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V/0987/2012

Bericht zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Münster

Vorlagen 19.12.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 06.03.2013, TOP 6

Beschlussvorlage

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a-r-0073-2011_1

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Beschlussvorlage

10376 Zeichen

V/0987/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.03.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Der Antrag der CDU-Fraktion  
Nr. A-R/0073/2011 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Kinder und Jugendliche wachsen in eine Gesellschaft hinein, die von sozialen, kulturellen, techn i-
schen und ökonomischen Umbrüchen gekennzeichnet ist. Neben Familie und Schule ist insbeso n-
dere die offene und mobile Jugendarbeit als dritte Säule der Sozialisationsinstanzen ein bedeuten-
des Unterstützungssystem für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Kinder 
und Jugendliche finden in Münster ein vielseitiges Fre izeit- und Betreuungsangebot vor, welches 
kontinuierlich und zeitgemäß weiterentwickelt wird. 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2011 beinhaltet den Anspruch, Bedarfe und Angebote im 
Bereich der Kinder - und Jugendarbeit zu benennen und einen entsprechenden Bedarfsplan zu 
entwickeln. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0987/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Frau Thesing 
Ruf: 
492-5894 
492-5525 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de 
thesings@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0987/2012 
Laut Beschluss des Kinder – und Jugendfördergesetzes durch den Landtag NRW im Oktober 2004 
sind Kommunen dazu verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer der jeweiligen 
Wahlperiode aufzustellen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Münster nach und hat bereits zwei  
Kinder- und Jugendförderpläne in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe erstellt.  
 
Der aktuelle Kinder und Jugendförderplan ( V/0158/2010) hat eine Laufzeit bis 2014 und wurde in 
der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien  am 11.05.2010 eing ebracht 
und am 30.06.2010 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Bericht enthält strategische Ziele 
und Leitprinzipien, gibt einen Überblick über allgemeine Planungsgrundlagen zur Bevölkerungs - 
und Sozialstruktur und liefert Bestandsdaten und Analysen für die Arbeit der freien und dem öffent-
lichen Träger. 
 
Der Kinder- und Jugendförderplan dient der gezielten Bedarfs- und Maßnahmenplanung und bildet 
die Grundlage für Zielvereinbarungen in der Zusammenarbeit des Amtes für Kinder, Jugend liche 
und Familien mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Der Kinder - und Jugendförderplan beinhaltet Handlungsempfe hlungen, die unter anderem eine 
Arbeitsgrundlage für die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit bilden. 
 
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in enger Kooperation zwischen den  freien 
Trägern und dem öffentlichen Träger, dazu erfolgen intensive Jahres - und Arbeitsgespräche. Dar-
über hinaus existieren unterschiedliche Vernetzungs - und Arbeitsgremien wie z. B. die Arbeitsg e-
meinschaften gem. § 78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“, in denen 
an den Handlungsempfehlungen gearbeitet wird.  
 
 
2. Sachstand 
 
Neben der inhaltlichen und qualitativen Weiterentwicklung sind in Münster besonde rs fo lgende 
Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung der letzten Jahre hervorzuheben, die die positive En t-
wicklung sichtbar machen: 
 
 
Nr. Einrichtung 
 
Fläche Realisierung / Er-
öffnung 
 
1 
 
Gievenbeck, „La Vie“ 
Träger: Stadt Münster 
 
 
(1.200 qm; Multi-
funktionshaus) 
 
 
Oktober 2003 
 
2 
 
Hiltrup, „37 Grad“ 
Träger: Stadt Münster 
 
 
(380 qm) 
 
 
Januar 2005 
 
3 
 
Albachten, „Albatros“ 
Träger: AWO 
 
 
(300 qm) 
 
 
August 2005 
 
4 
 
Roxel, „Anne Jakobi Haus“ 
Träger: CVJM 
 
 
(1.350 qm; Kom-
bieinrichtung) 
 
 
November 2006

- 3 - 
V/0987/2012 
 
5 
 
Handorf, „Jugendzentrum Drei Eichen 
Träger: Handorfer Netzwerk Jugend e.V. 
 
 
(790 qm, Kombiein-
richtung) 
 
 
August 2008 
 
6 
 
Sprakel, „Jugendzentrum Sprakel“ 
Träger: Outlaw gGmbH 
 
 
(520 qm,  
Kombieinrichtung) 
 
 
Oktober 2009 
 
7 
 
Gelmer, „ Jugendtreff Gelmer“ 
Träger: Schule, Jugend, Kids & Co e.V. 
 
