0097/2025
Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstbergstraße 2 in 50765 Köln
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Anlage 2a - Balkendiagramm
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Kostenentwicklung der Kostengruppen Erweiterungsbau Küche mit Mensa OGTS + Aufzug, GGS Ernstbergstr. 2 €0,00 €500.000,00 €1.000.000,00 €1.500.000,00 €2.00 0.000,00 €2.500.000,00 Eigenleistung GW 25% Risikozuschlag KGR 700 KGR 200-600 LPH 8 10% Risiko KGR 600 KGR 500 KGR 400 KGR 300 KGR 200 Kostenentwicklung der Kostengruppen KB Beschluss KB 1. Fortschr.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0097/2025 Freigabedatum 03.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstbergstr. 2 in 50765 Köln Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rat der Stadt Köln nehmen die er- warteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (Vorlagen- Nummer 2642/2021) in Höhe von rund 2 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines Er- weiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstberg- straße 2 in 50765 Köln zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß- nahme zu. Die Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme Küche mit Mensa, Nebenräumen und Anbau einer Aufzugsanlage im Bestand der Grundschule Ernstbergstraße 2 betra- gen nunmehr statt rund 4 Mio. Euro rund 6 Mio. Euro brutto (einschließlich rund 400.000 Euro für die Ausstattung und Einrichtung). 2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 35.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben finanziert. Die Finanzierung der investi- ven Einrichtungskosten in Höhe von rund 330.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 – Erweiterung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000 Euro werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6- 2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweiterung umgeschichtet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 365.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 35.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) 119.000 € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2027: 24.333 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch den Erweiterungsbau der Küche mit Mensa und der Beschaffung von Einrichtungsge- genständen für den Erweiterungsbau sowie für die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule mit dem Anbau einer Aufzugsanlage ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Umsetzung und die Anlieferungen sind nicht klimaneutral. Auch können Herstel- lungsprozesse für die erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen sowie den Beschaffungen wird bei der Aus- schreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: Ausgangslage: In seiner Sitzung am 20.06.2022 hat der Rat der Stadt Köln den Erweiterungsbau der Küche mit Mensa und den erforderlichen Nebenräumen sowie den Anbau einer Aufzugsanlage im Bestandsgebäude der Grundschule Ernstbergstraße in Köln-Blumenberg beschlossen und be- auftragte die Verwaltung mit der Baudurchführung (Beschlussvorlage 2642/2021) in Höhe von rund 4 Mio. Euro brutto Gesamtkosten inklusive 100.000 Euro Honorar für die Gebäudewirt- schaft sowie der Kosten in Höhe von 400.000 Euro für die Ausstattung. Zudem genehmigte 4 der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Ge- samtbaukosten. Dies entsprach einem Betrag von rund 0,9 Mio. Euro brutto. Entwicklung der Gesamtkosten: Laut der Kostenprognose der Fachdienststelle steigen die Brutto-Gesamtkosten in den Kos- tengruppen 200-500 und 700 von etwa 3,5 Mio. Euro auf rund 6 Mio. Euro. Darin enthalten sind 400.000 Euro für die Kostengruppe 600 und das Honorar der Gebäudewirtschaft in Höhe von etwa 171.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Projektkosten laut aktueller Berechnung auf etwa 6 Mio. Euro brutto. Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Baubeschluss um circa 50 % überschritten werden. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten sind der Anlage 1 zu entnehmen): Nr. Risikokategorie Mio. Euro (gerundet) % 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 0,12 5,9 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 1,13 56,5 3. Besondere vertragliche Risiken 0,05 2,4 4. Besondere Genehmigungsrisiken 0,06 3 5. Besondere Bauumfeldrisiken 0,29 14,5 6. Baugrundrisiken 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 0,35 17,7 8. Nutzungsänderungen 9. Planung und Ausführung 10. Sonstige Risiken Gesamtsumme 2,00 100 Bereits bei den beauftragten Gewerken verzeichnete sich eine Preissteigerung von rund 31 % gegenüber der Kostenberechnung aus 2022. Es wird eine Erhöhung des genehmigten Gesamtbudgets von 4 Mio. Euro brutto um rund 2 Mio. Euro brutto auf rund 6 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß der Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie der Schulbaurichtlinien erstellt. Auch aufgrund des aktuellen Baufortschritts und der allgemeinen Baupreisentwicklung sind keine weiteren Einsparungen möglich. Termine: Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 8 (LPH 8). Der Baubeginn war im Januar 2024. Der ursprünglich im Baubeschluss vorgesehene Fertigstellungstermin im Mai 2025 verschiebt sich nun auf Ende 2025. 