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AN/1607/2019

Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) 02.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

3330 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis ‘90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2019 
 
AN/1607/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2019 
 
Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Rates am 12. Dezember 2019 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bis zur Sitzungsperiode vor den Osterferi-
en 2020 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung zu erstellen, mit dem Ziel, 
die bisherigen Stadtteile im Bezirk Innenstadt (Altstadt Nord / Altstadt Süd / Neustadt Nord / 
Neustadt Süd / Deutz) im Sinne der dort existierenden Veedel wie z. B. Agnesviertel, Alt-
stadt, Belgisches Viertel, Eigelstein, Severinsviertel, Südstadt usw. neu aufzuteilen und Vor-
schläge für eine Benennung zu unterbreiten. Dabei soll die Verwaltung den historischen Hin-
tergrund der Entstehung von Viertelsbezeichnungen in der linksrheinischen Innenstadt be-
rücksichtigen. 
  
In dieser Beschlussvorlage, die der Bezirksvertretung Innenstadt und dem AVR zur Mitbera-
tung vorzulegen ist, sind die Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln sowie der anfallen-
de Personal- und Finanzaufwand und ihre Finanzierung darzustellen und Möglichkeiten auf-
zuzeigen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in eine mögliche Umbenennung ein-
bezogen werden könnten. 
 
Der Rat der Stadt Köln bittet die Bezirksvertretung Innenstadt, sich diesem Votum positiv 
anzuschließen. 
 
Begründung: 
 
Während in den Außenbezirken der Stadt Köln die einzelnen Veedel auch die verwaltungs-
rechtlichen Stadtteile bilden, ist der linksrheinische Teil des Stadtbezirkes Innenstadt in reine 
Verwaltungseinheiten eingeteilt. So hat z.B. der Stadtbezirk Porz 16 Stadtteile, so dass jede 
dörfliche Struktur bis zum kleinsten Kölner Stadtteil Köln-Porz-Libur einen Stadtteil im Sinne 
der Hauptsatzung bildet.

- 2 - 
 
Auch im Stadtbezirk Innenstadt gibt es entsprechende Strukturen, die im Verwaltungshan-
deln z.B. im Entwicklungskonzept Innenstadt, im städtischen Stadtplan oder beim Bewoh-
nerparken eine Rolle spielen. Begriffe wie Eigelstein, Griechenmarktviertel, Belgisches Vier-
tel oder Südstadt sind in der Bevölkerung wesentlich stärker verankert als die formalen Be-
zeichnung der Stadtteile Altstadt-Nord, Altstadt-Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. So 
sollen z.B. die Bewohnerinnen und Bewohner des Kunibertsviertels künftig die gleiche Mög-
lichkeit haben wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Köln-Porz-Libur, ihren konkreten 
Wohnort auf dem Personalausweis eingetragen zu bekommen. 
 
In diesem Sinne ist unsere Initiative ein Beitrag für realitätsnäheres und bürgerfreundlicheres 
Handeln der Verwaltung im linksrheinischen Teil des Stadtbezirkes Innenstadt. Wir bitten 
dementsprechend um Zustimmung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thor Zimmermann 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

12.12.2019 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1607/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG)
Datum
02.12.2019
Erstellt
22.11.2019 12:19