V/0125/2007
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 467 Werlandstraße /Hammer Straße
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Beschlussvorlage
3233 Zeichen
V/0125/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 467 Werlandstraße /Hammer Straße - Baubeschluss - Beratungsfolge 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 467 " Werlandstraße / Hammer Straße " ausge- wiesene öffentlichen Verkehrsfläche wird entsprechend den Lageplänen Reg. Nr. 9605 Blatt 1–3 (3) vom 09.02.2007 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten betragen ca. 420.000,00 €. Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 63.800,00 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwar keine Baukosten für die Stadt Münster, aber Folge- kosten in Höhe von ca. 4.500,00 € pro Jahr für Fahrbahn- und Gehwegerhalt und ca. 2.350,00 € pro Jahr an Betriebskosten für Leuchten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Grundlage ist der am 04.06.2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 467 " Werlandstraße / Hammer Straße" und der am 29.01.2004 abgeschlossene Durchführungsvertrag mit dem Vorha- bensträger. Die Planung und der Ausbau wird von der dmb Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG, Drubbel 5 – 6, 48143 Münster als Vorhabensträgerin zu deren Lasten durchgeführt. Begründung: Zur Erschließung des Baugebietes ist der Ausbau der Straßen und Wege erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0125/2007 Auskunft erteilt: Frau Borgwardt Ruf: 492 66 50 E-Mail: Borgwardt@stadt-muenster.de Datum: 08.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0125/2007 Das Gebiet des B – Planes liegt in der Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Müns- ter – Geist. Die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde ist erfolgt und wurde bei der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt. Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt von der Werlandstraße aus. Ausgehend von der Werlandstraße sind die Grundstücke über eine ca. 330,00 m lange Wohnstraße mit nach Norden abzweigenden Umfahrten erschlossen. Der Ausbau der inneren Erschließungsstraße erfolgt in gepflasterter Bauweise mit einer Fahr- bahnbreite zwischen 5,50 m -6,00 m. Die Straßenflächen im Bebauungsplangebiet werden als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprin- zip ausgebaut. Nach Osten geht die Erschließungsstraße in eine 3,00 m breite Geh- und Radwegeverbindung zur Hammer Straße über. Solche Verbindungen sind auch in Höhe der zweiten Umfahrt und des Wen- dehammers zu den Stichstraßen südlich des Düesbergweges vorgesehen. Die Treppenanlagen werden mit Schieberampen für Fahrräder und Kinderwagen versehen. Im Bereich des Geh- und Radweges zur Hammers traße, werden in einem Abstand von ca. 6,00m Ruhepodeste angelegt, um zu gewährleisten, dass auch mobilitätseingeschränkte Mitbürger diese Wegebeziehungen nutzten können. Aufgrund des zukünftigen baugebietsbezogenen Zu- und Abgangsverkehrs wird die Werlandstraße zulasten des Erschließungsträgers einschließlich der Nebenanlagen nach den heutigen Regeln der Technik mit ausgebaut. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kosten- neutral übernommen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Werlandstraße
- Hammer Straße
- Drubbel 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37