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AN/0376/2026

Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 1.2: Einführung einer Nahverkehrsabgabe

Gem. Änderungsantrag (Rat) 02.03.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

5391 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzendendes Rates 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 02.03.2026 
 
AN/0376/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
 
Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 1.2: Einführung einer Nahverkehrsabgabe 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Hammer 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zum Antrag 
0281/2026 in die Tagesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.03.2026 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Mobilitätausschuss der Stadt Köln bekundet ausdrücklich sein Interesse an der 
Einführung einer Nahverkehrsabgabe als zusätzliche, dauerhaft tragfähige Finanzie-
rungssäule für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
2. Der Mobilitätausschuss der Stadt Köln bittet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz 
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW), zeitnah die gesetzli-
chen Grundlagen für geeigneten Abgabeinstrumente zur Nahverkehrsfinanzierung zu 
schaffen. 
 
3. Der Mobilitätausschuss spricht sich dafür aus, dass das anzustrebende Landesge-
setz den Kommunen bei der lokalen Ausgestaltung der Nahverkehrsabgabe weitest-
gehende Handlungsfreiheit gibt. 
 
4. Der Mobilitätausschuss verweist zusätzlich auf die weiterhin auf die strukturelle finan-
zielle Unterdeckung im ÖPNV. Insbesondere fordert er das Land und den Bund auf: 
. die Regionalisierungsmittel des Bundes komplett für die ÖPNV/SPNV-Aufga-
ben zu nutzen bzw. an die Aufgabenträger weiterzuleiten, 
. eine grundlegende Reform der ÖPNV/SPNV-Finanzierung auf den Weg zu 
bringen und

- 2 - 
 
. die Wiedereinführung von Investitionszuschüssen zur Anschaffung von Bus-
sen und Bahnen zu prüfen. 
 
5. Die Stadt Köln wird beauftragt, sich aktiv mit anderen nordrhein-westfälischen-Kom-
munen abzustimmen, um gemeinsam auf eine zügige gesetzliche Umsetzung hinzu-
wirken. 
 
 
Begründung: 
Eine leistungsfähige, bezahlbare und flächendeckende ÖPNV-Versorgung ist eine zentrale 
Voraussetzung für die Mobilitätswende, für Klimaschutz, soziale Teilhabe sowie für die wirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Köln. Gleichzeitig steht der ÖPNV bundesweit und 
insbesondere in Großstädten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. 
Die derzeitige Finanzierung des ÖPNV stützt sich im Wesentlichen auf zwei Säulen: Fahrgeld-
einnahmen und kommunale Zuschüsse. Dieses Modell ist zunehmend strukturell unterfinan-
ziert: 
 Mit der Einführung des Deutschlandtickets haben Kommunen und Verkehrsunterneh-
men nur noch eingeschränkten Einfluss auf die Einnahmenseite, während Kostenstei-
gerungen – etwa durch Energiepreise, Personal, Bau- und Instandhaltungskosten – 
ungebremst fortwirken. 
 Die Finanzlage der Stadt Köln ist angespannt. Hohe Investitionsbedarfe, insbeson-
dere im Stadtwerke-Konzern (z. B. Infrastruktur, Energie- und Verkehrswende), 
schränken die Möglichkeiten der Quersubventionierung des ÖPNV erheblich ein. 
 Gleichzeitig bleibt eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung des ÖPNV durch 
den Bund bislang aus. Weder Regionalisierungsmittel noch Ausgleichszahlungen für 
das Deutschlandticket decken den tatsächlichen Finanzbedarf für Betrieb, Instandhal-
tung und Ausbau des Angebots. 
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Nahverkehrsabgabe als dritte Finanzierungs-
säule ein sachgerechter und notwendiger Schritt. Sie ermöglicht eine breitere Lastenvertei-
lung und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume zur Stabilisierung des bestehenden Ange-
bots sowie für den Ausbau neuer Bus- und Bahnverbindungen. 
Die Ausgestaltung einer Abgabe zur Nahverkehrsfinanzierung sollte den Kommunen Hand-
lungsfreiheit für die gesamte Palette der Instrumente geben. Darin eingeschlossen sollten 
sein: städtische Mautsysteme (z. B. City-Maut/Staubepreisung), Varianten von arbeitgeber-, 
einwohner- und tourismusbezogenen Abgaben (z. B. Mobilitätsabgaben nach dem Vorbild des 
Salzburger „Guest Mobility Ticket“) sowie nutzungsbezogener Kfz-Abgaben. 
Aus verkehrs- und klimapolitischer Perspektive ist die Nahverkehrsabgabe zudem ein len-
kungswirksames Instrument, das zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beiträgt, 
den Umweltverbund stärkt und langfristig zu weniger Emissionen, Lärm und Flächenverbrauch 
führt. Gleichzeitig unterstützt sie soziale Ziele, indem ein attraktiver ÖPNV unabhängig vom 
individuellen Autobesitz nutzbar bleibt. 
Vor dem Hintergrund der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag des Landes NRW verankerten 
Prüfung einer Nahverkehrsabgabe und der öffentlichen Äußerungen des Verkehrsministers, 
wonach kommunale Interessensbekundungen Voraussetzung für weiteres Handeln sind,

- 3 - 
 
sollte die Stadt Köln jetzt klar und formell Position beziehen und gemeinsam mit anderen 
Kommunen den politischen Druck für eine zeitnahe Umsetzung erhöhen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christiane Martin gez. Pascal Pütz 
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende  SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Günter Bell Lucas Sickmöller 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer  Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0376/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag (Rat)
Datum
02.03.2026
Erstellt
02.03.2026 16:01