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AN/0514/2020

Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahlen 2020

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 06.05.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.05.2020, TOP 4.1

Vorsitzende - Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses

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Vorsitzende - Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses

2118 Zeichen

Tayfun Keltek          27.04.2020 
Ahmet Edis 
Antonella Giurano  
Figen Maleki  
Eli Abeke 
Stefan Mitu 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 27.05.2020 
 
Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahlen 2020 - 
AN/0514/2020 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
eine entscheidende Neuerung in der Gemeindeordnung § 27 bezieht sich auf die Durchfüh-
rung der Integrationsratswahlen. 
Bisher galt, dass sich eine wahlberechtigte Person,  
 die eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat, bzw.  
 die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgeset-
zes (Erwerb der Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt) er-
worben hat,  
selbst aktiv um einen Eintrag ins Wählerverzeichnis bemühen muss, um dann eine Wahlbe-
nachrichtigung zu erhalten.  
Dieser Passus wurde in der Neufassung des § 27 GO gestrichen, so dass die Wahlordnung 
für die Integrationsratswahlen 2020 in § 12 (2) lediglich regelt:  
„In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am 35. Tag 
vor der Wahl feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.“ 
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
1. Werden alle wahlberechtigten Personen und damit auch die o.g. Personengruppen au-
tomatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten damit eine Wahlbenachrichti-
gung? 
2. Gilt dies auch für den Personenkreis der nach Köln zugezogenen Eingebürgerten, die in 
einer Kommune außerhalb Kölns eingebürgert wurden? 
3. Wie hoch ist die Zahl der Personen aus den beiden o.g. Personenkreisen und wie hoch 
ist die Zahl der nach Köln zugezogenen Eingebürgerten, deren Einbürgerung nicht in 
Köln erfolgte?  
Es wird um dringende Beantwortung zur kommenden Sitzung am 26.5.2020 gebeten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Eli Abeke, Antonella Giurano, Figen Maleki, Stefan Mitu

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0514/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
06.05.2020
Erstellt
29.04.2020 11:16