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AN/0543/2023

Prüfauftrag: Sanierung der Wasserleitungen in städtischen Kleingartenanlagen

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 20.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.03.2023, TOP 2.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2908 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die 
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün  
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2023 
 
AN/0543/2023 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.03.2023 
 
Prüfauftrag: Sanierung der Wasserleitungen in städtischen Kleingartenanlagen 
Sehr geehrte Frau Abé, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Im Zuge der anstehenden Neuverhandlungen der Pachtverträge der Stadt Köln mit dem 
Kreisverband der Kölner Gartenfreunde soll die Verwaltung folgende Prüfung vornehmen 
und das Ergebnis dem Ausschuss vorlegen: 
 Die Sanierung der Wasserleitungen geht mit allen Gewerken in die Verantwortung 
der Stadt Köln über. 
 Der Pachtzins oder eine entsprechende Gebühr wird angemessen erhöht, um im Ab-
schreibungszeitraum eine Refinanzierung der Sanierungen inklusive des Personal-
aufwandes zu ermöglichen. 
 Bestehende Leitungen werden nach Ihrem Alter bewertet und eine Abschlagszahlung 
aus den dafür vorgesehenen Rückstellungen der Vereine geleistet (ggf. über mehrere 
Zahlungen, wenn der Verein dies nicht in einem leisten kann). 
 
 
Begründung: 
Die Sanierung der Wasserleitungen kann schnell eine Summe im größeren sechsstelligen 
Bereich annehmen. Die dazu notwendigen Rückstellungen sind für einen gemeinnützigen 
eingetragenen Verein steuerlich hoch problematisch, insbesondere wenn sie sich über eine 
sehr lange Zeit hinziehen. Es droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. 
Zudem sind viele Vereine nicht in der Lage, mit ehrenamtlichen Strukturen eine so große 
Baumaßnahme zu stemmen. Eine Erwirtschaftung der Abschreibung über Jahrzehnte  mit 
verschiedensten Vorständen ist zudem schwierig und erhöht bei extrem hohen Summen die 
Gefahr für Missbrauch. 
Mit der Übernahme Verantwortlichkeit der Stadt Köln für die Baumaßnahmen werden die 
Kleingartenvereine entlastet. Durch die erhobenen Pachterhöhungen bzw. Gebühren, der 
Haushalt aber nicht zusätzlich belastet.

- 2 - 
 
Auch aus Umweltsicht ist diese Änderung der Verantwortung wünschenswert, da zurzeit 
große Mengen Wasser in maroden undichten Leitungen einfach ungenutzt versickern, was 
auch für die Pächter unnötige Koste n bedeutet. 
Einen Teil der Kosten für neue Leitungen übernimmt die Stadt Köln bereits jetzt – hier soll 
keine Änderung erfolgen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Pachtverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss und die Frage der Wasserleitungen 
sollte gemeinsam mit den Pachtverhandlungen besprochen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0543/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
20.03.2023
Erstellt
20.03.2023 13:57