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3029/2024

Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns

Beschlussvorlage Ausschuss 25.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.02.2025, TOP 9.2.2

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 23.01.2025

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Ansehen

Anlage 2 Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025

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Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln

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Ansehen

Anlage 6 - Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 StEA 06.02.2025

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 23.01.2025

1068 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 24.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 23.01.2025 
öffentlich 
8.2.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 
3029/2024 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept 
Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau-
vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge-
bungsbebauung. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als 
Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt-
nis. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua-
tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach 
spätestens zwei Jahren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Anlage 2 Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns

44996 Zeichen

Höhenentwicklungs-
konzept für die Innere 
Stadt Köln

Impressum
ARCHITECTS AND PLANNERS
2
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Bearbeitung
Eva Herr
Katrin Witzel
Lena Tenbücken
Peter Kösterke
ASTOC Architects and Planners
Bearbeitung
Darleen Ertelt 
Sebastian Hermann
Jörg Schatzmann
Britta Schümmer
Nils Stoya
urbanista
Bearbeitung
Katharina Grön
Tristan Lannuzel
Bildnachweis:
Abb. 1:  gemeinfrei
Abb. 2:  © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 3:  © Christian W endling
Abb. 4:  © Raimond Spekking / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 5:  © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 19:  © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 20: © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 21:  © Christian W endling
Abb. 24: © Rolf H einrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 25:  © Willy H orsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 27:  © Superbass / CC-B Y-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 28:  © Raimond Spekking / CC B Y-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 31:  © Saarländer1950 / CC B Y-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC:
Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32
Köln, Oktober 2024

3
Inhaltsverzeichnis
Dezernat für Planen und Bauen
Bearbeitung
Eva Herr
Katrin Witzel
Lena Tenbücken
Peter Kösterke
ASTOC Architects and Planners
Bearbeitung
Darleen Ertelt 
Sebastian Hermann
Jörg Schatzmann
Britta Schümmer
Nils Stoya
urbanista
Bearbeitung
Katharina Grön
Tristan Lannuzel
Bildnachweis:
Abb. 1:  gemeinfrei
Abb. 2:  © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 3:  © Christian Wendling
Abb. 4:  © Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 5:  © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 19:  © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 20: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 21:  © Christian Wendling
Abb. 24: © Rolf Heinrich, Köln / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 25:  © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 27:  © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 28:  © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 30: © Willy Horsch / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Abb. 31:  © Saarländer1950 / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Das Copyright der folgenden Darstellungen liegt bei ASTOC:
Abb. 6-18, Abb. 22-23, Abb. 26, Abb. 29, Abb. 32
Köln, Oktober 2024
Botschaft              5
Das Kölner Stadtbild: Der Blick auf die Stadt damals und heute      6
Wie funktioniert Köln? Die Kölner Stadtstruktur        8
Ziele des Kölner Höhenentwicklungskonzepts       10
Was sind die Ziele des Höhenentwicklungskonzepts?      10
Wie wird es angewendet?          11
Wo ist Höhenentwicklung denkbar, wo nicht?       12
Räumlicher Plan der Höhenentwicklung       14
Erläuterung des Räumlichen Plans und der Stadtraumkategorien    18
    ›   Stadtachsen und Ringe: Kölns urbane Lebensadern stärken    20
    ›   Entlang blau-grüner Infrastrukturen: Kölns Stadtsilhouette bereichern   22
    ›   Gebiete im Wandel: Impulse für Gebietstransformationen setzen   24
    ›   Bestehende Campusareale: Prägende Standorte profilieren    26
 
Qualitätskriterien und Prozessschritte        28
Qualitätskriterien           28
Die vorgeschaltete Eignungsprüfung        30
Welche Prozessschritte sind vorgesehen?       32
Kontakt            34
Glossar            35

4

5
Zukunftsfähige Stadtentwicklung im Lichte unseres 
Weltkulturerbes!
Mit dem Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns 
ist es uns gelungen, unter Einbezug von Politik, Fachöffentlichkeit 
und Stadtgesellschaft, einen gemeinsamen Kompass und trans-
parente Spielregeln für die Höhenentwicklung in unserer Stadt zu 
erarbeiten. 
Denn Köln und Höhenentwicklung – das ist nicht allein durch den Dom als Weltkulturerbe 
und Wahrzeichen ein Thema, welches die Entwicklung unserer Stadt prägt.  Als wachsender 
Metropole stellen sich uns neue Aufgaben, die eine proaktive Auseinandersetzung mit dem 
Thema erfordern. Wo und mit welchem Anspruch wollen wir als Stadt über neue Höhenent-
wicklungen sprechen?
Auf diese Frage und die Aufgaben einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung für unsere Stadt 
wollen wir die passenden Antworten finden. Hierbei ist das Thema Höhenentwicklung ein 
bedeutender Baustein. Das vorliegende Konzept zeigt daher auf, wo wir über mögliche 
Höhenentwicklungen sprechen wollen und welchen Mehrwert diese für unsere Stadt bietet. 
Wir formulieren gleicherweise klare und transparente Spielregeln, wie eine höhere Bebau-
ung denkbar ist. So schaffen wir für alle Akteur*innen Verbindlichkeit, Planungssicherheit 
und eine bestmögliche bauliche Qualität.
Dennoch ist klar: Um einen positiven Impuls für unsere Stadt zu setzen, kommt es ins-
besondere darauf an, die Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts als gemeinsame 
Aufgabe zu verstehen.  Ich möchte mich daher bei allen Mitwirkenden auf unserem Weg 
zum fertigen Konzept herzlich bedanken. Ihre wertvollen Anregungen und Ergänzungen 
sowie die gemeinsame Arbeit in den Beteiligungsformaten festigen das Fundament unseres 
Höhenentwicklungskonzepts. 
Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt lebt durch seine Anwender*innen und 
damit durch Sie. Ich freue mich daher, gemeinsam mit Ihnen eine gute Entwicklung unserer 
Stadt im Lichte des Weltkulturerbes vorantreiben zu können.
Ihr 
Markus Greitemann
Beigeordneter für Planen und Bauen
Botschaft

6
Köln ist eine geschichtsträchtige Metropole, 
die in den rund 2.000 Jahren seit ihrer Ent-
stehung ihr ganz eigenes Stadtpanorama 
entlang des Rheins pflegt und weiterentwi-
ckelt. Über verschiedene Epochen wurden 
zahlreiche Akzente gesetzt, die das Stadt-
bild stark beeinflussen, und die sich ihren-
Bewohner*innen und Besucher*innen als 
Wahrzeichen eingeprägt haben. Dennoch 
ist Köln keine typische Hochhausstadt, 
deren Stadtsilhouette durch Wolkenkratzer 
dominiert wird.
Im Mittelalter war Kölns Stadtsilhouette 
bestimmt durch die zwölf romanischen 
Kirchen, die innerhalb der Stadtmauern 
im Halbkreis um die heutige Innenstadt 
angeordnet sind. Dieses Ensemble ist auch 
heute noch prägend und weltweit einzig-
artig. Mit Erbauung des gotischen Doms 
festigte Köln seine Position als mächtige 
Pilgerstadt, die bereits von weither betrach-
tet ihre imposante Wirkung entfaltete. 
Abb. 1: Ansicht von Köln 1531, Anton von Worms
Heute zählt Köln im gesamten Stadtgebiet 
insgesamt rund 200 Bauwerke über 40 
Meter, davon allein 124 in der Innenstadt 
und der Inneren Stadt. Unter ihnen befinden 
sich einmalige historische Stadtbausteine 
wie das Hansahochhaus, Sonderbauten 
der Infrastruktur wie der Colonius, aber 
auch serielle Wohnungsbauten aus den 
1970er Jahren und repräsentative Büro-
gebäude aus der jüngeren Zeit um die 
Jahrtausendwende. 
Hochhäuser haben in jeder Epoche eine 
besondere Verantwortung der Stadt, ihrer 
Geschichte und ihren Bewohner:innen 
gegenüber. Sie haben stets eine starke Aus-
strahlung auf ihr lokales Umfeld und prägen 
sowohl die Lebensqualität in der Stadt als 
auch ihr Ansehen gleichermassen. Ihre 
Entwicklung ist darum mit größter Sorgfalt 
zu betreiben. Es gilt, das Erbe der Stadt 
umsichtig in die Zukunft tragen.
Das Kölner Stadtbild
Der Blick auf die Stadt damals und heute

