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AN/0998/2025

Änderungsantrag der SPD Fraktion "Neubau der zweigliedrigen Grundschule Friedensstraße"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 24.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025

Änderungsantrag SPD - Grundschule Friedensstraße

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Änderungsantrag SPD - Grundschule Friedensstraße

2367 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 23.06.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 7.10 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025 
hier:  Neubau der zweigliedrigen Grundschule Friedensstraße 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, der Gebäudewirtschaft den 
Start des Verhandlungsverfahrens für einen Generalunternehmer gemäß des 
angestrebten Terminplans zu gestatten, um den Inbetriebnahmetermin des 
Schulgebäudes nicht zu gefährden. 
Darüber hinaus möge der Stadtrat die Verwaltung wie folgt ergänzend beauftragen: 
1.  Vor Start des Verhandlungsverfahrens ist stadtintern zu klären, dass der 
Bauantrag (Einreichung zum 18.07. 2025) bis zur Auftragsvergabe am 
02.02.2026 sicher erreicht werden kann, um möglichen Behinderungskosten 
des Bauunternehmens vorzubeugen.  
 
2.  Der Generalplaner hat den Umfang der Bodenarbeiten zur Reduzierung der 
Risiken und im Rahmen seiner Grundleistungen rechtzeitig bis zum 
vorgesehenen Ende der Planung am 30.09.2025 zu erbringen. Dies gehört zu 
seinen zu erbringenden Leistungen im Entwurf (Leistungsphase 3 der HOAI), 
wodurch später ebenfalls Behinderungskosten und Mehraufwendungen 
vermieden werden können. Das Ergebnis dieser Entwurfsplanung muss ein klar 
definierter Bestandteil der Leistungsbeschreibung an den Generalplaner sein. 
 
3.  Die Kostenberechnung ist durch den Generalplaner möglichst umgehend zu 
erstellen, inkl. eines Risikozuschlages für die zuvor genannten, noch zu 
erbringenden Planungsleistungen. Sie ist durch das RPA zu prüfen, so dass der 
abschließende Baubeschluss in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 oder 
vorab im Hauptausschuss mit der korrekten Mittelfreigabe ermöglicht wird.

Begründung: 
Die Beschlussvorlage ist nicht entscheidungsreif. Weder existiert eine nachprüfbare 
Kostenberechnung, noch sind die Planungsleistungen komplett erbracht. Das RPA hat 
mit Recht erklärt, dass es der Politik kein grünes Licht für das Projekt geben kann. 
 
Jutta Komorowski     Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Friedensstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0998/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
24.06.2025
Erstellt
24.06.2025 13:40