1432/2021
Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
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2021-04 -Überblick Eigenbetriebe_Anlage 1
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Anlage 1 Übersicht zu den Jahresabschlüssen und Wirtschafts plänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stand 04/ 2021 Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW eigenbetr.Einrichtung Jahr Jahres- abschlüsse (JA) Wirtschafts- pläne (WP) Anmerkungen Veranstaltungszentrum Köln 2018 X X 2019 X X 2020 X Vorlage JA 2020, Rat 16.09.2021. Der JA des VZ kann erst nach Vorlage der Jahresabschlüsse der Kölnmesse GmbH und der KölnMusik GmbH erstellt werden 2021 X Abfallwirtschaftsbetrieb 2018 X X 2019 X X 2020 X Vorlage JA 2020, Rat 24.06.2021 2021 X Vorlage WP 2021, Rat 24.06.2021 Gebäudewirtschaft 2018 X X 2019 X X 2020 X Vorlage JA 2020, Rat Ende 2021 2021 X Vorlage WP 2021, Rat 06.05.2021 Bühnen 2018/19 X X Vorlage JA, Rat 06.05.2021 2019/20 X Vorlage JA, Rat 24.06. 2021 2020/21 X Gürzenich - Orchester 2018/19 X X 2019/20 X X Vorlage JA 2019/20, Rat 24.06.2021 2020/21 X 2018 X X 2019 X X Vorlage JA, Rat 06.05.2021 2020 X 2021 X Vorlage WPL 2021, Rat am 24.06.21 X liegt vor liegt nicht vor Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud
Vorlage 2296/2019
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Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 08.07.2019 Dezernat, Dienststelle 2296/2019 1/20/201/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ratsmitglied Frank hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2019 um eine Übersicht zu den vorliegenden Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen und Eigenbetriebe gebeten. Der Sachstand zu den vorgelegten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen der Stadt Köln lässt sich aus der beigefügten Tabellenübersicht (Anlage1) ent- nehmen. Grundsätzlich gelten für die Vorlage von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen folgende Fristen: ° Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. ($ 26 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) « Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. ($ 14 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) Die entstandenen Verzögerungen in der Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sind in der Spalte Anmerkungen der Tabelle erläutert. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme des Sachstands gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert Jon on aaa] PNog109 uoNepuoZ % wınasnyy zUeysiy-jeuem LTOZ V Ja]SOy21Q - yaıuszıny Yeyoshmapnegeg Ael9gSyeyssHImjejqvy en 8102 „3ejadlon BunjjasiseJnzeo oo —D— — | x |zıos we yu/v4 wu palm gToz ssniysgeser sa X 0000,00. ]Jaroz I ueßunyauuy] (dm) eueidsyeyosum| (vr) sssniyosgessuyer uuer| | munonase| munonarzs DD — | 6Toz/9 pueis usdunysHug uoysıuyesgensqusßils ap sueldsyeyssuim pun sssniyosgessuyer uspuaßaıllon Jop Iypısıeqn Ta3ejuv UJ9Y wnAuszsßunyejsuesen Bunyysuug'aoquaßıo abejpun.g aysılzyosan
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 30.04.2021 1432/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.05.2021 Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2019 über den Stand der zu diesem Zeitpunkt erstellten bzw. noch nicht vorliegenden Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen berichtet (Vorlagen-Nr. 1432/2021 - s. Anl.) Grundsätzlich werden die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln nach den Vorschriften der Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ge- führt. Hiervon abweichende Regelungen sind zulässig (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) In Bezug auf Wirtschaftspläne sieht § 14 Abs. 1 Satz1 EigVO NRW vor, dass der Eigenbe- trieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat. Eine wesentliche Abweichung von diesem Grundsatz ist lediglich in der Be- triebssatzung der Bühnen der Stadt Köln festgelegt. Nach § 13 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung spätestens zum 15. November des Jahres, welches dem Wirtschaftsjahr vo- rausgeht, einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen regelt § 26 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW, dass die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen hat. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud sieht die Betriebssatzung in § 18 eine 6-monatige Frist vor. Die Übersicht über vorliegende bzw. noch ausstehende Wirtschaftspläne und Jahresab- schlüsse zum Stand Juni 2019 zeigte insbesondere hinsichtlich der Jahresabschlüsse einen nicht unbeträchtlichen Stand noch zu erledigender Arbeiten. Die nun der vorliegenden Be- richterstattung beigefügte Übersicht macht deutlich, dass hier nach intensiven Abstimmungen zwischen der Verwaltung und den Betriebsleitungen erhebliche Verbesserungen erreicht werden konnten. Die Betriebsleitungen sind aufgefordert, noch verbliebene Rückstände zü- gig abzuarbeiten Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1432/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 14:30