7
Abb. 2: Rheinpanorama linksrheinisch
Abb. 3 - 5: Hochpunkte und ihr Umfeld: Colonius, Ringturm und Kranhaus Nord

8
Kölns Stadtstruktur stellt sich rechts- und 
linksrheinisch sehr unterschiedlich dar. 
Rechtsrheinisch ist sie vor allem durch die 
industrielle Vergangenheit und großflächige 
Verkehrsstrukturen geprägt. Beides sorgt 
für eine heterogene Stadtstruktur mit ganz 
unterschiedlichen Qualitäten und Ent-
wicklungspotenzialen. Die vorhandenen 
räumlichen Cluster des rechtsrheinischen 
Köln haben jeweils eine eigene Logik und 
Maßstäblichkeit, von dörflich bis industriell, 
und sind gekennzeichnet durch ein hetero-
genes Nebeneinander. 
Linksrheinisch zeigt sich die Stadt klassisch 
gegliedert. Ausgehend vom historischen 
Stadtkern mit den romanischen Kirchen 
und dem Dom erstreckt sich die kompakte 
neuzeitliche Stadtstruktur bis hin zum 
Inneren Grüngürtel. Die Ringe als repräsen-
tative Stadtstraßen prägen die Neustadt 
5 15577 10
80
50er 60er 70er 2000er80er 10er90er 20er Jahre
Abb. 6: Anzahl gebauter Hochhäuser in Köln (Innen-
stadt und Innere Stadt) seit den 1950er Jahren
als hochfrequentierte Stadträume. Von 
hier aus richten sich die Stadtachsen aus 
und weisen durch ihre Namensgebung auf 
die Städte der Region, mit denen sie Köln 
verbinden. Zwischen den belebten Stadt-
achsen spannen sich die Veedel auf: Sehr 
dicht in Innenstadtnähe und entlang der 
Achsen, nach außen zum Äußeren Grüngür-
tel hin baulich stets heterogener, teils sogar 
wenig dicht und mit unterschiedlichsten 
Nutzungen. In dieser stadträumlichen Zone 
der Inneren Stadt  setzt das Höhenentwick-
lungskonzept an und greift die rechts- und 
linksrheinisch vorhandenen Strukturen auf. 
Die heute vorhandenen Hochpunkte 
stammen zum größten Teil aus den 1970er 
Jahren. In dieser Zeitspanne wurden allein 
80 Hochhäuser errichtet. Diese waren mit 
sehr unterschiedlichen Nutzungen belegt: 
Wohnungsbau, Büronutzungen oder 
Wie funktioniert Köln?
Die Kölner Stadtstruktur

9
Abb. 7: Die Kölner Stadtstruktur
Infrastruktur. Ab der Jahrtausendwende 
nahm diese Tendenz stark ab. Immer weni-
ger Hochhäuser wurden realisiert, haupt-
sächlich als repräsentative Bürobauten.
Der größte Teil der vorhandenen Hochhäu-
ser in der Inneren Stadt und der Innenstadt 
ist zwischen 40 und 70 m hoch. Nur sieben 
von ihnen überschreiten 100 m, davon zwei 
140 m. Der Colonius sowie der Dom sind 
dabei Ausnahmen mit ihrer Höhe von 248 
m beziehungsweise 157  m. 
Viele der Hochpunkte stehen an typo-
logisch naheliegenden Standorten wie 
den großen Einfallsstraßen, bedeutenden 
Kreuzungspunkten, entlang des Rheins 
oder flankierend zu den großräumigen 
Grünflächen. Oft stehen sie als Einzelbau-
ten, in einigen Fällen aber auch als Ensem-
bles, die Bezug zueinander nehmen.
Das Höhenentwicklungskonzept knüpft an 
die bestehende Stadtstruktur der Inneren 
Stadt rechts- und linksrheinisch an und 
leitet aus ihr neue Möglichkeitsräume ab, in 
denen Höhenentwicklung die Stadtstruktur 
sinnvoll ergänzen kann. Dabei sichert es 
ebenso den Schutz des Weltkulturerbes 
Dom.
Stadtachsen
Innenstadt:  Altstadt 
Dom und romanische 
Kirchen
Innenstadt:  Neustadt 
gründerzeitliche  
Erweiterung
übergeordnete 
Sichtachsen auf den 
Dom
Ringe
Hochpunkte 
40 - 99 m
Hochpunkte 
>100 m
heterogene Quartiere 
rechtsrheinisch
dichte und gemischte 
Quartiere
linksrheinisch
Innere Stadt
Innere Stadt

10
Köln ist eine wachsende Stadt, die sich 
ständig weiterentwickelt. Angesichts 
begrenzter Flächenverfügbarkeiten und 
dem schonenden Umgang mit dem Boden 
ist ein Wachstum in die Höhe wichtiger 
Bestandteil einer zukunftsfähigen Stadtent-
wicklung. Obwohl Köln nicht als typische 
Hochhausstadt bekannt ist, gibt es einige 
markante Hochpunkte, die wichtige Identi-
fikationspunkte darstellen und die Stadt 
sowie ihr Umfeld prägen. 
Das vorliegende Höhenentwicklungskon-
zept (HEK) ist als Instrument zu verstehen, 
mit dem die Stadt Köln den Herausforde-
rungen einer wachsenden, europäischen 
Metropole gerecht wird und gleichermaßen 
das baukulturelle Erbe der Stadt schützt. 
 
Zukünftig liegt der Fokus der Höhenent-
wicklung in der sogenannten „Inneren 
Stadt“ , die vom Inneren Grüngürtel bis an 
den Äußeren Grüngürtel reicht und neue 
Möglichkeiten für die Höhenentwicklung 
bietet. Dabei bleibt der Schutz des histori-
schen Erbes und des Weltkulturerbes Dom 
gewahrt, während gleichzeitig moderne und 
nachhaltige städtebauliche Entwicklungen 
ermöglicht werden.
Das HEK ist ein umfassendes Steuerungs-
instrument für Köln mit dem Ziel, eine 
qualitätvolle Höhenentwicklung zu ermög-
lichen. Es dient einerseits dazu, bauliche 
Entwicklungen angemessen zu bewerten 
und zu steuern. Darüber hinaus sorgt es 
für Transparenz und Verbindlichkeit für die 
beteiligten Akteur*innen eines Vorhabens. 
Das HEK zeigt geeignete Stadträume und 
Höhenprofile auf, definiert städtebauliche 
und architektonische Qualitäten und bietet 
Gestaltungsprinzipien an. Dabei basiert es 
auf den bestehenden Kölner Planwerken: 
dem Sichtachsenplan, der Stadtstrategie 
Kölner Perspektiven 2030+, dem Master-
plan Stadtgrün, dem Städtebaulichen 
Masterplan für die Kölner Innenstadt, dem 
Köln-Katalog, dem Höhenkonzept Innen-
stadt und dem Ringkonzept. Das HEK bietet 
einen Handlungsleitfaden für Vorhaben-
träger*innen, indem es die verschiedenen 
Planungsschritte verbindlich definiert. Das 
HEK zeigt die räumlichen Möglichkeitsbe-
reiche für Hochhäuser auf, und setzt damit 
Leitplanken innerhalb derer das konkrete 
Einzelvorhaben geprüft wird.
Was sind die Ziele des Kölner  
Höhenentwicklungskonzepts?
Steuerungs- und 
Prüfinstrument für 
qualitätvolle 
Höhenentwicklung
Definition klarer 
städtebaulicher und 
architektonischer 
Qualitäten
Aufzeigen von 
geeigneten 
Stadträumen und 
Höhenprofilierungen
Formulierung 
transparenter 
Prüfschritte für neue 
Vorhaben

11
 Wofür gilt das 
Höhenentwicklungskonzept?
Das Höhenentwicklungskonzept greift 
immer dann, wenn es einen Auslöser gibt. 
Ein Auslöser ist ein Vorhaben im Betrach-
tungsraum der Inneren Stadt, das höher als 
40 m Gebäudehöhe oder 30% höher als die 
Umgebungsbebauung geplant ist. In diesen 
Fällen wird zunächst anhand des Räum-
lichen Plans ermittelt, ob sich das Vorhaben 
in einem Möglichkeitsraum befindet. In 
den darauf folgenden Schritten gilt es zu 
überprüfen, welche maximalen Höhen dort 
denkbar sind und welchen Qualitätskrite-
rien das Vorhaben gerecht werden muss.
 Was sind die erhöhten Anforderungen des 
Höhenentwicklungskonzepts?
Die Eignungsprüfung dient dazu, das 
Vorhaben mit den Entwicklungszielen der 
Stadt Köln zu verzahnen. Diese spiegeln 
sich in den Qualitätskriterien wider, die 
für das HEK gelten. Die Qualitätskriterien 
beziehen sich auf die Handlungsfelder 
Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung & 
Mobilität, Nutzung und Klima und betrach-
ten jeweils die Ebene der Gesamtstadt, des 
Quartiers und des Baukörpers. In dieser 
Broschüre werden sie genauer erläutert. 
Darüber hinaus werden konkrete Umset-
zungsmöglichkeiten und Gestaltungsprinzi-
pien an die Hand gegeben.
Wie wird es angewendet?
ab 40m Gebäudehöhe oder 
30% zur Umgebungsbebauung
Auslöser Blick in den  
räumlichen Plan
Eignungsprüfung und 
Qualitätskriterien
HEK

