3029/2024
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns
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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 23.01.2025
1068 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 24.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2025 öffentlich 8.2.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau- vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge- bungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt- nis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua- tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.
Anlage 2 Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns
44996 Zeichen
Höhenentwicklungs-
konzept für die Innere
Stadt Köln
Impressum
ARCHITECTS AND PLANNERS
2
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Bearbeitung
Eva Herr
Katrin Witzel
Lena Tenbücken
Peter Kösterke
ASTOC Architects and Planners
Bearbeitung
Darleen Ertelt
Sebastian Hermann
Jörg Schatzmann
Britta Schümmer
Nils Stoya
urbanista
Bearbeitung
Katharina Grön
Tristan Lannuzel
Bildnachweis:
Abb. 1: gemeinfrei
Abb. 2: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 3: © Christian W endling
Abb. 4: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 5: © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 19: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 20: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 21: © Christian W endling
Abb. 24: © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 25: © Willy H orsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 27: © Superbass / CC-B Y-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 28: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 31: © Saarländer1950 / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC:
Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32
Köln, Oktober 2024
3
Inhaltsverzeichnis
Dezernat für Planen und Bauen
Bearbeitung
Eva Herr
Katrin Witzel
Lena Tenbücken
Peter Kösterke
ASTOC Architects and Planners
Bearbeitung
Darleen Ertelt
Sebastian Hermann
Jörg Schatzmann
Britta Schümmer
Nils Stoya
urbanista
Bearbeitung
Katharina Grön
Tristan Lannuzel
Bildnachweis:
Abb. 1: gemeinfrei
Abb. 2: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 3: © Christian Wendling
Abb. 4: © Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 5: © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 19: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 20: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 21: © Christian Wendling
Abb. 24: © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 25: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 27: © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 28: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 31: © Saarländer1950 / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC:
Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32
Köln, Oktober 2024
Botschaft 5
Das Kölner Stadtbild: Der Blick auf die Stadt damals und heute 6
Wie funktioniert Köln? Die Kölner Stadtstruktur 8
Ziele des Kölner Höhenentwicklungskonzepts 10
Was sind die Ziele des Höhenentwicklungskonzepts? 10
Wie wird es angewendet? 11
Wo ist Höhenentwicklung denkbar, wo nicht? 12
Räumlicher Plan der Höhenentwicklung 14
Erläuterung des Räumlichen Plans und der Stadtraumkategorien 18
› Stadtachsen und Ringe: Kölns urbane Lebensadern stärken 20
› Entlang blau-grüner Infrastrukturen: Kölns Stadtsilhouette bereichern 22
› Gebiete im Wandel: Impulse für Gebietstransformationen setzen 24
› Bestehende Campusareale: Prägende Standorte profilieren 26
Qualitätskriterien und Prozessschritte 28
Qualitätskriterien 28
Die vorgeschaltete Eignungsprüfung 30
Welche Prozessschritte sind vorgesehen? 32
Kontakt 34
Glossar 35
4
5
Zukunftsfähige Stadtentwicklung im Lichte unseres
Weltkulturerbes!
Mit dem Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns
ist es uns gelungen, unter Einbezug von Politik, Fachöffentlichkeit
und Stadtgesellschaft, einen gemeinsamen Kompass und trans-
parente Spielregeln für die Höhenentwicklung in unserer Stadt zu
erarbeiten.
Denn Köln und Höhenentwicklung – das ist nicht allein durch den Dom als Weltkulturerbe
und Wahrzeichen ein Thema, welches die Entwicklung unserer Stadt prägt. Als wachsender
Metropole stellen sich uns neue Aufgaben, die eine proaktive Auseinandersetzung mit dem
Thema erfordern. Wo und mit welchem Anspruch wollen wir als Stadt über neue Höhenent-
wicklungen sprechen?
Auf diese Frage und die Aufgaben einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung für unsere Stadt
wollen wir die passenden Antworten finden. Hierbei ist das Thema Höhenentwicklung ein
bedeutender Baustein. Das vorliegende Konzept zeigt daher auf, wo wir über mögliche
Höhenentwicklungen sprechen wollen und welchen Mehrwert diese für unsere Stadt bietet.
Wir formulieren gleicherweise klare und transparente Spielregeln, wie eine höhere Bebau-
ung denkbar ist. So schaffen wir für alle Akteur*innen Verbindlichkeit, Planungssicherheit
und eine bestmögliche bauliche Qualität.
Dennoch ist klar: Um einen positiven Impuls für unsere Stadt zu setzen, kommt es ins-
besondere darauf an, die Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts als gemeinsame
Aufgabe zu verstehen. Ich möchte mich daher bei allen Mitwirkenden auf unserem Weg
zum fertigen Konzept herzlich bedanken. Ihre wertvollen Anregungen und Ergänzungen
sowie die gemeinsame Arbeit in den Beteiligungsformaten festigen das Fundament unseres
Höhenentwicklungskonzepts.
Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt lebt durch seine Anwender*innen und
damit durch Sie. Ich freue mich daher, gemeinsam mit Ihnen eine gute Entwicklung unserer
Stadt im Lichte des Weltkulturerbes vorantreiben zu können.
Ihr
Markus Greitemann
Beigeordneter für Planen und Bauen
Botschaft
6
Köln ist eine geschichtsträchtige Metropole,
die in den rund 2.000 Jahren seit ihrer Ent-
stehung ihr ganz eigenes Stadtpanorama
entlang des Rheins pflegt und weiterentwi-
ckelt. Über verschiedene Epochen wurden
zahlreiche Akzente gesetzt, die das Stadt-
bild stark beeinflussen, und die sich ihren-
Bewohner*innen und Besucher*innen als
Wahrzeichen eingeprägt haben. Dennoch
ist Köln keine typische Hochhausstadt,
deren Stadtsilhouette durch Wolkenkratzer
dominiert wird.
Im Mittelalter war Kölns Stadtsilhouette
bestimmt durch die zwölf romanischen
Kirchen, die innerhalb der Stadtmauern
im Halbkreis um die heutige Innenstadt
angeordnet sind. Dieses Ensemble ist auch
heute noch prägend und weltweit einzig-
artig. Mit Erbauung des gotischen Doms
festigte Köln seine Position als mächtige
Pilgerstadt, die bereits von weither betrach-
tet ihre imposante Wirkung entfaltete.
Abb. 1: Ansicht von Köln 1531, Anton von Worms
Heute zählt Köln im gesamten Stadtgebiet
insgesamt rund 200 Bauwerke über 40
Meter, davon allein 124 in der Innenstadt
und der Inneren Stadt. Unter ihnen befinden
sich einmalige historische Stadtbausteine
wie das Hansahochhaus, Sonderbauten
der Infrastruktur wie der Colonius, aber
auch serielle Wohnungsbauten aus den
1970er Jahren und repräsentative Büro-
gebäude aus der jüngeren Zeit um die
Jahrtausendwende.
Hochhäuser haben in jeder Epoche eine
besondere Verantwortung der Stadt, ihrer
Geschichte und ihren Bewohner:innen
gegenüber. Sie haben stets eine starke Aus-
strahlung auf ihr lokales Umfeld und prägen
sowohl die Lebensqualität in der Stadt als
auch ihr Ansehen gleichermassen. Ihre
Entwicklung ist darum mit größter Sorgfalt
zu betreiben. Es gilt, das Erbe der Stadt
umsichtig in die Zukunft tragen.
Das Kölner Stadtbild
Der Blick auf die Stadt damals und heute
7
Abb. 2: Rheinpanorama linksrheinisch
Abb. 3 - 5: Hochpunkte und ihr Umfeld: Colonius, Ringturm und Kranhaus Nord
8
Kölns Stadtstruktur stellt sich rechts- und
linksrheinisch sehr unterschiedlich dar.
Rechtsrheinisch ist sie vor allem durch die
industrielle Vergangenheit und großflächige
Verkehrsstrukturen geprägt. Beides sorgt
für eine heterogene Stadtstruktur mit ganz
unterschiedlichen Qualitäten und Ent-
wicklungspotenzialen. Die vorhandenen
räumlichen Cluster des rechtsrheinischen
Köln haben jeweils eine eigene Logik und
Maßstäblichkeit, von dörflich bis industriell,
und sind gekennzeichnet durch ein hetero-
genes Nebeneinander.
