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0078/2024

Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobilen Arbeiten

Mitteilung Ausschuss 22.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2024, TOP 4.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6571 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/112/0 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2023 
 0078/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
 
Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobilen Arbeiten 
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit dem Gesamtpersonalrat wurden am 
9.11.2023 die neuen Dienstvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Mobi-
len Arbeiten von der Oberbürgermeisterin und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates 
unterzeichnet. Zum 1.1.2024 sind die Dienstvereinbarungen in Kraft getreten. 
 
Mit den neuen Dienstvereinbarungen bietet die Stadt Köln, als attraktive und konkurrenzfähige 
Arbeitgeberin, den Mitarbeitenden eine moderne und flexible Gestaltung der Arbeitszeit und 
des Arbeitsortes. Hierdurch können die Mitarbeitendenbindung und die Personalakquise posi-
tiv beeinflusst werden. Gleichzeitig baut die Stadtverwaltung ihren umfassenden Service und 
insbesondere die Erreichbarkeit für alle Kund*innen weiter aus. Die wesentlichen Änderungen 
und Verbesserungen werden nachfolgend dargestellt. 
 
Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) 
 Bislang bestanden innerhalb der Stadtverwaltung vier Regelwerke zur Arbeitszeit, die mit der 
DV Flex zu einer übersichtlichen und deutlich schlankeren Regelung zusammengeführt wer-
den konnten. Nachfolgende Eckpunkte sind in der DV Flex geregelt: 
 Zur Stärkung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung wird die im Rahmen der Corona-Pan-
demie eingeführte Erweiterung des Gleitzeitrahmens von 6 bis 21 Uhr (vorher 20 Uhr) 
fest verankert.  
 An die Stelle von starren Kernarbeitszeiten treten Servicezeiten. Durch Servicezeiten 
wird eine grundsätzliche Erreichbarkeit für die internen und externen Kund*innen der 
Stadtverwaltung in allen städtischen Dienststellen sichergestellt. Sofern eine Dienst-
stelle keine spezifischen Servicezeiten vereinbart, gelten folgende allgemeine Service-
zeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 
13 Uhr. Unabhängig davon bleiben die bekannten Öffnungszeiten der Dienststellen für 
die Kund*innen bestehen, das heißt die Servicezeiten gehen über die Öffnungszeiten 
hinaus und erweitern somit die Erreichbarkeitszeiten der Dienststellen. Durch diese 
stadtweit einheitlichere Erreichbarkeit aller Dienststellen wird der Kunden- und Bür-
gerservice insgesamt verbessert.  Gleichzeitig führen die Servicezeiten aber auch zu 
einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation der 
Mitarbeitenden. Denn anders als bei den früheren starren Kernarbeitszeiten, zu denen 
grundsätzlich alle Mitarbeitenden auch tatsächlich anwesend sein mussten, müssen 
während der Servicezeiten nur so viele Mitarbeitende im Dienst sein, dass eine Er-
reichbarkeit der Dienststellen sichergestellt wird. Dies erhöht somit die Flexibilität der

2 
 
individuellen Arbeitszeiteinbringung, ohne dass dies zu Lasten der Erreichbarkeit der 
Dienststellen für die internen und externen Kund*innen geht.  
 Um eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, darf auf dem Gleitzeitkonto nun 
ein Zeitguthaben von bis zu 120 Stunden statt vormals nur 20 Stunden angesammelt 
werden. Durch diese zusätzliche Flexibilisierung wird der Großteil der Mitarbeitenden 
Arbeitsspitzen künftig ausschließlich über das Gleitzeitkonto abbilden können. Dies 
führt zu einer erheblichen Vereinfachung für die Dienststellen und Mitarbeitenden. Die 
bisher für größere Arbeitsspitzen neben dem Gleitzeitkonto zusätzlich erforderlichen 
befristeten Arbeitszeitkonten können vollständig abgeschafft werden. Und auch vor der 
Anordnung von Über- und Mehrarbeitsstunden kann zukünftig das erweiterte maximale 
Kontingent des Gleitzeitkontos genutzt werden. Es ist deshalb davon auszugehen, 
dass künftig generell weniger Über- und Mehrarbeitsstunden angeordnet werden müs-
sen. 
 Als eine der ersten Städte in NRW bietet die Stadt Köln ihren Mitarbeitenden neben 
dem Gleitzeitkonto zukünftig die Möglichkeit, ein Langzeitkonto einzurichten. Auf dem 
Langzeitkonto kann langfristig Zeitguthaben von bis zu einem Jahr angespart werden, 
das dann für zusammengefasste, längere Freistellungszeiten verwendet werden kann. 
Das Langzeitkonto stellt somit eine zusätzliche, sehr attraktive Möglichkeit der Flexibili-
sierung der Arbeitszeiteinbringung bei der Stadt Köln dar, die viele andere, insbeson-
dere kommunale Arbeitgeber*innen nicht bieten.  
 
 Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten (DV Mobiles Arbeiten) 
Die DV Mobiles Arbeiten schafft in einem modernen und übersichtlichen Regelwerk flexible 
Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende Arbeitsgestaltung. Die Stadt Köln bekennt 
sich als attraktive Arbeitgeberin klar zum Mobilen Arbeiten und bietet die Möglichkeit zum Mo-
bilen Arbeiten in allen Arbeitsbereichen an, deren Aufgabenstellung dies zulässt.  
Mit der Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten werden unter anderem die nachfolgenden 
Ziele verfolgt: 
 Steigerung der Bindung von Mitarbeitenden 
 Senkung des Verkehrsaufkommens 
 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation sowie 
mehr Flexibilität bei der Bewältigung persönlicher Lebenslagen, zum Beispiel durch die 
Einsparung von Wegezeiten 
 
Mit der neuen Dienstvereinbarung kann Mobiles Arbeiten stadtweit im Umfang von bis zu 40 
Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt werden. In Arbeitsbereichen mit direkten Bür-
gerkontakt wird der Service vor Ort weiterhin sichergestellt, aber auch in diesen Bereichen 
werden die Dienststellen genau prüfen, welche (Teil-) Aufgaben dennoch im Rahmen von Mo-
bilem Arbeiten erledigt werden können (zum Beispiel bestimmte Vor- und Nachbereitungsauf-
gaben, die auch ohne unmittelbaren Kund*innenkontakt erledigt werden können. Für die Mit-
arbeitenden ist die Teilnahme am Mobilen Arbeiten immer freiwillig. 
 
Die Umstellung auf die neuen Dienstvereinbarungen innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt 
durch ein umfangreiches Changemanagement, wie unter anderem zielgruppenspezifische In-
formationsveranstaltungen und Mitteilungen. Die Dienststellen werden über den Einführungs-
zeitraum durch 11/Personal- und Verwaltungsmanagement intensiv beraten und begleitet. 
 
Die Dienstvereinbarungen werden nach dem ersten Jahr nach Inkrafttreten evaluiert. Über die 
Ergebnisse der Evaluierung wird die Verwaltung erneut im Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales berichten. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0078/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2024
Erstellt
05.01.2024 10:26