5 Finanzierung: Flächenverrechnungspreis Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti- gen Flächenverrechnungspreis. Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul- sparte „Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 103.000. Euro zuzüg- lich Nebenkosten von rund 16.000 Euro. Die Aufwendungen von insgesamt rund 119.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 51.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf die Grundschule Ernstbergstraße. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und müssen für 2026 im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro- zesses 2027 ff. als Mehrbedarfe im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport be- reitgestellt werden. Die erforderlichen Mittel ab 2029 sind voraussichtlich vollständig als Mehrbedarf erforderlich. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite- ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Einrichtungskosten Mit Baubeschluss 2642/2021 hat der Rat Einrichtungskosten in Höhe von rund 400.000 Euro (investiv: 365.000 Euro, konsumtiv: 35.000 Euro) beschlossen. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 35.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul- trägeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 330.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweite- rung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000 Euro werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstberg- str. 2 - Er-weiterung umgeschichtet. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. Sachaufwendungen Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 24.333 Euro jährlich voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 6 erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen: Anlage 1 – Erläuterung zu den Risikokategorien Anlage 2 – Aufteilung der Mehrkosten Anlage 2 a – Balkendiagramm
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0097/2025
Stand: 06.01.2026
Sachstandsbericht
Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen
Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für
die Grundschule Ernstbergstr. 2 in 50765 Köln
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rat der Stadt Köln nehmen die er-
warteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (Vorlagen-
Nummer 2642/2021) in Höhe von rund 2 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines Er-
weiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene
Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstberg-
straße 2 in 50765 Köln zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu.
Die Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme Küche mit Mensa, Nebenräumen
und Anbau einer Aufzugsanlage im Bestand der Grundschule Ernstbergstraße 2 betra-
gen nunmehr statt rund 4 Mio. Euro rund 6 Mio. Euro brutto (einschließlich rund
400.000 Euro für die Ausstattung und Einrichtung).
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.
3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 35.000 Euro
werden im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben finanziert. Die Finanzierung der investi-
ven Einrichtungskosten in Höhe von rund 330.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr
2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 –
Erweiterung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000
Euro werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6-
2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweiterung umgeschichtet.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Die Baumaßnahme befindet sich zurzeit in der Leistungsphase 8. Der Erweiterungs-
bau ist fertiggestellt und der Innenausbau ist zu 80 Prozent abgeschlossen.
Nächste Schritte:
Die Fertigstellung zur Nutzung der Mensa ist für den Sommer 2026 geplant.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
06.01.2027
Anlage 2 - Verteilung der Mehrkosten
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2022 Kostenberechnung Baubeschluss: rund 4 Mio . €
2024 Kostenfortschreibung I: rund 6 Mio . €
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage Kostenfortschreibung I
Erweiterungsbau Küche mit Mensa OGTS + Aufzug, GGS Ernstbergstr. 2
Anlage 2
Anlage 1 - Erläuterung der Risikokategorien