Linksrheinisch zeigt sich die Stadt klassisch
gegliedert. Ausgehend vom historischen
Stadtkern mit den romanischen Kirchen
und dem Dom erstreckt sich die kompakte
neuzeitliche Stadtstruktur bis hin zum
Inneren Grüngürtel. Die Ringe als repräsen-
tative Stadtstraßen prägen die Neustadt
5 15577 10
80
50er 60er 70er 2000er80er 10er90er 20er Jahre
Abb. 6: Anzahl gebauter Hochhäuser in Köln (Innen-
stadt und Innere Stadt) seit den 1950er Jahren
als hochfrequentierte Stadträume. Von
hier aus richten sich die Stadtachsen aus
und weisen durch ihre Namensgebung auf
die Städte der Region, mit denen sie Köln
verbinden. Zwischen den belebten Stadt-
achsen spannen sich die Veedel auf: Sehr
dicht in Innenstadtnähe und entlang der
Achsen, nach außen zum Äußeren Grüngür-
tel hin baulich stets heterogener, teils sogar
wenig dicht und mit unterschiedlichsten
Nutzungen. In dieser stadträumlichen Zone
der Inneren Stadt setzt das Höhenentwick-
lungskonzept an und greift die rechts- und
linksrheinisch vorhandenen Strukturen auf.
Die heute vorhandenen Hochpunkte
stammen zum größten Teil aus den 1970er
Jahren. In dieser Zeitspanne wurden allein
80 Hochhäuser errichtet. Diese waren mit
sehr unterschiedlichen Nutzungen belegt:
Wohnungsbau, Büronutzungen oder
Wie funktioniert Köln?
Die Kölner Stadtstruktur
9
Abb. 7: Die Kölner Stadtstruktur
Infrastruktur. Ab der Jahrtausendwende
nahm diese Tendenz stark ab. Immer weni-
ger Hochhäuser wurden realisiert, haupt-
sächlich als repräsentative Bürobauten.
Der größte Teil der vorhandenen Hochhäu-
ser in der Inneren Stadt und der Innenstadt
ist zwischen 40 und 70 m hoch. Nur sieben
von ihnen überschreiten 100 m, davon zwei
140 m. Der Colonius sowie der Dom sind
dabei Ausnahmen mit ihrer Höhe von 248
m beziehungsweise 157 m.
Viele der Hochpunkte stehen an typo-
logisch naheliegenden Standorten wie
den großen Einfallsstraßen, bedeutenden
Kreuzungspunkten, entlang des Rheins
oder flankierend zu den großräumigen
Grünflächen. Oft stehen sie als Einzelbau-
ten, in einigen Fällen aber auch als Ensem-
bles, die Bezug zueinander nehmen.
Das Höhenentwicklungskonzept knüpft an
die bestehende Stadtstruktur der Inneren
Stadt rechts- und linksrheinisch an und
leitet aus ihr neue Möglichkeitsräume ab, in
denen Höhenentwicklung die Stadtstruktur
sinnvoll ergänzen kann. Dabei sichert es
ebenso den Schutz des Weltkulturerbes
Dom.
Stadtachsen
Innenstadt: Altstadt
Dom und romanische
Kirchen
Innenstadt: Neustadt
gründerzeitliche
Erweiterung
übergeordnete
Sichtachsen auf den
Dom
Ringe
Hochpunkte
40 - 99 m
Hochpunkte
>100 m
heterogene Quartiere
rechtsrheinisch
dichte und gemischte
Quartiere
linksrheinisch
Innere Stadt
Innere Stadt
10
Köln ist eine wachsende Stadt, die sich
ständig weiterentwickelt. Angesichts
begrenzter Flächenverfügbarkeiten und
dem schonenden Umgang mit dem Boden
ist ein Wachstum in die Höhe wichtiger
Bestandteil einer zukunftsfähigen Stadtent-
wicklung. Obwohl Köln nicht als typische
Hochhausstadt bekannt ist, gibt es einige
markante Hochpunkte, die wichtige Identi-
fikationspunkte darstellen und die Stadt
sowie ihr Umfeld prägen.
Das vorliegende Höhenentwicklungskon-
zept (HEK) ist als Instrument zu verstehen,
mit dem die Stadt Köln den Herausforde-
rungen einer wachsenden, europäischen
Metropole gerecht wird und gleichermaßen
das baukulturelle Erbe der Stadt schützt.
Zukünftig liegt der Fokus der Höhenent-
wicklung in der sogenannten „Inneren
Stadt“ , die vom Inneren Grüngürtel bis an
den Äußeren Grüngürtel reicht und neue
Möglichkeiten für die Höhenentwicklung
bietet. Dabei bleibt der Schutz des histori-
schen Erbes und des Weltkulturerbes Dom
gewahrt, während gleichzeitig moderne und
nachhaltige städtebauliche Entwicklungen
ermöglicht werden.
Das HEK ist ein umfassendes Steuerungs-
instrument für Köln mit dem Ziel, eine
qualitätvolle Höhenentwicklung zu ermög-
lichen. Es dient einerseits dazu, bauliche
Entwicklungen angemessen zu bewerten
und zu steuern. Darüber hinaus sorgt es
für Transparenz und Verbindlichkeit für die
beteiligten Akteur*innen eines Vorhabens.
Das HEK zeigt geeignete Stadträume und
Höhenprofile auf, definiert städtebauliche
und architektonische Qualitäten und bietet
Gestaltungsprinzipien an. Dabei basiert es
auf den bestehenden Kölner Planwerken:
dem Sichtachsenplan, der Stadtstrategie
Kölner Perspektiven 2030+, dem Master-
plan Stadtgrün, dem Städtebaulichen
Masterplan für die Kölner Innenstadt, dem
Köln-Katalog, dem Höhenkonzept Innen-
stadt und dem Ringkonzept. Das HEK bietet
einen Handlungsleitfaden für Vorhaben-
träger*innen, indem es die verschiedenen
Planungsschritte verbindlich definiert. Das
HEK zeigt die räumlichen Möglichkeitsbe-
reiche für Hochhäuser auf, und setzt damit
Leitplanken innerhalb derer das konkrete
Einzelvorhaben geprüft wird.
Was sind die Ziele des Kölner
Höhenentwicklungskonzepts?
Steuerungs- und
Prüfinstrument für
qualitätvolle
Höhenentwicklung
Definition klarer
städtebaulicher und
architektonischer
Qualitäten
Aufzeigen von
geeigneten
Stadträumen und
Höhenprofilierungen
Formulierung
transparenter
Prüfschritte für neue
Vorhaben
11
Wofür gilt das
Höhenentwicklungskonzept?
Das Höhenentwicklungskonzept greift
immer dann, wenn es einen Auslöser gibt.
Ein Auslöser ist ein Vorhaben im Betrach-
tungsraum der Inneren Stadt, das höher als
40 m Gebäudehöhe oder 30% höher als die
Umgebungsbebauung geplant ist. In diesen
Fällen wird zunächst anhand des Räum-
lichen Plans ermittelt, ob sich das Vorhaben
in einem Möglichkeitsraum befindet. In
den darauf folgenden Schritten gilt es zu
überprüfen, welche maximalen Höhen dort
denkbar sind und welchen Qualitätskrite-
rien das Vorhaben gerecht werden muss.
Was sind die erhöhten Anforderungen des
Höhenentwicklungskonzepts?
Die Eignungsprüfung dient dazu, das
Vorhaben mit den Entwicklungszielen der
Stadt Köln zu verzahnen. Diese spiegeln
sich in den Qualitätskriterien wider, die
für das HEK gelten. Die Qualitätskriterien
beziehen sich auf die Handlungsfelder
Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung &
Mobilität, Nutzung und Klima und betrach-
ten jeweils die Ebene der Gesamtstadt, des
Quartiers und des Baukörpers. In dieser
Broschüre werden sie genauer erläutert.
Darüber hinaus werden konkrete Umset-
zungsmöglichkeiten und Gestaltungsprinzi-
pien an die Hand gegeben.
