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Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1486/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3449/2022 vom 26.01.2023

Stand: Am 02.02.2023 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 26.01.2023 3449/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.02.2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1486/2022) hier: Hundesport in Köln Zur Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1486/2022) nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass die Bahn-Landwirtschaft e.V. in jüngster Vergangenheit drei Kölner Hundesportvereinen (Mülheim, Bocklemünd und Köln-Süd/Eifeltor) die Nutzung ihrer Areale als Trainingsgelände gekündigt hat? Antwort: Bisher war der Verwaltung nicht bekannt, dass die Bahn-Landwirtschaft e. V. in jüngster Ver- gangenheit drei Kölner Hundesportvereinen (Mülheim, Bocklemünd und Köln-Süd/Eifeltor) die Nutzung ihrer Areale als Trainingsgelände gekündigt hat. Frage 2: Welche kommunalen und anderen Richtlinien sowie Regelungen legen fest, ob eine Fläche zur Ausübung der verschiedenen Varianten des Hundesports geeignet ist? Antwort: Eine Nutzung setzt voraus, dass die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie land- schaftsrechtlichen Vorgaben inklusive der immissionsrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Die Arbeit der Sportverwaltung konzentriert sich dabei auf den Sport von Menschen. Hundesport ist dagegen nicht Gegenstand ihrer Aufgabe. Frage 3: Welche konkreten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen kann die Verwaltung den betroffenen Vereinen anbieten, um der Ausdünnung im Kölner Hundesport entgegenzuwirken? Antwort: Vor dem Hintergrund des unter Ziffer 2 beschriebenen Aufgabenzuschnittes gibt es keine fi- nanziellen Fördermöglichkeiten aus dem Sportbudget. Auch steht der Sportverwaltung kein Grundstück für den Hundesport zur Verfügung. Ergänzend hat auch eine verwaltungsinterne Abfrage bei dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster sowie dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen ergeben, dass derzeit keine entsprechenden Grundstücke ver- 2 fügbar sind. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Sportausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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