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Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahlen 2020

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0514/2020 vom 06.05.2020

Stand: Am 26.05.2020 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Tayfun Keltek 27.04.2020 Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki Eli Abeke Stefan Mitu An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 27.05.2020 Anfrage zur Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahlen 2020 - AN/0514/2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, eine entscheidende Neuerung in der Gemeindeordnung § 27 bezieht sich auf die Durchfüh- rung der Integrationsratswahlen. Bisher galt, dass sich eine wahlberechtigte Person,  die eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat, bzw.  die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgeset- zes (Erwerb der Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt) er- worben hat, selbst aktiv um einen Eintrag ins Wählerverzeichnis bemühen muss, um dann eine Wahlbe- nachrichtigung zu erhalten. Dieser Passus wurde in der Neufassung des § 27 GO gestrichen, so dass die Wahlordnung für die Integrationsratswahlen 2020 in § 12 (2) lediglich regelt: „In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am 35. Tag vor der Wahl feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.“ In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Werden alle wahlberechtigten Personen und damit auch die o.g. Personengruppen au- tomatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten damit eine Wahlbenachrichti- gung? 2. Gilt dies auch für den Personenkreis der nach Köln zugezogenen Eingebürgerten, die in einer Kommune außerhalb Kölns eingebürgert wurden? 3. Wie hoch ist die Zahl der Personen aus den beiden o.g. Personenkreisen und wie hoch ist die Zahl der nach Köln zugezogenen Eingebürgerten, deren Einbürgerung nicht in Köln erfolgte? Es wird um dringende Beantwortung zur kommenden Sitzung am 26.5.2020 gebeten. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Eli Abeke, Antonella Giurano, Figen Maleki, Stefan Mitu

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2020

    Integrationsrat

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage.

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