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Regelmäßige Unterrichtung über die Führung der Denkmalliste 1451/2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2320/2023 vom 24.07.2023

Stand: Am 29.08.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/48/1 Vorlagen-Nummer 2320/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Regelmäßige Unterrichtung über die Führung der Denkmalliste 1451/2023 Beantwortung einer mündlichen/schriftlichen Anfrage von Herrn Stodden aus der Sit- zung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 betreffend „Regelmäßige Un- terrichtung des Ausschusses für Kunst und Kultur über die Führung der Denkmalliste der Stadt Köln, Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2022“ (Session-Nr.: 1451/2023) Herr Stodden fragt nach, warum das Wohn- und Geschäftshaus „Eigelstein mit der Haus- nummer 127“ aus der Denkmalliste ausgetragen wurde? Antwort der Verwaltung: Es wurde festgestellt, dass sich die denkmalwerte Substanz nur in wenigen historischen Teil- bereichen erhalten hat, nämlich Fassadenteilen der beiden Obergeschosse und dem Trep- penhaus. Die wenigen original erhaltenen Fassadenteile, die von der historischen Fassade übrig waren, wurden bereits abgenommen und werden aus technischen Gründen nicht mehr als wiederverwendbar eingestuft. Da die Fassadenteile aus dem historischen Baumaterial nicht mehr wieder angebracht werden können, wird die aussagekräftige Substanz des Bau- denkmals weiter reduziert. Sie ist nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden, um den Denkmalwert des Gebäudes hinreichend zu begründen. Die für die individuelle Aussagekraft des Objekts relevante historische Substanz ist zum über- wiegenden Teil vernichtet. Die erforderliche qualitative, von den Gründen der Unterschutzstel- lung ausgehende Betrachtung hat gezeigt, dass das Denkmal seine Identität eingebüßt hat. Objekte, für die die tragenden Gründe für die Unterschutzstellung weggefallen sind, für die also die Denkmaleigenschaft nicht mehr gegeben ist, sind von Amts wegen aus der Denkmal- liste zu löschen (§ 3 Absatz 4 DSchG NRW a. F.).

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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