1249/2023
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1249/2023 Freigabedatum 15.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, Aachener Straße 240-244 Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstücke 2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062—Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereit- stellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Grundstücke Aachener Straße 240-244 (Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstü- cke 2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062) sind mit einem vierstöckigen Wohn- und Bürohaus bebaut und wurden als Teil der sowjetischen Handelsniederlassung genutzt. Eigen- tümer der Grundstücke ist die Russische Föderation. Das Haus steht bereits länger leer. Der bauliche Zustand des Gebäudes ist schlecht. Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 64450/05 aus dem Jahre 2000, der hier un- ter anderem ein Mischgebiet, überbaubare Grundstücksfläche, eine Eingeschossigkeit sowie eine zwingende Viergeschossigkeit, Flach- und Satteldächer eine Grundflächenzahl von 0,8, minimale und maximale Traufhöhen, Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die geschlossene Bauweise festsetzt. Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be- nachbarten Umgebung dienen. Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus- setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage_1_Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Aachener Straße 240-244in Köln - Lindenthal Maßstab 1 : 2 500
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Aachener Straße 240
- Straße 24
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Details
- Aktenzeichen
- 1249/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 13.04.2023 16:41