Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns
Beschlussvorlage Ausschuss 3029/2024 vom 25.11.2024
Stand: Am 06.02.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert empfohlen.
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Anlage 4- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 9.2.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau- vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge- bungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt- nis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua- tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3029/2024 Freigabedatum 22.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei- ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit- gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Zielsetzung Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln (kurz: HEK) als Leitlinie für die Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. Das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt steuert in zwei Ebenen: Räumliche Ebene: Der Räumliche Plan gliedert Inneren Stadt bis zum Äußeren Grün- gürtel in Schutzbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung ausgeschlossen ist, sowie Möglichkeitsbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung denkbar ist. Der Räumliche Plan basiert auf dem Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans (3276/2023) vom 04.05.2023. Qualitative Ebene: Hierdurch wird für alle Anwender*innen des Instruments – insbeson- dere Vorhabenträger, Politik, Verwaltung - ein klarer und transparenter Planungspro- zess mitsamt Qualitätskriterien für neuen Höhenentwicklungen definiert. Diese bilden die Grundlage zu r Prüfung, Qualifzierung sowie Bewertung von Vorhaben. Der Pla- nungsprozess mitsamt Qualitätskriterien basieren auf dem Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) vom 14.03.2024. Die Inhalte des HEK können dem beigefügte Konzept (Anlage 2) entnommen werden. 2. Hintergrund Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt- ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrhei- nischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem galt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Als Auftakt wurde am 17.04.2021 das 1. Fachsymposium unter Einbezug von Fachexpert*innen und Vertreter*innen aus anderen Städ- ten durchgeführt. Die Ergebnisse dienten zur Präzisierung der Kölner Aufgabenstellung. Anhand von Referenzen aus anderen Städten wurde sich der Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozesses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mitteilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufiges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus- löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskriterien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rah- 3 men der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vorge- stellt und intensiv diskutiert. Durch den Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) am 04.05.2023 wurde präzisiert, dass das HEK für Vorhaben ab 40m bzw. 30% Überschreitung der Umgebung Anwendung findet. Hierdurch wird die Anwendung von Planungsstufen ausgelöst, die insbe- sondere eine frühzeitige „Eignungsprüfung“ neuer Vorhaben unter Anwendung definierter Qua- litätskriterien erfolgt. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Un- ternehmens zur Erarbeitung des HEK festgestellt. Das Vergabeverfahren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August an das Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg als Nachunternehmerin erteilt. Mit dem Beschluss von Grundsätzen zur Entwicklung eines Räumlichen Plans (3276/2023) er- folgte eine Untergliederung der Inneren Stadt in acht Teilbereiche. Diese differenzierten den Betrachtungsraum, aufbauend auf bestehenden Planwerken und räumlichen Analysen, in für Höhenentwicklung ausgeschlossene Bereiche bzw. solche in denen Entwicklungen grundsätz- lich denkbar sind. Ausgehend von den beiden genannten Beschlüssen wurde das HEK unter Einbezug von Ex- perten aus Fachexpert*innen, Politik und Stadtgesellschaft erarbeitet. Insbesondere das 2. Fachsymposium vom 22. 08.2024 mitsamt parallel stattfindender Onlinebeteiligung bildeten hierbei die Grundlage zur Finalisierung des vorliegenden Konzepts. Die einzelnen Meilensteine und Beteiligungsformate zum HEK sowie deren Rolle im bzw. Aus- wirkung auf den Prozess können der detaillierten Aufstellung in Anlage 3 entnommen werden. 3. Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln Gemäß dem ersten Beschlusspunkt soll das HEK als transparenter und nachvollziehbarer Ent- wicklungsrahmen neuer Höhenentwicklungen in Köln verabschiedet werden. Das Konzept ge- mäß Anlage 2 ist daher als kompaktes, praxisorientiertes Dokument für seine Anwender*innen optimiert. Mit dem Fokus auf Vorhabenträger*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Verwaltung als zentrale Akteure, werden ein effizienter Planungsprozess und eine verbind- liche Entscheidungsfindung auf Grundlage einer sorgfältigen fachlichen Betrachtung für neue Höhenentwicklungen sichergestellt. Der zweiten Beschlusspunkt entspricht dieser Zielstellung, indem er die Expert*innen der Len- kungsgruppe Masterplan als Begleitgremium benennt. Hierdurch wird eine frühe fachliche Be- ratung für neue Vorhaben vorgesehen, die gemeinsam mit einer dazugehörigen Eignungsprü- fung die Grundlage für die politische Beratung bilden. So wird bereits an einem frühen Zeit- punkt die planerische Eignung eines neuen Vorhabens sichergestellt und eine standardisierte Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien geschaffen. Dies erzeugt Transparenz und Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure. Das HEK soll somit als verbindlich anzuwendendes Steuerungsinstrument für neue Höhenent- wicklung in der Stadt etabliert werden. Um eine qualitative und quantitative Auswertung der Anwendung sowie mögliche Anpassungsbedarfe herauszustellen, schlägt die Verwaltung mit dem dritten Beschlusspunkt eine Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren vor. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen- entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res- sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan- bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. 4 Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln Anlage 3: Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts In- nere Stadt Köln -
Anlage 2 Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns
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Höhenentwicklungs- konzept für die Innere Stadt Köln Impressum ARCHITECTS AND PLANNERS 2 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Bearbeitung Eva Herr Katrin Witzel Lena Tenbücken Peter Kösterke ASTOC Architects and Planners Bearbeitung Darleen Ertelt Sebastian Hermann Jörg Schatzmann Britta Schümmer Nils Stoya urbanista Bearbeitung Katharina Grön Tristan Lannuzel Bildnachweis: Abb. 1: gemeinfrei Abb. 2: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 3: © Christian W endling Abb. 4: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 5: © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 19: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 20: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 21: © Christian W endling Abb. 24: © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 25: © Willy H orsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 27: © Superbass / CC-B Y-SA-4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 28: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 31: © Saarländer1950 / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC: Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32 Köln, Oktober 2024 3 Inhaltsverzeichnis Dezernat für Planen und Bauen Bearbeitung Eva Herr Katrin Witzel Lena Tenbücken Peter Kösterke ASTOC Architects and Planners Bearbeitung Darleen Ertelt Sebastian Hermann Jörg Schatzmann Britta Schümmer Nils Stoya urbanista Bearbeitung Katharina Grön Tristan Lannuzel Bildnachweis: Abb. 1: gemeinfrei Abb. 2: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 3: © Christian Wendling Abb. 4: © Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 5: © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 19: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 20: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 21: © Christian Wendling Abb. 24: © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 25: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 27: © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 28: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Abb. 31: © Saarländer1950 / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons) Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC: Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32 Köln, Oktober 2024 Botschaft 5 Das Kölner Stadtbild: Der Blick auf die Stadt damals und heute 6 Wie funktioniert Köln? Die Kölner Stadtstruktur 8 Ziele des Kölner Höhenentwicklungskonzepts 10 Was sind die Ziele des Höhenentwicklungskonzepts? 10 Wie wird es angewendet? 11 Wo ist Höhenentwicklung denkbar, wo nicht? 12 Räumlicher Plan der Höhenentwicklung 14 Erläuterung des Räumlichen Plans und der Stadtraumkategorien 18 › Stadtachsen und Ringe: Kölns urbane Lebensadern stärken 20 › Entlang blau-grüner Infrastrukturen: Kölns Stadtsilhouette bereichern 22 › Gebiete im Wandel: Impulse für Gebietstransformationen setzen 24 › Bestehende Campusareale: Prägende Standorte profilieren 26 Qualitätskriterien und Prozessschritte 28 Qualitätskriterien 28 Die vorgeschaltete Eignungsprüfung 30 Welche Prozessschritte sind vorgesehen? 32 Kontakt 34 Glossar 35 4 5 Zukunftsfähige Stadtentwicklung im Lichte unseres Weltkulturerbes! Mit dem Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns ist es uns gelungen, unter Einbezug von Politik, Fachöffentlichkeit und Stadtgesellschaft, einen gemeinsamen Kompass und trans- parente Spielregeln für die Höhenentwicklung in unserer Stadt zu erarbeiten. Denn Köln und Höhenentwicklung – das ist nicht allein durch den Dom als Weltkulturerbe und Wahrzeichen ein Thema, welches die Entwicklung unserer Stadt prägt. Als wachsender Metropole stellen sich uns neue Aufgaben, die eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern. Wo und mit welchem Anspruch wollen wir als Stadt über neue Höhenent- wicklungen sprechen? Auf diese Frage und die Aufgaben einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung für unsere Stadt wollen wir die passenden Antworten finden. Hierbei ist das Thema Höhenentwicklung ein bedeutender Baustein. Das vorliegende Konzept zeigt daher auf, wo wir über mögliche Höhenentwicklungen sprechen wollen und welchen Mehrwert diese für unsere Stadt bietet. Wir formulieren gleicherweise klare und transparente Spielregeln, wie eine höhere Bebau- ung denkbar ist. So schaffen wir für alle Akteur*innen Verbindlichkeit, Planungssicherheit und eine bestmögliche bauliche Qualität. Dennoch ist klar: Um einen positiven Impuls für unsere Stadt zu setzen, kommt es ins- besondere darauf an, die Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Ich möchte mich daher bei allen Mitwirkenden auf unserem Weg zum fertigen Konzept herzlich bedanken. Ihre wertvollen Anregungen und Ergänzungen sowie die gemeinsame Arbeit in den Beteiligungsformaten festigen das Fundament unseres Höhenentwicklungskonzepts. Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt lebt durch seine Anwender*innen und damit durch Sie. Ich freue mich daher, gemeinsam mit Ihnen eine gute Entwicklung unserer Stadt im Lichte des Weltkulturerbes vorantreiben zu können. Ihr Markus Greitemann Beigeordneter für Planen und Bauen Botschaft 6 Köln ist eine geschichtsträchtige Metropole, die in den rund 2.000 Jahren seit ihrer Ent- stehung ihr ganz eigenes Stadtpanorama entlang des Rheins pflegt und weiterentwi- ckelt. Über verschiedene Epochen wurden zahlreiche Akzente gesetzt, die das Stadt- bild stark beeinflussen, und die sich ihren- Bewohner*innen und Besucher*innen als Wahrzeichen eingeprägt haben. Dennoch ist Köln keine typische Hochhausstadt, deren Stadtsilhouette durch Wolkenkratzer dominiert wird. Im Mittelalter war Kölns Stadtsilhouette bestimmt durch die zwölf romanischen Kirchen, die innerhalb der Stadtmauern im Halbkreis um die heutige Innenstadt angeordnet sind. Dieses Ensemble ist auch heute noch prägend und weltweit einzig- artig. Mit Erbauung des gotischen Doms festigte Köln seine Position als mächtige Pilgerstadt, die bereits von weither betrach- tet ihre imposante Wirkung entfaltete. Abb. 1: Ansicht von Köln 1531, Anton von Worms Heute zählt Köln im gesamten Stadtgebiet insgesamt rund 200 Bauwerke über 40 Meter, davon allein 124 in der Innenstadt und der Inneren Stadt. Unter ihnen befinden sich einmalige historische Stadtbausteine wie das Hansahochhaus, Sonderbauten der Infrastruktur wie der Colonius, aber auch serielle Wohnungsbauten aus den 1970er Jahren und repräsentative Büro- gebäude aus der jüngeren Zeit um die Jahrtausendwende. Hochhäuser haben in jeder Epoche eine besondere Verantwortung der Stadt, ihrer Geschichte und ihren Bewohner:innen gegenüber. Sie haben stets eine starke Aus- strahlung auf ihr lokales Umfeld und prägen sowohl die Lebensqualität in der Stadt als auch ihr Ansehen gleichermassen. Ihre Entwicklung ist darum mit größter Sorgfalt zu betreiben. Es gilt, das Erbe der Stadt umsichtig in die Zukunft tragen. Das Kölner Stadtbild Der Blick auf die Stadt damals und heute 7 Abb. 2: Rheinpanorama linksrheinisch Abb. 3 - 5: Hochpunkte und ihr Umfeld: Colonius, Ringturm und Kranhaus Nord 8 Kölns Stadtstruktur stellt sich rechts- und linksrheinisch sehr unterschiedlich dar. Rechtsrheinisch ist sie vor allem durch die industrielle Vergangenheit und großflächige Verkehrsstrukturen geprägt. Beides sorgt für eine heterogene Stadtstruktur mit ganz unterschiedlichen Qualitäten und Ent- wicklungspotenzialen. Die vorhandenen räumlichen Cluster des rechtsrheinischen Köln haben jeweils eine eigene Logik und Maßstäblichkeit, von dörflich bis industriell, und sind gekennzeichnet durch ein hetero- genes Nebeneinander. Linksrheinisch zeigt sich die Stadt klassisch gegliedert. Ausgehend vom historischen Stadtkern mit den romanischen Kirchen und dem Dom erstreckt sich die kompakte neuzeitliche Stadtstruktur bis hin zum Inneren Grüngürtel. Die Ringe als repräsen- tative Stadtstraßen prägen die Neustadt 5 15577 10 80 50er 60er 70er 2000er80er 10er90er 20er Jahre