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V/0161/2026

Stärkung der Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße, Lütkenbecker Weg, Lindberghweg auf der Veloroute Everswinkel-Münster

Vorlagen 15.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 17.06.2026, TOP 5.6

Anlage 1_Übersichtsplan_Durchfahrtsperre

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Ansehen

Anlage 2_Antrag A-S-0012-2025

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Übersichtsplan_Durchfahrtsperre

342 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0161/2026
Verortung einer möglichen Kfz-Durchfahrtsperre 
auf der Fahrradstraße Lütkenbecker Weg / Lindberghweg
Sportanlagen
TuS Saxonia
Haus Lütkenbeck
Wohnquartier Boelkeweg 
KGA Lütkenbeck
KGA Modersohns-Kamp
KGA Lebensfreude Post
KGA Münster-Ost
KGA Flora
Anlieger frei 
auf 190 m
keine Wendemöglichkeit
C
E
B
F
A
D

Anlage 2_Antrag A-S-0012-2025

1471 Zeichen

Antrag 
 
zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Fahrradstraße 
Lütkenbeckerweg/Lindberghweg 
 
Die Bezirksvertretung Münster Südost beschließt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheit für Radfahrende auf der Fahrradstraße 
Lütkenbeckerweg/Lindberghweg zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, 
um den Pkw-Durchgangsverkehr zu unterbinden. 
Dabei sollen auch die Anliegen der Anwohnenden und Kleingärtner*innen berücksichtigt 
werden. 
 
Begründung: 
Die Fahrradstraße Lütkenbecker Weg / Lindberghweg ist eine wichtige und viel befahrene 
Verbindungsstrecke für Radfahrende zwischen dem Südosten und der Innenstadt. 
Sie wird allerdings während der sogenannten Stoßzeiten durch Pkw und auch Lkw 
vermehrt als Durchgangsverkehr genutzt. Hierbei kommt es immer wieder – polizeilich 
bekannt – zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrenden und Fahrradfahrenden. 
In Gesprächen mit Anwohnenden wurde deutlich und angeregt, dass über die verkehrliche 
Situation besser aufgeklärt werden muss. Zudem sind begleitende Maßnahmen nötig, da 
vor allem die älteren Anwohnenden in Sorge sind, dass sie im Falle einer Sperrung 
abgeschnitten werden. Für die Kleingartenvereine entlang der Fahrradstraße ist es z.B. 
wichtig, dass sie Materialienmit dem Pkw an- und abfahren können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anja Tepe 
Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
 
 
 
Sabine Metzler 
Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion 
Antrag A-S/0012/2025

Berichtsvorlage

13530 Zeichen

V/0161/2026 
V/0161/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Stärkung der Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße, Lütkenbecker Weg, Lindberghweg auf der 
Veloroute Everswinkel-Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Antragslage 
Antrag A-S/0012/2025 zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Fahrradstraße Lütkenbe-
cker Weg / Lindberghweg von Bündnis 90/Die Grünen und SPD 
 
Ausgangslage 
Die Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg ist Teil der Veloroute 
Everswinkel-Münster und eine zentrale Radverkehrsverbindung für die Stadtregion Münster sowie 
zwischen dem südöstlichen Stadtgebiet und dem Hauptbahnhof. Entsprechend dieser Bedeutung 
fasste der Haupt- und Finanzausschuss am 25.03.2020 einen Planungs- und Baubeschluss zur Um-
gestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg (vgl. V/0068/2020), um so eine 
Beruhigung der verkehrlichen Situation und eine Komfortsteigerung für den Radverkehr zu bewirken. 
Dem vorausgegangen waren viele Vor-Ort-Termine sowie eine Bürgerinfo-Veranstaltung im Septem-
ber 2019. Schon in der genannten Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass zur Erhöhung 
der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden ggf. weitere Maßnahmen 
erfolgen müssen, wenn keine ausreichende Verbesserung der Verkehrssituation verzeichnet werden 
kann.  
 
Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden ergeben sich aus dem vorherrschenden Aufkommen 
im Rad- und Kfz-Verkehr. Besonders in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde und ins-
besondere im Bereich der Brücken der B51 und des Dortmund -Ems-Kanals (DEK) treten verstärkt 
Konflikte zwischen dem Kfz-Verkehrsaufkommen und den gleichzeitig sehr hohen Radverkehrsmen-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
04.05.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Oeinck  
Telefon: 492-6582 
OeinckP@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0161/2026 
gen auf. Das Kfz-Verkehrsaufkommen auf der gesamten Achse (Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / 
Lindberghweg) liegt anhand von Zählungen im Zeitraum zwischen 2020 und 2025 je nach Abschnitt 
bei 1.500-2.500 Kfz/Tag, das Radverkehrsaufkommen liegt je nach Abschnitt bei 4.000 -6.000 Rad-
fahrten/Tag. 
 
