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Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) AN/1607/2019 vom 02.12.2019

Stand: Am 12.12.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis ‘90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2019 AN/1607/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2019 Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 12. Dezember 2019 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bis zur Sitzungsperiode vor den Osterferi- en 2020 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung zu erstellen, mit dem Ziel, die bisherigen Stadtteile im Bezirk Innenstadt (Altstadt Nord / Altstadt Süd / Neustadt Nord / Neustadt Süd / Deutz) im Sinne der dort existierenden Veedel wie z. B. Agnesviertel, Alt- stadt, Belgisches Viertel, Eigelstein, Severinsviertel, Südstadt usw. neu aufzuteilen und Vor- schläge für eine Benennung zu unterbreiten. Dabei soll die Verwaltung den historischen Hin- tergrund der Entstehung von Viertelsbezeichnungen in der linksrheinischen Innenstadt be- rücksichtigen. In dieser Beschlussvorlage, die der Bezirksvertretung Innenstadt und dem AVR zur Mitbera- tung vorzulegen ist, sind die Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln sowie der anfallen- de Personal- und Finanzaufwand und ihre Finanzierung darzustellen und Möglichkeiten auf- zuzeigen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in eine mögliche Umbenennung ein- bezogen werden könnten. Der Rat der Stadt Köln bittet die Bezirksvertretung Innenstadt, sich diesem Votum positiv anzuschließen. Begründung: Während in den Außenbezirken der Stadt Köln die einzelnen Veedel auch die verwaltungs- rechtlichen Stadtteile bilden, ist der linksrheinische Teil des Stadtbezirkes Innenstadt in reine Verwaltungseinheiten eingeteilt. So hat z.B. der Stadtbezirk Porz 16 Stadtteile, so dass jede dörfliche Struktur bis zum kleinsten Kölner Stadtteil Köln-Porz-Libur einen Stadtteil im Sinne der Hauptsatzung bildet. - 2 - Auch im Stadtbezirk Innenstadt gibt es entsprechende Strukturen, die im Verwaltungshan- deln z.B. im Entwicklungskonzept Innenstadt, im städtischen Stadtplan oder beim Bewoh- nerparken eine Rolle spielen. Begriffe wie Eigelstein, Griechenmarktviertel, Belgisches Vier- tel oder Südstadt sind in der Bevölkerung wesentlich stärker verankert als die formalen Be- zeichnung der Stadtteile Altstadt-Nord, Altstadt-Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. So sollen z.B. die Bewohnerinnen und Bewohner des Kunibertsviertels künftig die gleiche Mög- lichkeit haben wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Köln-Porz-Libur, ihren konkreten Wohnort auf dem Personalausweis eingetragen zu bekommen. In diesem Sinne ist unsere Initiative ein Beitrag für realitätsnäheres und bürgerfreundlicheres Handeln der Verwaltung im linksrheinischen Teil des Stadtbezirkes Innenstadt. Wir bitten dementsprechend um Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 12.12.2019

    Rat

    TOP 3.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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