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2006/0101

Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung

Magistratsvorlage 09.02.2006

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2006/0101

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2006/0101

8575 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Straßenverkehrsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0101  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung 
 
Vorlage vom: 09.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09. Februar 2006  
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage Nr. 574 (Überprüfung der Einbahnstraßen hinsichtlich der Freigabe des 
Radverkehrs entgegen die Fahrtrichtung) wurde vom Magistrat am 29. September 1999 
beschlossen. 
 
Es wurden 57 Einbahnstraßen in Tempo 30 Zonen überprüft und davon  18 freigegeben bzw. 
für eine Freigabe vorgesehen. 
 
Über eine zweite Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0156 vom 24. Januar 2001 berichtet. 
 
Es wurden von den mittlerweile 61 überprüften echten und unechten Einbahnstraßen 25 
entgegen die Fahrtrichtung für die Radfahrer freigegeben. 
 
Über die dritte Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0155 vom 07. Februar 2003 – 
beschlossen vom Magistrat am 12. März 2003 – berichtet. 
 
Die Zahl der überprüften echten und unechten Einbahnstraßen hat sich von 61 auf 64 und 
die Zahl der freigegebenen Straßen von 25 auf 27 erhöht. 
 
Über die vierte Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0600 vom 13. August 2004 – 
beschlossen vom Magistrat am 01.09.2004 – berichtet.  
 
Bei der fünften Überprüfung 2005 durch die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit sind die 
nachfolgend aufgeführten – bis dahin nicht freigegebenen – Einbahnstraßen mit folgendem 
Ergebnis überprüft worden: 
 
 
1. Heidelberger Straße, Anliegerstraße zwischen Landskronstraße und Moosbergstraße:
 
 
Die Anliegerstraße ist übersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist 4,0 m. Somit sind die 
Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs bis zur Einmündung Landskronstraße 
entgegen der Fahrtrichtung erfüllt. Eine Querungsmöglichkeit der Landskronstraße nach 
Süden ohne abzusteigen ist weiterhin nicht möglich. Gleichzeitig wird in die Signalanlagen 
für Fußgänger über die Heidelberger Straße, nördlich Landskronstraße, Richtung Westen, 
eine Mischscheibe – Fußgänger und Radfahrer – eingebaut. 
 
 
2. Georgenstraße, zwischen Heidelberger Landstraße und Schafnussbaumweg:
 
 
Die Straße ist übersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist ca. 4,0 m. Somit sind die 
Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung erfüllt. Im 
Einmündungsbereich der Heidelberger Straße wird ein ca. 1,0 m breiter und ca. 5,0 m langer 
roter Streifen zur Sicherheit für die Radfahrer abmarkiert und das Verkehrszeichen 205 
(Vorfahrt gewähren, kleine Ausführung) aufgestellt.

3 
... 
 
 
3. Waldstraße, zwischen Pfungstädter Straße und Schwanenstraße: 
 
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m, wird einseitig geparkt, verbleibende freie Fahrbahnbreite 
ist ca. 2,0 m, auf der langen Strecke gibt es keine Ausweichmöglichkeiten. Somit sind die 
Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung nicht erfüllt. 
 
 
4. Liebigstraße, zwischen Kasinostraße und Emilstraße:
 
Die Fahrbahnbreite beträgt 6,0 m, wird beidseitig - teils auf dem Gehweg - geparkt, 
verbleibende freie Fahrbahnbreite ca. 3,0 m. Da der Einbahnstraßenabschnitt übersichtlich 
und kurz ist und es im Bereich der Einfahrten Ausweichmöglichkeiten gibt wird die Straße für 
die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. 
 
Um eine Gefährdung der Radfahrer beim Einfahren aus der Kasinostraße zu verhindern, soll 
im Nord-West-Bereich der Liebigstraße auf ca. 10 m Länge eine Grenzmarkierung 
hergestellt werden. 
 
Außerdem, um die Sichtverhältnisse in diesem Bereich zu verbessern, ist auf dem Gehweg 
(Nord-West-Ecke), um das unberechtigte Parken zu verhindern, der Einbau von 2 Pollern 
vorgesehen. 
 