Aktuelle Planungen sehen vor, dass das Gebiet Stadthafen Nord (BP 600) zu einem großen Teil über 
die Schillerstraße erschlossen werden soll. Die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan zeigt an-
hand verschiedener Planfall-Varianten, dass die Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs die Ver-
träglichkeit als Fahrradstraße im Bereich der Schillerstraße deutlich verbessern würde. Die Variante 
arbeitet ebenfalls heraus, dass eine Sperrung keine negativen verkehrlichen Effekte für die Entwick-
lung des Stadthafen Nord hat.  
 
Die Verwaltung haben zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung zur Verkehrslage erreicht, die Kon-
flikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr aufgreifen: Zu eng überholende Kraftfahrzeuge, zu hohe Ge-
schwindigkeiten oder große Geschwindigkeitsdifferenzen im Bereich der Brücken. Eine über die all-
gemeine Unfalllage im Stadtgebiet hinausgehende Signifikanz ist jedoch nicht festzustellen. 
 
Bislang umgesetzte Maßnahmen 
Seit dem Umbau zur Fahrradstraße 2020 stellten sich tatsächlich nur unwesentliche Veränderungen 
bzgl. der Kfz -Verkehrsmengen ein. Eine Verkehrserhebung im Zeitraum 6.00 -20.00 Uhr zeigt auf, 
dass stadteinwärts ca. 60% des Kfz-Verkehrs Durchgangsverkehre sind. Aufgrund der darüber hinaus 
umfassenden Beschwerdelage durch Anwohnende und Nutzende wurden folgende bauliche, ver-
kehrsrechtliche und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergriffen:  
 
▪ Der Bau von zwei Sinuswellen,  
▪ die Einrichtung von Überholverboten im Bereich der Brücken über die B51 und den DEK (VZ 
277.1),  
▪ der Einsatz von Hinweisschildern, Plakaten und Bannern zur Verdeutlichung der Verkehrsre-
geln (u.a. „Autos zu Gast“ sowie „Kfz mit max. 30km/h frei“),  
▪ die Installation von zwei Dialog-Displays sowie 
▪ zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen. 
 
Eine Reduzierung der Kfz -Verkehrsmengen, insbesondere des Durchgangsverkehrs, konnte jedoch 
nicht erreicht werden. 
 
Prüfung weiterer Maßnahmen 
Frühzeitig geprüft wurde die Möglichkeit, eine Anlieger-frei-Regelung einzuführen. Grundsätzlich darf 
nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und 
der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise – dann in der Regel 
durch Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ - zugelassen werden. Gegen eine Anlieger-frei-
Regelung ohne ergänzende Anordnungen wie beispielsweise Abbiegegebote oder modale Filter 
spricht, dass sie den Kfz -Durchgangsverkehr nicht konsequent ausschließt. Die Kontrollen sind äu-
ßerst aufwendig und können aufgrund der hohen Personalressourcen, die sie binden, nur sehr spora-
disch erfolgen. Außerdem sind sie aufgrund rechtlicher Vorgaben und erfolgter Rechtsprechung kaum 
gerichtsverwertbar möglich. Daher wurde eine Anlieger-frei-Regelung ohne zusätzliche Maßnahmen 
bereits 2020 ausgeschlossen (vgl. V/0068/2020).  
 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei einer etwaigen Anlieger-frei-Regelung der Fahrradstra-
ßen-Achse, wie sie insbesondere aus der Anwohnerschaft Lütkenbeck wiederholt vorgeschlagen

