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V/0125/2007

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 467 Werlandstraße /Hammer Straße

Vorlagen 08.02.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 13.03.2007, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3233 Zeichen

V/0125/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 467 Werlandstraße /Hammer Straße 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 467 " Werlandstraße / Hammer Straße " ausge-
wiesene öffentlichen Verkehrsfläche wird entsprechend den Lageplänen Reg. Nr. 9605 Blatt 1–3 
(3) vom 09.02.2007 ausgebaut. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 420.000,00 €. 
Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 63.800,00 €. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwar keine Baukosten für die Stadt Münster, aber Folge-
kosten in Höhe von ca. 4.500,00 € pro Jahr für Fahrbahn- und Gehwegerhalt und ca. 2.350,00 € 
pro Jahr an Betriebskosten für  Leuchten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Grundlage ist der am 04.06.2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 467 " Werlandstraße / 
Hammer Straße" und der am 29.01.2004 abgeschlossene Durchführungsvertrag mit dem Vorha-
bensträger.  
 
Die Planung und der Ausbau wird von der dmb Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG, 
Drubbel 5 – 6, 48143 Münster als Vorhabensträgerin zu deren Lasten durchgeführt. 
 
 
 
 
Begründung: 
Zur Erschließung des Baugebietes ist der Ausbau der Straßen und Wege erforderlich.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0125/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Borgwardt@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2007 
Das Gebiet des B – Planes liegt in der Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Müns-
ter – Geist. Die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde ist erfolgt und wurde bei der weiteren 
Ausbauplanung berücksichtigt.  
 
Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt von der Werlandstraße aus. Ausgehend von der 
Werlandstraße sind die Grundstücke über eine ca. 330,00 m lange Wohnstraße mit nach Norden 
abzweigenden Umfahrten erschlossen.  
 
Der Ausbau der inneren Erschließungsstraße erfolgt in gepflasterter Bauweise mit einer Fahr-
bahnbreite zwischen 5,50 m -6,00 m. 
Die Straßenflächen im Bebauungsplangebiet werden als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprin-
zip ausgebaut.   
 
Nach Osten geht die Erschließungsstraße in eine 3,00 m breite Geh- und Radwegeverbindung zur 
Hammer Straße über. Solche Verbindungen sind auch in Höhe der zweiten Umfahrt und des Wen-
dehammers zu den Stichstraßen südlich des Düesbergweges vorgesehen.  
 
Die Treppenanlagen werden mit Schieberampen für Fahrräder und Kinderwagen versehen. 
Im Bereich des Geh- und Radweges zur Hammers traße, werden in einem Abstand von ca. 6,00m 
Ruhepodeste angelegt, um zu gewährleisten, dass auch mobilitätseingeschränkte Mitbürger diese 
Wegebeziehungen nutzten können. 
 
Aufgrund des zukünftigen baugebietsbezogenen Zu- und Abgangsverkehrs wird die Werlandstraße 
zulasten des Erschließungsträgers einschließlich der Nebenanlagen nach den heutigen Regeln der 
Technik mit ausgebaut. 
 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kosten-
neutral übernommen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Werlandstraße
  • Hammer Straße
  • Drubbel 5

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37