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1199/2020

Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, Köln-Kalk

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 28.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 14.05.2020, TOP 1.1.2

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1618/2019

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Beschlussvorlage 1618/2019

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Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1618/2019

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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1618/2019

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1618/2019

2177 Zeichen

Anlage 1
Beschlussvorlage 1618/2019
Kaiserin- Theophanu-Gymnasium, Knatstraße 3, 51103 Köln
Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten investiv konsumtiv
1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 22 5.000,00 €                 110.000,00 €       110.000,00 €  
2 Informatikräume PC-Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 1 10.000,00 €               10.000,00 €         10.000,00 €    
3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke, Tafeln 4 6.000,00 €                 24.000,00 €         24.000,00 €    
4 Gruppendifferenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke 2 3.000,00 €                 6.000,00 €           6.000,00 €       
5 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 1 1.000,00 €                 1.000,00 €           1.000,00 €       
6 Büro Betreuungspersonal Arbeitsplatz 1 2.000,00 €                 2.000,00 €           2.000,00 €       
7 NW- Räume Möbel 7 127.523,50 €       127.523,50 €  
8 NW- Räume Deckenversorgung, Laborausstattung, usw. 7 449.257,12 €       449.257,12 €  
9 NW- Räume Unterrichtsmittel 7 60.000,00 €               420.000,00 €       420.000,00 €  
10 Kunsträume Tische (Spezialoberflächen), Stühle, Schränke 1 6.000,00 €                 6.000,00 €           6.000,00 €       
11 Kunsträume Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner, etc. 1 2.000,00 €                 2.000,00 €           2.000,00 €       
12 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, Büro, Verwaltung 1 5.000,00 €                 5.000,00 €           5.000,00 €       
13 Sporthalle (3-fach Halle) bewegliche Geräte 3 30.000,00 €               90.000,00 €         12.000,00 €    78.000,00 €    
14 Sporthalle Umkleiden Bänke, Kleiderhaken, Erste-Hilfe-Liege 3 2.000,00 €                 6.000,00 €           3.000,00 €       3.000,00 €       
15 technische Ausstattung Unterrichtsräume deckenmontierte Beamer 37 2.100,00 €                 77.700,00 €         77.700,00 €    
Zwischensumme 1.336.480,62 €    464.257,12 €  872.223,50 €  
zuzüglich 5% Unvorhergesehenes 66.824,03 €         23.212,85 €    43.611,18 €    
1.403.304,65 €    487.469,97 €  915.834,68 €  
gerundet 1.403.000,00 €

Beschlussvorlage 1618/2019

5145 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 1618/2019 
Freigabedatum 21.04.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, 
Kantstraße 3, Köln-Kalk 
 
Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus mit 
Dreifachturnhalle der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk 
mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 487.000 €, konsumtiver Anteil: 
916.000 €). 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 487.000 € 
erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger-
aufgaben. 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 916.000 € 
erfolgt im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus veranschlag-
ten Mitteln.  
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe in Höhe von rund 
487.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8-3055 für den Erweite-
rungsbau des Gymnasiums Kantstr. 3, Köln-Kalk. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Anlage  
zur Dringlichkeits-
entscheidung 
1199/2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   487.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  916.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    32.467 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
Begründung: 
Mit Baubeschluss vom 15.03.2016 hat der Rat der Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Dreifach-
turnhalle für die Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstraße 3, Köln-Kalk zugestimmt (Vor-
lage 2950/2015).  
 
Der Erweiterungsbau wird ab Ende Juli 2020 an die Schule eingerichtet übergeben. Die Einrichtung 
umfasst die Ausstattung der Fachräume für Naturwissenschaften, der 3-fach Sporthalle mit mobilen 
Einrichtungsgegenständen sowie die Möbel für Klassen- und Informatikräume (Anlage 1). Die Einrich-
tungskosten betragen insgesamt rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 487.000 € und konsumtiver An-
teil: 916.000 €). Der Bedarfsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes (Prüfnummer 141/16/10/19 - An-
lage 2) lag eine Kostenschätzung in Höhe von 1.050.000 € zugrunde. Zwischenzeitlich haben sich die 
Anschaffungskosten von zuvor 1.050.000,00 Euro auf rund 1.403.000 Euro erhöht, da die Kosten für 
die Ausstattung nicht mehr geschätzt sondern in tatsächlicher Höhe bekannt sind. Hinzugekommen 
ist, dass die Versorgung mit Gas, Strom, etc. der naturwissenschaftlichen Räume über Deckenver-
sorgungssysteme erfolgen wird. Diese Position alleine beträgt rund 420.000,00 Euro Mehrkosten.“ 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten erfolgt in Höhe von 165.000 € aus den im Haus-
haltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8-3055, Gymnasium Kantstr. 
3, Erweiterung, veranschlagten Mitteln.  
Die Finanzierung der übrigen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 322.000 € erfolgt aus 
veranschlagten Mitteln bei der Finanzstelle 4013-0301-3-5010, GYM Ostlandstr. 39, Instandsetzung 
ÖPP. Diese werden mittels echter Deckung innerhalb des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben, 
bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, zur Deckung 
bei der Finanzstelle 4013-0301-8-3055, Gymnasium Kantstr. 3, Erweiterung, zur Verfügung gestellt. 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus im

3 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, veranschlagten Mitteln.  
Die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rund 32.467 € pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen.

Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1618/2019

721 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst 
Mitte April 2020 fertiggestellt werden.  
Die Beschaffung der Ausstattung muss spätestens Mitte Mai 2020 beauftragt werden, damit 
der Erweiterungsbau mit Dreifachsporthalle rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2020/21 
eingerichtet und somit funktionsfähig an die Schule übergeben werden kann.  
Zur Vermeidung von Dringlichkeitsentscheidungen ist hierzu nach Anhörung der 
Bezirksvertretung Kalk (Sitzung am 23.4.2020) eine Beschlussfassung durch den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 27.04.2020 und durch den Finanzausschuss 
in der Sitzung am 11.05.2020 erforderlich.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1618/2019

1331 Zeichen

SR Lln v Anlage 2

14 08.10.2019
141/1

40

Inneneinrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kaiserin-Theophanu-Schule
mit einem Auftragsvolumen von circa 882.352,94 € netto/ circa 1.050.000 € brutto

hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom 27.09.2019; eingegangen am 04.10.2019
und ergänzt am 07.10.2019

RPA-Nr. 141/16/10/19

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.09.2019, eingegangen am 04.10.2019 und ergänzt am 07.10.2019
legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Inneneinrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasi-
ums Kaiserin-Theophanu-Schule vor. Das von Ihnen angegebene Finanzvolumen in Höhe
von 1.050.000 € brutto basiert auf einer qualitativen Schätzung.

Bereits in seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Rat unter der Vorlage 2950/2016 die Ein-
richtung des Erweiterungsbaus einschließlich Ausstattung und Einrichtung beschlossen. Da
somit der Baubeschluss auch den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Kosten der Innen-
einrichtung in Höhe von 1.050.000 € beinhaltet, ist eine weitere Bedarfsprüfung nicht erfor-
derlich.

Sollten sich die Pauschalen für die Einrichtung jedoch wesentlich erhöhen, weise ich vor-
sorglich daraufhin, dass dies gemäß $ 5 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Köln unver-
züglich den nach Absatz 2 zuständigen Gremien mitzuteilen ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. 141

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2985 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1199/2020 
Freigabedatum 
23.04.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 
§ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Einrichtung des Erweiterungsbaus mit Dreifachturnhalle und entsprechender Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Kaiserin-Theophanu-Schule, 
Gymnasium, Kantstraße 3, Köln-Kalk 
Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 
TOP 1.1.2 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst 
Mitte April 2020 fertiggestellt werden.  
Die Beschaffung der Ausstattung muss spätestens Mitte Mai 2020 beauftragt werden, damit 
der Erweiterungsbau mit Dreifachsporthalle rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2020/21 einge-
richtet und somit funktionsfähig an die Schule übergeben werden kann.  
 
Da die vorgesehene Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.04.2020 abgesagt worden ist 
und die nächste Sitzung erst nach der vorgesehenen Beschlussfassung durch den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2020 und durch den Finanzausschuss am 
11.05.2020 erfolgt, kann die Anhörung der Bezirksvertretung Kalk nur im Wege einer Dring-
lichkeitsentscheidung erfolgen. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksbürgermeisterin und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung Kalk empfehlen 
dem Ausschuss Schule und Weiterbildung (Ziffer 1) und dem Finanzausschuss (Ziffer 2) fol-
gende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweite-
rungsbaus mit Dreifachturnhalle der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium, Kantstra-
ße 3, 51103 Köln-Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.403.000 € (investiver Anteil: 
487.000 €, konsumtiver Anteil: 916.000 €). 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
487.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 
0301, Schulträgeraufgaben. 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
916.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, 
aus veranschlagten Mitteln.

2 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe in Höhe von 
rund 487.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszah-
lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4013-0301-8-
3055 für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Kantstr. 3, Köln-Kalk. 
 
 
 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
23.04.2020    gez. C. Greven-Thürmer  gez. Schuiszill 
 
 
 
 
 
 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
siehe Anlage: Beschlussvorlage 1618/2019

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kantstraße 3
  • Ostlandstraße 39

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Details

Aktenzeichen
1199/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.04.2020
Erstellt
22.04.2020 09:55