Mandari Insight

0764/2017

Fensterreinigung an Schulen

Mitteilung Ausschuss 17.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 8.5.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

6089 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
Dez. I/1000/12 
AN/0167/2017 
Vorlagen-Nummer  17.03.2017 
 0764/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
Fensterreinigung an Schulen 
hier: Beschluss des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 30.01.2017 
 
In seiner Sitzung am 30.01.2017 hat der Ausschuss Schule und Weiterbildung unter TOP 2.2 
(AN/0167/2017) folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Fensterreinigung an Kölner Schulen regelmäßig mit 
der jährlichen Grundreinigung sowohl für die Fensteraußenseiten als auch für die Fensterinnenseiten 
durchgeführt werden kann und ob bei einer solchen Kombination eventuell auch finanzielle Synergie-
effekte zu erwarten sind.“ 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
A. Ausgangslage: 
 
Aktuell wird die Glasreinigung an allen Kölner Schulen sowie (mit weni gen Ausnahmen) an allen a n-
deren städtischen Immobilien alle 15 Monate nur von außen durchgeführt. 
 
Dieser Standard ist im Hinblick auf Hygiene und Bausubstanzerhaltung alles in allem ausreichend. 
Dies auch vor dem Hintergrund, dass in besonderen anlassbezo genen Fällen auch Sonderreinigu n-
gen außerhalb des vorgenannten Standardintervalls erfolgen. Etwa bei akuter starker Verschmutzung 
von Fensterscheiben mit Taubenkot. Oder bei Verunreinigungen infolge von Baumaßnahmen (wobei 
dann - wenn nötig - auch die Innenseiten der Fenster gereinigt werden). 
 
Ein Mehr an Reinigung ist insofern nicht absolut zwingend erforderlich, ist aber sehr wohl wü n-
schenswert, insbesondere wenn ästhetische Gründe und das Wohlgefühl der Gebäudenutzer mit in 
die Betrachtung einbezogen werden. 
 
Der gegenwärtige Standard ist letztlich Ergebnis der seit Jahren schwierigen Haushaltssituation der 
Stadt. 
 
B. Prüfauftrag (Schulen) 
 
Der vom Ausschuss Schule und Weiterbildung beschlossene Prüfauftrag an die Verwaltung beinhaltet 
zwei Veränderungen ge genüber dem bisherigen Standard: Zum einen eine Veränderung des Rein i-
gungsintervalls von 15 auf 12 Monate, zum anderen eine Ausweitung auch auf die Innenglasflächen. 
 
Bisher gibt die Stadt für die Glasreinigung an den Schulen beim gegenwärtigen Reinigungss tandard

2 
 
(also alle 15 Monate nur außen) jährlich ca. 225.000 Euro aus (ohne anlassbezogene Sonderrein i-
gungen). 
 
Würde man das Standardreinigungsintervall für die Außenglasflächen von 15 auf 12 Monate verkü r-
zen, so müsste man innerhalb eines 5 -Jahres-Zeitraums statt 4 nun 5 Reinigungen durchführen. Der 
zusätzliche Aufwand beträgt also 25%. Daraus errechnen sich jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 
56.000 Euro. 
 
Bei einer zusätzlichen jährlichen Reinigung auch der Innenglasflächen würden weitere Mehrkosten 
von ca. 225.000 Euro pro Jahr anfallen. Die Verwaltung kalkuliert hier mit 80% der Kosten der A u-
ßenglasreinigung (225.000 Euro + 56.000 Euro = 281.000 Euro, davon 80%). Ein Ansatz von 100% 
auf der Basis Außenglasfläche = Innenglasfläche wäre verfehlt, da du rch die Zusammenlegung der 
Außen- und Innenreinigung Synergieeffekte zu erzielen sind, die sich auch monetär auswirken. 
  
Rechnet man beide Mehrkostenbeträge zusammen, so kommt man auf ca. 281.000 Euro pro Jahr an 
Mehrkosten (sollten sich in den Folgejahre n Kostensteigerungen im Reinigungsgewerbe ergeben, so 
würden natürlich auch die genannten Mehrkosten an dieser Entwicklung teilnehmen). 
 
Glasreinigungen an Schulen werden im Regelfall von spezialisierten Unternehmen durchgeführt, wäh-
rend die Grundreinigungen durch die Reinigungsfirmen durchgeführt werden, die auch mit der Unte r-
haltsreinigung beauftragt sind. Nennenswerte Synergieeffekte bei einer Zusammenlegung der erwe i-
terten Glasreinigung mit der jährlichen Grundreinigung sind daher aufgrund des unterschi edlichen 
Firmen- und Personaleinsatzes nicht zu erwarten. 
 
Die im Prüfauftrag intendierte Ausweitung der Glasreinigung an Schulen würde also im Ergebnis zu 
jährlichen Mehrkosten von ca. 281.000 Euro (+ eventuelle Kostensteigerungen in Folgejahren) fü h-
ren, die im jeweiligen Haushalt zur Verfügung gestellt werden müssten. 
 
Verzichtet man alternativ vor dem Hintergrund, dass eine Zusammenlegung der Glasreinigung mit der 
jährlichen Grundreinigung keine nennenswerten Synergieeffekte verspricht, auf eine Zyklusve rände-
rung auf alle zwölf Monate und führt die Außen - und Innenglasreinigung im aktuellen Zyklus alle 15 
Monate durch, würden sich diese Mehrkosten um rund 101.000 € auf rund 180.000 € reduzieren. 
 
C. Mögliche Ausweitung auf Kitas und Verwaltungsgebäude 
 
Die Forderung nach einer verbesserten Glasreinigung ist aus Sicht der Verwaltung argumentativ nur 
schwer auf den Schulbereich zu begrenzen. 
 
Mindestens in den Kinde rtagesstätten ist die Situation bezogen auf den Nutzerkreis nahezu ve r-
gleichbar. Hier würden sich ausgehend von bisherigen jährlichen Kosten von ca. 16.000 Euro folge n-
de jährliche Mehrkosten (gerundet) ergeben, die ebenfalls im Haushalt zur Verfügung geste llt werden 
müssten: 
 
Reinigungsintervall Außenglasflächen neu alle 12 Monate:   4.000 Euro 
zusätzliche Innenglasreinigung: 16.000 Euro 
Mehrkosten gesamt: 20.000 Euro 
 
Auch hier gilt, dass bei einem Verzicht auf eine Zyklusveränderung die Mehrkosten sich um  rund 
7.200 € reduzieren auf rund 12.800 €. 
 
Möchte man den verbesserten Standard auch für die Verwaltungsgebäude (mit natürlich einem and e-
ren Nutzerkreis), so würden sich ausgehend von bisherigen jährlichen Kosten von ca. 92.000 Euro 
folgende jährliche Me hrkosten (gerundet) ergeben, die ebenfalls im Haushalt zur Verfügung gestellt 
werden müssten:

3 
 
Reinigungsintervall Außenglasflächen neu alle 12 Monate:   23.000 Euro 
zusätzliche Innenglasreinigung:   92.000 Euro 
Mehrkosten gesamt: 115.000 Euro 
 
Bei einem Verzicht auf eine Zyklusveränderung würden sich die Mehrkosten um rund 41.400 € red u-
zieren auf rund 73.600 €. 
 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (3)

20.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0764/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27