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AN/0357/2020

Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufnehmen!

GUT Anfrage nach § 4 06.03.2020

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GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

4370 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.03.2020 
AN/0357/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.03.2020 
 
Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufnehmen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26. März 2020 zu 
setzen.  
 
In seiner Sitzung am 6. Februar 2020 hat der Rat der Stadt Köln erfreulicherweise (und mit großer Mehrheit) be-
schlossen, Geflüchtete aus den griechischen Auffanglagern aufzunehmen.1 
 
So heißt es im Beschluss, dass die Stadt Köln „100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen 
in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern“ anbietet. 
Weiter wird im Beschusstext ausdrücklich die Bundesregierung aufgefordert von Artikel 17 Dublin-II-VO2 verstärkt 
Gebrauch zu machen. Diese „Ermessensklauseln“ ermöglichen es der Bundesrepublik Deutschland auch dann 
Geflüchtete aufzunehmen, wenn sie für die Prüfung der Asyl-Anträge eigentlich nicht zuständig sind; unabhängig 
davon ob ein Schlüssel zur gesamteuropäischen Verteilung Geflüchteter gefunden wird, oder nicht. 
 
In einer gemeinsamen Presseerklärung des Niedersächsischen Innenministers und Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker (und weiterer OB) vom 6. März,  wird zunächst die Bereitschaft zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen be-
tont. Im letzten Absatz der Presseerklärung heißt es jedoch: 
 
„Die Initiative verbindet moralisches und pragmatisches Handeln. Es ist unseriös, die überstürzte Aufnahme tau-
sender Flüchtlinge zu fordern. Eine Lösung kann nur durch den Dreiklang aus Soforthilfe bei der Aufnahme unbe-
gleiteter Minderjähriger, gesamteuropäischer Verteilung und einer Verbesserung der logistischen Situation auf 
den griechischen Inseln erzielt werden, betonen die Beteiligten.“3 
 
Diese Aussagen halten wir für irritierend. Wir halten es nicht für unseriös die „Aufnahme tausender Flüchtlinge zu 
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
fordern“. (Gemeint war wohl die Bundestagsinitiative der Grünen tags zuvor?) Auch sind wir nicht der Meinung, 
dass erst ein „Dreiklang“ eine Lösung erzielen kann. Die im Dreiklang erwähnte „gesamteuropäische Verteilung“ 
lässt angesichts der Positionen der Visegrád-Gruppe vermutlich weiter lange auf sich warten – derweil müssen 
Geflüchtete weiterhin unter katastrophalen Bedingungen in griechischen Auffanglagern ausharren. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Welche Reaktionen erhielt die Stadt Köln von Seiten der Landes- und Bundesregierung auf die Ratsbe-
schlüsse vom 6. Februar 2020 (und 14.02.2019 4) zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen? (Bitte Antwort-
schreiben und/oder ähnliches beifügen) 
2. Wird die Bundesregierung das aktuelle Angebot der Stadt Köln annehmen, zusätzlich 100 Geflüchtete und 
weitere 16 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufzunehmen? 
3. Falls zu 2. Nein: Welche Gründe führt die Bunderegierung an, unser Kölner Angebot nicht anzunehmen? 
4. Im Kölner Ratsbeschluss vom 6.2. wird gefordert von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu ma-
chen, in der zitierten Pressemitteilung wird hingegen eine „gesamteuropäische Verteilung“ als Teil einer 
Lösung propagiert. Erkennt die Oberbürgermeisterin hierin keinen Widerspruch? 
 
Mit Dank für Ihre Antwort! 
 
gez. Thor Zimmermann 
 
 
Quellen: 
 
1) Der Ratsbe schluss vom 6.2.2020 hier: https://ratsinformation.stadt -koeln.de/to0050.asp?__ktonr=293465 
2) Artikel 17 auf Seite 41 hier: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF 
3) Letzter Absatz in der Presseerklärung vom 6.3.2020, hier: https://www.stadt -koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/gemeinsame-
pres seerklaerung-des-niedersaechsischen-innenministers-sowie-der-oberbuergermeister-der-staedte-koeln-duesseldorf-hannover-
freiburg -im-breisgau-potsdam-frankfurt-oder-und-rottenburg-am-neckar 
4) Der Beschluss zur Aufnahme aus Seeno t Geretteter von 2019, hier:  https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=84559

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0357/2020
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
06.03.2020
Erstellt
06.03.2020 10:49