Mandari Insight

3449/2022

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1486/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2074 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/1 
 
Vorlagen-Nummer 26.01.2023 
 3449/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 02.02.2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1486/2022) 
hier: Hundesport in Köln 
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1486/2022) nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
 
Ist der Verwaltung bekannt, dass die Bahn-Landwirtschaft e.V. in jüngster Vergangenheit drei 
Kölner Hundesportvereinen (Mülheim, Bocklemünd und Köln-Süd/Eifeltor) die Nutzung ihrer 
Areale als Trainingsgelände gekündigt hat? 
 
Antwort: 
 
Bisher war der Verwaltung nicht bekannt, dass die Bahn-Landwirtschaft e. V. in jüngster Ver-
gangenheit drei Kölner Hundesportvereinen (Mülheim, Bocklemünd und Köln-Süd/Eifeltor) die 
Nutzung ihrer Areale als Trainingsgelände gekündigt hat.  
 
Frage 2: 
 
Welche kommunalen und anderen Richtlinien sowie Regelungen legen fest, ob eine Fläche 
zur Ausübung der verschiedenen Varianten des Hundesports geeignet ist? 
 
Antwort: 
 
Eine Nutzung setzt voraus, dass die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie land-
schaftsrechtlichen Vorgaben inklusive der immissionsrechtlichen Regelungen eingehalten 
werden. Die Arbeit der Sportverwaltung konzentriert sich dabei auf den Sport von Menschen. 
Hundesport ist dagegen nicht Gegenstand ihrer Aufgabe. 
 
Frage 3: 
 
Welche konkreten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen kann die Verwaltung den betroffenen 
Vereinen anbieten, um der Ausdünnung im Kölner Hundesport entgegenzuwirken? 
 
Antwort: 
 
Vor dem Hintergrund des unter Ziffer 2 beschriebenen Aufgabenzuschnittes gibt es keine fi-
nanziellen Fördermöglichkeiten aus dem Sportbudget. Auch steht der Sportverwaltung kein 
Grundstück für den Hundesport zur Verfügung. Ergänzend hat auch eine verwaltungsinterne 
Abfrage bei dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster sowie dem Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen ergeben, dass derzeit keine entsprechenden Grundstücke ver-

2 
 
fügbar sind. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3449/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.01.2023
Erstellt
18.10.2022 14:09