachbereitungsauf- gaben, die auch ohne unmittelbaren Kund*innenkontakt erledigt werden können. Für die Mit- arbeitenden ist die Teilnahme am Mobilen Arbeiten immer freiwillig. Die Umstellung auf die neuen Dienstvereinbarungen innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt durch ein umfangreiches Changemanagement, wie unter anderem zielgruppenspezifische In- formationsveranstaltungen und Mitteilungen. Die Dienststellen werden über den Einführungs- zeitraum durch 11/Personal- und Verwaltungsmanagement intensiv beraten und begleitet. Die Dienstvereinbarungen werden nach dem ersten Jahr nach Inkrafttreten evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluierung wird die Verwaltung erneut im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales berichten. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0078/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.01.2024
- Erstellt
- 05.01.2024 10:26