Mandari Insight

2578/2022

Mikroplastik in der Biotonne (AN/1183/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 25.08.2022, TOP 1.1.1

Anlage Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten

49134 Zeichen

1 
 
 
 Thema  
Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten 
Herkunft - Bedeutung - Vermeidung 
Zusammenfassung 
Die breite Diskussion über Ursachen und Fol-
gen der Meeresverschmutzung mit Kunststof-
fen hat auch landbasierte Einträge von Kunst-
stoffen in den Fokus der Wissenschaft sowie 
des öffentlichen Interesses gerückt. Der Bei-
trag Deutschlands an der Verschmutzung der 
Weltmeere ist aufgrund einer geordneten und 
weithin gut funktionierenden Entsorgungsinf-
rastruktur relativ unbedeutend, dennoch be-
läuft sich die Menge an Kunststoffeinträgen in 
die Umwelt in Deutschland auf schätzungs-
weise jährlich bis zu 450.000 t [28].  
Gegenstand dieses Themenpapiers sind 
Kunststoffe, die aufgrund von Verunreinigun-
gen von Bioabfällen über Kompost und Gär-
produkte in die Umwelt bzw. auf Böden gelan-
gen können, deren Bedeutung sowie Möglich-
keiten der Vermeidung. Das Thema biologisch 
abbaubare Kunststoffe ist nicht Gegenstand 
dieses Papiers.  
RAL-gütegesicherte Komposte und Gärproduk-
te enthalten im Mittel etwa 0,01 Gew. -% Foli-
enkunststoffe. Einzelproben können in einem 
breiten Spektrum variieren. In den Prüfzeug-
nissen der RAL -Gütesicherung sind die Gehal-
te an folienartigen Kunststoffen sowie an 
sonstigen Fremdstoffen inkl. Hartkunststoffen 
jeweils ausgewiesen [16]. Der Anteil der mit 
Kompost und Gärprodukten in die Umwelt 
eingetragenen Mengen an Kunststoffen wird 
von der BGK derzeit auf ca. 0,2 % der Gesamt-
kunststoffeinträge geschätzt.  
Der im Zusammenhang mit Kunststoffeinträ-
gen in die Umwelt häufig verwendete Begriff 
'Mikroplastik' ist missverständlich. Vielfach 
wird angenommen, dass es sich um Partikel  
< 1 mm handelt, die praktisch nicht erkennbar 
sind. Tatsächlich sind aber alle Partikel bis zu 
einer Größe von 5 mm gemeint. Bei den Aus-
wertungen der BGK sind aber auch Partikel 
einbezogen, die größer als 5 mm sind.  
Bürger und Kunden erwarten, dass aus Bioab-
fällen hergestellte Komposte und Gärprodukte  
 
frei oder weitgehend frei von Fremdstoffen 
und insbesondere von Kunststoffen sind. Sind 
sie es nicht, werden sie vom Markt nicht ak-
zeptiert und das Recycling von Bioabfällen 
damit im Kern gefährdet.  
Ursache von Verunreinigungen mit Kunststof-
fen sind v.a. Fehlwürfe von Bürgern bei der 
getrennten Sammlung von Bioabfällen. Der 
Vermeidung von Kunststoffeinträgen an der 
Quelle kommt daher eine besondere Bedeu-
tung zu.  
Der Anteil an Verunreinigungen in Bioabfällen 
aus Haushaltungen hat in den vergangenen 
Jahren zugenommen. Die BGK führt dies auf 
eine über die Jahre nachlassende Öffentlich-
keitsarbeit bei den Getrenntsammelsystemen 
zurück und darauf, dass punktuelle Eintrags-
quellen an Fremdstoffen nicht konsequent 
genug identifiziert und abgestellt werden.  
Beim Thema Vermeidung von Fremdstoffen 
und Kunststoffen besteht deutlicher Hand-
lungsbedarf. Auf konkrete Möglichkeiten hat 
die BGK in einem Positionspapier 'Sortenrein -
heit von Bioabfällen gewährleisten' hingewie-
sen [12].  
In der Prozesskette der Bioabfallbehandlung 
können Kunststoffe zwar weitgehend, aber 
nicht vollständig abgetrennt werden. Aus die-
sem Grund kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass aus Bioabfällen hergestellte Kom-
poste oder Gärpodukte einzelne Partikel von 
Kunststoffen enthalten. In den RAL -Güte-
sicherungen der BGK werden Kunststoffe aller-
dings stärker begrenzt als in den geltenden 
Rechtsbestimmungen.  
Der vielfältige Nachweis von 'Mikroplastik' in 
der Umwelt und deren mögliche Folgen für 
Menschen, Tiere und Ökosysteme verunsi-
chert Bürger und Verbraucher in hohem Maße. 
Die BGK nimmt dieses Thema sehr ernst und 
verfolgt in ihrem Tätigkeitsbereich geeignete 
Lösungsansätze. 
Information

2 
 
Einleitung 
In Deutschland ist das Recycling von Bioabfäl-
len seit drei Jahrzehnten gelebte und funktio-
nierende Praxis. Mit der Nutzung von Bioabfäl-
len werden v.a. folgende Ziele verfolgt:  
• Bereitstellung von organischen Düngern 
zur Humusversorgung des Bodens 
• Rückführung von Pflanzennährstoffen 
• Substitution von Torf bei der Herstellung 
von Blumenerden und anderen Substraten 
• Erzeugung von Biogas. 
Durch die Getrenntsammlung der Bioabfälle 
trägt jeder Abfallerzeuger seinen Teil dazu bei, 
dass dieser Rohstoff nutzbringend recycelt 
wird. Die getrennte Sammlung ist fester Be-
standteil der modernen Kreislaufwirtschaft 
und nach § 11 des Kreislaufwirtschaftsgeset-
zes (KrWG) seit 2015 allgemeine Pflicht [5]. 
Die Nutzbarmachung der Bioabfälle dient dem 
langfristigen Ressourcen -, Klima - und Boden-
schutz. 
Bei der Verwertung von Bioabfällen sind ent-
haltene Fremdstoffe und insbesondere Kunst-
stoffe ein zentrales Thema. Berichte über inak-
zeptable Einträge von Kunststoffen bei der 
Verwertung von Bioabfällen sind zwar Einzel-
fälle [40]. Sie haben den Beitrag der Bioabfall-
verwertung bezüglich Kunststoffeinträgen in 
die Umwelt aber weiter in den Vordergrund 
gerückt [24]. 
Das Thema 'Mikroplastik' hat sowohl in der 
Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit einen 
hohen Grad an Sensibilität erreicht. Davon 
zeugen auch die vielen Forschungs - und Ent-
wicklungsvorhaben, die in jüngster Zeit dazu 
angestoßen wurden [23, 29, 38].  
In diesem Themenpapier wird versucht, Kunst-
stoffe und 'Mikroplastik' in Kompost und Gär-
produkten sachlich einzuordnen. Neben For-
schungsergebnissen werden dazu auch Daten 
aus den RAL -Gütesicherungen der BGK heran-
gezogen.  
Begriffe und Definitionen 
Die Begrifflichkeiten 'Plastik' und 'Mikro -
plastik' sind umgangssprachliche Begriffe für 
Kunststoff oder Mikrokunststoff. Sie adaptie-
ren den englischen Begriff  'plastics‘.  
Der Begriff 'Mikroplastik‘ bezeichnet kleinste 
Kunststoffteilchen, welche in der Umwelt iden-
tifiziert werden. In der Normung wird aktuell 
bei Kunststoffteilen zwischen 1 und 1000 µm 
von 'Mikroplastik' gesprochen (1 mm = 1.000 
µm), bei Partikeln von 1 - 5 mm von 'großem 
Mikroplastik'.  
Von Nanopartikeln spricht man bei Partikeln 
im Bereich von 1 bis 100 Nanometer (1 µm = 
1.000 nm). 
In der Forschungswelt besteht Konsens, dass 
unterhalb von 1 mm eine weitere Klassifizie-
rung von Mikroplastik sinnvoll ist (1.000 - 500 
µm, 500 - 100 µm, 100 - 50 µm, 50 - 10 µm,  
10 - 5 µm, 5 - 1 µm). Dies erlaubt eine bessere 
Bewertung von möglichen Wirkungen auf die 
Umwelt, eine Vereinfachung bei der analyti-
schen Nachweisbarkeit sowie eine angemes-
sene Einteilung des erwarteten Aufkommens 
[19]. 
Der Werkstoff Kunststoff besteht in der Regel 
überwiegend aus synthetischen Polymeren 
und zu geringen Anteilen aus Additiven, die 
funktionale Eigenschaften der verschiedenen 
Polymere optimieren. Mit dem Begriff 
'Kunststoff' werden definitionsgemäß nur die 
auf thermoplastischen und duroplastischen 
Polymeren basierenden Materialien gefasst. 
Die aus synthetischen Polymeren aufgebauten 
Elastomere (z.B. Styrol, Butadien, Kautschuk), 
chemisch modifizierte natürlichen Polymere 
(z.B. Viskose, Cellophan) sowie auf syntheti-
schen Polymeren basierende Produkte (z.B. 
Fasen, Lacke, Reifen) werden, auch wenn sie 
keine Kunststoffe im engeren Sinne sind, in 
den derzeitigen Diskussionen und For-
schungsaktivitäten mit betrachtet [19]. Auch 
aus ihnen können Mikropartikel entstehen, 
die als synthetische Polymere identifiziert 
werden.  
Als 'primäres Mikroplastik‘ werden Teilchen 
bezeichnet, die für bestimmte Verwendungen 
gezielt hergestellt und eingesetzt werden (z.B. 
in Kosmetikartikeln mit Peeling-Effekten).  
Von 'sekundärem Mikroplastik‘ spricht man, 
wenn größere Kunststoffteile durch Außenein-
wirkungen wie mechanische Zerkleinerung, 
Wärme oder UV -Strahlung zerfallen. Nach 
heutigem Kenntnisstand stellt sekundäres 
Mikroplastik die Haupteintragsquelle in die 
Umwelt dar.  
Einträge und Verhalten in der Umwelt 
Im Gegensatz zu den Bereichen Gewässer und 
Ozeane ist der Wissensstand zum Vorkommen 
von Kunststoffen in der terrestrischen Umwelt 
deutlich geringer.  
Bislang gibt es nur wenige Untersuchungen 
oder Aussagen, die Einträge von Kunststoffen 
aus unterschiedlichen Quellen in die terrestri-
sche Umwelt quantifizieren bzw. abschätzen.

