Mandari Insight

2561/2018

Geschäftsbericht aus der kommunalen Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK)

Mitteilung Ausschuss 27.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.01.2019, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage zum Geschäftsbericht 2012-2017_2

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/323/11 
330-21 
Vorlagen-Nummer: 27.11.2018 
 2561/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Integrationsrat 21.01.2019 
 
Geschäftsbericht aus der kommunalen Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) 
 
I. Gründung, Zusammensetzung und Aufgabe 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 eine Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) 
eingerichtet. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern aus Politik, Verwaltung, des Integrationsra-
tes, der freien Wohlfahrtspflege und Flüchtlingsberatungsstellen zusammen. Aufgabe der Kommissi-
on ist es, im Rahmen des geltenden Rechts die kommunale Ausländerbehörde bei Härtefallentschei-
dungen zu beraten und Empfehlungen zur Vorlage bei der Härtefallkommission des Landes Nord-
rhein-Westfalen (HFK) auszusprechen. Der letzte Geschäftsbericht der ABK wurde am 10.09.2012 
dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sowie am 
18.09.2012 dem Integrationsrat vorgelegt. 
 
 
II. Fälle 
 
Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2018 wurden die Fälle von 78 Personen in die ABK einge-
bracht und geprüft. Bei den Fällen handelt es sich um 8 Einzelpersonen und 16 Familien mit insge-
samt 37 Kindern. 
In 12 Fällen konnte verwaltungsintern eine Lösung erarbeitet und ein Aufenthaltsrecht erteilt werden, 
ein Antragsteller ist in eine andere Gemeinde verzogen, ein weiterer in sein Heimatland zurückge-
kehrt. Ein Fall wurde nicht als Antrag an die ABK zugelassen, da die Voraussetzungen der Ge-
schäftsordnung nicht vorlagen. 
Drei Fälle wurden zur intensiveren Beratung angenommen. Davon wurde in einem Fall die Erteilung 
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG beschlossen, zwei Fälle befinden sich noch in 
der Beratung. Sechs Fälle befinden sich in der Vorbereitung zur Beratung. 
 
 
III. Fallbearbeitung 
 
Im Rahmen der Vorbereitung der Beratung werden bei jeder im jeweiligen ABK-Antrag aufgeführten 
Person die Besonderheiten herausgearbeitet. Hierbei wird der entsprechende Verwaltungsvorgang 
ausgewertet und ein Aktenspiegel erstellt. Die im Verwaltungsvorgang enthaltenen Unterlagen wer-
den mit den Antragsunterlagen abgeglichen. Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein, 
so werden diese über das den Antrag einbringende ABK-Mitglied angefordert. Auch sonstige Rück-
fragen werden entsprechend geklärt. Der Austausch über die Fälle verbessert die Zusammenarbeit 
mit den Organisationen, der Verwaltung und der Politik. Fallbezogen kann die Kontaktaufnahme zu 
externen Behörden im In- und Ausland wie z.B. den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland 
des Antragstellers erforderlich sein, um den Antrag an die Ausländerrechtliche Beratungskommission

2 
 
beratungsreif vorzulegen. Diese Beteiligung und auch Sach- und Rechtslagenänderungen können 
dazu führen, dass sich die abschließende Beratung des Antrags verzögert. Während der Auswer-
tungs- und Vorbereitungszeit wird die Ausländerrechtliche Beratungskommission in den Sitzungen 
regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert. Somit kann es sein, dass der betreffende Fall bis 
zu fünf Mal (bei jährlich fünf Sitzungen der Ausländerrechtlichen Beratungskommission) pro Jahr in 
den Sitzungen behandelt wird. In einigen Fällen reicht diese Bearbeitungszeit zur Entscheidungsreife 
nicht aus. Die Gründe hierfür liegen z.B. in geänderten Verhältnissen der Antragsteller oder zwi-
schenzeitlicher Gesetzesänderungen. Die Dauer der Fallberatung ist auch abhängig von den struktu-
rellen Begebenheiten im Problembereich des jeweiligen Antrags (z.B. bei der Passbeschaffung). Die 
durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Eingang eines Antrags bis zur Entscheidungsfindung liegt 
bei 13 Monaten, in Ausnahmefällen auch darüber.  
 
 
VI. sonstige Aufgaben 
 
1. Neben der Fallberatung wurden in der ABK außerdem die Themen „Vorabzustimmungen“, 
„Teilnahme an Klassenfahrten/Ferienfreizeiten“, „Wegfall von Abschiebungsankündigungen“, 
„Erteilung  einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG für syrische Flüchtlinge mit 
subsidiärem Schutz, bei denen noch eine Klage auf Asylberechtigung anhängig ist“ sowie 
„Behördliche Vaterschaftsanfechtungen gem. § 1600 BGB“ behandelt.  
 
2. In 2016 wurde ein Arbeitskreis ABK eingeführt, der sich mit den aufenthaltsrechtlichen Ände-
rungen und Neuerungen beschäftigt. In 2017 wurde der Arbeitskreis um das Thema „Entwick-
lung des Verfahrens ‚Bleiberechtsinitiative‘ und Leitlinien für Bleiberechte“ erweitert. 
 
 
Anlage: Tabellarische Übersicht Geschäftsbericht ABK 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Anlage zum Geschäftsbericht 2012-2017_2

1281 Zeichen

1 
 
Anlage  
Tabellarische Übersicht Geschäftsbericht Ausländerrechtliche Beratungskommission vom 01.01.2012 bis 30.06.2018 
 
 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
        
Eingebrachte Fälle insgesamt 3 2 4 3 4 6 2 
Zur Beratung vorgeschlagen  
 
1  1   1  
Nicht beraten, weil 
-Verwaltungsinterne Lösung  
1 2 3 2 2 2 2 
-die Voraussetzungen der Geschäftsordnung nicht 
vorlagen  
1       
Noch offen (z.B. Beratung verschoben)     1 2 3  
 
 
 
 
Eingebracht von 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
        
ABH    1    
Caritas   1 1 1   
Kölner Flüchtlingsrat 2 2 2 1 2 4 1 
Diakonie   1    1 
agisra 1     1  
CDU      1  
Rechtsanwalt     1   
AWO

2 
 
 
Sachstand der zur Beratung angenommenen Fälle 
 
 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
        
Erteilung § 25 Abs. 5 AufenthG 1       
noch in Beratung    1   1  
 
 
 
 
Sachstand der Fälle mit verwaltungsinterner Lösung 
 
 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
        
Erteilung § 25 Abs. 5 AufenthG   2      
Erteilung § 25a AufenthG    1 1 1 1 
Erteilung § 23a AufenthG 1       
Erteilung § 16 Abs. 1 AufenthG   1     
Erteilung § 60a AufenthG und 
Integrationsvereinbarung 
     1 1 
Ausbildungsduldung  § 60a 
Abs. 2 S.4 AufenthG  
   1 1   
Ausreise ins Heimatland   1     
Wegzug in andere Gemeinde   1

Beratungsverlauf (2)

10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2019 Integrationsrat
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2561/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2018
Erstellt
02.08.2018 08:46