Abb. 6: Anzahl gebauter Hochhäuser in Köln (Innen- stadt und Innere Stadt) seit den 1950er Jahren als hochfrequentierte Stadträume. Von hier aus richten sich die Stadtachsen aus und weisen durch ihre Namensgebung auf die Städte der Region, mit denen sie Köln verbinden. Zwischen den belebten Stadt- achsen spannen sich die Veedel auf: Sehr dicht in Innenstadtnähe und entlang der Achsen, nach außen zum Äußeren Grüngür- tel hin baulich stets heterogener, teils sogar wenig dicht und mit unterschiedlichsten Nutzungen. In dieser stadträumlichen Zone der Inneren Stadt setzt das Höhenentwick- lungskonzept an und greift die rechts- und linksrheinisch vorhandenen Strukturen auf. Die heute vorhandenen Hochpunkte stammen zum größten Teil aus den 1970er Jahren. In dieser Zeitspanne wurden allein 80 Hochhäuser errichtet. Diese waren mit sehr unterschiedlichen Nutzungen belegt: Wohnungsbau, Büronutzungen oder Wie funktioniert Köln? Die Kölner Stadtstruktur 9 Abb. 7: Die Kölner Stadtstruktur Infrastruktur. Ab der Jahrtausendwende nahm diese Tendenz stark ab. Immer weni- ger Hochhäuser wurden realisiert, haupt- sächlich als repräsentative Bürobauten. Der größte Teil der vorhandenen Hochhäu- ser in der Inneren Stadt und der Innenstadt ist zwischen 40 und 70 m hoch. Nur sieben von ihnen überschreiten 100 m, davon zwei 140 m. Der Colonius sowie der Dom sind dabei Ausnahmen mit ihrer Höhe von 248 m beziehungsweise 157 m. Viele der Hochpunkte stehen an typo- logisch naheliegenden Standorten wie den großen Einfallsstraßen, bedeutenden Kreuzungspunkten, entlang des Rheins oder flankierend zu den großräumigen Grünflächen. Oft stehen sie als Einzelbau- ten, in einigen Fällen aber auch als Ensem- bles, die Bezug zueinander nehmen. Das Höhenentwicklungskonzept knüpft an die bestehende Stadtstruktur der Inneren Stadt rechts- und linksrheinisch an und leitet aus ihr neue Möglichkeitsräume ab, in denen Höhenentwicklung die Stadtstruktur sinnvoll ergänzen kann. Dabei sichert es ebenso den Schutz des Weltkulturerbes Dom. Stadtachsen Innenstadt: Altstadt Dom und romanische Kirchen Innenstadt: Neustadt gründerzeitliche Erweiterung übergeordnete Sichtachsen auf den Dom Ringe Hochpunkte 40 - 99 m Hochpunkte >100 m heterogene Quartiere rechtsrheinisch dichte und gemischte Quartiere linksrheinisch Innere Stadt Innere Stadt 10 Köln ist eine wachsende Stadt, die sich ständig weiterentwickelt. Angesichts begrenzter Flächenverfügbarkeiten und dem schonenden Umgang mit dem Boden ist ein Wachstum in die Höhe wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Stadtent- wicklung. Obwohl Köln nicht als typische Hochhausstadt bekannt ist, gibt es einige markante Hochpunkte, die wichtige Identi- fikationspunkte darstellen und die Stadt sowie ihr Umfeld prägen. Das vorliegende Höhenentwicklungskon- zept (HEK) ist als Instrument zu verstehen, mit dem die Stadt Köln den Herausforde- rungen einer wachsenden, europäischen Metropole gerecht wird und gleichermaßen das baukulturelle Erbe der Stadt schützt. Zukünftig liegt der Fokus der Höhenent- wicklung in der sogenannten „Inneren Stadt“ , die vom Inneren Grüngürtel bis an den Äußeren Grüngürtel reicht und neue Möglichkeiten für die Höhenentwicklung bietet. Dabei bleibt der Schutz des histori- schen Erbes und des Weltkulturerbes Dom gewahrt, während gleichzeitig moderne und nachhaltige städtebauliche Entwicklungen ermöglicht werden. Das HEK ist ein umfassendes Steuerungs- instrument für Köln mit dem Ziel, eine qualitätvolle Höhenentwicklung zu ermög- lichen. Es dient einerseits dazu, bauliche Entwicklungen angemessen zu bewerten und zu steuern. Darüber hinaus sorgt es für Transparenz und Verbindlichkeit für die beteiligten Akteur*innen eines Vorhabens. Das HEK zeigt geeignete Stadträume und Höhenprofile auf, definiert städtebauliche und architektonische Qualitäten und bietet Gestaltungsprinzipien an. Dabei basiert es auf den bestehenden Kölner Planwerken: dem Sichtachsenplan, der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+, dem Master- plan Stadtgrün, dem Städtebaulichen Masterplan für die Kölner Innenstadt, dem Köln-Katalog, dem Höhenkonzept Innen- stadt und dem Ringkonzept. Das HEK bietet einen Handlungsleitfaden für Vorhaben- träger*innen, indem es die verschiedenen Planungsschritte verbindlich definiert. Das HEK zeigt die räumlichen Möglichkeitsbe- reiche für Hochhäuser auf, und setzt damit Leitplanken innerhalb derer das konkrete Einzelvorhaben geprüft wird. Was sind die Ziele des Kölner Höhenentwicklungskonzepts? Steuerungs- und Prüfinstrument für qualitätvolle Höhenentwicklung Definition klarer städtebaulicher und architektonischer Qualitäten Aufzeigen von geeigneten Stadträumen und Höhenprofilierungen Formulierung transparenter Prüfschritte für neue Vorhaben 11 Wofür gilt das Höhenentwicklungskonzept? Das Höhenentwicklungskonzept greift immer dann, wenn es einen Auslöser gibt. Ein Auslöser ist ein Vorhaben im Betrach- tungsraum der Inneren Stadt, das höher als 40 m Gebäudehöhe oder 30% höher als die Umgebungsbebauung geplant ist. In diesen Fällen wird zunächst anhand des Räum- lichen Plans ermittelt, ob sich das Vorhaben in einem Möglichkeitsraum befindet. In den darauf folgenden Schritten gilt es zu überprüfen, welche maximalen Höhen dort denkbar sind und welchen Qualitätskrite- rien das Vorhaben gerecht werden muss. Was sind die erhöhten Anforderungen des Höhenentwicklungskonzepts? Die Eignungsprüfung dient dazu, das Vorhaben mit den Entwicklungszielen der Stadt Köln zu verzahnen. Diese spiegeln sich in den Qualitätskriterien wider, die für das HEK gelten. Die Qualitätskriterien beziehen sich auf die Handlungsfelder Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung & Mobilität, Nutzung und Klima und betrach- ten jeweils die Ebene der Gesamtstadt, des Quartiers und des Baukörpers. In dieser Broschüre werden sie genauer erläutert. Darüber hinaus werden konkrete Umset- zungsmöglichkeiten und Gestaltungsprinzi- pien an die Hand gegeben. Wie wird es angewendet? ab 40m Gebäudehöhe oder 30% zur Umgebungsbebauung Auslöser Blick in den räumlichen Plan Eignungsprüfung und Qualitätskriterien HEK 12 Wo findet keine Höhenentwicklung statt? Das Höhenentwicklungskonzept definiert zunächst die Bereiche, in denen keine Höhenentwicklung stattfinden kann. Dieser sogenannte Schutzbereich setzt sich zusammen aus: • der Pufferzone rund um das UNESCO Weltkulturerbe des Kölner Doms • freizuhaltenden Sichtachsen auf den Dom mit regionaler Bedeutung • der generellen Höhenbeschränkung in der Innenstadt (Höhenentwicklungskon- zept Innenstadt 2007) • kleinteiligen Siedlungsbereichen, die sich nicht für eine Höhenentwicklung eignen. Der Kölner Dom mit seinen 157 m definiert die obere Grenze einer Höhenentwicklung in Köln, die mit maximal 148 m festge- legt wurde (der Höhe des KölnTurms am Mediapark). Wo ist Höhenentwicklung denkbar? Grundsätzlich ist überall in der Inneren Stadt – außerhalb des Schutzbereichs – eine Höhenentwicklung denkbar. Dabei unterscheidet das HEK zwischen dem Möglichkeitsbereich, der sich explizit für eine Höhenentwicklung eignet, und dem Passivbereich, in dem eine Höhenentwick- lung nicht ausgeschlossen wird. Der Möglichkeitsbereich setzt sich aus vier übergeordneten Stadtraumkategorien zusammen, die auf der Betrachtung der Kölner Stadtstruktur und einer integrierten räumlichen Analyse beruhen. Der Mög- lichkeitsbereich ist im Räumlichen Plan abgebildet und wird durch die prinziphafte Darstellung der Stadtraumkategorien ergänzt, die die zu berücksichtigenden Qualitätsanforderungen beschreiben. Wo ist Höhenentwicklung denkbar, wo nicht? 