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Information zum Betrieb von Klimaanlagen in KVB-Bahnen

Dringlichkeitsantrag BV1 (CDU) AN/0932/2017 vom 20.06.2017

Stand: Am 29.06.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0932/2017 Stand: 03.01.2022 Sachstandsbericht Information zum Betrieb von Klimaanlagen in KVB-Bahnen, Dringlichkeitsantrag CDU Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe zu bitten, möglichst kurzfristig die mit funktionierender Klimaanlage fahrenden Bahnen außen erkennbar zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit dem Buchstaben „K“ nach der Liniennummer. Ebenso diese Bahnen mit – ggf. in selber Art – auf den Fahrplan- Hinweisdisplays – anzukündigen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021: Kennzeichnung „Klimatisierter Fahrten im Fahrplan“: Eine Festlegung von bestimmten Fahrzeugtypen auf bestimmte Kurse wäre nach Auskunft der KVB mit weiteren Einschränkungen beim Einsatz verbunden und kann daher bei dem knapp bemessenen Fahrzeugpark nicht gewährleistet werden. Die Fahrzeuge rücken zum Beispiel nicht am gleichen Standort ein von dem sie am Morgen gestartet sind. Um sicherzustellen, dass die gekennzeichneten Fahrten auch mit klimatisierten Fahrzeugen bestückt sind, müsste die Anzahl der Fahrten, die ge- kennzeichnet werden deutlich reduziert werden. Aus diesem Grund kann nur ein Bruchteil der Fahr- ten mit solchen Fahrzeugen in korrekter Form gekennzeichnet werden. Kennzeichnung von Fahrzeugen mit „funktionierender“ Klimaanlage: Die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit funktionierender Klimaanlage setzt eine dynamische Kenn- zeichnung voraus, da ein Aufkleber „Klimatisiertes Fahrzeug“ nicht in Frage kommt. Der Vorschlag im Beschluss ist, ein „K“ bei der Liniennummer hinzuzufügen, also beispielsweise „4K“. Diese Kennzeichnung bedarf der technischen Umsetzung. Das Fahrpersonal stellt manuell vor Fahrt- beginn die Route ein. Darüber wird dann beispielsweise auch die Anzeige gesteuert. Diese Kenn- zeichnung muss je nach Fahrzeugtyp für unterschiedliche Routen hinterlegt werden. Nach Auskunft der KVB besteht die Gefahr, dass versehentlich falsche Einstellungen vorgenommen werden. Außer- dem bestehen Bedenken, dass die Fahrgäste durch die zusätzliche Kennzeichnung von Fahrzeugen verwirrt werden. Die KVB verweist auf die geplante Fahrzeugneubeschaffung. In den kommenden Jahren werden die Züge (beginnend mit den Niederflurfahrzeugen der Baureihe 4000) ausgetauscht und wird damit der Anteil der klimatisierten Züge auf 100 % steigen. Aufgrund der genannten Gründe wird die KVB auf die Kennzeichnung von Klimaanlagen von Stadt- bahnwagen verzichten.
  • Dringlichkeitsantrag (CDU BV1)

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.06.2017 AN/0932/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Kenntlichmachung des Betriebes von Klimaanlagen in KVB-Bahnen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe zu bitten, möglichst kurzfristig die mit funktionierender Klimaanlage fahrenden Bahnen außen gut sichtbar zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit dem Buchstaben „K“ nach der Liniennummer. Ebenso diese Bahnen – ggf. in selber Art – auf den Fahrplan-Hinweisdisplays an den Haltestellen anzukündigen. Begründung: Auch in diesem Jahr verzeichnen wir sommerliche Rekordtemperaturen. Besonders in oberirdisch fahrenden Bahnen kann der Hitzestau ohne Klimaanlage extrem ausfallen, der für ältere Menschen gesundheitsgefährdend sein kann. Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Hitzeempfindlichkeit, die an Haltestellen warten, unter Umständen sogar an kühleren U-Bahnhaltestellen, können so entscheiden, eine Bahn mit Klimaanlage abzuwarten, sofern diese im Display angekündigt ist. Begründung der Dringlichkeit: Derzeit akute Hitze. Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Michael Musto Fraktionsvorsitzender Mitglied der Bezirksvertretung

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.14, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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