V/0161/2026
Stärkung der Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße, Lütkenbecker Weg, Lindberghweg auf der Veloroute Everswinkel-Münster
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Anlage 1_Übersichtsplan_Durchfahrtsperre
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Anlage 1 zur Vorlage V/0161/2026 Verortung einer möglichen Kfz-Durchfahrtsperre auf der Fahrradstraße Lütkenbecker Weg / Lindberghweg Sportanlagen TuS Saxonia Haus Lütkenbeck Wohnquartier Boelkeweg KGA Lütkenbeck KGA Modersohns-Kamp KGA Lebensfreude Post KGA Münster-Ost KGA Flora Anlieger frei auf 190 m keine Wendemöglichkeit C E B F A D
Anlage 2_Antrag A-S-0012-2025
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Antrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Fahrradstraße Lütkenbeckerweg/Lindberghweg Die Bezirksvertretung Münster Südost beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheit für Radfahrende auf der Fahrradstraße Lütkenbeckerweg/Lindberghweg zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu unterbinden. Dabei sollen auch die Anliegen der Anwohnenden und Kleingärtner*innen berücksichtigt werden. Begründung: Die Fahrradstraße Lütkenbecker Weg / Lindberghweg ist eine wichtige und viel befahrene Verbindungsstrecke für Radfahrende zwischen dem Südosten und der Innenstadt. Sie wird allerdings während der sogenannten Stoßzeiten durch Pkw und auch Lkw vermehrt als Durchgangsverkehr genutzt. Hierbei kommt es immer wieder – polizeilich bekannt – zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrenden und Fahrradfahrenden. In Gesprächen mit Anwohnenden wurde deutlich und angeregt, dass über die verkehrliche Situation besser aufgeklärt werden muss. Zudem sind begleitende Maßnahmen nötig, da vor allem die älteren Anwohnenden in Sorge sind, dass sie im Falle einer Sperrung abgeschnitten werden. Für die Kleingartenvereine entlang der Fahrradstraße ist es z.B. wichtig, dass sie Materialienmit dem Pkw an- und abfahren können. Anja Tepe Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sabine Metzler Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion Antrag A-S/0012/2025
Berichtsvorlage
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V/0161/2026 V/0161/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Stärkung der Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße, Lütkenbecker Weg, Lindberghweg auf der Veloroute Everswinkel-Münster Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Antragslage Antrag A-S/0012/2025 zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Fahrradstraße Lütkenbe- cker Weg / Lindberghweg von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Ausgangslage Die Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg ist Teil der Veloroute Everswinkel-Münster und eine zentrale Radverkehrsverbindung für die Stadtregion Münster sowie zwischen dem südöstlichen Stadtgebiet und dem Hauptbahnhof. Entsprechend dieser Bedeutung fasste der Haupt- und Finanzausschuss am 25.03.2020 einen Planungs- und Baubeschluss zur Um- gestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg (vgl. V/0068/2020), um so eine Beruhigung der verkehrlichen Situation und eine Komfortsteigerung für den Radverkehr zu bewirken. Dem vorausgegangen waren viele Vor-Ort-Termine sowie eine Bürgerinfo-Veranstaltung im Septem- ber 2019. Schon in der genannten Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden ggf. weitere Maßnahmen erfolgen müssen, wenn keine ausreichende Verbesserung der Verkehrssituation verzeichnet werden kann. Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden ergeben sich aus dem vorherrschenden Aufkommen im Rad- und Kfz-Verkehr. Besonders in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde und ins- besondere im Bereich der Brücken der B51 und des Dortmund -Ems-Kanals (DEK) treten verstärkt Konflikte zwischen dem Kfz-Verkehrsaufkommen und den gleichzeitig sehr hohen Radverkehrsmen- Amt für Mobilität und Tiefbau 04.