Wie wird es angewendet?
ab 40m Gebäudehöhe oder
30% zur Umgebungsbebauung
Auslöser Blick in den
räumlichen Plan
Eignungsprüfung und
Qualitätskriterien
HEK
12
Wo findet keine Höhenentwicklung statt?
Das Höhenentwicklungskonzept definiert
zunächst die Bereiche, in denen keine
Höhenentwicklung stattfinden kann. Dieser
sogenannte Schutzbereich setzt sich
zusammen aus:
• der Pufferzone rund um das UNESCO
Weltkulturerbe des Kölner Doms
• freizuhaltenden Sichtachsen auf den
Dom mit regionaler Bedeutung
• der generellen Höhenbeschränkung in
der Innenstadt (Höhenentwicklungskon-
zept Innenstadt 2007)
• kleinteiligen Siedlungsbereichen, die
sich nicht für eine Höhenentwicklung
eignen.
Der Kölner Dom mit seinen 157 m definiert
die obere Grenze einer Höhenentwicklung
in Köln, die mit maximal 148 m festge-
legt wurde (der Höhe des KölnTurms am
Mediapark).
Wo ist Höhenentwicklung denkbar?
Grundsätzlich ist überall in der Inneren
Stadt – außerhalb des Schutzbereichs –
eine Höhenentwicklung denkbar. Dabei
unterscheidet das HEK zwischen dem
Möglichkeitsbereich, der sich explizit für
eine Höhenentwicklung eignet, und dem
Passivbereich, in dem eine Höhenentwick-
lung nicht ausgeschlossen wird.
Der Möglichkeitsbereich setzt sich aus
vier übergeordneten Stadtraumkategorien
zusammen, die auf der Betrachtung der
Kölner Stadtstruktur und einer integrierten
räumlichen Analyse beruhen. Der Mög-
lichkeitsbereich ist im Räumlichen Plan
abgebildet und wird durch die prinziphafte
Darstellung der Stadtraumkategorien
ergänzt, die die zu berücksichtigenden
Qualitätsanforderungen beschreiben.
Wo ist Höhenentwicklung denkbar,
wo nicht?
13
Abb. 9: Möglichkeitsbereich:
geeignet für eine
Höhenentwicklung
Abb. 8: Schutzbereich:
keine Höhenentwicklung
möglich
14
1. Wo ist eine Höhenentwicklung ausgeschlossen?
In Köln ist eine bauliche Höhenentwicklung aus-
geschlossen ...
› innerhalb der Sichtachsen und Pufferzone des
Weltkulturerbes Dom.
› im Rahmen der Höhenbeschränkungen des
Höhenentwicklungskonzepts Innenstadt.
› in bestehenden kleinteiligen Siedlungsgebieten.
2. Wo verträgt Köln Höhe?
an den Stadtachsen
› ... als strukturgebende
Lebensadern der Stadt
› ... als Eintritt in die Quartiere
› ... als Zukunftsraum
Rechtsrheinischer Korridor
angrenzend an großflächige
blau-grüne Infrastrukturen
› ... als Orientierungspunkte
innerhalb der Stadtlandschaft
› ... als prägende Ansichten der
Stadtsilhouette
in den dichten und gut angebun-
denen Quartieren der Inneren
Stadt
› ... als Impulsgeber für Gebiete im
Wandel
› ... zur Profilierung bestehender
Campusgebiete
D
A C
B
Abb. 10: Sichtachsen -
lokal und regional
Abb. 11: Innenstadt
und kleinteilige
Siedlungsgebiete
Räumlicher Plan
der Höhenentwicklung
15
3. Wie verträgt Köln Höhe?
Besondere Höhe bedeutet zukünftig immer
hohe städtebauliche und architektonische
Qualität. Diese wird beschrieben anhand
der Stadtraumkategorien:
Kölns urbane Lebensadern stärken!
Stadtachsen und Ringe
Kölns Stadtsilhouette bereichern!
Entlang blau-grüner Infrastrukturen
Impulse für Gebietstransformation setzen!
Gebiete im Wandel
Prägende Standorte profilieren!
Bestehende Campusareale
Abb. 12
Abb. 14
Abb. 13
Abb. 15
... an Stadtachsen und Ringen
... entlang großflächigen, blau-grünen Infrastrukturen
... in den dichten und gut angebundenen Quartieren der Inneren
Stadt unter Berücksichtigung verschiedener Lagegunsten (SPNV-
Anbindung, Dichte)
Höhenentwicklungskonzept Innenstadt (2007)
mit erweitertem Geltungsbereich
Geplante Hochpunkte
Bestehende Hochpunkte > 100 m
Bestehende Hochpunkte 70 - 99 m
Bestehende Hochpunkte 40 - 69 m
Übergeordnete Sichtachse
Pufferzone Weltkulturerbe Dom (UNESCO)
Dom
S-Bahn
Stadtbahn
Stadtbahn geplant
Radius S-Bahn-Haltestelle (300 m)
S-Bahn-Haltestelle geplant
Siedlungsgebiet
Grünflächen
Gebiete im Wandel (in Planung / perspektivisch)
bestehende Campusgebiete
Quartiere entlang des Rechtsrheinischen Korridors
Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor (Frankfurter Straße)
Schnittstellen Stadtachsen und Gürtel
Stadtachsen
Stadtraumkategorien:
blau-grüne Infrastrukturen
Gebiete im Wandel
bestehende Campusareale
16
Sichtachse
A4 Frechen
Legende
Höhenentwickung ist vorstellbar ...
D
A
C
B
Räumlicher Plan
der Höhenentwicklung
17
Aachener Str.
Venloer Str.
Neusser Str.
Siegburger Str.
Kalker Hauptstr.
Dom
Frankfurter Str.
Dürener Str.
Luxemburger Str.
HBF
Bonner Str.
Sichtachse
Hürther Bergblick
Bezirk
Lindenthal
Bezirk
Rodenkirchen
Bezirk
Ehrenfeld
Bezirk
Nippes
Bezirk
Innenstadt
Bezirk
Porz
Bezirk
Kalk
Bezirk
Mülheim
Bensberg,
Schloss und
Schlossstraße
„Nußbaum“
Fenster
Sichtachsen
Sonnenberg
Wanderweg
C
C
C
C
D
D
D
B
B
A
A
A
A
A
A
Abb. 16: Räumlicher Plan des Höhenentwicklungskonzepts
18
Erläuterung des Räumlichen Plans
und der Stadtraumkategorien
Welche Ideen und Voraussetzungen liegen
dem Räumlichen Plan zugrunde?
Eine der wesentliche Voraussetzungen für
den Bau von Hochpunkten ist eine gute
Anbindung an den schienengebundenen
Nahverkehr (SPNV). Nur durch die direkte
Nähe zu S-Bahnhöfen und Stadtbahnhalten
sowie durch ein passendes (Mikro-)Mobili-
tätskonzept werden zusätzliche Verkehre in
verdichteten Lagen vermieden.
Zudem spielt die strategische Positionie-
rung eines Hochpunktes in der Stadt eine
entscheidende Rolle. Wo können Hoch-
punkte stehen, um das Stadtbild positiv zu
beeinflussen und neue Identifikations- und
Orientierungspunkte zu schaffen? Dies
ist stark abhängig von der bestehenden
Stadtstruktur, wie sie auf den Seiten 8 und
9 dargestellt wird. Hierbei spielt sowohl die
regionale Außenwirkung als auch das Erle-
ben vom Stadtraum aus eine wichtige Rolle.
Starke Clusterbildungen sind dabei nicht
erwünscht, eine Bezugnahme der neuen
Hochpunkte zu bestehenden, typischen
Standorten unter Berücksichtigung von
angemessenen Abständen ist geboten.
Ebenso hat die Programmierung, also die
Nutzung und die Nutzungsmischung, einen
großen Einfluss auf die Wirkung von Hoch-
häusern und auf ihre Rolle in der Gesamt-
stadt. So ist die Integration von öffentlichen,
sozialen und kulturellen Funktionen ein
probates Mittel, einen Mehrwert für das
umgebende Quartier und für die gesamte
Stadtgesellschaft zu schaffen. Auch der
Aspekt der Nutzungsflexibilität im Sinne
einer Zweit- und Drittnutzung und damit
einer Langlebigkeit trägt zur nachhaltigen
Qualität von Hochhäusern bei.
