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V/0381/2022

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2022

Vorlagen 09.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 23.08.2022, TOP 5.3

Anlage 1 - Antragsliste

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - Richtlinien

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Antragsliste

1793 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 A.K.T. Angelmodder Künstler Treff 12  x     1.000 
2 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
→ Schautafel Parkplatz Klostermann 71    x   0 
3 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
→ Landschaftsrahmen am Angelseitenweg 71      x 500 
4 Initiative Bevölkerungsschutz Münster-
Südost    x    0 
5 Kath. Kirchengemeinde St: Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida    x    300 
6 
Kfd St. Ida Münster-Gremmendorf 
196  x     0 
7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 75   x    0 
8 K.-G. Pängelanton e.V. 
Förderverein Denkmallok e. V.  x      1.000 
9 Kleingärtnerverein Angelmodde e.V. 43 x      1.000 
10 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 
→ Druck von Plakaten     x   1.000* 
11 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 
→ Div. Veranstaltungen + Fahrdienst       x 1.000* 
12 Musikschule Wolbeck e. V. 
 386      x 1.000 
13 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis 
St. Nikolaus Wolbeck e. V. 205   x    300 
14 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. → Kinderschützenfest/Erlebnistag 115   x    750 
15 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. → Seniorennachmittag 115   x    750 
16 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 49   x    950

- 2 - 
17 Rassekaninchen-Zuchtverein W 467 12 x  x    400 
18 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes 
Ufer 515  x     Antrag für 
30.09.2022 
19 Theater Don Kidschote  
(in Kooperation mit Einrichtungen & Initiativen in Wolbeck) 4  x     920 
20 TV Wolbeck von 1962 e.V. 1.768 x      Antrag für 
30.09.2022 
21 Verein der Freunde und Förderer der 
Nikolaischule Wolbeck e.V. 
 
75  x     2.000 
22 VfL Wolbeck e.V. 620   x    500* 
Gesamt:  13.370,00 € 
 
 
* = mit Nachweis

Anlage A

1691 Zeichen

Anlage A zur V/0381/2022
Kurzüberblick
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Südost
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft“
Das T eilziellautet:
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Südost.“
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden halbjährlich gewährt. Im Jahr 2022 wurde ein Budget für
Transferleistungen in Höhe von 30.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur
Verfügung gestellt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 2 - Richtlinien

3323 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

2364 Zeichen

V/0381/2022
V/0381/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2022
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen,
gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und
Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2022
Zeile 15 Transferleistungen 13.370 bereitgestellt
30.000
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 der Vorlage).
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
09.06.2022
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Frankowsky-Hillen
T elefon:492-1624 u. -1662
Frankowsky-Hillen@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0381/2022
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Die Verwaltung schlägt vor,
- Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 10, 11 und 22 (Anlage 1) erst nach Vorlage eines
Nachweises über die Durchführung in 2022 auszuzahlen
- die Anträge mit der lfd. Nr. 18 und 20 (Anlage 1) fristwahrend für die Zuschussbeantragung bis
30.09.2022 aufzunehmen.
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung
nach Beschlussfassung über diese Vorlage.
Im Auftrag
gez.
Schnell
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0381/2022
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2022
Erstellt
09.06.2022 09:06