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Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3970/2022 vom 24.11.2022

Stand: Am 08.12.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Antrag aus der Bezirksvertretung Nippes betreffend Zuständigkeitsordnung AN-1803-2022

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    www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.09.2022 AN/1803/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung - Antrag der Grünen - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Begründung: Obwohl es einen mit viel Aufwand erarbeiteten Abgrenzungskatalog gibt, hat er keine Wir- kung für die Zuständigkeit. Er ist wertlos. Um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, muss er gesetzlicher Bestandteil der Zuständig- keitsordnung werden. Ansonsten haben die Bezirksvertretungen keine praktische Zuständig- keit. Einen analogen Antrag hat die BV Lindenthal bereits beschlossen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=879473&type=do gez.: Max Beckhaus gez.: Sandra Vogel Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 3970/2022 Freigabedatum 24.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung hier: Aufnahme des Abgrenzungskatalogs in die Zuständigkeitsordnung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022 zur Kenntnis und regt an, das Anliegen in die Kommission zur Stärkung der Bezirke einzubringen. Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 03.11.2022 unter dem TOP 8.2.1 zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (AN/1803/2022, Anlage 1) einstimmig - ohne Teilnahme der FDP - fol- genden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzuneh- men. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra- tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wurde in der Kommission zur Stär- kung der Bezirke erarbeitet und abgestimmt (siehe Vorlage 2064/2019). Er schafft mit konkreten Erläute- rungen und Beispielen mehr Klarheit und Transparenz bei der Frage, ob eine Angelegenheit bezirkliche oder überbezirkliche Bedeutung hat. Durch der Abgrenzungskatalog werden keine neuen Zuständigkei- ten begründet. Er veranschaulicht die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsordnung mit Bei- spielen. Der Abgrenzungskatalog ist mit der Zuständigkeitsordnung gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2019 über einen Hinweis am Ende von § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung verknüpft. Als Verwaltungsrichtlinie wurde er von der Oberbürgermeisterin mit Verfügung vom 02.09.2019 in Kraft gesetzt und ist für die Verwaltung bindend. Eine formale Aufnahme des Katalogs in die Zuständigkeitsordnung ist dazu nicht erforderlich. In den beiden Sitzungen der Kommission zur Stärkung der Bezirke in diesem Jahr wurde der Abgren- zungskatalog aus dem Kreis der Bezirke nicht angesprochen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 08.06.2022 eine gleichlautende Anregung zum Abgrenzungskatalog beschlossen (siehe AN/1110/2022). Auch der Bezirksvertretung Nippes wird daher vorgeschlagen, das Anliegen mit konkreten Beispielen in die Beratungen der Kommission zur Stärkung der Bezirke einzubringen. Dies hatte der Rat am 20.06.2022 zur entsprechenden Anregung der Bezirks- vertretung Lindenthal beschlossen (siehe Vorlage 1985/2022) Anlagen - Anlage 1: Antrag aus der Bezirksvertretung Nippes betreffend „Zuständigkeitsordnung“, AN/1803/2022 - Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022
  • Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2022 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022 öffentlich 8.2.1 Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung - Antrag der Grünen - AN/1803/2022 Der Antrag wird von Herrn Spieß begründet. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungs- katalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsord- nung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ohne Teilnahme der FDP einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2022

    Rat

    TOP 3.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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