12
Wo findet keine Höhenentwicklung statt?
Das Höhenentwicklungskonzept definiert 
zunächst die Bereiche, in denen keine 
Höhenentwicklung stattfinden kann. Dieser 
sogenannte Schutzbereich setzt sich 
zusammen aus: 
• der Pufferzone rund um das UNESCO 
Weltkulturerbe des Kölner Doms 
• freizuhaltenden Sichtachsen auf den 
Dom mit regionaler Bedeutung 
• der generellen Höhenbeschränkung in 
der Innenstadt (Höhenentwicklungskon-
zept Innenstadt 2007) 
• kleinteiligen Siedlungsbereichen, die 
sich nicht für eine Höhenentwicklung 
eignen.
Der Kölner Dom mit seinen 157 m definiert 
die obere Grenze einer Höhenentwicklung 
in Köln, die mit maximal 148 m festge-
legt wurde (der Höhe des KölnTurms am 
Mediapark). 
Wo ist Höhenentwicklung denkbar?
Grundsätzlich ist überall in der Inneren 
Stadt – außerhalb des Schutzbereichs – 
eine Höhenentwicklung denkbar. Dabei 
unterscheidet das HEK zwischen dem 
Möglichkeitsbereich, der sich explizit für 
eine Höhenentwicklung eignet, und dem 
Passivbereich, in dem eine Höhenentwick-
lung nicht ausgeschlossen wird. 
Der Möglichkeitsbereich setzt sich aus 
vier übergeordneten Stadtraumkategorien 
zusammen, die auf der Betrachtung der 
Kölner Stadtstruktur und einer integrierten 
räumlichen Analyse beruhen. Der Mög-
lichkeitsbereich ist im Räumlichen Plan 
abgebildet und wird durch die prinziphafte 
Darstellung der Stadtraumkategorien 
ergänzt, die die zu berücksichtigenden 
Qualitätsanforderungen beschreiben.
Wo ist Höhenentwicklung denkbar, 
wo nicht?

13
Abb. 9: Möglichkeitsbereich:
geeignet für eine 
Höhenentwicklung
Abb. 8: Schutzbereich:
keine Höhenentwicklung 
möglich

14
1. Wo ist eine Höhenentwicklung ausgeschlossen?
In Köln ist eine bauliche Höhenentwicklung aus-
geschlossen ... 
 › innerhalb der Sichtachsen und Pufferzone des 
Weltkulturerbes Dom. 
 › im Rahmen der Höhenbeschränkungen des 
Höhenentwicklungskonzepts Innenstadt. 
 › in bestehenden kleinteiligen Siedlungsgebieten.
2. Wo verträgt Köln Höhe?
an den Stadtachsen 
 › ... als strukturgebende 
Lebensadern der Stadt
 › ... als Eintritt in die Quartiere
 › ... als Zukunftsraum 
Rechtsrheinischer Korridor 
 
angrenzend an großflächige  
blau-grüne Infrastrukturen
 › ... als Orientierungspunkte 
innerhalb der Stadtlandschaft
 › ... als prägende Ansichten der 
Stadtsilhouette
in den dichten und gut angebun-
denen Quartieren der Inneren 
Stadt
 › ... als Impulsgeber für Gebiete im 
Wandel
 › ... zur Profilierung bestehender 
Campusgebiete
D
A C
B
Abb. 10: Sichtachsen - 
lokal und regional
Abb. 11: Innenstadt 
und kleinteilige 
Siedlungsgebiete
Räumlicher Plan  
der Höhenentwicklung

15
3. Wie verträgt Köln Höhe?
Besondere Höhe bedeutet zukünftig immer 
hohe städtebauliche und architektonische 
Qualität. Diese wird beschrieben anhand 
der Stadtraumkategorien: 
Kölns urbane Lebensadern stärken!
Stadtachsen und Ringe
Kölns Stadtsilhouette bereichern! 
Entlang blau-grüner Infrastrukturen
Impulse für Gebietstransformation setzen!
Gebiete im Wandel
Prägende Standorte profilieren!
Bestehende Campusareale
Abb. 12
Abb. 14
Abb. 13
Abb. 15

... an Stadtachsen und Ringen
... entlang großflächigen, blau-grünen Infrastrukturen
... in den dichten und gut angebundenen Quartieren der Inneren 
Stadt unter Berücksichtigung verschiedener Lagegunsten (SPNV-
Anbindung, Dichte)
Höhenentwicklungskonzept Innenstadt (2007) 
mit erweitertem Geltungsbereich
Geplante Hochpunkte
Bestehende Hochpunkte > 100 m
Bestehende Hochpunkte 70 - 99 m
Bestehende Hochpunkte 40 - 69 m
Übergeordnete Sichtachse
Pufferzone Weltkulturerbe Dom (UNESCO)
Dom
S-Bahn
Stadtbahn 
Stadtbahn geplant
Radius S-Bahn-Haltestelle (300 m)
S-Bahn-Haltestelle geplant
Siedlungsgebiet
Grünflächen
Gebiete im Wandel (in Planung / perspektivisch)
bestehende Campusgebiete
Quartiere entlang des Rechtsrheinischen Korridors
Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor (Frankfurter Straße)
Schnittstellen Stadtachsen und Gürtel
Stadtachsen
Stadtraumkategorien:
blau-grüne Infrastrukturen
Gebiete im Wandel
bestehende Campusareale
16
Sichtachse 
A4 Frechen
Legende
Höhenentwickung ist vorstellbar ...
D
A
C
B
Räumlicher Plan  
der Höhenentwicklung

17
Aachener Str.
Venloer Str.
Neusser Str.
Siegburger Str.
Kalker Hauptstr.
Dom
Frankfurter Str.
Dürener Str.
Luxemburger Str.
HBF
Bonner Str.
Sichtachse
Hürther Bergblick
Bezirk
Lindenthal
Bezirk
Rodenkirchen
Bezirk
Ehrenfeld
Bezirk
Nippes
Bezirk
Innenstadt
Bezirk
Porz
Bezirk
Kalk
Bezirk
Mülheim
Bensberg, 
Schloss und 
Schlossstraße
„Nußbaum“ 
Fenster
Sichtachsen 
Sonnenberg 
Wanderweg
C
C
C
C
D
D
D
B
B
A
A
A
A
A
A
Abb. 16: Räumlicher Plan des Höhenentwicklungskonzepts

18
Erläuterung des Räumlichen Plans 
und der Stadtraumkategorien
Welche Ideen und Voraussetzungen liegen 
dem Räumlichen Plan zugrunde?
Eine der wesentliche Voraussetzungen für 
den Bau von Hochpunkten ist eine gute 
Anbindung an den schienengebundenen 
Nahverkehr (SPNV). Nur durch die direkte 
Nähe zu S-Bahnhöfen und Stadtbahnhalten 
sowie durch ein passendes (Mikro-)Mobili-
tätskonzept werden zusätzliche Verkehre in 
verdichteten Lagen vermieden.
Zudem spielt die strategische Positionie-
rung eines Hochpunktes in der Stadt eine 
entscheidende Rolle. Wo können Hoch-
punkte stehen, um das Stadtbild positiv zu 
beeinflussen und neue Identifikations- und 
Orientierungspunkte zu schaffen? Dies 
ist stark abhängig von der bestehenden 
Stadtstruktur, wie sie auf den Seiten 8 und 
9 dargestellt wird. Hierbei spielt sowohl die 
regionale Außenwirkung als auch das Erle-
ben vom Stadtraum aus eine wichtige Rolle. 
Starke Clusterbildungen sind dabei nicht 
erwünscht, eine Bezugnahme der neuen 
Hochpunkte zu bestehenden, typischen 
Standorten unter Berücksichtigung von 
angemessenen Abständen ist geboten.
Ebenso hat die Programmierung, also die 
Nutzung und die Nutzungsmischung, einen 
großen Einfluss auf die Wirkung von Hoch-
häusern und auf ihre Rolle in der Gesamt-
stadt. So ist die Integration von öffentlichen, 
sozialen und kulturellen Funktionen ein 
probates Mittel, einen Mehrwert für das 
umgebende Quartier und für die gesamte 
Stadtgesellschaft zu schaffen. Auch der 
Aspekt der Nutzungsflexibilität im Sinne 
einer Zweit- und Drittnutzung und damit 
einer Langlebigkeit trägt zur nachhaltigen 
Qualität von Hochhäusern bei.
Nicht zuletzt können Hochhäuser in ihrer 
Eigenschaft als flächenschonende Form 
der baulichen Entwicklung das Stadtklima 
mit einer Reihe von Maßnahmen zusätzlich 
positiv beeinflussen. Dazu ist die Setzung in 
Bezug zu den städtischen Frischluftschnei-
sen, aber auch zu den direkt umgebenden 
Freiräumen ein entscheidender Faktor. Eine 
sorgfältige Überprüfung der Auswirkungen 
eines Gebäudes auf das lokale Mikroklima 
und sein Beitrag zum Ziel der Klimaneutrali-
tät sind zu bilanzieren. Die Ergänzung des 
öffentlichen Freiraums, der Einsatz von 
begrünten Dächern und Fassaden und 
ressourcenschonende Bauweisen sowie 
die Minimierung von CO2-Emissionen sind 
dabei selbstverständlich.
Welche Aufgabe erfüllt der Räumliche 
Plan?
Der Räumliche Plan stellt zunächst die 
gewachsene Kölner Stadtstruktur dar: 
den Rhein, den Äußeren und Inneren 
Grüngürtel, die Innenstadt, die Ringe 
und die Stadtachsen. Auf dieser Basis 
und unter Berücksichtigung des Schutz-
bereiches (siehe Seite 13) wird im Plan der 
Möglichkeitsbereich gezeigt, in dem eine 
Höhenentwicklung denkbar ist. Dieser 
unterscheidet sich in vier Stadtraumkate-
gorien (A bis D), um den verschiedenen 
Stadträumen mit ihren Ausprägungen und 
Nutzungen gerecht zu werden. Ebenfalls 
im Räumlichen Plan erkennbar ist die