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6582 OeinckP@stadt -muenster.de - 2 - V/0161/2026 gen auf. Das Kfz-Verkehrsaufkommen auf der gesamten Achse (Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg) liegt anhand von Zählungen im Zeitraum zwischen 2020 und 2025 je nach Abschnitt bei 1.500-2.500 Kfz/Tag, das Radverkehrsaufkommen liegt je nach Abschnitt bei 4.000 -6.000 Rad- fahrten/Tag. Aktuelle Planungen sehen vor, dass das Gebiet Stadthafen Nord (BP 600) zu einem großen Teil über die Schillerstraße erschlossen werden soll. Die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan zeigt an- hand verschiedener Planfall-Varianten, dass die Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs die Ver- träglichkeit als Fahrradstraße im Bereich der Schillerstraße deutlich verbessern würde. Die Variante arbeitet ebenfalls heraus, dass eine Sperrung keine negativen verkehrlichen Effekte für die Entwick- lung des Stadthafen Nord hat. Die Verwaltung haben zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung zur Verkehrslage erreicht, die Kon- flikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr aufgreifen: Zu eng überholende Kraftfahrzeuge, zu hohe Ge- schwindigkeiten oder große Geschwindigkeitsdifferenzen im Bereich der Brücken. Eine über die all- gemeine Unfalllage im Stadtgebiet hinausgehende Signifikanz ist jedoch nicht festzustellen. Bislang umgesetzte Maßnahmen Seit dem Umbau zur Fahrradstraße 2020 stellten sich tatsächlich nur unwesentliche Veränderungen bzgl. der Kfz -Verkehrsmengen ein. Eine Verkehrserhebung im Zeitraum 6.00 -20.00 Uhr zeigt auf, dass stadteinwärts ca. 60% des Kfz-Verkehrs Durchgangsverkehre sind. Aufgrund der darüber hinaus umfassenden Beschwerdelage durch Anwohnende und Nutzende wurden folgende bauliche, ver- kehrsrechtliche und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergriffen: ▪ Der Bau von zwei Sinuswellen, ▪ die Einrichtung von Überholverboten im Bereich der Brücken über die B51 und den DEK (VZ 277.1), ▪ der Einsatz von Hinweisschildern, Plakaten und Bannern zur Verdeutlichung der Verkehrsre- geln (u.a. „Autos zu Gast“ sowie „Kfz mit max. 30km/h frei“), ▪ die Installation von zwei Dialog-Displays sowie ▪ zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen. Eine Reduzierung der Kfz -Verkehrsmengen, insbesondere des Durchgangsverkehrs, konnte jedoch nicht erreicht werden. Prüfung weiterer Maßnahmen Frühzeitig geprüft wurde die Möglichkeit, eine Anlieger-frei-Regelung einzuführen. Grundsätzlich darf nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise – dann in der Regel durch Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ - zugelassen werden. Gegen eine Anlieger-frei- Regelung ohne ergänzende Anordnungen wie beispielsweise Abbiegegebote oder modale Filter spricht, dass sie den Kfz -Durchgangsverkehr nicht konsequent ausschließt. Die Kontrollen sind äu- ßerst aufwendig und können aufgrund der hohen Personalressourcen, die sie binden, nur sehr spora- disch erfolgen. Außerdem sind sie aufgrund rechtlicher Vorgaben und erfolgter Rechtsprechung kaum gerichtsverwertbar möglich. Daher wurde eine Anlieger-frei-Regelung ohne zusätzliche Maßnahmen bereits 2020 ausgeschlossen (vgl. V/0068/2020). Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei einer etwaigen Anlieger-frei-Regelung der Fahrradstra- ßen-Achse, wie sie insbesondere aus der Anwohnerschaft Lütkenbeck wiederholt vorgeschlagen - 3 - V/0161/2026 wurde, die Kfz -Nutzung nur den unmittelbar Anliegenden des Lütkenbecker Wegs / Lindberghwegs vorbehalten wäre. Dies würde für das Gebiet Lütkenbeck bedeuten, dass Anliegenden des Rilke- wegs, Boelckewegs, Drolshagenwegs, etc. die Kfz -Nutzung der Fahrradstraßen-Achse dennoch un- tersagt wäre. Eine Ausweitung der Anlieger-Regelung auf das gesamte Gebiet Lütkenbeck ist nicht möglich, denn i n Deutschland ist die Beschilderung einer gesamten Zone mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ rechtlich unzulässig. