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1715/2018

Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 26.03.2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 6.3.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung 7 (Porz)

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Ansehen

Anlage 1 RVO 2018 Aufhebung Porz-Mitte

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Anlage 2 www.isg-porz.de

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Beschlussvorlage Rat

2450 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1715/2018 
Freigabedatum 
04.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen vom 26.03.2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den 
Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen im Stadtteil Porz-Mitte. 
 
Wirtschaftsausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 20.03.2018 die Verkaufsstellenöffnung anlässlich des Porzer Autofrüh-
lings am 10.06.2018 in Stadtteil Porz-Mitte beschlossen (Verwaltungsvorlage 0249/2018). 
Am 30.04.2018 hat die Verwaltung der Weisung des Rates entsprechend die Interessengemeinschaf-
ten der Stadtteile, welche verkaufsoffene Sonntage vom Rat aufgrund der Verwaltungsvorlage 
0249/2018 genehmigt bekommen haben aufgefordert, den Nachweis zu führen, dass Festsetzungs-
anträge/ Sondernutzungsgenehmigungen für die von ihnen benannten Anlässe gestellt sind. 
 
Erst auf erneute Nachfrage am 17.05.2018 wird der Verwaltung bekannt, dass die Innenstadtgemein-
schaft Porz den von ihr benannten Porzer Autofrühling abgesagt hat. Die von dort gegenüber der Ab-
teilungsleitung der Gewerbeabteilung zugesagte Rücknahme des Antrages blieb bis heute aus.  
 
Auf der Internetseite (Anlage 2) der Innenstadtgemeinschaft Porz ist die Absage des Porzer Autofrüh-
ling bestätigt. 
 
Wegen der Nichtdurchführung des Porzer Autofrühling ist der Anlass entfallen, die Genehmigung des 
verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtteil Porz-Mitte daher aufzuheben. 
 
Die Bezirksvertretung Porz, vertreten durch den Bezirksbürgermeister sowie ein Mitglied der Bezirks-
vertretung, hat ihre Zustimmung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagennummer 
1717/2018) am 29.05.2018 erteilt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.06.2018 ist aufgrund des genehmigten Termins am 
10.06.2018 erforderlich. 
Die durch den Ratsbeschluss begünstigten Verkaufsstellen innerhalb der Grenzlinien dürften ansons-
ten rechtmäßig am 10.06.2018 öffnen. Der Beschluss für den Stadtteil Porz-Mitte ist aufzuheben. 
Eine fristgerechte Vorlage war nicht möglich.

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung 7 (Porz)

2699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1717/2018 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen vom 26.03.2018 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 
 
Begründung 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.06.2018 ist aufgrund des genehmigten Termins am 
10.06.2018 erforderlich.  
Die durch den Ratsbeschluss begünstigten Verkaufsstellen innerhalb der Grenzlinien dürften ansons-
ten rechtmäßig am 10.06.2018 öffnen.  
Der Beschluss für den Stadtteil Porz-Mitte ist aufzuheben. 
Eine fristgerechte Vorlage war nicht möglich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz, vertreten durch Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
29.05.2018    Gez. van Benthem  Gez. Redlin

2 
 
1. Der Rat der Stadt Köln hat am 20.03.2018 die Verkaufsstellenöffnung anlässlich des Porzer Auto-
frühlings am 10.06.2018 in Stadtteil Porz-Mitte beschlossen (Verwaltungsvorlage 0249/2018). 
Am 30.04.2018 hat die Verwaltung der Weisung des Rates entsprechend die Interessengemein-
schaften der Stadtteile, welche verkaufsoffene Sonntage vom Rat aufgrund der Verwaltungsvorla-
ge 0249/2018 genehmigt bekommen haben, aufgefordert, den Nachweis zu führen, dass Festset-
zungsanträge/ Sondernutzungsgenehmigungen für die von ihnen benannten Anlässe gestellt sind. 
 
Erst auf erneute Nachfrage am 17.05.2018 wird der Verwaltung bekannt, dass die Innenstadtge-
meinschaft Porz den von ihr benannten Porzer Autofrühling abgesagt hat. Die von dort gegenüber 
der Abteilungsleitung der Gewerbeabteilung zugesagte Rücknahme des Antrages blieb bis heute 
aus.  
 
Auf der Internetseite (Anlage 2) der Innenstadtgemeinschaft Porz ist die Absage des Porzer Auto-
frühling bestätigt. 
 
Wegen der Nichtdurchführung des Porzer Autofrühlings ist der Anlass entfallen, die Genehmigung 
des verkaufsoffenen Sonntags für den Stadtteil Porz-Mitte daher aufzuheben. 
 
Anlagen

Anlage 1 RVO 2018 Aufhebung Porz-Mitte

898 Zeichen

Anlage 01 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Porz-Mitte 
     vom ??.??.2018 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen in verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für 
den Stadtteil Porz-Mitte am Sonntag, dem 10.06.2018 findet nicht statt und wird daher 
aufgehoben. 
 
 
      § 2 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 2 www.isg-porz.de

2226 Zeichen

Home Wir über uns Der Vorstand Mitgliedsunternehmen Downloa d Termine Kontakt Impressum 
Innenstadtgemeinschaft Porz 
Autofrühling 2018 
Wurde durch den Vorstand abgesagt! 
Begründung: 
Der Antrag wurde durch den Rat der Stadt Köln und den dazugehörenden Ämtern bestätigt. 
Auf Grund einer möglichen Klage durch Verdi haben wir das Fest abgesagt. 
09.06.2018 bis 10.06.2018 
________________________________________________________________________ 
musikalischer Herbst und Autofest 
06.10.2018 - 07.10.2018 
mit verkaufsoffenem Sonntag 
Eine Bestätigung des Festes wird zeitnah erfolgen. 
________________________________________________________________________ 
Adventsfest 2018 
01.12.2018 - 02.12.2018 
mit verkaufsoffenem Sonntag 
Eine Bestätigung des Festes wird zeitnah erfolgen. 
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Ihre Innenstadtgemeinschaft e.V. 
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Unsere Aktivitäten bestehen aus: 
• Werbeaktionen in den Printmedien 
• gemeinsamer Internetauftritt (Verlinkung) 
• Weihnachtsbeleuchtung 
• Frühlings.- und Herbstfeste in der Einkaufszone 
• verkaufsoffene Sonntage 
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Zweck des Vereins ist die Förderung der Wirtschaftkraft aller in der Innenstadt des Ortsteils Porz-Mitte ansässigen Gewerbebetriebe, Freiberufler und Grund- und 
Hausbesitzer und deren Interessenvertretung sowie die Förderung kulutureller und sonstiger Veranstaltungen mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder zu 
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Beratungsverlauf (2)

04.06.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1715/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
23.05.2018 11:42