(120qm) 
 
April 2010 
 
8 
 
Hiltrup, Erweiterung „37 Grad“ 
Träger: Stadt Münster 
 
 
(190 qm) 
 
 
September 2010 
 
9 
 
Wolbeck, „Bauspieltreff Holtrode“ 
Träger: Outlaw gGmbH 
 
 
 
(90 qm plus Außen-
fläche, Kombiein-
richtung) 
 
Juni 2011 
 
10 
 
Mauritz Mitte; „ Kindertreff  Pötter-
hoek“ 
Träger: Stadt Münster 
 
 
(185 qm) 
 
 
September 2011 
 
 
Bezogen auf die inhaltliche und fachliche Weiterentwicklun g wird der Umsetzungsstand der w e-
sentlichen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans dargestellt: 
 
 
 
Handlungsempfehlung 
„Leistungsvereinbarungen (LV) der offenen Kinder- und Jugendarbeit“  
 
Zur Optimierung der Leistungssteuerung zwischen dem öffentlichen und freien Träger werden die 
Leistungsvereinbarungen neu ausgerichtet. Auf der  Grundlage der bestehenden Leistungsverei n-
barungen werden in einem gemeinsamen Prozess Finanzen, pädagogische Leistungen, Ang e-
botsstunden und die Qualität in eine engere Wechselwirkung gestellt.  
 
In enger Kooperation mit den beiden Trägern Outlaw gGmbH und CVJM wurde ein Prototyp für die 
„neuen“ Leistungsvereinbarungen entwickelt und vereinbart. Diese Vereinbarung bildet die Grund-
lage für die  individuellen Leistungsvereinbarungen für alle 44  Einrichtungen der Offenen Kinder - 
und Jugendarbeit. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien durchla u-
fen alle Einrichtungen diesen Prozess.  
 
 
Stand 
 
 
Abgeschlossene LV 
 
 
Kurz vor Abschluss 
 
In Bearbeitung 
 
Gesamt 
 
12 / 2012 
 
 
6 
 
10 
 
28 
 
44

- 4 - 
V/0987/2012 
Bis zum Ablauf des bestehenden Kinder - und Jugendförderplans 2010-2014 werden alle Einric h-
tungen eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. 
 
 
Handlungsempfehlung  
„Leistungsvereinbarung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit“ 
 
In Federführung des Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im zweiten Halbjahr 2012 
eine Workshop-Reihe zur erstmaligen Erstellung von Leistungsvereinbarungen für die „Aufsuchen-
de Jugendsozialarbeit“ konzipiert. Im fachlich -dialogischen Austausch wurden ein Raster und ein 
Prototyp mit den VSE NRW e.V. für die Leistung sbeschreibung der Aufsuchenden Jugendsozia l-
arbeit entwickelt. Alle Träger der aufsuchenden Angebote erarbeiten in enger fachlicher Begleitung 
durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien individuelle Leistungsvereinbarungen.  
 
 
Stand 
 
 
Abgeschlossene LV 
 
 
Kurz vor Abschluss 
 
In Bearbeitung 
 
Gesamt 
 
12 / 2012 
 
 
1 
 
- 
 
12 
 
13 
 
 
Die Leistungsvereinbarungen für die aufsuchende Jugendsozialarbeit werden bis Ende 2013 a b-
geschlossen. 
 
 
 
Handlungsempfehlung  
„Öffnungszeiten am Wochenende“ 
 
Aktuelle Veränderungen, insbesondere durch den Ausbau des Ganztags an den Schulen, erfor-
dern eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten und Angebo te in den Einrichtungen und werden im 
Rahmen der Stundenbudgets bedarfsgerecht auch an den Wochenenden vorgehalten.  
 
2010 hatten stadtweit insgesamt 48 % der Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit an 
den Wochenenden geöffnet, 2011 wurden die Wochenendöffnungszeiten auf 52 % gesteigert.  
 
Laut der Ergebnisse der fünften Strukturdatenerhebung des Landes NRW übertrifft die Wochen-
endöffnungszeit der Einrichtungen in Münster den landesweiten Durchschnitt um mehr als 10 %. 
 
