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SV-2011/0018

Antrag der CDU-Fraktion vom 04.02.2011 betr. Einführung einer freiwilligen Schuldenbremse für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Antrag 08.02.2011

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SV-2011/0018

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SV-2011/0018

3085 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2011/0018 
 
         
  
 
CDU-Stadtverordnetenfraktion  •  Steubenplatz 12  •  64293 Darmstadt 
 
 
 
 
 
         
          04.02.2011 
  
 
     
Antrag - „Einführung einer freiwilligen Schuldenbremse für die  
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt 
 
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die Einführung 
einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung, die am 27. März diesen Jahres per 
Volksabstimmung beschlossen werden soll. 
2. Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld der Volksabstimmung in geeigneter Weise - so 
beispielsweise auf der Internetseite der Stadt - die Hintergründe der Verfassungsänderung 
verständlich zu machen und erläuternde Informationen zu veröffentlichen. Diese 
Informationen sollen mindestens der vorgeschriebenen Unterrichtung über den Gegenstand 
der Volksabstimmung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Volksabstimmung 
entsprechen (Wortlaut des vom Landtag beschlossenen Gesetzes, eine Gegenüberstellung 
der betroffenen Bestimmungen vor und nach der Verfassungsänderung, eine Wiedergabe des 
Ergebnisses der Schlussabstimmung im Landtag, einen Musterstimmzettel und eine 
Erläuterung des Gesetzes. 
3. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich auch auf kommunalpolitischer Ebene zu 
einer generationengerechten und nachhaltigen Finanzpolitik. Daher führt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine (freiwillige) Schuldenbremse auch für den städtischen 
Haushalt ein, um zu einer Politik der Generationengerechtigkeit beizutragen. 
4. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit 
der Stadtverordnetenversammlung bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 einen Mechanismus in 
die kommunale Haushaltswirtschaft zu implementieren, der eine Nettoneuverschuldung 
ausschließt. Von dieser Zielsetzung soll – in Anlehnung an die Regelungen auf Bundes- und 
Landesebene – nur abgewichen werden, wenn besonders zu begründende Notlagen 
vorliegen. 
5.  Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist eine systematische, schrittweise Rückführung des hohen 
Schuldenstandes der Stadt Darmstadt anzustreben, um die Zinsbelastung des Haushalts zu 
reduzieren und damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt zurückzuerlangen. 
6. Unabhängig von der unter Ziffer 4. und 5. beschriebenen Zielsetzung ist die Höhe der 
Kassenkredite in jedem Fall bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 schrittweise zu reduzieren, 
um auch einen notwendigen Konsolidierungsdruck zu erzeugen. 
7. Die Stadtverordnetenversammlung tritt dafür ein, dass die Einführung einer Schuldenbremse 
auf Bundes- und Landesebene nicht zu einer Lastenverschiebung der Kommunen führen darf.  
in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Steubenplatz 12 
64293 Darmstadt 
Tel. 0 61 51 / 17 12 18 
Fax 0 61 51 / 17 12 19 
Internet: www.cdu-darmstadt.de

2 
 
 
Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
 
Ludwig Achenbach        
André Schellenberg        
Wilhelm Kins        Rafael Reißer MdL 
 
Stadtverordnete       Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (2)

TOP 23.18

Orte (1)

  • Steubenplatz 12

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2011/0018
Typ
Antrag
Datum
08.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00