13 Abb. 9: Möglichkeitsbereich: geeignet für eine Höhenentwicklung Abb. 8: Schutzbereich: keine Höhenentwicklung möglich 14 1. Wo ist eine Höhenentwicklung ausgeschlossen? In Köln ist eine bauliche Höhenentwicklung aus- geschlossen ... › innerhalb der Sichtachsen und Pufferzone des Weltkulturerbes Dom. › im Rahmen der Höhenbeschränkungen des Höhenentwicklungskonzepts Innenstadt. › in bestehenden kleinteiligen Siedlungsgebieten. 2. Wo verträgt Köln Höhe? an den Stadtachsen › ... als strukturgebende Lebensadern der Stadt › ... als Eintritt in die Quartiere › ... als Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor angrenzend an großflächige blau-grüne Infrastrukturen › ... als Orientierungspunkte innerhalb der Stadtlandschaft › ... als prägende Ansichten der Stadtsilhouette in den dichten und gut angebun- denen Quartieren der Inneren Stadt › ... als Impulsgeber für Gebiete im Wandel › ... zur Profilierung bestehender Campusgebiete D A C B Abb. 10: Sichtachsen - lokal und regional Abb. 11: Innenstadt und kleinteilige Siedlungsgebiete Räumlicher Plan der Höhenentwicklung 15 3. Wie verträgt Köln Höhe? Besondere Höhe bedeutet zukünftig immer hohe städtebauliche und architektonische Qualität. Diese wird beschrieben anhand der Stadtraumkategorien: Kölns urbane Lebensadern stärken! Stadtachsen und Ringe Kölns Stadtsilhouette bereichern! Entlang blau-grüner Infrastrukturen Impulse für Gebietstransformation setzen! Gebiete im Wandel Prägende Standorte profilieren! Bestehende Campusareale Abb. 12 Abb. 14 Abb. 13 Abb. 15 ... an Stadtachsen und Ringen ... entlang großflächigen, blau-grünen Infrastrukturen ... in den dichten und gut angebundenen Quartieren der Inneren Stadt unter Berücksichtigung verschiedener Lagegunsten (SPNV- Anbindung, Dichte) Höhenentwicklungskonzept Innenstadt (2007) mit erweitertem Geltungsbereich Geplante Hochpunkte Bestehende Hochpunkte > 100 m Bestehende Hochpunkte 70 - 99 m Bestehende Hochpunkte 40 - 69 m Übergeordnete Sichtachse Pufferzone Weltkulturerbe Dom (UNESCO) Dom S-Bahn Stadtbahn Stadtbahn geplant Radius S-Bahn-Haltestelle (300 m) S-Bahn-Haltestelle geplant Siedlungsgebiet Grünflächen Gebiete im Wandel (in Planung / perspektivisch) bestehende Campusgebiete Quartiere entlang des Rechtsrheinischen Korridors Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor (Frankfurter Straße) Schnittstellen Stadtachsen und Gürtel Stadtachsen Stadtraumkategorien: blau-grüne Infrastrukturen Gebiete im Wandel bestehende Campusareale 16 Sichtachse A4 Frechen Legende Höhenentwickung ist vorstellbar ... D A C B Räumlicher Plan der Höhenentwicklung 17 Aachener Str. Venloer Str. Neusser Str. Siegburger Str. Kalker Hauptstr. Dom Frankfurter Str. Dürener Str. Luxemburger Str. HBF Bonner Str. Sichtachse Hürther Bergblick Bezirk Lindenthal Bezirk Rodenkirchen Bezirk Ehrenfeld Bezirk Nippes Bezirk Innenstadt Bezirk Porz Bezirk Kalk Bezirk Mülheim Bensberg, Schloss und Schlossstraße „Nußbaum“ Fenster Sichtachsen Sonnenberg Wanderweg C C C C D D D B B A A A A A A Abb. 16: Räumlicher Plan des Höhenentwicklungskonzepts 18 Erläuterung des Räumlichen Plans und der Stadtraumkategorien Welche Ideen und Voraussetzungen liegen dem Räumlichen Plan zugrunde? Eine der wesentliche Voraussetzungen für den Bau von Hochpunkten ist eine gute Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr (SPNV). Nur durch die direkte Nähe zu S-Bahnhöfen und Stadtbahnhalten sowie durch ein passendes (Mikro-)Mobili- tätskonzept werden zusätzliche Verkehre in verdichteten Lagen vermieden. Zudem spielt die strategische Positionie- rung eines Hochpunktes in der Stadt eine entscheidende Rolle. Wo können Hoch- punkte stehen, um das Stadtbild positiv zu beeinflussen und neue Identifikations- und Orientierungspunkte zu schaffen? Dies ist stark abhängig von der bestehenden Stadtstruktur, wie sie auf den Seiten 8 und 9 dargestellt wird. Hierbei spielt sowohl die regionale Außenwirkung als auch das Erle- ben vom Stadtraum aus eine wichtige Rolle. Starke Clusterbildungen sind dabei nicht erwünscht, eine Bezugnahme der neuen Hochpunkte zu bestehenden, typischen Standorten unter Berücksichtigung von angemessenen Abständen ist geboten. Ebenso hat die Programmierung, also die Nutzung und die Nutzungsmischung, einen großen Einfluss auf die Wirkung von Hoch- häusern und auf ihre Rolle in der Gesamt- stadt. So ist die Integration von öffentlichen, sozialen und kulturellen Funktionen ein probates Mittel, einen Mehrwert für das umgebende Quartier und für die gesamte Stadtgesellschaft zu schaffen. Auch der Aspekt der Nutzungsflexibilität im Sinne einer Zweit- und Drittnutzung und damit einer Langlebigkeit trägt zur nachhaltigen Qualität von Hochhäusern bei. Nicht zuletzt können Hochhäuser in ihrer Eigenschaft als flächenschonende Form der baulichen Entwicklung das Stadtklima mit einer Reihe von Maßnahmen zusätzlich positiv beeinflussen. Dazu ist die Setzung in Bezug zu den städtischen Frischluftschnei- sen, aber auch zu den direkt umgebenden Freiräumen ein entscheidender Faktor. Eine sorgfältige Überprüfung der Auswirkungen eines Gebäudes auf das lokale Mikroklima und sein Beitrag zum Ziel der Klimaneutrali- tät sind zu bilanzieren. Die Ergänzung des öffentlichen Freiraums, der Einsatz von begrünten Dächern und Fassaden und ressourcenschonende Bauweisen sowie die Minimierung von CO2-Emissionen sind dabei selbstverständlich. Welche Aufgabe erfüllt der Räumliche Plan? Der Räumliche Plan stellt zunächst die gewachsene Kölner Stadtstruktur dar: den Rhein, den Äußeren und Inneren Grüngürtel, die Innenstadt, die Ringe und die Stadtachsen. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des Schutz- bereiches (siehe Seite 13) wird im Plan der Möglichkeitsbereich gezeigt, in dem eine Höhenentwicklung denkbar ist. Dieser unterscheidet sich in vier Stadtraumkate- gorien (A bis D), um den verschiedenen Stadträumen mit ihren Ausprägungen und Nutzungen gerecht zu werden. Ebenfalls im Räumlichen Plan erkennbar ist die 19 vorhandene SPNV-Struktur als wesentliche Voraussetzung für Höhenentwicklung. Was beschreiben die Stadtraumkategorien? Der Möglichkeitsbereich, der im Räum- lichen Plan dargestellt ist, umfasst grundsätzlich vier geeignete Stadtraum- kategorien, in denen der Bau von Hoch- punkten zukünftig denkbar ist. Diese Kategorien basieren auf unterschiedlichen Stadtstrukturen und legen spezifische Entwicklungsziele und Qualitäten fest, die potentielle Hochpunkte in diesen Bereichen erfüllen müssen. Je Stadtraumkategorie werden dargestellt: • die Entwicklungsziele • beispielhafte Gestaltungs- und Umsetzungsprinzipien • die mögliche Höhenprofilierung. Die Stadtraumkategorien nehmen direkt Bezug auf die dem HEK zugrunde liegenden Qualitätskriterien der Handlungsfelder Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung & Mobilität, Nutzung und Klima, formulieren diese weiter aus und geben eine klare Defi- nition städtebaulicher, freiräumlicher und architektonischer