3 
 
Als Eintragspfade diskutiert werden u.a.  
• Littering, d.h. ungeregelte Entsorgung von 
Kunststoffen in die Umwelt, z.B. an Stra-
ßenrändern, Parkplätzen, öffentlichen 
Grünanlagen, Baustellen, Industrieanlagen 
usw. 
• Abrieb von Reifen, Fahrbahnmarkierungen, 
Kunstrasen, Besen und Kehrmaschinen, 
Schuhsohlen, Farben und Lacke 
• Agrarkunststoffe wie Mulchfolien 
• Dünge- und Bodenverbesserungsmittel aus 
der Bioabfallverwertung, Mineraldünger 
(z.B. kunststoffumhüllte Langzeitdünger) 
• Einträge über Klärschlamm und Parti-
keltransport aus aquatischen Systemen 
(Überflutungsgebiete). 
Schätzungen über Gesamteinträge von Kunst-
stoffen in die Umwelt belaufen sich auf 
450.000 t p.a. [28].  
Kunststoffe gelten als abbaustabil. In der 
Umwelt werden sie nur über lange Zeiträume 
abgebaut. Das gilt für Kunststoffe in Gewäs-
sern und Meeren ebenso wie in Böden.  
Kunststoffe wie Polyethylen (PE) und Polypro-
pylen (PP) unterliegen langfristig Oxidations-
prozessen, die zu einem Kettenabbau führen. 
Unter Einwirkung von UV -Strahlen und Wärme 
wird der Abbau beschleunigt. Kleine Partikel 
werden aufgrund der geringeren Diffusionsli-
mitierung für Sauerstoff im Partikel schneller 
abgebaut als große Partikel. Andere Kunststof-
fe wie etwa Polyester (PET -Flaschen) können 
sich auch durch hydrolytische Effekte zerset-
zen.  
Die Desintegration und der Abbau von Kunst-
stoffen verlaufen in Umweltmedien wie Was-
ser und Böden sehr langsam. Annahmen über 
die Länge der Zeiträume variieren in einem 
weiteren Bereich (wenige Jahrzehnte bis hun-
derte von Jahren).  
Unabhängig davon, ob und wenn ja in welchen 
Zeiträumen Kunststoffe in Böden abgebaut 
werden können, muss es das oberste Ziel 
sein, den Eintrag dieser Stoffe, die nicht natür-
liche Bestandteile von Böden sind, grundsätz-
lich zu vermeiden oder so weit als möglich zu 
begrenzen.  
Einträge aus der Bioabfallverwertung 
Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes 
werden in biologischen Behandlungsanlagen 
(Kompostierung, Vergärung, kombinierte Anla-
gen) 14,1 Mio. t Inputmaterialien verarbeitet 
[42].  
Die Bioabfälle stammen hauptsächlich aus 
der getrennten Sammlung aus privaten Haus-
haltungen, der separaten Sammlung von Gar-
ten- und Parkabfällen sowie aus dem Gewer-
be.  
Für die Analyse von Fremdstoffen und Kunst-
stoffen in Bioabfällen hat die BGK zwei stan-
dardisierte Untersuchungsmethoden veröf-
fentlicht. Die Methode der 'Gebietsanalyse' 
bezieht sich auf die Feststellung von Fremd-
stoffen in Bioabfällen eines gesamten Entsor-
gungsgebietes [8a]. Die Methode der Charge-
nanalyse bezieht sich auf die Feststellung von 
Fremdstoffen in einer Fahrzeugladung von 
Biogut (Anlieferungen von Biogut an der Be-
handlungsanlage) [8b].  
Biotonne: Nach den Vorschriften des Kreis-
laufwirtschaftsgesetzes sind Bioabfälle aus 
privaten Haushaltungen getrennt zu sammeln.  
Die Pflicht gilt für die öffentlich -rechtlichen 
Entsorgungsträger (örE), die entsprechende 
Getrenntsammelsysteme für Bioabfälle einzu-
richten haben (§ 11 Absatz 1 KrWG i.V.m. § 17 
Absatz 1 Satz 1 (Überlassungspflicht) und  
§ 20 Absatz 1 KrWG (Entsorgungspflicht) [5].  
I.d.R. erfolgt die Erfassung über die Biotonne. 
Erfasst werden organische Küchen - und Gar-
tenabfälle. Das Aufkommen beträgt 4,45 Mio. 
Tonnen [44]. Inhalte der Biotonne werden 
auch als 'Biogut' bezeichnet.  
Kunststoffe und andere Fremdstoffe werden 
i.d.R. durch 'Fehlwürfe‘, d.h. durch fehlerhafte 
Nutzung der Biotonne eingetragen. Verursa-
cher ist damit der einzelne Bürger. 
Bei den in Biogut gefundenen Kunststoffen 
handelt es sich v.a. um 
• Kunststoffbeutel, die zur Auskleidung von 
Vorsortierbehältern verwendet und zusam-
men mit den darin befindlichen Bioabfäl-
len in die Biotonne geworfen werden 
• Kunststoffverpackungen (mit Resten von 
Lebensmitteln) 
• Weitere Kunststoffprodukte wie Kaffeekap-
seln, Milchdöschen, Blumentöpfe u.a.. 
Garten- und Parkabfälle : Mit 5,93 Mio. t sind 
separat erfasste Garten - und Parkabfälle ein 
weiterer relevanter Stoffstrom [43]. Es handelt 
sich v.a. um Abfälle aus der öffentlichen Grün-
flächenpflege, der Pflege privater Gärten 
(soweit diese Abfälle nicht Inhalte der Bioton-
ne sind, sondern zusätzlich erfasst werden, 
etwa durch Bündelsammlung oder Bringsyste-
me) sowie pflanzliche Abfälle aus dem Garten - 
und Landschaftsbau, die im Grundsatz meist 
als gewerbliche Abfälle einzustufen sind. Se-
parat erfasste Garten - und Parkabfälle werden 
auch als 'Grüngut' bezeichnet.

