V/0031/2008
Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+
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Beschlussvorlage
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V/0031/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+ Beratungsfolge 19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.02.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 27.02.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt. 2. Der im Entwurf des Haushaltsplanes auf Seite 433 ausgewiesene Sperrvermerk über 100.000 € für das Projekt „Stadtteilwerkstatt West“ wird für das Jahr 2008 aufgehoben. 3. Die Erfolgsbeobachtung der im Jahr 2007 geförderten Projekte wird zur Kenntnis genommen II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2008 Gesamtkosten in Höhe von 300.000 € für die aufgeführten Projekte entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Seite HHPl. 0603 432 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 2008 300.000 Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen Insgesamt: 300.000 Vorlagen-Nr.: V/0031/2008 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0031/2008 Der o. g. Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Entwurf des Haushalts- plans 2008. Begründung: zu 1: Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, im Rahmen der zum Zwecke der Jugendberufshilfe der AIM jugend+ zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 300.000 €, benachteiligte junge Menschen in Münster bei der beruflichen und sozialen Integration zu fördern. Hierzu beschloss der Rat der Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: • Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben der AMS (nachrangige Förderung) • Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. • Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial- arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be- rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. Im Jahr 2008 sollen weitere Projekte der Jugendberufshilfe gefördert werden, da die Notwendigkeit der flankierenden Förderung weiter gegeben ist und keine Zuständigkeit nach SGB II und SGB III besteht, bzw. eine ergänzende Förderung der Jugendberufshilfe erforderlich ist. Ziel der Projekt- förderung über die AIM jugend+ ist es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der Akteure ergeben zu schließen und passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Die Agentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft Münster und die Stadt Münster verfolgen das Ziel, Jugendliche in Arbeit und Ausbildung durch entsprechende Maßnahmen zu integrieren. Als Ergeb- nis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsa- mes Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Optimierung der ber uflichen Integration junger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 verständigten sich die Akteure darauf die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Dies beinhaltet auch die Evaluation der Angebote. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung acht unterschiedlicher Projekte bei verschiedenen Trägern, sowie die Förderung von drei Einzelplätzen „Arbeiten und Lernen“ und vier Einzelplätzen im Rahmen „Überbetriebliche Ausbildung, mit einem Mittelvolumen von insgesamt 300.000 € im Jahr 2008 vor: Lfd. Nr. Träger Maßnahme Zeitraum Betrag - € - 1 JAZ * Flüchtlingsprojekt 01.01.2008 30.12.2009 45.000,00 2 GEBA Step by Step – Beru fliche Orientierung für junge Mütter 01.01.2008 31.12.2008 31.500,00 3 Lernen Fördern e.V: Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grund- kompetenzen 01.09.2008 31.08.2009 47.500,00 4 VIP Antiagressivitätstraining für Jungen und Mädchen 12 Wochen 20.500,00 5 Stadt Münster Schulverweiger-Projekt 22.07.2008 21.07.1009 28.000,00 - 3 - V/0031/2008 6 JAZ GEMMA - Berufsorientierung Mädchen und junge Frauen 01.05.2008 31.07.2009 49.500,00 7 JAZ Beratungsangebot Streetwork 01.01.2008 31.12.2008 2.000,00 8 JAZ Einzelplätze in der Maßnahme „Arbeiten + Lernen“ 01.01.2008 31.12.2008 24.000,00 9 Adolph-Kolping- Schule Projekt in einer Kita in Koop. mit der Abtei- lung berufliche Grundbildung 01.01.2008 31.12.2008 5.000,00 10 Lernen Fördern e.V: Flankierender Unterricht zum Nachholen des Hauptschulabschlusses im Lernort-Süd und der Stadtteilwerkstatt 01.01.2008 31.12.2008 16.000,00 11 GEBA BAFF – Betriebliche Ausbildung in Teilzeit – 3 Einzelplätze 