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V/0161/2026 
wurde, die Kfz -Nutzung nur den unmittelbar Anliegenden des Lütkenbecker Wegs / Lindberghwegs 
vorbehalten wäre. Dies würde für das Gebiet Lütkenbeck bedeuten, dass Anliegenden des Rilke-
wegs, Boelckewegs, Drolshagenwegs, etc. die Kfz -Nutzung der Fahrradstraßen-Achse dennoch un-
tersagt wäre. Eine Ausweitung der Anlieger-Regelung auf das gesamte Gebiet Lütkenbeck ist nicht 
möglich, denn i n Deutschland ist die Beschilderung einer gesamten Zone mit dem Zusatzzeichen 
„Anlieger frei“ rechtlich unzulässig. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ darf nach der Allgemeinen Ver-
waltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur in Verbindung mit Streckenverbo-
ten (z. B. Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) für einzelne Straßenabschnitte verwendet 
werden. Eine „Anlieger-Zone“ wäre zu unbestimmt, da für Verkehrsteilnehme nde beim Einfahren in 
ein weitläufiges Gebiet nicht klar ersichtlich ist, wo genau die Berechtigung (das Anliegen) endet oder 
beginnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Anliegerstatus sich immer auf eine 
bestimmte Straße bezieht. Wer durch eine Straße fährt, um in eine andere zu gelangen, ist in der 
ersten Straße kein Anlieger (vgl. BVerwG Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99). 
 
Eine Ausweitung der bestehenden Überholverbote auf die gesamte Fahrradstraßen -Achse ist stra-
ßenverkehrsrechtlich nicht möglich, weil diese sich räumlich auf eine besondere Gefährdungslage 
beziehen müssen.  
 
Aus den oben genannten Gründen wurde nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der 
Polizei geprüft, auf dem Lütkenbecker Weg / Lindberghweg eine beschilderte Sperrung für den Kfz -
Verkehr einzurichten. Dies wurde bereits 2020 als „Ultima Ratio“ genannt (vgl. V/0068/2020).  
 
Als Standort einer möglichen Sperrung für den Kfz -Durchgangsverkehr wird nach Abwägung ver-
schiedener Varianten (z.B. auch Schillerstraßen-Brücke) die Brücke über die B51 favorisiert. Dort 
könnte sämtlicher Kfz -Verkehr wirksam unterbunden werden, da  kleinräumige Umfahrungen nicht 
möglich sind. Gleichzeitig sind keine Baumaßnahmen erforderlich, um Wendemöglichkeiten zu reali-
sieren.  
 
Die Sperrung würde nur mithilfe von Verkehrszeichen umgesetzt. Jeweils am Fuß der Brücke über 
die B51 würde beidseitig ein VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ angeordnet, sodass auf der Brücke 
ein eindeutig überwachbarer Sperrbereich ohne jeden notwendigen Anliegerverkehr entsteht (s. An-
lage 1). Dies erleichtert spätere Kontrollen durch die Polizei und macht die Sperrung für alle Ver-
kehrsteilnehmenden deutlich wahrnehmbar, da es künftig keinerlei erlaubte Kfz-Bewegungen in dem 
Bereich mehr gäbe – abgesehen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen der Abfallwirtschaftsbetrie-
be Münster. Der Kfz -Verkehr würde an der jeweils letzten Abbiegemöglichkeit (Boelckeweg und Au-
gust-Schepers-Straße) über eine Sackgassen-Beschilderung auf die Kfz -Durchfahrtsperre hingewie-
sen. 
 
Es wären keine baulichen Sperrelemente wie Sperrpfosten vorgesehen, da die Fahrradstraße Lüt-
kenbecker Weg / Lindberghweg Teil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes ist und als Ersatz-Alarmausfahrt 
für die Feuerwache 2 freigehalten werden muss. Die Feuerwehr nutzt die Achse Lindberghweg, Lüt-
kenbecker Weg, Schillerstraße unverändert für Einsatzfahrten. Beeinträchtigungen treten durch die 
Beschilderung nicht auf.  
 
Die Unterbindung der Kfz-Verkehre hätte zur Folge, dass sich die Erschließung der anliegenden Ge-
biete verändert. Es handelt sich dabei um das Sportgelände TuS Saxonia Münster, vier Kleingärtner-
vereine beidseitig der B51 sowie dem Siedlungsgebiet Lütkenbeck. Alle Gebiete sind weiterhin er-
reichbar, die Routenführung für den Kfz-Verkehr ist aber stärker auf das Hauptstraßennetz ausgerich-
tet. Im Detail bedeutet das:

