2027/2022
Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Entwicklung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung
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Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Anfrage KUK 30.08.2022
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Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss für Kunst und Kultur am 30.08.2022: 1. Wie kann die Besetzung der Fachexpertise aussehen - umfassen die Expert*innen auch Personen aus der Fachverwaltung? Antwort der Verwaltung: Es ist essenzieller Bestandteil des Konzeptes, alle Themenbereiche unter Beteiligung der jeweiligen Fachämter zu bearbeiten. Hierzu soll ein permanenter dezernatsübergreifender Austausch etabliert werden. Bei der hier vorliegenden Vorlage geht es um die Beauftragung einer (externen) fachlichen Expertise für die zu bearbeitenden Teilbereiche. Diese fachliche Begleitung soll eine Ergänzung der themenspezifischen Sprint-Teams innerhalb der Fachverwaltung darstellen. 2. Geht es auch um Fragen des Landschaftsschutzes? Antwort der Verwaltung: Ein Bereich der oben angesprochenen Sprint-Teams soll sich bspw. mit der Schaffung einer nachhaltigen Lösung für das Thema „Open Air –Spielstätten“ beschäftigen. Vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung von Expertise aus dem Bereich des Landschaftsschutzes zwingend eingeplant. 3. Wie weit sind die Erkenntnisse von 2022 nutzbar? Antwort der Verwaltung: Die Erkenntnisse des in der Vorlage angesprochenen Statusberichts „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ bilden die Basis für den beschriebenen Prozess. Die dort benannten Maßnahmen sollen durch den anstehenden Transformationsprozess dazu führen, dass Kunst und Kultur in der Stadtentwicklung im künftigen Verwaltungshandeln berücksichtigt und implementiert werden. 4. Welchen Mehrwert ergibt sich durch die Verausgabung der Mittel? Antwort der Verwaltung: Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel ermöglicht der Verwaltung, noch in 2022 mit allen notwendigen Vorarbeiten für den Transformationsprozess zu beginnen. Dies beinhaltet sowohl die Zusammenstellung des Expert*innen-Teams als auch die inhaltliche Vorbereitung der Sprint-Teams. Ohne die Bereitstellung der mit der Vorlage beantragten Mittel kann mit der Umsetzung des Prozesses erst ab 2023 begonnen werden, so dass sich der ohne hin bereits durch die Pandemie verzögerte Prozess, weiter hinziehen würde. 5. Was ist im Detail unter dem Transformationsprozess zu verstehen? Antwort der Verwaltung: Ganz konkret beinhaltet der Transformationsprozess die Bildung von Sprint-Teams zu den Handlungsfeldern des Statusberichts „Kreativräume in der Stadtentwicklung“. Diese sollen die im Statusbericht formulierten einzelnen Maßnahmen und Vorhaben unter Begleitung externer Fachexpertise in Form von Beschlüssen oder beispielsweise der Erweiterung des Clubkatasters umsetzen. Am Ende dieses Prozesses steht das Handlungskonzept „Kreativräume in der Stadtentwicklung“, in welchem verbindliche Leitlinien für künftiges Verwaltungshandeln - auf Basis der Prozessergebnisse - aufgestellt werden. 6. In welchem Verhältnis steht die Vorlage zu der bereits verabschiedeten Vorlage zum KRM und zu den im Haushalt eingestellten Mitteln? Antwort der Verwaltung: Die mit der aktuellen Vorlage beantragten Mittel sind Teil der Planungen zur Umsetzung der Aufgaben der Stabsstelle Kulturraummanagement in 2022. Wie bereits oben beschrieben, sind sie notwendig, um noch in diesem Jahr mit den Vorbereitungen für den Start des Vorhabens beginnen zu können. Der Hauptteil des Transformationsprozesses liegt im Jahr 2023 und ist dort über die Mittel des KRM abgedeckt. 7. Welches konkrete Ziel wird hiermit verfolgt? Antwort der Verwaltung: Die konkreten Ziele des beschriebenen Vorhabens liegen in der Schaffung verbindlicher Leitlinien und nachhaltiger Maßnahmen zum Schutz von bestehenden Kulturräumen und deren Weiterentwicklung vor dem Hintergrund der sich wandelnden Bedürfnisse einer wachsenden Metropole. Nach Auffassung der Verwaltung kann die fortschreitende Verdrängung von Kulturräumen nur durch das Zusammenspiel solcher Leitlinien und innovativer Herangehensweisen langfristig verhindert werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 2027/2022 Freigabedatum 11.