V/0453/2020
Antrag der AfD-Ratsgruppe lfd. Nr. A-R/0004/2020 „Alleen in Münster pflanzen“
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Ratsantrag Alleen in Münster anpflanzen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0004/2020 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Alleen in Münster pflanzen AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: In Münster werden neue Allen angepflanzt. Die Verwaltung legt dem Rat hierfür eine Liste mit geeigneten Straßen und Wegen vor. Die Verwaltung wird beauftragt für die Neuanpflanzung von Allen Mittel aus dem „1000 Alleen-Programm“ des Landes NRW zu beantragen. Begründung: Alleen sind in mehrfacher Hinsicht eine Bereicherung für das Erscheinungsbild der Stadt Münster. Sie bereichern durch ihre optische Wirkung die Landschaft in Münster. Zugleich erfüllen sie wichtige ökologische Funktionen. Sie spenden Schatten und verhindern damit ein Aufheizen an der Erdoberfläche. Und sorgen so gerade im Sommer für angenehm kühle Temperaturen. Sie dienen zahlreichen Vögeln als Nist- und Rastplätze. In einer Großstadt wie Münster leisten Alleen einen wertvollen Beitrag zu einem verbesserten Mikroklima. Indem sie die Luftqualität in der Umgebung verbessern und die Umgebungstemperatur absenken. In den letzten Jahren kam es in NRW mehrfach dazu, dass Alleen gefällt werden mussten. Verantwortlich hierfür waren oft extreme Ereignisse in der Umwelt. In Münster etwa wurden im Jahr 2007 große Teile der Baumbestände an der Promenade durch den Sturm Kyrill zerstört. Generell aber setzen auch Dürre, Schädlinge wie der Eichenprozessionsspinner oder ein übertriebener Einsatz von Streusalz diesen Bäumen zu. Alleen haben neben ihren ökologischen und landschaftlichen Nutzen oft auch eine hohe kulturelle Bedeutung für die Menschen. Sie sind und waren ein prägender Teil der Gestaltung von Landschaften und Städten in Deutschland. Alleen erfüllen daher auch einen wichtigen kulturellen Beitrag. Das Landesnaturschutzgesetz schreibt in §41 Abs. 3 vor, dass Alleebestände zu schützen und zu sichern sind. Bei Fällungen von Bäumen sind Neuanpflanzungen vorzunehmen. Auch der Gesetzgeber hat den Wert von Allen für Natur. Umwelt und den Heimatschutz erkannt. Daher ist eine Ausweitung der Allen durch eine Neupflanzung von Allen in Münster eine sinnvolle und gebotene Maßnahme. Denn die Broschüre „Allen in NRW“ zeigt, dass Münster nur über wenige Allee verfügt. Einzig die Promenade ragt hier als eine große und zentral gelegene Allee heraus. Ansonsten aber finden sich nur vergleichsweise wenig Allen in Münster. Daher ist die Neupflanzung von Allen für das Stadtbild von Münster eine sinnvolle Maßnahme. gez. Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
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Anlage A zur V/0453/2020 Kurzüberblick In der Vergangenheit wurden im Stadtgebiet umfangreiche Baumpflanzungen vorgenommen. Die Möglichkeiten zusätzlicher Alleepflanzungen sind aufgrund technischer Anforderungen und be- grenzter zur Verfügung stehender öffentlicher Flächen eingeschränkt. Alleenpflanzungen Privater können aus vorhandenen Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein . Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Thematik ist für den Klimaschutz bzw. die Klimawandelanpassung von grundsätzlicher Be- deutung.
Beschlussvorlage
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V/0453/2020 V/0453/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der AfD Ratsgruppe lfd. Nr. A-R/0004/2020 „Alleen in Münster pflanzen“ Beratungsfolge 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Stadtgebiet auf öffentlichen Flächen in der Vergangen- heit umfangreiche Baumpflanzungen erfolgt sind. 2. In straßenbaulichen Plan- und Genehmigungsverfahren und in der städtebaulichen Grünplanung werden mögliche Alleepflanzungen im Rahmen verfügbarer Flächen einzelfallspezifisch berück- sichtigt. 3. Die Anpflanzung und Entwicklung von Alleen auf Privatflächen kann bei Bedarf aus vorhandenen Förderprogrammen unterstützt werden. 4. Der Antrag „Alleen in Münster pflanzen“ Nr. A-R/0004/2020 (Anlage 1) ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten Begründung: Zu 1: Im Stadtgebiet Münster wurden in der Vergangenheit im Rahmen diverser Flurbereinigungsverfahren, im Zuge der Umsetzung der Landschaftspläne und in diversen Straßenbauprojekten zahlreiche Baumpflanzungen vorgenommen. Weitere Baumpflanzungen sind wünschenswert und werden vo r- genommen. Dabei ist zu beachten, dass technische Regelwerke für Bepflanzungen an öffentlichen Straßen im Hinblick auf den Raumbedarf der Bä ume und die Verkehrssicherheit notwendige Abstä n- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 20.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Uennigmann Telefon: 492-6729 uennigmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0453/2020 de zu Verkehrsflächen vorgeben, so dass die zur Verfügung stehende öffentliche Fläche in den mei s- ten Fällen nur einseitige oder unterbrochene Pflanzungen zulässt. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen können potentielle Baumpflanzungen technisch aufwä n- dig machen bzw. ganz verhindern. Im Außenbereich muss das Wirtschaftswegenetz den tendenziell immer größer werdenden landwir t- schaftlichen Geräten gerecht werden. Demnach sind in den meisten Fällen auf den Wegeparzellen maximal einseitige Gehölzstrukturen möglich. Zur Ermöglichung einer Alleepflanzung wird auch die Inanspruchnahme von Privatflächen in Betracht gezogen. Erfahrungen aus der Landschaftsplanung und der Umsetzung von Kompensationsma ß- nahmen zeigen allerdings, dass die Bereitschaft, Privatflächen für Pflanzungen dauerhaft zur Verf ü- gung zu stellen, sehr begrenzt ist. Zu 2: In straßenbaulichen Planverfahren wird im Zuge der Ämterbeteiligung seitens des Amtes für Grünfl ä- chen, Umwelt und Nachhaltigke it generell darauf hingewirkt, die vorhandenen Potentiale für Bau m- pflanzungen im Allgemeinen, im Einzelfall auch für Alleepflanzungen zu nutzen. Bei der Planung von städtischen Grünflächen finden Alleen im Rahmen gestalterischer Möglichkeiten und unter Beachtung geplanter Nutzungen Berücksichtigung. Zu 3: Der Verwaltung stehen Fördermöglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen aus Landesmitteln und städ- tische Fördermittel zur Verfügung. Interessierte Bürger können bei der Pflanzung von Alleen auf Pr i- vatflächen finanziell unterstützt werden. Die Verwaltung wird im Spätsommer/Herbst durch Bekanntmachungen in den einschlägigen Medien auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. In Vertretung Matthias Peck Stadtrat Anlage Antrag der AfD Ratsgruppe lfd. Nr. A-R/0004/2020 „Alleen in Münster pflanzen“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Leostraße 16B
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0453/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37