4 
 
Bei den in Grüngut gefundenen Kunststoffen 
handelt es sich v.a. um  
• Kunststoffsäcke, in denen die Pflanzenab-
fälle transportiert werden (soweit die Säcke 
nicht entleert wurden) 
• Pflanztöpfe sowie Materialien wie Schnüre, 
Klammern, Bindedrähte u.a. aus Kunststoff, 
die in Gärten verwendet werden. 
Grüngut enthält aufgrund seiner Herkunft we-
niger Kunststoffe als Biogut. Es ist aber, ent-
gegen häufiger Annahmen, nicht immer frei 
von Kunststoffen.  
Gewerbliche Bioabfälle : Im Gegensatz zu Bio-
abfällen aus Privathaushalten unterliegen aus 
dem Einzelhandel oder der Nahrungsmittel-
verarbeitung stammende Bioabfälle nicht der 
Überlassungsplicht an die zuständigen Ge-
bietskörperschaften. Gewerbliche Erzeuger 
von Bioabfällen sind vielmehr selbst für die 
Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Be-
züglich der Bioabfälle gilt aber auch hier eine 
entsprechende Getrenntsammelpflicht (§ 3 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GewAbfV) [3].  
Bei den gewerblichen Bioabfällen handelt es 
sich v.a. um  
• Speisereste aus der Gastronomie sowie 
Kantinen und Großküchen 
• überlagerte oder verdorbene Lebensmittel 
aus dem Handel (i.d.R. verpackt) 
• Rückstände aus der Herstellung von  
Lebensmitteln  
Allein aus dem Handel kommen so mehr als 
730.000 t meist in Kunststoff verpackte Le-
bensmittelabfälle zusammen [33]. Diese wer-
den über die Gewerbeabfallsammlung ge-
trennt erfasst und in der Regel in Biogasanla-
gen verwertet. Aus Branchensicht wird vermu-
tet, dass die Mengen deutlich höher sind. Ver -
lässliche statistische Zahlen sind dazu aber 
nicht verfügbar.  
Kunststoffe gelangen in diesem Bereich v.a. 
über Kunststoffverpackungen in das System. 
Vor einer Verwertung muss eine Entpackung 
sowie Abtrennung der Verpackungsmateria-
lien erfolgen.  
Grenzwerte 
Für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursub-
strate und Pflanzenhilfsstoffe - darunter auch 
Komposte und Gärprodukte - gelten die in 
nachfolgender Tabelle angegebenen Grenz-
werte der Düngemittelverordnung (DüMV) [6]. 
Werden diese Grenzwerte überschritten, sind 
die Erzeugnisse nach den düngerechtlichen 
Bestimmungen nicht verkehrsfähig. Sie dürfen 
weder abgegeben noch angewendet werden.  
Die Grenzwerte der Düngemittelverordnung 
haben den Zweck Vorsorge zu treffen, dass bei 
sachgerechter Anwendung von Düngemitteln 
die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit 
von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht ge-
schädigt und der Naturhaushalt nicht gefähr-
det wird (§ 3 Nr. 1 DüMV). Die Grenzwerte 
berücksichtigen damit auch, dass in diesem 
Rahmen unvermeidbare Fremdbestandteile 
enthalten sein können und dürfen. 
In den RAL -Gütesicherungen der BGK gilt ne-
ben den gravimetrischen Grenzwerten der 
Rechtsbestimmungen ein weitergehender 
Grenzwert für die Flächensumme (Aufsichts -
fläche) der ausgelesenen Fremdstoffe in Höhe 
von maximal 15 cm²/l Prüfsubstrat. Der Para-
meter ist in der Wirkung strenger als die 
Rechtsbestimmungen. Wird dieser Grenzwert 
überschritten, darf das Erzeugnis nicht mehr 
mit dem RAL-Gütezeichen abgegeben werden.  
Untersuchungsverfahren 
Die Untersuchung von Fremdstoffen und damit 
auch von Kunststoffen in Kompost und Gär-
produkten richtet sich nach der Methodenvor-
schrift der BGK [10]. Auch die abfall - und dün-
gerechtlichen Bestimmungen verweisen auf 
diese Methodenvorschrift. Untersucht wird der 
gravimetrische Gesamtgehalt an Fremdstoffen 
> 2 mm. Partikel dieser Größenklasse sind mit 
dem bloßen Auge noch sicher erkennbar. 
Fremdstoffe wie Glas, Metalle, oder Kunststof-
fe werden aus der Originalprobe händisch 
ausgelesen und verwogen. Das Ergebnis wird 
in Gew.-% der Trockenmasse des Prüfsubstra-
tes angegeben. 
Die Ergebnisse für verformbare (folienartige) 
Kunststoffe werden separat angegeben, da in 
der Düngemittelverordnung hierfür ein separa-
ter Grenzwert besteht. Eine Unterscheidung 
von Größenklassen (z.B. kleines/großes Mik-
roplastik) erfolgt nicht. Bewertet werden alle 
Partikel > 2 mm Siebdurchgang. 
Partikel der Größenordnung 1 -2 mm sind in 
Proben von Kompost oder Gärprodukten als 
Fremdstoffe nur noch schwer erkennbar bzw. 
zuordenbar. Sie können mit der Methode zwar 
noch erfasst werden, im Vergleich zu Partikeln 
> 2 mm ist der Aufwand für Untersuchungen 
von Fremdstoffen > 1 mm aber bedeutend hö-
her.  
Fremdstoff Grenzwert DüMV  
verformbare Kunststoffe  
> 2 mm Siebdurchgang maximal 0,1 % i.d.TM 
sonstige Fremdstoffe  
> 2 mm Siebdurchgang maximal 0,4 % i.d.TM

5 
 
Die Zuverlässigkeit der Prüflabore wird in län-
derübergreifenden Ringversuchen Bioabfall, 
an denen auch die BGK beteiligt ist, regelmä-
ßig festgestellt [35]. Bei diesen Ringversuchen 
müssen die Labore eine zudotierte Masse an 
Fremdstoffen wiederfinden. Weicht das Ergeb-
nis um mehr als +/ - 10 % ab, wird das Labor 
für diesen Parameter nicht anerkannt bzw. 
verliert eine bestehende Anerkennung. Die 
Ringversuche sind sowohl Grundlage der La-
boranerkennungen nach der Bioabfallverord-
nung als auch den RAL -Gütesicherungen der 
BGK [15]. 
Bezüglich Partikelgrößen < 1 mm (kleines Mik-
roplastik) werden Untersuchungen von Kunst-
stoffen in Matrices wie organische Düngemit-
tel und Böden derzeit nur im wissenschaftli-
chen Bereich durchgeführt bzw. getestet. Zum 
Einsatz kommen u.a. spektroskopische Me-
thoden, die eine Identifizierung von verschie-
denen Kunststoff -Typen erlauben. Die Metho-
den befinden sich noch in der Entwicklung 
[29, 38, 48]. Sie sind nicht validiert. Auftrags-
labore bieten solche Untersuchungen nicht 
an. Auch bezüglich der Methoden der Proben-
ahme besteht für kleines Mikroplastik in Fest-
stoffen wie Böden oder Düngemitteln noch 
Forschungsbedarf [21]. 
Gehalte in Kompost und Gärprodukten 
Wie bereits erläutert, beziehen sich die vorge-
schriebenen Untersuchungsmethoden auf 
Fremdstoffe bzw. Kunststoffe > 2 mm. Es wer-
den dabei auch Kunststoffe erfasst, die > 5 mm 
und damit kein 'Mikrokunststoff' sind.  
Gehalte 
Gravimetrische Gehalte an Fremdstoffen und 
Kunststoffen > 2 mm sind in Tabelle 1 doku-
mentiert. Die Daten stammen aus Regelunter-
suchungen der RAL-Gütesicherungen der BGK.  
Bei Kompost sind sowohl die Angaben über 
alle Komposte dargestellt, als auch differen-
ziert nach Komposten aus Biogut (Biotonnen -
inhalte, gemischte organische Küchen - und 
Gartenabfälle) und Grüngut (ausschließlich 
Garten- und Parkabfälle, ohne Biotonne).  
Bei den Gärprodukten sind die Ergebnisse für 
flüssige Gärprodukte aus der Bioabfallverwer-
tung dokumentiert. Feste Gärpodukte sind 
nicht angeführt, weil diese i.d.R. nachkompos-
tiert werden und bei der BGK dann in die Sta-
tistik für Kompost eingehen. Reine NawaRo -
Gärprodukte (aus nachwachsenden Rohstof-
fen) werden hier nicht betrachtet, da eine 
Relevanz von Kunstsoffen nicht anzunehmen 
ist. 
Tabelle 1: Gehalte an Fremdstoffen und Kunststoffen > 2 mm in Kompost und in Gärprodukten  
      (Mediane, in Klammern arithmetische Mittelwerte, Ergebnisse der RAL-Gütesicherungen) 
Analysen 5) Trocken- 
masse 
Fremdstoffe 
gesamt 
 
Folien- 
kunststoffe 
 
Hart- 
kunststoffe 6) 
Kunststoffe 
gesamt 
 
 % Gew.-% TM Gew.-% TM Gew.-% TM Gew.-% TM 
Kompost  
gesamt1) 
58,0 
(58,4) 
0,040 
(0,084) 
0,001 
(0,008) 
0,000 
(0,024) 
0,010 
(0,032) 
Kompost  
aus Biogut2) 
59,5 
(59,9) 
0,080 
(0,123) 
0,010 
(0,012) 
0,010 
(0,029) 
0,020 
(0,041) 
Kompost  
aus Grüngut3) 
56,3 
(56,7) 
0,013 
(0,041) 
0,000 
(0,004) 
0,000 
(0,018) 
0,000 
(0,022) 
Gärprodukt  
flüssig 4) 
4,94 
(6,71) 
0,000 
(0,023) 
0,000 
(0,010) 
0,000 
(0,013 
0,000 
(0,023) 
1) Kompost aus Behandlungsanlagen, die Biogut und Grüngut behandeln (n=1.417) 
2) Kompost aus Behandlungsanlagen, die sowohl Inhalte der Biotonne als auch separat erfasstes Grüngut behandeln (n=744) 
3) Kompost aus Behandlungsanlagen, die ausschließlich separat erfasstes Grüngut behandeln (ohne Biotonne) (n=673) 
4) Gärprodukt aus der Behandlung von Bioabfällen (hier nicht enthalten: reine NawaRo-Gärprodukte) (n=417) 
5) Regeluntersuchungen der RAL-Gütesicherung im ersten Halbjahr 2018  
6) Hartkunststoffe rechnerisch geschätzt (Hartkunststoffe = Fremdstoffe gesamt abzgl. Glas abzgl. Folienkunststoffe)

