2578/2022
Mikroplastik in der Biotonne (AN/1183/2022)
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Anlage Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten
49134 Zeichen
1
Thema
Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten
Herkunft - Bedeutung - Vermeidung
Zusammenfassung
Die breite Diskussion über Ursachen und Fol-
gen der Meeresverschmutzung mit Kunststof-
fen hat auch landbasierte Einträge von Kunst-
stoffen in den Fokus der Wissenschaft sowie
des öffentlichen Interesses gerückt. Der Bei-
trag Deutschlands an der Verschmutzung der
Weltmeere ist aufgrund einer geordneten und
weithin gut funktionierenden Entsorgungsinf-
rastruktur relativ unbedeutend, dennoch be-
läuft sich die Menge an Kunststoffeinträgen in
die Umwelt in Deutschland auf schätzungs-
weise jährlich bis zu 450.000 t [28].
Gegenstand dieses Themenpapiers sind
Kunststoffe, die aufgrund von Verunreinigun-
gen von Bioabfällen über Kompost und Gär-
produkte in die Umwelt bzw. auf Böden gelan-
gen können, deren Bedeutung sowie Möglich-
keiten der Vermeidung. Das Thema biologisch
abbaubare Kunststoffe ist nicht Gegenstand
dieses Papiers.
RAL-gütegesicherte Komposte und Gärproduk-
te enthalten im Mittel etwa 0,01 Gew. -% Foli-
enkunststoffe. Einzelproben können in einem
breiten Spektrum variieren. In den Prüfzeug-
nissen der RAL -Gütesicherung sind die Gehal-
te an folienartigen Kunststoffen sowie an
sonstigen Fremdstoffen inkl. Hartkunststoffen
jeweils ausgewiesen [16]. Der Anteil der mit
Kompost und Gärprodukten in die Umwelt
eingetragenen Mengen an Kunststoffen wird
von der BGK derzeit auf ca. 0,2 % der Gesamt-
kunststoffeinträge geschätzt.
Der im Zusammenhang mit Kunststoffeinträ-
gen in die Umwelt häufig verwendete Begriff
'Mikroplastik' ist missverständlich. Vielfach
wird angenommen, dass es sich um Partikel
< 1 mm handelt, die praktisch nicht erkennbar
sind. Tatsächlich sind aber alle Partikel bis zu
einer Größe von 5 mm gemeint. Bei den Aus-
wertungen der BGK sind aber auch Partikel
einbezogen, die größer als 5 mm sind.
Bürger und Kunden erwarten, dass aus Bioab-
fällen hergestellte Komposte und Gärprodukte
frei oder weitgehend frei von Fremdstoffen
und insbesondere von Kunststoffen sind. Sind
sie es nicht, werden sie vom Markt nicht ak-
zeptiert und das Recycling von Bioabfällen
damit im Kern gefährdet.
Ursache von Verunreinigungen mit Kunststof-
fen sind v.a. Fehlwürfe von Bürgern bei der
getrennten Sammlung von Bioabfällen. Der
Vermeidung von Kunststoffeinträgen an der
Quelle kommt daher eine besondere Bedeu-
tung zu.
Der Anteil an Verunreinigungen in Bioabfällen
aus Haushaltungen hat in den vergangenen
Jahren zugenommen. Die BGK führt dies auf
eine über die Jahre nachlassende Öffentlich-
keitsarbeit bei den Getrenntsammelsystemen
zurück und darauf, dass punktuelle Eintrags-
quellen an Fremdstoffen nicht konsequent
genug identifiziert und abgestellt werden.
Beim Thema Vermeidung von Fremdstoffen
und Kunststoffen besteht deutlicher Hand-
lungsbedarf. Auf konkrete Möglichkeiten hat
die BGK in einem Positionspapier 'Sortenrein -
heit von Bioabfällen gewährleisten' hingewie-
sen [12].
In der Prozesskette der Bioabfallbehandlung
können Kunststoffe zwar weitgehend, aber
nicht vollständig abgetrennt werden. Aus die-
sem Grund kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass aus Bioabfällen hergestellte Kom-
poste oder Gärpodukte einzelne Partikel von
Kunststoffen enthalten. In den RAL -Güte-
sicherungen der BGK werden Kunststoffe aller-
dings stärker begrenzt als in den geltenden
Rechtsbestimmungen.
Der vielfältige Nachweis von 'Mikroplastik' in
der Umwelt und deren mögliche Folgen für
Menschen, Tiere und Ökosysteme verunsi-
chert Bürger und Verbraucher in hohem Maße.
Die BGK nimmt dieses Thema sehr ernst und
verfolgt in ihrem Tätigkeitsbereich geeignete
Lösungsansätze.
Information
2
Einleitung
In Deutschland ist das Recycling von Bioabfäl-
len seit drei Jahrzehnten gelebte und funktio-
nierende Praxis. Mit der Nutzung von Bioabfäl-
len werden v.a. folgende Ziele verfolgt:
• Bereitstellung von organischen Düngern
zur Humusversorgung des Bodens
• Rückführung von Pflanzennährstoffen
• Substitution von Torf bei der Herstellung
von Blumenerden und anderen Substraten
• Erzeugung von Biogas.
Durch die Getrenntsammlung der Bioabfälle
trägt jeder Abfallerzeuger seinen Teil dazu bei,
dass dieser Rohstoff nutzbringend recycelt
wird. Die getrennte Sammlung ist fester Be-
standteil der modernen Kreislaufwirtschaft
und nach § 11 des Kreislaufwirtschaftsgeset-
zes (KrWG) seit 2015 allgemeine Pflicht [5].
Die Nutzbarmachung der Bioabfälle dient dem
langfristigen Ressourcen -, Klima - und Boden-
schutz.
Bei der Verwertung von Bioabfällen sind ent-
haltene Fremdstoffe und insbesondere Kunst-
stoffe ein zentrales Thema. Berichte über inak-
zeptable Einträge von Kunststoffen bei der
Verwertung von Bioabfällen sind zwar Einzel-
fälle [40]. Sie haben den Beitrag der Bioabfall-
verwertung bezüglich Kunststoffeinträgen in
die Umwelt aber weiter in den Vordergrund
gerückt [24].
Das Thema 'Mikroplastik' hat sowohl in der
Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit einen
hohen Grad an Sensibilität erreicht. Davon
zeugen auch die vielen Forschungs - und Ent-
wicklungsvorhaben, die in jüngster Zeit dazu
angestoßen wurden [23, 29, 38].
In diesem Themenpapier wird versucht, Kunst-
stoffe und 'Mikroplastik' in Kompost und Gär-
produkten sachlich einzuordnen. Neben For-
schungsergebnissen werden dazu auch Daten
aus den RAL -Gütesicherungen der BGK heran-
gezogen.
Begriffe und Definitionen
Die Begrifflichkeiten 'Plastik' und 'Mikro -
plastik' sind umgangssprachliche Begriffe für
Kunststoff oder Mikrokunststoff. Sie adaptie-
ren den englischen Begriff 'plastics‘.
Der Begriff 'Mikroplastik‘ bezeichnet kleinste
Kunststoffteilchen, welche in der Umwelt iden-
tifiziert werden. In der Normung wird aktuell
bei Kunststoffteilen zwischen 1 und 1000 µm
von 'Mikroplastik' gesprochen (1 mm = 1.000
µm), bei Partikeln von 1 - 5 mm von 'großem
Mikroplastik'.
Von Nanopartikeln spricht man bei Partikeln
im Bereich von 1 bis 100 Nanometer (1 µm =
1.000 nm).
In der Forschungswelt besteht Konsens, dass
unterhalb von 1 mm eine weitere Klassifizie-
rung von Mikroplastik sinnvoll ist (1.000 - 500
µm, 500 - 100 µm, 100 - 50 µm, 50 - 10 µm,
10 - 5 µm, 5 - 1 µm). Dies erlaubt eine bessere
Bewertung von möglichen Wirkungen auf die
Umwelt, eine Vereinfachung bei der analyti-
schen Nachweisbarkeit sowie eine angemes-
sene Einteilung des erwarteten Aufkommens
[19].
Der Werkstoff Kunststoff besteht in der Regel
überwiegend aus synthetischen Polymeren
und zu geringen Anteilen aus Additiven, die
funktionale Eigenschaften der verschiedenen
Polymere optimieren. Mit dem Begriff
'Kunststoff' werden definitionsgemäß nur die
auf thermoplastischen und duroplastischen
Polymeren basierenden Materialien gefasst.
Die aus synthetischen Polymeren aufgebauten
Elastomere (z.B. Styrol, Butadien, Kautschuk),
chemisch modifizierte natürlichen Polymere
(z.B. Viskose, Cellophan) sowie auf syntheti-
schen Polymeren basierende Produkte (z.B.