Nicht zuletzt können Hochhäuser in ihrer
Eigenschaft als flächenschonende Form
der baulichen Entwicklung das Stadtklima
mit einer Reihe von Maßnahmen zusätzlich
positiv beeinflussen. Dazu ist die Setzung in
Bezug zu den städtischen Frischluftschnei-
sen, aber auch zu den direkt umgebenden
Freiräumen ein entscheidender Faktor. Eine
sorgfältige Überprüfung der Auswirkungen
eines Gebäudes auf das lokale Mikroklima
und sein Beitrag zum Ziel der Klimaneutrali-
tät sind zu bilanzieren. Die Ergänzung des
öffentlichen Freiraums, der Einsatz von
begrünten Dächern und Fassaden und
ressourcenschonende Bauweisen sowie
die Minimierung von CO2-Emissionen sind
dabei selbstverständlich.
Welche Aufgabe erfüllt der Räumliche
Plan?
Der Räumliche Plan stellt zunächst die
gewachsene Kölner Stadtstruktur dar:
den Rhein, den Äußeren und Inneren
Grüngürtel, die Innenstadt, die Ringe
und die Stadtachsen. Auf dieser Basis
und unter Berücksichtigung des Schutz-
bereiches (siehe Seite 13) wird im Plan der
Möglichkeitsbereich gezeigt, in dem eine
Höhenentwicklung denkbar ist. Dieser
unterscheidet sich in vier Stadtraumkate-
gorien (A bis D), um den verschiedenen
Stadträumen mit ihren Ausprägungen und
Nutzungen gerecht zu werden. Ebenfalls
im Räumlichen Plan erkennbar ist die
19
vorhandene SPNV-Struktur als wesentliche
Voraussetzung für Höhenentwicklung.
Was beschreiben die
Stadtraumkategorien?
Der Möglichkeitsbereich, der im Räum-
lichen Plan dargestellt ist, umfasst
grundsätzlich vier geeignete Stadtraum-
kategorien, in denen der Bau von Hoch-
punkten zukünftig denkbar ist. Diese
Kategorien basieren auf unterschiedlichen
Stadtstrukturen und legen spezifische
Entwicklungsziele und Qualitäten fest, die
potentielle Hochpunkte in diesen Bereichen
erfüllen müssen. Je Stadtraumkategorie
werden dargestellt:
• die Entwicklungsziele
• beispielhafte Gestaltungs- und
Umsetzungsprinzipien
• die mögliche Höhenprofilierung.
Die Stadtraumkategorien nehmen direkt
Bezug auf die dem HEK zugrunde liegenden
Qualitätskriterien der Handlungsfelder
Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung &
Mobilität, Nutzung und Klima, formulieren
diese weiter aus und geben eine klare Defi-
nition städtebaulicher, freiräumlicher und
architektonischer Qualitätsziele vor.
Wie sind die Höhenprofilierungen zu
verstehen?
Jedes Bauprojekt muss den lokalen
Kontext berücksichtigen. Das bedeutet,
dass die Wirkung im Quartier, die Quali-
tät der Gestaltung, die Vernetzung und
Nutzungsmischung sowie klimatische
Aspekte stets beachtet werden müssen.
Diese Faktoren bestimmen auch, wie die
Höhenentwicklung gestaltet wird, da unter-
schiedliche Höhen im städtischen Umfeld
unterschiedliche Wirkungen haben. Die
im HEK dargestellten Höhenprofilierungen
begründen sich in den folgenden Bedeu-
tungsebenen und Wirkungskreisen:
• bis 40 Meter: passend zum lokalen
Kontext
• bis 70 Meter: Hochpunkt im Kontext eines
Quartiers
• bis 100 Meter: Hochpunkt mit stadtweiter
Wirkung
• bis 148 Meter: markante Landmarke mit
regionaler Wirkung.
Bestehende städtebauliche und bauliche
Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstel-
lung des HEK gelten als gesetzt und haben
Eingang in das Konzept gefunden.
< 40 m < 70 m < 100 m < 148 m
lokaler Kontext
Quartierskontext
Gesamtstadt
regionale Landmarke
Abb. 17: Höhenprofilierungen
20
Kölns urbane Lebensadern stärken!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang der
Stadtachsen und Ringe
Die Stadtachsen und die Kölner
Ringe prägen die Struktur unserer
Stadt maßgeblich. Sie zeichnen
sich durch eine vielseitige Nut-
zungsmischung aus, beinhalten die
städtischen Zentren und dienen
nicht nur als lineare Verkehrs- und
Aufenthaltsräume, sondern auch
als Zugänge zu den angrenzenden
Quartieren.
In diesen Möglichkeitsbereichen
können an besonderen Lagen und
unter Berücksichtigung der stadt-
räumlichen Ausprägung Gebäude
mit einer Maximalhöhe von bis zu
70 Metern entstehen: an Kreu-
zungspunkten und Freiräumen oder
im Kontext mit besonderen Nut-
zungen. Diese Höhenbegrenzung
orientiert sich an bereits existieren-
den Bauwerken und fügt sich in das
bestehende Stadtbild ein.
Abb. 19:
Gerling-Hochhaus
Abb. 20:
Hansahochhaus
Abb. 21:
Hochhaus am
BarbarossaplatzAbb. 18: Stadtachsen und Ringe
21
Die Stadtachsen und Ringe werden
durch Mikromobilität nachhaltig mit den
Quartieren vernetzt.
Der Stadtraum erhält neue
Identifikationspunkte, die Stadtachsen
werden ihren Charakteren entsprechend
räumlich inszeniert.
Die öffentlichen Angebote an belebten
Stadträumen werden verdichtet und die
Nutzungsmischung intensiviert.
› Höhenentwicklung als Anreiz für
maximale Nutzungsmischungen nutzen
› öffentliche Nutzungen und soziale
Infrastrukturen beleben den Stadtraum
› Gebäude sind flexibel nutzbar
› Erdgeschosse sind Tag und Nacht belebt
› Dachgeschosse und Terrassen öffentlich
zugänglich gestalten
› bauliche Höhe und Freiräume gemeinsam
entwickeln und aufeinander abstimmen,
z. B. Hochpunkte zurückspringen lassen
› Hochpunkte an besonderen Lagen setzen,
z. B. an Grünräumen
› Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen
für höhere Lebensqualität
› Begrünungen und grüne Freiräume
schaffen
› jede Stadtachse kann durch einzelne
Hochpunkte neu gestaltet werden
› Identifikationspunkte schaffen, innerhalb
der Stadtsilhouette sowie aus dem
Stadtraum heraus
› bauliche Verdichtung und
Nutzungsmischung nur an gut
angebundenen Lagen - im Radius von
400 m zu SPNV-Haltestellen
› Einbettung von Vorhaben in das Fuß- und
Radwegenetz
› Realisierung von Mobilitätsstationen mit
sehr guter Aufenthaltsqualität
Entwicklungsziele und beispielhafte
Gestaltungsprinzipien
Die Lebensqualität im Straßenraum und
in den angrenzenden Quartieren wird
deutlich erhöht.
Abb. 12
22
Entlang des Rheins und der großflä-
chigen städtischen Grünstrukturen
wie dem Inneren Grüngürtel gibt
es bereits punktuell Hochhäuser,
die als Orientierungspunkte dienen
und markante Akzente im Stadtbild
setzen. Diese Bereiche bieten große
Potentiale für neue Entwicklungen,
die die Stadtsilhouette weiter posi-
tiv prägen können.
Dank der weitläufigen angren-
zenden Freiräume sind in diesen
Zonen Gebäudehöhen von bis zu
148 Metern möglich. Diese Höhen-
entwicklung bedingt großzügige
Abstände zwischen den Gebäuden,
die als Solitäre möglich sind. Die
angrenzenden Freiräume sorgen
für eine ausreichende klimatische
Kompensation.
Kölns Stadtsilhouette bereichern!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang blau-grüner
Infrastrukturen
Abb. 23:
KölnTriangle
Abb. 24:
Kranhaus Nord
Abb. 25:
KölnTurmAbb. 22: Entlang blau-grüner Infrastrukturen
23
Köln realisiert best-practice Beispiele
der Nachhaltigkeit mit überregionaler
Strahlkraft.
