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2027/2022

Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Entwicklung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.09.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2022, TOP 6.2

Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Anfrage KUK 30.08.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug Rat 08.9.2022

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Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Anfrage KUK 30.08.2022

4002 Zeichen

Anlage 1  
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss für 
Kunst und Kultur am 30.08.2022: 
 
1. Wie kann die Besetzung der Fachexpertise aussehen - umfassen die 
Expert*innen auch Personen aus der Fachverwaltung? 
Antwort der Verwaltung:  
Es ist essenzieller Bestandteil des Konzeptes, alle Themenbereiche unter Beteiligung der 
jeweiligen Fachämter zu bearbeiten. Hierzu soll ein permanenter dezernatsübergreifender 
Austausch etabliert werden.  
Bei der hier vorliegenden Vorlage geht es um die Beauftragung einer (externen) fachlichen 
Expertise für die zu bearbeitenden Teilbereiche. Diese fachliche Begleitung soll eine 
Ergänzung der themenspezifischen Sprint-Teams innerhalb der Fachverwaltung darstellen. 
 
2. Geht es auch um Fragen des Landschaftsschutzes? 
Antwort der Verwaltung:  
Ein Bereich der oben angesprochenen Sprint-Teams soll sich bspw. mit der Schaffung einer 
nachhaltigen Lösung für das Thema „Open Air –Spielstätten“ beschäftigen. Vor diesem 
Hintergrund ist die Einbeziehung von Expertise aus dem Bereich des Landschaftsschutzes 
zwingend eingeplant.  
 
3. Wie weit sind die Erkenntnisse von 2022 nutzbar? 
Antwort der Verwaltung:  
Die Erkenntnisse des in der Vorlage angesprochenen Statusberichts „Kreativräume in der 
Stadtentwicklung“ bilden die Basis für den beschriebenen Prozess. Die dort benannten 
Maßnahmen sollen durch den anstehenden Transformationsprozess dazu führen, dass 
Kunst und Kultur in der Stadtentwicklung im künftigen Verwaltungshandeln berücksichtigt 
und implementiert werden.  
 
4. Welchen Mehrwert ergibt sich durch die Verausgabung der Mittel? 
Antwort der Verwaltung:  
Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel ermöglicht der Verwaltung, noch in 2022 mit allen 
notwendigen Vorarbeiten für den Transformationsprozess zu beginnen. Dies beinhaltet 
sowohl die Zusammenstellung des Expert*innen-Teams als auch die inhaltliche Vorbereitung 
der Sprint-Teams.  
Ohne die Bereitstellung der mit der Vorlage beantragten Mittel kann mit der Umsetzung des 
Prozesses erst ab 2023 begonnen werden, so dass sich der ohne hin bereits durch die 
Pandemie verzögerte Prozess, weiter hinziehen würde.

5. Was ist im Detail unter dem Transformationsprozess zu verstehen? 
Antwort der Verwaltung: 
Ganz konkret beinhaltet der Transformationsprozess die Bildung von Sprint-Teams zu den 
Handlungsfeldern des Statusberichts „Kreativräume in der Stadtentwicklung“. Diese sollen 
die im Statusbericht formulierten einzelnen Maßnahmen und Vorhaben unter Begleitung 
externer Fachexpertise in Form von Beschlüssen oder beispielsweise der Erweiterung des 
Clubkatasters umsetzen. Am Ende dieses Prozesses steht das Handlungskonzept 
„Kreativräume in der Stadtentwicklung“, in welchem verbindliche Leitlinien für künftiges 
Verwaltungshandeln - auf Basis der Prozessergebnisse - aufgestellt werden. 
 
6. In welchem Verhältnis steht die Vorlage zu der bereits verabschiedeten Vorlage 
zum KRM und zu den im Haushalt eingestellten Mitteln? 
Antwort der Verwaltung: 
Die mit der aktuellen Vorlage beantragten Mittel sind Teil der Planungen zur Umsetzung der 
Aufgaben der Stabsstelle Kulturraummanagement in 2022.  
Wie bereits oben beschrieben, sind sie notwendig, um noch in diesem Jahr mit den 
Vorbereitungen für den Start des Vorhabens beginnen zu können. Der Hauptteil des 
Transformationsprozesses liegt  im Jahr 2023 und ist dort über die Mittel des KRM 
abgedeckt. 
 
