2006/0101
Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung
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2006/0101
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Straßenverkehrsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0101 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung Vorlage vom: 09.02.2006 Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09. Februar 2006 Begründung: Die Vorlage Nr. 574 (Überprüfung der Einbahnstraßen hinsichtlich der Freigabe des Radverkehrs entgegen die Fahrtrichtung) wurde vom Magistrat am 29. September 1999 beschlossen. Es wurden 57 Einbahnstraßen in Tempo 30 Zonen überprüft und davon 18 freigegeben bzw. für eine Freigabe vorgesehen. Über eine zweite Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0156 vom 24. Januar 2001 berichtet. Es wurden von den mittlerweile 61 überprüften echten und unechten Einbahnstraßen 25 entgegen die Fahrtrichtung für die Radfahrer freigegeben. Über die dritte Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0155 vom 07. Februar 2003 – beschlossen vom Magistrat am 12. März 2003 – berichtet. Die Zahl der überprüften echten und unechten Einbahnstraßen hat sich von 61 auf 64 und die Zahl der freigegebenen Straßen von 25 auf 27 erhöht. Über die vierte Überprüfung wurde in der Vorlage Nr. 0600 vom 13. August 2004 – beschlossen vom Magistrat am 01.09.2004 – berichtet. Bei der fünften Überprüfung 2005 durch die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit sind die nachfolgend aufgeführten – bis dahin nicht freigegebenen – Einbahnstraßen mit folgendem Ergebnis überprüft worden: 1. Heidelberger Straße, Anliegerstraße zwischen Landskronstraße und Moosbergstraße: Die Anliegerstraße ist übersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist 4,0 m. Somit sind die Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs bis zur Einmündung Landskronstraße entgegen der Fahrtrichtung erfüllt. Eine Querungsmöglichkeit der Landskronstraße nach Süden ohne abzusteigen ist weiterhin nicht möglich. Gleichzeitig wird in die Signalanlagen für Fußgänger über die Heidelberger Straße, nördlich Landskronstraße, Richtung Westen, eine Mischscheibe – Fußgänger und Radfahrer – eingebaut. 2. Georgenstraße, zwischen Heidelberger Landstraße und Schafnussbaumweg: Die Straße ist übersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist ca. 4,0 m. Somit sind die Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung erfüllt. Im Einmündungsbereich der Heidelberger Straße wird ein ca. 1,0 m breiter und ca. 5,0 m langer roter Streifen zur Sicherheit für die Radfahrer abmarkiert und das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren, kleine Ausführung) aufgestellt. 3 ... 3. Waldstraße, zwischen Pfungstädter Straße und Schwanenstraße: Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m, wird einseitig geparkt, verbleibende freie Fahrbahnbreite ist ca. 2,0 m, auf der langen Strecke gibt es keine Ausweichmöglichkeiten. Somit sind die Bedingungen für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung nicht erfüllt. 4. Liebigstraße, zwischen Kasinostraße und Emilstraße: Die Fahrbahnbreite beträgt 6,0 m, wird beidseitig - teils auf dem Gehweg - geparkt, verbleibende freie Fahrbahnbreite ca. 3,0 m. Da der Einbahnstraßenabschnitt übersichtlich und kurz ist und es im Bereich der Einfahrten Ausweichmöglichkeiten gibt wird die Straße für die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. Um eine Gefährdung der Radfahrer beim Einfahren aus der Kasinostraße zu verhindern, soll im Nord-West-Bereich der Liebigstraße auf ca. 10 m Länge eine Grenzmarkierung hergestellt werden. Außerdem, um die Sichtverhältnisse in diesem Bereich zu verbessern, ist auf dem Gehweg (Nord-West-Ecke), um das unberechtigte Parken zu verhindern, der Einbau von 2 Pollern vorgesehen. Da die Liebigstraße als Verbindungsweg zwischen Johannesviertel und des auf der Nordseite der Kasinostraße befindlichen Einkaufszentrums dient, ist die Schaffung einer legalen Verbindung zwischen den zwei Zielen erforderlich. Es ist vorgesehen, den getrennten Fuß- und Radweg zwischen Liebigstraße und der davon westlich befindlichen Fußgängerschutzanlage in einen gemeinsamen Fuß- und Radweg in beide Richtungen umzuwandeln. Um die Weiterfahrt der Radfahrer zu verhindern wird westlich der Fußgängerschutzanlage das Zeichen „Verbot für Radfahrer“ (VZ 254) angebracht. Die Radwegeverbindungen in Darmstadt werden durch diese Öffnungen maßgeblich verbessert. Die Realisierung der Freigabe der fünf o. g. Straßen ist für 2006 vorgesehen. Die Kosten der Maßnahme (Heidelberger Straße, Georgenstraße und Liebigstraße) mit Mehrwertsteuer belaufen sich auf 4.000,00 Euro. 4 ... 