AN/0998/2025
Änderungsantrag der SPD Fraktion "Neubau der zweigliedrigen Grundschule Friedensstraße"
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Änderungsantrag SPD - Grundschule Friedensstraße
2367 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 23.06.2025 Änderungsantrag zu TOP 7.10 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025 hier: Neubau der zweigliedrigen Grundschule Friedensstraße Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, der Gebäudewirtschaft den Start des Verhandlungsverfahrens für einen Generalunternehmer gemäß des angestrebten Terminplans zu gestatten, um den Inbetriebnahmetermin des Schulgebäudes nicht zu gefährden. Darüber hinaus möge der Stadtrat die Verwaltung wie folgt ergänzend beauftragen: 1. Vor Start des Verhandlungsverfahrens ist stadtintern zu klären, dass der Bauantrag (Einreichung zum 18.07. 2025) bis zur Auftragsvergabe am 02.02.2026 sicher erreicht werden kann, um möglichen Behinderungskosten des Bauunternehmens vorzubeugen. 2. Der Generalplaner hat den Umfang der Bodenarbeiten zur Reduzierung der Risiken und im Rahmen seiner Grundleistungen rechtzeitig bis zum vorgesehenen Ende der Planung am 30.09.2025 zu erbringen. Dies gehört zu seinen zu erbringenden Leistungen im Entwurf (Leistungsphase 3 der HOAI), wodurch später ebenfalls Behinderungskosten und Mehraufwendungen vermieden werden können. Das Ergebnis dieser Entwurfsplanung muss ein klar definierter Bestandteil der Leistungsbeschreibung an den Generalplaner sein. 3. Die Kostenberechnung ist durch den Generalplaner möglichst umgehend zu erstellen, inkl. eines Risikozuschlages für die zuvor genannten, noch zu erbringenden Planungsleistungen. Sie ist durch das RPA zu prüfen, so dass der abschließende Baubeschluss in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 oder vorab im Hauptausschuss mit der korrekten Mittelfreigabe ermöglicht wird. Begründung: Die Beschlussvorlage ist nicht entscheidungsreif. Weder existiert eine nachprüfbare Kostenberechnung, noch sind die Planungsleistungen komplett erbracht. Das RPA hat mit Recht erklärt, dass es der Politik kein grünes Licht für das Projekt geben kann. Jutta Komorowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Friedensstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0998/2025
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 13:40