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ darf nach der Allgemeinen Ver- waltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur in Verbindung mit Streckenverbo- ten (z. B. Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) für einzelne Straßenabschnitte verwendet werden. Eine „Anlieger-Zone“ wäre zu unbestimmt, da für Verkehrsteilnehme nde beim Einfahren in ein weitläufiges Gebiet nicht klar ersichtlich ist, wo genau die Berechtigung (das Anliegen) endet oder beginnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Anliegerstatus sich immer auf eine bestimmte Straße bezieht. Wer durch eine Straße fährt, um in eine andere zu gelangen, ist in der ersten Straße kein Anlieger (vgl. BVerwG Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99). Eine Ausweitung der bestehenden Überholverbote auf die gesamte Fahrradstraßen -Achse ist stra- ßenverkehrsrechtlich nicht möglich, weil diese sich räumlich auf eine besondere Gefährdungslage beziehen müssen. Aus den oben genannten Gründen wurde nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei geprüft, auf dem Lütkenbecker Weg / Lindberghweg eine beschilderte Sperrung für den Kfz - Verkehr einzurichten. Dies wurde bereits 2020 als „Ultima Ratio“ genannt (vgl. V/0068/2020). Als Standort einer möglichen Sperrung für den Kfz -Durchgangsverkehr wird nach Abwägung ver- schiedener Varianten (z.B. auch Schillerstraßen-Brücke) die Brücke über die B51 favorisiert. Dort könnte sämtlicher Kfz -Verkehr wirksam unterbunden werden, da kleinräumige Umfahrungen nicht möglich sind. Gleichzeitig sind keine Baumaßnahmen erforderlich, um Wendemöglichkeiten zu reali- sieren. Die Sperrung würde nur mithilfe von Verkehrszeichen umgesetzt. Jeweils am Fuß der Brücke über die B51 würde beidseitig ein VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ angeordnet, sodass auf der Brücke ein eindeutig überwachbarer Sperrbereich ohne jeden notwendigen Anliegerverkehr entsteht (s. An- lage 1). Dies erleichtert spätere Kontrollen durch die Polizei und macht die Sperrung für alle Ver- kehrsteilnehmenden deutlich wahrnehmbar, da es künftig keinerlei erlaubte Kfz-Bewegungen in dem Bereich mehr gäbe – abgesehen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen der Abfallwirtschaftsbetrie- be Münster. Der Kfz -Verkehr würde an der jeweils letzten Abbiegemöglichkeit (Boelckeweg und Au- gust-Schepers-Straße) über eine Sackgassen-Beschilderung auf die Kfz -Durchfahrtsperre hingewie- sen. Es wären keine baulichen Sperrelemente wie Sperrpfosten vorgesehen, da die Fahrradstraße Lüt- kenbecker Weg / Lindberghweg Teil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes ist und als Ersatz-Alarmausfahrt für die Feuerwache 2 freigehalten werden muss. Die Feuerwehr nutzt die Achse Lindberghweg, Lüt- kenbecker Weg, Schillerstraße unverändert für Einsatzfahrten. Beeinträchtigungen treten durch die Beschilderung nicht auf. Die Unterbindung der Kfz-Verkehre hätte zur Folge, dass sich die Erschließung der anliegenden Ge- biete verändert. Es handelt sich dabei um das Sportgelände TuS Saxonia Münster, vier Kleingärtner- vereine beidseitig der B51 sowie dem Siedlungsgebiet Lütkenbeck. Alle Gebiete sind weiterhin er- reichbar, die Routenführung für den Kfz-Verkehr ist aber stärker auf das Hauptstraßennetz ausgerich- tet. Im Detail bedeutet das: - 4 - V/0161/2026 • Das Sportgelände TuS Saxonia an der August-Schepers-Straße ist aus nördlicher, westlicher und östlicher Richtung unverändert über Wolbecker Straße und Schillerstraße erreichbar, aus südlicher und südöstlicher Richtung künftig über Heumannsweg, Schmittingheide und Wolbe- cker Straße. • Die Kleingärtnervereine nordwestlich der B51 sind aus nördlicher Richtung