Neue Entwicklungen werden an (über-)
regionale Verkehrsnetze angebunden.
Köln und die Region erhalten hochwertige
Landmarken.
Neue Entwicklungen sind
auf Langlebigkeit ausgerichtet.
› maximale Höhenentwicklung in
besonderen Lagen am Rhein und
Innerem Grüngürtel als Solitäre
› höchste Anforderungen an die
Gestaltung der Kubatur und der
Proportionen aus allen Blickrichtungen
› sorgfältige Ergänzung der
Stadtsilhouette
› Zertifizierung von Vorhaben nach
höchsten Nachhaltigkeitsstandards
› sorgfältige Betrachtung des Mikroklimas
zum Schutz des Quartiers
› Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen
für höhere Lebensqualität
› flexible Grundrissstrukturen
ermöglichen Nachnutzungen
› zugängliche Gestaltung von Dach- oder
Zwischengeschossen - Blicke auf die
Stadt und Region werden ermöglicht
› nutzbare und durchlässige Erdgeschosse
bilden die Schnittstelle zum Quartier
› intensive bauliche Entwicklungen nur in
gut an den SPNV angebundene Lagen -
regional und lokal
› Reduzierung von nachzuweisenden
Stellplätzen
› Vorhaben in das Fuß- und Radwegenetz
einbinden
Entwicklungsziele und beispielhafte
Gestaltungsprinzipien
Abb. 13
Köln besitzt innerstädtische
Gebiete, die sich aktuell oder
perspektivisch in Transformation
befinden und damit besonders
interessant sind für eine bauliche
Weiterentwicklung, beispielsweise
die Kölner Weststadt, das Liebig-
quartier und der Technologie- und
Industriepark Kalk-Süd. Hier spielen
die Nutzungsmischung und die
Erprobung von neue städtischen
Dichten eine wichtige Rolle, zu der
Höhenentwicklungen einen positi-
ven Beitrag leisten können.
Im lebendigen urbanen Kontext
sind Höhenentwicklungen von bis
zu 70 Metern möglich, wenn sich
ein Standort an einer besonderen
Lage befindet: an einer Stadtachse,
einem Knotenpunkte oder an Grün-
und Freiräumen.
24
Impulse für Gebietstransformationen setzen!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele in Gebieten im
Wandel
Abb. 27:
Heliosturm
Abb. 28:
Hauptverwaltung DKV
Abb. 26: Gebiete im Wandel
25
Die Lebensqualität in den Quartieren wird
durch Grün, Freiräume und nachhaltige
Bauweisen deutlich erhöht.
Höhenentwicklung findet im
Zusammenspiel mit der Umgebung statt -
vielfältige Höhen sind erwünscht.
Neue Kooperationen und vielfältige
Nutzungen - Modellquartiere entstehen.
› lebendige Quartiere durch neue Bebauung
mit präzise gesetzten Hochpunkten
› die Höhenvielfalt in den Quartieren
fortführen
› Quartiere durch präzise gesetzte lokale
Hochpunkte neu prägen
› Höhenentwicklung ermöglicht neue
Dichten
› Ergänzungen der Freiräume vornehmen -
Höhenentwicklung stärkt Freiräume
› vielfältige Maßnahmen zur
Klimaanpassung an Gebäuden und im
umgebenden öffentlichen Raum als fester
Bestandteil einer Entwicklung
› leichte, nachhaltige Konstruktionen
ergänzen den Bestand - Umbau statt
Neubau, Holzbaukonstruktionen
erwünscht
› Höhenentwicklung als Anreiz für eine
maximale Nutzungsmischung nutzen
› öffentliche und soziale Nutzungen
breitflächig integrieren, um nachhaltige,
soziale und wirtschaftliche Quartiere zu
erhalten
› Förderung von Stadtlaboren und
Modellquartieren, z. B. mit neuen
Trägerschaften, besonderen Bauformen
und innovativen Nutzungskombinationen
Der Stadtraum wird durchlässig und gut
zugänglich.
› kleinteilige Wegenetze für Fuß- und
Radverkehr entwickeln oder ergänzen
› durch die Ausprägung von
Sockelbereichen die Durchwegung der
Quartiere unterstützen
› durch gut sichtbare Mikromobilitäts-
stationen für eine gute Vernetzung in die
Tiefe der Quartiere sorgen
› Höhenentwicklungen nur in gut an den
SPNV angebundenen Lagen - im Radius
von 400 m zu SPNV-Haltestellen
Entwicklungsziele und beispielhafte
Gestaltungsprinzipien
Abb. 14
Die bestehenden innerstädtischen
Campusareale, zu denen die Unikli-
nik, die Universität, der TH Campus
Deutz und die Messe gehören, sind
nicht nur wichtige Teile der städti-
schen Versorgungseinrichtungen,
sie sind auch tragende Wirtschafts-
standorte über den Wirkungskreis
der Stadt hinaus. Als solche benö-
tigen sie eine Profil- und Adressbil-
dung, die ihrer Bedeutung gerecht
wird. Darüber hinaus haben sie
Entwicklungsbedarfe ganz eigener
Logik, die innerhalb eines bestehen-
den Gefüges abgebildet werden.
Aufgrund des meist lockeren, teil-
weise weitläufigeren städtischen
Kontexts, der Bedeutung dieser
Standorte für die Gesamtstadt und
ihren speziellen Bedürfnissen, sind
in bestehenden Campusarealen
Höhenentwicklungen von bis zu
100 Metern möglich.
26
Prägende Standorte profilieren!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele inerhalb bestehender
Campusareale
Abb. 31:
TH Köln, Campus Deutz,
Ingenieurwissenschaft-
liches Zentrum IWZ
Abb. 30:
Universitätsklinikum,
Bettenhaus
Abb. 29: Bestehende Campusgebiete
27
Der Campus wird nachhaltig -
Experimentierfreudigkeit ist gefragt.
Campusgebiete werden durch
Mikromobilität erschlossen und entlasten
umliegende Quartiere.
› Wirtschaftlichkeit und Langfristigkeit von
monofunktionalen Nutzungen sichern die
Langlebigkeit
› besondere Gebäude bilden bauliche
Ensembles
› homogene Nutzungsstruktur durch
gezielte kleinteilige Ergänzungen zum
öffentlichen Raum hin aufwerten
Besonderen typologischen Anforderungen
wird Raum gegeben - form follows
function.
Wichtige Standorte erhalten Sichtbarkeit -
innerhalb der Stadt und darüber hinaus.
› Hochpunkte als Ensembles innerhalb des
Campus gestalten
› Höhenentwicklung ermöglicht Dichte,
Dichte ermöglicht Freiraum
› Übergang und Anschluss in umliegende
Quartiere ausbilden
› Umweltschutz und Innovation fördern,
z. B. klimaaktive Fassaden, nachhaltige
Baustoffe, grüne Dächer und nachhaltige
Energieerzeugung
› Zertifizierung nach höchsten
Nachhaltigkeitsstandards
› grüne Freiräume dirket ergänzen -
Höhenentwicklung stärkt Freiräume
› neue Mobilitätskonzepte entlasten die
umliegenden Quartiere
› Einrichtung von zentralen Mobilitäts-
stationen
› Einbettung von Hochpunkten in das Fuß-,
Radwege- und ÖPNV-Netz sichert die
Erreichbarkeit
Entwicklungsziele und beispielhafte
Gestaltungsprinzipien
Abb. 15
28
Qualitätskriterien
Berücksichtigung von
Sichtachsen
positive Wirkung und
Bezugnahme auf städ-
tischen Kontext
hohe bauliche und
gestalterische Qualität
(Höhe, Volumetrie,
Silhouette ...)
angemessene Nut-
zungsmischung im
Gebäude oder Umfeld
Mehrwert für alle
durch vielfältige
Angebote
langfristige Nutzbar-
keit über mehrere
Lebenszyklen
Stadtbild-
verträglichkeit
Baukörper
Gestalt
Stadtraum & Gestaltung
Nutzung
KriterienKriterien
Nutzungs-
mischung
Öffentlicher
Mehrwert
Flexibilität
Berücksichtigung des
lokalen Kontexts
Bezugnahme auf
Quartier, z. B. Integration
Technik und Infrastruktur
ansprechende
Gebäudeproportionen
(Sockel, Schaft,
Abschluss)
Erhöhung lokaler
Nutzungsmischung
Zugänglichkeit und
Durchlässigkeit
flexible Grundrisse
und Geschosshöhen in
den Erdgeschossen
hohe bauliche und
gestalterische Qualität
z. B. Dach als 5.