Da die Liebigstraße als Verbindungsweg zwischen Johannesviertel und des auf der 
Nordseite der Kasinostraße befindlichen Einkaufszentrums dient, ist die Schaffung einer 
legalen Verbindung zwischen den zwei Zielen erforderlich.  
 
Es ist vorgesehen, den getrennten Fuß- und Radweg zwischen Liebigstraße und der davon 
westlich befindlichen Fußgängerschutzanlage in einen gemeinsamen Fuß- und Radweg in 
beide Richtungen umzuwandeln. 
 
Um die Weiterfahrt der Radfahrer zu verhindern wird westlich der Fußgängerschutzanlage 
das Zeichen „Verbot für Radfahrer“ (VZ 254) angebracht. 
 
Die Radwegeverbindungen in Darmstadt werden durch diese Öffnungen maßgeblich 
verbessert.  
 
Die Realisierung der Freigabe der fünf o. g. Straßen ist für 2006 vorgesehen. 
 
Die Kosten der Maßnahme (Heidelberger Straße, Georgenstraße und Liebigstraße) mit 
Mehrwertsteuer belaufen sich auf 4.000,00 Euro.

4 
... 
5. Petersenstraße: 
 
Die freie Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m, die Straße ist übersichtlich und wird für die 
Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. 
 
Ausgenommen von der Freigabe ist der Abschnitt im Bereich der Bushaltestelle vor dem 
Gebäude Mensa (Endhaltestelle, bei wartendem Bus ist die freibleibende Fahrbahnbreite zu 
gering). 
 
6. El-Lissitzky-Straße
 
 
Die freie Fahrbahnbreite beträgt 6,0 – 8,0 m, die Straße ist – bis auf zwei Kurvenbereiche – 
übersichtlich. In den Kurvenbereichen wird ein roter Radstreifen, B = 1,5 m, abmarkiert und 
für die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. Die Freigabe erfolgt 
versuchsweise auf ein Jahr. 
 
Die Kosten für die Freigabe der Petersenstraße und El-Lissitzky-Straße übernimmt die TU 
Darmstadt. 
 
Im Weiteren ist noch anzumerken, dass entgegen der Aussage in der Vorlage Nr. 0600 vom 
13.08.2004 die Trinkbornstraße aus Sicherheitsgründen nicht freigegeben wird. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6300001.960091 – Ausbau von 
Radwegen, Baurate 2004 – zur Verfügung. 
 
Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. 
 
Von den 68 überprüften Einbahnstraßen bzw. unechten Einbahnstraßen sind die folgenden 
37 entgegen die Fahrtrichtung für die Radfahrer freigegeben: 
 
1.   Alter Griesheimer Weg 
2.   Alicenstraßen 
3.   Bornstraße 
4.   El-Lissitzky-Straße 
5.   Erbacher Straße 
6.   Eugen-Bracht-Weg 
7.   Georgenstraße 
8.   Göthsbachstraße 
9.   Heidelberger Straße, Anliegerstraße zw. Moosbergstraße und Landskronstraße 
10. Heidelberger Landstraße zwischen Seeheimer Straße und Ringstraße 
11. Helfmannstraße 
12. Hohler Weg 
13. Holzhofallee 
14. Im Ehrlich 
15. Katharinenstraße 
16. Lauteschlägerstraße 
17. Liebigstraße 
18. Lucasweg 
19. Mühlstraße zwischen Woogsplatz und Nieder-Ramstädter Straße 
20. Niederstraße 
21. Nikolaiweg 
22. Olbrichweg zwischen Lucasweg und Fiedlerweg 
23. Petersenstraße 
24. Rabenaustraße (versuchsweise auf ein Jahr) 
25. Robert-Schneider-Straße 
26. Saalbaustraße 
27. Schulstraße

5 
... 
28. Schlossgartenstraße 
29. Seitersweg 
30. Seekatzstraße 
31. Steubenplatz – Ostseite 
32. Stiftstraße 
33. Traubenweg 
34. Ulvenbergstraße 
35. Weinbergstraße 
36. Wildstraße 
37. Wolfskehlstraße 
 