Fasen, Lacke, Reifen) werden, auch wenn sie
keine Kunststoffe im engeren Sinne sind, in
den derzeitigen Diskussionen und For-
schungsaktivitäten mit betrachtet [19]. Auch
aus ihnen können Mikropartikel entstehen,
die als synthetische Polymere identifiziert
werden.
Als 'primäres Mikroplastik‘ werden Teilchen
bezeichnet, die für bestimmte Verwendungen
gezielt hergestellt und eingesetzt werden (z.B.
in Kosmetikartikeln mit Peeling-Effekten).
Von 'sekundärem Mikroplastik‘ spricht man,
wenn größere Kunststoffteile durch Außenein-
wirkungen wie mechanische Zerkleinerung,
Wärme oder UV -Strahlung zerfallen. Nach
heutigem Kenntnisstand stellt sekundäres
Mikroplastik die Haupteintragsquelle in die
Umwelt dar.
Einträge und Verhalten in der Umwelt
Im Gegensatz zu den Bereichen Gewässer und
Ozeane ist der Wissensstand zum Vorkommen
von Kunststoffen in der terrestrischen Umwelt
deutlich geringer.
Bislang gibt es nur wenige Untersuchungen
oder Aussagen, die Einträge von Kunststoffen
aus unterschiedlichen Quellen in die terrestri-
sche Umwelt quantifizieren bzw. abschätzen.
3
Als Eintragspfade diskutiert werden u.a.
• Littering, d.h. ungeregelte Entsorgung von
Kunststoffen in die Umwelt, z.B. an Stra-
ßenrändern, Parkplätzen, öffentlichen
Grünanlagen, Baustellen, Industrieanlagen
usw.
• Abrieb von Reifen, Fahrbahnmarkierungen,
Kunstrasen, Besen und Kehrmaschinen,
Schuhsohlen, Farben und Lacke
• Agrarkunststoffe wie Mulchfolien
• Dünge- und Bodenverbesserungsmittel aus
der Bioabfallverwertung, Mineraldünger
(z.B. kunststoffumhüllte Langzeitdünger)
• Einträge über Klärschlamm und Parti-
keltransport aus aquatischen Systemen
(Überflutungsgebiete).
Schätzungen über Gesamteinträge von Kunst-
stoffen in die Umwelt belaufen sich auf
450.000 t p.a. [28].
Kunststoffe gelten als abbaustabil. In der
Umwelt werden sie nur über lange Zeiträume
abgebaut. Das gilt für Kunststoffe in Gewäs-
sern und Meeren ebenso wie in Böden.
Kunststoffe wie Polyethylen (PE) und Polypro-
pylen (PP) unterliegen langfristig Oxidations-
prozessen, die zu einem Kettenabbau führen.
Unter Einwirkung von UV -Strahlen und Wärme
wird der Abbau beschleunigt. Kleine Partikel
werden aufgrund der geringeren Diffusionsli-
mitierung für Sauerstoff im Partikel schneller
abgebaut als große Partikel. Andere Kunststof-
fe wie etwa Polyester (PET -Flaschen) können
sich auch durch hydrolytische Effekte zerset-
zen.
Die Desintegration und der Abbau von Kunst-
stoffen verlaufen in Umweltmedien wie Was-
ser und Böden sehr langsam. Annahmen über
die Länge der Zeiträume variieren in einem
weiteren Bereich (wenige Jahrzehnte bis hun-
derte von Jahren).
Unabhängig davon, ob und wenn ja in welchen
Zeiträumen Kunststoffe in Böden abgebaut
werden können, muss es das oberste Ziel
sein, den Eintrag dieser Stoffe, die nicht natür-
liche Bestandteile von Böden sind, grundsätz-
lich zu vermeiden oder so weit als möglich zu
begrenzen.
Einträge aus der Bioabfallverwertung
Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes
werden in biologischen Behandlungsanlagen
(Kompostierung, Vergärung, kombinierte Anla-
gen) 14,1 Mio. t Inputmaterialien verarbeitet
[42].
Die Bioabfälle stammen hauptsächlich aus
der getrennten Sammlung aus privaten Haus-
haltungen, der separaten Sammlung von Gar-
ten- und Parkabfällen sowie aus dem Gewer-
be.
Für die Analyse von Fremdstoffen und Kunst-
stoffen in Bioabfällen hat die BGK zwei stan-
dardisierte Untersuchungsmethoden veröf-
fentlicht. Die Methode der 'Gebietsanalyse'
bezieht sich auf die Feststellung von Fremd-
stoffen in Bioabfällen eines gesamten Entsor-
gungsgebietes [8a]. Die Methode der Charge-
nanalyse bezieht sich auf die Feststellung von
Fremdstoffen in einer Fahrzeugladung von
Biogut (Anlieferungen von Biogut an der Be-
handlungsanlage) [8b].
Biotonne: Nach den Vorschriften des Kreis-
laufwirtschaftsgesetzes sind Bioabfälle aus
privaten Haushaltungen getrennt zu sammeln.
Die Pflicht gilt für die öffentlich -rechtlichen
Entsorgungsträger (örE), die entsprechende
Getrenntsammelsysteme für Bioabfälle einzu-
richten haben (§ 11 Absatz 1 KrWG i.V.m. § 17
Absatz 1 Satz 1 (Überlassungspflicht) und
§ 20 Absatz 1 KrWG (Entsorgungspflicht) [5].
I.d.R. erfolgt die Erfassung über die Biotonne.
Erfasst werden organische Küchen - und Gar-
tenabfälle. Das Aufkommen beträgt 4,45 Mio.
Tonnen [44]. Inhalte der Biotonne werden
auch als 'Biogut' bezeichnet.
Kunststoffe und andere Fremdstoffe werden
i.d.R. durch 'Fehlwürfe‘, d.h. durch fehlerhafte
Nutzung der Biotonne eingetragen. Verursa-
cher ist damit der einzelne Bürger.
Bei den in Biogut gefundenen Kunststoffen
handelt es sich v.a. um
• Kunststoffbeutel, die zur Auskleidung von
Vorsortierbehältern verwendet und zusam-
men mit den darin befindlichen Bioabfäl-
len in die Biotonne geworfen werden
• Kunststoffverpackungen (mit Resten von
Lebensmitteln)
• Weitere Kunststoffprodukte wie Kaffeekap-
seln, Milchdöschen, Blumentöpfe u.a..
Garten- und Parkabfälle : Mit 5,93 Mio. t sind
separat erfasste Garten - und Parkabfälle ein
weiterer relevanter Stoffstrom [43]. Es handelt
sich v.a. um Abfälle aus der öffentlichen Grün-
flächenpflege, der Pflege privater Gärten
(soweit diese Abfälle nicht Inhalte der Bioton-
ne sind, sondern zusätzlich erfasst werden,
etwa durch Bündelsammlung oder Bringsyste-
me) sowie pflanzliche Abfälle aus dem Garten -
und Landschaftsbau, die im Grundsatz meist
als gewerbliche Abfälle einzustufen sind. Se-
parat erfasste Garten - und Parkabfälle werden
auch als 'Grüngut' bezeichnet.
4
Bei den in Grüngut gefundenen Kunststoffen
handelt es sich v.a. um
• Kunststoffsäcke, in denen die Pflanzenab-
fälle transportiert werden (soweit die Säcke
nicht entleert wurden)
• Pflanztöpfe sowie Materialien wie Schnüre,
Klammern, Bindedrähte u.a. aus Kunststoff,
die in Gärten verwendet werden.
Grüngut enthält aufgrund seiner Herkunft we-
niger Kunststoffe als Biogut. Es ist aber, ent-
gegen häufiger Annahmen, nicht immer frei
von Kunststoffen.
Gewerbliche Bioabfälle : Im Gegensatz zu Bio-
abfällen aus Privathaushalten unterliegen aus
dem Einzelhandel oder der Nahrungsmittel-
verarbeitung stammende Bioabfälle nicht der
Überlassungsplicht an die zuständigen Ge-
bietskörperschaften. Gewerbliche Erzeuger
von Bioabfällen sind vielmehr selbst für die
Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Be-
züglich der Bioabfälle gilt aber auch hier eine
entsprechende Getrenntsammelpflicht (§ 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GewAbfV) [3].
Bei den gewerblichen Bioabfällen handelt es
sich v.a. um
• Speisereste aus der Gastronomie sowie
Kantinen und Großküchen
• überlagerte oder verdorbene Lebensmittel
aus dem Handel (i.d.R. verpackt)
• Rückstände aus der Herstellung von
Lebensmitteln
Allein aus dem Handel kommen so mehr als
730.000 t meist in Kunststoff verpackte Le-
bensmittelabfälle zusammen [33]. Diese wer-
den über die Gewerbeabfallsammlung ge-
trennt erfasst und in der Regel in Biogasanla-
gen verwertet. Aus Branchensicht wird vermu-
tet, dass die Mengen deutlich höher sind. Ver -
lässliche statistische Zahlen sind dazu aber
nicht verfügbar.