6 
 
In der Tabelle sind als Mittelwerte sowohl die 
Mediane als auch (in Klammern) die arithmeti-
schen Mittelwerte angegeben. Ein Median von 
0,0 bedeutet, dass in über der Hälfte der Un-
tersuchungen keine Kunststoffe gefunden 
wurden. Der arithmetische Mittelwert ist hö-
her, weil einzelne Untersuchungsergebnisse 
mit hohen Werten auf die Mittelwertbildung 
einen deutlich höheren Einfluss nehmen.  
Bezüglich der Frage der Bedeutung von Parti-
keln der Größenklasse 1 -2 mm, die von der 
geltenden Untersuchungsmethode nicht er-
fasst werden, liegen sowohl Untersuchungen 
der BGK, als auch Untersuchungen aus der 
Schweiz vor. Danach liegt der Anteil an Fremd-
stoffen der Größenklasse 1 -2 mm bei unter  
10 % der gesamten Fremdstoffpartikel > 1 mm. 
Gleiches gilt für den Anteil an Kunststoffen an 
den Gesamtkunststoffen. Bei den flüssigen 
Gärprodukten liegt der Anteil an Fremdstoffen 
von 1 -2 mm ebenfalls in dieser Größenord-
nung [13, 39].  
Anzahl an Partikeln 
Die Anzahl an Kunststoffpartikeln kann be-
stimmt werden [47, 49]. Zur Bewertung von 
Gehalten werden sie bislang aber nicht heran-
gezogen. Dies erscheint auch wenig sinnvoll, 
da zur Bewertung von Umweltwirkungen übli-
cherweise die Konzentrationen eines Stoffes 
zugrunde gelegt (z.B. in Gew. -%) oder Frach-
ten berechnet werden (z.B. in g/ha*a), die bei 
bestimmungsgemäßer Anwendung in die Um-
welt bzw. in Böden eingetragen werden kön-
nen. Für beides ist die Anzahl an Partikeln 
kein geeigneter Maßstab. Die bloße Anzahl 
hat auch keinen Bezug zur Größe der einzel-
nen Partikel, für deren Bewertung v.a. die 
Korngrößenverteilung von Bedeutung wäre.  
Bei der Messung realer Proben unter Verwen-
dung von rein bildgebenden Verfahren (z.B. 
Licht- und Elektronenmikroskop) und Partikel-
zählverfahren besteht zudem eine hohe Ge-
fahr der Fehlinterpretation [19]. 
Frachten 
Bei der Berechnung von Kunststofffrachten 
aus Komposten und Gärprodukten wird von 
den in Deutschland erzeugten Mengen an 
Komposten (4,071 Mio. t p.a.) und Gärproduk-
ten (3,555 Mio. t p.a.) ausgegangen, die aus 
Bioabfällen hergestellt werden und beim sta-
tistischen Bundesamt dokumentiert sind [41]. 
Bezüglich der Gehalte an Kunststoffen werden 
die in Tabelle 1 genannten arithmetischen 
Mittelwerte zugrunde gelegt. Dort sind auch 
die zur Berechnung erforderlichen Trocken-
massegehalte der Substrate angegeben.  
Daraus ergibt sich, dass die durch Kompost 
und Gärprodukte bundesweit verursachten 
Einträge an Gesamtkunststoffen in Böden 
derzeit im Bereich von jährlich 817 t liegen. 
Angaben von 12.000 t, wie sie 2018 von [28] 
publiziert und an anderen Stellen vielfach 
zitiert wurden, sind unzutreffend.  
In den Berechnungen der BGK sind im Übrigen 
nicht nur 'Mikroplastik', sondern auch Kunst-
stoffe der Größenklasse > 5 mm enthalten. Die 
Berücksichtigung auch der größeren Partikel 
ergibt ein realistisches Bild der quellenbezo-
genen Einträge.  
Je nachdem, welche Annahmen über Gesamt-
einträge an Kunststoffen in die Umwelt zu-
grunde gelegt werden (180.000 - 450.000 t) 
[27, 28] bewegt sich der über Kompost und 
Gärprodukte verursachte Anteil in einem Be-
reich von etwa 0,2 bis 0,5 % der Gesamtein-
träge in Deutschland.  
Einordnung 
Zur Einordnung der Gehalte an Fremdstoffen 
und Kunststoffen in Kompost und Gärproduk-
ten kann festgestellt werden, dass die Gehalte 
an folienartigen Kunststoffen im Mittel bei 
etwa 1/10 des düngerechtlichen Grenzwertes 
liegen. Für Gehalte an Gesamtfremdstoffen 
trifft dies in der Größenordnung ebenfalls zu.  
Die Gehalte an Fremdstoffen und Kunststoffen 
in Kompost und Gärprodukten aus der ge-
trennten Sammlung von Bioabfällen können 
jedoch in einem breiten Spektrum variieren. In 
den Prüfzeugnissen der RAL -Gütesicherung 
sind die Gehalte an folienartigen Kunststoffen 
sowie an sonstigen Fremdstoffen inkl. Hart-
kunststoffen jeweils angegeben [16].  
Potenzielle Schadstoffe 
Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten 
werden als 'Fremdstoffe' und nicht als 
'Schadstoffe' gewertet.  
Allerdings liegen Kunststoffe meist nicht als 
reine Polymere vor. Zur Modifikation von Ei-
genschaften werden auch Additive in der Grö-
ßenordnung von 0,1 bis 4 % zugemischt [18, 
28, 37]. Bei einigen Additiven kann es sich 
auch um Schadstoffe, d.h. gefährliche Stoffe, 
handeln. Gängige Additive sind z.B. Weichma-
cher, Verarbeitungshilfsmittel, Stabilisatoren, 
Füllstoffe, Flammschutzmittel und Farbstoffe.  
Bezogen auf Polymertypen wird der mengen-
mäßig größte Anteil an Additiven zur Modifika-
tion von PVC (73 %), gefolgt von Polyolefinen 
(10%) und Polystyrol (5 %) eingesetzt. Bei in 
Bioabfällen enthaltenen Kunststoffverunreini-
gungen handelt es sich meist um Polyolefine

7 
 
wie Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP), 
aus denen Kunststoffbeutel, -säcke sowie 
Kunststoffverpackungen hergestellt werden. 
Weichmacher sind - entgegen häufiger Annah-
men - in diesen Arten von Kunststoffen z.B. 
nicht enthalten [18].  
Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berüh-
rung kommen unterliegen den Anforderungen 
des Lebensmittelrechts, das gefährliche Stoffe 
weitgehend ausschließt [2].  
Bei der Bewertung potenzieller Schadstoffein-
träge in die Umwelt werden i.d.R. folgende 
Kriterien herangezogen: 
• die gemessenen Gehalte des jeweiligen 
Stoffes (Konzentration) 
• die mit bestimmten Eintragspfaden ver-
bundenen Frachten des Stoffes 
• die bestehenden ubiquitären Hintergrund-
gehalte des Stoffes sowie  
• Fragen des Stoffabbaus im Boden 
(Halbwertszeiten). 
Weiter wird diskutiert, inwiefern sich ein Ge-
fährdungspotenzial aufgrund der Anlagerung 
von Umweltschadstoffen an Kunststoffpartikel 
ergeben könnte. Solche Anlagerungen an ge-
alterte, aufgeraute, poröse Oberflächen von 
Kunststoffpartikeln sind etwa in aquatischen 
Systemen beschrieben [46]. Ob solche Anla-
gerungen auch in terrestrischen Systemen 
relevant sein können, ist derzeit nicht be-
kannt. Wegen der geringen Beweglichkeit von 
Kunststoffpartikeln in Böden erscheint dies 
aber eher unwahrscheinlich. 
Diskutiert werden auch potenzielle Wirkungen 
auf die menschliche Gesundheit im Zusam-
menhang mit einer möglichen Aufnahme von 
Kunststoffpartikeln über die Pflanzenwurzel 
und die Nahrungskette. Aufgrund des Fehlens 
belastbarer Daten von Mikroplastik in Lebens-
mitteln ist eine gesundheitliche Bewertung für 
Verbraucher bei der oralen Aufnahme von in 
Lebensmitteln ggf. enthaltenem Mikroplastik 
derzeit aber nicht möglich [20].   
Aufgrund des  ubiquitären Vorkommens von 
Mikrokunststoffen in der Umwelt ist allerdings 
davon auszugehen, dass  kleinste Kunststoff-
partikel mit der Nahrung aufgenommen wer-
den.  Studien haben Mikrokunststoffe im 
menschlichen Stuhl nachgewiesen [37a]. 
Nach Untersuchungen des Bundesinstituts für 
Risikobewertung (BfR) ist die Resorption von 
Partikeln bis 4 µm über die Darmwand verein-
zelt möglich.  Hinweise auf Schädigungen 
ergaben sich bislang nicht [20a]. Ein Zusam-
menhang mit Mikrokunststoffen in Kompost 
und Gärprodukten besteht nicht.  
 Akzeptanz des Marktes 
Abnehmer von Komposten und Gärprodukten 
aus der Verarbeitung von Bioabfällen erwar-
ten, dass die Produkte frei oder weitgehend 
frei von Fremdstoffen sind. Für optisch auffäl-
lige Folienkunststoffe gilt dies in besonderem 
Maße. 
Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes 
von Kompost und Gärprodukten und damit 
verbundenen Transportkosten ist der Herstel-
ler beim Absatz der Erzeugnisse i.d.R. auf 
lokale Märkte angewiesen. Diese Märkte müs-
sen mit Qualitäten bedient werden, die eine 
dauerhafte Zufriedenheit der Kunden sicher-
stellen. Dies bedeutet vor allem, dass Fremd-
stoffe und Kunststoffe nicht oder nur selten in 
geringem Umfang enthalten sein dürfen.  
Vorfälle mit stark verunreinigten Komposten 
oder Gärprodukten, wie sie vereinzelt vorge-
kommen sind, sind 'ohne Wenn und Aber' zu 
verurteilen und vom Inverkehrbringer zu ver-
antworten. Sie finden in der Presse einen brei-
teren Niederschlag und diskreditieren - zu 
Unrecht - die ganze Produktgruppe. Damit 
kann das gut funktionierende und erfolgreiche 
Recycling von Bioabfällen in Misskredit ge-
bracht und insgesamt gefährdet werden. 
Vermeidung von Kunststoffeinträgen 
Um Risiken der Vermarktung aufgrund von 
Fremdstoffen und insbesondere Kunststoffen 
zu begrenzen oder erst gar nicht entstehen zu 
lassen, muss es in erster Linie darum gehen, 
solche Einträge in die Bioabfallverwertung am 
Ort ihrer Entstehung zu vermeiden.  
Wie bereits beschrieben, werden Kunststoffe 
und andere Fremdstoffe vor allem über Fehl-
würfe in die Biotonne eingetragen. Verursa-
cher ist in erster Linie der einzelne Bürger 
bzw. Abfallerzeuger.  
Aufgrund von Kontrollen von Biotonnen ist 
bekannt, dass die große Mehrheit der Bürger 
die Getrenntsammlung nach wie vor sehr gut 
durchführt. Es gibt überall aber auch Gebiete 
oder einzelne Haushalte, wo dies nicht so ist 
[14]. Dort sind in den Biotonnen auch viele 
Fremdstoffe zu finden, die - weil alles zusam-
men in einem Fahrzeug gesammelt wird - das 
gesamte Material verunreinigen können. 
Getrenntsammelsysteme bedürfen einer konti-
nuierlichen Öffentlichkeitsarbeit und Einbin-
dung der Bürger. Sinn und Konsequenzen der 
Kreislaufwirtschaft von Wertstoffen müssen 
regelmäßig erklärt werden. Im Fall von Bioab-
fällen ist dies von besonderer Bedeutung, weil 
die Wahrnehmung dieser Abfälle als Wertstof-