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Entwicklung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung Beschlussorgan Rat/Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maßnahme aus der Kulturentwicklungsplanung (KEP): Entwicklung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 50.000 Euro stehen im Haus- haltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Hauptausschuss 19.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Maßnahme: Entwicklung eines Entwicklung eines Hand- lungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung (s. KEP Seite 144). Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. In Köln sowie in den meisten deutschen Metropolen haben sich Kunst und Kultur sowie Kreativwirt- schaft längst zu einem Kernmarkt mit überdurchschnittlicher Bedeutung entwickelt, welcher das Image der Stadt maßgeblich prägt. Im Zuge des anhaltenden Zuzugs und dem damit einhergehenden Druck auf innerstädtische Flächen und den Wohnungsmarkt geraten kulturell und kreativwirtschaftlich genutzte Standorte vermehrt in 3 den Fokus von städtebaulichen Entwicklungen und dadurch zunehmend in Bedrängnis. Mit Ratsbeschluss vom 06. Februar 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Voraussetzungen zur Sicherung und Integration von Kreativräumen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu schaffen. Im Jahr 2019 erfolgte die Erarbeitung einer Studie, welche Maßnahmen und Instrumente zum Schutz und Erhalt entsprechender Orte umfassend beschrieb und als Handlungsempfehlungen auf konkrete Kölner Standorte übertrug. Diese Studie wurde verwaltungsintern im Zuge eines Ämterbeteiligungsverfahrens unter der Feder- führung des Kulturamtes (in Zusammenarbeit mit Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt) von den jeweiligen Fachämtern bewertet und in einem Statusbericht „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ fixiert. Maßgeblicher Bestandteil und Grundlage dieses Statusberichtes sind die in der Kulturentwicklungs- planung (KEP) aufgeführten Raumbedarfe. Diese sind 2019 im Rat politisch beschlossen worden und stellen auch für die weitere Bearbeitung eine der zentralen Säulen dar. Aufbauend auf den Ergebnissen des oben genannten Statusberichts soll die Transformation zu einem verbindlichen Handlungskonzept für Kreativräume in der Stadtentwicklung – ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ – vollzogen und die darin formulierten Maßnahmen um- gesetzt werden. Die Mittel sollen für die Konzeption des modularen Transformationsprozesses durch externe Fachleu- te verwendet werden. Dies beinhaltet auch die Beteiligung externer Fachexpertise in den Bereichen Planung und Genehmigung sowie die Einspeisung von Best Practice Beispielen. So soll ein produkti- ver und partizipativer Dialog im Dreiklang aus Politik, Szene und Verwaltung zu neuen für Köln inno- vativen Ergebnissen führen. Dieser Prozess wird zukünftig federführend von der neuen Stabstelle Kulturraummanagement im De- zernat für Kunst und Kultur betreut. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 50.000 Euro stehen im Haus- haltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung (KEP) im Förderbereich des Kultur- dezernates VII zur Verfügung und können im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Deckung des Kostenträgers des Kulturraummanagements (KRM) innerhalb des Teilplanes 0416- Kulturförderung, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen herangezogen wer- den.
Anlage 2 Vorabauszug Rat 08.9.2022
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Anlage 2 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates vom 08.09.2022 öffentlich 10.5 Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungsplans: Entwick- lung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung 2027/2022 Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Hauptausschuss ver- wiesen. __________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Hammer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2027/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.09.2022
- Erstellt
- 20.06.2022 13:40