Kunststoffe gelangen in diesem Bereich v.a.
über Kunststoffverpackungen in das System.
Vor einer Verwertung muss eine Entpackung
sowie Abtrennung der Verpackungsmateria-
lien erfolgen.
Grenzwerte
Für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursub-
strate und Pflanzenhilfsstoffe - darunter auch
Komposte und Gärprodukte - gelten die in
nachfolgender Tabelle angegebenen Grenz-
werte der Düngemittelverordnung (DüMV) [6].
Werden diese Grenzwerte überschritten, sind
die Erzeugnisse nach den düngerechtlichen
Bestimmungen nicht verkehrsfähig. Sie dürfen
weder abgegeben noch angewendet werden.
Die Grenzwerte der Düngemittelverordnung
haben den Zweck Vorsorge zu treffen, dass bei
sachgerechter Anwendung von Düngemitteln
die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit
von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht ge-
schädigt und der Naturhaushalt nicht gefähr-
det wird (§ 3 Nr. 1 DüMV). Die Grenzwerte
berücksichtigen damit auch, dass in diesem
Rahmen unvermeidbare Fremdbestandteile
enthalten sein können und dürfen.
In den RAL -Gütesicherungen der BGK gilt ne-
ben den gravimetrischen Grenzwerten der
Rechtsbestimmungen ein weitergehender
Grenzwert für die Flächensumme (Aufsichts -
fläche) der ausgelesenen Fremdstoffe in Höhe
von maximal 15 cm²/l Prüfsubstrat. Der Para-
meter ist in der Wirkung strenger als die
Rechtsbestimmungen. Wird dieser Grenzwert
überschritten, darf das Erzeugnis nicht mehr
mit dem RAL-Gütezeichen abgegeben werden.
Untersuchungsverfahren
Die Untersuchung von Fremdstoffen und damit
auch von Kunststoffen in Kompost und Gär-
produkten richtet sich nach der Methodenvor-
schrift der BGK [10]. Auch die abfall - und dün-
gerechtlichen Bestimmungen verweisen auf
diese Methodenvorschrift. Untersucht wird der
gravimetrische Gesamtgehalt an Fremdstoffen
> 2 mm. Partikel dieser Größenklasse sind mit
dem bloßen Auge noch sicher erkennbar.
Fremdstoffe wie Glas, Metalle, oder Kunststof-
fe werden aus der Originalprobe händisch
ausgelesen und verwogen. Das Ergebnis wird
in Gew.-% der Trockenmasse des Prüfsubstra-
tes angegeben.
Die Ergebnisse für verformbare (folienartige)
Kunststoffe werden separat angegeben, da in
der Düngemittelverordnung hierfür ein separa-
ter Grenzwert besteht. Eine Unterscheidung
von Größenklassen (z.B. kleines/großes Mik-
roplastik) erfolgt nicht. Bewertet werden alle
Partikel > 2 mm Siebdurchgang.
Partikel der Größenordnung 1 -2 mm sind in
Proben von Kompost oder Gärprodukten als
Fremdstoffe nur noch schwer erkennbar bzw.
zuordenbar. Sie können mit der Methode zwar
noch erfasst werden, im Vergleich zu Partikeln
> 2 mm ist der Aufwand für Untersuchungen
von Fremdstoffen > 1 mm aber bedeutend hö-
her.
Fremdstoff Grenzwert DüMV
verformbare Kunststoffe
> 2 mm Siebdurchgang maximal 0,1 % i.d.TM
sonstige Fremdstoffe
> 2 mm Siebdurchgang maximal 0,4 % i.d.TM
5
Die Zuverlässigkeit der Prüflabore wird in län-
derübergreifenden Ringversuchen Bioabfall,
an denen auch die BGK beteiligt ist, regelmä-
ßig festgestellt [35]. Bei diesen Ringversuchen
müssen die Labore eine zudotierte Masse an
Fremdstoffen wiederfinden. Weicht das Ergeb-
nis um mehr als +/ - 10 % ab, wird das Labor
für diesen Parameter nicht anerkannt bzw.
verliert eine bestehende Anerkennung. Die
Ringversuche sind sowohl Grundlage der La-
boranerkennungen nach der Bioabfallverord-
nung als auch den RAL -Gütesicherungen der
BGK [15].
Bezüglich Partikelgrößen < 1 mm (kleines Mik-
roplastik) werden Untersuchungen von Kunst-
stoffen in Matrices wie organische Düngemit-
tel und Böden derzeit nur im wissenschaftli-
chen Bereich durchgeführt bzw. getestet. Zum
Einsatz kommen u.a. spektroskopische Me-
thoden, die eine Identifizierung von verschie-
denen Kunststoff -Typen erlauben. Die Metho-
den befinden sich noch in der Entwicklung
[29, 38, 48]. Sie sind nicht validiert. Auftrags-
labore bieten solche Untersuchungen nicht
an. Auch bezüglich der Methoden der Proben-
ahme besteht für kleines Mikroplastik in Fest-
stoffen wie Böden oder Düngemitteln noch
Forschungsbedarf [21].
Gehalte in Kompost und Gärprodukten
Wie bereits erläutert, beziehen sich die vorge-
schriebenen Untersuchungsmethoden auf
Fremdstoffe bzw. Kunststoffe > 2 mm. Es wer-
den dabei auch Kunststoffe erfasst, die > 5 mm
und damit kein 'Mikrokunststoff' sind.
Gehalte
Gravimetrische Gehalte an Fremdstoffen und
Kunststoffen > 2 mm sind in Tabelle 1 doku-
mentiert. Die Daten stammen aus Regelunter-
suchungen der RAL-Gütesicherungen der BGK.
Bei Kompost sind sowohl die Angaben über
alle Komposte dargestellt, als auch differen-
ziert nach Komposten aus Biogut (Biotonnen -
inhalte, gemischte organische Küchen - und
Gartenabfälle) und Grüngut (ausschließlich
Garten- und Parkabfälle, ohne Biotonne).
Bei den Gärprodukten sind die Ergebnisse für
flüssige Gärprodukte aus der Bioabfallverwer-
tung dokumentiert. Feste Gärpodukte sind
nicht angeführt, weil diese i.d.R. nachkompos-
tiert werden und bei der BGK dann in die Sta-
tistik für Kompost eingehen. Reine NawaRo -
Gärprodukte (aus nachwachsenden Rohstof-
fen) werden hier nicht betrachtet, da eine
Relevanz von Kunstsoffen nicht anzunehmen
ist.
Tabelle 1: Gehalte an Fremdstoffen und Kunststoffen > 2 mm in Kompost und in Gärprodukten
(Mediane, in Klammern arithmetische Mittelwerte, Ergebnisse der RAL-Gütesicherungen)
Analysen 5) Trocken-
masse
Fremdstoffe
gesamt
Folien-
kunststoffe
Hart-
kunststoffe 6)
Kunststoffe
gesamt
% Gew.-% TM Gew.-% TM Gew.-% TM Gew.-% TM
Kompost
gesamt1)
58,0
(58,4)
0,040
(0,084)
0,001
(0,008)
0,000
(0,024)
0,010
(0,032)
Kompost
aus Biogut2)
59,5
(59,9)
0,080
(0,123)
0,010
(0,012)
0,010
(0,029)
0,020
(0,041)
Kompost
aus Grüngut3)
56,3
(56,7)
0,013
(0,041)
0,000
(0,004)
0,000
(0,018)
0,000
(0,022)
Gärprodukt
flüssig 4)
4,94
(6,71)
0,000
(0,023)
0,000
(0,010)
0,000
(0,013
0,000
(0,023)
1) Kompost aus Behandlungsanlagen, die Biogut und Grüngut behandeln (n=1.417)
2) Kompost aus Behandlungsanlagen, die sowohl Inhalte der Biotonne als auch separat erfasstes Grüngut behandeln (n=744)
3) Kompost aus Behandlungsanlagen, die ausschließlich separat erfasstes Grüngut behandeln (ohne Biotonne) (n=673)
4) Gärprodukt aus der Behandlung von Bioabfällen (hier nicht enthalten: reine NawaRo-Gärprodukte) (n=417)
5) Regeluntersuchungen der RAL-Gütesicherung im ersten Halbjahr 2018
6) Hartkunststoffe rechnerisch geschätzt (Hartkunststoffe = Fremdstoffe gesamt abzgl. Glas abzgl. Folienkunststoffe)
6
In der Tabelle sind als Mittelwerte sowohl die
Mediane als auch (in Klammern) die arithmeti-
schen Mittelwerte angegeben. Ein Median von
0,0 bedeutet, dass in über der Hälfte der Un-
tersuchungen keine Kunststoffe gefunden
wurden. Der arithmetische Mittelwert ist hö-
her, weil einzelne Untersuchungsergebnisse
mit hohen Werten auf die Mittelwertbildung
einen deutlich höheren Einfluss nehmen.
