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AN/0932/2017

Information zum Betrieb von Klimaanlagen in KVB-Bahnen

Dringlichkeitsantrag BV1 (CDU) 20.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 5.2.14

Sachstandsbericht 2021

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Dringlichkeitsantrag (CDU BV1)

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Sachstandsbericht 2021

2569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0932/2017 
 Stand: 03.01.2022 
Sachstandsbericht  
Information zum Betrieb von Klimaanlagen in KVB-Bahnen, Dringlichkeitsantrag CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe zu bitten, möglichst kurzfristig die mit 
funktionierender Klimaanlage fahrenden Bahnen außen erkennbar zu kennzeichnen. Zum 
Beispiel mit dem Buchstaben „K“ nach der Liniennummer. 
Ebenso diese Bahnen mit – ggf. in selber Art – auf den Fahrplan- Hinweisdisplays – anzukündigen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021: 
Kennzeichnung „Klimatisierter Fahrten im Fahrplan“: 
Eine Festlegung von bestimmten Fahrzeugtypen auf bestimmte Kurse wäre nach Auskunft der KVB 
mit weiteren Einschränkungen beim Einsatz verbunden und kann daher bei dem knapp bemessenen 
Fahrzeugpark nicht gewährleistet werden. Die Fahrzeuge rücken zum Beispiel nicht am gleichen 
Standort ein von dem sie am Morgen gestartet sind. Um sicherzustellen, dass die gekennzeichneten 
Fahrten auch mit klimatisierten Fahrzeugen bestückt sind, müsste die Anzahl der Fahrten, die ge-
kennzeichnet werden deutlich reduziert werden. Aus diesem Grund kann nur ein Bruchteil der Fahr-
ten mit solchen Fahrzeugen in korrekter Form gekennzeichnet werden. 
Kennzeichnung von Fahrzeugen mit „funktionierender“ Klimaanlage: 
Die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit funktionierender Klimaanlage setzt eine dynamische Kenn-
zeichnung voraus, da ein Aufkleber „Klimatisiertes Fahrzeug“ nicht in Frage kommt. Der Vorschlag im 
Beschluss ist, ein „K“ bei der Liniennummer hinzuzufügen, also beispielsweise „4K“.  
Diese Kennzeichnung bedarf der technischen Umsetzung. Das Fahrpersonal stellt manuell vor Fahrt-
beginn die Route ein. Darüber wird dann beispielsweise auch die Anzeige gesteuert. Diese Kenn-
zeichnung muss je nach Fahrzeugtyp für unterschiedliche Routen hinterlegt werden. Nach Auskunft 
der KVB besteht die Gefahr, dass versehentlich falsche Einstellungen vorgenommen werden. Außer-
dem bestehen Bedenken, dass die Fahrgäste durch die zusätzliche Kennzeichnung von Fahrzeugen 
verwirrt werden. Die KVB verweist auf die geplante Fahrzeugneubeschaffung. In den kommenden 
Jahren werden die Züge (beginnend mit den Niederflurfahrzeugen der Baureihe 4000) ausgetauscht 
und wird damit der Anteil der klimatisierten Züge auf 100 % steigen. 
Aufgrund der genannten Gründe wird die KVB auf die Kennzeichnung von Klimaanlagen von Stadt-
bahnwagen verzichten.

Dringlichkeitsantrag (CDU BV1)

1680 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.06.2017 
AN/0932/2017 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
Kenntlichmachung des Betriebes von Klimaanlagen in KVB-Bahnen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe zu bitten, möglichst kurzfristig 
die mit funktionierender Klimaanlage fahrenden Bahnen außen gut sichtbar zu 
kennzeichnen. Zum Beispiel mit dem Buchstaben „K“ nach der Liniennummer. 
Ebenso diese Bahnen – ggf. in selber Art – auf den Fahrplan-Hinweisdisplays an den 
Haltestellen anzukündigen. 
 
Begründung: 
Auch in diesem Jahr verzeichnen wir sommerliche Rekordtemperaturen. Besonders in 
oberirdisch fahrenden Bahnen kann der Hitzestau ohne Klimaanlage extrem ausfallen, der 
für ältere Menschen gesundheitsgefährdend sein kann. 
Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Hitzeempfindlichkeit, die an Haltestellen 
warten, unter Umständen sogar an kühleren U-Bahnhaltestellen, können so entscheiden, 
eine Bahn mit Klimaanlage abzuwarten, sofern diese im Display angekündigt ist. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Derzeit akute Hitze. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ralf Uerlich   Michael Musto 
Fraktionsvorsitzender  Mitglied der Bezirksvertretung

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0932/2017
Typ
Dringlichkeitsantrag BV1 (CDU)
Datum
20.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27