unverändert über die Schillerstraße erschlossen, aus südlicher Richtung ist zukünftig eine neue Route erforder- lich. Sie führt entweder über den Albersloher Weg und den Hansaring oder die Wolbecker Straße und August-Schepers-Straße. Die Erschließung ist weiterhin gewährleistet, eine weni- ger direkte Führung zu Gunsten des Komforts und der Sicherheit des Alltagsradverkehrs ist aus Sicht der Verwaltung akzeptabel. • Die Kleingärtnervereine südöstlich der B51 sind aus südlicher Richtung unverändert erreich- bar. Aus nördlicher Richtung ist zukünftig eine neue Route erforderlich. Sie führt entweder über die Wolbecker Str. und Heumannsweg oder über Albersloher Weg und Boelckeweg. Die Erschließung ist weiterhin gewährleistet, eine weniger direkte Führung zu Gunsten des Kom- forts und der Sicherheit des Alltagsradverkehrs ist aus Sicht der Verwaltung akzeptabel. • Das Siedlungsgebiet Lütkenbeck ist aus südlicher Richtung unverändert erreichbar. Aus nörd- licher Richtung ist die Anbindung an den Albersloher Weg über den Boelckeweg unverändert nutzbar. Sie stellt wie im Bestand die direkteste Anknüpfung an das Hauptstraßennetz dar und ist somit zukünftig die Haupterschließung für das Gebiet Lütkenbeck. Analog zur geplanten Erschließung des Gasometers (BP 626) fährt der Zielverkehr dabei über die Egbert -Snoek- Straße. Für Wege aus dem Gebiet in nordöstliche, östliche und südöstliche Richtungen kann unverändert der Heumannsweg genutzt werden. Für Wege in nordwestliche Richtung sind der Boelckeweg und der Albersloher Weg nutzbar. Das Hauptstraßennetz aus Albersloher Weg (Landesstraße), Heumannsweg (Vorbehaltsnetz), Sch- mittingheide (Vorbehaltsnetz) und Wolbecker Straße (Landesstraße), würde mit der Unterbindung des Kfz-Verkehrs auf dem Lütkenbecker Weg geringfügig höher belastet. Als Teil des klassifizierten Stra- ßennetzes sind die Straßen aber dafür ausgelegt, entsprechende Verkehre aufzunehmen, die Verla- gerung wird als unkritisch bewertet. Das bestätigt sich auch in der o.g. Verkehrsuntersuchung. Die geringe Mehrbelastung der August -Schepers-Straße (zum Sportgelände TuS Saxonia bzw. zu den Kleingärtnervereinen nordwestlich der B51) sowie des Boelckewegs (zu den Kleingärtnerverei- nen südöstlich der B51 sowie Verlagerung im Quartier Lütkenbeck) wird von der Verwaltung als unkri- tisch bewertet. Einbindung der Öffentlichkeit Bevor es zu einer politischen Beschlussfassung kommt, soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben werden. Neben der schriftlichen Ansprache der An- wohnenden per Posteinwurf und öffentlicher Bekanntmachung einer potenziellen Sperrung auf den städtischen Kanälen mit geeigneten Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. auf dem städtischen Beteiligung- sportal www.stadt-muenster.de/beteiligung), soll auch im persönlichen Gespräch vor Ort über die Auswirkungen einer Sperrung informiert werden. Hierzu ist ein mehrmaliger Infostand im Straßen- raum geplant, der im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei unterstützt werden soll . Hier können die Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Autofah- rende, über die Sperrung und damit einhergehende neue Verkehrsführung informiert werden. Die polizeiliche Unterstützung macht es möglich, Autofahrende anzuhalten und über die neuen Regelun- gen zu informieren, auf der anderen Seite zeigt die Präsenz dabei nochmal die besondere Wirkung. - 5 - V/0161/2026 Weiteres Vorgehen Nach Einbindung der Öffentlichkeit unterbreitet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien nach den Sommerferien einen Beschlussvorschlag. Damit wird der Antrag A-S/0012/2025 dann final erledigt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan Kfz-Durchfahrtsperre Anlage 2: Antrag A-S/0012/2025
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0161/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 12:24