19
vorhandene SPNV-Struktur als wesentliche 
Voraussetzung für Höhenentwicklung.
Was beschreiben die  
Stadtraumkategorien?
Der Möglichkeitsbereich, der im Räum-
lichen Plan dargestellt ist, umfasst 
grundsätzlich vier geeignete Stadtraum-
kategorien, in denen der Bau von Hoch-
punkten zukünftig denkbar ist. Diese 
Kategorien basieren auf unterschiedlichen 
Stadtstrukturen und legen spezifische 
Entwicklungsziele und Qualitäten fest, die 
potentielle Hochpunkte in diesen Bereichen 
erfüllen müssen. Je Stadtraumkategorie 
werden dargestellt:
• die Entwicklungsziele
• beispielhafte Gestaltungs- und 
Umsetzungsprinzipien
• die mögliche Höhenprofilierung. 
Die Stadtraumkategorien nehmen direkt 
Bezug auf die dem HEK zugrunde liegenden 
Qualitätskriterien der Handlungsfelder 
Stadtraum & Gestaltung, Vernetzung & 
Mobilität, Nutzung und Klima, formulieren 
diese weiter aus und geben eine klare Defi-
nition städtebaulicher, freiräumlicher und 
architektonischer Qualitätsziele vor.
Wie sind die Höhenprofilierungen zu 
verstehen?
Jedes Bauprojekt muss den lokalen 
Kontext berücksichtigen. Das bedeutet, 
dass die Wirkung im Quartier, die Quali-
tät der Gestaltung, die Vernetzung und 
Nutzungsmischung sowie klimatische 
Aspekte stets beachtet werden müssen. 
Diese Faktoren bestimmen auch, wie die 
Höhenentwicklung gestaltet wird, da unter-
schiedliche Höhen im städtischen Umfeld 
unterschiedliche Wirkungen haben. Die 
im HEK dargestellten Höhenprofilierungen 
begründen sich in den folgenden Bedeu-
tungsebenen und Wirkungskreisen: 
• bis 40 Meter: passend zum lokalen 
Kontext 
• bis 70 Meter: Hochpunkt im Kontext eines 
Quartiers
• bis 100 Meter: Hochpunkt mit stadtweiter 
Wirkung
• bis 148 Meter: markante Landmarke mit 
regionaler Wirkung. 
Bestehende städtebauliche und bauliche 
Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstel-
lung des HEK gelten als gesetzt und haben 
Eingang in das Konzept gefunden.
< 40 m < 70 m < 100 m < 148 m
lokaler Kontext
Quartierskontext
Gesamtstadt
regionale Landmarke
Abb. 17: Höhenprofilierungen

20
Kölns urbane Lebensadern stärken!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang der 
Stadtachsen und Ringe
Die Stadtachsen und die Kölner 
Ringe prägen die Struktur unserer 
Stadt maßgeblich. Sie zeichnen 
sich durch eine vielseitige Nut-
zungsmischung aus, beinhalten die 
städtischen Zentren und dienen 
nicht nur als lineare Verkehrs- und 
Aufenthaltsräume, sondern auch 
als Zugänge zu den angrenzenden 
Quartieren. 
 
In diesen Möglichkeitsbereichen 
können an besonderen Lagen und 
unter Berücksichtigung der stadt-
räumlichen Ausprägung Gebäude 
mit einer Maximalhöhe von bis zu 
70 Metern entstehen: an Kreu-
zungspunkten und Freiräumen oder 
im Kontext mit besonderen Nut-
zungen. Diese Höhenbegrenzung 
orientiert sich an bereits existieren-
den Bauwerken und fügt sich in das 
bestehende Stadtbild ein. 
Abb. 19:
Gerling-Hochhaus
Abb. 20:
Hansahochhaus
Abb. 21:
Hochhaus am 
BarbarossaplatzAbb. 18: Stadtachsen und Ringe

21
Die Stadtachsen und Ringe werden 
durch Mikromobilität nachhaltig mit den 
Quartieren vernetzt.
Der Stadtraum erhält neue 
Identifikationspunkte, die Stadtachsen 
werden ihren Charakteren entsprechend 
räumlich inszeniert.
Die öffentlichen Angebote an belebten 
Stadträumen werden verdichtet und die 
Nutzungsmischung intensiviert.
 › Höhenentwicklung als Anreiz für 
maximale Nutzungsmischungen nutzen
 › öffentliche Nutzungen und soziale 
Infrastrukturen beleben den Stadtraum
 › Gebäude sind flexibel nutzbar
 › Erdgeschosse sind Tag und Nacht belebt
 › Dachgeschosse und Terrassen öffentlich 
zugänglich gestalten
 › bauliche Höhe und Freiräume gemeinsam 
entwickeln und aufeinander abstimmen,  
z. B. Hochpunkte zurückspringen lassen
 › Hochpunkte an besonderen Lagen setzen, 
z. B. an Grünräumen
 › Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen 
für höhere Lebensqualität
 › Begrünungen und grüne Freiräume 
schaffen
 › jede Stadtachse kann durch einzelne 
Hochpunkte neu gestaltet werden
 › Identifikationspunkte schaffen, innerhalb 
der Stadtsilhouette sowie aus dem 
Stadtraum heraus
 › bauliche Verdichtung und 
Nutzungsmischung nur an gut 
angebundenen Lagen - im Radius von  
400 m zu SPNV-Haltestellen
 › Einbettung von Vorhaben in das Fuß- und 
Radwegenetz
 › Realisierung von Mobilitätsstationen mit 
sehr guter Aufenthaltsqualität 
Entwicklungsziele und beispielhafte 
Gestaltungsprinzipien
Die Lebensqualität im Straßenraum und 
in den angrenzenden Quartieren wird 
deutlich erhöht.
Abb. 12

22
Entlang des Rheins und der großflä-
chigen städtischen Grünstrukturen 
wie dem Inneren Grüngürtel gibt 
es bereits punktuell Hochhäuser, 
die als Orientierungspunkte dienen 
und markante Akzente im Stadtbild 
setzen. Diese Bereiche bieten große 
Potentiale für neue Entwicklungen, 
die die Stadtsilhouette weiter posi-
tiv prägen können. 
 
Dank der weitläufigen angren-
zenden Freiräume sind in diesen 
Zonen Gebäudehöhen von bis zu 
148 Metern möglich. Diese Höhen-
entwicklung bedingt großzügige 
Abstände zwischen den Gebäuden, 
die als Solitäre möglich sind. Die 
angrenzenden Freiräume sorgen 
für eine ausreichende klimatische 
Kompensation.
Kölns Stadtsilhouette bereichern!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele entlang blau-grüner 
Infrastrukturen
Abb. 23:
KölnTriangle
Abb. 24:
Kranhaus Nord
Abb. 25: 
KölnTurmAbb. 22: Entlang blau-grüner Infrastrukturen

23
Köln realisiert best-practice Beispiele 
der Nachhaltigkeit mit überregionaler 
Strahlkraft.
Neue Entwicklungen werden an (über-)
regionale Verkehrsnetze angebunden.
Köln und die Region erhalten hochwertige 
Landmarken.
Neue Entwicklungen sind 
auf Langlebigkeit ausgerichtet.
 › maximale Höhenentwicklung in 
besonderen Lagen am Rhein und 
Innerem Grüngürtel als Solitäre
 › höchste Anforderungen an die 
Gestaltung der Kubatur und der 
Proportionen aus allen Blickrichtungen 
 › sorgfältige Ergänzung der 
Stadtsilhouette
 › Zertifizierung von Vorhaben nach 
höchsten Nachhaltigkeitsstandards
 › sorgfältige Betrachtung des Mikroklimas 
zum Schutz des Quartiers
 › Maßnahmen zur Klimaanpassung sorgen 
für höhere Lebensqualität
 › flexible Grundrissstrukturen  
ermöglichen Nachnutzungen
 › zugängliche Gestaltung von Dach- oder 
Zwischengeschossen - Blicke auf die 
Stadt und Region werden ermöglicht 
 › nutzbare und durchlässige Erdgeschosse 
bilden die Schnittstelle zum Quartier
 › intensive bauliche Entwicklungen nur in 
gut an den SPNV angebundene Lagen - 
regional und lokal
 › Reduzierung von nachzuweisenden 
Stellplätzen
 › Vorhaben in das Fuß- und Radwegenetz 
einbinden
Entwicklungsziele und beispielhafte 
Gestaltungsprinzipien
Abb. 13