8 
 
fe weniger ausgeprägt ist, als dies bei Papier 
oder anderen Wertstofffraktionen der Fall ist. 
Oft ist noch nicht einmal bekannt, dass es 
sich bei den Bioabfällen um die größte Wert-
stofffraktion der Haushaltsabfälle handelt. 
Für die langfristige Wirksamkeit der Fremd-
stoffvermeidung ist neben der Öffentlichkeits-
arbeit v.a. die Ahndung von Verstößen gegen 
die Getrenntsammelpflicht von Bedeutung.  
Ohne Kontrollen der Sortenreinheit der Bioab-
fälle können Maßnahmen der Öffentlichkeits-
arbeit wirkungslos bleiben. Wiederholte Stich-
proben von Biotonnen in wechselnden Sam-
melgebieten oder zur Feststellung von Punkt-
quellen sind in der Regel ausreichend [31, 
36]. Punktquellen von Fremdstoffeinträgen 
müssen von der Sammlung der Bioabfälle 
ausgeschlossen werden. Im Zweifel gilt Quali-
tät vor Quantität.  
Die BGK hat in ihrem Positionspapier zum 
Thema "Sortenreinheit von Bioabfällen ge-
währleisten" eindringlich darauf hingewiesen, 
dass hochwertige Recyclingprodukte nur aus 
hochwertigen Ausgangsstoffen hergestellt 
werden können. In dem Papier werden auch 
Ansatzpunkte aufgezeigt, wie dies erreicht 
werden kann [12]. Von einer vertieften Darstel-
lung kann an dieser Stelle daher abgesehen 
werden.  
Kunststoffe in der Bioabfallbehandlung 
Soweit der Eintrag von Kunststoffen bei der 
Getrenntsammlung von Biogut (Biotonnen -
inhalte) nicht vermieden wird, gelangen diese 
in die Bioabfallbehandlung. Mit Abscheidera-
ten von deutlich über 90 % können sie zwar 
weitgehend abgetrennt werden. Aber selbst 
bei einer Abscheiderate von 99 % verbleiben - 
in Abhängigkeit von den gegebenen Inputqua-
litäten - Partikel von Fremdstoffen in den End-
produkten. Eine vollständige Abtrennung ist 
praktisch nicht möglich. Zur Vermeidung von 
Kunststoffen an der Quelle gibt es daher keine 
Alternative.  
Biotonneninhalte weisen in der Praxis Fremd-
stoffanteile in einer Spannweite von weniger 
als 1 Gew.-% bis etwa 3 Gew. -%. Die Höhe der 
Anteile wird v.a. von der Siedlungsstruktur 
des Erfassungsgebietes, dem Vegetationszeit-
raum (Anteil Gartenabfälle) sowie den Maß-
nahmen des Entsorgungsträgers für eine sor-
tenreine Getrenntsammlung beeinflusst [14]. 
Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, 
müssen  standardisierte Untersuchungsme-
thoden eingesetzt werden [8a, 8b].  
Aus Biogut mit Fremdstoffanteilen von über  
3 % können Komposte, die frei oder weitge-
hend frei von Fremdstoffen sind, nach Auffas-
sung der BGK auch mit hohem technischem 
Aufwand kaum noch hergestellt werden. Alle 
Beteiligten sollen daher darauf hinwirken, 
dass getrennt erfasste Bioabfälle (Biotonne) 
weniger als 1 % Fremdstoffe aufweisen [1].  
Das bei der Behandlung von Biogut vorherr-
schende Verfahren ist die Kompostierung. In 
den vergangenen Jahren hat auch die Vergä-
rung an Bedeutung zugenommen. Bei der 
Vergärung wird Biogas gewonnen, das der 
energetischen Nutzung zur Erzeugung von 
Strom und Wärme zugeführt wird. Die ver -
bleibenden flüssigen Gärrückstände (in der 
RAL-Gütesicherung als Gärpodukte bezeich-
net) werden als Dünge - und Bodenverbesse-
rungsmittel eingesetzt. Feste Gärrückstände 
werden meist kompostiert und dann als Kom-
post verwertet.  
Bei der Kompostierung erfolgt zunächst eine 
Voraufbereitung der Biotonneninhalte. Dabei 
wird ein großer Teil an Kunststoffen und ande-
ren Fremdstoffen abgetrennt. Die Abtrennung 
erfolgt v.a. über Siebung. Der Siebdurchgang 
wird dem Rotteprozess zugeführt. Der Sieb-
überlauf, in dem Kunststoffe angereichert 
sind, wird entweder entsorgt oder so aufberei-
tet, dass Teile davon der weiteren Behandlung 
ebenfalls zugeführt werden können. Nach der 
Behandlung (Kompostierung) erfolgt eine 
Nachaufbereitung des Rottegutes. Dabei wer-
den neben Sieben häufig auch weitere Ab-
scheidetechniken wie Windsichter, Hartstoff-
abscheider oder Magnetabscheider einge-
setzt. Am Ende steht die Konfektionierung des 
Fertigproduktes auf die für die Vermarktung 
vorgesehene Körnung (Siebmaschenweite).  
Bei der Vergärung werden Biotonneninhalte 
im Zuge der Voraufbereitung wegen des ange-
strebten Biogasertrages i.d.R. intensiver auf-
geschlossen als für die Kompostierung. Ent-
haltene Fremdstoffe werden dabei stärker 
zerkleinert. Im Fall intensiver Zerkleinerungs-
prozesse sollten Fremdstoffe daher bereits vor 
diesem Behandlungsschritt weitgehend abge-
trennt werden.  
Verpackte Lebensmittelabfälle aus dem Ge-
werbe müssen vor der Behandlung 
(Vergärung) in jedem Fall entpackt werden. 
Nach Abschluss der anaeroben Behandlung 
(Vergärung) fallen in Abhängigkeit von den 
Verfahren entweder feste oder flüssige Gär -
rückstände an, oder beides. Feste Gärrück-
stände werden i.d.R. kompostiert. Flüssige 
Gärrückstände werden einer Nachaufberei-
tung zugeführt, in der Restverunreinigungen 
abgetrennt werden.

9 
 
Sowohl bei der Kompostierung als auch bei 
der Vergärung gehört eine Warenausgangs-
kontrolle, d.h. die Sichtung der Komposte 
oder Gärprodukte vor deren Abgabe, zum fes-
ten Bestandteil der internen Qualitäts -
sicherung. Die Abgabe von Chargen, die den 
festgelegten Qualitätsanforderungen nicht 
entsprechen, kann so vermieden werden.  
 