Bezüglich der Frage der Bedeutung von Parti-
keln der Größenklasse 1 -2 mm, die von der
geltenden Untersuchungsmethode nicht er-
fasst werden, liegen sowohl Untersuchungen
der BGK, als auch Untersuchungen aus der
Schweiz vor. Danach liegt der Anteil an Fremd-
stoffen der Größenklasse 1 -2 mm bei unter
10 % der gesamten Fremdstoffpartikel > 1 mm.
Gleiches gilt für den Anteil an Kunststoffen an
den Gesamtkunststoffen. Bei den flüssigen
Gärprodukten liegt der Anteil an Fremdstoffen
von 1 -2 mm ebenfalls in dieser Größenord-
nung [13, 39].
Anzahl an Partikeln
Die Anzahl an Kunststoffpartikeln kann be-
stimmt werden [47, 49]. Zur Bewertung von
Gehalten werden sie bislang aber nicht heran-
gezogen. Dies erscheint auch wenig sinnvoll,
da zur Bewertung von Umweltwirkungen übli-
cherweise die Konzentrationen eines Stoffes
zugrunde gelegt (z.B. in Gew. -%) oder Frach-
ten berechnet werden (z.B. in g/ha*a), die bei
bestimmungsgemäßer Anwendung in die Um-
welt bzw. in Böden eingetragen werden kön-
nen. Für beides ist die Anzahl an Partikeln
kein geeigneter Maßstab. Die bloße Anzahl
hat auch keinen Bezug zur Größe der einzel-
nen Partikel, für deren Bewertung v.a. die
Korngrößenverteilung von Bedeutung wäre.
Bei der Messung realer Proben unter Verwen-
dung von rein bildgebenden Verfahren (z.B.
Licht- und Elektronenmikroskop) und Partikel-
zählverfahren besteht zudem eine hohe Ge-
fahr der Fehlinterpretation [19].
Frachten
Bei der Berechnung von Kunststofffrachten
aus Komposten und Gärprodukten wird von
den in Deutschland erzeugten Mengen an
Komposten (4,071 Mio. t p.a.) und Gärproduk-
ten (3,555 Mio. t p.a.) ausgegangen, die aus
Bioabfällen hergestellt werden und beim sta-
tistischen Bundesamt dokumentiert sind [41].
Bezüglich der Gehalte an Kunststoffen werden
die in Tabelle 1 genannten arithmetischen
Mittelwerte zugrunde gelegt. Dort sind auch
die zur Berechnung erforderlichen Trocken-
massegehalte der Substrate angegeben.
Daraus ergibt sich, dass die durch Kompost
und Gärprodukte bundesweit verursachten
Einträge an Gesamtkunststoffen in Böden
derzeit im Bereich von jährlich 817 t liegen.
Angaben von 12.000 t, wie sie 2018 von [28]
publiziert und an anderen Stellen vielfach
zitiert wurden, sind unzutreffend.
In den Berechnungen der BGK sind im Übrigen
nicht nur 'Mikroplastik', sondern auch Kunst-
stoffe der Größenklasse > 5 mm enthalten. Die
Berücksichtigung auch der größeren Partikel
ergibt ein realistisches Bild der quellenbezo-
genen Einträge.
Je nachdem, welche Annahmen über Gesamt-
einträge an Kunststoffen in die Umwelt zu-
grunde gelegt werden (180.000 - 450.000 t)
[27, 28] bewegt sich der über Kompost und
Gärprodukte verursachte Anteil in einem Be-
reich von etwa 0,2 bis 0,5 % der Gesamtein-
träge in Deutschland.
Einordnung
Zur Einordnung der Gehalte an Fremdstoffen
und Kunststoffen in Kompost und Gärproduk-
ten kann festgestellt werden, dass die Gehalte
an folienartigen Kunststoffen im Mittel bei
etwa 1/10 des düngerechtlichen Grenzwertes
liegen. Für Gehalte an Gesamtfremdstoffen
trifft dies in der Größenordnung ebenfalls zu.
Die Gehalte an Fremdstoffen und Kunststoffen
in Kompost und Gärprodukten aus der ge-
trennten Sammlung von Bioabfällen können
jedoch in einem breiten Spektrum variieren. In
den Prüfzeugnissen der RAL -Gütesicherung
sind die Gehalte an folienartigen Kunststoffen
sowie an sonstigen Fremdstoffen inkl. Hart-
kunststoffen jeweils angegeben [16].
Potenzielle Schadstoffe
Kunststoffe in Kompost und Gärprodukten
werden als 'Fremdstoffe' und nicht als
'Schadstoffe' gewertet.
Allerdings liegen Kunststoffe meist nicht als
reine Polymere vor. Zur Modifikation von Ei-
genschaften werden auch Additive in der Grö-
ßenordnung von 0,1 bis 4 % zugemischt [18,
28, 37]. Bei einigen Additiven kann es sich
auch um Schadstoffe, d.h. gefährliche Stoffe,
handeln. Gängige Additive sind z.B. Weichma-
cher, Verarbeitungshilfsmittel, Stabilisatoren,
Füllstoffe, Flammschutzmittel und Farbstoffe.
Bezogen auf Polymertypen wird der mengen-
mäßig größte Anteil an Additiven zur Modifika-
tion von PVC (73 %), gefolgt von Polyolefinen
(10%) und Polystyrol (5 %) eingesetzt. Bei in
Bioabfällen enthaltenen Kunststoffverunreini-
gungen handelt es sich meist um Polyolefine
7
wie Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP),
aus denen Kunststoffbeutel, -säcke sowie
Kunststoffverpackungen hergestellt werden.
Weichmacher sind - entgegen häufiger Annah-
men - in diesen Arten von Kunststoffen z.B.
nicht enthalten [18].
Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berüh-
rung kommen unterliegen den Anforderungen
des Lebensmittelrechts, das gefährliche Stoffe
weitgehend ausschließt [2].
Bei der Bewertung potenzieller Schadstoffein-
träge in die Umwelt werden i.d.R. folgende
Kriterien herangezogen:
• die gemessenen Gehalte des jeweiligen
Stoffes (Konzentration)
• die mit bestimmten Eintragspfaden ver-
bundenen Frachten des Stoffes
• die bestehenden ubiquitären Hintergrund-
gehalte des Stoffes sowie
• Fragen des Stoffabbaus im Boden
(Halbwertszeiten).
Weiter wird diskutiert, inwiefern sich ein Ge-
fährdungspotenzial aufgrund der Anlagerung
von Umweltschadstoffen an Kunststoffpartikel
ergeben könnte. Solche Anlagerungen an ge-
alterte, aufgeraute, poröse Oberflächen von
Kunststoffpartikeln sind etwa in aquatischen
Systemen beschrieben [46]. Ob solche Anla-
gerungen auch in terrestrischen Systemen
relevant sein können, ist derzeit nicht be-
kannt. Wegen der geringen Beweglichkeit von
Kunststoffpartikeln in Böden erscheint dies
aber eher unwahrscheinlich.
Diskutiert werden auch potenzielle Wirkungen
auf die menschliche Gesundheit im Zusam-
menhang mit einer möglichen Aufnahme von
Kunststoffpartikeln über die Pflanzenwurzel
und die Nahrungskette. Aufgrund des Fehlens
belastbarer Daten von Mikroplastik in Lebens-
mitteln ist eine gesundheitliche Bewertung für
Verbraucher bei der oralen Aufnahme von in
Lebensmitteln ggf. enthaltenem Mikroplastik
derzeit aber nicht möglich [20].
Aufgrund des ubiquitären Vorkommens von
Mikrokunststoffen in der Umwelt ist allerdings
davon auszugehen, dass kleinste Kunststoff-
partikel mit der Nahrung aufgenommen wer-
den. Studien haben Mikrokunststoffe im
menschlichen Stuhl nachgewiesen [37a].
Nach Untersuchungen des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) ist die Resorption von
Partikeln bis 4 µm über die Darmwand verein-
zelt möglich. Hinweise auf Schädigungen
ergaben sich bislang nicht [20a]. Ein Zusam-
menhang mit Mikrokunststoffen in Kompost
und Gärprodukten besteht nicht.
Akzeptanz des Marktes
Abnehmer von Komposten und Gärprodukten
aus der Verarbeitung von Bioabfällen erwar-
ten, dass die Produkte frei oder weitgehend
frei von Fremdstoffen sind. Für optisch auffäl-
lige Folienkunststoffe gilt dies in besonderem
Maße.
Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes
von Kompost und Gärprodukten und damit
verbundenen Transportkosten ist der Herstel-
ler beim Absatz der Erzeugnisse i.d.R. auf
lokale Märkte angewiesen. Diese Märkte müs-
sen mit Qualitäten bedient werden, die eine
dauerhafte Zufriedenheit der Kunden sicher-
stellen. Dies bedeutet vor allem, dass Fremd-
stoffe und Kunststoffe nicht oder nur selten in
geringem Umfang enthalten sein dürfen.
Vorfälle mit stark verunreinigten Komposten
oder Gärprodukten, wie sie vereinzelt vorge-
kommen sind, sind 'ohne Wenn und Aber' zu
verurteilen und vom Inverkehrbringer zu ver-
antworten. Sie finden in der Presse einen brei-
teren Niederschlag und diskreditieren - zu
Unrecht - die ganze Produktgruppe. Damit
kann das gut funktionierende und erfolgreiche
Recycling von Bioabfällen in Misskredit ge-
bracht und insgesamt gefährdet werden.
Vermeidung von Kunststoffeinträgen
Um Risiken der Vermarktung aufgrund von
Fremdstoffen und insbesondere Kunststoffen
zu begrenzen oder erst gar nicht entstehen zu
lassen, muss es in erster Linie darum gehen,
solche Einträge in die Bioabfallverwertung am
Ort ihrer Entstehung zu vermeiden.
Wie bereits beschrieben, werden Kunststoffe
und andere Fremdstoffe vor allem über Fehl-
würfe in die Biotonne eingetragen. Verursa-
cher ist in erster Linie der einzelne Bürger
bzw. Abfallerzeuger.
Aufgrund von Kontrollen von Biotonnen ist
bekannt, dass die große Mehrheit der Bürger
die Getrenntsammlung nach wie vor sehr gut
durchführt. Es gibt überall aber auch Gebiete
oder einzelne Haushalte, wo dies nicht so ist
[14]. Dort sind in den Biotonnen auch viele
Fremdstoffe zu finden, die - weil alles zusam-
men in einem Fahrzeug gesammelt wird - das
gesamte Material verunreinigen können.
Getrenntsammelsysteme bedürfen einer konti-
nuierlichen Öffentlichkeitsarbeit und Einbin-
dung der Bürger. Sinn und Konsequenzen der
Kreislaufwirtschaft von Wertstoffen müssen
regelmäßig erklärt werden. Im Fall von Bioab-
fällen ist dies von besonderer Bedeutung, weil
die Wahrnehmung dieser Abfälle als Wertstof-
8
fe weniger ausgeprägt ist, als dies bei Papier
oder anderen Wertstofffraktionen der Fall ist.
Oft ist noch nicht einmal bekannt, dass es
sich bei den Bioabfällen um die größte Wert-
stofffraktion der Haushaltsabfälle handelt.
Für die langfristige Wirksamkeit der Fremd-
stoffvermeidung ist neben der Öffentlichkeits-
arbeit v.a. die Ahndung von Verstößen gegen
die Getrenntsammelpflicht von Bedeutung.
Ohne Kontrollen der Sortenreinheit der Bioab-
fälle können Maßnahmen der Öffentlichkeits-
arbeit wirkungslos bleiben. Wiederholte Stich-
proben von Biotonnen in wechselnden Sam-
melgebieten oder zur Feststellung von Punkt-
quellen sind in der Regel ausreichend [31,
36]. Punktquellen von Fremdstoffeinträgen
müssen von der Sammlung der Bioabfälle
ausgeschlossen werden. Im Zweifel gilt Quali-
tät vor Quantität.
Die BGK hat in ihrem Positionspapier zum
Thema "Sortenreinheit von Bioabfällen ge-
währleisten" eindringlich darauf hingewiesen,
dass hochwertige Recyclingprodukte nur aus
hochwertigen Ausgangsstoffen hergestellt
werden können. In dem Papier werden auch
Ansatzpunkte aufgezeigt, wie dies erreicht
werden kann [12]. Von einer vertieften Darstel-
lung kann an dieser Stelle daher abgesehen
werden.
Kunststoffe in der Bioabfallbehandlung
Soweit der Eintrag von Kunststoffen bei der
Getrenntsammlung von Biogut (Biotonnen -
inhalte) nicht vermieden wird, gelangen diese
in die Bioabfallbehandlung. Mit Abscheidera-
ten von deutlich über 90 % können sie zwar
weitgehend abgetrennt werden. Aber selbst
bei einer Abscheiderate von 99 % verbleiben -
in Abhängigkeit von den gegebenen Inputqua-
litäten - Partikel von Fremdstoffen in den End-
produkten. Eine vollständige Abtrennung ist
praktisch nicht möglich. Zur Vermeidung von
Kunststoffen an der Quelle gibt es daher keine
Alternative.
Biotonneninhalte weisen in der Praxis Fremd-
stoffanteile in einer Spannweite von weniger
als 1 Gew.-% bis etwa 3 Gew. -%. Die Höhe der
Anteile wird v.a. von der Siedlungsstruktur
des Erfassungsgebietes, dem Vegetationszeit-
raum (Anteil Gartenabfälle) sowie den Maß-
nahmen des Entsorgungsträgers für eine sor-
tenreine Getrenntsammlung beeinflusst [14].
Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten,
müssen standardisierte Untersuchungsme-
thoden eingesetzt werden [8a, 8b].
Aus Biogut mit Fremdstoffanteilen von über
3 % können Komposte, die frei oder weitge-
hend frei von Fremdstoffen sind, nach Auffas-
sung der BGK auch mit hohem technischem
Aufwand kaum noch hergestellt werden. Alle
Beteiligten sollen daher darauf hinwirken,
dass getrennt erfasste Bioabfälle (Biotonne)
weniger als 1 % Fremdstoffe aufweisen [1].
Das bei der Behandlung von Biogut vorherr-
schende Verfahren ist die Kompostierung. In
den vergangenen Jahren hat auch die Vergä-
rung an Bedeutung zugenommen. Bei der
Vergärung wird Biogas gewonnen, das der
energetischen Nutzung zur Erzeugung von
Strom und Wärme zugeführt wird. Die ver -
bleibenden flüssigen Gärrückstände (in der
RAL-Gütesicherung als Gärpodukte bezeich-
net) werden als Dünge - und Bodenverbesse-
rungsmittel eingesetzt. Feste Gärrückstände
werden meist kompostiert und dann als Kom-
post verwertet.
Bei der Kompostierung erfolgt zunächst eine
Voraufbereitung der Biotonneninhalte. Dabei
wird ein großer Teil an Kunststoffen und ande-
ren Fremdstoffen abgetrennt. Die Abtrennung
erfolgt v.a. über Siebung. Der Siebdurchgang
wird dem Rotteprozess zugeführt. Der Sieb-
überlauf, in dem Kunststoffe angereichert
sind, wird entweder entsorgt oder so aufberei-
tet, dass Teile davon der weiteren Behandlung
ebenfalls zugeführt werden können. Nach der
Behandlung (Kompostierung) erfolgt eine
Nachaufbereitung des Rottegutes. Dabei wer-
den neben Sieben häufig auch weitere Ab-
scheidetechniken wie Windsichter, Hartstoff-
abscheider oder Magnetabscheider einge-
setzt. Am Ende steht die Konfektionierung des
Fertigproduktes auf die für die Vermarktung
vorgesehene Körnung (Siebmaschenweite).
Bei der Vergärung werden Biotonneninhalte
im Zuge der Voraufbereitung wegen des ange-
strebten Biogasertrages i.d.R. intensiver auf-
geschlossen als für die Kompostierung. Ent-
haltene Fremdstoffe werden dabei stärker
zerkleinert. Im Fall intensiver Zerkleinerungs-
prozesse sollten Fremdstoffe daher bereits vor
diesem Behandlungsschritt weitgehend abge-
trennt werden.
Verpackte Lebensmittelabfälle aus dem Ge-
werbe müssen vor der Behandlung
(Vergärung) in jedem Fall entpackt werden.
Nach Abschluss der anaeroben Behandlung
(Vergärung) fallen in Abhängigkeit von den
Verfahren entweder feste oder flüssige Gär -
rückstände an, oder beides. Feste Gärrück-
stände werden i.d.R. kompostiert. Flüssige
Gärrückstände werden einer Nachaufberei-
tung zugeführt, in der Restverunreinigungen
abgetrennt werden.
9
Sowohl bei der Kompostierung als auch bei
der Vergärung gehört eine Warenausgangs-
kontrolle, d.h. die Sichtung der Komposte
oder Gärprodukte vor deren Abgabe, zum fes-
ten Bestandteil der internen Qualitäts -
sicherung. Die Abgabe von Chargen, die den
festgelegten Qualitätsanforderungen nicht
entsprechen, kann so vermieden werden.
