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2011/0209

ASB-Krippenhaus, Spreestraße 1 hier: Erweiterung

Magistratsvorlage 10.05.2011

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2011/0209

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2011/0209

5508 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0209 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: ASB-Krippenhaus, Spreestraße 1 
hier: Erweiterung 
 
Vorlage vom: 10.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Erweiterung des ASB-Krippenhauses in der Spreestraße 1 von derzeit vier (48 Plätze) auf zu-
künftig sechs Krippengruppen (60 Plätze) wird zugestimmt. 
2. Der notwendige Teilabriss des bestehenden Gebäudes und die damit in Verbindung  stehenden 
Umbauten sind für die Stadt Darmstadt kostenneutral und werden komplett  von dem Investor 
(GSP, Berlin) getragen.  
      Hierzu gehören auch die Kosten für die Um- und Neugestaltung des Außenspielgeländes. 
3. Die im Zusammenhang mit der Erweiterung von vier auf sechs Gruppen anfallenden Um- und Aus-
baukosten sowie die Kosten für Ausstattung, Mobiliar etc. werden zunächst vom ASB        übernom-
men und zinsfrei als „Abschreibungen“ über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse durch die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt unter Berücksichtigung der notwendigen Laufzeit von mindestens 25 Jah-
ren refinanziert. 
4. Für die Erweiterung des ASB-Krippenhauses wird eine Erhöhung des jährlichen städtischen Be-
triebskostenzuschusses um rund 205.000,00 Euro von derzeit rund 515.000,00 Euro auf zukünftig 
rund 720.000,00 Euro jährlich veranschlagt. 
5. Die im kommenden Haushaltsjahr 2012 insofern zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 
anteilig rund 85.000,00 Euro werden im Rahmen des Haushalts 2012 bereitgestellt.

2 
... 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.05.2011:  
 
 
Begründung:
 
 
Der ASB betreibt seit dem 01.05.2007 ein Krippenhaus in dem angemieteten Gebäude Spreestraße 
1. 
 
Die Kinderbetreuungseinrichtung umfasst vier Gruppen mit jeweils 12 Kindern im Alter unter 3 Jah-
ren. 
 
Die Personal- und Sachkosten des Krippenhauses werden auf Grundlage des Betriebsvertrags zwi-
schen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen 
e. V., Ortsverband Darmstadt-Starkenburg nach Abzug der Elternentgelte, die in Höhe der für die 
städtischen Kindertagesstätten geltenden Entgelte erhoben werden, Landeszuschüsse etc. voll-
ständig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen. 
 
Zwischenzeitlich hat das Studentenwerk Darmstadt das gesamte Anwesen Berliner Al-
lee/Spreestraße aufgekauft. 
Bis 2012 sollen auf diesem Gelände 1- bis 3-Zimmerwohnungen für Studierende entstehen. Das 
Bauvorhaben wird über einen Investor (GSP, Berlin) abgewickelt. 
 
Nach der abgestimmten Planung ist ein Teilabriss des bestehenden ASB-Krippenhauses (Personal-
räume, Besprechungsräume, Büro) vorgesehen. 
Der Gebäudeteil, in dem die Betreuungsräume der Kinder untergebracht sind, soll hingegen erhal-
ten bleiben. 
 
Die Erweiterung des bestehenden Krippenhauses ist durch die Nutzung der mittlerweile leer ste-
henden Räume im Erdgeschoss des Gebäudeteils, in dessen erstem Obergeschoss bereits die 
aktuellen Betreuungsräume liegen, möglich. 
Die durch den Teilabriss wegfallenden Personalräume, Besprechungsräume, Büros können durch 
neu zu schaffende Ersatzräume im zweiten OG dieses Gebäudeteils kompensiert werden. 
 
Die Neuschaffung dieser Ersatzräume im zweiten OG wird vollständig von dem Investor finanziert. 
 
Im Zusammenhang mit der Erweiterung von vier auf sechs Gruppen anfallende Umbau- und Aus-
baukosten sowie die Kosten für Ausstattung, Mobiliar etc. werden entsprechend der seitherigen 
Verfahrensweise bei der Bezuschussung des ASB-Krippenhauses durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zunächst vom ASB vorfinanziert und zinsfrei als „Abschreibungen“ über die jährlichen 
städtischen Betriebskostenzuschüsse finanziert. Hierbei wird eine Laufzeit von 25 Jahren zu Grunde 
gelegt. 
 
Sofern eine Förderung dieser Umbau- und Erweiterungsmaßnahme aus Mitteln des Investitionspro-
gramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 erfolgen kann, würden sich die kompletten 
Investitionskosten und somit auch die auf dieser Grundlage ermittelten jährlichen Abschreibungsbe-
träge entsprechend reduzieren. Dies hätte dadurch wiederum eine Verringerung des zunächst ver-
anschlagten zusätzlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zur Folge.

4 
... 
Mit der Erweiterung des bestehenden Krippenhauses wird eine neue Betriebserlaubnis für die Kin-
derbetreuungseinrichtung notwendig. 
 
Diese wird dann auf Grundlage der Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in 
Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008 erteilt, wonach die Zahl der vertraglich aufgenom-
menen Kinder in Gruppen, die ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr aufnehmen, 
bis zu 10 in der Regel nicht überschreiten soll. 
 
In diesem Zusammenhang reduziert sich die seitherige Grup penstärke von ursprünglich 12 auf zu-
künftig 10 Kinder pro Krippengruppe. 
 
 
 
Darmstadt, den 10.05.2011 
401-02-275 uh-ge 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (5)

TOP 2
TOP 18
TOP 13
TOP 46
TOP 282

Orte (1)

  • Spreestraße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0209
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00