Quellen 
[1] Abfalltechnikausschuss (ATA) (2017): Be-
schlussfassung der Sitzung des Abfalltechnikaus-
schuss der Bund/Ländergemeinschaft Abfall 
(LAGA) vom 24./25.01.2017, wonach von allen 
beteiligten Akteuren darauf hingewirkt werden soll, 
soweit erforderlich geeignete Maßnahmen zu er-
greifen, um den Fremdstoffeintrag (Fehlwürfe) bei 
der getrennten Bioabfallsammlung auf eine Zielgrö-
ße von maximal 1 Gew.% zu minimieren. Unveröf-
fentlicht.  
[2] Anonym (2005): Lebensmittel-, Bedarfsgegen-
stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 1. 
September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 
2017 (BGBl. I S. 2147). Der Geltungsbereich des 
LFGB umfasst neben Lebensmitteln auch Gegen-
stände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. 
[3] Anonym (2017): Verordnung über die Bewirt-
schaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und 
von be -stimmten Bau - und Abbruchabfällen 
(Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 
18.04.2017 (BGBl. I S. 896), die durch Artikel 2 
Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 
2234) geändert worden ist. 
[4] Anonym (1998): "Verordnung über die Verwer-
tung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forst-
wirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden" 
vom 21.09.1998, neugefasst durch Bekanntgabe 
vom 04.04.2013, zuletzt geändert am 27.09.2017. 
(Bioabfallverordnung - BioAbfV) 
[5]  Anonym (2012): "Gesetz zur Förderung der 
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltver-
träglichen Bewirtschaftung von Abfällen" vom 
24.02.2012, zuletzt geändert 20.07.2017. 
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) 
[6]  Anonym (2012): "Verordnung über das Inver-
kehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, 
Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln" vom  
05.12.2012, zuletzt geändert am 26.05.2017  
(Düngemittelverordnung - DüMV). 
[7]  Anonym (2017): "Verordnung über die Verwer-
tung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und 
Klärschlammkompost" vom 27.09.2017.  
(Klärschlammverordnung - AbfKlärV) 
[8a]  BGK (2018): Methodenvorschrift Gebietsana-
lyse - Methode zur Bestimmung der Sortenreinheit 
von Biogut eines Entsorgungsgebietes. Hrsg.: BGK, 
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Be-
zug der Methodenvorschrift ausschließlich über 
www.kompost.de.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
[8b]  BGK (2017): Methodenvorschrift Chargenana-
lyse - Methode zur Bestimmung der Sortenreinheit 
einer Fahrzeugladung von Biogut. Hrsg.: BGK, Bun-
desgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Bezug 
der Methodenvorschrift  ausschließlich über 
www.kompost.de.  
[9] BGK (2014):  Kompostierung von ‚Biokunst -
stoffen‘ ist ein Irrweg. Positionspapier der Bundes-
gütegemeinschaft Kompost (BGK) vom 21.03.2014. 
[10] BGK (2015): "Methodenbuch zur Analyse 
organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmit-
tel und Substrate." Methodenbuch Kapitel II C 1 
'Fremdstoffgehalt'. Loseblattsammlung, 4. Ergän-
zungslieferung 12/2015. 
[11] BGK (2016): "Organische Düngung - Kom-
post für die Landwirtschaft".  Informationsschrift 
der BGK -Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., 
Köln, zur guten fachlichen Praxis der Anwendung 
von Kompost in der Landwirtschaft. 5.überarbeitete 
Auflage, November 2016. BGK Informationsschrift. 
[12]  BGK (2016): "Sortenreinheit von Bioabfällen 
gewährleisten". Positionspapier der BGK -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln, vom 
31.05.2016. BGK-Positionspapier.  
[13]  BGK (2018): "Bedeutung von Fremdstoffen 
der Partikelgröße 1 -2 mm für den Gesamtgehalt an 
Fremdstoffen sowie an Kunststoffen in Kompost 
und in Gärprodukten". Zwischenergebnisse einer 
laufenden Unter -suchungsreihe der BGK -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln, 
2018, unveröffentlicht.  
[14]  BGK (2018): "Ergebnisse zweier Gebietsana-
lysen". Erhebung von Daten zur Sortenreinheit von 
Bioabfällen am Beispiel von zwei öffentlich -
rechtlichen Entsorgungsträgern in Baden -
Württemberg. Studie des Witzen -hausen-Institut im 
Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden -
Wü rttem b erg (L UB W)  u nd  d er BG K -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Zu-
sammenfassung der Ergebnisse in H&K, Q2 -2018. 
Ergebnisbericht des LUBW (Hrsg.), April 2018. 
[15]  BGK (2018): "Verzeichnis anerkannter 
Prüflabore der BGK". Die jeweils aktuell anerkann-
ten Prüflabore sind auf der Internetseite der BGK 
angegeben. Für Untersuchungen im abfallrechtlich 
geregelten Umweltbereich müssen Labore darüber 
hinaus in einem Bundesland notifiziert sein. Einen 
Überblick zu aktuellen Notifizierungen der Labore 
findet sich auf der Internetseite https:/ /
www.resymesa.de/resymesa/Allgemein/Home.

10 
 
[16] BGK (2018): Musterprüfzeugnis der RAL -
Gütesicherung der BGK -Bundesgütegemeinschaft 
Kompost e.V, Köln. . Musterprüfzeugnis Kompost 
mit Erläuterungen. 
[17]  BKV - Kunststoff, Konzepte, Verwertung 
(2018): "Vom Land ins Meer - Modell zur Erfassung 
landbasierter Kunststoffabfälle". Studie der Con-
sultic Marketing & Industrieberatung GmbH im 
Auftrag der BKV GmbH, Frankfurt. Dritte überarbei-
tete Version vom 18.03.2018. 
[18] Braun, Dr. Ulrike (2018): Mündl.  Mitteilung 
[19] Braun, Dr. Ulrike et al. (2018): Mikroplastik -
Analytik Probenahme, Probenaufbereitung und 
Detektionsver-fahren. Diskussionspapier im Rah-
men des Forschungsschwerpunktes 'Plastik in der 
Umwelt - Quellen, Senken, Lösungsansätze', Okto-
ber 2018.  
[20] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 
(2015): "Mikroplastik in Lebensmitteln". Stellung-
nahme des Bundesinstituts vom 30.04.2015. Wei-
tere Information: Stellungnahme des BfR Nr. 
013/2015. 
[20a]  Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 
(2018): Gibt es ein Gesundheitsrisiko für den Men-
schen durch Mikroplastik?,  Mitteilung des Bundes-
instituts vom 29.10.2018. Weitere Information: 
Mitteilung des BfR Nr. 33/2018. 
[21] Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) 
(2017): "Repräsentative Untersuchungsstrategien 
für ein integratives Systemverständnis von spezifi-
schen Einträgen von Kunststoffen in die Um-
welt" (RUSEKU). BMBF -Verbundprojekt, Laufzeit 
4/2017 bis 4/2021. Weitere Information: https://
netzwerke.bam.de/ruseku 
[22] Bundesministerium für Bildung und For-
schung (BMBF) (2018): "Plastik in der Umwelt - 
Quellen, Senken, Lösungsansätze". BMBF -
Forschungsförderung. In 18 Verbundprojekten mit 
etwa 100 beteiligten Institutionen und einem Ge-
samtbudget von 35 Mi. € ist dies eine der umfang-
reichsten Forschungsaktivitäten in diesem Bereich. 
Weitere Information: https://bmbf-plastik.de/
home 
[23] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz 
und nukleare Sicherheit (BMU) (2017): "Plastik in 
Böden - Vor-kommen, Quellen, Wirkungen". Res-
sortforschungsplan 2017 des Bundesumweltminis-
teriums (BMU), UFOPLAN 2017, Projektnummer 
3717722320.  
[24] Bundesrat (2018): Entschließung des Bun-
desrates zur Vermeidung von Kunststoff -
Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung 
verpackter Lebensmittel. Drucksache DS 303/18 
(B) vom 21.09.2018.  
[25] Bundesregierung (2018): Antwort der Bundes-
regierung vom 04.06.2018 auf eine kleine Anfrage 
zu "Mikro-plastik - Gefahr für Umwelt und Gesund-
heit". Drucksache DS 19/2451 
[26] Bundesverband der Deutschen Sportartikel -
Industrie e.V. (2017): "Mikroplastik textilen Ur-
sprungs - Eine ganzheitliche Betrachtung: Optimier-
te Verfahren und Materialien, Stoffströme und 
Umweltverhalten" (Tex -tileMission). BMBF -
Verbundprojekt. Weitere Information: https://bmbf
-plastik.de/verbundprojekt/textilemission 
[27] Essel, R. et al. (2015): Sources of microplas-
tics relevant to marine protection in Germany. Zi-
tiert in [14]. 
[28] Fraunhofer-Institut UMSICHT (2018): "Kunst -
stoffe in der Umwelt: Mikro - und Makroplastik". 
Studie des Fraunhofer -Institut für Umwelt -, Sicher-
heits- und Energietechnik (UMSICHT), Oberhausen, 
vom 21.06.2018. 
[29] Karlsruher Institut für Technologie, Projektträ-
ger Karlsruhe (PTKA), 2018: "Mikrokunststoffe in 
Komposten und Gärprodukten aus Bioabfallverwer-
tungsanlagen und deren Eintrag in Böden - Erfas-
sen, Bewerten, Vermeiden" (MIKOBO). Verbundfor-
schungsprojekt des Ministeriums für Umwelt, Na-
turschutz und Verkehr des Landes Baden -
Württemberg. Laufzeit: 2018 bis 2021. Weitere 
Information: Link zu  
[30] Kehres, Dr. Bertram (2018): "Problem Kunst-
stoffe/Fremdstoffe in Bioabfall und Kompost - Aktu-
elle Situation und Lösungsansätze in Deutsch-
land". Tagungsband Bioabfall und stoffspezifische 
Verwertung 2018 des Witzenhausen-Institut S. 247-
261. Tagungsbeitrag . 
[31] Kern, Dr. Michael; Siepenkoothen, Jörg; 
Neumann, Falk (2017): "BiogutRADAR - Bonitierung 
von Biotonnen zur Prognose von Fremdstoffgehal-
ten im Biogut". Witzenhausen -Institut für Abfall, 
Umwelt und Energie GmbH, Witzenhausen. Kasseler 
Abfallforum 2017, Tagungsbeitrag .  
[32] Kern, Michael; Knappe, Florian et al. (2018): 
Hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Er-
mittlung des Anlagenbestandes. Studie im Auftrag 
des Umweltbundesamtes (UBA) Förderkennzeichen  
3715 34 3140. Ergebnisse veröffentlicht im Ta-
gungsband 'Bioabfall- und stoffspezifische Verwer-
tung', 2018, S.185 -198. Hrsg.: Witzenhausen -
Institut, Witzenhausen.  
[33] Kranert, Prof. Dr. Martin et al. (2012): Ermitt-
lung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und 
Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei 
Lebensmitteln in Deutschland. Studie im Auftrag 
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
rung (BLE), Förderkennzeichen: 2810HS033, März 
2012.  
[34] Kranert, Prof. Dr. Martin ; Gottschall, Ralf 
(2016): Einflussgrößen auf die separate Bioguter-
fassung unter besonderer Berücksichtigung der 
Qualität. Studie im Auftrag der EdDE -
Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsor-
gungswirtschaft e.V., Köln, Februar 2016. Hrsg.: 
EdDE, Köln. 
[35] Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, Bun-
desgütegemeinschaft Kompost e.V., Universität 
Hohenheim sowie Staatliche Betriebsgesellschaft 
für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaat Sach-
sen und Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft 
(Hrsg.) (2018): Länderübergreifender Ringversuch

