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0097/2025

Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstbergstraße 2 in 50765 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.13

Anlage 2a - Balkendiagramm

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Verteilung der Mehrkosten

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Ansehen

Anlage 1 - Erläuterung der Risikokategorien

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Ansehen

Anlage 2a - Balkendiagramm

369 Zeichen

Kostenentwicklung der Kostengruppen 
Erweiterungsbau Küche mit Mensa OGTS + Aufzug, GGS Ernstbergstr. 2 
€0,00 €500.000,00 €1.000.000,00 €1.500.000,00 €2.00 0.000,00 €2.500.000,00 
Eigenleistung GW 
25% Risikozuschlag 
KGR 700 
KGR 200-600 LPH 8 
10% Risiko 
KGR 600 
KGR 500 
KGR 400 
KGR 300 
KGR 200 
Kostenentwicklung der Kostengruppen 
KB Beschluss KB 1. Fortschr.

Beschlussvorlage Rat

11134 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0097/2025 
Freigabedatum 
03.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen 
Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für 
die Grundschule Ernstbergstr. 2 in 50765 Köln 
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der 
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rat der Stadt Köln nehmen die er-
warteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (Vorlagen-
Nummer 2642/2021) in Höhe von rund 2 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines Er-
weiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene 
Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstberg-
straße 2 in 50765 Köln zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme Küche mit Mensa, Nebenräumen 
und Anbau einer Aufzugsanlage im Bestand der Grundschule Ernstbergstraße 2 betra-
gen nunmehr statt rund 4 Mio. Euro rund 6 Mio. Euro brutto (einschließlich rund 
400.000 Euro für die Ausstattung und Einrichtung). 
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über 
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 35.000 Euro 
werden im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in 
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben finanziert. Die Finanzierung der investi-
ven Einrichtungskosten in Höhe von rund 330.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 – 
Erweiterung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000 
Euro werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6-
2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweiterung umgeschichtet.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   365.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  35.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) 119.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen  ab 2027:               24.333 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch den Erweiterungsbau der Küche mit Mensa und der Beschaffung von Einrichtungsge-
genständen für den Erweiterungsbau sowie für die erforderlichen Nebenräume für die offene 
Ganztagsschule mit dem Anbau einer Aufzugsanlage ergeben sich Auswirkungen auf das 
Klima. Die Umsetzung und die Anlieferungen sind nicht klimaneutral. Auch können Herstel-
lungsprozesse für die erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei 
elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen sowie den Beschaffungen wird bei der Aus-
schreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
 
In seiner Sitzung am 20.06.2022 hat der Rat der Stadt Köln den Erweiterungsbau der Küche 
mit Mensa und den erforderlichen Nebenräumen sowie den Anbau einer Aufzugsanlage im 
Bestandsgebäude der Grundschule Ernstbergstraße in Köln-Blumenberg beschlossen und be-
auftragte die Verwaltung mit der Baudurchführung (Beschlussvorlage 2642/2021) in Höhe von 
rund 4 Mio. Euro brutto Gesamtkosten inklusive 100.000 Euro Honorar für die Gebäudewirt-
schaft sowie der Kosten in Höhe von 400.000 Euro für die Ausstattung. Zudem genehmigte

4 
der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Ge-
samtbaukosten. Dies entsprach einem Betrag von rund 0,9 Mio. Euro brutto. 
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Laut der Kostenprognose der Fachdienststelle steigen die Brutto-Gesamtkosten in den Kos-
tengruppen 200-500 und 700 von etwa 3,5 Mio. Euro auf rund 6 Mio. Euro. Darin enthalten 
sind 400.000 Euro für die Kostengruppe 600 und das Honorar der Gebäudewirtschaft in Höhe 
von etwa 171.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Projektkosten laut aktueller Berechnung 
auf etwa 6 Mio. Euro brutto. 
 
Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Baubeschluss 
um circa 50 % überschritten werden.  
 
Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. 
 
Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und 
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten 
sind der Anlage 1 zu entnehmen): 
 
Nr. Risikokategorie Mio. Euro 
(gerundet) 
% 
1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 
 
0,12 5,9 
 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 1,13 56,5 
3. Besondere vertragliche Risiken  0,05 2,4 
4. Besondere Genehmigungsrisiken  0,06 3 
5. Besondere Bauumfeldrisiken 0,29 14,5 
6. Baugrundrisiken   
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken  0,35 17,7 
8. Nutzungsänderungen 
  
9. Planung und Ausführung  
 
10. Sonstige Risiken   
 Gesamtsumme 2,00 100 
 
Bereits bei den beauftragten Gewerken verzeichnete sich eine Preissteigerung von rund 31 % 
gegenüber der Kostenberechnung aus 2022. 
 
Es wird eine Erhöhung des genehmigten Gesamtbudgets von 4 Mio. Euro brutto um rund 2 
Mio. Euro brutto auf rund 6 Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
 
Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß der Bau- 
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie der Schulbaurichtlinien erstellt. 
Auch aufgrund des aktuellen Baufortschritts und der allgemeinen Baupreisentwicklung sind 
keine weiteren Einsparungen möglich. 
 