Köln besitzt innerstädtische 
Gebiete, die sich aktuell oder 
perspektivisch in Transformation 
befinden und damit besonders 
interessant sind für eine bauliche 
Weiterentwicklung, beispielsweise 
die Kölner Weststadt, das Liebig-
quartier und der Technologie- und 
Industriepark Kalk-Süd. Hier spielen 
die Nutzungsmischung und die 
Erprobung von neue städtischen 
Dichten eine wichtige Rolle, zu der 
Höhenentwicklungen einen positi-
ven Beitrag leisten können.
Im lebendigen urbanen Kontext 
sind Höhenentwicklungen von bis 
zu 70 Metern möglich, wenn sich 
ein Standort an einer besonderen 
Lage befindet: an einer Stadtachse, 
einem Knotenpunkte oder an Grün- 
und Freiräumen.
24
Impulse für Gebietstransformationen setzen!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele in Gebieten im 
Wandel
Abb. 27:
Heliosturm
Abb. 28:
Hauptverwaltung DKV
Abb. 26: Gebiete im Wandel

25
Die Lebensqualität in den Quartieren wird 
durch Grün, Freiräume und nachhaltige 
Bauweisen deutlich erhöht.
Höhenentwicklung findet im 
Zusammenspiel mit der Umgebung statt - 
vielfältige Höhen sind erwünscht.
Neue Kooperationen und vielfältige 
Nutzungen - Modellquartiere entstehen.
 › lebendige Quartiere durch neue Bebauung 
mit präzise gesetzten Hochpunkten
 › die Höhenvielfalt in den Quartieren 
fortführen
 › Quartiere durch präzise gesetzte lokale 
Hochpunkte neu prägen
 › Höhenentwicklung ermöglicht neue 
Dichten
 › Ergänzungen der Freiräume vornehmen - 
Höhenentwicklung stärkt Freiräume
 › vielfältige Maßnahmen zur 
Klimaanpassung an Gebäuden und im 
umgebenden öffentlichen Raum als fester 
Bestandteil einer Entwicklung 
 › leichte, nachhaltige Konstruktionen 
ergänzen den Bestand - Umbau statt 
Neubau, Holzbaukonstruktionen 
erwünscht
 › Höhenentwicklung als Anreiz für eine 
maximale Nutzungsmischung nutzen
 › öffentliche und soziale Nutzungen 
breitflächig integrieren, um nachhaltige, 
soziale und wirtschaftliche Quartiere zu 
erhalten  
 › Förderung von Stadtlaboren und 
Modellquartieren, z. B. mit neuen 
Trägerschaften, besonderen Bauformen 
und innovativen Nutzungskombinationen
Der Stadtraum wird durchlässig und gut 
zugänglich.
 › kleinteilige Wegenetze für Fuß- und 
Radverkehr entwickeln oder ergänzen
 › durch die Ausprägung von 
Sockelbereichen die Durchwegung der 
Quartiere unterstützen
 › durch gut sichtbare Mikromobilitäts-
stationen für eine gute Vernetzung in die 
Tiefe der Quartiere sorgen
 › Höhenentwicklungen nur in gut an den 
SPNV angebundenen Lagen - im Radius 
von 400 m zu SPNV-Haltestellen
Entwicklungsziele und beispielhafte 
Gestaltungsprinzipien
Abb. 14

Die bestehenden innerstädtischen 
Campusareale, zu denen die Unikli-
nik, die Universität, der TH Campus 
Deutz und die Messe gehören, sind 
nicht nur wichtige Teile der städti-
schen Versorgungseinrichtungen, 
sie sind auch tragende Wirtschafts-
standorte über den Wirkungskreis 
der Stadt hinaus. Als solche benö-
tigen sie eine Profil- und Adressbil-
dung, die ihrer Bedeutung gerecht 
wird. Darüber hinaus haben sie 
Entwicklungsbedarfe ganz eigener 
Logik, die innerhalb eines bestehen-
den Gefüges abgebildet werden.
Aufgrund des meist lockeren, teil-
weise weitläufigeren städtischen 
Kontexts, der Bedeutung dieser 
Standorte für die Gesamtstadt und 
ihren speziellen Bedürfnissen, sind 
in bestehenden Campusarealen 
Höhenentwicklungen von bis zu 
100 Metern möglich.
26
Prägende Standorte profilieren!
Höhenentwicklung und Qualitätsziele inerhalb bestehender 
Campusareale
Abb. 31:
TH Köln, Campus Deutz,  
Ingenieurwissenschaft-  
liches Zentrum IWZ
Abb. 30:
Universitätsklinikum,  
Bettenhaus
Abb. 29: Bestehende Campusgebiete

27
Der Campus wird nachhaltig - 
Experimentierfreudigkeit ist gefragt.
Campusgebiete werden durch 
Mikromobilität erschlossen und entlasten 
umliegende Quartiere.
 › Wirtschaftlichkeit und Langfristigkeit von 
monofunktionalen Nutzungen sichern die 
Langlebigkeit 
 › besondere Gebäude bilden bauliche 
Ensembles
 › homogene Nutzungsstruktur durch 
gezielte kleinteilige Ergänzungen zum 
öffentlichen Raum hin aufwerten
Besonderen typologischen Anforderungen 
wird Raum gegeben - form follows 
function.
Wichtige Standorte erhalten Sichtbarkeit - 
innerhalb der Stadt und darüber hinaus.
 › Hochpunkte als Ensembles innerhalb des 
Campus gestalten
 › Höhenentwicklung ermöglicht Dichte, 
Dichte ermöglicht Freiraum
 › Übergang und Anschluss in umliegende 
Quartiere ausbilden
 › Umweltschutz und Innovation fördern, 
z. B. klimaaktive Fassaden, nachhaltige 
Baustoffe, grüne Dächer und nachhaltige 
Energieerzeugung
 › Zertifizierung nach höchsten 
Nachhaltigkeitsstandards
 › grüne Freiräume dirket ergänzen - 
Höhenentwicklung stärkt Freiräume
 › neue Mobilitätskonzepte entlasten die 
umliegenden Quartiere
 › Einrichtung von zentralen Mobilitäts- 
stationen
 › Einbettung von Hochpunkten in das Fuß-,  
Radwege- und ÖPNV-Netz sichert die 
Erreichbarkeit
Entwicklungsziele und beispielhafte 
Gestaltungsprinzipien
Abb. 15

28
Qualitätskriterien
Berücksichtigung von 
Sichtachsen 
positive Wirkung und 
Bezugnahme auf städ-
tischen Kontext
hohe bauliche und 
gestalterische Qualität 
(Höhe, Volumetrie, 
Silhouette ...)
angemessene Nut-
zungsmischung im 
Gebäude oder Umfeld 
Mehrwert für alle 
durch vielfältige 
Angebote
langfristige Nutzbar-
keit über mehrere 
Lebenszyklen
Stadtbild- 
verträglichkeit
Baukörper
Gestalt
Stadtraum & Gestaltung
Nutzung
KriterienKriterien
Nutzungs-
mischung 
Öffentlicher 
Mehrwert
Flexibilität
Berücksichtigung des 
lokalen Kontexts 
Bezugnahme auf 
Quartier, z. B. Integration  
Technik und Infrastruktur
ansprechende 
Gebäudeproportionen 
(Sockel, Schaft, 
Abschluss)
Erhöhung lokaler 
Nutzungsmischung 
Zugänglichkeit und 
Durchlässigkeit 
flexible Grundrisse 
und Geschosshöhen in 
den Erdgeschossen
hohe bauliche und 
gestalterische Qualität
z. B. Dach als 5. 
Fassade 
hohe bauliche und 
gestalterische Qualität 
(Material, Fassade,  
Sockelausbildung ...)
angemessene 
Nutzungskomposition 
im Gebäude
öffentliche Nutzungen 
in Erdgeschossen, 
Terrassen
passende 
Betreiberkonzepte
Gesamtstadt
Gesamtstadt
Ziele
Ziele
Quartier
Quartier
Objekt
Objekt

