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1432/2021

Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen

Mitteilung Ausschuss 30.04.2021

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2021-04 -Überblick Eigenbetriebe_Anlage 1

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Vorlage 2296/2019

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Mitteilung Ausschuss

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2021-04 -Überblick Eigenbetriebe_Anlage 1

1081 Zeichen

Anlage 1 
Übersicht  zu den Jahresabschlüssen und Wirtschafts plänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
Stand 04/ 2021 
Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW 
eigenbetr.Einrichtung Jahr Jahres- 
abschlüsse (JA) 
Wirtschafts- 
pläne (WP) Anmerkungen 
Veranstaltungszentrum Köln 2018 X X
2019 X X
2020 
X
Vorlage JA 2020, Rat 16.09.2021. Der JA des VZ kann erst nach 
Vorlage der Jahresabschlüsse der Kölnmesse GmbH und der 
KölnMusik GmbH erstellt werden 
2021 X
Abfallwirtschaftsbetrieb 2018 X X
2019 X X
2020 X Vorlage JA 2020, Rat 24.06.2021 
2021 X Vorlage WP 2021, Rat 24.06.2021 
Gebäudewirtschaft 2018 X X
2019 X X
2020 X Vorlage JA 2020, Rat Ende 2021 
2021 X Vorlage WP 2021, Rat 06.05.2021 
Bühnen 2018/19 X X Vorlage JA,  Rat 06.05.2021 
2019/20 X Vorlage JA,  Rat 24.06. 2021 
2020/21 X
Gürzenich - Orchester 2018/19 X X
2019/20 X X Vorlage JA 2019/20, Rat 24.06.2021 
2020/21 X
2018 X X
2019 X X Vorlage JA, Rat 06.05.2021 
2020 X
2021 X Vorlage WPL 2021, Rat am 24.06.21 
X liegt  vor 
liegt nicht vor 
Wallraf-Richartz Museum & 
Fondation Corboud

Vorlage 2296/2019

1795 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 08.07.2019

Dezernat, Dienststelle 2296/2019
1/20/201/2

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung
öffentlicher Teil

Gremium Datum

Ratsmitglied Frank hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2019 um eine Übersicht zu
den vorliegenden Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen und Eigenbetriebe gebeten.

Der Sachstand zu den vorgelegten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen der Stadt Köln lässt sich aus der beigefügten Tabellenübersicht (Anlage1) ent-
nehmen.

Grundsätzlich gelten für die Vorlage von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen folgende Fristen:

° Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. ($ 26 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW)

« Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen. ($ 14 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW)

Die entstandenen Verzögerungen in der Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sind in
der Spalte Anmerkungen der Tabelle erläutert.

Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme des Sachstands gebeten.

Gez. Prof. Dr. Diemert

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Mitteilung Ausschuss

2354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2021 
 1432/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 03.05.2021 
 
Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2019 über den 
Stand der zu diesem Zeitpunkt erstellten bzw. noch nicht vorliegenden Jahresabschlüsse und 
Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen berichtet (Vorlagen-Nr. 
1432/2021 - s. Anl.) 
 
Grundsätzlich werden die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln nach den 
Vorschriften der Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ge-
führt. Hiervon abweichende Regelungen sind zulässig (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) 
 
In Bezug auf Wirtschaftspläne sieht § 14 Abs. 1 Satz1 EigVO NRW vor, dass der Eigenbe-
trieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan 
aufzustellen hat. Eine wesentliche Abweichung von diesem Grundsatz ist lediglich in der Be-
triebssatzung der Bühnen der Stadt Köln festgelegt. Nach § 13 der Betriebssatzung hat die 
Betriebsleitung spätestens zum 15. November des Jahres, welches dem Wirtschaftsjahr vo-
rausgeht, einen Wirtschaftsplan aufzustellen. 
 
Hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen regelt § 26 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW, 
dass die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei 
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen hat. Bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 
sieht die Betriebssatzung in § 18 eine 6-monatige Frist vor. 
 
Die Übersicht über vorliegende bzw. noch ausstehende Wirtschaftspläne und Jahresab-
schlüsse zum Stand Juni 2019 zeigte insbesondere hinsichtlich der Jahresabschlüsse einen 
nicht unbeträchtlichen Stand noch zu erledigender Arbeiten. Die nun der vorliegenden Be-
richterstattung beigefügte Übersicht macht deutlich, dass hier nach intensiven Abstimmungen 
zwischen der Verwaltung und den Betriebsleitungen erhebliche Verbesserungen erreicht 
werden konnten. Die Betriebsleitungen sind aufgefordert, noch verbliebene Rückstände zü-
gig abzuarbeiten 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1432/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2021
Erstellt
15.04.2021 14:30