Termine:  
 
Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 8 (LPH 8).  
Der Baubeginn war im Januar 2024.  
Der ursprünglich im Baubeschluss vorgesehene Fertigstellungstermin im Mai 2025 verschiebt 
sich nun auf Ende 2025.

5 
 
Finanzierung: 
 
Flächenverrechnungspreis 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis. 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 103.000. Euro zuzüg-
lich Nebenkosten von rund 16.000 Euro.  
Die Aufwendungen von insgesamt rund 119.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, 
zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 51.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf die Grundschule Ernstbergstraße. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege 
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte 
abgebildet. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und 
müssen für 2026 im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2027 ff. als Mehrbedarfe im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport be-
reitgestellt werden.  
Die erforderlichen Mittel ab 2029 sind voraussichtlich vollständig als Mehrbedarf erforderlich. 
Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- 
und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis 
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar.  
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
 
Einrichtungskosten 
Mit Baubeschluss 2642/2021 hat der Rat Einrichtungskosten in Höhe von rund 400.000 Euro 
(investiv: 365.000 Euro, konsumtiv: 35.000 Euro) beschlossen.  
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 35.000 Euro werden im Haushaltsjahr 
2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
trägeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert.  
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 330.000 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweite-
rung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000 Euro werden im 
Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstberg-
str. 2 - Er-weiterung umgeschichtet. 
 
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 
 
Sachaufwendungen 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe 
von 24.333 Euro jährlich voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus Mitteln im Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah

6 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Erläuterung zu den Risikokategorien 
Anlage 2 – Aufteilung der Mehrkosten  
Anlage 2 a – Balkendiagramm

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2717 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0097/2025
Stand: 06.01.2026 
Sachstandsbericht  
Erstellung eines Erweiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen 
Nebenräume für die offene Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für 
die Grundschule Ernstbergstr. 2 in 50765 Köln 
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der 
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rat der Stadt Köln nehmen die er-
warteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (Vorlagen-
Nummer 2642/2021) in Höhe von rund 2 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines Er-
weiterungsbaus Küche mit Mensa sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene 
Ganztagsschule inklusive Anbau einer Aufzugsanlage für die Grundschule Ernstberg-
straße 2 in 50765 Köln zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme Küche mit Mensa, Nebenräumen 
und Anbau einer Aufzugsanlage im Bestand der Grundschule Ernstbergstraße 2 betra-
gen nunmehr statt rund 4 Mio. Euro rund 6 Mio. Euro brutto (einschließlich rund 
400.000 Euro für die Ausstattung und Einrichtung). 
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über 
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 35.000 Euro 
werden im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in 
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben finanziert. Die Finanzierung der investi-
ven Einrichtungskosten in Höhe von rund 330.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 
2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2735 – GGS Ernstbergstr. 2 – 
Erweiterung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 35.000 
Euro werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zu Finanzstelle 4010-0301-6-
2735 – GGS Ernstbergstr. 2 - Erweiterung umgeschichtet. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Die Baumaßnahme befindet sich zurzeit in der Leistungsphase 8. Der Erweiterungs-
bau ist fertiggestellt und der Innenausbau ist zu 80 Prozent abgeschlossen.  
 
Nächste Schritte: 
 
Die Fertigstellung zur Nutzung der Mensa ist für den Sommer 2026 geplant. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
06.01.2027

Anlage 2 - Verteilung der Mehrkosten

739 Zeichen

2022 Kostenberechnung Baubeschluss:     rund 4 Mio . €
2024 Kostenfortschreibung I: rund 6 Mio . €
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage Kostenfortschreibung I 
Erweiterungsbau Küche mit Mensa OGTS + Aufzug, GGS Ernstbergstr. 2 
Anlage 2

Anlage 1 - Erläuterung der Risikokategorien

5143 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0097/2025 
Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 
 