11 
 
Bioabfall für das Fachmodul Abfall. Ergebnisbericht 
Teil 1, Ergebnisbericht Teil 2.  
 [36] Landkreis Kitzingen (2017): Behälterkontrol-
len im Landkreis Kitzingen. Kontrollen von Bioton-
nen zur Feststellung der Sortenreinheit der Bioab-
fälle. Ergebnisbericht der Fabion GbR, Würzburg, im 
Auftrag des Landratsamtes Kitzingen.  
[37] Liebermann, Bettina (2015): Mikroplastik in 
der Umwelt - Vorkommen, Nachweis und Hand-
lungsbedarf. Hrsg.: Österreichisches Umweltbun-
desamt, 2015, ISBN 978-3-99004-362-2. 
[37a] Liebermann, B.; Schwabl, P. (2018): Erstmals 
Mikroplastik im Menschen nachgewiesen. Pilotstu-
die des österreichischen Umweltbundesamtes und 
der Medizinischen Universität Wien. Pressemittei-
lung vom 23.10.2018.  
[38] PlastikNet (Hrsg.) (2018): PlastikNet begleitet 
die achtzehn Verbundprojekte des BMBF -
Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt – 
Quellen • Senken • Lösungsansätze“ wissenschaft-
lich.  Weitere Information: PlastikNet. 
[39] Schleiß, Konrad (2018): Problem Kunststoffe/
Fremdstoffe in Bioabfall und Kompost - Aktuelle 
Situation und Lösungsansätze in der Schweiz. 
Tagungsband Bioabfall und stoffspezifische Ver-
wertung 2018 des Witzenhausen -Institut, S.229 -
246.  
[40] Spiegel, 2018: "Unser täglich Plastik". Zeit-
schrift 'Der Spiegel', Nr. 23, 02.06.2018, S. 42-43. 
[41] Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie 19, 
Reihe 1, 2016. Abfallentsorgung, 7.3 Abgesetzter 
Kompost, abgesetzte Gärrückstände nach Verwen-
dungszweck. Summe der abgesetzten Mengen aus 
Bioabfall- und Grünabfallkompostierungsanlagen, 
kombinierten Kompostierungs - und Vergärungsan-
lagen sowie Biogas -/Vergärungsanlagen, ohne 
Klärschlammkompostierungsanlagen und sonstige 
biologische Behandlungsanlagen. Summe Kompost 
4,071 Mio. t, Summe Gärrückstände 3.555 Mio. t 
p.a. 
[42] Statistisches Bundesamt (2018): Fach-
serie 19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7. 
Biologische Behandlungsanlagen, 7.1 Input 
nach Art der Anlage, Abfallarten und Jahren. 
Biologische Behandlungsanlagen ins-gesamt 
(ohne Klärschlammkompostierungsanlagen 
und sonstige biologische Behandlungsanla-
gen), gesamt 14,1 Mio. t.  
[43] Statistisches Bundesamt (2018): Fach-
serie 19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7. 
Biologische Behandlungsanlagen, 7.1 Input 
nach Art der Anlage, Abfallarten und Jahren. 
Hier: EAV 20 02 01 (biologisch abbaubare 
Abfälle), 5,933 Mio. t. 
 
 
 
 
 
 
[44] Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie 
19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7. Biologische 
Behandlungsanlagen, 7.1 Input nach Art der Anla-
ge, Abfallarten und Jahren. Hier: EAV 20 03 01 04 
(Abfälle aus der Biotonne), 4,446 Mio. t. 
[45] Technische Universität Berlin (2017): 
"Reifenabrieb in der Umwelt" (RAU). BMBF -
Verbundprojekt, Laufzeit 8/2017 bis 7/2020. Wei-
tere Information: https://bmbf -plastik.de/
verbundprojekt/rau 
[46] UBA (2013): Ist Mikroplastik Problematisch? 
Serviceseiten des Umweltbundesamtes (UBA), 
aufgerufen am 30.10.2018. Link 
[47] Universität Bayreuth (2018): "Kunststoffe in 
Bioabfällen: Eine Herausforderung für die ökologi-
sche Kreis -laufwirtschaft". Pressemitteilung der 
Universität Bayreuth vom 05.04.2018. 
[48] Universität Stuttgart (2017): Entwicklung 
neuer Kunststoffe für eine Saubere Umwelt unter 
Bestimmung relevanter Eintragspfade (ENSURE). 
BMBF-Verbundprojekt, Laufzeit 4/2017 bis 4/2021. 
[49] Weithmann, Nicolas et al. (2018): Organic 
fertilizer as a vehicle for the entry of microplastic 
into the environment. Science Advances, 4, April 
2018. 
 
. 
IMPRESSUM 
Herausgeber 
Bundesgütegemeinschaft  
Kompost e.V. 
 
Bearbeitung 
Dr. Bertram Kehres 
(v.i.S.d.P.) 
 
Anschrift 
Bundesgütegemeinschaft  
Kompost e.V. 
Von-der-Wettern-Straße 25 
51149 Köln-Gremberghoven 
Tel.: 02203/35837-0 
Fax: 02203/35837-12 
Email: info@kompost.de 
Internet: www.kompost.de 
 
Datum 
12.11.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  25.08.2022 
 2578/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.08.2022 
 
Mikroplastik in der Biotonne (AN/1183/2022) 
 
Von der FDP-Fraktion wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
Köln ist auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt. Dies soll in Köln durch die Aufwertung von Biomüll zu 
hochwertigem Kompost erreicht werden, dem die Menschen vertrauen. 
 
Aus Kölner Bioabfällen entsteht Kompost – mit RAL-Gütesicherung ein wertvoller Dünger für Pflan-
zen, auch wenn sich der Wert nicht im Preis wiederfindet. Eine Studie von Prof. C. Laforsch (Universi-
tät Bayreuth) fand 2018 in einer zertifizierten Kompostieranlage 20-24 Kunststoffpartikel (vor allem PE 
und PS) mit Größen von 1-5 mm pro Kilogramm. Im Gegensatz zur RAL Gütesicherung wurden bei 
diesen Untersuchungen Plastikpartikel bis hinunter zu 0,5 mm erfasst und einzeln IR-
spektrophotometrisch identifiziert1. Eine Masterarbeit an der Hochschule Rhein-Main kam auf durch-
schnittlich 56 Partikel pro kg Trockensubstanz2. Das sind bei der Annahme von einem durchschnittli-
chen Durchmesser von 3 mm nur 10-15 g/Tonne. Dies wären ca. 25 % des RAL-Grenzwertes.  
 
