V/0381/2022
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2022
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Anlage 1 - Antragsliste
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Jubiläum Einzelver- anstaltung Besondere gesell- schaftliche Anlässe und Aktivitäten Pflege des Ortsbildes Umwelt- und Naturschutz- maßnahmen Kultur- förderung Zuschuss in € 1 A.K.T. Angelmodder Künstler Treff 12 x 1.000 2 Bürgerforum Wolbeck e. V. → Schautafel Parkplatz Klostermann 71 x 0 3 Bürgerforum Wolbeck e. V. → Landschaftsrahmen am Angelseitenweg 71 x 500 4 Initiative Bevölkerungsschutz Münster- Südost x 0 5 Kath. Kirchengemeinde St: Nikolaus Seniorengemeinschaft St. Ida x 300 6 Kfd St. Ida Münster-Gremmendorf 196 x 0 7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 75 x 0 8 K.-G. Pängelanton e.V. Förderverein Denkmallok e. V. x 1.000 9 Kleingärtnerverein Angelmodde e.V. 43 x 1.000 10 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. → Druck von Plakaten x 1.000* 11 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. → Div. Veranstaltungen + Fahrdienst x 1.000* 12 Musikschule Wolbeck e. V. 386 x 1.000 13 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e. V. 205 x 300 14 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. → Kinderschützenfest/Erlebnistag 115 x 750 15 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. → Seniorennachmittag 115 x 750 16 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 49 x 950 - 2 - 17 Rassekaninchen-Zuchtverein W 467 12 x x 400 18 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes Ufer 515 x Antrag für 30.09.2022 19 Theater Don Kidschote (in Kooperation mit Einrichtungen & Initiativen in Wolbeck) 4 x 920 20 TV Wolbeck von 1962 e.V. 1.768 x Antrag für 30.09.2022 21 Verein der Freunde und Förderer der Nikolaischule Wolbeck e.V. 75 x 2.000 22 VfL Wolbeck e.V. 620 x 500* Gesamt: 13.370,00 € * = mit Nachweis
Anlage A
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Anlage A zur V/0381/2022 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ Das T eilziellautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden halbjährlich gewährt. Im Jahr 2022 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 30.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 2 - Richtlinien
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0381/2022 V/0381/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2022 Beratungsfolge 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2022 Zeile 15 Transferleistungen 13.370 bereitgestellt 30.000 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 der Vorlage). Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Amt für Bürger- und Ratsservice 09.06.2022 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Frankowsky-Hillen T elefon:492-1624 u. -1662 Frankowsky-Hillen@stadt- muenster.de - 2 - V/0381/2022 Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, - Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 10, 11 und 22 (Anlage 1) erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung in 2022 auszuzahlen - die Anträge mit der lfd. Nr. 18 und 20 (Anlage 1) fristwahrend für die Zuschussbeantragung bis 30.09.2022 aufzunehmen. Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0381/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2022
- Erstellt
- 09.06.2022 09:06