SV-2011/0018
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.02.2011 betr. Einführung einer freiwilligen Schuldenbremse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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SV-2011/0018
3085 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2011/0018
CDU-Stadtverordnetenfraktion • Steubenplatz 12 • 64293 Darmstadt
04.02.2011
Antrag - „Einführung einer freiwilligen Schuldenbremse für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die Einführung
einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung, die am 27. März diesen Jahres per
Volksabstimmung beschlossen werden soll.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld der Volksabstimmung in geeigneter Weise - so
beispielsweise auf der Internetseite der Stadt - die Hintergründe der Verfassungsänderung
verständlich zu machen und erläuternde Informationen zu veröffentlichen. Diese
Informationen sollen mindestens der vorgeschriebenen Unterrichtung über den Gegenstand
der Volksabstimmung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Volksabstimmung
entsprechen (Wortlaut des vom Landtag beschlossenen Gesetzes, eine Gegenüberstellung
der betroffenen Bestimmungen vor und nach der Verfassungsänderung, eine Wiedergabe des
Ergebnisses der Schlussabstimmung im Landtag, einen Musterstimmzettel und eine
Erläuterung des Gesetzes.
3. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich auch auf kommunalpolitischer Ebene zu
einer generationengerechten und nachhaltigen Finanzpolitik. Daher führt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine (freiwillige) Schuldenbremse auch für den städtischen
Haushalt ein, um zu einer Politik der Generationengerechtigkeit beizutragen.
4. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit
der Stadtverordnetenversammlung bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 einen Mechanismus in
die kommunale Haushaltswirtschaft zu implementieren, der eine Nettoneuverschuldung
ausschließt. Von dieser Zielsetzung soll – in Anlehnung an die Regelungen auf Bundes- und
Landesebene – nur abgewichen werden, wenn besonders zu begründende Notlagen
vorliegen.
5. Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist eine systematische, schrittweise Rückführung des hohen
Schuldenstandes der Stadt Darmstadt anzustreben, um die Zinsbelastung des Haushalts zu
reduzieren und damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt zurückzuerlangen.
6. Unabhängig von der unter Ziffer 4. und 5. beschriebenen Zielsetzung ist die Höhe der
Kassenkredite in jedem Fall bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 schrittweise zu reduzieren,
um auch einen notwendigen Konsolidierungsdruck zu erzeugen.
7. Die Stadtverordnetenversammlung tritt dafür ein, dass die Einführung einer Schuldenbremse
auf Bundes- und Landesebene nicht zu einer Lastenverschiebung der Kommunen führen darf.
in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Tel. 0 61 51 / 17 12 18
Fax 0 61 51 / 17 12 19
Internet: www.cdu-darmstadt.de
2
Begründung erfolgt mündlich.
Ludwig Achenbach
André Schellenberg
Wilhelm Kins Rafael Reißer MdL
Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Steubenplatz 12
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2011/0018
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.02.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00