5. Petersenstraße: Die freie Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m, die Straße ist übersichtlich und wird für die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. Ausgenommen von der Freigabe ist der Abschnitt im Bereich der Bushaltestelle vor dem Gebäude Mensa (Endhaltestelle, bei wartendem Bus ist die freibleibende Fahrbahnbreite zu gering). 6. El-Lissitzky-Straße Die freie Fahrbahnbreite beträgt 6,0 – 8,0 m, die Straße ist – bis auf zwei Kurvenbereiche – übersichtlich. In den Kurvenbereichen wird ein roter Radstreifen, B = 1,5 m, abmarkiert und für die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. Die Freigabe erfolgt versuchsweise auf ein Jahr. Die Kosten für die Freigabe der Petersenstraße und El-Lissitzky-Straße übernimmt die TU Darmstadt. Im Weiteren ist noch anzumerken, dass entgegen der Aussage in der Vorlage Nr. 0600 vom 13.08.2004 die Trinkbornstraße aus Sicherheitsgründen nicht freigegeben wird. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6300001.960091 – Ausbau von Radwegen, Baurate 2004 – zur Verfügung. Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. Von den 68 überprüften Einbahnstraßen bzw. unechten Einbahnstraßen sind die folgenden 37 entgegen die Fahrtrichtung für die Radfahrer freigegeben: 1. Alter Griesheimer Weg 2. Alicenstraßen 3. Bornstraße 4. El-Lissitzky-Straße 5. Erbacher Straße 6. Eugen-Bracht-Weg 7. Georgenstraße 8. Göthsbachstraße 9. Heidelberger Straße, Anliegerstraße zw. Moosbergstraße und Landskronstraße 10. Heidelberger Landstraße zwischen Seeheimer Straße und Ringstraße 11. Helfmannstraße 12. Hohler Weg 13. Holzhofallee 14. Im Ehrlich 15. Katharinenstraße 16. Lauteschlägerstraße 17. Liebigstraße 18. Lucasweg 19. Mühlstraße zwischen Woogsplatz und Nieder-Ramstädter Straße 20. Niederstraße 21. Nikolaiweg 22. Olbrichweg zwischen Lucasweg und Fiedlerweg 23. Petersenstraße 24. Rabenaustraße (versuchsweise auf ein Jahr) 25. Robert-Schneider-Straße 26. Saalbaustraße 27. Schulstraße 5 ... 28. Schlossgartenstraße 29. Seitersweg 30. Seekatzstraße 31. Steubenplatz – Ostseite 32. Stiftstraße 33. Traubenweg 34. Ulvenbergstraße 35. Weinbergstraße 36. Wildstraße 37. Wolfskehlstraße Nachfolgend die Liste der 28 echten bzw. unechten Einbahnstraßen, die für die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung nicht freigegeben wurden: 1. Alexandraweg 2. Amselweg 3. Drosselweg 4. Edisonstraße 5. Falltorstraße 6. Forstmeisterstraße 7. Frankensteiner Straße 8. Goethestraße (Verbindungsstück zw. Karlstraße und Klappacher Straße) 9. Gutenbergstraße 10. Gute-Garten-Straße 11. Herdweg 12. Kröhweg 13. Löffelstraße 14. Ludwigshöhstraße 15. Mettegangweg 16. Morsestraße 17. Riedeselstraße 18. Roßdörfer Straße 19. Rüthleinweg 20. Sandbergstraße 21. Schleiermacherstraße 22. Schlossstraße 23. Steinackerstraße 24. Trinkbornstraße 25. Waldstraße 26. Weyprechtstraße 27. Wittmannstraße 28. Zimmerstraße 6 ... Folgende 3 Einbahnstraßen sind bisher nicht für die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, werden aber nach der Umgestaltung Willy-Brandt-Platz erneut überprüft: 1. Bismarckstraße zwischen Schleiermacherstraße und Willy-Brandt-Platz 2. Gustav-Lorenz-Straße 3. Mathildenplatz – Osteite Darmstadt, 09.02.2006 VI-662STb1016-Fr-Wg Nst. 2836 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (78)
- Heidelberger Straße
- Landskronstraße 10
- Georgenstraße 8
- Heidelberger Landstraße
- Liebigstraße 18
- Kasinostraße
- Trinkbornstraße 25
- Mühlstraße
- Rabenaustraße
- Wolfskehlstraße
- Goethestraße
- Bismarckstraße
- Schleiermacherstraße 22
- Woogsplatz
- Olbrichweg
- Steubenplatz
- Mathildenplatz
- Schafnussbaumweg
- Pfungstädter Straße
- El-Lissitzky-Straße 5
- Alter Griesheimer Weg 2
- Erbacher Straße 6
- Eugen-Bracht-Weg 7
- Göthsbachstraße 9
- Seeheimer Straße
- Katharinenstraße 16
- Lauteschlägerstraße 17
- Nieder-Ramstädter Straße 20
- Robert-Schneider-Straße 26
- Schloßgartenstraße 29
- Ulvenbergstraße 35
- Forstmeisterstraße 7
- Frankensteiner Straße 8
- Klappacher Straße
- Gutenbergstraße 10
- Gute-Garten-Straße 11
- Ludwigshöhstraße 15
- Roßdörfer Straße 19
- Steinackerstraße 24
- Weyprechtstraße 27
- Moosbergstraße
- Schwanenstraße
- Helfmannstraße 12
- Holzhofallee 14
- Niederstraße 21
- Saalbaustraße 27
- Schulstraße 5
- Seekatzstraße 31
- Stiftstraße 33
- Weinbergstraße 36
- Alexandraweg 2
- Edisonstraße 5
- Falltorstraße 6
- Löffelstraße 14
- Mettegangweg 16
- Morsestraße 17
- Riedeselstraße 18
- Sandbergstraße 21
- Schlossstraße 23
- Wittmannstraße 28
- Zimmerstraße 6
- Waldstraße 26
- Emilstraße
- Bornstraße 4
- Ringstraße 11
- Hohler Weg 13
- Lucasweg 19
- Nikolaiweg 22
- Fiedlerweg 23
- Seitersweg 30
- Traubenweg 34
- Wildstraße 37
- Amselweg 3
- Drosselweg 4
- Karlstraße
- Herdweg 12
- Kröhweg 13
- Rüthleinweg 20
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0101
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00