Aufgrund von Durchschnittswerten der Gütesicherung bei Komposten und Gärresten liegen gemäß 
UBA Kunststoffeinträge aus der Bioabfallverwertung im Bereich von ca. 1000 und 3.400 Tonnen pro 
Jahr3, das sind ca. 125-425 Gramm pro Tonne. Der NABU nennt 1235 Tonnen Kunststoffeintrag in 
die Umwelt über Kompost und Gärreste4. Gemäß § 4 BioAbfVO sind 5 kg/Tonne an Störstoffen (Glas, 
Kunststoff, Metall) zulässig, eine Untersuchung speziell auf Kunststoffe sieht die Verordnung nicht 
vor. 
 
1) Inwieweit gibt es in Köln Messwerte zu Mikroplastik im Kompost der KVK und sofern es Daten 
gibt, inwieweit sind diese signifikant? 
 
2) Es gibt wenig gesicherte Daten zur Gesundheitsschädlichkeit von Mikroplastik und viele Ver-
mutungen. Inwieweit hält die Verwaltung die Gefahr einer Kontamination des Kölner RAL-
Kompostes mit Mikroplastik für relevant für Mensch und Natur? 
 
3) Die Messungen der Universität Bayreuth wurden mit einem einfachen Infrarotspektrometer 
durchgeführt. Inwieweit gibt es im Bereich der Stadt Köln oder ihrer Tochtergesellschaften 
Ausrüstung, um Mikroplastik nachzuweisen? 
 
                                                 
1 https://analyticalscience.wiley.com/do/10.1002/gitfach.18246/full/ 
2 https://www.hlnug.de/themen/abfall/bioabfall/themen/mikroplastik-und-fremdstoffe-in-komposten; 
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/abfall/bioabfall/MikroplastikKompost/Masterarbeit_fertig.pdf 
3 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/190515_uba_fb_kunststoffe_bf.pdf 
4 https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/kunststoffe -und-bioplastik/29998 .html

2 
 
4) Inwieweit gibt es Daten oder begründete Meinungen zum Zusammenhang von Sozialstruktur, 
Freiwilligkeit und Qualität des bei der Kölner Kompostieranlage angelieferten Biowertstoffes 
und welche Initiativen gibt es in Köln, durch Aufklärung und Umweltbildung die Qualität des bei 
der Kompostierung angelieferten Materials zu verbessern? 
 
5) Inwieweit besteht die Möglichkeit, durch Investition in Sortiertechnik die Qualität des KVK-
Kompostes in Hinblick auf Mikroplastik zu verbessern, insbesondere für den Fall, dass die 
Qualität des angelieferten Materials durch Aufhebung der Freiwilligkeit schlechter würde? 
 
 
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der AVG wie folgt Stellung: 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Stör- bzw. Fremdstoffe im Bioabfall sind Kunststoffe, Papier/Pappe, Glas, Metalle und Steine. Es ist 
aufwändig, diese vor und nach der biologischen Behandlung aus dem Bioabfall bzw. dem Kompost zu 
entfernen. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Bioabfallsammlung ist daher sehr wichtig. 
 
Zur Behandlung bestimmte Bioabfälle dürfen – unabhängig von der Art der Verwertung – gemäß Bio-
abfallverordnung (BioAbfV) höchstens 0,5 % Kunststoffe und 1 % übrige Materialien enthalten. 
Anlagenbetreiber müssen vor Annahme der Bioabfälle bei jeder Anlieferung eine Sichtkontrolle und – 
wenn die Grenzwerte überschritten werden – eine Fremdstoffentfrachtung durchführen. Bei einem 
Fremdstoffanteil von mehr als 3 %, kann der Anlagenbetreiber ab dem 01.05.2025 die Rücknahme 
der Bioabfälle verlangen. Wird der Kontrollwert auch danach dennoch überschritten, muss der Anla-
genbetreiber die zuständige Behörde informieren. Die Bioabfälle dürfen dennoch weiterbehandelt 
werden. Allerdings kann die zuständige Behörde bei wiederholter Überschreitung des Kontrollwerts 
weitere Maßnahmen bis hin zu einem Annahmeverbot anordnen. 
 
Nach der Behandlung zur Aufbringung auf Böden vorgesehene Gärrückstände und Komposte dürfen 
höchstens 0,1 % plastisch verformbare Kunststoffe und 0,4 % sonstige Fremdstoffe und plastisch 
nicht verformbare Kunststoffe enthalten. Dies gilt für Fremdstoffe, die größer als 1 Millimeter sind. 
Die in Köln hergestellten Komposte sind seit vielen Jahren bereits RAL-gütegesichert und erfüllen 
auch die Öko-Landbau-Anforderungen. Es ist gängige Praxis, die angelieferten Bioabfälle zu kontrol-
lieren, Störstoffe zu entfrachten und die hergestellten Komposte zu untersuchen. Das LANUV NRW 
führt zudem angemeldete und unangemeldete Kontrollen durch. 
 
 
Zu Frage 1: 
 
Ausgangspunkt ist die Definition von Mikroplastik. Hierzu und zu weiteren Fragestellungen ist die In-
formationsschrift der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) „Kunststoffe in Kompost und Gärpro-
dukten“ beigefügt (siehe Anlage). 
Aussagen sind daher nur für Partikel ≥ 1 mm (entsprechend BioAbfV und RAL-Gütesicherung) mög-
lich. Die in Köln hergestellten Komposte halten alle Grenzwerte für Störstoffe ein und unterschreiten 
sie in der Regel deutlich.  
Der Median der verformbaren Kunststoffe (Folien) lag in 2021 bei 0,00 %. Der Maximalwert bei einer 
Probe betrug dabei max. 0,02 %.  
Der Median für sonstige Fremdstoffe lag bei 0,05 %, nahezu ausschließlich verursacht durch Glas.  
Der Kölner Kompost hat damit eine sehr gute Qualität, und es sollte alles unterlassen werden, was 
diese Qualität nachteilig beeinflussen könnte. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Beurteilung einer Gesundheitsschädlichkeit erfolgt im Rechtssetzungsprozess im Wege der Res-
sortabstimmung. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Bundesgesundheitsministeri-

3 
 
um Komposte bei Einhaltung der Grenzwerte als nicht gesundheitsschädlich eingestuft hat. (siehe 
hierzu auch Anlage, Seite 7). 
 
 
Zu Frage 3: 
 
In der AVG-Gruppe gibt es keine technische Ausrüstung zum Nachweis von Mikroplastik < 1 mm. 
Zum Nachweis von Mikroplastik > 1 mm bedient sich die AVG Kompostierung GmbH externer Kapa-
zitäten (BGK für die RAL-Güteüberwachung und RETERRA für die Eigenüberwachung). 
 
 
Zu Frage 4: 
 
Es gibt keine entsprechenden Daten zum aufgeworfenen Zusammenhang. Mit Daten belegbar ist, 
dass der Kölner Bioabfall (Biotonne) eine sehr gute Qualität hat. Die Nutzung der Biotonne in Köln ist 
freiwillig.  
 
Der Anschluss von weiteren Gebieten an die Biotonne ist durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu 
begleiten. Dies geschieht laufend und unabhängig von einem freiwilligen oder verpflichtenden Ange-
bot. Wichtig ist auch, Fehlbefüllungen zu kontrollieren und – zumindest bei wiederholter Fehlbefüllung 
– zu sanktionieren (z. B. Tonne wird nicht geleert, Hausbesitzer wird zur Nachsortierung aufgefordert, 
im Extremfall Einzug der Biotonne). 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Für Mikroplastik < 1 mm bestehen heute keine technischen Optionen, dieses in dem industriellen 
Prozess auszuschleusen, zumal der Nachweis solchen Mikroplastiks bislang auch nur in Laborversu-
chen möglich war. 
 
Für Mikroplastik > 1 mm stehen die heute schon zur Anwendung kommenden Techniken (Absiebung 
vor Behandlung, händische Sortierung auf der Lesebühne, Absiebung und Fraktionierung des Kom-
postes (erforderlichenfalls kaskadisch)) zur Verfügung.  
 
Ein theoretisch denkbarer Einsatz von NIR(NahInfraRot)-Geräten mit Ausschleusung von Störstoffen 
mittels Druckluft scheitert an der Materialkonsistenz des eingesammelten Bioabfalls, insbesondere 
am Feuchtegehalt. Abgesehen davon würde der Einsatz derartiger Gerätschaften wirtschaftlich völlig 
außer Verhältnis zu den erzielbaren Erfolgen stehen.  
 
Bei einer Verschlechterung der Qualität des eingesammelten Bioabfalls könnte das Problem allenfalls 
durch eine noch intensivere Absiebung begrenzt werden, was aber zu deutlich höheren Siebüberläu-
fen führen würde, die zu entsorgen sind. 
 
Die beste und auch effektivere Strategie besteht daher darin, für die richtige Befüllung der Biotonne 
zu sorgen und Fehlwürfe und damit Störstoffe zu vermeiden. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Von-der-Wettern-Straße 25
  • Markt
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2578/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.08.2022
Erstellt
16.08.2022 08:36