Fassade
hohe bauliche und
gestalterische Qualität
(Material, Fassade,
Sockelausbildung ...)
angemessene
Nutzungskomposition
im Gebäude
öffentliche Nutzungen
in Erdgeschossen,
Terrassen
passende
Betreiberkonzepte
Gesamtstadt
Gesamtstadt
Ziele
Ziele
Quartier
Quartier
Objekt
Objekt
29
sehr gute Anbindung
an den SPNV
sehr gute übergeord-
nete Anbindung an
Fuß- und Radwegenetz
Einsatz innovativer
Mobilitätskonzepte
positive Auswirkungen
auf städtisches Klima
und vorhandene
Grünräume
Schutz / Förderung der
Kaltluftschneisen
Zertifizierung, Aus-
sagen zu Stoffkreis-
läufen, Einhaltung
Klimaschutzleitlinien
Klima
VernetzungKriterienKriterien
Einbindung
Umweltverbund
Fuß- &
Radverkehr
Mobilitätswende
Freiraum & Auf-
enthaltsqualität
Stadtklima
Nachhaltigkeit
Anreiz zur Nutzung von
ÖPNV und Fuß- und
Radwegenetz
gute Einbindung in und
Ausbau von und Fuß-
und Radwegenetz
Mobilitätsstationen
mit hoher
Aufenthaltsqualität
positive Auswirkungen
auf Mikroklima und
Aufenthaltsqualität
(Fallwinde, Verschattung)
Förderung lokaler
Kaltluftbildung
positive Gesamtbilanz
(Energie), Einbindung
von Kreisläufen in das
Quartier
keine Barrieren,
Förderung von
Durchlässigkeit
Vermeidung
von zusätzlicher
MIV-Belastung
Integration
Mikromobilität ins
Gebäudekonzept
qualitative Freiräume
im direkten Umfeld,
Begrünung Baukörper
Beitrag zur Kühlung
und Versickerung
Gebäudezertifizierung,
kreislauffähige
Materialien
Gesamtstadt
Gesamtstadt
Ziele
Ziele
Quartier
Quartier
Objekt
Objekt
30
Die vorgeschaltete Eignungsprüfung
Die Kölner Stadtentwicklung handhabt
bereits seit langem angemessene und
bewährte Qualifizierungsverfahren bei
besonderen Bauvorhaben. Neu im Prozess
des Höhenentwicklungskonzepts ist die
vorgeschaltete Eignungsprüfung, die für
alle Vorhaben im Möglichkeitsbereich greift,
die eine geplante Gebäudehöhe von 40 m
haben beziehungsweise 30 % höher als die
Umgebungsbebauung geplant sind.
Ziel der Eignungsprüfung ist es, zu einem
frühen Zeitpunkt im Prozess eine Prüfung
wesentlicher planerischer Belange vor-
zunehmen. Diese bilden eine fundierte
Entscheidungsgrundlage und schaffen
gegenseitige Verbindlichkeit über Eignung
und Qualitäten des Vorhabens in den fol-
genden Planungsschritten. Eine deutliche
Strukturierung in vier Prozessschritte sorgt
dabei für eine klare Erwartungshaltung
auf beiden Seiten. Eine durchgängige
Steuerung und definierte Zuständigkeiten
schaffen neue Möglichkeiten, qualitativ
hochwertige Bauvorhaben zu realisieren.
Der frühe Austausch mit den städtischen
Fachämtern im Rahmen der Eignungs-
prüfung schafft Klarheit über zu unter-
suchende Belange. Die zu entwickelnde
städtebauliche Studie wird darüber hinaus
in der Lenkungsgruppe des städtebau-
lichen Masterplans als qualitätssicherndes
Gremium beraten und im Anschluss im
politischen Raum beschlossen. Damit ste-
hen die folgenden Prozessschritte auf einer
breiten und sicheren Basis.
festgelegter
Prozessablauf
+ durchgängige
Begleitung
Tragfähigkeit
durch stufenweise
politische
Beschlussfassung
vorgeschaltete
Eignungsprüfung
schafft Verbindlichkeit
in beide Richtungen
1
2
3
4
31
Kontakt Stadtplanungsamt:
› Einreichung Projektskizze
› Ersteinschätzung Fachverwaltung
› Formulierung Prüfauftrag auf Basis der Qualitätskriterien
1
Checkliste Eignungsprüfung
2
3
4
› Weltkulturerbeverträglichkeit
(Sichtachsen/Blickbeziehungen)
› (Mikro)-Klima, Verschattung
› Verkehr
› Mobilitätskonzept
› Nutzungsmischung
Erstellung städtebauliche Studie mit Gutachten unter Berücksichtigung
der Qualitätskriterien, z.B.
hinsichtlich der Hanldungsfelder:
› Stadtraum & Gestaltung
› Nutzung
› Vernetzung & Mobilität
› Klima
Beratung & Empfehlung durch Lenkungsgruppe Masterplan
Herstellung Verbindlichkeit durch polititschen Beschluss
32
Welche Prozessschritte sind
vorgesehen?
Stufe 1
Eignungsprüfung
Stufe 2
Qualifizierungsverfahren
› Erstgespräch Fachamt
› Prüfauftrag auf Basis der
Qualitätskriterien
› Erstellung Vorstudie
› Beratung durch Lenkungsgruppe
Masterplan
› Beratung in Bezirksvertretungen und
politischen Gremien
› Grundsatzbeschluss
› Vorbereitung städtebaulicher
und architektonischer
Qualifizierungsverfahren unter
Einbeziehung der Qualitätskriterien
› Auslobung
› Öffentlichkeitsbeteiligung
› Entscheidung Wettbewerbsergebnis
durch Fachjury
› politische Beratung + Beschluss des
Wettbewerbsergebnisses
› Aufstellungsbeschluss Bebauunsgplan
Eignungsprüfung
Das Höhenentwicklungskonzept greift
immer dann, wenn es einen Auslöser gibt.
Ein Auslöser ist ein Projekt im Betrach-
tungsraum der Inneren Stadt, das höher als
40 m oder 30 % höher als die Umgebungs-
bebauung geplant ist. In diesen Fällen
kommt es bereits im Vorfeld eines Quali-
fizierungsverfahrens zur Eignungsprüfung
des Vorhabens. Hier wird zusammen mit
dem Stadtplanungsamt ermittelt, ob sich
das Vorhaben in einem Möglichkeitsraum
befindet und welche maximalen Höhen
dort denkbar sind. Zusätzlich wird über-
prüft, ob und wie die Entwicklungsziele,
z. B. Nutzungsmischung, Städtebau oder
klimatische Anpassung, umsetzbar sind.
Es finden erste Abstimmungen mit den
Fachämtern statt. Die so erarbeitete
städtebauliche Studie bildet die Grundlage
für eine Empfehlung der Lenkungsgruppe
Masterplan und die politische Beratung für
einen Grundsatzbeschluss.
Qualifizierungsverfahren
Sobald der Grundsatzbeschluss erreicht
ist, kommt es zu einem Qualifizierungs-
verfahren. Dieses sorgt dafür, dass eine
Höhenentwicklung nur in einer angemes-
senen Qualität und unter Einbezug der
33
Stufe 3
Bauleitplanung
Stufe 4
Realisierung
› städtebaulicher Vertrag
› Erarbeitung B-Plan + Gutachten
› Öffentlichkeitsbeteiligung
› Beratung in BVen und politischen
Gremien
› Satzungsbeschluss Bebauunsgplan
› Planungsbeginn Hochbau
› begleitende Vor-Ort-Information
› Baugenehmigung + Baubeginn
Gesamtbetrachtung auf Quartiers- und
Stadtebene stattfindet. Das Qualifizie-
rungsverfahren kann z.B. ein Wettbewerb
oder eine Mehrfachbeauftragung sein,
die durch eine Fachjury und das Begleit-
gremium entschieden und durch eine poli-
tische Beratung zum Beschluss getragen
wird.
