Prüfauftrag: Sanierung der Wasserleitungen in städtischen Kleingartenanlagen
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0543/2023 vom 20.03.2023
Stand: Am 21.03.2023 im Gremium „Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss“ ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2023 AN/0543/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.03.2023 Prüfauftrag: Sanierung der Wasserleitungen in städtischen Kleingartenanlagen Sehr geehrte Frau Abé, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Zuge der anstehenden Neuverhandlungen der Pachtverträge der Stadt Köln mit dem Kreisverband der Kölner Gartenfreunde soll die Verwaltung folgende Prüfung vornehmen und das Ergebnis dem Ausschuss vorlegen: Die Sanierung der Wasserleitungen geht mit allen Gewerken in die Verantwortung der Stadt Köln über. Der Pachtzins oder eine entsprechende Gebühr wird angemessen erhöht, um im Ab- schreibungszeitraum eine Refinanzierung der Sanierungen inklusive des Personal- aufwandes zu ermöglichen. Bestehende Leitungen werden nach Ihrem Alter bewertet und eine Abschlagszahlung aus den dafür vorgesehenen Rückstellungen der Vereine geleistet (ggf. über mehrere Zahlungen, wenn der Verein dies nicht in einem leisten kann). Begründung: Die Sanierung der Wasserleitungen kann schnell eine Summe im größeren sechsstelligen Bereich annehmen. Die dazu notwendigen Rückstellungen sind für einen gemeinnützigen eingetragenen Verein steuerlich hoch problematisch, insbesondere wenn sie sich über eine sehr lange Zeit hinziehen. Es droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Zudem sind viele Vereine nicht in der Lage, mit ehrenamtlichen Strukturen eine so große Baumaßnahme zu stemmen. Eine Erwirtschaftung der Abschreibung über Jahrzehnte mit verschiedensten Vorständen ist zudem schwierig und erhöht bei extrem hohen Summen die Gefahr für Missbrauch. Mit der Übernahme Verantwortlichkeit der Stadt Köln für die Baumaßnahmen werden die Kleingartenvereine entlastet. Durch die erhobenen Pachterhöhungen bzw. Gebühren, der Haushalt aber nicht zusätzlich belastet. - 2 - Auch aus Umweltsicht ist diese Änderung der Verantwortung wünschenswert, da zurzeit große Mengen Wasser in maroden undichten Leitungen einfach ungenutzt versickern, was auch für die Pächter unnötige Koste n bedeutet. Einen Teil der Kosten für neue Leitungen übernimmt die Stadt Köln bereits jetzt – hier soll keine Änderung erfolgen. Begründung der Dringlichkeit: Die Pachtverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss und die Frage der Wasserleitungen sollte gemeinsam mit den Pachtverhandlungen besprochen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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21.03.2023
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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