2011/0209
ASB-Krippenhaus, Spreestraße 1 hier: Erweiterung
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2011/0209
5508 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.05.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0209
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: ASB-Krippenhaus, Spreestraße 1
hier: Erweiterung
Vorlage vom: 10.05.2011
Beschlussvorschlag:
1. Der Erweiterung des ASB-Krippenhauses in der Spreestraße 1 von derzeit vier (48 Plätze) auf zu-
künftig sechs Krippengruppen (60 Plätze) wird zugestimmt.
2. Der notwendige Teilabriss des bestehenden Gebäudes und die damit in Verbindung stehenden
Umbauten sind für die Stadt Darmstadt kostenneutral und werden komplett von dem Investor
(GSP, Berlin) getragen.
Hierzu gehören auch die Kosten für die Um- und Neugestaltung des Außenspielgeländes.
3. Die im Zusammenhang mit der Erweiterung von vier auf sechs Gruppen anfallenden Um- und Aus-
baukosten sowie die Kosten für Ausstattung, Mobiliar etc. werden zunächst vom ASB übernom-
men und zinsfrei als „Abschreibungen“ über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse durch die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt unter Berücksichtigung der notwendigen Laufzeit von mindestens 25 Jah-
ren refinanziert.
4. Für die Erweiterung des ASB-Krippenhauses wird eine Erhöhung des jährlichen städtischen Be-
triebskostenzuschusses um rund 205.000,00 Euro von derzeit rund 515.000,00 Euro auf zukünftig
rund 720.000,00 Euro jährlich veranschlagt.
5. Die im kommenden Haushaltsjahr 2012 insofern zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von
anteilig rund 85.000,00 Euro werden im Rahmen des Haushalts 2012 bereitgestellt.
2
...
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.05.2011:
Begründung:
Der ASB betreibt seit dem 01.05.2007 ein Krippenhaus in dem angemieteten Gebäude Spreestraße
1.
Die Kinderbetreuungseinrichtung umfasst vier Gruppen mit jeweils 12 Kindern im Alter unter 3 Jah-
ren.
Die Personal- und Sachkosten des Krippenhauses werden auf Grundlage des Betriebsvertrags zwi-
schen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen
e. V., Ortsverband Darmstadt-Starkenburg nach Abzug der Elternentgelte, die in Höhe der für die
städtischen Kindertagesstätten geltenden Entgelte erhoben werden, Landeszuschüsse etc. voll-
ständig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen.
Zwischenzeitlich hat das Studentenwerk Darmstadt das gesamte Anwesen Berliner Al-
lee/Spreestraße aufgekauft.
Bis 2012 sollen auf diesem Gelände 1- bis 3-Zimmerwohnungen für Studierende entstehen. Das
Bauvorhaben wird über einen Investor (GSP, Berlin) abgewickelt.
Nach der abgestimmten Planung ist ein Teilabriss des bestehenden ASB-Krippenhauses (Personal-
räume, Besprechungsräume, Büro) vorgesehen.
Der Gebäudeteil, in dem die Betreuungsräume der Kinder untergebracht sind, soll hingegen erhal-
ten bleiben.
Die Erweiterung des bestehenden Krippenhauses ist durch die Nutzung der mittlerweile leer ste-
henden Räume im Erdgeschoss des Gebäudeteils, in dessen erstem Obergeschoss bereits die
aktuellen Betreuungsräume liegen, möglich.
Die durch den Teilabriss wegfallenden Personalräume, Besprechungsräume, Büros können durch
neu zu schaffende Ersatzräume im zweiten OG dieses Gebäudeteils kompensiert werden.
Die Neuschaffung dieser Ersatzräume im zweiten OG wird vollständig von dem Investor finanziert.
Im Zusammenhang mit der Erweiterung von vier auf sechs Gruppen anfallende Umbau- und Aus-
baukosten sowie die Kosten für Ausstattung, Mobiliar etc. werden entsprechend der seitherigen
Verfahrensweise bei der Bezuschussung des ASB-Krippenhauses durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt zunächst vom ASB vorfinanziert und zinsfrei als „Abschreibungen“ über die jährlichen
städtischen Betriebskostenzuschüsse finanziert. Hierbei wird eine Laufzeit von 25 Jahren zu Grunde
gelegt.
Sofern eine Förderung dieser Umbau- und Erweiterungsmaßnahme aus Mitteln des Investitionspro-
gramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 erfolgen kann, würden sich die kompletten
Investitionskosten und somit auch die auf dieser Grundlage ermittelten jährlichen Abschreibungsbe-
träge entsprechend reduzieren. Dies hätte dadurch wiederum eine Verringerung des zunächst ver-
anschlagten zusätzlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zur Folge.
4
...
Mit der Erweiterung des bestehenden Krippenhauses wird eine neue Betriebserlaubnis für die Kin-
derbetreuungseinrichtung notwendig.
Diese wird dann auf Grundlage der Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in
Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008 erteilt, wonach die Zahl der vertraglich aufgenom-
menen Kinder in Gruppen, die ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr aufnehmen,
bis zu 10 in der Regel nicht überschreiten soll.
In diesem Zusammenhang reduziert sich die seitherige Grup penstärke von ursprünglich 12 auf zu-
künftig 10 Kinder pro Krippengruppe.
Darmstadt, den 10.05.2011
401-02-275 uh-ge
Dezernat II
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Spreestraße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0209
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00