Quellen
[1] Abfalltechnikausschuss (ATA) (2017): Be-
schlussfassung der Sitzung des Abfalltechnikaus-
schuss der Bund/Ländergemeinschaft Abfall
(LAGA) vom 24./25.01.2017, wonach von allen
beteiligten Akteuren darauf hingewirkt werden soll,
soweit erforderlich geeignete Maßnahmen zu er-
greifen, um den Fremdstoffeintrag (Fehlwürfe) bei
der getrennten Bioabfallsammlung auf eine Zielgrö-
ße von maximal 1 Gew.% zu minimieren. Unveröf-
fentlicht.
[2] Anonym (2005): Lebensmittel-, Bedarfsgegen-
stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 1.
September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni
2017 (BGBl. I S. 2147). Der Geltungsbereich des
LFGB umfasst neben Lebensmitteln auch Gegen-
stände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
[3] Anonym (2017): Verordnung über die Bewirt-
schaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und
von be -stimmten Bau - und Abbruchabfällen
(Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom
18.04.2017 (BGBl. I S. 896), die durch Artikel 2
Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S.
2234) geändert worden ist.
[4] Anonym (1998): "Verordnung über die Verwer-
tung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forst-
wirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden"
vom 21.09.1998, neugefasst durch Bekanntgabe
vom 04.04.2013, zuletzt geändert am 27.09.2017.
(Bioabfallverordnung - BioAbfV)
[5] Anonym (2012): "Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltver-
träglichen Bewirtschaftung von Abfällen" vom
24.02.2012, zuletzt geändert 20.07.2017.
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
[6] Anonym (2012): "Verordnung über das Inver-
kehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln" vom
05.12.2012, zuletzt geändert am 26.05.2017
(Düngemittelverordnung - DüMV).
[7] Anonym (2017): "Verordnung über die Verwer-
tung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und
Klärschlammkompost" vom 27.09.2017.
(Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
[8a] BGK (2018): Methodenvorschrift Gebietsana-
lyse - Methode zur Bestimmung der Sortenreinheit
von Biogut eines Entsorgungsgebietes. Hrsg.: BGK,
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Be-
zug der Methodenvorschrift ausschließlich über
www.kompost.de.
[8b] BGK (2017): Methodenvorschrift Chargenana-
lyse - Methode zur Bestimmung der Sortenreinheit
einer Fahrzeugladung von Biogut. Hrsg.: BGK, Bun-
desgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Bezug
der Methodenvorschrift ausschließlich über
www.kompost.de.
[9] BGK (2014): Kompostierung von ‚Biokunst -
stoffen‘ ist ein Irrweg. Positionspapier der Bundes-
gütegemeinschaft Kompost (BGK) vom 21.03.2014.
[10] BGK (2015): "Methodenbuch zur Analyse
organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmit-
tel und Substrate." Methodenbuch Kapitel II C 1
'Fremdstoffgehalt'. Loseblattsammlung, 4. Ergän-
zungslieferung 12/2015.
[11] BGK (2016): "Organische Düngung - Kom-
post für die Landwirtschaft". Informationsschrift
der BGK -Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.,
Köln, zur guten fachlichen Praxis der Anwendung
von Kompost in der Landwirtschaft. 5.überarbeitete
Auflage, November 2016. BGK Informationsschrift.
[12] BGK (2016): "Sortenreinheit von Bioabfällen
gewährleisten". Positionspapier der BGK -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln, vom
31.05.2016. BGK-Positionspapier.
[13] BGK (2018): "Bedeutung von Fremdstoffen
der Partikelgröße 1 -2 mm für den Gesamtgehalt an
Fremdstoffen sowie an Kunststoffen in Kompost
und in Gärprodukten". Zwischenergebnisse einer
laufenden Unter -suchungsreihe der BGK -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln,
2018, unveröffentlicht.
[14] BGK (2018): "Ergebnisse zweier Gebietsana-
lysen". Erhebung von Daten zur Sortenreinheit von
Bioabfällen am Beispiel von zwei öffentlich -
rechtlichen Entsorgungsträgern in Baden -
Württemberg. Studie des Witzen -hausen-Institut im
Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden -
Wü rttem b erg (L UB W) u nd d er BG K -
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln. Zu-
sammenfassung der Ergebnisse in H&K, Q2 -2018.
Ergebnisbericht des LUBW (Hrsg.), April 2018.
[15] BGK (2018): "Verzeichnis anerkannter
Prüflabore der BGK". Die jeweils aktuell anerkann-
ten Prüflabore sind auf der Internetseite der BGK
angegeben. Für Untersuchungen im abfallrechtlich
geregelten Umweltbereich müssen Labore darüber
hinaus in einem Bundesland notifiziert sein. Einen
Überblick zu aktuellen Notifizierungen der Labore
findet sich auf der Internetseite https:/ /
www.resymesa.de/resymesa/Allgemein/Home.
10
[16] BGK (2018): Musterprüfzeugnis der RAL -
Gütesicherung der BGK -Bundesgütegemeinschaft
Kompost e.V, Köln. . Musterprüfzeugnis Kompost
mit Erläuterungen.
[17] BKV - Kunststoff, Konzepte, Verwertung
(2018): "Vom Land ins Meer - Modell zur Erfassung
landbasierter Kunststoffabfälle". Studie der Con-
sultic Marketing & Industrieberatung GmbH im
Auftrag der BKV GmbH, Frankfurt. Dritte überarbei-
tete Version vom 18.03.2018.
[18] Braun, Dr. Ulrike (2018): Mündl. Mitteilung
[19] Braun, Dr. Ulrike et al. (2018): Mikroplastik -
Analytik Probenahme, Probenaufbereitung und
Detektionsver-fahren. Diskussionspapier im Rah-
men des Forschungsschwerpunktes 'Plastik in der
Umwelt - Quellen, Senken, Lösungsansätze', Okto-
ber 2018.
[20] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
(2015): "Mikroplastik in Lebensmitteln". Stellung-
nahme des Bundesinstituts vom 30.04.2015. Wei-
tere Information: Stellungnahme des BfR Nr.
013/2015.
[20a] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
(2018): Gibt es ein Gesundheitsrisiko für den Men-
schen durch Mikroplastik?, Mitteilung des Bundes-
instituts vom 29.10.2018. Weitere Information:
Mitteilung des BfR Nr. 33/2018.
[21] Bundesanstalt für Materialforschung (BAM)
(2017): "Repräsentative Untersuchungsstrategien
für ein integratives Systemverständnis von spezifi-
schen Einträgen von Kunststoffen in die Um-
welt" (RUSEKU). BMBF -Verbundprojekt, Laufzeit
4/2017 bis 4/2021. Weitere Information: https://
netzwerke.bam.de/ruseku
[22] Bundesministerium für Bildung und For-
schung (BMBF) (2018): "Plastik in der Umwelt -
Quellen, Senken, Lösungsansätze". BMBF -
Forschungsförderung. In 18 Verbundprojekten mit
etwa 100 beteiligten Institutionen und einem Ge-
samtbudget von 35 Mi. € ist dies eine der umfang-
reichsten Forschungsaktivitäten in diesem Bereich.
Weitere Information: https://bmbf-plastik.de/
home
[23] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) (2017): "Plastik in
Böden - Vor-kommen, Quellen, Wirkungen". Res-
sortforschungsplan 2017 des Bundesumweltminis-
teriums (BMU), UFOPLAN 2017, Projektnummer
3717722320.
[24] Bundesrat (2018): Entschließung des Bun-
desrates zur Vermeidung von Kunststoff -
Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung
verpackter Lebensmittel. Drucksache DS 303/18
(B) vom 21.09.2018.
[25] Bundesregierung (2018): Antwort der Bundes-
regierung vom 04.06.2018 auf eine kleine Anfrage
zu "Mikro-plastik - Gefahr für Umwelt und Gesund-
heit". Drucksache DS 19/2451
[26] Bundesverband der Deutschen Sportartikel -
Industrie e.V. (2017): "Mikroplastik textilen Ur-
sprungs - Eine ganzheitliche Betrachtung: Optimier-
te Verfahren und Materialien, Stoffströme und
Umweltverhalten" (Tex -tileMission). BMBF -
Verbundprojekt. Weitere Information: https://bmbf
-plastik.de/verbundprojekt/textilemission
[27] Essel, R. et al. (2015): Sources of microplas-
tics relevant to marine protection in Germany. Zi-
tiert in [14].
[28] Fraunhofer-Institut UMSICHT (2018): "Kunst -
stoffe in der Umwelt: Mikro - und Makroplastik".
Studie des Fraunhofer -Institut für Umwelt -, Sicher-
heits- und Energietechnik (UMSICHT), Oberhausen,
vom 21.06.2018.