Bauleitplanung
Im Anschluss wird ein Bauleitplanverfahren
eingeleitet, welches auf dem Siegerentwurf
des Qualifizierungsverfahrens basiert.
Unter Beteiligung der Träger Öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit wird das
Planrecht, also die rechtliche Grundlage für
die Realisierung des Vorhabens geschaffen.
Konkrete Anforderungen an das Vorhaben
können zusätzlich in einem städtebaulichen
Vertrag verankert werden.
Realisierung
Nach der baurechtlichen Sicherung erfolgt
die detaillierte Ausarbeitung des Hochbaus
und darauffolgend die bauliche Realisie-
rung des Vorhabens. Begleitend werden
regelmäßige Vor-Ort-Informationstemine
abgehalten und die öffentliche Kommu-
nikation während des Bauzeitraums aktiv
betreut.
kontinuierliche Begleitung zur Qualitätssicherung
Stadtplanungsamt der Stadt Köln
Abteilung Öffentlicher Raum
615-hoehenentwicklungskonzept@stadt-koeln.de
34
Kontakt
Die vorliegende Broschüre dient als Grund-
lage zur Qualifizierung und Bewertung
neuer Vorhaben der Höhenentwicklung in
der Inneren Stadt Kölns, insbesondere für
Entwickler*innen, Entscheidungsträger*in-
nen und die städtischen Fachämter.
Für den Erstkontakt im Rahmen neuer
Vorhaben sowie zu generellen Rückfragen
zum Höhenentwicklungskonzept und seiner
Anwendung steht Ihnen das Stadtplanungs-
amt als Ansprechpartner*in gerne unter der
folgenden Kontaktadresse zur Verfügung:
Abb. 32: Stadtpanorama von der Aussichtsplattform des KölnTriangles
35
Glossar
Hochhaus
Laut Landesbauordnung handelt es sich bei
einem Gebäude um ein Hochhaus, wenn
die Oberkante des Fußbodens mindestens
eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über
der Geländeoberfläche liegt. Ab einer Höhe
von 60 m Oberkante Fußboden gelten für
Hochhäuser besondere Anforderungen
an den Brandschutz, die zum Beispiel ein
zweites Treppenhaus erfordern.
Gebäudehöhe
Unter der Gebäudehöhe versteht den
oberen Bemessungspunkt eines Gebäudes.
Dieser ist unterschiedlich definiert und
kann zum Beispiel die Oberkante der Attika
sein, die Firsthöhe oder aber - wiederum
im bauordnungsrechtlichen Sinne - die
Oberkante des Fußbodens im obersten
Vollgeschoss.
Höhenprofilierung
Das Höhenkonzept spricht von einer
Höhenprofilierung. Damit ist die die wahr-
nehmbare Höhe eines Baukörpers gemeint.
Die jeweiligen Angaben berücksichtigen
letzte Vollgeschosse und technische Dach-
aufbauten, um ein hochwertiges Erschei-
nungsbild zu sichern.
Schutzbereich
Der Schutzbereich definiert die Teile der
Stadt, in denen keine Höhenentwicklungen
stattfinden kann Dies sind die Puffer-
zone des UNESCO-Weltkulturerebs, die
Sichtachsen auf den Dom, die regionale
Bedeutung haben, der Geltungsbereich des
Höhenkonzepts Innenstadt und kleinteilige
Siedlungsbereiche.
Möglichkeitsbereich
Der Möglichkeitsbereich umfasst diejein-
gen Teile der Stadt, die sich grundsätzlich
für eine Höhenentwicklung eignen. Grund-
stücke, die sich im Möglichkeitsbereich
befinden, kommen für eine Eignungsprü-
fung infrage.
Passivbereich
Der Passivbereich eignet sich aus Sicht
des HEK weder für eine Höhenentwicklung,
noch fällt er unter den Schutzbereich. Ob
ein Vorhaben im Passivbereich denkbar
ist und für eine Eignungsprüfung infrage
kommt, ist im Einzlfall von der Verwaltung
sorgfältig abzuwägen.
Stadtraumkategorien
Da das HEK keine stadtweit flächende-
ckenden Aussagen zu möglichen Höhen-
entwicklungen treffen kann, definiert
es Stadtraumkategorien, in denen eine
Höhenentwicklung zur Erreichung der viel-
fältigen städtischen Ziele beitragen kann.
Die Stadtraumkategorien legen Entwick-
lungsziele, Qualitäten und die mögliche
Höhenprofilierung fest, die Hochhäuser
in diesen Bereichen erfüllen müssen. Sie
geben damit eine klare Definition städte-
baulicher, freiräumlicher und architektoni-
scher Qualitätsziele vor.
Innere Stadt
Die Innere Stadt bezeichnet den Bereich
Kölns zwischen Innerem und Äußerem
Grüngürtel. Zusammen mit der Innenstadt
ist sie der Betrachtungsraum des Kölner
Höhenentwicklungskonzepts.
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Gestaltung
ASTOC Architects and Planners, urbanista
VI/61/10.2024
Beschlussvorlage Ausschuss
8407 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3029/2024 Freigabedatum 22.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei- ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit- gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Zielsetzung Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln (kurz: HEK) als Leitlinie für die Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. Das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt steuert in zwei Ebenen: Räumliche Ebene: Der Räumliche Plan gliedert Inneren Stadt bis zum Äußeren Grün- gürtel in Schutzbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung ausgeschlossen ist, sowie Möglichkeitsbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung denkbar ist. Der Räumliche Plan basiert auf dem Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans (3276/2023) vom 04.05.2023. Qualitative Ebene: Hierdurch wird für alle Anwender*innen des Instruments – insbeson- dere Vorhabenträger, Politik, Verwaltung - ein klarer und transparenter Planungspro- zess mitsamt Qualitätskriterien für neuen Höhenentwicklungen definiert. Diese bilden die Grundlage zu r Prüfung, Qualifzierung sowie Bewertung von Vorhaben. Der Pla- nungsprozess mitsamt Qualitätskriterien basieren auf dem Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) vom 14.03.2024. Die Inhalte des HEK können dem beigefügte Konzept (Anlage 2) entnommen werden. 2. Hintergrund Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt- ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrhei- nischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem galt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Als Auftakt wurde am 17.04.2021 das 1. Fachsymposium unter Einbezug von Fachexpert*innen und Vertreter*innen aus anderen Städ- ten durchgeführt. Die Ergebnisse dienten zur Präzisierung der Kölner Aufgabenstellung. Anhand von Referenzen aus anderen Städten wurde sich der Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozesses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mitteilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufiges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus- löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskriterien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rah- 3 men der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vorge- stellt und intensiv diskutiert. Durch den Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) am 04.05.2023 wurde präzisiert, dass das HEK für Vorhaben ab 40m bzw. 30% Überschreitung der Umgebung Anwendung findet. Hierdurch wird die Anwendung von Planungsstufen ausgelöst, die insbe- sondere eine frühzeitige „Eignungsprüfung“ neuer Vorhaben unter Anwendung definierter Qua- litätskriterien erfolgt. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Un- ternehmens zur Erarbeitung des HEK festgestellt. Das Vergabeverfahren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August an das Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg als Nachunternehmerin erteilt. Mit dem Beschluss von Grundsätzen zur Entwicklung eines Räumlichen Plans (3276/2023) er- folgte eine Untergliederung der Inneren Stadt in acht Teilbereiche. Diese differenzierten den Betrachtungsraum, aufbauend auf bestehenden Planwerken und räumlichen Analysen, in für Höhenentwicklung ausgeschlossene Bereiche bzw. solche in denen Entwicklungen grundsätz- lich denkbar sind. Ausgehend von den beiden genannten Beschlüssen wurde das HEK unter Einbezug von Ex- perten aus Fachexpert*innen, Politik und Stadtgesellschaft erarbeitet. Insbesondere das 2. Fachsymposium vom 22. 08.2024 mitsamt parallel stattfindender Onlinebeteiligung bildeten hierbei die Grundlage zur Finalisierung des vorliegenden Konzepts. Die einzelnen Meilensteine und Beteiligungsformate zum HEK sowie deren Rolle im bzw. Aus- wirkung auf den Prozess können der detaillierten Aufstellung in Anlage 3 entnommen werden. 3. Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln Gemäß dem ersten Beschlusspunkt soll das HEK als transparenter und nachvollziehbarer Ent- wicklungsrahmen neuer Höhenentwicklungen in Köln verabschiedet werden. Das Konzept ge- mäß Anlage 2 ist daher als kompaktes, praxisorientiertes Dokument für seine Anwender*innen optimiert. Mit dem Fokus auf Vorhabenträger*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Verwaltung als zentrale Akteure, werden ein effizienter Planungsprozess und eine verbind- liche Entscheidungsfindung auf Grundlage einer sorgfältigen fachlichen Betrachtung für neue Höhenentwicklungen sichergestellt. Der zweiten Beschlusspunkt entspricht dieser Zielstellung, indem er die Expert*innen der Len- kungsgruppe Masterplan als Begleitgremium benennt. Hierdurch wird eine frühe fachliche Be- ratung für neue Vorhaben vorgesehen, die gemeinsam mit einer dazugehörigen Eignungsprü- fung die Grundlage für die politische Beratung bilden. So wird bereits an einem frühen Zeit- punkt die planerische Eignung eines neuen Vorhabens sichergestellt und eine standardisierte Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien geschaffen. Dies erzeugt Transparenz und Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure. Das HEK soll somit als verbindlich anzuwendendes Steuerungsinstrument für neue Höhenent- wicklung in der Stadt etabliert werden. Um eine qualitative und quantitative Auswertung der Anwendung sowie mögliche Anpassungsbedarfe herauszustellen, schlägt die Verwaltung mit dem dritten Beschlusspunkt eine Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren vor. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen- entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res- sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan- bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. 4 Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln Anlage 3: Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts In- nere Stadt Köln