Qualitätsziele vor. Wie sind die Höhenprofilierungen zu verstehen? Jedes Bauprojekt muss den lokalen Kontext berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Wirkung im Quartier, die Quali- tät der Gestaltung, die Vernetzung und Nutzungsmischung sowie klimatische Aspekte stets beachtet werden müssen. Diese Faktoren bestimmen auch, wie die Höhenentwicklung gestaltet wird, da unter- schiedliche Höhen im städtischen Umfeld unterschiedliche Wirkungen haben. Die im HEK dargestellten Höhenprofilierungen begründen sich in den folgenden Bedeu- tungsebenen und Wirkungskreisen: • bis 40 Meter: passend zum lokalen Kontext • bis 70 Meter: Hochpunkt im Kontext eines Quartiers • bis 100 Meter: Hochpunkt mit stadtweiter Wirkung • bis 148 Meter: markante Landmarke mit regionaler Wirkung. Bestehende städtebauliche und bauliche Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstel- lung des HEK gelten als gesetzt und haben Eingang in das Konzept gefunden. < 40 m < 70 m < 100 m < 148 m lokaler Kontext Quartierskontext Gesamtstadt regionale Landmarke Abb. 17: Höhenprofilierungen 20 Kölns urbane Lebensadern stärken! Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang der Stadtachsen und Ringe Die Stadtachsen und die Kölner Ringe prägen die Struktur unserer Stadt maßgeblich. Sie zeichnen sich durch eine vielseitige Nut- zungsmischung aus, beinhalten die städtischen Zentren und dienen nicht nur als lineare Verkehrs- und Aufenthaltsräume, sondern auch als Zugänge zu den angrenzenden Quartieren. In diesen Möglichkeitsbereichen können an besonderen Lagen und unter Berücksichtigung der stadt- räumlichen Ausprägung Gebäude mit einer Maximalhöhe von bis zu 70 Metern entstehen: an Kreu- zungspunkten und Freiräumen oder im Kontext mit besonderen Nut- zungen. Diese Höhenbegrenzung orientiert sich an bereits existieren- den Bauwerken und fügt sich in das bestehende Stadtbild ein. Abb. 19: Gerling-Hochhaus Abb. 20: Hansahochhaus Abb. 21: Hochhaus am BarbarossaplatzAbb. 18: Stadtachsen und Ringe 21 Die Stadtachsen und Ringe werden durch Mikromobilität nachhaltig mit den Quartieren vernetzt. Der Stadtraum erhält neue Identifikationspunkte, die Stadtachsen werden ihren Charakteren entsprechend räumlich inszeniert. Die öffentlichen Angebote an belebten Stadträumen werden verdichtet und die Nutzungsmischung intensiviert. › Höhenentwicklung als Anreiz für maximale Nutzungsmischungen nutzen › öffentliche Nutzungen und soziale Infrastrukturen beleben den Stadtraum › Gebäude sind flexibel nutzbar › Erdgeschosse sind Tag und Nacht belebt › Dachgeschosse und Terrassen öffentlich zugänglich gestalten › bauliche Höhe und Freiräume gemeinsam entwickeln und aufeinander abstimmen, z. B. Hochpunkte zurückspringen lassen › Hochpunkte an besonderen Lagen setzen, z. B. an Grünräumen › Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen für höhere Lebensqualität › Begrünungen und grüne Freiräume schaffen › jede Stadtachse kann durch einzelne Hochpunkte neu gestaltet werden › Identifikationspunkte schaffen, innerhalb der Stadtsilhouette sowie aus dem Stadtraum heraus › bauliche Verdichtung und Nutzungsmischung nur an gut angebundenen Lagen - im Radius von 400 m zu SPNV-Haltestellen › Einbettung von Vorhaben in das Fuß- und Radwegenetz › Realisierung von Mobilitätsstationen mit sehr guter Aufenthaltsqualität Entwicklungsziele und beispielhafte Gestaltungsprinzipien Die Lebensqualität im Straßenraum und in den angrenzenden Quartieren wird deutlich erhöht. Abb. 12 22 Entlang des Rheins und der großflä- chigen städtischen Grünstrukturen wie dem Inneren Grüngürtel gibt es bereits punktuell Hochhäuser, die als Orientierungspunkte dienen und markante Akzente im Stadtbild setzen. Diese Bereiche bieten große Potentiale für neue Entwicklungen, die die Stadtsilhouette weiter posi- tiv prägen können. Dank der weitläufigen angren- zenden Freiräume sind in diesen Zonen Gebäudehöhen von bis zu 148 Metern möglich. Diese Höhen- entwicklung bedingt großzügige Abstände zwischen den Gebäuden, die als Solitäre möglich sind. Die angrenzenden Freiräume sorgen für eine ausreichende klimatische Kompensation. Kölns Stadtsilhouette bereichern! Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang blau-grüner Infrastrukturen Abb. 23: KölnTriangle Abb. 24: Kranhaus Nord Abb. 25: KölnTurmAbb. 22: Entlang blau-grüner Infrastrukturen 23 Köln realisiert best-practice Beispiele der Nachhaltigkeit mit überregionaler Strahlkraft. Neue Entwicklungen werden an (über-) regionale Verkehrsnetze angebunden. Köln und die Region erhalten hochwertige Landmarken. Neue Entwicklungen sind auf Langlebigkeit ausgerichtet. › maximale Höhenentwicklung in besonderen Lagen am Rhein und Innerem Grüngürtel als Solitäre › höchste Anforderungen an die Gestaltung der Kubatur und der Proportionen aus allen Blickrichtungen › sorgfältige Ergänzung der Stadtsilhouette › Zertifizierung von Vorhaben nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards › sorgfältige Betrachtung des Mikroklimas zum Schutz des Quartiers › Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen für höhere Lebensqualität › flexible Grundrissstrukturen ermöglichen Nachnutzungen › zugängliche Gestaltung von Dach- oder Zwischengeschossen - Blicke auf die Stadt und Region werden ermöglicht › nutzbare und durchlässige Erdgeschosse bilden die Schnittstelle zum Quartier › intensive bauliche Entwicklungen nur in gut an den SPNV angebundene Lagen - regional und lokal › Reduzierung von nachzuweisenden Stellplätzen › Vorhaben in das Fuß- und Radwegenetz einbinden Entwicklungsziele und beispielhafte Gestaltungsprinzipien Abb. 13 Köln besitzt innerstädtische Gebiete, die sich aktuell oder perspektivisch in Transformation befinden und damit besonders interessant sind für eine bauliche Weiterentwicklung, beispielsweise die Kölner Weststadt, das Liebig- quartier und der Technologie- und Industriepark Kalk-Süd. Hier spielen die Nutzungsmischung und die Erprobung von neue städtischen Dichten eine wichtige Rolle, zu der Höhenentwicklungen einen positi- ven Beitrag leisten können. Im lebendigen urbanen Kontext sind Höhenentwicklungen von bis zu 70 Metern möglich, wenn sich ein Standort an einer besonderen Lage befindet: an einer Stadtachse, einem Knotenpunkte oder an Grün- und Freiräumen. 