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AN/1264/2020

Colonius - Fördermittel beantragen

GUT Dringlichkeitsantrag § 12 17.11.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.11.2020, TOP 4.1

GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

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GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

2860 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.11.2020 
AN/1264/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 23.11.2020 
 
Colonius - Fördermittel beantragen 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses 
am 23.11.2020 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sich bis zur Haushaltsbereinigungssitzung des Haushalts-
ausschusses des Deutschen Bundestages am 26.11.2020, für die Beantragung von finanziellen Mitteln im 
Rahmen der Denkmalförderung einzusetzen.  
2. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, eine fachliche Prüfung im Amt durchzuführen, ob es hin-
reichend Gründe gibt, Kölns Fernsehturm „Colonius“ unter Denkmalschutz zu stellen. 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der vom Rat der Stadt Köln beauftragten Untersuchung zu möglichen Wegen einer Wiedereröffnung 
des Colonius, zeichnet sich die Möglichkeit ab, eine notwendige Sanierung des Turmes mit Mitteln des Bundes zu 
finanzieren.  
Städte wie Nürnberg, Dresden und Hamburg nutzen bereits diese Möglichkeit, und erhalten so (neben Landesmit-
teln) bis zu 50% Förderung durch den Bund. 
Diese Förderung wird jedoch nur Objekten gewährt die unter Denkmalschutz stehen. Dies ist beim Kölner Fern-
sehturm (bislang) nicht der Fall. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Objekt jedoch noch nicht unter 
Denkmalschutz stehen, dies kann (nach Prüfung mit positivem Ausgang) auch nachgereicht werden. 
Die vom Rat auf seiner Sitzung am 9. Juli 2019 beauftragte Machbarkeitsstudie steht kurz vor ihrer Veröffentli-
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Karina Syndicus , MdR 
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
 
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

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chung. Die Auftragnehmerin, die Deutsche Funkturm GmbH wird in dieser Studie auch erste Aussagen zu mögli-
chen Gesamtkosten einer Sanierung, zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit machen. Wir sehen die 
Möglichkeit, dass diese Daten bereits zur Antragstellung durch die Verwaltung genutzt werden können. 
Die finale Entscheidung ob, und in welchem Umfang der Colonius saniert wird, sollte sich die Stadt Köln weiterhin 
vorbehalten. Durch die fristegerechte Antragstellung können wir jedoch gewährleisten, dass die Stadt sich hin-
sichtlich der Fördermittel Handlungsoptionen weiter offen hält. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Da auf der Haushaltsbereinigungssitzung am 26. November 2020 final über verbliebene Bundesmittel entschieden 
wird, sollte Köln sich dringend um diese Mittel zur Denkmalförderung bewerben. 
 
gez. Thor Zimmermann und Karina Syndicus, Ratsgruppe GUT Köln

Beratungsverlauf (1)

23.11.2020 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1264/2020
Typ
GUT Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
17.11.2020
Erstellt
17.11.2020 12:32