AN/0357/2020
Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufnehmen!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
GUT Anfrage nach § 4
4370 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.03.2020 AN/0357/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.03.2020 Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufnehmen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26. März 2020 zu setzen. In seiner Sitzung am 6. Februar 2020 hat der Rat der Stadt Köln erfreulicherweise (und mit großer Mehrheit) be- schlossen, Geflüchtete aus den griechischen Auffanglagern aufzunehmen.1 So heißt es im Beschluss, dass die Stadt Köln „100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern“ anbietet. Weiter wird im Beschusstext ausdrücklich die Bundesregierung aufgefordert von Artikel 17 Dublin-II-VO2 verstärkt Gebrauch zu machen. Diese „Ermessensklauseln“ ermöglichen es der Bundesrepublik Deutschland auch dann Geflüchtete aufzunehmen, wenn sie für die Prüfung der Asyl-Anträge eigentlich nicht zuständig sind; unabhängig davon ob ein Schlüssel zur gesamteuropäischen Verteilung Geflüchteter gefunden wird, oder nicht. In einer gemeinsamen Presseerklärung des Niedersächsischen Innenministers und Oberbürgermeisterin Henriette Reker (und weiterer OB) vom 6. März, wird zunächst die Bereitschaft zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen be- tont. Im letzten Absatz der Presseerklärung heißt es jedoch: „Die Initiative verbindet moralisches und pragmatisches Handeln. Es ist unseriös, die überstürzte Aufnahme tau- sender Flüchtlinge zu fordern. Eine Lösung kann nur durch den Dreiklang aus Soforthilfe bei der Aufnahme unbe- gleiteter Minderjähriger, gesamteuropäischer Verteilung und einer Verbesserung der logistischen Situation auf den griechischen Inseln erzielt werden, betonen die Beteiligten.“3 Diese Aussagen halten wir für irritierend. Wir halten es nicht für unseriös die „Aufnahme tausender Flüchtlinge zu Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Thomas Schmeckpeper Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - fordern“. (Gemeint war wohl die Bundestagsinitiative der Grünen tags zuvor?) Auch sind wir nicht der Meinung, dass erst ein „Dreiklang“ eine Lösung erzielen kann. Die im Dreiklang erwähnte „gesamteuropäische Verteilung“ lässt angesichts der Positionen der Visegrád-Gruppe vermutlich weiter lange auf sich warten – derweil müssen Geflüchtete weiterhin unter katastrophalen Bedingungen in griechischen Auffanglagern ausharren. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Welche Reaktionen erhielt die Stadt Köln von Seiten der Landes- und Bundesregierung auf die Ratsbe- schlüsse vom 6. Februar 2020 (und 14.02.2019 4) zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen? (Bitte Antwort- schreiben und/oder ähnliches beifügen) 2. Wird die Bundesregierung das aktuelle Angebot der Stadt Köln annehmen, zusätzlich 100 Geflüchtete und weitere 16 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufzunehmen? 3. Falls zu 2. Nein: Welche Gründe führt die Bunderegierung an, unser Kölner Angebot nicht anzunehmen? 4. Im Kölner Ratsbeschluss vom 6.2. wird gefordert von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu ma- chen, in der zitierten Pressemitteilung wird hingegen eine „gesamteuropäische Verteilung“ als Teil einer Lösung propagiert. Erkennt die Oberbürgermeisterin hierin keinen Widerspruch? Mit Dank für Ihre Antwort! gez. Thor Zimmermann Quellen: 1) Der Ratsbe schluss vom 6.2.2020 hier: https://ratsinformation.stadt -koeln.de/to0050.asp?__ktonr=293465 2) Artikel 17 auf Seite 41 hier: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF 3) Letzter Absatz in der Presseerklärung vom 6.3.2020, hier: https://www.stadt -koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/gemeinsame- pres seerklaerung-des-niedersaechsischen-innenministers-sowie-der-oberbuergermeister-der-staedte-koeln-duesseldorf-hannover- freiburg -im-breisgau-potsdam-frankfurt-oder-und-rottenburg-am-neckar 4) Der Beschluss zur Aufnahme aus Seeno t Geretteter von 2019, hier: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=84559
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Laurenzplatz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0357/2020
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 06.03.2020 10:49