24 Impulse für Gebietstransformationen setzen! Höhenentwicklung und Qualitätsziele in Gebieten im Wandel Abb. 27: Heliosturm Abb. 28: Hauptverwaltung DKV Abb. 26: Gebiete im Wandel 25 Die Lebensqualität in den Quartieren wird durch Grün, Freiräume und nachhaltige Bauweisen deutlich erhöht. Höhenentwicklung findet im Zusammenspiel mit der Umgebung statt - vielfältige Höhen sind erwünscht. Neue Kooperationen und vielfältige Nutzungen - Modellquartiere entstehen. › lebendige Quartiere durch neue Bebauung mit präzise gesetzten Hochpunkten › die Höhenvielfalt in den Quartieren fortführen › Quartiere durch präzise gesetzte lokale Hochpunkte neu prägen › Höhenentwicklung ermöglicht neue Dichten › Ergänzungen der Freiräume vornehmen - Höhenentwicklung stärkt Freiräume › vielfältige Maßnahmen zur Klimaanpassung an Gebäuden und im umgebenden öffentlichen Raum als fester Bestandteil einer Entwicklung › leichte, nachhaltige Konstruktionen ergänzen den Bestand - Umbau statt Neubau, Holzbaukonstruktionen erwünscht › Höhenentwicklung als Anreiz für eine maximale Nutzungsmischung nutzen › öffentliche und soziale Nutzungen breitflächig integrieren, um nachhaltige, soziale und wirtschaftliche Quartiere zu erhalten › Förderung von Stadtlaboren und Modellquartieren, z. B. mit neuen Trägerschaften, besonderen Bauformen und innovativen Nutzungskombinationen Der Stadtraum wird durchlässig und gut zugänglich. › kleinteilige Wegenetze für Fuß- und Radverkehr entwickeln oder ergänzen › durch die Ausprägung von Sockelbereichen die Durchwegung der Quartiere unterstützen › durch gut sichtbare Mikromobilitäts- stationen für eine gute Vernetzung in die Tiefe der Quartiere sorgen › Höhenentwicklungen nur in gut an den SPNV angebundenen Lagen - im Radius von 400 m zu SPNV-Haltestellen Entwicklungsziele und beispielhafte Gestaltungsprinzipien Abb. 14 Die bestehenden innerstädtischen Campusareale, zu denen die Unikli- nik, die Universität, der TH Campus Deutz und die Messe gehören, sind nicht nur wichtige Teile der städti- schen Versorgungseinrichtungen, sie sind auch tragende Wirtschafts- standorte über den Wirkungskreis der Stadt hinaus. Als solche benö- tigen sie eine Profil- und Adressbil- dung, die ihrer Bedeutung gerecht wird. Darüber hinaus haben sie Entwicklungsbedarfe ganz eigener Logik, die innerhalb eines bestehen- den Gefüges abgebildet werden. Aufgrund des meist lockeren, teil- weise weitläufigeren städtischen Kontexts, der Bedeutung dieser Standorte für die Gesamtstadt und ihren speziellen Bedürfnissen, sind in bestehenden Campusarealen Höhenentwicklungen von bis zu 100 Metern möglich. 26 Prägende Standorte profilieren! Höhenentwicklung und Qualitätsziele inerhalb bestehender Campusareale Abb. 31: TH Köln, Campus Deutz, Ingenieurwissenschaft- liches Zentrum IWZ Abb. 30: Universitätsklinikum, Bettenhaus Abb. 29: Bestehende Campusgebiete 27 Der Campus wird nachhaltig - Experimentierfreudigkeit ist gefragt. Campusgebiete werden durch Mikromobilität erschlossen und entlasten umliegende Quartiere. › Wirtschaftlichkeit und Langfristigkeit von monofunktionalen Nutzungen sichern die Langlebigkeit › besondere Gebäude bilden bauliche Ensembles › homogene Nutzungsstruktur durch gezielte kleinteilige Ergänzungen zum öffentlichen Raum hin aufwerten Besonderen typologischen Anforderungen wird Raum gegeben - form follows function. Wichtige Standorte erhalten Sichtbarkeit - innerhalb der Stadt und darüber hinaus. › Hochpunkte als Ensembles innerhalb des Campus gestalten › Höhenentwicklung ermöglicht Dichte, Dichte ermöglicht Freiraum › Übergang und Anschluss in umliegende Quartiere ausbilden › Umweltschutz und Innovation fördern, z. B. klimaaktive Fassaden, nachhaltige Baustoffe, grüne Dächer und nachhaltige Energieerzeugung › Zertifizierung nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards › grüne Freiräume dirket ergänzen - Höhenentwicklung stärkt Freiräume › neue Mobilitätskonzepte entlasten die umliegenden Quartiere › Einrichtung von zentralen Mobilitäts- stationen › Einbettung von Hochpunkten in das Fuß-, Radwege- und ÖPNV-Netz sichert die Erreichbarkeit Entwicklungsziele und beispielhafte Gestaltungsprinzipien Abb. 15 28 Qualitätskriterien Berücksichtigung von Sichtachsen positive Wirkung und Bezugnahme auf städ- tischen Kontext hohe bauliche und gestalterische Qualität (Höhe, Volumetrie, Silhouette ...) angemessene Nut- zungsmischung im Gebäude oder Umfeld Mehrwert für alle durch vielfältige Angebote langfristige Nutzbar- keit über mehrere Lebenszyklen Stadtbild- verträglichkeit Baukörper Gestalt Stadtraum & Gestaltung Nutzung KriterienKriterien Nutzungs- mischung Öffentlicher Mehrwert Flexibilität Berücksichtigung des lokalen Kontexts Bezugnahme auf Quartier, z. B. Integration Technik und Infrastruktur ansprechende Gebäudeproportionen (Sockel, Schaft, Abschluss) Erhöhung lokaler Nutzungsmischung Zugänglichkeit und Durchlässigkeit flexible Grundrisse und Geschosshöhen in den Erdgeschossen hohe bauliche und gestalterische Qualität z. B. Dach als 5. Fassade hohe bauliche und gestalterische Qualität (Material, Fassade, Sockelausbildung ...) angemessene Nutzungskomposition im Gebäude öffentliche Nutzungen in Erdgeschossen, Terrassen passende Betreiberkonzepte Gesamtstadt Gesamtstadt Ziele Ziele Quartier Quartier Objekt Objekt 29 sehr gute Anbindung an den SPNV sehr gute übergeord- nete Anbindung an Fuß- und Radwegenetz Einsatz innovativer Mobilitätskonzepte positive Auswirkungen auf städtisches Klima und vorhandene Grünräume Schutz / Förderung der Kaltluftschneisen Zertifizierung, Aus- sagen zu Stoffkreis- läufen, Einhaltung Klimaschutzleitlinien Klima VernetzungKriterienKriterien Einbindung Umweltverbund Fuß- & Radverkehr Mobilitätswende Freiraum & Auf- enthaltsqualität Stadtklima Nachhaltigkeit Anreiz zur Nutzung von ÖPNV und Fuß- und Radwegenetz gute Einbindung in und Ausbau von und Fuß- und Radwegenetz Mobilitätsstationen mit hoher Aufenthaltsqualität positive Auswirkungen auf Mikroklima und Aufenthaltsqualität (Fallwinde, Verschattung) Förderung lokaler Kaltluftbildung positive Gesamtbilanz (Energie), Einbindung von Kreisläufen in das Quartier keine Barrieren, Förderung von Durchlässigkeit Vermeidung von zusätzlicher MIV-Belastung Integration Mikromobilität ins Gebäudekonzept qualitative Freiräume im direkten Umfeld, Begrünung Baukörper Beitrag zur Kühlung und Versickerung Gebäudezertifizierung, kreislauffähige Materialien Gesamtstadt Gesamtstadt Ziele Ziele Quartier Quartier Objekt Objekt 30 Die vorgeschaltete Eignungsprüfung Die Kölner Stadtentwicklung handhabt bereits seit langem angemessene und bewährte Qualifizierungsverfahren bei besonderen Bauvorhaben. Neu im Prozess des Höhenentwicklungskonzepts ist die vorgeschaltete Eignungsprüfung, die für alle Vorhaben im Möglichkeitsbereich greift, die eine geplante Gebäudehöhe von 40 m haben beziehungsweise 30 % höher als die Umgebungsbebauung geplant sind. Ziel der Eignungsprüfung ist es, zu einem frühen Zeitpunkt im Prozess eine Prüfung wesentlicher planerischer Belange vor- zunehmen. Diese bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage und schaffen gegenseitige Verbindlichkeit über Eignung und Qualitäten des Vorhabens in den fol- genden Planungsschritten. Eine deutliche Strukturierung in vier Prozessschritte sorgt dabei für eine klare Erwartungshaltung auf beiden Seiten. Eine durchgängige Steuerung und definierte Zuständigkeiten schaffen neue Möglichkeiten, qualitativ hochwertige Bauvorhaben zu realisieren. Der frühe Austausch mit den städtischen Fachämtern im Rahmen der Eignungs- prüfung schafft Klarheit über zu unter- suchende Belange. Die zu entwickelnde städtebauliche Studie wird darüber hinaus in der Lenkungsgruppe des städtebau- lichen Masterplans als qualitätssicherndes Gremium beraten und im Anschluss im politischen Raum beschlossen. Damit ste- hen die folgenden Prozessschritte auf einer breiten und sicheren Basis. festgelegter Prozessablauf + durchgängige Begleitung Tragfähigkeit durch stufenweise politische Beschlussfassung vorgeschaltete Eignungsprüfung schafft Verbindlichkeit in beide Richtungen 1 2 3 4 31 Kontakt Stadtplanungsamt: › Einreichung Projektskizze › Ersteinschätzung Fachverwaltung › Formulierung Prüfauftrag auf Basis der