2561/2018
Geschäftsbericht aus der kommunalen Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/11 330-21 Vorlagen-Nummer: 27.11.2018 2561/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Integrationsrat 21.01.2019 Geschäftsbericht aus der kommunalen Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) I. Gründung, Zusammensetzung und Aufgabe Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 eine Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) eingerichtet. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern aus Politik, Verwaltung, des Integrationsra- tes, der freien Wohlfahrtspflege und Flüchtlingsberatungsstellen zusammen. Aufgabe der Kommissi- on ist es, im Rahmen des geltenden Rechts die kommunale Ausländerbehörde bei Härtefallentschei- dungen zu beraten und Empfehlungen zur Vorlage bei der Härtefallkommission des Landes Nord- rhein-Westfalen (HFK) auszusprechen. Der letzte Geschäftsbericht der ABK wurde am 10.09.2012 dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sowie am 18.09.2012 dem Integrationsrat vorgelegt. II. Fälle Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2018 wurden die Fälle von 78 Personen in die ABK einge- bracht und geprüft. Bei den Fällen handelt es sich um 8 Einzelpersonen und 16 Familien mit insge- samt 37 Kindern. In 12 Fällen konnte verwaltungsintern eine Lösung erarbeitet und ein Aufenthaltsrecht erteilt werden, ein Antragsteller ist in eine andere Gemeinde verzogen, ein weiterer in sein Heimatland zurückge- kehrt. Ein Fall wurde nicht als Antrag an die ABK zugelassen, da die Voraussetzungen der Ge- schäftsordnung nicht vorlagen. Drei Fälle wurden zur intensiveren Beratung angenommen. Davon wurde in einem Fall die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG beschlossen, zwei Fälle befinden sich noch in der Beratung. Sechs Fälle befinden sich in der Vorbereitung zur Beratung. III. Fallbearbeitung Im Rahmen der Vorbereitung der Beratung werden bei jeder im jeweiligen ABK-Antrag aufgeführten Person die Besonderheiten herausgearbeitet. Hierbei wird der entsprechende Verwaltungsvorgang ausgewertet und ein Aktenspiegel erstellt. Die im Verwaltungsvorgang enthaltenen Unterlagen wer- den mit den Antragsunterlagen abgeglichen. Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein, so werden diese über das den Antrag einbringende ABK-Mitglied angefordert. Auch sonstige Rück- fragen werden entsprechend geklärt. Der Austausch über die Fälle verbessert die Zusammenarbeit mit den Organisationen, der Verwaltung und der Politik. Fallbezogen kann die Kontaktaufnahme zu externen Behörden im In- und Ausland wie z.B. den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland des Antragstellers erforderlich sein, um den Antrag an die Ausländerrechtliche Beratungskommission 2 beratungsreif vorzulegen. Diese Beteiligung und auch Sach- und Rechtslagenänderungen können dazu führen, dass sich die abschließende Beratung des Antrags verzögert. Während der Auswer- tungs- und Vorbereitungszeit wird die Ausländerrechtliche Beratungskommission in den Sitzungen regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert. Somit kann es sein, dass der betreffende Fall bis zu fünf Mal (bei jährlich fünf Sitzungen der Ausländerrechtlichen Beratungskommission) pro Jahr in den Sitzungen behandelt wird. In einigen Fällen reicht diese Bearbeitungszeit zur Entscheidungsreife nicht aus. Die Gründe hierfür liegen z.B. in geänderten Verhältnissen der Antragsteller oder zwi- schenzeitlicher Gesetzesänderungen. Die Dauer der Fallberatung ist auch abhängig von den struktu- rellen Begebenheiten im Problembereich des jeweiligen Antrags (z.B. bei der Passbeschaffung). Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Eingang eines Antrags bis zur Entscheidungsfindung liegt bei 13 Monaten, in Ausnahmefällen auch darüber. VI. sonstige Aufgaben 1. Neben der Fallberatung wurden in der ABK außerdem die Themen „Vorabzustimmungen“, „Teilnahme an Klassenfahrten/Ferienfreizeiten“, „Wegfall von Abschiebungsankündigungen“, „Erteilung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG für syrische Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, bei denen noch eine Klage auf Asylberechtigung anhängig ist“ sowie „Behördliche Vaterschaftsanfechtungen gem. § 1600 BGB“ behandelt. 2. In 2016 wurde ein Arbeitskreis ABK eingeführt, der sich mit den aufenthaltsrechtlichen Ände- rungen und Neuerungen beschäftigt. In 2017 wurde der Arbeitskreis um das Thema „Entwick- lung des Verfahrens ‚Bleiberechtsinitiative‘ und Leitlinien für Bleiberechte“ erweitert. Anlage: Tabellarische Übersicht Geschäftsbericht ABK Gez. Dr. Keller
Anlage zum Geschäftsbericht 2012-2017_2
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Anlage
Tabellarische Übersicht Geschäftsbericht Ausländerrechtliche Beratungskommission vom 01.01.2012 bis 30.06.2018
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Eingebrachte Fälle insgesamt 3 2 4 3 4 6 2
Zur Beratung vorgeschlagen
1 1 1
Nicht beraten, weil
-Verwaltungsinterne Lösung
1 2 3 2 2 2 2
-die Voraussetzungen der Geschäftsordnung nicht
vorlagen
1
Noch offen (z.B. Beratung verschoben) 1 2 3
Eingebracht von 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
ABH 1
Caritas 1 1 1
Kölner Flüchtlingsrat 2 2 2 1 2 4 1
Diakonie 1 1
agisra 1 1
CDU 1
Rechtsanwalt 1
AWO
2
Sachstand der zur Beratung angenommenen Fälle
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Erteilung § 25 Abs. 5 AufenthG 1
noch in Beratung 1 1
Sachstand der Fälle mit verwaltungsinterner Lösung
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Erteilung § 25 Abs. 5 AufenthG 2
Erteilung § 25a AufenthG 1 1 1 1
Erteilung § 23a AufenthG 1
Erteilung § 16 Abs. 1 AufenthG 1
Erteilung § 60a AufenthG und
Integrationsvereinbarung
1 1
Ausbildungsduldung § 60a
Abs. 2 S.4 AufenthG
1 1
Ausreise ins Heimatland 1
Wegzug in andere Gemeinde 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2561/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 02.08.2018 08:46