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Änderungsantrag zu TOP 5.1 - Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil (3932/2021)

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0586/2022 vom 10.03.2022

Stand: Am 10.03.2022 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2022 AN/0586/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Änderungsantrag zu TOP 5.1 - Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil (3932/2021) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 5.1 - Max- Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe- werbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil (3932/2021), auf die Tagesord- nungen der der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.03.2021 zu setzen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil gemäß dem Ablaufschema der Anlage 2 2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil zur Kenntnis und beschließt diese gemäß Anlage 9 (Stellungnahme der Verwaltung). „Das Ver- fahren zur Prüfung des Denkmalwerts des Kugelgasbehälters ist noch nicht ab-geschlossen und wird voraussichtlich bis zum Start des Wettbewerbs auch nicht abgeschlossen sein. Da- - 2 - her sollen die Teams in Varianten planen: - Erhalt des Kugelgasbehälters: Dabei ist aufzeigen, wie der Kugelgasbehälter in die Planung integriert werden kann. - Ohne Erhalt des Kugelgasbehälters: Der Grundstücksteil steht in vollem Umfang für andere Nutzungen zur Verfügung.“ bei Punkt 2n –(Stellungnahme der Verwaltung) wird folgender anderslautender Beschluss gefasst: Weiterhin sollen zusätzlich 20% des Wohnraumes für Mietwohnungsbau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen oder Baugruppen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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