Qualitätskriterien 1 Checkliste Eignungsprüfung 2 3 4 › Weltkulturerbeverträglichkeit (Sichtachsen/Blickbeziehungen) › (Mikro)-Klima, Verschattung › Verkehr › Mobilitätskonzept › Nutzungsmischung Erstellung städtebauliche Studie mit Gutachten unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien, z.B. hinsichtlich der Hanldungsfelder: › Stadtraum & Gestaltung › Nutzung › Vernetzung & Mobilität › Klima Beratung & Empfehlung durch Lenkungsgruppe Masterplan Herstellung Verbindlichkeit durch polititschen Beschluss 32 Welche Prozessschritte sind vorgesehen? Stufe 1 Eignungsprüfung Stufe 2 Qualifizierungsverfahren › Erstgespräch Fachamt › Prüfauftrag auf Basis der Qualitätskriterien › Erstellung Vorstudie › Beratung durch Lenkungsgruppe Masterplan › Beratung in Bezirksvertretungen und politischen Gremien › Grundsatzbeschluss › Vorbereitung städtebaulicher und architektonischer Qualifizierungsverfahren unter Einbeziehung der Qualitätskriterien › Auslobung › Öffentlichkeitsbeteiligung › Entscheidung Wettbewerbsergebnis durch Fachjury › politische Beratung + Beschluss des Wettbewerbsergebnisses › Aufstellungsbeschluss Bebauunsgplan Eignungsprüfung Das Höhenentwicklungskonzept greift immer dann, wenn es einen Auslöser gibt. Ein Auslöser ist ein Projekt im Betrach- tungsraum der Inneren Stadt, das höher als 40 m oder 30 % höher als die Umgebungs- bebauung geplant ist. In diesen Fällen kommt es bereits im Vorfeld eines Quali- fizierungsverfahrens zur Eignungsprüfung des Vorhabens. Hier wird zusammen mit dem Stadtplanungsamt ermittelt, ob sich das Vorhaben in einem Möglichkeitsraum befindet und welche maximalen Höhen dort denkbar sind. Zusätzlich wird über- prüft, ob und wie die Entwicklungsziele, z. B. Nutzungsmischung, Städtebau oder klimatische Anpassung, umsetzbar sind. Es finden erste Abstimmungen mit den Fachämtern statt. Die so erarbeitete städtebauliche Studie bildet die Grundlage für eine Empfehlung der Lenkungsgruppe Masterplan und die politische Beratung für einen Grundsatzbeschluss. Qualifizierungsverfahren Sobald der Grundsatzbeschluss erreicht ist, kommt es zu einem Qualifizierungs- verfahren. Dieses sorgt dafür, dass eine Höhenentwicklung nur in einer angemes- senen Qualität und unter Einbezug der 33 Stufe 3 Bauleitplanung Stufe 4 Realisierung › städtebaulicher Vertrag › Erarbeitung B-Plan + Gutachten › Öffentlichkeitsbeteiligung › Beratung in BVen und politischen Gremien › Satzungsbeschluss Bebauunsgplan › Planungsbeginn Hochbau › begleitende Vor-Ort-Information › Baugenehmigung + Baubeginn Gesamtbetrachtung auf Quartiers- und Stadtebene stattfindet. Das Qualifizie- rungsverfahren kann z.B. ein Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung sein, die durch eine Fachjury und das Begleit- gremium entschieden und durch eine poli- tische Beratung zum Beschluss getragen wird. Bauleitplanung Im Anschluss wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet, welches auf dem Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens basiert. Unter Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird das Planrecht, also die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Vorhabens geschaffen. Konkrete Anforderungen an das Vorhaben können zusätzlich in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden. Realisierung Nach der baurechtlichen Sicherung erfolgt die detaillierte Ausarbeitung des Hochbaus und darauffolgend die bauliche Realisie- rung des Vorhabens. Begleitend werden regelmäßige Vor-Ort-Informationstemine abgehalten und die öffentliche Kommu- nikation während des Bauzeitraums aktiv betreut. kontinuierliche Begleitung zur Qualitätssicherung Stadtplanungsamt der Stadt Köln Abteilung Öffentlicher Raum 615-hoehenentwicklungskonzept@stadt-koeln.de 34 Kontakt Die vorliegende Broschüre dient als Grund- lage zur Qualifizierung und Bewertung neuer Vorhaben der Höhenentwicklung in der Inneren Stadt Kölns, insbesondere für Entwickler*innen, Entscheidungsträger*in- nen und die städtischen Fachämter. Für den Erstkontakt im Rahmen neuer Vorhaben sowie zu generellen Rückfragen zum Höhenentwicklungskonzept und seiner Anwendung steht Ihnen das Stadtplanungs- amt als Ansprechpartner*in gerne unter der folgenden Kontaktadresse zur Verfügung: Abb. 32: Stadtpanorama von der Aussichtsplattform des KölnTriangles 35 Glossar Hochhaus Laut Landesbauordnung handelt es sich bei einem Gebäude um ein Hochhaus, wenn die Oberkante des Fußbodens mindestens eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Ab einer Höhe von 60 m Oberkante Fußboden gelten für Hochhäuser besondere Anforderungen an den Brandschutz, die zum Beispiel ein zweites Treppenhaus erfordern. Gebäudehöhe Unter der Gebäudehöhe versteht den oberen Bemessungspunkt eines Gebäudes. Dieser ist unterschiedlich definiert und kann zum Beispiel die Oberkante der Attika sein, die Firsthöhe oder aber - wiederum im bauordnungsrechtlichen Sinne - die Oberkante des Fußbodens im obersten Vollgeschoss. Höhenprofilierung Das Höhenkonzept spricht von einer Höhenprofilierung. Damit ist die die wahr- nehmbare Höhe eines Baukörpers gemeint. Die jeweiligen Angaben berücksichtigen letzte Vollgeschosse und technische Dach- aufbauten, um ein hochwertiges Erschei- nungsbild zu sichern. Schutzbereich Der Schutzbereich definiert die Teile der Stadt, in denen keine Höhenentwicklungen stattfinden kann Dies sind die Puffer- zone des UNESCO-Weltkulturerebs, die Sichtachsen auf den Dom, die regionale Bedeutung haben, der Geltungsbereich des Höhenkonzepts Innenstadt und kleinteilige Siedlungsbereiche. Möglichkeitsbereich Der Möglichkeitsbereich umfasst diejein- gen Teile der Stadt, die sich grundsätzlich für eine Höhenentwicklung eignen. Grund- stücke, die sich im Möglichkeitsbereich befinden, kommen für eine Eignungsprü- fung infrage. Passivbereich Der Passivbereich eignet sich aus Sicht des HEK weder für eine Höhenentwicklung, noch fällt er unter den Schutzbereich. Ob ein Vorhaben im Passivbereich denkbar ist und für eine Eignungsprüfung infrage kommt, ist im Einzlfall von der Verwaltung sorgfältig abzuwägen. Stadtraumkategorien Da das HEK keine stadtweit flächende- ckenden Aussagen zu möglichen Höhen- entwicklungen treffen kann, definiert es Stadtraumkategorien, in denen eine Höhenentwicklung zur Erreichung der viel- fältigen städtischen Ziele beitragen kann. Die Stadtraumkategorien legen Entwick- lungsziele, Qualitäten und die mögliche Höhenprofilierung fest, die Hochhäuser in diesen Bereichen erfüllen müssen. Sie geben damit eine klare Definition städte- baulicher, freiräumlicher und architektoni- scher Qualitätsziele vor. Innere Stadt Die Innere Stadt bezeichnet den Bereich Kölns zwischen Innerem und Äußerem Grüngürtel. Zusammen mit der Innenstadt ist sie der Betrachtungsraum des Kölner Höhenentwicklungskonzepts. Die Oberbürgermeisterin Amt für Planen und Bauen Stadtplanungsamt Gestaltung ASTOC Architects and Planners, urbanista VI/61/10.2024 -
Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln
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Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln (HEK) Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess 17.04.2021 1. Fachsymposium Höhenentwicklungskonzept Erstes öffentliches Fachsymposium als digitale Veranstaltung. Gegenstand waren Fachvorträge zu verschiedenen europäische Metropolen und ihren Instrumenten zur Steuerung der Höhenentwicklung. Hieran wurden die Aufgaben und Zielstellungen für das HEK diskutiert und präzisiert. • Stadtgesellschaft • Politk • Verwaltung • Fachexpert*innen Präzisierung der Aufgabenstellung für das HEK 27.09.2022 Mitteilung 2640/2022 Der aktuelle Stand zum HEK wurde zur Kenntnis gegeben. Hierbei wurde insbesondere zu geplantem Prozess und Methodik zur weiteren Erarbeitung berichtet. • Politik • Öffentlichkeit Information über den Erarbeitungsstand des HEK 25.11.2022 32. Sitzung Lenkungsgruppe Masterplan Gegenstand der Sitzung waren die weiterentwickelten Inhalte der Mitteilung 2640/2022 vom 27.09.2022. Vorbereitung des weiteren Vorgehens sowie des Beschlusses eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023). • Vertreter*innen aus StEA und BVen • Verwaltung • Fachexpert*innen Vorstellung und Erarbeitung der Inhalte zum Beschluss eines vorl. Bewertungsinstruments (0426/2023) sowie Prozess zur Erarbeitung des HEK. 1/3 04.05.2023 Beschluss vorl. Bewertungsinstrument 0426/2023 Als vorläufiges Bewertungsinstrument wurde beschlossen, dass für Vorhaben ab 40m bzw. 30% Überschreitung der Umgebung erhöhte Anforderungen an Qualität sowie Prozess des Vorhabens gestellt werden. Darüber hinaus erfolgte die Darstellung des geplanten Erarbeitungsprozesses zum HEK sowie die Bedarfsfeststellung zur externen Beauftragung. • StEA • Verwaltung Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments für neue Vorhaben als erster Teilbeschluss zum HEK. Bedarfsfeststellung zur externen Beauftragung der Konzepterstellung. 10.11.2023 34. Sitzung Lenkungsgruppe Masterplan Es wurden Grundsätze zur Erarbeitung eines räumlichen Plans vorgestellt und im Gremium ausgearbeitet.Diese stellen eine erste Gliederung der Inneren Stadt in Bereiche in welchen Höhenentwicklung ausgeschlossen ist und Bereiche in denen Entwicklungen denkbar sind, dar. • Vertreter*innen aus StEA und Bven •Fachverwaltung • Fachexpert*innen Die Ergebnisse waren Grundlage für für die Erarbeitung der Beschlussvorlage: Grundsätzen für den Räumlichen Plan (3276/2023) 20.11.2023 Infoveranstaltung Bezirksvertretungen (digital) Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts, Fokus auf die Erarbeitung von Grundsätzen für den Räumlichen Plan. Vorstellung des weiteren Arbeitsprozesses. • StEA und BVen Überarbeitung der Beschlussvorlage: Grundsätzen für den Räumlichen Plan (3276/2023) 14.03.2024 Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Beschlussvorlage 3276/2023 beinhaltet acht Grundsätzeim Sinne von räumlichen Teilbereichen der Inneren Stadt in denen eine mögliche Höhenentwicklung hergeleitet werden kann bzw. ausgeschlossen ist. • StEA und Bven •Verwaltung Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung eines Räumlichen Plans als zweiter Teilbeschluss für die Erarbeitung des HEK. 2/3 Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess 22.05.2024 Beteiligungsformat Bezirksvertretungen Informations- und Beteiligungsformat für Bezirksvertretungen. Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts und dessen Anwendung. • StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das Höhenentwicklungskonzept. 24.06.2024 Infoveranstaltung Bezirksvertretungen (digital) Zusätzliches Informations- und Beteiligungsformat für Bezirksvertretungen. Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts und dessen Anwendung. • StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das Höhenentwicklungskonzept. 08.08.2024- 29.08.2024 Onlinebeteiligung Möglichkeit zur Information und Kommentierung der Inhalte des HEK. Beteiligung und Kommentar insbesondere zu den Stadtraumkategorien (Räumlicher Plan). • Stadtgesellschaft • Politik • Baubranche • Verwaltung • Fachexpert*innen Auswertung der Ergebnisse und Einbezug derer in die Fertigstellung des Konzepts als Beschlussvorlage. 22.08.2024 2. Fachsymposium Höhenentwicklungskonzept Öffentliche Veranstaltung zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse zum HEK. Diskussion der vorgestellten Inhalte in zwei Podien, die durch renommierte Vertreterinnen aus Baubranche, Architektur, Politik und Verwaltung besetzt waren. • Stadtgesellschaft • Politik • Baubranche • Verwaltung • Fachexpert*innen Auswertung der Ergebnisse und Einbezug derer in die Fertigstellung des Konzepts als Beschlussvorlage. 3/3 Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess -
Anlage 6 - Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 StEA 06.02.2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 07.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025 öffentlich 4.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Höhenentwick- lungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze" AN/0185/2025 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. 4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei- ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit- gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen. Hinweis: Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes der Beschlussvorlage ungeändert zustimmt. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3029/2024 Stand: 26.02.2026 Sachstandsbericht Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns Beschlussfassung vom 06.02.2025: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau- vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge- bungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt- nis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua- tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns (kurz: HEK) wurde am 08.02.2025 beschlossen und befindet sich seither in der Anwendung bei entsprechenden Vorhaben. Nächste Schritte: Mit dem Beschluss des HEK wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsbe- richts in Form einer Evaluation des Konzepts nach einem Anwendungszeitraum von zwei Jah- ren und somit zum 1. Quartal 2027 beschlossen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für: 1. Quartal 2027 -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden Beschlussvorlage wurden umfangreiche Formate zur Beteiligung verschiedener Akteursgruppen dargeboten durchgeführt. In Anlage 3 sind die einzelnen Formate und Angebote zur Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend dargestellt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 23.01.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 24.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2025 öffentlich 8.2.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau- vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge- bungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt- nis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua- tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.
Beratungsverlauf
-
05.12.2024
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
27.01.2025
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
27.01.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
30.01.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
03.02.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
06.02.2025 zuletzt
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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