29
sehr gute Anbindung 
an den SPNV 
sehr gute übergeord-
nete Anbindung an 
Fuß- und Radwegenetz
Einsatz innovativer 
Mobilitätskonzepte
positive Auswirkungen 
auf städtisches Klima 
und vorhandene 
Grünräume
Schutz / Förderung der 
Kaltluftschneisen
Zertifizierung, Aus-
sagen zu Stoffkreis-
läufen, Einhaltung 
Klimaschutzleitlinien
Klima
VernetzungKriterienKriterien
Einbindung 
Umweltverbund
Fuß- & 
Radverkehr
Mobilitätswende
Freiraum & Auf-
enthaltsqualität
Stadtklima
 
Nachhaltigkeit
Anreiz zur Nutzung von 
ÖPNV und Fuß- und 
Radwegenetz
gute Einbindung in und 
Ausbau von und Fuß- 
und Radwegenetz
Mobilitätsstationen 
mit hoher 
Aufenthaltsqualität
positive Auswirkungen 
auf Mikroklima und 
Aufenthaltsqualität
(Fallwinde, Verschattung)
Förderung lokaler 
Kaltluftbildung
positive Gesamtbilanz 
(Energie), Einbindung 
von Kreisläufen in das 
Quartier
keine Barrieren, 
Förderung von 
Durchlässigkeit 
Vermeidung 
von zusätzlicher 
MIV-Belastung
Integration 
Mikromobilität ins 
Gebäudekonzept
qualitative Freiräume 
im direkten Umfeld, 
Begrünung Baukörper 
Beitrag zur Kühlung 
und Versickerung
Gebäudezertifizierung,
kreislauffähige 
Materialien
Gesamtstadt
Gesamtstadt
Ziele
Ziele
Quartier
Quartier
Objekt
Objekt

30
Die vorgeschaltete Eignungsprüfung
Die Kölner Stadtentwicklung handhabt 
bereits seit langem angemessene und 
bewährte Qualifizierungsverfahren bei 
besonderen Bauvorhaben. Neu im Prozess 
des Höhenentwicklungskonzepts ist die 
vorgeschaltete Eignungsprüfung, die für 
alle Vorhaben im Möglichkeitsbereich greift, 
die eine geplante Gebäudehöhe von 40 m 
haben beziehungsweise 30 % höher als die 
Umgebungsbebauung geplant sind.
Ziel der Eignungsprüfung ist es, zu einem 
frühen Zeitpunkt im Prozess eine Prüfung 
wesentlicher planerischer Belange vor-
zunehmen. Diese bilden eine fundierte 
Entscheidungsgrundlage und schaffen 
gegenseitige Verbindlichkeit über Eignung 
und Qualitäten des Vorhabens in den fol-
genden Planungsschritten. Eine deutliche 
Strukturierung in vier Prozessschritte sorgt 
dabei für eine klare Erwartungshaltung 
auf beiden Seiten. Eine durchgängige 
Steuerung und definierte Zuständigkeiten 
schaffen neue Möglichkeiten, qualitativ 
hochwertige Bauvorhaben zu realisieren.
Der frühe Austausch mit den städtischen 
Fachämtern im Rahmen der Eignungs-
prüfung schafft Klarheit über zu unter-
suchende Belange. Die zu entwickelnde 
städtebauliche Studie wird darüber hinaus 
in der Lenkungsgruppe des städtebau-
lichen Masterplans als qualitätssicherndes 
Gremium beraten und im Anschluss im 
politischen Raum beschlossen. Damit ste-
hen die folgenden Prozessschritte auf einer 
breiten und sicheren Basis. 
festgelegter 
Prozessablauf 
+ durchgängige 
Begleitung
Tragfähigkeit 
durch stufenweise 
politische 
Beschlussfassung
vorgeschaltete 
Eignungsprüfung 
schafft Verbindlichkeit 
in beide Richtungen
1
2
3
4

31
Kontakt Stadtplanungsamt:
 › Einreichung Projektskizze
 › Ersteinschätzung Fachverwaltung
 › Formulierung Prüfauftrag auf Basis der Qualitätskriterien
1
Checkliste Eignungsprüfung
2
3
4
 › Weltkulturerbeverträglichkeit 
(Sichtachsen/Blickbeziehungen)
 › (Mikro)-Klima, Verschattung 
 
 
 
 › Verkehr
 › Mobilitätskonzept
 › Nutzungsmischung
Erstellung städtebauliche Studie mit Gutachten unter Berücksichtigung 
der Qualitätskriterien, z.B. 
hinsichtlich der Hanldungsfelder:
 › Stadtraum & Gestaltung
 › Nutzung 
 
 
 
 › Vernetzung & Mobilität
 › Klima 
Beratung & Empfehlung durch Lenkungsgruppe Masterplan
Herstellung Verbindlichkeit durch polititschen Beschluss

32
Welche Prozessschritte sind 
vorgesehen?
Stufe 1 
Eignungsprüfung
Stufe 2
Qualifizierungsverfahren
 › Erstgespräch Fachamt
 › Prüfauftrag auf Basis der 
Qualitätskriterien
 › Erstellung Vorstudie 
 › Beratung durch Lenkungsgruppe 
Masterplan
 › Beratung in Bezirksvertretungen und  
politischen Gremien 
 › Grundsatzbeschluss
 › Vorbereitung städtebaulicher 
und architektonischer 
Qualifizierungsverfahren unter 
Einbeziehung der Qualitätskriterien
 › Auslobung
 › Öffentlichkeitsbeteiligung 
 › Entscheidung Wettbewerbsergebnis 
durch Fachjury
 › politische Beratung + Beschluss des 
Wettbewerbsergebnisses 
 › Aufstellungsbeschluss Bebauunsgplan
Eignungsprüfung 
Das Höhenentwicklungskonzept greift 
immer dann, wenn es einen Auslöser gibt. 
Ein Auslöser ist ein Projekt im Betrach-
tungsraum der Inneren Stadt, das höher als 
40 m oder 30 % höher als die Umgebungs-
bebauung geplant ist. In diesen Fällen 
kommt es bereits im Vorfeld eines Quali-
fizierungsverfahrens zur Eignungsprüfung 
des Vorhabens. Hier wird zusammen mit 
dem Stadtplanungsamt ermittelt, ob sich 
das Vorhaben in einem Möglichkeitsraum 
befindet und welche maximalen Höhen 
dort denkbar sind. Zusätzlich wird über-
prüft, ob und wie die Entwicklungsziele, 
z. B. Nutzungsmischung, Städtebau oder 
klimatische Anpassung, umsetzbar sind. 
Es finden erste Abstimmungen mit den 
Fachämtern statt. Die so erarbeitete 
städtebauliche Studie bildet die Grundlage 
für eine Empfehlung der Lenkungsgruppe 
Masterplan und die politische Beratung für 
einen Grundsatzbeschluss.
Qualifizierungsverfahren 
Sobald der Grundsatzbeschluss erreicht 
ist, kommt es zu einem Qualifizierungs-
verfahren. Dieses sorgt dafür, dass eine 
Höhenentwicklung nur in einer angemes-
senen Qualität und unter Einbezug der

33
Stufe 3
Bauleitplanung
Stufe 4
Realisierung
 › städtebaulicher Vertrag
 › Erarbeitung B-Plan + Gutachten
 › Öffentlichkeitsbeteiligung 
 › Beratung in BVen und politischen 
Gremien 
 › Satzungsbeschluss Bebauunsgplan
 › Planungsbeginn Hochbau
 › begleitende Vor-Ort-Information 
 › Baugenehmigung + Baubeginn
Gesamtbetrachtung auf Quartiers- und 
Stadtebene stattfindet. Das Qualifizie-
rungsverfahren kann z.B. ein Wettbewerb 
oder eine Mehrfachbeauftragung sein, 
die durch eine Fachjury und das Begleit-
gremium entschieden und durch eine poli-
tische Beratung zum Beschluss getragen 
wird. 
Bauleitplanung
Im Anschluss wird ein Bauleitplanverfahren 
eingeleitet, welches auf dem Siegerentwurf 
des Qualifizierungsverfahrens basiert. 
Unter Beteiligung der Träger Öffentlicher 
Belange sowie der Öffentlichkeit wird das 
Planrecht, also die rechtliche Grundlage für 
die Realisierung des Vorhabens geschaffen. 
Konkrete Anforderungen an das Vorhaben 
können zusätzlich in einem städtebaulichen 
Vertrag verankert werden. 
Realisierung
Nach der baurechtlichen Sicherung erfolgt 
die detaillierte Ausarbeitung des Hochbaus 
und darauffolgend die bauliche Realisie-
rung des Vorhabens. Begleitend werden 
regelmäßige Vor-Ort-Informationstemine 
abgehalten und die öffentliche Kommu-
nikation während des Bauzeitraums aktiv 
betreut. 
kontinuierliche Begleitung zur Qualitätssicherung