01.01.2008 31.12.2008 22.000,00 12 JAZ BÜE – Überbetriebliche Ausbildung - Einzel- platz 01.08.2008 31.07.2009 9.000,00 Summe 300.000,00 * Das JAZ hat für das Flüchtlingsprojekt Bundesmitte l beantragt, die AIM jugend+ Projektförderung ist die notwendige Koförderung Die Projekte sind mit der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft betei- ligt sich bei der Projekt Nr. 2, 3,6 anteilig an der Finanzierung. zu 2: Flankierende Maßnahmen des Landes und des Bundes Die Rahmenbedingungen für das Werkstattjahr wurden bereits im Jahr 2007 verbessert und nach wie vor werden mehr Jugendliche erreicht und Jugendliche erhalten eine Chance hierüber, z.B. den fehlenden Schulabschluss nachzuholen bzw. sozial stabilisiert zu werden. Angesichts der unveränderten Ausgangslage schlägt die Verwaltung vor, in 2008 die Stadtteilwerkstatt-West nicht einzurichten und dies Thema aufzugreifen, wenn sich die finanziellen und bedarfsbezogenen Rahmenbedingungen verändern. Die Verwaltung empfiehlt den Sperrvermerk für 2008 aufzuheben. Für das Jahr 2009 prüft die Verwaltung, inwieweit die Maßnahmen des Werkstattjahres die Integrationschancen von Jugendli- chen verbessert haben und den Bedarf für die Stadtteilwerkstatt West. zu 3: Erfolgsbeobachtung und Bericht über die Maßnahmen der Jugendberufshilfe Im Jahr 2007 wurden über die AIM jugend+ acht Projekte und sechs Einzelplätze als Maßnahmen der Jugendberufshilfe gefördert. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 300.000 € konnten insgesamt 123 Plätze gefördert werden. 82 Plätze (67 %) waren von jungen Frauen be- setzt. Die Erfolgsbeobachtung bezieht sich auf die Projekte, die im Jahr 2007 planmäßig beendet wur- den. In die Auswertung können somit fünf Projekte mit insgesamt 78 Plätzen berücksichtigt wer- den. Insgesamt wurden davon 39 Jugendliche (darunter 21 junge Frauen) erfolgreich in Arbeit, Ausbildung, Schule oder in eine weiterführende berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vermit- telt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 50 Prozent, die allerdings bei der Betrachtung der jeweiligen Projekte abweicht, wie die nachfolgende Übersicht zeigt: - 4 - V/0031/2008 Träger/ Maßnah- me Plätze Aus- bildung Schule Berufsvorbreitende Maßnahme Arbeits- aufnahme Erfolgs- quote GEBA Berufsori- entierung für junge Mütter 15 3 1 0 3 47 % Lernen Fördern e.V.; Vermittlung Grund- kompetenzen 15 1 1 8 1 73 % JAZ Gemma 15 0 4 3 0 47 % GEBA BAFF – Vorbrei- tung auf Betriebli- che Ausbildung 13 4 0 3 0 54 % JAZ Flüchtlingsprojekt 20 0 0 0 4 20 % Die Vermittlungsquoten sind – trotz schwieriger Zielgruppen – sehr gut. Bei den vielfältigen Prob- lemlagen und Defiziten, die die Jugendlichen mitbringen, wären Quoten zwischen 30 und 40 Pro- zent schon eine Erfolg. Dieser Erfolg ist ein deutlicher Beleg dafür, dass durch ineinandergreifende und passgenaue Angebote, die die Jugendberufshilfe mit ihrem sozial- und arbeitspädagogischem Charakter einbeziehen, sinnvoll sind. Gleichwohl ist beabsichtigt, die Projektförderung noch er- folgsorientierter auszurichten. Insbesondere sollen nicht erreichte Vermittlungsquoten dazu führen, dass Projekte nicht weiter gefördert werden. Die Notwendigkeit hier strikter vorzugehen ergibt sich auch angesichts des zur Verfügung stehenden Mittelvolumens. Die Vielfältigkeit der Problemlagen erfordert eine größere Flexibilität des Mitteleinsatzes. Insbesondere geht es auch darum neue und innovative Ansätze zu erproben. Die unterdurchschnittliche Vermittlungsquote des Flüchtlingsprojektes beim JAZ ergibt sich durch die Zielgruppe. Das Projekt ist ausschließlich für Flüchtlinge mit Duldungsstatus, d.h., dass sie keine Arbeitserlaubnis haben. Ziel des Projektes ist, die Persönlichkeit zu stabilisieren und ihnen während der nicht abschätzbaren Aufenthaltsdauer die Möglichkeit zu geben, sich zu qualifizieren und ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Konkret handelt es sich im engeren Sinne nicht um eine Maßnahme der Jugendberufshilfe im Hinblick auf Integration ins Arbeitsleben. Angesichts dieser Ausgangslage ist der Träger gefordert, andere Finanzierungsquellen zu erschleißen. Es ist beabsichtigt das Projekt nach Auslaufen der dann insgesamt dreijährigen Förderung durch die AIM jugend+ nicht mehr zu fördern. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0031/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37