AN/0238/2026
Heizkosten in Wohnungen der GAG
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses für Bauen und Wohnen Frau Berit Blümel Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 04.02.2026 AN/0238/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 Heizkosten in Wohnungen der GAG Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Frau Ausschussvorsitzende, die Fraktion Die Linke bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen zu setzen. In der Heizkostenverordnung ist festgelegt, dass Mieter*innen das Recht haben ihre Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen, wenn ihre Verbräuche von Heiz- und heißem Brauchwasser nicht separat abgerechnet werden. Hierzu zitieren wir im Folgenden aus der Heizkostenverordnung: Zitat: § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO lautet: „Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.“ Dieses Kürzungsrecht der Mieter nach § 12 HeizkostenVO ist zwingendes Recht, kann also mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Das Kürzungsrecht besteht z.B., wenn Räume nicht mit Erfassungsgeräten ausgerüstet werden; zum Beispiel auch, wenn die Wohnung bei Erstbezug noch nicht mit Heizkostenverteilern ausgerüstet wurde (LG Berlin v. 7.11.1996 – 62 S 170/96 -); GAG Mieter*innen aus Köln-Vogelsang ist dieser Umstand bekannt und sie haben festgestellt, dass der im Zitat dargelegte Umstand für ihre Wohnungen zutrifft. Ein Teil der Mieter*innen hat die GAG aufgefordert die 15 Prozent Abschlag zu gewähren. Nach Informationen der Mieter*innen erstattet die GAG, wenn auch zögerlich, den 15-prozentigen Abschlag, wenn die Mieter*innen ihr Recht in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Linken wäre es für das überwiegend städtische und soziale Unternehmen GAG angezeigt, aus sozialer Verantwortung heraus, proaktiv den o.g. Abschlag zu gewähren. Dazu hat Die Linke folgende Fragen: 1. Ist es zutreffend, dass die GAG nur dann den Abschlag erstattet, wenn die Mieter*innen ihren Anspruch geltend machen? 1. Für wie viele Mietparteien hat die GAG diesen Abschlag gewährt? Wie viele offene Forderungen von Seiten der Mieter*innen gibt es? 2. In wie vielen GAG-Wohnungen kann keine separate Abrechnung, wie in §12, Abs1. Heizkostenverordnung dargelegt, vorgenommen werden? Für wie viele Jahre haben Mieter*innen das Recht den Abschlag einzufordern? Mit freundlichen Grüßen, gez. Hans Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0238/2026
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 04.02.2026
- Erstellt
- 04.02.2026 12:52