1199/2020
Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, Köln-Kalk
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1618/2019
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Anlage 1 Beschlussvorlage 1618/2019 Kaiserin- Theophanu-Gymnasium, Knatstraße 3, 51103 Köln Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten investiv konsumtiv 1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 22 5.000,00 € 110.000,00 € 110.000,00 € 2 Informatikräume PC-Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 1 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 4 6.000,00 € 24.000,00 € 24.000,00 € 4 Gruppendifferenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke 2 3.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 5 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 1 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 6 Büro Betreuungspersonal Arbeitsplatz 1 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 7 NW- Räume Möbel 7 127.523,50 € 127.523,50 € 8 NW- Räume Deckenversorgung, Laborausstattung, usw. 7 449.257,12 € 449.257,12 € 9 NW- Räume Unterrichtsmittel 7 60.000,00 € 420.000,00 € 420.000,00 € 10 Kunsträume Tische (Spezialoberflächen), Stühle, Schränke 1 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 11 Kunsträume Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner, etc. 1 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 12 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, Büro, Verwaltung 1 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 13 Sporthalle (3-fach Halle) bewegliche Geräte 3 30.000,00 € 90.000,00 € 12.000,00 € 78.000,00 € 14 Sporthalle Umkleiden Bänke, Kleiderhaken, Erste-Hilfe-Liege 3 2.000,00 € 6.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 15 technische Ausstattung Unterrichtsräume deckenmontierte Beamer 37 2.100,00 € 77.700,00 € 77.700,00 € Zwischensumme 1.336.480,62 € 464.257,12 € 872.223,50 € zuzüglich 5% Unvorhergesehenes 66.824,03 € 23.212,85 € 43.611,18 € 1.403.304,65 € 487.469,97 € 915.834,68 € gerundet 1.403.000,00 €
Beschlussvorlage 1618/2019
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 1618/2019 Freigabedatum 21.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, Köln-Kalk Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 487.000 €, konsumtiver Anteil: 916.000 €). Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 487.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger- aufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 916.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus veranschlag- ten Mitteln. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe in Höhe von rund 487.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8-3055 für den Erweite- rungsbau des Gymnasiums Kantstr. 3, Köln-Kalk. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Anlage zur Dringlichkeits- entscheidung 1199/2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 487.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 916.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 32.467 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Baubeschluss vom 15.03.2016 hat der Rat der Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Dreifach- turnhalle für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, Köln-Kalk zugestimmt (Vor- lage 2950/2015). Der Erweiterungsbau wird ab Ende Juli 2020 an die Schule eingerichtet übergeben. Die Einrichtung umfasst die Ausstattung der Fachräume für Naturwissenschaften, der 3-fach Sporthalle mit mobilen Einrichtungsgegenständen sowie die Möbel für Klassen- und Informatikräume (Anlage 1). Die Einrich- tungskosten betragen insgesamt rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 487.000 € und konsumtiver An- teil: 916.000 €). Der Bedarfsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes (Prüfnummer 141/16/10/19 - An- lage 2) lag eine Kostenschätzung in Höhe von 1.050.000 € zugrunde. Zwischenzeitlich haben sich die Anschaffungskosten von zuvor 1.050.000,00 Euro auf rund 1.403.000 Euro erhöht, da die Kosten für die Ausstattung nicht mehr geschätzt sondern in tatsächlicher Höhe bekannt sind. Hinzugekommen ist, dass die Versorgung mit Gas, Strom, etc. der naturwissenschaftlichen Räume über Deckenver- sorgungssysteme erfolgen wird. Diese Position alleine beträgt rund 420.000,00 Euro Mehrkosten.“ Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten erfolgt in Höhe von 165.000 € aus den im Haus- haltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8-3055, Gymnasium Kantstr. 3, Erweiterung, veranschlagten Mitteln. Die Finanzierung der übrigen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 322.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln bei der Finanzstelle 4013-0301-3-5010, GYM Ostlandstr. 39, Instandsetzung ÖPP. Diese werden mittels echter Deckung innerhalb des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, zur Deckung bei der Finanzstelle 4013-0301-8-3055, Gymnasium Kantstr. 3, Erweiterung, zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus im 3 Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Mitteln. Die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rund 32.467 € pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen.
Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1618/2019
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst Mitte April 2020 fertiggestellt werden. Die Beschaffung der Ausstattung muss spätestens Mitte Mai 2020 beauftragt werden, damit der Erweiterungsbau mit Dreifachsporthalle rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2020/21 eingerichtet und somit funktionsfähig an die Schule übergeben werden kann. Zur Vermeidung von Dringlichkeitsentscheidungen ist hierzu nach Anhörung der Bezirksvertretung Kalk (Sitzung am 23.4.2020) eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 27.04.2020 und durch den Finanzausschuss in der Sitzung am 11.05.2020 erforderlich.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1618/2019
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SR Lln v Anlage 2 14 08.10.2019 141/1 40 Inneneinrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kaiserin-Theophanu-Schule mit einem Auftragsvolumen von circa 882.352,94 € netto/ circa 1.050.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom 27.09.2019; eingegangen am 04.10.2019 und ergänzt am 07.10.2019 RPA-Nr. 141/16/10/19 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27.09.2019, eingegangen am 04.10.2019 und ergänzt am 07.10.2019 legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Inneneinrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasi- ums Kaiserin-Theophanu-Schule vor. Das von Ihnen angegebene Finanzvolumen in Höhe von 1.050.000 € brutto basiert auf einer qualitativen Schätzung. Bereits in seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Rat unter der Vorlage 2950/2016 die Ein- richtung des Erweiterungsbaus einschließlich Ausstattung und Einrichtung beschlossen. Da somit der Baubeschluss auch den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Kosten der Innen- einrichtung in Höhe von 1.050.000 € beinhaltet, ist eine weitere Bedarfsprüfung nicht erfor- derlich. Sollten sich die Pauschalen für die Einrichtung jedoch wesentlich erhöhen, weise ich vor- sorglich daraufhin, dass dies gemäß $ 5 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Köln unver- züglich den nach Absatz 2 zuständigen Gremien mitzuteilen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. 141
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1199/2020 Freigabedatum 23.04.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, Köln-Kalk Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 TOP 1.1.2 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst Mitte April 2020 fertiggestellt werden. Die Beschaffung der Ausstattung muss spätestens Mitte Mai 2020 beauftragt werden, damit der Erweiterungsbau mit Dreifachsporthalle rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2020/21 einge- richtet und somit funktionsfähig an die Schule übergeben werden kann. Da die vorgesehene Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.04.2020 abgesagt worden ist und die nächste Sitzung erst nach der vorgesehenen Beschlussfassung durch den Aus- schuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2020 und durch den Finanzausschuss am 11.05.2020 erfolgt, kann die Anhörung der Bezirksvertretung Kalk nur im Wege einer Dring- lichkeitsentscheidung erfolgen. Beschluss: Die Bezirksbürgermeisterin und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung Kalk empfehlen dem Ausschuss Schule und Weiterbildung (Ziffer 1) und dem Finanzausschuss (Ziffer 2) fol- gende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweite- rungsbaus mit Dreifachturnhalle der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstra- ße 3, 51103 Köln-Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 487.000 €, konsumtiver Anteil: 916.000 €). Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 487.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 916.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus veranschlagten Mitteln. 2 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe in Höhe von rund 487.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszah- lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8- 3055 für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Kantstr. 3, Köln-Kalk. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 23.04.2020 gez. C. Greven-Thürmer gez. Schuiszill Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: siehe Anlage: Beschlussvorlage 1618/2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kantstraße 3
- Ostlandstraße 39
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Details
- Aktenzeichen
- 1199/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 22.04.2020 09:55