Nachfolgend die Liste der 28 echten bzw. unechten Einbahnstraßen, die für die Radfahrer 
entgegen die Fahrtrichtung nicht freigegeben wurden: 
 
1.   Alexandraweg 
2.   Amselweg 
3.   Drosselweg 
4.   Edisonstraße 
5.   Falltorstraße 
6.   Forstmeisterstraße 
7.   Frankensteiner Straße 
8.   Goethestraße (Verbindungsstück zw. Karlstraße und Klappacher Straße) 
9.   Gutenbergstraße 
10. Gute-Garten-Straße 
11. Herdweg 
12. Kröhweg 
13. Löffelstraße 
14. Ludwigshöhstraße 
15. Mettegangweg 
16. Morsestraße 
17. Riedeselstraße 
18. Roßdörfer Straße 
19. Rüthleinweg 
20. Sandbergstraße 
21. Schleiermacherstraße 
22. Schlossstraße 
23. Steinackerstraße 
24. Trinkbornstraße 
25. Waldstraße 
26. Weyprechtstraße 
27. Wittmannstraße 
28. Zimmerstraße

6 
... 
 
 
Folgende 3 Einbahnstraßen sind bisher nicht für die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung 
freigegeben, werden aber nach der Umgestaltung Willy-Brandt-Platz erneut überprüft: 
 
1. Bismarckstraße zwischen Schleiermacherstraße und Willy-Brandt-Platz 
2. Gustav-Lorenz-Straße 
3. Mathildenplatz – Osteite 
 
 
Darmstadt, 09.02.2006  
VI-662STb1016-Fr-Wg 
Nst. 2836 
 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 131 zur Kenntnis

Orte (78)

  • Heidelberger Straße
  • Landskronstraße 10
  • Georgenstraße 8
  • Heidelberger Landstraße
  • Liebigstraße 18
  • Kasinostraße
  • Trinkbornstraße 25
  • Mühlstraße
  • Rabenaustraße
  • Wolfskehlstraße
  • Goethestraße
  • Bismarckstraße
  • Schleiermacherstraße 22
  • Woogsplatz
  • Olbrichweg
  • Steubenplatz
  • Mathildenplatz
  • Schafnussbaumweg
  • Pfungstädter Straße
  • El-Lissitzky-Straße 5
  • Alter Griesheimer Weg 2
  • Erbacher Straße 6
  • Eugen-Bracht-Weg 7
  • Göthsbachstraße 9
  • Seeheimer Straße
  • Katharinenstraße 16
  • Lauteschlägerstraße 17
  • Nieder-Ramstädter Straße 20
  • Robert-Schneider-Straße 26
  • Schloßgartenstraße 29
  • Ulvenbergstraße 35
  • Forstmeisterstraße 7
  • Frankensteiner Straße 8
  • Klappacher Straße
  • Gutenbergstraße 10
  • Gute-Garten-Straße 11
  • Ludwigshöhstraße 15
  • Roßdörfer Straße 19
  • Steinackerstraße 24
  • Weyprechtstraße 27
  • Moosbergstraße
  • Schwanenstraße
  • Helfmannstraße 12
  • Holzhofallee 14
  • Niederstraße 21
  • Saalbaustraße 27
  • Schulstraße 5
  • Seekatzstraße 31
  • Stiftstraße 33
  • Weinbergstraße 36
  • Alexandraweg 2
  • Edisonstraße 5
  • Falltorstraße 6
  • Löffelstraße 14
  • Mettegangweg 16
  • Morsestraße 17
  • Riedeselstraße 18
  • Sandbergstraße 21
  • Schlossstraße 23
  • Wittmannstraße 28
  • Zimmerstraße 6
  • Waldstraße 26
  • Emilstraße
  • Bornstraße 4
  • Ringstraße 11
  • Hohler Weg 13
  • Lucasweg 19
  • Nikolaiweg 22
  • Fiedlerweg 23
  • Seitersweg 30
  • Traubenweg 34
  • Wildstraße 37
  • Amselweg 3
  • Drosselweg 4
  • Karlstraße
  • Herdweg 12
  • Kröhweg 13
  • Rüthleinweg 20

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00