[29] Karlsruher Institut für Technologie, Projektträ-
ger Karlsruhe (PTKA), 2018: "Mikrokunststoffe in
Komposten und Gärprodukten aus Bioabfallverwer-
tungsanlagen und deren Eintrag in Böden - Erfas-
sen, Bewerten, Vermeiden" (MIKOBO). Verbundfor-
schungsprojekt des Ministeriums für Umwelt, Na-
turschutz und Verkehr des Landes Baden -
Württemberg. Laufzeit: 2018 bis 2021. Weitere
Information: Link zu
[30] Kehres, Dr. Bertram (2018): "Problem Kunst-
stoffe/Fremdstoffe in Bioabfall und Kompost - Aktu-
elle Situation und Lösungsansätze in Deutsch-
land". Tagungsband Bioabfall und stoffspezifische
Verwertung 2018 des Witzenhausen-Institut S. 247-
261. Tagungsbeitrag .
[31] Kern, Dr. Michael; Siepenkoothen, Jörg;
Neumann, Falk (2017): "BiogutRADAR - Bonitierung
von Biotonnen zur Prognose von Fremdstoffgehal-
ten im Biogut". Witzenhausen -Institut für Abfall,
Umwelt und Energie GmbH, Witzenhausen. Kasseler
Abfallforum 2017, Tagungsbeitrag .
[32] Kern, Michael; Knappe, Florian et al. (2018):
Hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Er-
mittlung des Anlagenbestandes. Studie im Auftrag
des Umweltbundesamtes (UBA) Förderkennzeichen
3715 34 3140. Ergebnisse veröffentlicht im Ta-
gungsband 'Bioabfall- und stoffspezifische Verwer-
tung', 2018, S.185 -198. Hrsg.: Witzenhausen -
Institut, Witzenhausen.
[33] Kranert, Prof. Dr. Martin et al. (2012): Ermitt-
lung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und
Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei
Lebensmitteln in Deutschland. Studie im Auftrag
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
rung (BLE), Förderkennzeichen: 2810HS033, März
2012.
[34] Kranert, Prof. Dr. Martin ; Gottschall, Ralf
(2016): Einflussgrößen auf die separate Bioguter-
fassung unter besonderer Berücksichtigung der
Qualität. Studie im Auftrag der EdDE -
Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsor-
gungswirtschaft e.V., Köln, Februar 2016. Hrsg.:
EdDE, Köln.
[35] Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, Bun-
desgütegemeinschaft Kompost e.V., Universität
Hohenheim sowie Staatliche Betriebsgesellschaft
für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaat Sach-
sen und Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
(Hrsg.) (2018): Länderübergreifender Ringversuch
11
Bioabfall für das Fachmodul Abfall. Ergebnisbericht
Teil 1, Ergebnisbericht Teil 2.
[36] Landkreis Kitzingen (2017): Behälterkontrol-
len im Landkreis Kitzingen. Kontrollen von Bioton-
nen zur Feststellung der Sortenreinheit der Bioab-
fälle. Ergebnisbericht der Fabion GbR, Würzburg, im
Auftrag des Landratsamtes Kitzingen.
[37] Liebermann, Bettina (2015): Mikroplastik in
der Umwelt - Vorkommen, Nachweis und Hand-
lungsbedarf. Hrsg.: Österreichisches Umweltbun-
desamt, 2015, ISBN 978-3-99004-362-2.
[37a] Liebermann, B.; Schwabl, P. (2018): Erstmals
Mikroplastik im Menschen nachgewiesen. Pilotstu-
die des österreichischen Umweltbundesamtes und
der Medizinischen Universität Wien. Pressemittei-
lung vom 23.10.2018.
[38] PlastikNet (Hrsg.) (2018): PlastikNet begleitet
die achtzehn Verbundprojekte des BMBF -
Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt –
Quellen • Senken • Lösungsansätze“ wissenschaft-
lich. Weitere Information: PlastikNet.
[39] Schleiß, Konrad (2018): Problem Kunststoffe/
Fremdstoffe in Bioabfall und Kompost - Aktuelle
Situation und Lösungsansätze in der Schweiz.
Tagungsband Bioabfall und stoffspezifische Ver-
wertung 2018 des Witzenhausen -Institut, S.229 -
246.
[40] Spiegel, 2018: "Unser täglich Plastik". Zeit-
schrift 'Der Spiegel', Nr. 23, 02.06.2018, S. 42-43.
[41] Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie 19,
Reihe 1, 2016. Abfallentsorgung, 7.3 Abgesetzter
Kompost, abgesetzte Gärrückstände nach Verwen-
dungszweck. Summe der abgesetzten Mengen aus
Bioabfall- und Grünabfallkompostierungsanlagen,
kombinierten Kompostierungs - und Vergärungsan-
lagen sowie Biogas -/Vergärungsanlagen, ohne
Klärschlammkompostierungsanlagen und sonstige
biologische Behandlungsanlagen. Summe Kompost
4,071 Mio. t, Summe Gärrückstände 3.555 Mio. t
p.a.
[42] Statistisches Bundesamt (2018): Fach-
serie 19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7.
Biologische Behandlungsanlagen, 7.1 Input
nach Art der Anlage, Abfallarten und Jahren.
Biologische Behandlungsanlagen ins-gesamt
(ohne Klärschlammkompostierungsanlagen
und sonstige biologische Behandlungsanla-
gen), gesamt 14,1 Mio. t.
[43] Statistisches Bundesamt (2018): Fach-
serie 19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7.
Biologische Behandlungsanlagen, 7.1 Input
nach Art der Anlage, Abfallarten und Jahren.
Hier: EAV 20 02 01 (biologisch abbaubare
Abfälle), 5,933 Mio. t.
[44] Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie
19, Reihe 1, Abfallentsorgung 2016, 7. Biologische
Behandlungsanlagen, 7.1 Input nach Art der Anla-
ge, Abfallarten und Jahren. Hier: EAV 20 03 01 04
(Abfälle aus der Biotonne), 4,446 Mio. t.
[45] Technische Universität Berlin (2017):
"Reifenabrieb in der Umwelt" (RAU). BMBF -
Verbundprojekt, Laufzeit 8/2017 bis 7/2020. Wei-
tere Information: https://bmbf -plastik.de/
verbundprojekt/rau
[46] UBA (2013): Ist Mikroplastik Problematisch?
Serviceseiten des Umweltbundesamtes (UBA),
aufgerufen am 30.10.2018. Link
[47] Universität Bayreuth (2018): "Kunststoffe in
Bioabfällen: Eine Herausforderung für die ökologi-
sche Kreis -laufwirtschaft". Pressemitteilung der
Universität Bayreuth vom 05.04.2018.
[48] Universität Stuttgart (2017): Entwicklung
neuer Kunststoffe für eine Saubere Umwelt unter
Bestimmung relevanter Eintragspfade (ENSURE).
BMBF-Verbundprojekt, Laufzeit 4/2017 bis 4/2021.
[49] Weithmann, Nicolas et al. (2018): Organic
fertilizer as a vehicle for the entry of microplastic
into the environment. Science Advances, 4, April
2018.
.
IMPRESSUM
Herausgeber
Bundesgütegemeinschaft
Kompost e.V.
Bearbeitung
Dr. Bertram Kehres
(v.i.S.d.P.)
Anschrift
Bundesgütegemeinschaft
Kompost e.V.
Von-der-Wettern-Straße 25
51149 Köln-Gremberghoven
Tel.: 02203/35837-0
Fax: 02203/35837-12
Email: info@kompost.de
Internet: www.kompost.de
Datum
12.11.2018
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8871 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/3
Vorlagen-Nummer 25.08.2022
2578/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.08.2022
Mikroplastik in der Biotonne (AN/1183/2022)
Von der FDP-Fraktion wurde folgende Anfrage gestellt:
Köln ist auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt. Dies soll in Köln durch die Aufwertung von Biomüll zu
hochwertigem Kompost erreicht werden, dem die Menschen vertrauen.
Aus Kölner Bioabfällen entsteht Kompost – mit RAL-Gütesicherung ein wertvoller Dünger für Pflan-
zen, auch wenn sich der Wert nicht im Preis wiederfindet. Eine Studie von Prof. C. Laforsch (Universi-
tät Bayreuth) fand 2018 in einer zertifizierten Kompostieranlage 20-24 Kunststoffpartikel (vor allem PE
und PS) mit Größen von 1-5 mm pro Kilogramm. Im Gegensatz zur RAL Gütesicherung wurden bei
diesen Untersuchungen Plastikpartikel bis hinunter zu 0,5 mm erfasst und einzeln IR-
spektrophotometrisch identifiziert1. Eine Masterarbeit an der Hochschule Rhein-Main kam auf durch-
schnittlich 56 Partikel pro kg Trockensubstanz2. Das sind bei der Annahme von einem durchschnittli-
chen Durchmesser von 3 mm nur 10-15 g/Tonne. Dies wären ca. 25 % des RAL-Grenzwertes.