1. Änderung des regulatorischen Umfeldes rund 120.000 Euro (5,9 %) 
Der gemäß Baugenehmigungsauflagen einzuschaltende Kampfmittelräumdienst forderte im 
Rahmen seiner Untersuchungen eine tiefere Ausschachtung des Mensa-Baufeldes. Dadurch 
entstanden für alle Gewerke, die Tiefbau-/Erdarbeiten, Baukran- und 
Rohbaugründungsarbeiten ausführten, Mehrmengen durch Aushub inklusive Entsorgung des 
Aushubs und dessen Ersatzmaterials sowie die Anpassung der Neubau-Fundamenthöhen 
an die nun tiefere Gründungsebene. 
Wegen der Baustellenlage im Wasserschutzgebiet 3 ist das Aushubmaterial nach der 2024 
aktualisierten Bodenanalyse mit strengeren Messwertgrenzen als belastet einzustufen und 
verursacht durch die zwingende Entsorgung höhere Entsorgungskosten. 
Die Mängelbeseitigung zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung der 
Alarmierungsanlage im Bestandsgebäude im Jahr 2023 bewirkt Änderungen bei der für den 
Mensabereich vorzusehenden Alarmierungsanlage. 
 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,13 Mio. Euro (56,5 %) 
Die Kostenberechnungen, die dem Baubeschluss zugrunde lagen, stammen von März 2022. 
Ab Februar 2022 beeinflusste der Krieg in der Ukraine den Markt und führte zu verstärkten 
Lieferengpässen. Die Preise für technische und Baumaterialien, Energie sowie Zinskosten 
verteuerten sich erheblich. Der Baupreisindex NRW weist von Februar 2022 bis Mai 2024 
eine Kostensteigerung um 26,4 % aus. 
Durch den Fachkräftemangel bedingte Kapazitätsengpässe bei ausführenden Firmen und 
Lohnkostenanhebungen führten darüber hinaus zu weiteren Kostensteigerungen, die sich 
zusätzlich auf die erzielten Submissionsergebnisse auswirkten. 
Davon waren vor allem die Technikgewerke (KGR 400) betroffen. Denn nach zunächst zwei 
angebotslos durchgeführten Vergabevorgängen konnten Angebote überhaupt nur durch den 
engagierten Einsatz der Projektleitung submittiert werden. Durch die hohe Auslastung der 
Firmen bedingte höhere Angebotskosten mussten dabei in Kauf genommen werden, um den 
im Januar 2024 gestarteten Baufortschritt nicht zu behindern und den entstandenen 
Zeitverlust, der wiederum Geld gekostet hätte, zu kompensieren. 
Das hat dazu geführt, dass sich allein für die KGR 400 rund 717.000 Euro (63 %) höhere 
Vergabekosten ergeben haben, als in der Kostenberechnung zum Beschluss angesetzt. 
Über alle Gewerke ist damit die durchschnittliche Kostensteigerung auf 56 %, bezogen auf 
die Kostenberechnungen zum Baubeschluss gestiegen. 
 
3. Spezielle Vertragliche Risiken rund 50.000 Euro (2,4 %) 
Spezielle vertragliche Risiken ergeben sich durch wiederholte Leistungen und Verlängerung 
des Architektenvertrags wegen der Projektdauer infolge der Zeitdauer des Beschlusses, der 
Baugenehmigung und der Bauzeitverlängerung.

4. Besondere Genehmigungsrisiken rund 60.000 Euro (3 %) 
Die brandschutztechnisch optimierte Aufstellung des RLT-Gerätes auf dem Mensadach 
musste in einer Änderung zum Bauantrag nachgenehmigt werden.  
 
5. Besondere Bauumfeldrisiken rund 290.000 Euro (14,5 %) 
Durch die Baustellenlage auf dem Schulhof der Grundschule und im Bestandsgebäude 
ergibt sich für die Baumaßnahme eine erhöhte Anforderung an die Baustelleneinrichtung und 
an das Bauen im laufenden Schulbetrieb. Die Anbindung der technischen Gewerke vom 
Bestandsgebäude an den Neubau sowie die Nachrüstung des Aufzugs im bestehenden 
Treppenhaus gestalten sich im laufenden Schul- und Ganztagsschulbetrieb aufwändig. 
Auch weitere Leistungen wie Wachdienste, baubegleitende Reinigung im Bestandsgebäude 
und die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes im Hinblick auf die Rettungswege am 
Treppenhaus der Turnhalle waren in der Kostenberechnung zum Beschluss nicht oder nur 
unzureichend angesetzt. 
Die Notwendigkeit zur Auslagerung der Schülertoiletten in Toilettencontainer außerhalb der 
Baustelle für die gesamte Bauzeit sowie temporäre Auslagerungen innerhalb des Bereichs 
der offenen Ganztagsschule zur Sicherstellung der Ganztagsbetreuung ergaben sich erst mit 
Baubeginn beziehungsweise im Bauablauf. In der Kostenberechnung zum Beschluss waren 
hierfür noch keine Kosten berücksichtigt worden. 
 
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 350.000 Euro (17,7 %) 
Im Zuge der Rohbau-Gründungsarbeiten musste im Anschlussbereich der Fundamente an 
das Bestandsgebäude aus statischen Gründen mit erhöhtem Aufwand gearbeitet und die 
Ausführung an erst vor Ort vorgefundene Abweichungen zu den Bestandsplänen angepasst 
werden. Zudem wurden im Erdreich bisher unbekannte Leitungen entdeckt. 
Einzelne Leitungsreparaturen sowie teils aufwändige Umverlegungen von Leitungen mit 
Überarbeitung der Neubaufundamente für die neue Vordachkonstruktion am 
Bestandsgebäude führten zu Mehrkosten und weiteren Verzögerungen im Bauablauf. 
Der Mehraufwand infolge der Vorgaben zur Kampfmittelräumung, des erhöhten 
Gründungsaufwands und der Leitungsfunde trägt schätzungsweise zu einer 
Bauzeitverlängerung von vier Monaten bei. Die gesamte Bauzeitverlängerung wird derzeit 
auf rund sechs Monate geschätzt. 
 
Summe rund 2 Mio. Euro (100 %)

Beratungsverlauf (5)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0097/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.06.2025
Erstellt
09.01.2025 13:46