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Anlage 1 zur Vorlage 0097/2025 Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 1. Änderung des regulatorischen Umfeldes rund 120.000 Euro (5,9 %) Der gemäß Baugenehmigungsauflagen einzuschaltende Kampfmittelräumdienst forderte im Rahmen seiner Untersuchungen eine tiefere Ausschachtung des Mensa-Baufeldes. Dadurch entstanden für alle Gewerke, die Tiefbau-/Erdarbeiten, Baukran- und Rohbaugründungsarbeiten ausführten, Mehrmengen durch Aushub inklusive Entsorgung des Aushubs und dessen Ersatzmaterials sowie die Anpassung der Neubau-Fundamenthöhen an die nun tiefere Gründungsebene. Wegen der Baustellenlage im Wasserschutzgebiet 3 ist das Aushubmaterial nach der 2024 aktualisierten Bodenanalyse mit strengeren Messwertgrenzen als belastet einzustufen und verursacht durch die zwingende Entsorgung höhere Entsorgungskosten. Die Mängelbeseitigung zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung der Alarmierungsanlage im Bestandsgebäude im Jahr 2023 bewirkt Änderungen bei der für den Mensabereich vorzusehenden Alarmierungsanlage. 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,13 Mio. Euro (56,5 %) Die Kostenberechnungen, die dem Baubeschluss zugrunde lagen, stammen von März 2022. Ab Februar 2022 beeinflusste der Krieg in der Ukraine den Markt und führte zu verstärkten Lieferengpässen. Die Preise für technische und Baumaterialien, Energie sowie Zinskosten verteuerten sich erheblich. Der Baupreisindex NRW weist von Februar 2022 bis Mai 2024 eine Kostensteigerung um 26,4 % aus. Durch den Fachkräftemangel bedingte Kapazitätsengpässe bei ausführenden Firmen und Lohnkostenanhebungen führten darüber hinaus zu weiteren Kostensteigerungen, die sich zusätzlich auf die erzielten Submissionsergebnisse auswirkten. Davon waren vor allem die Technikgewerke (KGR 400) betroffen. Denn nach zunächst zwei angebotslos durchgeführten Vergabevorgängen konnten Angebote überhaupt nur durch den engagierten Einsatz der Projektleitung submittiert werden. Durch die hohe Auslastung der Firmen bedingte höhere Angebotskosten mussten dabei in Kauf genommen werden, um den im Januar 2024 gestarteten Baufortschritt nicht zu behindern und den entstandenen Zeitverlust, der wiederum Geld gekostet hätte, zu kompensieren. Das hat dazu geführt, dass sich allein für die KGR 400 rund 717.000 Euro (63 %) höhere Vergabekosten ergeben haben, als in der Kostenberechnung zum Beschluss angesetzt. Über alle Gewerke ist damit die durchschnittliche Kostensteigerung auf 56 %, bezogen auf die Kostenberechnungen zum Baubeschluss gestiegen. 3. Spezielle Vertragliche Risiken rund 50.000 Euro (2,4 %) Spezielle vertragliche Risiken ergeben sich durch wiederholte Leistungen und Verlängerung des Architektenvertrags wegen der Projektdauer infolge der Zeitdauer des Beschlusses, der Baugenehmigung und der Bauzeitverlängerung. 4. Besondere Genehmigungsrisiken rund 60.000 Euro (3 %) Die brandschutztechnisch optimierte Aufstellung des RLT-Gerätes auf dem Mensadach musste in einer Änderung zum Bauantrag nachgenehmigt werden. 5. Besondere Bauumfeldrisiken rund 290.000 Euro (14,5 %) Durch die Baustellenlage auf dem Schulhof der Grundschule und im Bestandsgebäude ergibt sich für die Baumaßnahme eine erhöhte Anforderung an die Baustelleneinrichtung und an das Bauen im laufenden Schulbetrieb. Die Anbindung der technischen Gewerke vom Bestandsgebäude an den Neubau sowie die Nachrüstung des Aufzugs im bestehenden Treppenhaus gestalten sich im laufenden Schul- und Ganztagsschulbetrieb aufwändig. Auch weitere Leistungen wie Wachdienste, baubegleitende Reinigung im Bestandsgebäude und die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes im Hinblick auf die Rettungswege am Treppenhaus der Turnhalle waren in der Kostenberechnung zum Beschluss nicht oder nur unzureichend angesetzt. Die Notwendigkeit zur Auslagerung der Schülertoiletten in Toilettencontainer außerhalb der Baustelle für die gesamte Bauzeit sowie temporäre Auslagerungen innerhalb des Bereichs der offenen Ganztagsschule zur Sicherstellung der Ganztagsbetreuung ergaben sich erst mit Baubeginn beziehungsweise im Bauablauf. In der Kostenberechnung zum Beschluss waren hierfür noch keine Kosten berücksichtigt worden. 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 350.000 Euro (17,7 %) Im Zuge der Rohbau-Gründungsarbeiten musste im Anschlussbereich der Fundamente an das Bestandsgebäude aus statischen Gründen mit erhöhtem Aufwand gearbeitet und die Ausführung an erst vor Ort vorgefundene Abweichungen zu den Bestandsplänen angepasst werden. Zudem wurden im Erdreich bisher unbekannte Leitungen entdeckt. Einzelne Leitungsreparaturen sowie teils aufwändige Umverlegungen von Leitungen mit Überarbeitung der Neubaufundamente für die neue Vordachkonstruktion am Bestandsgebäude führten zu Mehrkosten und weiteren Verzögerungen im Bauablauf. Der Mehraufwand infolge der Vorgaben zur Kampfmittelräumung, des erhöhten Gründungsaufwands und der Leitungsfunde trägt schätzungsweise zu einer Bauzeitverlängerung von vier Monaten bei. Die gesamte Bauzeitverlängerung wird derzeit auf rund sechs Monate geschätzt. Summe rund 2 Mio. Euro (100 %)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0097/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 13:46