Stadtplanungsamt der Stadt Köln
Abteilung Öffentlicher Raum
615-hoehenentwicklungskonzept@stadt-koeln.de
34
Kontakt
Die vorliegende Broschüre dient als Grund-
lage zur Qualifizierung und Bewertung 
neuer Vorhaben der Höhenentwicklung in 
der Inneren Stadt Kölns, insbesondere für 
Entwickler*innen, Entscheidungsträger*in-
nen und die städtischen Fachämter. 
Für den Erstkontakt im Rahmen neuer 
Vorhaben sowie zu generellen Rückfragen 
zum Höhenentwicklungskonzept und seiner 
Anwendung steht Ihnen das Stadtplanungs-
amt als  Ansprechpartner*in gerne unter der 
folgenden Kontaktadresse zur Verfügung:
Abb. 32: Stadtpanorama von der Aussichtsplattform des KölnTriangles

35
Glossar
Hochhaus
Laut Landesbauordnung handelt es sich bei 
einem Gebäude um ein Hochhaus, wenn 
die Oberkante des Fußbodens mindestens 
eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über 
der Geländeoberfläche liegt. Ab einer Höhe 
von 60 m Oberkante Fußboden gelten für 
Hochhäuser besondere Anforderungen 
an den Brandschutz, die zum Beispiel ein 
zweites Treppenhaus erfordern.
Gebäudehöhe
Unter der Gebäudehöhe versteht den 
oberen Bemessungspunkt eines Gebäudes. 
Dieser ist unterschiedlich definiert und 
kann zum Beispiel die Oberkante der Attika 
sein, die Firsthöhe oder aber - wiederum 
im bauordnungsrechtlichen Sinne - die 
Oberkante des Fußbodens im obersten 
Vollgeschoss.
Höhenprofilierung
Das Höhenkonzept spricht von einer 
Höhenprofilierung. Damit ist die die wahr-
nehmbare Höhe eines Baukörpers gemeint. 
Die jeweiligen Angaben berücksichtigen 
letzte Vollgeschosse und technische Dach-
aufbauten, um ein hochwertiges Erschei-
nungsbild zu sichern.
Schutzbereich
Der Schutzbereich definiert die Teile der 
Stadt, in denen keine Höhenentwicklungen 
stattfinden kann Dies sind die Puffer-
zone des UNESCO-Weltkulturerebs, die 
Sichtachsen auf den Dom, die regionale 
Bedeutung haben, der Geltungsbereich des 
Höhenkonzepts Innenstadt und kleinteilige 
Siedlungsbereiche.
Möglichkeitsbereich
Der Möglichkeitsbereich umfasst diejein-
gen Teile der Stadt, die sich grundsätzlich 
für eine Höhenentwicklung eignen. Grund-
stücke, die sich im Möglichkeitsbereich 
befinden, kommen für eine Eignungsprü-
fung infrage.
Passivbereich
Der Passivbereich eignet sich aus Sicht 
des HEK weder für eine Höhenentwicklung, 
noch fällt er unter den Schutzbereich. Ob 
ein Vorhaben im Passivbereich denkbar 
ist und für eine Eignungsprüfung infrage 
kommt,  ist im Einzlfall von der Verwaltung 
sorgfältig abzuwägen.
Stadtraumkategorien
Da das HEK keine stadtweit flächende-
ckenden Aussagen zu möglichen Höhen-
entwicklungen treffen kann, definiert 
es Stadtraumkategorien, in denen eine 
Höhenentwicklung zur Erreichung der viel-
fältigen städtischen Ziele beitragen kann. 
Die Stadtraumkategorien legen Entwick-
lungsziele, Qualitäten und die mögliche 
Höhenprofilierung fest, die Hochhäuser 
in diesen Bereichen erfüllen müssen. Sie 
geben damit eine klare Definition städte-
baulicher, freiräumlicher und architektoni-
scher Qualitätsziele vor.
Innere Stadt
Die Innere Stadt bezeichnet den Bereich 
Kölns zwischen Innerem und Äußerem 
Grüngürtel. Zusammen mit der Innenstadt 
ist sie der Betrachtungsraum des Kölner 
Höhenentwicklungskonzepts.

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Gestaltung 
ASTOC Architects and Planners, urbanista
VI/61/10.2024

Beschlussvorlage Ausschuss

8407 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 
 3029/2024 
Freigabedatum 22.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere 
Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei-
ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit-
gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur 
Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei 
Jahren. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Zielsetzung 
Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss des Höhenentwicklungskonzepts Innere 
Stadt Köln (kurz: HEK) als Leitlinie für die Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab 
einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung.  
Das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt steuert in zwei Ebenen: 
 Räumliche Ebene: Der Räumliche Plan gliedert Inneren Stadt bis zum Äußeren Grün-
gürtel in Schutzbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung ausgeschlossen ist, sowie 
Möglichkeitsbereiche, in welchen eine Höhenentwicklung denkbar ist. Der Räumliche 
Plan basiert auf dem Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans (3276/2023) vom 04.05.2023. 
 Qualitative Ebene: Hierdurch wird für alle Anwender*innen des Instruments – insbeson-
dere Vorhabenträger, Politik, Verwaltung - ein klarer und transparenter Planungspro-
zess mitsamt Qualitätskriterien für neuen Höhenentwicklungen definiert. Diese bilden 
die Grundlage zu r Prüfung, Qualifzierung sowie Bewertung von Vorhaben. Der Pla-
nungsprozess mitsamt Qualitätskriterien basieren auf dem Beschluss eines vorläufigen 
Bewertungsinstruments (0426/2023) vom 14.03.2024. 
 
Die Inhalte des HEK können dem beigefügte Konzept (Anlage 2) entnommen werden. 
 
 
2. Hintergrund 
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt-
ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrhei-
nischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende 
Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem 
galt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie 
die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie 
z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung 
der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Als Auftakt wurde am 17.04.2021 das 1. 
Fachsymposium unter Einbezug von Fachexpert*innen und Vertreter*innen aus anderen Städ-
ten durchgeführt. Die Ergebnisse dienten zur Präzisierung der Kölner Aufgabenstellung. 
Anhand von Referenzen aus anderen Städten wurde sich der Formulierung eines räumlichen 
Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozesses zur Erstellung 
des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mitteilung MT 2640/2022 
im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 
In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufiges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus-
löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskriterien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und 
Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rah-

3 
men der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vorge-
stellt und intensiv diskutiert.  
Durch den Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) am 04.05.2023 
wurde präzisiert, dass das HEK für Vorhaben ab 40m bzw. 30% Überschreitung der Umgebung 
Anwendung findet. Hierdurch wird die Anwendung von Planungsstufen ausgelöst, die insbe-
sondere eine frühzeitige „Eignungsprüfung“ neuer Vorhaben unter Anwendung definierter Qua-
litätskriterien erfolgt. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Un-
ternehmens zur Erarbeitung des HEK festgestellt. Das Vergabeverfahren wurde im Sommer 
2023 durchgeführt und der Auftrag im August an das Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg 
als Nachunternehmerin erteilt. 
Mit dem Beschluss von Grundsätzen zur Entwicklung eines Räumlichen Plans (3276/2023) er-
folgte eine Untergliederung der Inneren Stadt in acht Teilbereiche. Diese differenzierten den 
Betrachtungsraum, aufbauend auf bestehenden Planwerken und räumlichen Analysen, in für 
Höhenentwicklung ausgeschlossene Bereiche bzw. solche in denen Entwicklungen grundsätz-
lich denkbar sind. 
 
Ausgehend von den beiden genannten Beschlüssen wurde das HEK unter Einbezug von Ex-
perten aus Fachexpert*innen, Politik und Stadtgesellschaft erarbeitet. Insbesondere das 2. 
Fachsymposium vom 22. 08.2024 mitsamt parallel stattfindender Onlinebeteiligung bildeten 
hierbei die Grundlage zur Finalisierung des vorliegenden Konzepts. 
 
Die einzelnen Meilensteine und Beteiligungsformate zum HEK sowie deren Rolle im bzw. Aus-
wirkung auf den Prozess können der detaillierten Aufstellung in Anlage 3 entnommen werden. 
 
3. Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln 
Gemäß dem ersten Beschlusspunkt soll das HEK als transparenter und nachvollziehbarer Ent-
wicklungsrahmen neuer Höhenentwicklungen in Köln verabschiedet werden. Das Konzept ge-
mäß Anlage 2 ist daher als kompaktes, praxisorientiertes Dokument für seine Anwender*innen 
optimiert. Mit dem Fokus auf Vorhabenträger*innen, politische Entscheidungsträger*innen und 
die Verwaltung als zentrale Akteure, werden ein effizienter Planungsprozess und eine verbind-
liche Entscheidungsfindung auf Grundlage einer sorgfältigen fachlichen Betrachtung für neue 
Höhenentwicklungen sichergestellt. 
Der zweiten Beschlusspunkt entspricht dieser Zielstellung, indem er die Expert*innen der Len-
kungsgruppe Masterplan als Begleitgremium benennt. Hierdurch wird eine frühe fachliche Be-
ratung für neue Vorhaben vorgesehen, die gemeinsam mit einer dazugehörigen Eignungsprü-
fung die Grundlage für die politische Beratung bilden. So wird bereits an einem frühen Zeit-
punkt die planerische Eignung eines neuen Vorhabens sichergestellt und eine standardisierte 
Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien geschaffen. Dies erzeugt Transparenz 
und Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure. 
Das HEK soll somit als verbindlich anzuwendendes Steuerungsinstrument für neue Höhenent-
wicklung in der Stadt etabliert werden. Um eine qualitative und quantitative Auswertung der 
Anwendung sowie mögliche Anpassungsbedarfe herauszustellen, schlägt die Verwaltung mit 
dem dritten Beschlusspunkt eine Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts 
Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren vor. 
 
4. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen-
entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res-
sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan-
bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert.

4 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln 
Anlage 3: Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts In-
nere Stadt Köln

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1106 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden Beschlussvorlage wurden umfangreiche Formate zur 
Beteiligung verschiedener Akteursgruppen dargeboten durchgeführt. In Anlage 3 sind die einzelnen 
Formate und Angebote zur Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend dargestellt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025

1209 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.01.2025  
öffentlich 
9.2.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 
3029/2024 
 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,  
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept 
Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau-
vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge-
bungsbebauung. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als 
Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt-
nis. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua-
tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach 
spätestens zwei Jahren. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)

Anlage 3 Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln

4870 Zeichen

Anlage 3
Übersicht Beteiligungsformate zur Erarbeitung des 
Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln (HEK)
Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess
17.04.2021 1. Fachsymposium 
Höhenentwicklungskonzept
Erstes öffentliches Fachsymposium als 
digitale Veranstaltung. Gegenstand waren 
Fachvorträge zu verschiedenen europäische 
Metropolen und ihren Instrumenten zur 
Steuerung der Höhenentwicklung. Hieran 
wurden die Aufgaben und Zielstellungen für 
das HEK diskutiert und präzisiert.
• Stadtgesellschaft
• Politk
• Verwaltung
• Fachexpert*innen
Präzisierung der Aufgabenstellung für das 
HEK
27.09.2022
Mitteilung 2640/2022 Der aktuelle Stand zum HEK wurde zur 
Kenntnis gegeben. Hierbei wurde 
insbesondere zu geplantem Prozess und 
Methodik zur weiteren Erarbeitung berichtet.
• Politik
• Öffentlichkeit
Information über den Erarbeitungsstand 
des HEK
25.11.2022
32. Sitzung Lenkungsgruppe 
Masterplan
Gegenstand der Sitzung waren die 
weiterentwickelten Inhalte der Mitteilung 
2640/2022 vom 27.09.2022. Vorbereitung 
des weiteren Vorgehens sowie des 
Beschlusses eines vorläufigen 
Bewertungsinstruments (0426/2023).
• Vertreter*innen aus StEA und BVen
• Verwaltung
• Fachexpert*innen
Vorstellung und Erarbeitung der Inhalte 
zum Beschluss eines vorl. 
Bewertungsinstruments (0426/2023) 
sowie Prozess zur Erarbeitung des HEK.
1/3

04.05.2023 Beschluss vorl. 
Bewertungsinstrument 
0426/2023
Als vorläufiges Bewertungsinstrument wurde 
beschlossen, dass für Vorhaben ab 40m bzw. 
30% Überschreitung der Umgebung erhöhte 
Anforderungen an Qualität sowie Prozess des 
Vorhabens gestellt werden.
Darüber hinaus erfolgte die Darstellung des 
geplanten Erarbeitungsprozesses zum HEK 
sowie die Bedarfsfeststellung zur externen 
Beauftragung.
• StEA
• Verwaltung
Beschluss eines vorläufigen 
Bewertungsinstruments für neue Vorhaben 
als erster Teilbeschluss zum HEK. 
Bedarfsfeststellung zur externen 
Beauftragung der Konzepterstellung.
10.11.2023
34. Sitzung Lenkungsgruppe 
Masterplan
Es wurden Grundsätze zur Erarbeitung eines 
räumlichen Plans vorgestellt und im Gremium 
ausgearbeitet.Diese stellen eine erste 
Gliederung der Inneren Stadt in Bereiche in 
welchen Höhenentwicklung ausgeschlossen 
ist und Bereiche in denen Entwicklungen 
denkbar sind, dar.
• Vertreter*innen aus StEA und Bven
•Fachverwaltung
•
Fachexpert*innen
Die Ergebnisse waren Grundlage für für die 
Erarbeitung der Beschlussvorlage: 
Grundsätzen für den Räumlichen Plan 
(3276/2023)
20.11.2023 Infoveranstaltung 
Bezirksvertretungen
(digital)
Präsentation der aktuellen Inhalte des 
Höhenentwicklungskonzepts, Fokus auf die 
Erarbeitung von Grundsätzen für den 
Räumlichen Plan. Vorstellung des weiteren 
Arbeitsprozesses.
• StEA und BVen Überarbeitung der Beschlussvorlage: 
Grundsätzen für den Räumlichen Plan 
(3276/2023)
14.03.2024 Beschluss von Grundsätzen für 
die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 3276/2023
Beschlussvorlage 3276/2023 beinhaltet acht 
Grundsätzeim Sinne von räumlichen 
Teilbereichen der Inneren Stadt in denen eine 
mögliche Höhenentwicklung hergeleitet 
werden kann bzw. ausgeschlossen ist.
•
StEA und Bven
•Verwaltung
Beschluss von Grundsätzen für die 
Entwicklung eines Räumlichen Plans als 
zweiter Teilbeschluss für die Erarbeitung 
des HEK. 
2/3
Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess

22.05.2024 Beteiligungsformat 
Bezirksvertretungen
Informations- und Beteiligungsformat für 
Bezirksvertretungen. Präsentation der 
aktuellen Inhalte des 
Höhenentwicklungskonzepts und dessen 
Anwendung.
• StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das 
Höhenentwicklungskonzept.
24.06.2024 Infoveranstaltung 
Bezirksvertretungen
(digital)
Zusätzliches Informations- und 
Beteiligungsformat für Bezirksvertretungen. 
Präsentation der aktuellen Inhalte des 
Höhenentwicklungskonzepts und dessen 
Anwendung.
• StEA und BVen Einarbeitung der Ergebnisse in das 
Höhenentwicklungskonzept.
08.08.2024-
29.08.2024
Onlinebeteiligung Möglichkeit zur Information und 
Kommentierung der Inhalte des HEK. 
Beteiligung und Kommentar insbesondere zu 
den Stadtraumkategorien (Räumlicher Plan).
• Stadtgesellschaft
•
Politik
• Baubranche
• Verwaltung
• Fachexpert*innen
Auswertung der Ergebnisse und Einbezug 
derer in die Fertigstellung des Konzepts als 
Beschlussvorlage.
22.08.2024 2. Fachsymposium
Höhenentwicklungskonzept
Öffentliche Veranstaltung zur Präsentation und 
Diskussion der Ergebnisse zum HEK. 
Diskussion der vorgestellten Inhalte in zwei 
Podien, die durch renommierte Vertreterinnen 
aus Baubranche, Architektur, Politik und 
Verwaltung besetzt waren.
• Stadtgesellschaft
•
Politik
• Baubranche
• Verwaltung
• Fachexpert*innen
Auswertung der Ergebnisse und Einbezug 
derer in die Fertigstellung des Konzepts als 
Beschlussvorlage.
3/3
Datum Format/Bezeichnung Inhalt Adressaten/Beteiligte Rolle im Prozess

Anlage 6 - Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 StEA 06.02.2025

1489 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 07.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 06.02.2025  
öffentlich 
4.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Höhenentwick-
lungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze" 
AN/0185/2025 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 
 
Hinweis: 
Die Sache ist erledigt. 
 
4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 
3029/2024 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere 
Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab ei-
ner Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleit-
gremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur 
Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei 
Jahren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen. 
 
Hinweis:  
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage, sofern 
die Bezirksvertretung Nippes der Beschlussvorlage ungeändert zustimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1444 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3029/2024
Stand: 26.02.2026 
Sachstandsbericht  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Kölns 
Beschlussfassung vom 06.02.2025: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept 
Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bau-
vorhaben ab einer Höhe von 40m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umge-
bungsbebauung. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als 
Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kennt-
nis. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evalua-
tion zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach 
spätestens zwei Jahren. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig unter Vorbehalt beschlossen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns (kurz: HEK) wurde am 08.02.2025 
beschlossen und befindet sich seither in der Anwendung bei entsprechenden Vorhaben.  
Nächste Schritte: 
Mit dem Beschluss des HEK wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsbe-
richts in Form einer Evaluation des Konzepts nach einem Anwendungszeitraum von zwei Jah-
ren und somit zum 1. Quartal 2027 beschlossen.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:  
1. Quartal 2027

Beratungsverlauf (10)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3029/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.11.2024
Erstellt
30.09.2024 17:28