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2320/2023

Regelmäßige Unterrichtung über die Führung der Denkmalliste 1451/2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.08.2023, TOP 10.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1955 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2320/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
 
Regelmäßige Unterrichtung über die Führung der Denkmalliste 1451/2023 
Beantwortung einer mündlichen/schriftlichen Anfrage von Herrn Stodden aus der Sit-
zung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 betreffend „Regelmäßige Un-
terrichtung des Ausschusses für Kunst und Kultur über die Führung der Denkmalliste 
der Stadt Köln, Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2022“ (Session-Nr.: 1451/2023) 
 
Herr Stodden fragt nach, warum das Wohn- und Geschäftshaus „Eigelstein mit der Haus-
nummer 127“ aus der Denkmalliste ausgetragen wurde? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wurde festgestellt, dass sich die denkmalwerte Substanz nur in wenigen historischen Teil-
bereichen erhalten hat, nämlich Fassadenteilen der beiden Obergeschosse und dem Trep-
penhaus. Die wenigen original erhaltenen Fassadenteile, die von der historischen Fassade 
übrig waren, wurden bereits abgenommen und werden aus technischen Gründen nicht mehr 
als wiederverwendbar eingestuft. Da die Fassadenteile aus dem historischen Baumaterial 
nicht mehr wieder angebracht werden können, wird die aussagekräftige Substanz des Bau-
denkmals weiter reduziert. Sie ist nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden, um den 
Denkmalwert des Gebäudes hinreichend zu begründen. 
Die für die individuelle Aussagekraft des Objekts relevante historische Substanz ist zum über-
wiegenden Teil vernichtet. Die erforderliche qualitative, von den Gründen der Unterschutzstel-
lung ausgehende Betrachtung hat gezeigt, dass das Denkmal seine Identität eingebüßt hat. 
Objekte, für die die tragenden Gründe für die Unterschutzstellung weggefallen sind, für die 
also die Denkmaleigenschaft nicht mehr gegeben ist, sind von Amts wegen aus der Denkmal-
liste zu löschen (§ 3 Absatz 4 DSchG NRW a. F.).

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2320/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.07.2023
Erstellt
19.07.2023 16:34