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V/0075/2019

Keine Straßenbenennung nach Rudolf Breilmann

Vorlagen 15.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.03.2019, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage_1_Anregung-2018-00235

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Anlage_A_Vorlage-V-0075-2019

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2733 Zeichen

V/0075/2019 
V/0075/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Keine Straßenbenennung nach Rudolf Breilmann 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat aktuell nicht die Absicht, nach dem Maler und Bildhauer 
Rudolf Breilmann eine Straße oder einen Weg zu benennen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
In der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nr. 2018-00235 wird der Vorschlag gemacht, eine 
Straße oder einen Weg, zum Beispiel den Seitenweg an der Aa vom Bispinghof bis zum Spiekerhof, 
nach Rudolf Breilmann zu benennen.  
Rudolf Breilmann (1929-2018) geboren und aufgewachsen in Münster, absolvierte nach dem Abitur 
am Paulinum eine Ausbildung zum Steinmetz, begann Architektur zu studieren, wechselte zum 
Kunststudium und errichtete später ein Atelier an der Grünen Gasse. Breilmann zählte über Jahr-
zehnte zu den bedeutendsten und bekanntesten Künstlern des Münsterlandes. Breilmanns Werkver-
zeichnis enthält mehr als 1.700 Plastiken, Brunnen, Reliefs, Denkmäler, Bildstöcke, Stelen und Skulp-
turen – ohne die ungezählten Zeichnungen, Bilder und Grafiken. Beispiele für seine Kunst sind im 
Rathausinnenhof die Friedenstaube am Rathausturm und gegenüber die drei Bronzereliefs zur Ge-
schichte der Stadt Münster, die drei Bronzestatuen »Nikolaus« am Horsteberg, »Nepomuk« auf der 
Brücke am Bispinghof und »Paulus« am Paulinum, das Portal der Petrikirche, das Portal der Mar-
tinikirche und viele andere.
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
15.02.2019 
 
Ihr Ansprechpartner: 
Herr Zimmermann 
Telefon: 492 62 42 
ZimmermannBernhard@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0075/2019 
Im Stadtgebiet Münster sind über 600 Straßen, Wege und Plätze nach Personen benannt – 90 Pro-
zent nach Männern und nur etwa 10 Prozent nach Frauen. Deshalb hat die Bezirksvertretung Müns-
ter-Mitte die Absicht, wenn Straßen nach Personen benannt werden, Frauen vorzuziehen bis ein 
Gleichgewicht hergestellt ist.  
Darüber hinaus gab es seit Jahren immer wieder Vorschläge, zusätzliche Straßennamen in die Alt-
stadt einzufügen. Deshalb hat der Ältestenrat der BV-Mitte entschieden, dass nur dann Straßen, We-
ge oder Plätze benannt oder umbenannt werden sollen, wenn die Benennungen für die Bestimmung 
von Adressen notwendig sind. Das ist bei dem Seitenweg an der Aa vom Bispinghof bis zum Spie-
kerhof aber nicht der Fall. 
Deshalb empfiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung der Anregung nicht zu folgen.  
 
In Vertretung 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung 
Anlage A Kurzfassung

Anlage_1_Anregung-2018-00235

2157 Zeichen

Von: 
An: Andreas Lembeck 
Betreff: Fwd: Posthume Ehrung für Rudolf Breilmann 
Datum: Dienstag, 20. November 2018 10:27:36 
[Vorsicht Internetmail]: 
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine 
Anhaltspunkte für Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ 
Outlook 
-------- Weitergeleitete Nachricht -------- 
Betreff: Posthume Ehrung für Rudolf Breilmann 
Datum: Mon, 19 Nov 2018 16:47:41 +0100 
Von: 
An: fischer-baumeister@gruene-muenster.de 
Sehr geehrter Herr Fischer-Baumeister, 
mit einem Anliegen wende ich mich an Sie als Bürgermeister der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte und bitte um Ihre Unterstützung für 
eine Straßenbenennung. 
Kurz der Sachverhalt: 
Der Maler und Bildhauer Rudolf Breilmann hat für Münster-Roxel gelebt. 
Er starb in diesem Jahr, 2019 jährt sich der 90. Geburtstag. Sein 
Schaffenswerk ist hauptsächlich in Münster und dem Münsterland in 
vielfältiger Form zu finden. Breilmanns Plastiken in Münster sind der 
Bürgerschaft wohlbekannt: Der Hl. Nepomuk am Aegidiimarkt, der 
Nikolaus am Horsteberg, die Friedenstaube am Rathaus, der 
Spökenkieker am Mühlenhofmuseum, Bronzereliefs über die Geschichte 
der Stadt im Innenhof Stadthaus 1, verschiedene Kirchenportale, 
Statuen am Paradies des Doms und viele weitere Kunstwerke. 
Über sein Leben und Wirken finden Sie weitere Informationen auf 
meiner Webseite: 
https://www.sto- 
ms.de/bildgeschichte/m%C3%BCnsters-nikolaus-auf-breilmanns- 
spuren/ 
Mein Wunsch und meine Bitte: 
Für Rudolf Breilmann möchte ich eine posthume Ehrung seitens der 
Stadt anregen. Gedacht haben ich eine Straße nach seinem Namen zu 
benennen. Ich kann mir gut vorstellen, den kleinen Seitenweg an der 
Aa in Höhe des Bispinghofs hierfür zu wählen: Breilmann-Pättchen oder 
Rudolf-Breilmann-Weg. Mit der Witwe, Frau Renate Breilmann, habe ich 
gesprochen. Sie ist damit einverstanden und würde aus diesem Anlass 
eine Plastik stiften. 
Etliche Befürworter einer posthumen Ehrung seitens der Stadt kann ich 
Ihnen benennen. 
$QUHJXQJ1U

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 
Freundliche Grüße

Anlage_A_Vorlage-V-0075-2019

1295 Zeichen

Anlage A zur V/0075/2019 
Kurzüberblick 
 
Es wird keine Straßenbenennung nach dem Bildhauer und Maler Rudolf Breilmann beschlossen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dient dem Ziel »Münster auf der 
Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  09 02 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in 
Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Anlage A

1295 Zeichen

Anlage A zur V/0075/2019 
Kurzüberblick 
 
Es wird keine Straßenbenennung nach dem Bildhauer und Maler Rudolf Breilmann beschlossen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dient dem Ziel »Münster auf der 
Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  09 02 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in 
Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Aegidiimarkt
  • Horsteberg
  • Bispinghof
  • Spiekerhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0075/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37