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1106 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden Beschlussvorlage wurden umfangreiche Formate zur Beteiligung verschiedener Akteursgruppen dargeboten durchgeführt. In Anlage 3 sind die einzelnen Formate und Angebote zur Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend dargestellt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025
1209 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 9.2.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau- vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge- bungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt- nis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua- tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)
Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln
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Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln (HEK) Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess 17.04.2021 1. Fachsymposium Höhenentwicklungskonzept Erstes öffentliches Fachsymposium als digitale Veranstaltung. Gegenstand waren Fachvorträge zu verschiedenen europäische Metropolen und ihren Instrumenten zur Steuerung der Höhenentwicklung. Hieran wurden die Aufgaben und Zielstellungen für das HEK diskutiert und präzisiert. • Stadtgesellschaft • Politk • Verwaltung • Fachexpert*innen Präzisierung der Aufgabenstellung für das HEK 27.09.2022 Mitteilung 2640/2022 Der aktuelle Stand zum HEK wurde zur Kenntnis gegeben. Hierbei wurde insbesondere zu geplantem Prozess und Methodik zur weiteren Erarbeitung berichtet. • Politik • Öffentlichkeit Information über den Erarbeitungsstand des HEK 25.11.2022 32. Sitzung Lenkungsgruppe Masterplan Gegenstand der Sitzung waren die weiterentwickelten Inhalte der Mitteilung 2640/2022 vom 27.09.2022. Vorbereitung des weiteren Vorgehens sowie des Beschlusses eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023). • Vertreter*innen aus StEA und BVen • Verwaltung • Fachexpert*innen Vorstellung und Erarbeitung der Inhalte zum Beschluss eines vorl. Bewertungsinstruments (0426/2023) sowie Prozess zur Erarbeitung des HEK. 1/3 04.05.2023 Beschluss vorl. Bewertungsinstrument 0426/2023 Als vorläufiges Bewertungsinstrument wurde beschlossen, dass für Vorhaben ab 40m bzw. 30% Überschreitung der Umgebung erhöhte Anforderungen an Qualität sowie Prozess des Vorhabens gestellt werden. Darüber hinaus erfolgte die Darstellung des geplanten Erarbeitungsprozesses zum HEK sowie die Bedarfsfeststellung zur externen Beauftragung. • StEA • Verwaltung Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments für neue Vorhaben als erster Teilbeschluss zum HEK. Bedarfsfeststellung zur externen Beauftragung der Konzepterstellung. 10.11.2023 34. Sitzung Lenkungsgruppe Masterplan Es wurden Grundsätze zur Erarbeitung eines räumlichen Plans vorgestellt und im Gremium ausgearbeitet.Diese stellen eine erste Gliederung der Inneren Stadt in Bereiche in welchen Höhenentwicklung ausgeschlossen ist und Bereiche in denen Entwicklungen denkbar sind, dar. • Vertreter*innen aus StEA und Bven •Fachverwaltung • Fachexpert*innen Die Ergebnisse waren Grundlage für für die Erarbeitung der Beschlussvorlage: Grundsätzen für den Räumlichen Plan (3276/2023) 20.11.2023 Infoveranstaltung Bezirksvertretungen (digital) Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts, Fokus auf die Erarbeitung von Grundsätzen für den Räumlichen Plan. Vorstellung des weiteren Arbeitsprozesses. • StEA und BVen Überarbeitung der Beschlussvorlage: Grundsätzen für den Räumlichen Plan (3276/2023) 14.03.2024 Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Beschlussvorlage 3276/2023 beinhaltet acht Grundsätzeim Sinne von räumlichen Teilbereichen der Inneren Stadt in denen eine mögliche Höhenentwicklung hergeleitet werden kann bzw. ausgeschlossen ist. • StEA und Bven •Verwaltung Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung eines Räumlichen Plans als zweiter Teilbeschluss für die Erarbeitung des HEK. 2/3 Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess 22.05.2024 Beteiligungsformat Bezirksvertretungen Informations- und Beteiligungsformat für Bezirksvertretungen. Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts und dessen Anwendung. • StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das Höhenentwicklungskonzept. 24.06.2024 Infoveranstaltung Bezirksvertretungen (digital) Zusätzliches Informations- und Beteiligungsformat für Bezirksvertretungen. Präsentation der aktuellen Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts und dessen Anwendung. • StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das Höhenentwicklungskonzept. 08.08.2024- 29.08.2024 Onlinebeteiligung Möglichkeit zur Information und Kommentierung der Inhalte des HEK. Beteiligung und Kommentar insbesondere zu den Stadtraumkategorien (Räumlicher Plan). • Stadtgesellschaft • Politik • Baubranche • Verwaltung • Fachexpert*innen Auswertung der Ergebnisse und Einbezug derer in die Fertigstellung des Konzepts als Beschlussvorlage. 22.08.2024 2. Fachsymposium Höhenentwicklungskonzept Öffentliche Veranstaltung zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse zum HEK. Diskussion der vorgestellten Inhalte in zwei Podien, die durch renommierte Vertreterinnen aus Baubranche, Architektur, Politik und Verwaltung besetzt waren. • Stadtgesellschaft • Politik • Baubranche • Verwaltung • Fachexpert*innen Auswertung der Ergebnisse und Einbezug derer in die Fertigstellung des Konzepts als Beschlussvorlage. 3/3 Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess
Anlage 6 - Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 StEA 06.02.2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 07.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025 öffentlich 4.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Höhenentwick- lungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze" AN/0185/2025 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. 4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 3029/2024 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei- ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit- gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen. Hinweis: Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes der Beschlussvorlage ungeändert zustimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/615
Vorlagen-Nummer
3029/2024
Stand: 26.02.2026
Sachstandsbericht
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns
Beschlussfassung vom 06.02.2025:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept
Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau-
vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge-
bungsbebauung.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als
Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt-
nis.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua-
tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach
spätestens zwei Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns (kurz: HEK) wurde am 08.02.2025
beschlossen und befindet sich seither in der Anwendung bei entsprechenden Vorhaben.
Nächste Schritte:
Mit dem Beschluss des HEK wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsbe-
richts in Form einer Evaluation des Konzepts nach einem Anwendungszeitraum von zwei Jah-
ren und somit zum 1. Quartal 2027 beschlossen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:
1. Quartal 2027
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3029/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.11.2024
- Erstellt
- 30.09.2024 17:28