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V/0161/2026 
• Das Sportgelände TuS Saxonia an der August-Schepers-Straße ist aus nördlicher, westlicher 
und östlicher Richtung unverändert über Wolbecker Straße und Schillerstraße erreichbar, aus 
südlicher und südöstlicher Richtung künftig über Heumannsweg, Schmittingheide und Wolbe-
cker Straße. 
• Die Kleingärtnervereine nordwestlich der B51 sind aus nördlicher Richtung unverändert über 
die Schillerstraße erschlossen, aus südlicher Richtung ist zukünftig eine neue Route erforder-
lich. Sie führt entweder über den Albersloher Weg und den Hansaring oder die Wolbecker 
Straße und August-Schepers-Straße. Die Erschließung ist weiterhin gewährleistet, eine weni-
ger direkte Führung zu Gunsten des Komforts und der Sicherheit des Alltagsradverkehrs ist 
aus Sicht der Verwaltung akzeptabel. 
• Die Kleingärtnervereine südöstlich der B51 sind aus südlicher Richtung unverändert erreich-
bar. Aus nördlicher Richtung ist zukünftig eine neue Route erforderlich. Sie führt entweder 
über die Wolbecker Str. und Heumannsweg oder über Albersloher Weg und Boelckeweg. Die 
Erschließung ist weiterhin gewährleistet, eine weniger direkte Führung zu Gunsten des Kom-
forts und der Sicherheit des Alltagsradverkehrs ist aus Sicht der Verwaltung akzeptabel.  
• Das Siedlungsgebiet Lütkenbeck ist aus südlicher Richtung unverändert erreichbar. Aus nörd-
licher Richtung ist die Anbindung an den Albersloher Weg über den Boelckeweg unverändert 
nutzbar. Sie stellt wie im Bestand die direkteste Anknüpfung an das Hauptstraßennetz dar und 
ist somit zukünftig die Haupterschließung für das Gebiet Lütkenbeck. Analog zur geplanten 
Erschließung des Gasometers (BP 626) fährt der Zielverkehr dabei über die Egbert -Snoek-
Straße. Für Wege aus dem Gebiet in nordöstliche, östliche und südöstliche Richtungen kann 
unverändert der Heumannsweg genutzt werden. Für Wege in nordwestliche Richtung sind der 
Boelckeweg und der Albersloher Weg nutzbar. 
Das Hauptstraßennetz aus Albersloher Weg (Landesstraße), Heumannsweg (Vorbehaltsnetz), Sch-
mittingheide (Vorbehaltsnetz) und Wolbecker Straße (Landesstraße), würde mit der Unterbindung des 
Kfz-Verkehrs auf dem Lütkenbecker Weg geringfügig höher belastet. Als Teil des klassifizierten Stra-
ßennetzes sind die Straßen aber dafür ausgelegt, entsprechende Verkehre aufzunehmen, die Verla-
gerung wird als unkritisch bewertet. Das bestätigt sich auch in der o.g. Verkehrsuntersuchung.  
 
Die geringe Mehrbelastung der August -Schepers-Straße (zum Sportgelände TuS Saxonia bzw. zu 
den Kleingärtnervereinen nordwestlich der B51) sowie des Boelckewegs (zu den Kleingärtnerverei-
nen südöstlich der B51 sowie Verlagerung im Quartier Lütkenbeck) wird von der Verwaltung als unkri-
tisch bewertet. 
 
Einbindung der Öffentlichkeit 
Bevor es zu einer politischen Beschlussfassung kommt, soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit einer 
Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben werden. Neben der schriftlichen Ansprache der An-
wohnenden per Posteinwurf und öffentlicher Bekanntmachung einer potenziellen Sperrung auf den 
städtischen Kanälen mit geeigneten Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. auf dem städtischen Beteiligung-
sportal www.stadt-muenster.de/beteiligung), soll auch im persönlichen Gespräch vor Ort über die 
Auswirkungen einer Sperrung informiert werden. Hierzu ist ein mehrmaliger Infostand im Straßen-
raum geplant, der im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch die Straßenverkehrsbehörde und 
die Polizei unterstützt werden soll . Hier können die Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Autofah-
rende, über die Sperrung und damit einhergehende neue Verkehrsführung informiert werden. Die 
polizeiliche Unterstützung macht es möglich, Autofahrende anzuhalten und über die neuen Regelun-
gen zu informieren, auf der anderen Seite zeigt die Präsenz dabei nochmal die besondere Wirkung.

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V/0161/2026 
Weiteres Vorgehen 
Nach Einbindung der Öffentlichkeit unterbreitet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien 
nach den Sommerferien einen Beschlussvorschlag. Damit wird der Antrag A-S/0012/2025 dann final 
erledigt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Robin Denstorff      
Stadtbaurat       
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtsplan Kfz-Durchfahrtsperre 
Anlage 2: Antrag A-S/0012/2025

Beratungsverlauf (4)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.6 Bericht

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0161/2026
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2026
Erstellt
27.02.2026 12:24