AN/1264/2020
Colonius - Fördermittel beantragen
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GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12
2860 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.11.2020 AN/1264/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 23.11.2020 Colonius - Fördermittel beantragen Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 23.11.2020 zu setzen. Beschluss: 1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sich bis zur Haushaltsbereinigungssitzung des Haushalts- ausschusses des Deutschen Bundestages am 26.11.2020, für die Beantragung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Denkmalförderung einzusetzen. 2. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, eine fachliche Prüfung im Amt durchzuführen, ob es hin- reichend Gründe gibt, Kölns Fernsehturm „Colonius“ unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Im Rahmen der vom Rat der Stadt Köln beauftragten Untersuchung zu möglichen Wegen einer Wiedereröffnung des Colonius, zeichnet sich die Möglichkeit ab, eine notwendige Sanierung des Turmes mit Mitteln des Bundes zu finanzieren. Städte wie Nürnberg, Dresden und Hamburg nutzen bereits diese Möglichkeit, und erhalten so (neben Landesmit- teln) bis zu 50% Förderung durch den Bund. Diese Förderung wird jedoch nur Objekten gewährt die unter Denkmalschutz stehen. Dies ist beim Kölner Fern- sehturm (bislang) nicht der Fall. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Objekt jedoch noch nicht unter Denkmalschutz stehen, dies kann (nach Prüfung mit positivem Ausgang) auch nachgereicht werden. Die vom Rat auf seiner Sitzung am 9. Juli 2019 beauftragte Machbarkeitsstudie steht kurz vor ihrer Veröffentli- Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Karina Syndicus , MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - chung. Die Auftragnehmerin, die Deutsche Funkturm GmbH wird in dieser Studie auch erste Aussagen zu mögli- chen Gesamtkosten einer Sanierung, zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit machen. Wir sehen die Möglichkeit, dass diese Daten bereits zur Antragstellung durch die Verwaltung genutzt werden können. Die finale Entscheidung ob, und in welchem Umfang der Colonius saniert wird, sollte sich die Stadt Köln weiterhin vorbehalten. Durch die fristegerechte Antragstellung können wir jedoch gewährleisten, dass die Stadt sich hin- sichtlich der Fördermittel Handlungsoptionen weiter offen hält. Begründung der Dringlichkeit: Da auf der Haushaltsbereinigungssitzung am 26. November 2020 final über verbliebene Bundesmittel entschieden wird, sollte Köln sich dringend um diese Mittel zur Denkmalförderung bewerben. gez. Thor Zimmermann und Karina Syndicus, Ratsgruppe GUT Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1264/2020
- Typ
- GUT Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 17.11.2020
- Erstellt
- 17.11.2020 12:32