 
Handlungsempfehlung 
„Jugendhilfe und Schule“ 
 
Jugendhilfe und Schule unterstützen gemeinsam Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, fö r-
dern Bildungsprozesse und helfen ihnen bei der Integration in die Gesellschaft. Vielfältige Erfa h-
rungen zeigen, dass die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe erfolgreich und für alle B e-
teiligten, besonders aber für die Kinder und Jugendlichen, gewinnbringend sein kann.  
 
Die im Januar 2012 vom Ausschuss für Kinder, Jugendli che und Familien beschlossenen überar-
beiteten Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger 
enthält nun auch die Position „Projekte zur Kooperation von Kin der- und Jugendhilfe und Schule“, 
um Trägern der Kinder- und Jugendarbeit eine stärkere Kooperation mit Schulen zu ermöglichen.

- 5 - 
V/0987/2012 
Handlungsempfehlung 
„Verantwortung für den Sozialraum“ 
 
Zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit erfordert ebenso eine „Verantwortu ng für den Soz ialraum“. 
Dazu gehört, dass Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit über Informationen über 
Sozialstrukturdaten ihres Stadtteils verfügen, Kenntnisse über Jugendtreffpunkte und Cliquenb e-
wegungen im ihrem Sozialraum haben.  Der persönliche Kontakt im Stadtteil und das B ewerben 
der eigenen Angebote gehören ebenfalls dazu. Durch einen beständigen Austausch der Fachkräf-
te wird die Schnittstelle zwischen der einrichtungsbezogenen Kinder - und Jugendarbeit und der 
Aufsuchenden Jugendsozialarbeit bearbeitet. Anhand von Fallbesprechungen und Gefährdung s-
beurteilungen von Kindern und Jugendlichen werden die Angebote im Stadtteil koordiniert und 
Maßnahmen umgesetzt. 
 
2011 wurde der Umfang im Angebotsfeld „Verantwortung für den Sozialraum“  erstmals statistisch 
erfasst. Insgesamt wurden 2011 stadtweit 2681,50 Angebotsstunden in diesem Handlungsfeld 
geleistet.  
 
 
 
 
3. Ausblick 
 
Der Kinder- und Jugendförderplan unterstützt die Qualitätsentwicklung und Leistungsste uerung in 
den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Ki n-
der- und Jugendschutz.  
 
Die Systematik des Kinder- und Jugendförderplans hat sich in den Grundsätzen bewährt. Das B e-
richtswesen wird an einigen Stellen angepasst, damit die zur Verfügung stehen den Daten noch 
stärker für die inhaltliche Arbeit nutzbar gemacht werden können und einen differenzierteren Blick 
auf das jeweilige Tätigkeitsfeld ermöglichen. 
 
Im Jahr 2014 wird der 3. Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Münster mit einer Lau fzeit von 5 
Jahren in die politischen Gremien eingebracht. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
 
Antrag der CDU Nr. A-R/0073/2011  
„Angebote für Jugendliche und junge  Erwachsene erhalten bzw. ausbauen“

a-r-0073-2011_1

1904 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2011 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
        
  
 
28.11.2011 
Antrag 
 
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene erhalten bzw. 
ausbauen 
 
 
  
Der Rat möge beschließen 
 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah einen Bericht über die Bedarfe und Angebote im 
Bereich der Offenen Jugendarbeit vorzulegen. Auf Grundlage dieses Berichtes soll ein 
Bedarfsplan erarbeitet werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
In den vergangenen Jahren wurden in der Stadt Münster erhebliche Anstrengungen 
vorgenommen, um die Betreuungsplätze und- möglichkeiten für Kinder zwischen drei und 
sechs Jahren und unter drei Jahren in Kindertagesstätten oder durch Tageseltern 
bedarfsgerecht auszubauen. Parallel dazu wurden die Angebote der Offenen 
Ganztagsschule und in jüngster Vergangenheit auch zur Übermittags- bzw. 
Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen verstärkt und an die aktuellen 
gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst.  
Die Offene Jugendarbeit in Münster hat an dieser positiven Entwicklung bislang nicht 
teilhaben können, da eine weitere Förderung bzw. Ausbau der Angebote nicht stattgefunden 
hat.    
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg 
Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von 
Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland            
Peter Wolfgarten 
 
.

Beratungsverlauf (1)

06.03.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 7
  • Drei Eichen
  • Holtrode

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0987/2012
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37