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1249/2023

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 15.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.06.2023, TOP 9.2.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_1_Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

2725 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1249/2023 
Freigabedatum 15.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet, Aachener Straße 240-244 Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstücke 
2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062—Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 
in Köln Lindenthal— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereit-
stellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Grundstücke Aachener Straße 240-244 (Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstü-
cke 2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062) sind mit einem vierstöckigen Wohn- und 
Bürohaus bebaut und wurden als Teil der sowjetischen Handelsniederlassung genutzt. Eigen-
tümer der Grundstücke ist die Russische Föderation. 
Das Haus steht bereits länger leer. Der bauliche Zustand des Gebäudes ist schlecht. 
 
Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 64450/05 aus dem Jahre 2000, der hier un-
ter anderem ein Mischgebiet, überbaubare Grundstücksfläche, eine Eingeschossigkeit sowie 
eine zwingende Viergeschossigkeit, Flach- und Satteldächer eine Grundflächenzahl von 0,8, 
minimale und maximale Traufhöhen, Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
sowie die geschlossene Bauweise festsetzt. 
 
Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke 
als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf 
an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die 
Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be-
nachbarten Umgebung dienen. 
 
Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus-
setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB 
(Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden.  
 
 
 
 Anlagen  
Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage_1_Geltungsbereich

356 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Aachener Straße 240-244in Köln - Lindenthal
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (2)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aachener Straße 240
  • Straße 24

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Details

Aktenzeichen
1249/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.05.2023
Erstellt
13.04.2023 16:41