V/0987/2012
Bericht zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0987/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Bericht zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Münster Beratungsfolge 06.03.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Der Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0073/2011 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: 1. Ausgangslage Kinder und Jugendliche wachsen in eine Gesellschaft hinein, die von sozialen, kulturellen, techn i- schen und ökonomischen Umbrüchen gekennzeichnet ist. Neben Familie und Schule ist insbeso n- dere die offene und mobile Jugendarbeit als dritte Säule der Sozialisationsinstanzen ein bedeuten- des Unterstützungssystem für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche finden in Münster ein vielseitiges Fre izeit- und Betreuungsangebot vor, welches kontinuierlich und zeitgemäß weiterentwickelt wird. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2011 beinhaltet den Anspruch, Bedarfe und Angebote im Bereich der Kinder - und Jugendarbeit zu benennen und einen entsprechenden Bedarfsplan zu entwickeln. Vorlagen-Nr.: V/0987/2012 Auskunft erteilt: Herr Kentrup Frau Thesing Ruf: 492-5894 492-5525 E-Mail: kentrup@stadt-muenster.de thesings@stadt-muenster.de Datum: 08.02.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0987/2012 Laut Beschluss des Kinder – und Jugendfördergesetzes durch den Landtag NRW im Oktober 2004 sind Kommunen dazu verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode aufzustellen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Münster nach und hat bereits zwei Kinder- und Jugendförderpläne in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe erstellt. Der aktuelle Kinder und Jugendförderplan ( V/0158/2010) hat eine Laufzeit bis 2014 und wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 11.05.2010 eing ebracht und am 30.06.2010 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Bericht enthält strategische Ziele und Leitprinzipien, gibt einen Überblick über allgemeine Planungsgrundlagen zur Bevölkerungs - und Sozialstruktur und liefert Bestandsdaten und Analysen für die Arbeit der freien und dem öffent- lichen Träger. Der Kinder- und Jugendförderplan dient der gezielten Bedarfs- und Maßnahmenplanung und bildet die Grundlage für Zielvereinbarungen in der Zusammenarbeit des Amtes für Kinder, Jugend liche und Familien mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Der Kinder - und Jugendförderplan beinhaltet Handlungsempfe hlungen, die unter anderem eine Arbeitsgrundlage für die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit bilden. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in enger Kooperation zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger, dazu erfolgen intensive Jahres - und Arbeitsgespräche. Dar- über hinaus existieren unterschiedliche Vernetzungs - und Arbeitsgremien wie z. B. die Arbeitsg e- meinschaften gem. § 78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“, in denen an den Handlungsempfehlungen gearbeitet wird. 2. Sachstand Neben der inhaltlichen und qualitativen Weiterentwicklung sind in Münster besonde rs fo lgende Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung der letzten Jahre hervorzuheben, die die positive En t- wicklung sichtbar machen: Nr. Einrichtung Fläche Realisierung / Er- öffnung 1 Gievenbeck, „La Vie“ Träger: Stadt Münster (1.200 qm; Multi- funktionshaus) Oktober 2003 2 Hiltrup, „37 Grad“ Träger: Stadt Münster (380 qm) Januar 2005 3 Albachten, „Albatros“ Träger: AWO (300 qm) August 2005 4 Roxel, „Anne Jakobi Haus“ Träger: CVJM (1.350 qm; Kom- bieinrichtung) November 2006 - 3 - V/0987/2012 5 Handorf, „Jugendzentrum Drei Eichen Träger: Handorfer Netzwerk Jugend e.V. (790 qm, Kombiein- richtung) August 2008 6 Sprakel, „Jugendzentrum Sprakel“ Träger: Outlaw gGmbH (520 qm, Kombieinrichtung) Oktober 2009 7 Gelmer, „ Jugendtreff Gelmer“ Träger: Schule, Jugend, Kids & Co e.V. (120qm) April 2010 8 Hiltrup, Erweiterung „37 Grad“ Träger: Stadt Münster (190 qm) September 2010 9 Wolbeck, „Bauspieltreff Holtrode“ Träger: Outlaw gGmbH (90 qm plus Außen- fläche, Kombiein- richtung) Juni 2011 10 Mauritz Mitte; „ Kindertreff Pötter- hoek“ Träger: Stadt Münster (185 qm) September 2011 Bezogen auf die inhaltliche und fachliche Weiterentwicklun g wird der Umsetzungsstand der w e- sentlichen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans dargestellt: Handlungsempfehlung „Leistungsvereinbarungen (LV) der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ Zur Optimierung der Leistungssteuerung zwischen dem öffentlichen und freien Träger werden die Leistungsvereinbarungen neu ausgerichtet. Auf der Grundlage der bestehenden Leistungsverei n- barungen werden in einem gemeinsamen Prozess Finanzen, pädagogische Leistungen, Ang e- botsstunden und die Qualität in eine engere Wechselwirkung gestellt. In enger Kooperation mit den beiden Trägern Outlaw gGmbH und CVJM wurde ein Prototyp für die „neuen“ Leistungsvereinbarungen entwickelt und vereinbart. Diese Vereinbarung bildet die Grund- lage für die individuellen Leistungsvereinbarungen für alle 44 Einrichtungen der Offenen Kinder - und Jugendarbeit. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien durchla u- fen alle Einrichtungen diesen Prozess. Stand Abgeschlossene LV Kurz vor Abschluss In Bearbeitung Gesamt 12 / 2012 6 10 28 44 - 4 - V/0987/2012 Bis zum Ablauf des bestehenden Kinder - und Jugendförderplans 2010-2014 werden alle Einric h- tungen eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Handlungsempfehlung „Leistungsvereinbarung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit“ In Federführung des Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im zweiten Halbjahr 2012 eine Workshop-Reihe zur erstmaligen Erstellung von Leistungsvereinbarungen für die „Aufsuchen- de Jugendsozialarbeit“ konzipiert. Im fachlich -dialogischen Austausch wurden ein Raster und ein Prototyp mit den VSE NRW e.V. für die Leistung sbeschreibung der Aufsuchenden Jugendsozia l- arbeit entwickelt. Alle Träger der aufsuchenden Angebote erarbeiten in enger fachlicher Begleitung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien individuelle Leistungsvereinbarungen. Stand Abgeschlossene LV Kurz vor Abschluss In Bearbeitung Gesamt 12 / 2012 1 - 12 13 Die Leistungsvereinbarungen für die aufsuchende Jugendsozialarbeit werden bis Ende 2013 a b- geschlossen. Handlungsempfehlung „Öffnungszeiten am Wochenende“ Aktuelle Veränderungen, insbesondere durch den Ausbau des Ganztags an den Schulen, erfor- dern eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten und Angebo te in den Einrichtungen und werden im Rahmen der Stundenbudgets bedarfsgerecht auch an den Wochenenden vorgehalten. 2010 hatten stadtweit insgesamt 48 % der Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit an den Wochenenden geöffnet, 2011 wurden die Wochenendöffnungszeiten auf 52 % gesteigert. Laut der Ergebnisse der fünften Strukturdatenerhebung des Landes NRW übertrifft die Wochen- endöffnungszeit der Einrichtungen in Münster den landesweiten Durchschnitt um mehr als 10 %. Handlungsempfehlung „Jugendhilfe und Schule“ Jugendhilfe und Schule unterstützen gemeinsam Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, fö r- dern Bildungsprozesse und helfen ihnen bei der Integration in die Gesellschaft. Vielfältige Erfa h- rungen zeigen, dass die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe erfolgreich und für alle B e- teiligten, besonders aber für die Kinder und Jugendlichen, gewinnbringend sein kann. Die im Januar 2012 vom Ausschuss für Kinder, Jugendli che und Familien beschlossenen überar- beiteten Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger enthält nun auch die Position „Projekte zur Kooperation von Kin der- und Jugendhilfe und Schule“, um Trägern der Kinder- und Jugendarbeit eine stärkere Kooperation mit Schulen zu ermöglichen. - 5 - V/0987/2012 Handlungsempfehlung „Verantwortung für den Sozialraum“ Zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit erfordert ebenso eine „Verantwortu ng für den Soz ialraum“. Dazu gehört, dass Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit über Informationen über Sozialstrukturdaten ihres Stadtteils verfügen, Kenntnisse über Jugendtreffpunkte und Cliquenb e- wegungen im ihrem Sozialraum haben. Der persönliche Kontakt im Stadtteil und das B ewerben der eigenen Angebote gehören ebenfalls dazu. Durch einen beständigen Austausch der Fachkräf- te wird die Schnittstelle zwischen der einrichtungsbezogenen Kinder - und Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit bearbeitet. Anhand von Fallbesprechungen und Gefährdung s- beurteilungen von Kindern und Jugendlichen werden die Angebote im Stadtteil koordiniert und Maßnahmen umgesetzt. 2011 wurde der Umfang im Angebotsfeld „Verantwortung für den Sozialraum“ erstmals statistisch erfasst. Insgesamt wurden 2011 stadtweit 2681,50 Angebotsstunden in diesem Handlungsfeld geleistet. 3. Ausblick Der Kinder- und Jugendförderplan unterstützt die Qualitätsentwicklung und Leistungsste uerung in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Ki n- der- und Jugendschutz. Die Systematik des Kinder- und Jugendförderplans hat sich in den Grundsätzen bewährt. Das B e- richtswesen wird an einigen Stellen angepasst, damit die zur Verfügung stehen den Daten noch stärker für die inhaltliche Arbeit nutzbar gemacht werden können und einen differenzierteren Blick auf das jeweilige Tätigkeitsfeld ermöglichen. Im Jahr 2014 wird der 3. Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Münster mit einer Lau fzeit von 5 Jahren in die politischen Gremien eingebracht. i.V. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlage: Antrag der CDU Nr. A-R/0073/2011 „Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene erhalten bzw. ausbauen“
a-r-0073-2011_1
1904 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2011
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
28.11.2011
Antrag
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene erhalten bzw.
ausbauen
Der Rat möge beschließen
Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah einen Bericht über die Bedarfe und Angebote im
Bereich der Offenen Jugendarbeit vorzulegen. Auf Grundlage dieses Berichtes soll ein
Bedarfsplan erarbeitet werden.
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden in der Stadt Münster erhebliche Anstrengungen
vorgenommen, um die Betreuungsplätze und- möglichkeiten für Kinder zwischen drei und
sechs Jahren und unter drei Jahren in Kindertagesstätten oder durch Tageseltern
bedarfsgerecht auszubauen. Parallel dazu wurden die Angebote der Offenen
Ganztagsschule und in jüngster Vergangenheit auch zur Übermittags- bzw.
Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen verstärkt und an die aktuellen
gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst.
Die Offene Jugendarbeit in Münster hat an dieser positiven Entwicklung bislang nicht
teilhaben können, da eine weitere Förderung bzw. Ausbau der Angebote nicht stattgefunden
hat.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg
Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Edgar Drüge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von Göwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Teresa Küppers
Franz-Pius Graf von
Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Peter Wolfgarten
.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 7
- Drei Eichen
- Holtrode
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0987/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37