Aufgrund von Durchschnittswerten der Gütesicherung bei Komposten und Gärresten liegen gemäß
UBA Kunststoffeinträge aus der Bioabfallverwertung im Bereich von ca. 1000 und 3.400 Tonnen pro
Jahr3, das sind ca. 125-425 Gramm pro Tonne. Der NABU nennt 1235 Tonnen Kunststoffeintrag in
die Umwelt über Kompost und Gärreste4. Gemäß § 4 BioAbfVO sind 5 kg/Tonne an Störstoffen (Glas,
Kunststoff, Metall) zulässig, eine Untersuchung speziell auf Kunststoffe sieht die Verordnung nicht
vor.
1) Inwieweit gibt es in Köln Messwerte zu Mikroplastik im Kompost der KVK und sofern es Daten
gibt, inwieweit sind diese signifikant?
2) Es gibt wenig gesicherte Daten zur Gesundheitsschädlichkeit von Mikroplastik und viele Ver-
mutungen. Inwieweit hält die Verwaltung die Gefahr einer Kontamination des Kölner RAL-
Kompostes mit Mikroplastik für relevant für Mensch und Natur?
3) Die Messungen der Universität Bayreuth wurden mit einem einfachen Infrarotspektrometer
durchgeführt. Inwieweit gibt es im Bereich der Stadt Köln oder ihrer Tochtergesellschaften
Ausrüstung, um Mikroplastik nachzuweisen?
1 https://analyticalscience.wiley.com/do/10.1002/gitfach.18246/full/
2 https://www.hlnug.de/themen/abfall/bioabfall/themen/mikroplastik-und-fremdstoffe-in-komposten;
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/abfall/bioabfall/MikroplastikKompost/Masterarbeit_fertig.pdf
3 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/190515_uba_fb_kunststoffe_bf.pdf
4 https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/kunststoffe -und-bioplastik/29998 .html
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4) Inwieweit gibt es Daten oder begründete Meinungen zum Zusammenhang von Sozialstruktur,
Freiwilligkeit und Qualität des bei der Kölner Kompostieranlage angelieferten Biowertstoffes
und welche Initiativen gibt es in Köln, durch Aufklärung und Umweltbildung die Qualität des bei
der Kompostierung angelieferten Materials zu verbessern?
5) Inwieweit besteht die Möglichkeit, durch Investition in Sortiertechnik die Qualität des KVK-
Kompostes in Hinblick auf Mikroplastik zu verbessern, insbesondere für den Fall, dass die
Qualität des angelieferten Materials durch Aufhebung der Freiwilligkeit schlechter würde?
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der AVG wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Stör- bzw. Fremdstoffe im Bioabfall sind Kunststoffe, Papier/Pappe, Glas, Metalle und Steine. Es ist
aufwändig, diese vor und nach der biologischen Behandlung aus dem Bioabfall bzw. dem Kompost zu
entfernen. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Bioabfallsammlung ist daher sehr wichtig.
Zur Behandlung bestimmte Bioabfälle dürfen – unabhängig von der Art der Verwertung – gemäß Bio-
abfallverordnung (BioAbfV) höchstens 0,5 % Kunststoffe und 1 % übrige Materialien enthalten.
Anlagenbetreiber müssen vor Annahme der Bioabfälle bei jeder Anlieferung eine Sichtkontrolle und –
wenn die Grenzwerte überschritten werden – eine Fremdstoffentfrachtung durchführen. Bei einem
Fremdstoffanteil von mehr als 3 %, kann der Anlagenbetreiber ab dem 01.05.2025 die Rücknahme
der Bioabfälle verlangen. Wird der Kontrollwert auch danach dennoch überschritten, muss der Anla-
genbetreiber die zuständige Behörde informieren. Die Bioabfälle dürfen dennoch weiterbehandelt
werden. Allerdings kann die zuständige Behörde bei wiederholter Überschreitung des Kontrollwerts
weitere Maßnahmen bis hin zu einem Annahmeverbot anordnen.
Nach der Behandlung zur Aufbringung auf Böden vorgesehene Gärrückstände und Komposte dürfen
höchstens 0,1 % plastisch verformbare Kunststoffe und 0,4 % sonstige Fremdstoffe und plastisch
nicht verformbare Kunststoffe enthalten. Dies gilt für Fremdstoffe, die größer als 1 Millimeter sind.
Die in Köln hergestellten Komposte sind seit vielen Jahren bereits RAL-gütegesichert und erfüllen
auch die Öko-Landbau-Anforderungen. Es ist gängige Praxis, die angelieferten Bioabfälle zu kontrol-
lieren, Störstoffe zu entfrachten und die hergestellten Komposte zu untersuchen. Das LANUV NRW
führt zudem angemeldete und unangemeldete Kontrollen durch.
Zu Frage 1:
Ausgangspunkt ist die Definition von Mikroplastik. Hierzu und zu weiteren Fragestellungen ist die In-
formationsschrift der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) „Kunststoffe in Kompost und Gärpro-
dukten“ beigefügt (siehe Anlage).
Aussagen sind daher nur für Partikel ≥ 1 mm (entsprechend BioAbfV und RAL-Gütesicherung) mög-
lich. Die in Köln hergestellten Komposte halten alle Grenzwerte für Störstoffe ein und unterschreiten
sie in der Regel deutlich.
Der Median der verformbaren Kunststoffe (Folien) lag in 2021 bei 0,00 %. Der Maximalwert bei einer
Probe betrug dabei max. 0,02 %.
Der Median für sonstige Fremdstoffe lag bei 0,05 %, nahezu ausschließlich verursacht durch Glas.
Der Kölner Kompost hat damit eine sehr gute Qualität, und es sollte alles unterlassen werden, was
diese Qualität nachteilig beeinflussen könnte.
Zu Frage 2:
Die Beurteilung einer Gesundheitsschädlichkeit erfolgt im Rechtssetzungsprozess im Wege der Res-
sortabstimmung. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Bundesgesundheitsministeri-
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um Komposte bei Einhaltung der Grenzwerte als nicht gesundheitsschädlich eingestuft hat. (siehe
hierzu auch Anlage, Seite 7).
Zu Frage 3:
In der AVG-Gruppe gibt es keine technische Ausrüstung zum Nachweis von Mikroplastik < 1 mm.
Zum Nachweis von Mikroplastik > 1 mm bedient sich die AVG Kompostierung GmbH externer Kapa-
zitäten (BGK für die RAL-Güteüberwachung und RETERRA für die Eigenüberwachung).
Zu Frage 4:
Es gibt keine entsprechenden Daten zum aufgeworfenen Zusammenhang. Mit Daten belegbar ist,
dass der Kölner Bioabfall (Biotonne) eine sehr gute Qualität hat. Die Nutzung der Biotonne in Köln ist
freiwillig.
Der Anschluss von weiteren Gebieten an die Biotonne ist durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu
begleiten. Dies geschieht laufend und unabhängig von einem freiwilligen oder verpflichtenden Ange-
bot. Wichtig ist auch, Fehlbefüllungen zu kontrollieren und – zumindest bei wiederholter Fehlbefüllung
– zu sanktionieren (z. B. Tonne wird nicht geleert, Hausbesitzer wird zur Nachsortierung aufgefordert,
im Extremfall Einzug der Biotonne).
Zu Frage 5:
Für Mikroplastik < 1 mm bestehen heute keine technischen Optionen, dieses in dem industriellen
Prozess auszuschleusen, zumal der Nachweis solchen Mikroplastiks bislang auch nur in Laborversu-
chen möglich war.
Für Mikroplastik > 1 mm stehen die heute schon zur Anwendung kommenden Techniken (Absiebung
vor Behandlung, händische Sortierung auf der Lesebühne, Absiebung und Fraktionierung des Kom-
postes (erforderlichenfalls kaskadisch)) zur Verfügung.
Ein theoretisch denkbarer Einsatz von NIR(NahInfraRot)-Geräten mit Ausschleusung von Störstoffen
mittels Druckluft scheitert an der Materialkonsistenz des eingesammelten Bioabfalls, insbesondere
am Feuchtegehalt. Abgesehen davon würde der Einsatz derartiger Gerätschaften wirtschaftlich völlig
außer Verhältnis zu den erzielbaren Erfolgen stehen.
Bei einer Verschlechterung der Qualität des eingesammelten Bioabfalls könnte das Problem allenfalls
durch eine noch intensivere Absiebung begrenzt werden, was aber zu deutlich höheren Siebüberläu-
fen führen würde, die zu entsorgen sind.
Die beste und auch effektivere Strategie besteht daher darin, für die richtige Befüllung der Biotonne
zu sorgen und Fehlwürfe und damit Störstoffe zu vermeiden.
Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-der-Wettern-Straße 25
- Markt
- Straße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2578/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.08.2022
- Erstellt
- 16.08.2022 08:36