2310/2017
Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn (RB 25)
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Beschlussvorlage Ausschuss
4487 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 2310/2017 Freigabedatum 08.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn (RB 25) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Beteiligung der Stadt Köln an der Finanzierung einer Machbar- keitsstudie für die Oberbergische Bahn in Höhe von 50.000 Euro aus Mitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNV- Gesetz NRW zu. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass sich die Stadt Köln nicht an der Machbarkeitsstudie beteili- gen soll. Verkehrsausschuss 05.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das bestehende Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) soll gemäß des am 17.03.2016 beschlossenen Nahverkehrsplans des Nahverkehr Rheinland (NVR) deutlich ausgeweitet werden, um der schon heute sehr hohen Nachfrage zu entsprechen und Engpässe abzubauen. Ein wesentlicher Aspekt der langfristigen Angebotsentwicklung ist eine schrittweise Umwandlung von Regionalbahnen in S-Bahn-Linien. Hierzu gehört auch die Linie RB 25, die zwischen Meinerzhagen und Köln verkehrt und ebenfalls in das S-Bahnnetz Köln integriert werden soll. Voraussetzung für den Betrieb ist, dass die Bahnstrecke, als eine der letzten neben der Eifelstrecke noch dieselbetriebenen Strecke im Groß- raum Köln, elektrifiziert wird. Im letzten Jahr haben sich die anliegenden Städte und Gemeinden im Ober- und Rheinisch- Bergischen Kreis zusammen mit den beiden Kreisen unter dem Label „Bündnis Oberbergische Bahn“ zusammengeschlossen, um gemeinsam für Verbesserungen an der Linie RB 25 zu werben. Hierbei wurde vereinbart, eine gemeinsame Machbarkeitsstudie durch den NVR in Auftrag zu geben. Ende April 2017 hat der NVR die Anrainerkommunen und -kreise zu einem Auftakttermin eingeladen, um die gemeinsame Beauftragung der Machbarkeitsstudie zu besprechen. Die Kosten der Machbarkeits- studie sollen wie folgt aufgeteilt werden: Der Oberbergischer Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, die Stadt Köln und der NVR beteiligen sich mit jeweils 50.000 €, der Rhein-Sieg-Kreis mit 10.000 € sowie die Industrie- und Handelskammer mit 20.000 € an den Gesamtkosten. Die Machbarkeitsstudie ist ein erster wichtiger Schritt, um die verkehrlichen Grundlagen und den Um- fang des notwendigen Ausbaus zu ermitteln. Durch die geplante Taktverdichtung im Rahmen des S- Bahnbetriebs wird für den Pendler- und Freizeitverkehr zwischen den angrenzenden Gebietskörper- schaften und Naherholungsgebieten der Bahnstrecke ein attraktives Verkehrsangebot geschaffen. Innerhalb von Köln erhalten die Bereiche um den Haltepunkt „Köln Frankfurter Straße“ eine verbes- serte Anbindung an andere Stadtteile. Mit der langfristig geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 von Köln-Mülheim über die Frankfurter Straße entsteht dort ein weiterer Verknüpfungspunkt zwi- schen dem städtischen und regionalen Schienennetz. Nach der im Entwurf vorliegenden Leistungsbeschreibung sollen die betrieblichen, verkehrlichen und technischen Machbarkeiten eines stufenweisen Ausbaues der Oberbergischen Bahn (RB 25) auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln-Messe/Deutz und Gummersbach untersucht werden. Die Strecken- abschnitte außerhalb des Untersuchungsbereiches werden nur insoweit betrachtet, als betriebliche Einflüsse auf den Untersuchungsraum zu erwarten sind oder aber von dort nach außen ausstrahlen. Im Rahmen der Untersuchung sind Stufenkonzepte vorgesehen, in der die einzelnen möglichen Bau- stufen auf Realisierbarkeit, betriebliche Vorteile und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. In einem ersten Modul A sollen die betriebliche und technische Machbarkeit untersucht werden. In einem zweiten Modul B sind die verkehrlichen Auswirkungen zu untersuchen und die vereinfachte Standardisierte Bewertung (Verfahrensanleitung von 2016) durchzuführen. Letztendlich sollen im Mo- dul B die Inhalte der gesamten Machbarkeitsstudie (Modul A + B) dokumentiert werden. Die Finanzierung des Kölner Anteils kann aus den nach § 11 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz NRW bereit gestellten Mitteln erfolgen und führt somit nicht zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts. Nach erfolgtem Beschluss werden NVR und Stadtverwaltung eine Verwaltungsvereinbarung für die gemeinsame Beauftragung der Machbarkeitsstudie unterzeichnen. Der NVR wird daraufhin umge- hend die Ausschreibung vornehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2310/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27