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1636/2019

Tunnel realisierbar? Fragen zur Ost-West-Achse

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 6.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2159 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 03.06.2019 
 1636/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Tunnel realisierbar? Fragen zur Ost-West-Achse 
hier: mündliche Nachfragen von Herrn RM Scholz in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
29.01.2019, TOP 6.1 
„RM Scholz zeigt sich nicht in Gänze zufrieden mit der Beantwortung und bittet zu  
Ziff. 2 um Konkretisierung der Begriffe „geringfügig niedrigere Kosten“ und „höhere Kosten.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Höhe der Betriebskosten für die Infrastruktur hängt direkt von der Höhe der Investitionskosten ab. 
Da die Investitionen bei einem Tunnel höher ausfallen als bei einem oberirdischen Bau, sind auch die 
Betriebskosten für die Infrastruktur entsprechend höher.  
Die Betriebskosten für den Fahrbetrieb hängen maßgeblich von der Anzahl der benötigten Fahrzeu-
ge, der Betriebsleistung und dem Personaleinsatz ab. Durch die kürzeren Fahrzeiten in den Tunnel-
abschnitten sind diese Kosten dementsprechend niedriger als bei einem Betrieb an der Oberfläche. 
Die genaue Ermittlung der Betriebskosten gibt das Verfahren der standardisierten Bewertung vor. 
 
 
Weitere Frage von Herrn RM Scholz: 
 
„Zudem möchte er wissen ob der Verwaltung die Hinweise aus der Bevölkerung zu etwaig vorhande-
nen Abwasserkanälen bekannt seien.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Verwaltung ist bekannt, dass unter städtischen Straßen und Plätzen Ver- und Entsorgungsleitun-
gen und Kanäle liegen. In der Zwischenzeit haben erste Abstimmungsgespräche mit den Stadtent-
wässerungsbetrieben und der Rheinenergie stattgefunden, in denen die Maßnahme Ost- West-Achse 
vorgestellt wurde. Die Stadtentwässerungsbetriebe werden nun im nächsten Schritt eine Zustandsun-
tersuchung der Bestandskanäle durchführen, um ggfls. erforderliche Sanierungen zu lokalisieren. Ob 
und in welchem Umfang Abwasserkanäle, andere Leitungen und sonstige unterirdische Bauten 
umgebaut oder verlegt werden müssen, kann erst im Laufe der Planungen erkannt und festgelegt 
werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1636/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.06.2019
Erstellt
08.05.2019 12:05