7. Welches konkrete Ziel wird hiermit verfolgt? 
Antwort der Verwaltung: 
Die konkreten Ziele des beschriebenen Vorhabens liegen in der Schaffung verbindlicher 
Leitlinien und nachhaltiger Maßnahmen zum Schutz von bestehenden Kulturräumen und 
deren Weiterentwicklung vor dem Hintergrund der sich wandelnden Bedürfnisse einer 
wachsenden Metropole. Nach Auffassung der Verwaltung kann die fortschreitende 
Verdrängung von Kulturräumen nur durch das Zusammenspiel solcher Leitlinien und 
innovativer Herangehensweisen langfristig verhindert werden.

Beschlussvorlage Rat

5508 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/25 
 
Vorlagen-Nummer 
 2027/2022 
Freigabedatum 
 11.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Entwicklung eines 
Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung 
Beschlussorgan 
Rat/Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maßnahme aus 
der Kulturentwicklungsplanung (KEP): 
 
Entwicklung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 50.000 Euro stehen im Haus-
haltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022 
Hauptausschuss 19.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses.  
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Maßnahme: Entwicklung eines Entwicklung eines Hand-
lungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung (s. KEP Seite 144). 
Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. 
In Köln sowie in den meisten deutschen Metropolen haben sich Kunst und Kultur sowie Kreativwirt-
schaft längst zu einem Kernmarkt mit überdurchschnittlicher Bedeutung entwickelt, welcher das 
Image der Stadt maßgeblich prägt. 
Im Zuge des anhaltenden Zuzugs und dem damit einhergehenden Druck auf innerstädtische Flächen 
und den Wohnungsmarkt geraten kulturell und kreativwirtschaftlich genutzte Standorte vermehrt in

3 
den Fokus von städtebaulichen Entwicklungen und dadurch zunehmend in Bedrängnis.  
Mit Ratsbeschluss vom 06. Februar 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Voraussetzungen zur 
Sicherung und Integration von Kreativräumen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu 
schaffen. Im Jahr 2019 erfolgte die Erarbeitung einer Studie, welche Maßnahmen und Instrumente 
zum Schutz und Erhalt entsprechender Orte umfassend beschrieb und als Handlungsempfehlungen 
auf konkrete Kölner Standorte übertrug. 
Diese Studie wurde verwaltungsintern im Zuge eines Ämterbeteiligungsverfahrens unter der Feder-
führung des Kulturamtes (in Zusammenarbeit mit Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt) von den 
jeweiligen Fachämtern bewertet und in einem Statusbericht „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ 
fixiert. 
Maßgeblicher Bestandteil und Grundlage dieses Statusberichtes sind die in der Kulturentwicklungs-
planung (KEP) aufgeführten Raumbedarfe. Diese sind 2019 im Rat politisch beschlossen worden und 
stellen auch für die weitere Bearbeitung eine der zentralen Säulen dar.  
Aufbauend auf den Ergebnissen des oben genannten Statusberichts soll die Transformation zu einem 
verbindlichen Handlungskonzept für Kreativräume in der Stadtentwicklung – ein Schlüsselprojekt der 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ – vollzogen und die darin formulierten Maßnahmen um-
gesetzt werden. 
Die Mittel sollen für die Konzeption des modularen Transformationsprozesses durch externe Fachleu-
te verwendet werden. Dies beinhaltet auch die Beteiligung externer Fachexpertise in den Bereichen 
Planung und Genehmigung sowie die Einspeisung von Best Practice Beispielen. So soll ein produkti-
ver und partizipativer Dialog im Dreiklang aus Politik, Szene und Verwaltung zu neuen für Köln inno-
vativen Ergebnissen führen.  
Dieser Prozess wird zukünftig federführend von der neuen Stabstelle Kulturraummanagement im De-
zernat für Kunst und Kultur betreut. 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 50.000 Euro stehen im Haus-
haltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung (KEP) im Förderbereich des Kultur-
dezernates VII zur Verfügung und können im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Deckung 
des Kostenträgers des Kulturraummanagements (KRM) innerhalb des Teilplanes 0416-
Kulturförderung, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen herangezogen wer-
den.

Anlage 2 Vorabauszug Rat 08.9.2022

558 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates vom 
08.09.2022  
öffentlich 
10.5 Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungsplans: Entwick-
lung eines Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung 
2027/2022 
 
Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Hauptausschuss ver-
wiesen. 
__________  
Anmerkung:  
Verweisungsantrag von RM Hammer

Beratungsverlauf (4)

30.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
19.09.2022 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2027/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.09.2022
Erstellt
20.06.2022 13:40