2982/2020
Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.
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Beschlussvorlage Rat
3031 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520/1
Vorlagen-Nummer
2982/2020
Freigabedatum 19.11.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Vereins Deutsches Sport & Olympia
Museum e.V.
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat entsendet
als Vertreterin bzw. als Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung des Vereins Deut-
sches Sport & Olympia Museum e.V. sowie
als Vertreterin bzw. als Vertreter der Stadt in den Vorstand des Vereins Deutsches Sport &
Olympia Museum e.V.
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung
nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt werden. Sie endet in je-
dem Fall mit dem Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse,
sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden
hat.
II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Kodex der Stadt
Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu be-
achten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
Rat 10.12.2020
2
Begründung
Der Verein Deutsches Sport & Olympia Museum e.V. hat seinen Sitz in Köln. Zweck des Vereins ist
die Förderung des Sports und der Bildung.
Nach der Satzung des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V. entsendet die Stadt Köln,
die mit Ratsbeschluss vom 20.12.1982 die Mitgliedschaft in dem Verein erworben hat, je eine Vertre-
terin bzw. einen Vertreter in die Mitgliederversammlung (§7) und in den Vorstand (§8).
Gemäß Ratsbeschluss vom 30.09.2014 wurde Herr Peter Kron in die Mitgliederversammlung und den
Vorstand des Vereins entsandt.
Mit der Neukonstituierung des Rates sind die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt in den Verein
neu zu entsenden.
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der
Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen
Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover-
nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen.
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019,
TOP 10.37).
Hinweis:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§12
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsspezifisch
besetzt werden (§12 Absatz 7 LGG).
Anlage
Auszug aus der Satzung des Vereins
Anlage DSOM
7148 Zeichen
I Satzung "Verein Deutsches Sportmuseum" al Name und Sitz l. Der Verein trägt den Namen "Verein Deutsches Sportmuseum". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln. $.2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Bildung. Der Verein verfolgt diesen gemeinnützigen Zweck ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts "gemeinnützige Zwecke" der Abgabenordnung vom 01.01.77. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwen- det werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mit- teln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. $ 3 Aufgaben Um seine Zwecke zu erreichen, wird der Verein das "Deutsche Sportmuseum" betreiben und insbesondere l. Kulturgut des Sports sichern; 2. den Sport der breiten Öffentlichkeit nahebringen; 3. mit Hilfe der Forschung die Entwicklung des Sports wissen- schaftlich erfassen; : 4. den aktuelle Entwicklungsstand, die Probleme und Perspektiven des Sports darstellen; 5. die Begegnung von Sport und Kunst fördern; 6. neben Dauerausstellungen auch Wechsel- und Wanderausstellun- gen durchführen; 7. Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Problemen des Sports durchführen und damit einen Beitrag zur Volksbildung leisten. 8. Stiftungen und Sammlungen, die den oben in den Punkten 1-7 genannten Zwecken dienen, schaffen, betreiben und verwalten. Ira 4 Mitgliedschaft l. Dem Verein können als ordentliche Mitglieder angehören der des das die das die die Deutsche Sportbund (DSB) sowie Mitgliedsorganisationen DSB, Nationale Olympische Komitee für Deutschland (NOK), Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen, Stadt Köln, Deutsche Sporthochschule Köln. 2. Dem Verein können Personen, Firmen, Institutionen und Ver- eine, die den Sport, insbesondere die Zwecke des Vereins, fördern wollen, als fördernde Mitglieder beitreten. 3. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. 4. Die Mitgliedschaft endet durch a) Auflösung der Mitgliedsorganisation, b) förmlichen Ausschluß bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aurch Beschluß der Mitgliederversammlung, €) Austritt, 4): Tod. Der Austritt kann nur jeweils zum Ende eines Jahres mit halb- jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. $>5 Finanzierung Der Verein finanziert seine Aufgaben durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. %6 Organe Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand. $ 7 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Sie wählt oder beruft jeweils für vier Jahre die Mitglieder des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtsdauer des Vor- standes zwei Rechnungsprüfer. Aufgabe der Mitgliederversammlung sind weiterhin Entlastung des Vorstandes, Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes, Ausschluß von Mitgliedern, Änderung der Satzung und Auflösung des: Vereins. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal im Jahr schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin einberufen. Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Mitglieder des Vereins entsenden je einen Vertreter in die Mitgliederversammlung. Jedes ordentliche Mitglied des Vereins hat eine Stimme. Die fördernden Mitglieder haben ins- gesamt drei Stimmen in der Mitgliederversammlung, die sie aus ihrer Mitte in der jeweiligen Mitgliederversammlung wählen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlußfähig. ; Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschie- nenen stimmberechtigten Mitglieder in offener, auf Antrag von mindestens einem Mitglied in geheimer Abstimmung. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung, die Beiträge der Mitglieder und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Vom Registergericht gewünschte formelle Satzungsänderungen, die deren Sinn nicht verändern, können vom Vorstand nach $ 8 beschlossen werden. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzu- fertigen, in die insbesondere die gefaßten Beschlüsse aufzu- nehmen sind. Sie wird vom Vorsitzenden und dem Protokollfüh- rer unterzeichnet und allen Mitgliedern schriftlich zugelei- tet. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht inner- halb eines Monats nach Absendung von einem Mitglied schrift- lich Widerspruch erhoben wird. In diesem Fall ist das Proto- koll der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor- zulegen. 35 % 8 Vorstand Dem Vorstand gehören an a) je zwei Vertreter von DSB und NOK für Deutschland, b) vier weitere Vertreter des Sports, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind, c) ein Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, d) ein Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, e) ein Vertreter der Stadt Köln, £) ein Vertreter der Deutschen Sporthochschule Köln. Dies gilt für Punkt c) bis f) nur, wenn ihre Institutionen die Mitgliedschaft erworben haben. Zur Führung der laufenden Geschäfte von Verein und Sport- museum wird ein Geschäftsführer vom Vorstand bestellt, der dem Vorstand mit beratender Stimme angehört. Die Amtszeit des Vorstandes dauert vier Jahre. Der Vorsitz wechselt alle vier Jahre zwischen den Vertretern des DSB und des NOK für Deutschland. Die entsendende Organisation benennt den Vorsitzenden. Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter und einen Schatzmeister. Vorstand im Sinne von $ 26 BGB sind der Vorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister, von denen je zwei gemeinsam handeln. Sie nehmen als geschäftsführender Vorstand die Aufgaben der laufenden Verwaltung wahr und treffen notwendige Eilentschei- dungen zwischen den Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand ist zur Beschlußfassung über sämtliche Angele- genheiten des Vereins befugt, sofern diese nicht der Mit- gliederversammlung vorbehalten sind. Er ist der Mitglieder- versammlung verantwortlich. Er beschließt mit einfacher . Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleich- heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. Der Vorstand erstellt eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedarf. g9 Auflösung Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen und Museumsgut zu gleichen N) Pi Hälften dem DSB und NOK für Deutschland zu gemeinnützigen Zwek- ken, und zwar ausschließlich zur Förderung des Sports und der Bildung, Rechts, die die Mitgliedschaft erworben haben, zuzuleiten. vorstehende Satzung wurde am 16.12.1982 in errichtet. im Einvernehmen mit den Körperschaften des öffentlichen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2982/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 12.10.2020 15:27